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Amts- und Anzeigeblatt für den MA- Wrk des Ämtsgmchts Libenßeik ftrti°n,pr°i«: die kleinsp. . . « ten, sowie bei allen Reich». Z-le «Pf und dessen Umgebung. P-sanstlen verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »». L4S. Sonnabend, den ES ist mehrfach wahrzunehmen gewesen, daß Viehhändler außerhalb ihre» Wohnortes Pferde oder Rinder eingestellt und zum Verkaufe gebracht haben, ohne den BezirkSthierarzt von dem Eintreffen des Viehtransportes vorher recht zeitig in Kenntniß zu setzen. Wenn nach § 8 der Verordnung zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 9. Mai 1881 die zum öffentlichen Verkaufe — bez. zum Verkaufe auf dem Wege der Auktion — in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten zusammengebrachten Viehbestände von den Bezirksthierärzten beaufsichtigt werden müssen, eine wirk same Beaufsichtigung aber unmöglich ist, sofern der Bezirks« Hierarzt nicht von dem Eintreffen der zum Verkauf bestimmten Thicre rechtzeitig unterrichtet wird, so findet sich die Königliche AmtShauptmannschaft veranlaßt, die in Nr. 59 des Erzgebirgischen VolkSsreunteS erlassene Bekanntmachung, nach welcher alle Viehhändler, welche außerhalb ihrer Wohnorte, innerhalb des amtshauptmannschastlichen Bezirks Pferde, Rinder oder sonstige der Beaufsichtigung der Bezirksthierärzte unterliegende Vieh bestände zum Verkaufe bringen, den BezirkSthierarzt von dem Ein treffen teS Transporte« der betreffenden Thiere vorher rechtzeitig in Kenntniß zu setzen haben, der Berkaus vor erfolgter Untersuchung aber ihnen ausdrücklich untersagt ist, und nach welcher Uebcrtretungen dieser Vorschrift mit einer Geldstrafe bis zu 1VV M. bez. mit entsprechender Haftstrafe geahndet werden; mit dem wiederholten Hinweise varauf, daß nach tz 8 Absatz 3 der angezogenen Verordnung die Beaufsichtigung durch den BezirkSthierarzt auf Kosten der Unternehmer zu geschehen hat, hierdurch erneut einzuschärfen. Schwarzenberg, am 10. Dezember 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. A. Bekanntmachung. Roch außenstebende Rechnungen für gelieferte Arbeiten u. s. w. sind sofort und bis spätestens den 31. Dezember d. Js. einzureichen. Eibenstock, den 15. Dezember 1892. Der Stadtrath. »p. Körner. B c k a n n t in a ch ii n g, den Vertrieb von Christbäumcn betreffend. Der Verkauf und Vertrieb von Christbäumen in hiesiger Stadt ist nur dann gestattet, wenn der Erwerb der Christbäume durch eine von dem Waldbesitzer ausgestellte und von der Ortsbehörde des letzteren beglaubigte Bescheinigung nachgewiesen wird. Personen, welche ohne eine solche Bescheinigung Christbäumc in hiesiger Stadt verkaufen und vertreiben, haben die Wegnahme der Bäume zu gewärtigen und werden, ungeachtet der sie etwa nach den bestehenden Gesetzen treffenden 17. Dezember L8VL. höheren Strafen^ mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft werden. ' Eibenstock, den 12. Dezember 1892. Der Stadtrath. Körner. Hans. Mit Ende dieses Jahre« läuft die gegenwärtige Wahlperiode der dem hie sigen Gemeinderaihe als Ausschußpersonen angchörenden Herren Schuhmacher meister Gottlieb Lenk, Bleichereibesitzer Hermann Männel, Baumeister Robert Unger und Kaufmann Wolvemar Schneider ab und macht sich daher die Neuwahl zweier Ausschutzpersonen aus der Classe der Gutsbesitzer, einer Ausschutzpcrson aus der Classe der Hausbesitzer, einer Ausschutzperson au» der Classe der Nnansässtgen erforderlich. Außerdem sind sechs Ersatzmänner zu wählen, von denen je zwei den drei verschiedenen Classen an zugehören haben. Unter Hinweis auf die nachstehend« abgcdruckten Bestimmungen der Art. 5, 6 und 7 des hiesigen OrtSstatutS wird hierdurch bekannt gemacht, daß die vorzunehmenden Ergänzungswahlen Montag, den IS. Dezember 18S2, Vormittags 10 bis Nachmittags 1 Uhr für die Ansässigen, Nachmittags 4 bis 7 Uhr für die Unansässigen stattfinden und als Wahllocal da« Speisezimmer der hiefigen RathhauSwirthschaft bestimmt worden ist. Schönheide, am 8. Dezember 1892. Der Gcmeinderath. Akt. 5. Die Ausschußpersonen und Ersatzmänner werden von den nach der Landgemeindeordnung stimmberechtigten Personen und zwar die Ver treter der Ansässigen beider Classen durch die sämmtlichen Ansässigen, die Vertreter der Unansässigen dagegen durch letztere in je einem Wahl akte gewählt. Art. 6. Die Wahl der Ersatzmänner hat mit der Wahl der Ausschußpersonell jedesmal gleichzeitig zu geschehen, wobei in jedem der beiden Wahlakte — vergl. Art. 5 — die sämmtlichen Namen der zu wählenden Ver treter auf einem Stimmzettel i» der Weife aufzuführen sind, daß die Namen der Ausschußpersonen zuerst stehen, danach diejenigen der Er satzmänner folgen und außerdem hinter jedem Namen die Bezeichnung „Ausschußperson" oder „Ersatzmann" enthalten sein muß. Insoweit Stimmzettel diesen Erfordernissen nicht entsprechen, sind sie ungültig. Art. 7. Zu den Stimmzetteln darf nur weißes Papier genommen werden, sie dürfen keine äußeren Kennzeichen tragen und müssen dem Wahlvor steher derart zusammengefaltet übergeben werden, daß die darauf ver zeichneten Namen vollständig bedeckt sind. Diesen Vorschriften nicht entsprechende Stimmzettel sind vom Wahl vorsteher zurückzuweisen. Hagesgeschilhle. — Deutschland. Die erste Berathung der Militärvorlage ist nunmehr zu Ende gegangen, ohne daß sie die politische Lage wesentlich aufgeklärt hätte, lieber die Aussichten einer Verständigung ist auch heute nicht viel mehr zu sagen als seit langen Wochen. DaS Eine steht sest: im vollen Umfange kommt da« Gesetz nicht zu Stande, das haben so wohl die Zentrumsredner al« Herr von Bennigsen auf« Bestimmteste erklärt. Dagegen wäre bei gesetz licher Festlegung der zweijährigen Dienstzeit minde stens innerhalb des Nahmen« der jetzigen Präsenz stärke und wohl auch etwa« darüber hinaus eine Ver ständigung wohl zu erzielen. DaS Zentrum hat sich, insbesondere in der Reve de« bayerischen Grafen Prehsing, etwa« ablehnender ausgesprochen, al« viel fach erwartet worben. Die letzten Entschließungen aber hat sich die Partei für die Kommission-berath- ung und weitere Aufklärungen feiten« der Regier ungen Vorbehalten, und au« der Rete de« Herrn von Huene klang bei allen Verwahrungen doch die Neigung hervor, wenn irgend möglich, eine Grund lage der Verständigung zu finden. Den hohen Ernst der Lage, die große Verantwortlichkeit der leitenden Männer in der Regierung und im Reichstag, die folgenschwere Bedeutung einer Krisi« unter den gegen wärtigen Umständen und um dieser Angelegenheit willen, zugleich die Unwahrscheinlichkeit, mit einem folgenden Reichstag mehr zu erlangen al- mit dem jetzigen, hat Herr von Bennigsen mit staatsmännischem Geist und patriotischem Ernst noch einmal dargelegt. Seine Worte, welche auf eine Verständigung hin wirkten, soweit sie mit der Leistungsfähigkeit des Volkes nur immer vereinbar ist, sein Hinweis, wie schwer ein Bundesstaat solche Konflikte ertragen könne, werden, wie der Reichskanzler bemerkte, weit in das Land hinein wirken. — Der Reichstag begann am Donnerstag seine Ferien, die bi« zum 10. Januar dauern werden. Die Berathung der Steuervorlagen, die man in erster Lesung noch vor Eintritt der Pause hatte erledigen wollen, wird nunmehr gleich nach Wiederbeginn der Sitzung stattfinden. Dann wird die zweite Lesung de« Etats beginnen und dazwischen die erste Lesung der neuerdings eingegangenen Gesetzentwürfe über Aus wanderung und Bcrrath militärischer Geheimnisse staltfinden. Der Schwerpunkt wird aber in die große Militärkommission fallen, die unmittelbar nach Wieder aufnahme der Plenarsitzungen ihre Arbeiten in Angriff zu nehmen und sie etwa bi« Anfang Februar zu er ledigen gedenkt. — Unlängst wurde in Berlin der Inhaber eine» sog. Ramschbazar« wegen Betrugs zu einer em pfindlichen Geldbuße verurtheilt, weil er ein Paar Stiefel von „bestem Leder, geschmackvollster Ausführ ung, raffinirtester, elegantester Ausstattung und vor nehmster Geschmacksrichtung" zum Preise von 5 Mk. angepriesen und verkauft hatte, welche diese Eigen schaften nicht im mindesten besaßen und kaum die Hälfte reS geforderten Preises werth waren. In seinen Erkenntnißgründen sagte daS zuständige Ber liner Schöffengericht: „Dieser Richtung des GeschäftSleben«, welche mit ihren betrügerischen Reklamen auf den Gimpelfang auSgehe, müsse that- kräftig entgegengetretcn werden; denn sie sei geeignet, im In- und Auslande den Ruf des reellen Geschäfte- zu untergraben und gute gediegene Arbeit zurückzudrängen, um an vercn Stelle minderwerthigo Ramschwaare zu setzen." Würden alle derartigen Fälle unehrlicher Konkurrenz zur Kenntniß der Gerichte kommen, so müßte deren Zahl verzehnfacht werden. Wer jetzt in der lebhaften Geschäftszeit durch die Straßen der deutschen Groß- und Mittelstädte streift, wird nicht selten bemerken, daß die Unternehmer von Ramsch-Bazaren, Schein-AuSverkäufen, Schwindel- Auktionen und anderen Gestaltungen der unehrlichen Konkurrenz die Massen der kleinen Leute an sich zu ziehen und aus deren Kosten sich zu bereichern ver stehen. Einige kapitalSstarke Zwischenhändler in Ber lin sind die Lieferanten dieser Ramschbazare. In ihren umfangreichen Preisverzeichnissen pflegen sie zu versichern, daß sie nicht mit großen und größten, sondern mit kleinen unbekannten Fabrikanten in Ver bindung stehen, welche um l0—20 Proz. billiger liefern können al- jene, weil sie in ter Provinz weder Spesen noch größere Bedürfnisse haben! Wer einen Fllnszigpsennigbazar einrichten will, hat nur 840 Mk. einzusenden und erhält frei zugcsandt in 400 ver schiedenen Arten 2400 Ramschdazarwaaren. Bon