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Amts- Md Anzeigeblatt für den MM- LeM -es Amtsgerichts Gibenllock xWßx tag und Sonnabend. In- I Expedition, bei unfern Bo- sertionSpreiS: die kleinsp. - - ten, sowie bei allen Reichs- Zeile lO Pf und dessm Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 4V Donnerstag, den 21. April L8SS. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses zu Ächwarzenberg Mittwoch, den 27. April 1892, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist ans dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 19. April 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Wirsing. Den unter dem 18. August 1885, 23. Juni 1887 und 12. April 1888 be züglich des Fahrens mit Veloeipeden im hiesigen Verwaltungsbezirke erlassenen Vorschriften, nach welchen 1 falle im hiesigen Bezirke auf öffentlichen Straßen verkehrende Velo- cipede mit einem in erkennbarer Weise angebrachten, den Namen des Eigenthümers in deutlicher Schrift enthaltenden Schilde, mit einer das Herannahen deutlich anzeigenden Glockenvorrichtung, sowie bei Eintritt der Dunkelheit mit einer brennenden Laterne tu versehen sind, 2) auf den Fußwegen und Fußgangbahnen an den Communications- wegen und Straßen nicht gefahren werden darf, — ausgenommen von diesem Verbote sind nur die kleinen, als Spielzeug zu betrach tenden Velocipede der Kinder — 3) bei dem Fahren mit Veloeipeden ein rücksichtsvolles Verhalten gegen den übrigen Verkehr zu beobachten, namentlich vor dem Begegnen, sowie vor Ueberholung von Fuhrwerk und Fußgängern rechtzeitig und hörbar mit der Glocke zu läuten und beim Herannahen von Fuhrwerken beziehentlich Vorbeisahren an denselben unbedingt ein langsames Tempo cinzuschlagen beziehentlich nötigenfalls bei Begegnung mit unruhigen Zugthieren abzusteigen ist und halten zu bleiben. Beim Ilmbiegen um Straßenecken und beim Passiren von Straßenkreuzungen ist ebenfalls langsam zu fahren und mit der Glocke zu läuten. — Da durch das Läuten der Leiter des Fuhrwerks beziehentlich Fußgänger nur aufmerksam gemacht werden sollen, so ist dasselbe einzustellen, beziehentlich hat dasselbe zu unterbleiben, sobald zu er sehen ist, daß der Geschirrsührer beziehentlich Fußgänger Kenntniß von dem Nahen des VelccipedeS hat. — 4) Die Belocipedfahrer während der Fahrt die rechte Seite der Fahr bahn einzuhalten, dem entgegenkommenden und überholenden Fuhr werke stets möglich weit nach recht« auszuweichen und beim Ueber- holen möglich weit nach links zu fahren haben, 5) Die Vorschriften in Punkt 3 und 4 seilen der Belocipedfahrer auch Reitern, sowie den Treibern und Führern von Vieh gegenüber zu beachten sind, wird noch immer zuwidergehandelt. ES wird daher daran erinnert, daß Zuwiderhandlungen — insoweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen — nach tz 366,io des Reichsstrafgesetz buchs mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haft bis zu 14 Tagen zu bestrafen sind. Schwarzenberg, am 16. April 1892. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. W. Auf Folium 95 de« Handelsregisters für die Stadt ist heute eingetragen worden, daß Herr Kaufmann Kictisrck Troll bei Auflösung der Handelsgesell schaft Droll L Ukliuuu» in Eibenstock aus dieser ausgeschieden ist. Eibenstock, am 19. April 1892. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Ttzr. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über da« Vermögen de« Handelsmannes Alnx Hün«I in Hundshübel ist in Folge eine« von dem Gemeinschuld ner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin aus den 10. Mai 1892, Yachmittags 3 Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Eibenstock, den 19. April 1892. Der Gerichtsschreibcr des Königlichen Amtsgerichts. Grnhl«. Frühjahrs-Kontrol-Bkrsammlnngcn bett. Die diesjährigen FrühjahrS-Kontrol-Versammlungen im Amtsgerichtsbezirke Eibenstock, zu welchen sämmtliche Mannschaften der Reserve, Landwehr 1. Auf gebots, Dispositions-Urlauber, zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassene und Ersatz-Reservisten, mögen diese letzteren geübt haben oder nicht, zu erscheinen haben, werden abgehalten: 1) in Schönheide vor dem MWause: Donnerstag, den 28. April 1892, Borm. 9'/, Uhr für die Beurlaubten au« Schönheide, Schönheiverhammer, Neuheide, Ober- und Unterstützengrün; 2) in ßiöengock auf dem Iostptahe: Donnerstag, den 28. April 1892, Nachm. 3 Uhr für die Beurlaubten aus HundShübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Wolfs grün, Blauenthal, Sofa, Wildenthal und Carlsseld; Nachmittag 4'/, Uhr für die Beurlaubten aus Eibenstock. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Besondere Gestellungsbefehle sowie Anschläge werden nicht auSzegeben unentschuldigtes Ausbleiben oder zu spätes Eintreffen auf dem Kontrolplatze wird mit Arrest bestraft. Gesuche um Befreiung von der Kontrol Versammlung sind, gehörig begründet, rechtzeitig an den Bezirksfeldwebel einzureichen. Eisenbahnfahrpreis-Ermäßigung wird nicht gewährt. Schneeberg, am 6. April 1892. Königlichcs-Bczirks-KommlUldo. Pretzsch, Oberstlieutenant ;. D. unv Bezirks-Kommandeur. Bekanntmachung. Der Geburtstag Sr. Majestät des Königs Albert von Sachsen wird in diesem Jahre in herkömmlicher Weise nach folgendem Programm gefeiert: Freitag, den 22. dieses Monats, Abends 7 Uhr Zapfenstreich, Sonnabend, den 23. dieses Monats, früh 6 Uhr Weckrnf durch das hiesige Stadtmusikchor, Nachmittags V,2 Uhr Festmahl im Rathhaussaale, Mittwoch, den 27. dieses Monats, Bormittags 19 Uhr Schul feier im Saale des Feldschlößchens. Außerdem werden die städtischen und öffentlichen Gebäude Flaggenschmuck erhalten. Gleichzeitig ergeht an die gesammte Einwohnerschaft daS Ersuchen, auch ihrerseits durch Beflaggen der Häuser oder auf sonstige Weise zu einer würdigen Feier des KönigS-GedurtstagS nach Kräften beizutragen. Eibenstock, den 20. April 1892. Der Stndtrath. »r. Körner. Hans. Bekanntmachung. Zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen wird - Sonnabend, den 23. April ds. Is., Nachmittags '^2 Uhr ein Festmahl im Rathhaussaale staltfinde». Diejenigen Herren von Eibenstock und Umgegend, welche sich daran be theiligen wollen, werden ersucht, Anmeldungen hierzu bis zum 22. dieses Mts. Abends in unserer RathSregistralur oder bei Herrn Hotelier Busch zu bewirken. Besondere Einladungen werden nicht erlassen. Eibenstock, den 16. April 1892. Der Stadtrath. Körner. Bekanntmachung. Sonnabend, den 23. April dieses Jahres, am Tage de« König« Geburtstag», bleiben sämmtliche Rathsexpeditionen geschloffen. Das Standesamt ist an diesem Tage für dringende Angelegenheiten in der Zeit von 11—12 Uhr Vormittags geöffnet. Eibenstock, den 20. April 1892. Der Stadtrath. »r. Körner. Hans. Bekanntmachung. Der Stadtrath hat nach Gehör de« SchulauSschusse« namentlich mit Rück sicht auf die verschiedenen Unzuträglichkeiten, zu welchen ein ungleichmäßiger Schulanfang geführt hat, beschlossen, den Vormittagsunterricht In beiden Bürgerschulen während des Sommerhalbjahres früh nm 7 Uhr beginnen zu lassen. Die Ellern werden hiervon mit dem Veranlassen in Kenntniß gesetzt, ihre Kinder am 25. dieses Monats rechtzeitig zur Schnle zu schicken Eibenstock, den 20. April 1892. Der Stadtrath. »r Körner. Han«.