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Amts- M AUWbliitt für den Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. «o Wrk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Abonnement Viertels. 1 M. 20 Pf. (incl. 2 illustr. Beilagen) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. -- 43. Jahrgang. ----- Donnerstag, den 21. Mai Jahressest sür innere Mission. Zu dein diesjährigen Jahresfeste des unterzeichneten Kreisoereins, welches am dritten Pfingstfeiertage, den 26. Mai d. I. in Schwarzenberg abgehalten werden soll, werden alle Freunde der Sache herzlich eingeladen. Der Festgottesdienst, bei welchem Herr Vereinsgeistlicher ?. Zimmermann in Dresden die Predigt über nommen hat, beginnt '/-3 Uhr Rachmittags; Nachversammlung im Saale des Raths kellers um 5 Uhr. Das Directorium des Schneeberger Krcisvcreins für innere Mission. Frhr. v. Wirsing, Bors. Bekanntmachung. Nachdem das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts beschlossen hat, die Schüler der Handelsschule Hierselbst von der Verpflichtung zum Besuche der allgemeinen Fortbildungsschule zu befreien, wird der von der unterzeich neten Bezirksschulinspection hierüber aufgestellte Nachtrag zur Lokalschulordnung sür die Stadt Eibenstock vom 20. Dezember 1880 unter O Mr öffentlichen Kenntnitz gebracht. Eibenstock, am 16. Mai 1896. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Graupner. O II. Nachtrag zur Lokatschutordnung für die Stadl tziöenkock, vom 20. Dezember 1880. Zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichtete junge Leute können ihrer Schul- pflicbt sowohl in der städtischen Fortbildungsschule, als in der hiesige» Handelsschule in Gemähheit der Schulordnung dieser Schule vom 4. Februar 1896 Genüge leisten. Eibenstock, den 6. Februar 1896. Der Rath der Stadt. (I,. 8.) Dr. Iwan Lheodor Körner, Bürgermeister. Die Stadtverordneten. (I-. 8.) K. Kannebohn, d. Zt. Vorsteher. K e n e h m i g u n g s d e k r e t. Der vorstehende II. Nachtrag zur Lokalschulordnung für die Stadt Eibenstock vom 30. Dezember 1880 wird hiermit in Gemähheit von 8 35 Absatz 1 Ziffer 3 des Volksschulgesetzes genehmigt. Eibenstock und Schwarzenberg, den 7. März 1896. Die Bezirksschulilisjicckioll für Eibenstock. 8er Kalif der Zladt. 8er König!. öeiirksschuUnsperlor. (I,. 8.) vr. Körner. (I-. 8.) vr. Kanns. Bürgermeister. Bezirksschulinspector. Gr. Bekanntmachung. Am 15. Mai dss. Js. ist der 2. Termin der diesjährigen städtischen Anlage« fällig gewesen. Zu dessen Entrichtung ist eine 3 wöchige Frist nachgelassen. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß nach Ablaus dieser Frist ohne vorhergegangene persönliche Erinnerung das Zwangsvollstrcckungsverfahren eingeleitet werden wird. Gleichzeitig wird nochmals an die unverzügliche Bezahlung des 1. Einkommcn- steuertermins erinnert. Eibenstock, am 20. Mai 1896. Der Rath der Stadt. Hesse. Beger. jMcktseuerwelrr 8ctrönlreille. Dienstag, den 26. Mai 1896: I. Lug. (Häuser 1—33, 277—415, 457—467) Nachmittags 2 Uhr. II. Lug. (Häuser 35—92, 193—277, 418—456) Nachmittags Hg3 Uhr. HI. Lug. (Häuser 93—192) Nachmittags '/,3 Uhr. Versammlungsort: für den l. und II. Zug: Rathhausplatz, für den III. Zug: Hofraum des Armenhauses. Alle männlichen Personen vom erfüllten 20. bis zum 35. Lebensjahre, soweit solche nicht ortsstatutarischer Bestimmung zufolge befreit sind, werden zum pünkt lichen Erscheinen mit dein Bemerken ausgefordert, dah gegen Nichterschienene strafend vorgegangen, insbesondere gegen Solche, welche zum wiederholten Male fehlen, der zulässig höchste Strafbetrag festgesetzt werden wird. Schönheide, am 18. Mai 1896. »«rgs«!», Jeuerlöschdireclor. Z)ie Kewerveuovelle, deren dritte Berathung im Reichstage bevorsieht und die in kurzer Zeit Gesetzeskraft erlangen wird, bedeutet einen weite ren Schritt zur Eindämmung der schrankenlosen Gcwerbcfrei- heit, durch die namentlich dem Mittelstände schwere Wunden geschlagen worden sind. Es ist klar — schreibt die „Cons. Corr." — daß jeder Schritt bei der Revision der Gewerbe ordnung einen weiteren Schritt zur Folge haben muß. Zag haft ist dieses nothwendige Werk begonnen worden; allein mit immer stärkerer Kraft drängt die Rücksicht aus da« All gemeinwohl dazu, auch die letzten Schranken wieder aufzu bauen, die das Manchesterthum niedcrgerissen hat. Einer langen Wirksamkeit der Gewerbesreiheit hat cs nicht bedurft, um deren zerstörende Wirkung auf den Mittelstand und damit auf da» Gesammtwohl wahrzunehmcn. Der vom Manchester- lhum vorausgesetzte „Segen" dieser Freiheit, die jeden wirth- schaftlich Schwachen in Fesseln schlägt, ist bi» jetzt für die Allgemeinheit auSgebliebcn. Die Position der Freihändler, die immer noch von der Gewerbefreiheit retten möchten, was irgend zu retten sein könnte, ist darum eine sehr schwache. E« gehört Muth dazu, dem allgemeinen Verdikt de» Manchester- rhum» gegenüber auch heute noch den „Segen" der Manchester politik zu preisen. Diese Art Muth besitzt der durch die Börsenintcressenten großartig „finanzirte" antiagrarische Schutzverband. Er ver breitet nämlich ein Flugblatt „Gegen die Gewerbenovelle, für (!) den Mittelstand", worin e» gleich Anfang« heißt: „Man führte die Gewerbesreiheit ein, die nicht« andere« al» die Freiheit für Jedermann au» dem Volke ist, von seinen Kräften den nützlichsten Gebrauch zu machen." Dieser Satz bedarf aber einer Ergänzung; e« muß nämlich heißen „von seinen Kapi- talkräften" u. s. w. Wer also nicht kapitalkräftig ist, dem nützt die Gewerbesreiheit gar nicht»; je stärker aber die Ka< pitalskraft, desto größer da» Maß dieser sonderbaren Freiheit „für Jedermann au» dem Volke." In der Gewerbenovelle ist u. A. Fürsorge getroffen, daß da» dem Kleingewerbe ungemein schädliche und auch dem Publikum lästige Detailreisen möglichst verhindert werde. Die „Freisinnige Zeitung" fragt ganz naiv: „Hat etwa da» Publi- kum darüber geklagt, daß die Detailreisenden ihm lästig fallen?" Gewiß. Da» geht schon au« den Petitionen, die seit Jahren an den Reichstag gerichtet sind, hervor. Allein auch ohne diese Klagen wäre da« Detailreiseverbot nolhwcndig, weil c« eine Schutzmaßregel für den gewerblichen Mittelstand darstellt. Da« erwähnte Flugblatt zählt indessen die „Schäden" auf, die angeblich durch den Wegfall de» Detailreisen« ent stehen würden, und ist dabei so unvorsichtig, auch die Kon fektionsgeschäfte al« dadurch schwer geschädigt hinzustellen. Solche Geschäfte aber, die zu einer allgemeinen Arbeiter kalamität Anlaß geben, wie gerade die Konfektion-industriellen, haben doch wirklich auf besondere Rücksicht feiten« des Gesetz geber» nicht zu rechnen. Die gesammte Konfektionsindustrie fast ist ein Schmarotzergeschäst, da« unser früher blühende» Schneidergewerbe vernichtet, Tausende von Meistern prole- tarisirt und einen unerhörten Nothstand unter den Arbeitern und Arbeiterinnen dieser Branche gezeitigt hat. „Wer ent schädigt sie dafür?" — nämlich die Konfektionäre — so fragt gleichwohl unbefangen da» erwähnte Flugblatt, daß ihnen da» bisherige durch dar Detailreisen erworbene lohnende Absatzgebiet entrissen werden soll?" Hat aber irgend Jemand danach gefragt, wer den Mittelstand dafür entschädigt, „daß infolge de» Wegfall« de« Befähigungsnachweise« „Jedermann au» dem Volke" dem Handwecker sein lohnende« Absatzgebiet entreißen durste, weil e« die „Gewerbesreiheit" gestattete? Ha» der Freisinn darnach gefragt, wer die kandwirthschaft dafür entschädigt, daß infolge der Handelsverträge eine enorme Auslandskonkurrenz ihre Erzeugnisse mit Hilfe de« Börsen handel» entwerthet? Man sieht, da« „antiagrarische" Flugblatt ist recht un geschickt abgcfaßt. Am ungeschicktesten aber ist seine Drohung, den Vortheil von der Gewerbenovelle werde nicht der seßhafte Kaufmann, sondern da« große Bcrsandgeschäft haben. „Da« kapitalkräftige Versandhaus fertigt" — so sagt da» Flugblatt — „Kataloge und Mustersammlungen an und schickt sie bi» in die entlegensten Gebiete. Die Kauflust wiro dadurch ge reizt, die Bestellung und Zusendung ist eine höchst einfache und so fließt der Gewinn in die Tasche de- Großgeschäfts." — E« ist gut, daß hier einmal auch von freisinniger Seite auf da» Bedenkliche de» Versandgeschäft»wesen» aufmerksam gemacht wird. Wie diesem Krebsschaden zu steuern sei, ist auch nur eine Frage der Zeit. Im preußischen Abgeordneten hause ist der Materie bekanntlich schon nähergetreten worden; sie wird dort von der Tagesordnung nicht wieder verschwinden. Vom Freisinn aber ist ein Schutz der Kleingewerbe auch vor diesem „kräftigen" Feinde nicht zu erwarten; denn die „Krön ung" der vielgepriesenen Gewerbesreiheit ist ja eben da» Blühen solcher Riescngeschäfte, die „von ihren Kräften den nützlichsten Gebrauch machen," auch wenn dadurch Tausende von Exi stenzen zu Grunde gehen. Tagesgeschichte. — Deutschland. Wenn an sich schon die Ende Mai abzuscndcndeVerstärkung der südwestafrikanischen Schutz truppe die stärkste ist, welche je nach Südwestafrika abgc- sandt worden ist, so stellt sich jetzt erst bei Zusammenstellung de« Materials heraus, welchen Umfang die gesammte Sendung hat. Die Mannschaften sind aus dem Gardekorps und den Armeekorps I—XVII entnommen, mit Ausnahme vom XII. und XIII. (de» sächsischen und württembergischen), und zwar stellte die Infanterie 191, die Kavallerie 177, die Artillerie 20 und die Pioniere 14 Mann, zusammen 402, mit Ein schluß der Zahlmeister und Unteroffiziere. Neben der eigent lichen Ausrüstung der Mannschaften wird noch an Gütern eine Menge von mehr al« 2000 Tonnen verladen ; dazu ge hören einige Geschütze mit Munition und sonstigem Zubehör, große Mengen von Proviant, 400 Sättel und sonstige« Reit zeug, zerlegbare Häuser au« Hamburg, wie sie auch in an deren weslafrikanischen Kolonien zur Einführnng kommen. Die Menge ist so groß, daß sic mit der Truppe zugleich wahr scheinlich nicht auf einem Schiffe verladen werden kann; die Sicdelung» Gesellschaft, welcher von der Deutschen Kolonial- Gcsellschaft der Dampferdienst nach Südwestafrika übergeben worden ist, wird daher wohl noch einen zweiten Dampfer miethen, der zugleich mit dem Dampfer „Melita Bohlen" von Hamburg au« die Fahrt antrcten würde. Bei der Ankunft der Leute und Güter an der Küste von Südwestafrika kommt eine neue Schwierigkeit, nämlich der Transport nach dem Innern. Der an sich sehr bequeme Ochscnwagen ist nicht nur ein lang same« Beförderungsmittel, er ist auch nicht ausreichend sür einen gleichzeitigen Transport solcher Massen. Wollte man auch sämmtliche verfügbaren Ochsenwagen und sonstigen Vehikel im Lande zusammcnbringen, so würden sic doch eine Reihe von Monaten gebrauchen, um etwa 50,000 Zentner Fracht nach Otjimbingue, Windhoek oder gam nach Gobabi» zu bringen. Ein solcher Wagen braucht nach Otjim- bingue 2, nach Windhoek 3, nach Gobabi» etwa 4—5 Wochen, zwei Fahrten hin und zurück würden schon mehrere Monate in Anspruch nehmen, abgesehen davon, daß die Ochsen da zwischen einer Ruhe von mehreren Wochen bedürfen. Wollte man aber sich mit einer solchen Beförderung begnügen, so würde der Vortheil der schnellen Absendung der Schutztruppc wieder ausgehoben und durch die Verzögerung könnte unwieder bringlicher Schaden geschehen. Daher sind Weisungen nach