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Amts- iniS MchckliN für den Bezirk des Amtsgerichts Cibenjtock und dessen Umgebung 18SS iet> t/, Hesse. A. Stadl. F!g- Gnüchtel. rein »end Ng Tagesgeschichte i Nach- nonat neuer -Lokal traße. vacher, t. zantesteu Auswahl Ihr an irmstr. 9 II 6', 7'/ 8 billigst ?,LU. ren hn und -fahren kaust m u. l bei »er rkiglieii Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. rgcbenc inen gen ten zur epertoir le. lgelder, Quartal am 2<». hten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. ub bend. d. Grad — Berlin, 13. März. Der Entwurf des d->n Reichs tag zugegangenen Auswanderungsgesetzes enthält im wesentlichen die folgenden Bestimmungen. Wer die Beförder ung von Auswanderern nach außerdeutschen Ländern betreiben will, bedarf der Erlaubniß, für die der Reichskanzler zuständig ist. Die Erlaubniß darf in der Regel nur an ReichSange- hörige oder Gesellschaften crlhcilt werden, die ihren Sitz im Reichsgebiet haben. Bor der Erlheilung der Erlaubniß hat der Nachsuchende eine Sicherheit von mindesten« 50,000 M. zu bestellen. Die Erlaubniß ist nur für bestimmte Länder und nur für bestimmte EinschisfungShäsen zu crthcilcn. Die Erlaubniß kann jeden Augenblick beschränkt oder widerrufen werden. Der Unternehmer darf Auswanderer nur befördern aus Grund eine« vorher abgeschlossenen Vertrage«. Verboten ist der Abschluß von Verträgen über die Beförderung von Wehrpflichtigen. Verträge über die überseeische Beförderung von Auswanderern müssen auf Beförderung und Verpflegung bi« zur Landung im außereuropäischen Landung-Hafen gerich tet sein." Jede« Auswanderungsschiff unterliegt vor dem An tritt einer Reise einer Untersuchung seiner Seetüchtigkeit, nicht von Sünden, sondern von Schwächen und 'Nachlässig keiten. Der meint, wenn Gottesdienst besuchen und Bußtag feiern nicht« nützt, schaden kann es nicht. Der kennt seine Sünden, tröstet sich aber schnell mit anderen, die mehr an sich haben, al« er. Da« heißt aber eiternde, tiefe Wunden mit Heftpflaster zukleben. Da« heißt den Baum für gesund halten, dessen Stamm und Mark von Würmern zerfressen wird. Aendert diesen Leichtsinn! Die Sünde ist eine Feindschaft wider Gott. Die Sünde i>t der Leute Verderben. Die Sünde verdirbt Leib und Seele in die Hölle. Aendert auch den Trübsinn, den Trübsinn, der die ganze Welt verloren meint, der in seinem Volke nur Schande und Sünde, Untergang und Verderben sieht, der an keine Rettung glaubt, der an sich und Anderen verzweifelt. Der ist minde sten« so unchristlich wie Leichtsinn und Unglaube. Noch ist der Helfer und Hilfe da. Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwindet und rettet. Aendert den Unsinn de» Unglauben«, den Leichtsinn, den Trübsinn in GlaubcnSsinn. Glauben heißt vertrauen auf Gotter Gnade in Christo. Sünde und Schuld ist auch in unserem Volke unermeßlich viel. Sünde und Schuld hat jeder Einzelne in Hülle und Fülle. Wer da« mit bitteren Schmerzen erkannt hat, sucht nach Hilfe und Rettung. Nur einer kann sie bringen- Jesu« Christus, der gekreuzigte und auferftandenc Gottessohn. Ihm gilt e» sich vertrauensvoll in die Arme zu werfen. In seinem Namen gilt es reuig um Verzeihung bitten. Er ist auch Vorbild, Mithelfer, Kraft zu einem neuen, besseren Leben. So feiere Bußtag! Aendcrc deinen Sinn zu Christo hin! Amen. klllpb. Einrichtung, Ausrüstung und Verproviantirung. Zur Mit wirkung bei der Auswanderung wird ein sachverständiger Beirath gebildet, der au« einem Vorsitzenden und mindesten« 14 Mitgliedern besteht. Zur Ueberwachung de« AuSwander- ungSwesen« und der Ausführung der daraus bezüglichen Be stimmungen sind an den Hafenplatzcn, welche für die Unternehmer zugelasscn sind, von den Landesregierungen Auswanderungs behörden zu bestellen. Unternehmer werden bei Ueberlretungen mit Geldstrafe von 150 bi« 6000 Mark, oder Gefängniß bi» zu 6 Monaten bestraft. Der Termin de« Inkrafttreten« ist offen gelassen. — Die dem Reichstag zugegangcnc Vorlage über die Regelung des Auswandcrcrwcsen« ist die Erfüllung eines alten, schon feit zwei Jahrzehnten bestehenden Bedürf nisse«, dem im I. 1878 ein gesetzgeberischer Entwurf de« Abg. Kapp zu genügen suchte. Der damalige Versuch blieb jedoch ein Torso, denn über die Kommissionsberathung gedieh er nicht hinau«. Später ist im I. 1892 von der Regierung ein gleicher Schritt unternommen, der jedoch ebenfalls ergeb- nißlo« blieb, weil die darin enthaltenen polizeilichen Befug nisse allseitig aus den stärksten Widerstand stießen. So hat denn die Materie bi« jetzt geruht. Die gegenwärtige Fassung de« Gesetze« ist eine im Ganzen dem Zwecke entsprechende. Sie hält sich von unnöthigen Belästigungen der Auswanderer und der Unternehmer frei und beschränkt sich auf die Sicher stellung der letzteren gegen die Ausbeutung durch geldgierige Spekulanten. Zugleich sucht sie den nationalen Gesichtspunkten durch eine Hinleitung der Auswanderung nach solchen Ge bieten zu genügen, in denen die Sicherheit besteht, daß die Auswanderer nicht dem wirthschastlichen Untergange preis gegeben werden. Zu diesem Zwecke ist bei der Konzessionir- ung von Auswanderer-Geschäften und der Zulassung von Agenten der Regierung da» Recht Vorbehalten, die Erlaubniß nur für bestimmte Länder, Theile von solchen oder bestimmte Orte und, im Falle überseeischer Beförderung, nur für be stimmte EinschisfungShäsen zu ertheilen. — Da« Projekt einer Gedenkhalle hat im Reichs tag keine Aussicht auf Annahme. Die Verweisung an die Budgclkommission, welche der Reichstag am Freitag beschloß, hat nur die Bedeutung eine« Begräbnisse« erster Klasse. In der Budgetkommission wird da« Projekt, wie die »Freis. Zig." ankündigt, einfach liegen bleiben. Eben deshalb ergriff auch nach vorheriger Verständigung Niemand im Reichstage bei der ersten Beralhung da« Wort zur Sache, obwohl der ReichS- kanzlor vorher eine längere Erklärung zu Gunsten Le« Projekt verlesen hatte. — Zur Hundertjahrfeier werden al» Vertreter be freundeter Mächte nach Berlin kommen: der Kronprinz von Rumänien, der Gras von Flandern, der Kronprinz von Schweden und Norwegen, der Herzog von Connaught, sowie ein besonderer Botschafter der Königin der Niederlande. Ebenso werden au» Oesterreich, Italien und Rußland Prinzen Zum Mußlag. »Es war einmal", so beginnen die Märchen, die Mär chen, die uns aus alter, längst vergangener Zeit erzählen. „ES war einmal", so beginnt auch die Bußtagsbetrachtung von manchem. Es war einmal, daß ich am Bußtag zur Kirche ging und den übrigen Tag still und ernst zubrachtc. Heute bin ich aufgeklärter. Sünde, Buße, Feiertag sind zum alten Eisen geworfen. Glücklicher Weise kann mich 'Niemand zu iolchem Glauben zwingen. Nein. DaS evangelische Christen- ihum ist eine Religion voller Freiheit. ES bittet und wartet bloß. E» zwingt nicht. Aber wo Freiheit ist, ist auch Ver antwortlichkeit. Wer hier keine Buße kennt, wird sie einst mit Schrecken und ohne Erfolg kennen lernen müssen. Da halte Jeder, wie ihm beliebt! Aber kein Mensch lebt für sich, allein. Andre sehen und hören, wa« wir thun. Sie lassen sich zum Theil davon be einflussen. Beispiel und Vorbild sind gewaltige Mächte im Menschenleben. Sic wirken sicherer al« Ermahnungen und Worte. Stark ist der Einfluß guter Beispiele. Biel stärker wirken schlechte. Ob Vater und Mutter wirklich meinen, den Feiertag unbeobachtet entheiligen zu können? KindcSseelen sind oft unbewußte, aber immer scharfe Beobachter. Wie die Alten sungen, so zwitschern auch die Jungen, wenn jetzt nicht, später um so sicherer. Die Herrschaften haben Dienstboten, die Herren Knechte. Die oberen 10,000 haben hundert Tau sende unter sich. Hoher Standpunkt ist weithin sichtbar. Man sieht und hört wie du den Bußtag verbringst. Man vernimmt deine Spottrcden. Man macht es nach. Schlimm genug, wenn einer für seine Person Feiertage, oder gar den Bußtag, der heiligsten einen, entweiht und zum Tag der Sünde macht. Unübersehbare Schuld aber häuft aus sich, wer durch fein Beispiel andere, unselbstständige, schwankende Seelen zu solcher Gottlosigkeit, solchem rohen Frevel verführt. Irret euch nicht, Golt läßt sich nicht spotten! Die« für die, die den Bußtag entweihen. Geweiht aber und gefeiert wird er durch „Buße thun". „Buße thun" heißt »seinen Sinn ändern." . Zuerst den Unsinn: E« ist kein Golt, c« ist keine Sünde, es ist kein Gericht. Die meisten Ungläubigen halten sich für gebildete, geistig fortgeschrittene Leute. Fragt man sie aber nach ihrem Wissen au» Religion und Christcmhum, so haben sic niemals Bibel gelesen, niemals ernstlich gebetet und Gotte« Gebote befolg«. Sie haben also nicht« gelesen, sie wissen nicht», sic haben auch nicht« erprobt und erfahren vom Christcnthum. Aburthcilen aber über eine Sache, die man gar nicht kennt, ist nicht ein Zeichen der Bildung, son dern gründlichen Ungebildetsein». Da» ist Unsinn. Der Bußtag mahnt: Aendert diesen Unsinn! Lest, lernt, erprobt- und erfahret erst, ehe ihr urtheilt! Aendert auch den Leichtsinn! Der geht früh zur Kirche und sündigt Nachmittag» wieder frisch darauf lo«. Der spricht Bekanntmachung. Der Hotelier Herr Ernst Alfred hier ist heute als Bürger der Stadt Eibenstock verpflichtet nnd ausgenommen worden. Eibenstock, den 10. März 1897. Bckanntmachnn g. Tic Einwohner unserer Stadt werden gebeten, am 21. und 22. März d. Ad. zu Flaggen und am 21. März möglichst allgemein sich an der Illumination der Häuser und Plätze zu betheiligen. E i b e n st o ck, den 15. März 1897. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 44. Jahrgang. - Dienstag, den 16. März Bckanntmachun g, die Sonntagsruhe im Handclsgewcrbc betreffend. An dem bevorstehenden Busztag darf nur der Verkauf von Brod und Weiher Bäckerwaare, von sonstigen Eh- und Materialwaaren, von Milch, sowie der Kleinhandel mit Heizung»- und Belenchtungsmaterial von <» Uhr früh bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß von 2 Stunden von Beginn des Vormittagsgottesdienstes an, stattfinden: alle übrigen Verkaufsstellen sind während des ganzen Tages geschlossen zu halten. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 600 Mark oder mit Haft zu bestrafen. Eibenstock, den 13. März 1897. Montag, den 22. März 1897: 6 Uhr früh Rcveill«. 9 Uhr früh Tchulactus. 12 Uhr Platzmnsik. 8 Uhr Abends Festeommer» für Herren im Feldschlößchen. Eibenstock, den 13. März 1897. Der Rath der Stadt. Hesse. Biehenchchr in Wittiasthal. Nachdem die Maul- und Klauenseuche in den böhmischen Greuzorten erloschen ist, hat das Königliche Ministerium des Innern die Wiedereröffnung der geschloffen gewesenen Vieheinbruchstation in Wittigsthal genehmigt, und findet daselbst nunmehr wieder Vieheinfuhr an jedem Mittwoch statt. Wegen des aus den 17. d. M. fallenden Bußtages wird die nächste Vieheinfuhr auf Donnerstag, den 18. Mär; 1897 verlegt. Schwarzenberg, am 12. März 1897. n H-rdi- chütztcu rtlichen Under- wclche gütige Bekanntmachung. Anläßlich des 100 jährigen Geburtstage» Kaiser Wilhelm I. findet folgende Gedenkfeier statt: Sonntag, den 21. Wär; 1897: Ubr früh FestgotteSdienst mit Kirchenparade des Kgl. Stichs. MilitärvcreinS. Uhr srüh Festaetus am Kriegerdenkmal, Niedcrlegüng von Kränzen daselbst und Abgabe von Ehrensalven. Uhr Abends Zapfenstreich. Uhr Illumination am Kriegerdenkmal unter Musikaufführung. Uhr öffentliche Festvorstellung des Kgl. Sächs. Militärvereins im Deutschen Hause.