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Akademie-Echo 7 Die Magdeburger Baderzunft Das Mittelalter kannte den Doktor der Medizin nur in den Städten. Meistens wurden vom einfachen Volk Bader und Barbiere in Anspruch genommen, die sich auch mit der Heilkunde befaßten. In Magdeburg waren die Bader gleichzeitig Wundärzte, die Barbiere waren für die Chirurgie zuständig. Beide Zünfte, zwi schen denen eine große Rivalität herrschte, hatten ihre genauen Vorschrif ten und Satzungen sowie ihr besonderes Meisterstück. Die Zunftlade der Bader befand sich im in der Nähe des Alten Marktes gelegenen Zunfthaus. Wollte jemand das Bader handwerk erlernen, mußte er vor offener Lade seine eheliche und ehrliche Geburt bezeugen und sechs Groschen Schreib gebühr bezahlen. Für die Meister und Gesellen der Zunft mußte er eine halbe Tonne Bier auflegen lassen und seiner Pfarrkirche 12 Pfund Wachs spenden. Die Armen des Ortes durfte er ebenfalls nicht vergessen. Aus alledem ist zu ersehen, daß schon die Aufnahme in die „hoch wohllöbliche Baderzunft" mit erheblichen Kosten verbunden war. Im Gegensatz zu anderen Zünften mußte der Lehrling vier Jahre lernen. Die Zunftvorschriften ermahnten zu Gehor sam, Beständigkeit und Bescheidenheit. Entlief ein Lehrling seinem Meister, so wurde er nicht wieder aufgenommen. Meistersöhne brauchten nur drei Jahre zu lernen. Auch konnte jeder Meister sei nen eigenen Sohn in die Lehre nehmen, wenn er diese Absicht bei offener Lade vorbrachte. Bevor ein Lehrling nicht aus gelernt hat, durfte der Meister keinen neuen einstellen. Hatte der Lehrling seine Lehre ohne Tadel beendet, so wurde er bei offener Lade feierlich losge sprochen. Das war für ihn wiederum mit Kosten verbunden. Zwei Pfund Wachs mußte er der Kirche spenden, und drei Taler kamen m die Zunftkasse. Der junge Geselle mußte vier Jahre wandern, ehe er sich seßhaft machen konnte. Auch Meistersöhne machten dabei keine Aus ¬ nahme. Die Zeit der Wanderschaft etwa mit Zahlung in die Zunftkasse zu verkür zen war verboten. Kamen fremde Gesellen nach Magde burg, mußten sie sich beim Altmeister der Zunft melden. Dieser wies ihnen die Herberge an, kontrollierte, ob sie abends pünktlich im Hause waren und kümmerte sich auch um das leibliche Wohl. „Der wandernde Geselle soll nicht zum Schimpf vor den Türen der Leute einher gehen", sagten die Zunftvorschriften. Viele Handwerker feierten damals den „Blauen Montag". Das war den Badern verboten. Der Meister konnte bei Über tretung des Verbotes sechs Groschen vom Lohn abziehen. Kein Meister durfte einem anderen einen Gesellen abwer ben, das war bei Strafe verboten. Kurpfu scher, welche nicht der Baderzunft ange hörten und sich nicht beim Provinzialkol- legium der Ärzte gemeldet hatten, wur den aus der Stadt getrieben und ihre Werkstätten durch die Ratsboten ge waltsam geschlossen. Diebstähle wurden in der Zunft schwer bestraft. Ehe man je doch die Gerichtsbarkeit des Rates be mühte, versuchte man die Fälle innerhalb der Zunft beizulegen. Erst wenn dieses nicht gelang, wurde die Obrigkeit der Stadt in Anspruch genommen. Besonderen Wert legte die Zunft auf scharfes Handwerkszeug, denn die Kun den sollten gut bedient werden. Beauf tragte kontrollierten die Baderstuben und sahen auf Ordnung und Sauberkeit der Geräte. In den Vorschriften stand, daß Gesellen und Lehrjungen einen halben Tag in der Woche frei haben sollten, um die Geräte zu putzen und zu schärfen. Wollte ein Geselle Meister werden, so mußte er Geburtsschein, Lehrbrief und Wanderschein dem Altmeister vorlegen. Viermal mußte er bei der Morgensprache mit der Bitte vorstellig werden, ihm die Meisterprüfung abzunehmen. Die übli chen Gebühren in die Zunftkasse waren vorher zu entrichten. Bei der Meisterprü fung wurde viel verlangt. Äußere und in nere Wundbehandlung mußte der Prüf ling beherrschen. Stichwunden, Pflaster bereitung, Arzneikunde und die Kenntnis des menschlichen Körpers mußten ihm geläufig sein, und er mußte Verbände al ler Art anlegen können. Hinzu kam noch die Bereitung von vier verschiedenen Pflastern, Schröpfköpfen und allerlei Ab führmitteln. Knochenbrüche usw. wur den von den Barbieren und Chirurgen behandelt und zählten nicht zur Meister prüfung dieser Zunft. Hoch ging es her, wenn der Geselle die Prüfung bestanden hatte. Zuerst zahlte er in die Zunftkasse vier Taler. Dann bewirtete er Meister und Gesellen im Zunfthaus mit Speisen und Getränken. Als Zeichen seiner Meisterwürde durfte er vier Becken vor seiner Baderstube an bringen. Hatte er jedoch die Prüfung vor dem Prüfungsausschuß - einem Medizi ner und zwei Zunftmeister - nicht be standen, so mußte er ein weiteres Jahr als Geselle arbeiten. Bestand er die Prüfung auch beim zweiten Male nicht, so konnte er nie Meister werden. Wollte der junge Meister heiraten, so mußte er dieses der Zunft „anzeigen". Bei der zukünftigen Meisterin legte man Wert auf eine eheliche und ehrliche Ge burt und auf einen keuschen Lebenswan del. Selbstverständlich mußte der Meister, wenn er in Magdeburg wohnte, den Bür gerbrief der Stadt besitzen. Alle auf dem Lande in der näheren Umgebung woh nenden Meister gehörten der Stadtzunft an. Da aber Stadt- und Landpraxis oft recht verschieden waren, sollten sich die Meister gegenseitig konsultieren, um voneinander zu lernen. Sie konnten sich auch gegenseitig mit Wundarzneien aus helfen. Wahrscheinlich wurde im Mittel- alter mit vielen Arzneien eine große Ge heimniskrämerei betrieben, denn eine Vorschrift Friedrich WilhelmsI. von Preu ßen ordnete an: „... man,solle mit den Wundarzneien nicht so geheimnisvolle Ceremonien machen." P. Dömeland Das 14. Kreissportfest der Werktä tigen im Stadtbezirk Dresden-Mitte wurde wieder ein Erfolg. Rund 5300 Aktive gingen an den verschiedenen Wettkampfstätten an den Start. Un ter ihnen waren auch Mitarbeiter unserer Akademie zu finden. Auf dem Sportplatz Holbein-/ Dürerstraße gab es eine Nachauf lage des volkssportlichen Treibens während des VIII. Turn- und Sport festes von Leipzig zu erleben. Acht Volleyballfelder waren dort inmitten des Wohngebietes Johannstadt auf gebaut, und über 30 Mannschaften des Stadtbezirkes wetteiferten um die Pokale des FDGB-Kreisvorstan- des. Sportler der MAD aktiv beim 14. Kreissportfest Auf dem Foto spielt die Mannschaft der Medizinischen Akademie (im Vordergrund) gegen das Backwarenkombinat. Am Ende sprang für unsere Freizeitvolleyballer so gar Rang zwei heraus. Dazu herzlichen Glückwunsch! Text und Foto: Ruhnau Es geht die Sage Die Curmpflegers- tochter zw Pima Im Jahre 1532 ist zu Pirna ein gro ßes Pestilenzsterben gewesen, darin an 1400 Personen gestorben. An die sem Unglück ist aber die Turmpfle gerstochter schuld gewesen, und ist die Sache so zugegangen: Es hat der Türmer zu Pirna ein schönes Töchterlein gehabt, die aber sehr hoffärtig und stolz auf ihr niedli ches Gesicht gewesen; da ist ein Un gar in die Stadt gekommen, der ist reich, schön und von adeliger Geburt gewesen und hat mit dem Mägdelein einen Liebeshandel angefangen. Der strenge Vater ist zwar endlich dahin tergekommen, allein er hat der Toch ter nicht glauben machen können, daß der Ungar sie nicht wahrhaft liebe und ehelichen wolle; und als er endlich vor Kummer über seine unge ratene Tochter gestorben, da ist, weil die Mutter die reichen Geschenke des Ungarn gar gerne gesehen, das Mägdlein ganz umgarnt worden, hat sich dem Verführer hingegeben und wie sein ehelich Weib mit ihm gelebt. Als sie aber jener satt bekommen, da ist er plötzlich bei Nacht und Nebel verschwunden, und das Mädchen hat aus Not bald allen ihren Flitterstaat verkaufen müssen; weil sie aber an Nichtstun und Wohlleben gewöhnt gewesen, auch einmal von allen ihren Bekannten verachtet worden, hat sie sich wieder nach anderen umgesehen ihrer schönen Gestalt möglichst viel Nutzen zu ziehen gesucht. Weil sie aber innerlich sich doch gehärmt, ist ihre Schönheit vergangen, und darum sind auch der Liebhaber immer weni ger geworden, also daß sie oft in Not gekommen. Da ist eines Abends ihr alter Freier zurückgekehrt, der hat getan, als wenn nichts vorgefallen, und ihr selbst ihre Untreue vergeben, ist auch des Nachts bei ihr geblieben, des Morgens aber in der Frühe ohne Ab schied seines Weges gezogen, weil er eine große Reise vorgehabt, hat aber zuvor der Mutter des Mädchens ei nen großen Beutel voll Gold gegeben und ein verschlossenes Kästlein, das solle sie ihr geben zu seinem Ange denken. Das Mädchen hat alsobald das Kästlein geöffnet und darin ein kostbares rotes türkisches Tuch ge funden, so fein, wie sie hie derglei chen zuvor gesehen, hat auch so gleich ihren besten Putz angelegt und sich mit dem Tuche gechmückt und ist auf die Gasse gegangen, um den Leuten zu zeigen, wie sie wieder in bessere Umstände und zu Geld und Schmuck gekommen. Aber sie hat sich der schönen Sachen nicht lange freuen können, denn plötzlich ist ihr übel geworden, und sie ist umgefal len, und nach wenigen Stunden ist die Pest, welche ihr der Ungar in dem Tüchlein aus Rache über ihre Treulo sigkeit zugetragen, ausgebrochen, und sie selbst zuerst daran gestorben. Weil aber die Sache ausgekommen und man gemeinet, daß sie die ganze Stadt noch nachholen werde, hat man sie alsbald wieder ausgegraben und ihr das Haupt mit dem Grabscheit ab stoßen lassen.