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ses eine ur Auf- d pünkt- d. HZ! kne um, 'vg- Il^r, fi°>f. !» 31. S Uhr ». Mal iermit ihre» tt. er ung 1, den 1892, end». l's tunde Amts- Md Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement «LS-- «eM des Amtsgerichts Mach» L-SL semon-prei-: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reich»- Z ». I»« und deffm Umgebung. AL 1S4 Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. Sonnabend, den 31. Dezember L8SL. Scho« wieder ging ei« Jahr hinab, Uerfinkeud i« dem Strom der Seite«. And Akumen streu'« wir aus sein Grab, Wie wir ste jedem Kodten weihten. Was einst verhüllt und dunkel war, Strahlt heut im Hellen Tageslichte, And was es nahm und «ns gebar, Gehört von «un an der Geschichte. — Zum Jahreswechsel. Vergangenheit, — ein seltsam Wort! Wie tröstlich klingt es hier dem einen! — Und einen ander« seh' ich dort, Um ste des Schmerzes Lhräne weine«. — H Zeit, du Alunie blühend roth, Wie freudvoll dich die Menschen grüßen! Und morgen liegst du welk und todt. In nichts verweht j« «nsern Iüßen. — Lin Jahr verging. — Als wär' es heut, Kör' ich die vollen Gläser klinge» Ium hoffnungssreud'gen Uachtgeläut Und froher Zecher lustig Singen. Gar mancher sang mit neckem Muth Der goldnen Zukunft seine Lieder, Per heute still und einsam ruht. Kein Aeujahrsmorgen weckt ihn wieder. — Lin schweres, thränenreiches Jahr! tzs kam «nd ging, Gott Lob, zu Knde. Und wem es hold und srenudlich war, Per satte dankbar seine Kände. Und wer ein köstlich Gut verlor Und weinend klagt in dieser Stunde, Per richte hoffend sich empor : Pie Zett bringt Balsam seiner Wunde. — Per Morgen tagt, die Sonne lacht, Pie einem dunkeln Schoß esttstiegeir. So wird auch über unsre Macht Pie Koffnnng und der Glaube siege«. Glück aus! Glück aus zum neuen Jahr! Laßt muthig Kand und Geist «ns regen! Mergelten sei, was trübe war: Wir reisen nener Uflicht entgegen! — Erlaß. die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle betreffend. Die Militärpflichtigen in ten Aushebungsbezirken Schwarzenberg und Schnee berg werden hierdurch aufgefordert, sich gemäß 8 2b der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Ieöruar 1893 zur Aufnahme in die RekrutirungS-Siammrolle anzumelden. Die Anmeldung hat bei der OrtSbehörde desjenigen OrteS zu erfolgen, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und WirthschaftS-Beamte, HandlungSdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnisse stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen, d. für militärpflichtige Studirende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehr anstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnfitzes. Bei der Anmeldung ist von den im Jahre l873 geborenen Militärpflichtigen, wenn deren Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, das Geburts- zeugnitz, von allen Militärpflichtigen aus den früheren Altersklassen aber der Loosungsschein vorzulegen. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend, so hat die Anmeldung durch die betreffen den Eltern, Vormünder, Lehr- und Brod- oder Fabrikherren innerhalb des be merkten Zeitraumes zu erfolgen. Militärpflichtige, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Rekrutirungs- Stammrolle unterlassen, werden mit einer Geldstrafe bis zu 3V Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Schwarzenberg, am 22. Dezember 1892. Der Civitvorsitzendc der Ersatz Commission in den Ans- Hebungsbezirken Schwarzenberg und Schneeberg. Frhr. v. Wirsing. St. 1. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten Wonlag, den 2. Januar 1893, Wormittags 11 Mr im Rathhaussaale. VwAvns^ÄiilNliißsr 1) Einweisung der wieder- bez. neugewählten Stadtverordneten. 2) Wahl des Stadtverordncten-VorsteherS und dessen Stellvertreters. 3) Wahlen der Stadtverorvnetenmitglieder in die gemischten Deputationen. Eibenstock, den 29. Dezember 1892. Der Bürgermeister. »w. Körner. Hans. Bekanntmachung. Die Hundesteuer in Eibenstock beträgt im Jahre 1893 wie seither 10 Mark, wovon nur die Kettenhunde in den in 8 2 Abs. 3 des Hundesteuer Regulativs »vm 1b. Juni I88b besonder« aufgesührten Gehöften u. s. w. ausgenommen sind, für die eine Steuer von 6 Mark zu entrichten ist. Die Hundesteuer ist bis zum 3t. Januar 1893 gegen Entnahme ber Hundesteuermarken von den Hundebefitzern in der Sladtkasse im Vorau» zu entrichten. Auch werden die Hundebesitzer in Gemäßheit von 8 3 de» Gesetze« vvm 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., hier ¬ mit aufgefordert, über die in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtig«»» Hunde bis zum 10. Januar 1893 schriftliche Anzeige anher zu erstatten. Die Hinterziehung der Steuer wird mit dem dreifachen Betrag« der hinterzogenen Steuer bestraft. Hierbei ist auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: Junge Hunde, welche z. Zt. der im Monat Februar und Monat Juli jeden Jahres stattfinden den Revision noch gesäugt werden, bleiben für das laufende halbe Jahr von der Steuer befreit; in Eibenstock nur vorübergehend, aber mindestens einen Monat sich aufhaltende Hundebesitzer, deren Hunde nicht bereits an einem anderen Orte versteuert sind, haben für je einen Hund drei Mark Steuer zu entrichten; für im Laufe des Jahres angeschafsie, noch nicht versteuerte Hunde ist binnen 14 Tagen, von erfolgter Anschaffung an gerechnet, die volle bez., sofern die Anschaff ung erst im 2. Halbjahre erfolgt, die halbe Jahressteuer zu entrichten; dasselbe gilt rücksichtlich solcher bereits versteuerter Hunde, welche ohne Steuermarke in den Besitz eines anderen Herrn übergehen; für einen steuerpflichtigen und an einem anderen Orte mit niedrigerer Hundesteuer bereits versteuerten Hund ist der durch den höheren Steuersatz Hierselbst hervorgerufene Difserenzbetrag noch nachzuentrichten; im Falle des unverschuldeten Verlustes der Steuermarke wird dem Verlustträger gegen Erlegung von I,so M. eine neue Hundesleuermarke auS- geantwortet. Endlich wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. Novem ber 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß die Hunde außerhalb der Häuser, Gehöfte und sonstigen geschlossenen Lokalitäten stet« daS mit der für daS laufende Jahr giltigen Hundesteuermarke versehene Halsband tragen müssen, die Besitzer ohne Halsband mit Steuermarke betroffener Hunde aber in Ge mäßheit gesetzlicher Bestimmung, insoweit keine Steuerhinterziehung vorliegt, mit 3 Mark zu bestrafen sind. Eibenstock, den 28. Dezember 1892. Der Stadtrath. »w. Körner. Bg. Bekanntmachung. Der geringe Wasservorrath in der Rehmer-Wafferleituug hat neuer dings zu mehrfachen Beschwerden Anlaß gegeben. Um diesen Beschwerden abzuhelfen und eine gleichmäßigere Bertheilung des Wassers auf die verschiedenen Thcile der unteren Stadt herbeizusühren, hat der Stadtrath beschlossen, die Rehmer-Wasserleitung von morgen, de« 31. dieses Monats ab für den unterhalb des Englischen Hofes gelegenen Theil der Stadt in der Zeit von 11 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags bis auf Weiteres abzusperreu. Eibenstock, den 30. Dezember 1892. Der Rath der Stadt. »i-. Körner. Han«. Holz-Vkrstkigcruug auf Johaimgeorgcustädtcr Staatssorstrevicr. Im „Hotel de Laxe" zu Johanngeorgenstadt kommen folgende Durchsorstungs- (Abth. 15, 27, 28, 29, 31, 45, 54, 5b, 60, 61) und Räumungshölzer (an den Comm.-Wegen in Abth. 33, 34, 41, 43, 59, 61) Montag, de« 9. Januar 1893, und zwar: 1) von Vormittags '/,10 Uhr an: 2363 Stück 10429 , 62,os Hdt. 92,do „ 2 Rm. weiche Klötzer von 16—36 ein Oberstärke, 3,s u. 4,« w. lang. Schleifklötzer „ 7—15 Dcrbstangen , 8 —15 Reisstangen „ 6 — 7 Unterstärke, Nutzrollen (geschnitzt) 1,« u> lang. 4,o m lang,