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Akademie-Echo Aus der Arbeit der Staatlichen Notariate der DDR Ein Nottestament muß errichtet werden Das Nottestament gemäß der Paragra phen 383 Absatz 2, 386 ZGB ist eine spe zielle Form der Testamente, die relativ selten zur Anwendung gelangt. Sollte es jedoch Verwendung finden, so sind da mit weitreichende Konsequenzen verbun den. Hohe Sorgfalt und Exaktheit der mit wirkenden Zeugen sind deshalb unum gänglich. Gemäß Paragraph 383 Absatz2 ZGB ist die Errichtung eines Nottestaments nur in .besonderen Notfällen" möglich. Ein sol cher Notfall liegt immer dann vor, wenn objektiv begründet oder eine vermutete nahe Todesgefahr für den Erblasser be steht und er dadurch an der Errichtung eines eigenhändigen oder notariellen Testaments verhindert ist. Der Besonderheit des Nottestaments entspricht es, daß es unverzüglich dem Staatlichen Notariat in Verwahrung gege ben werden soll. Diese sofortige Informa tion ist auch deshalb wichtig, damit die Errichtung eines notariellen Testaments geprüft werden kann. Es ist deshab unzu lässig, daß das Nottestament nach der Er richtung in Krankenunterlagen oder an anderen Stellen verbleibt. Die Errichtung eines Nottestaments setzt die Handlungsfähigkeit des Erblas sers voraus. Handlungsfähigkeit im juri stischen Sinne kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres bestehen. Sie bein haltet, daß der Bürger durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten begründen und wahrnehmen kann (Paragraph 49 ZGB). Ein handlungsfähiger Bürger muß also In bezug auf eine testamentari sche Verfügung erkennen, daß er damit eine Bestimmung über ihm gehörende Vermögenswerte für den Fall seines To des trifft. Das Nottestament ist durch mündliche Erklärungen des Erblassers gegenüber zwei Zeugen zu errichten. Gemäß Para graph 386 Absatz 3 ZGB darf als Zeuge nicht mitwirken, wer selbst bedacht wird. Gleichfalls darf als Zeuge nicht mit gewirkt werden, wenn dessen Ehegatte oder ein in gerader Linie Verwandter (Kinder, Eltern u. a.) im Testament be dacht werden sollen. Bestimmte Anforde rungen an die fachliche Qualifikation werden bei den Zeugen nicht gestellt. Unverzüglich nach der Erklärung des Erblassers ist das Nottestament niederzu schreiben. Es soll dem Erblasser nach Möglichkeit vorgelesen und von ihm ge nehmigtwerden. Die Unterschrift des Erb lassers ist auf dem Nottestament nicht erfor derlich. Sie sollte jedoch erfolgen, wenn der Erblasser dazu in der Lage ist. Im Unterschied zum eigenhändigen Te stament muß das Nottestament gemäß Paragraph 386 Absatz 1 ZGB Datum und Ort der Errichtung enthalten. Diese Anga ben sind deshalb von Bedeutung, da ein Nottestament nur eine beschränkte Wirk samkeitsdauer hat. Diese Frist, die drei Monate beträgt, ist jedoch in der Zeit ge hemmt, in der der Erblasser aufgrund sei nes Zustandes kein eigenhändiges oder notarielles Testament errichten kann. Ein weiteres zwingendes Erfordernis für die Wirksamkeit des Nottestaments stellt die Unterschrift der beteiligten Zeu gen dar. Wenn Ort und Datum der Testaments errichtung sowie die Unterschrift der Zeugen auf dem Nottestament nicht vor handen sind, dann ist dieses Testament nichtig. Ein Nottestament könnte also folgen dermaßen aufgebaut sein: 1. Ort und Datum der Testamentser richtung 2. Angaben zum Erblasser (Name, Ge burtsdatum, Wohnanschrift) 3. Inhalt der letztwilligen Erklärung des Erblassers 4. Umstände der Errichtung des Notte staments, insbesondere die Charakteri sierung des „besonderen Notfalls" 5. Wurde die Niederschrft dem Erblas ser vorgelesen und von ihm genehmigt? Wenn nein: warum nicht? 6. Unterschrift der Zeugen mit Anga ben der Personalien. Das folgende Beispiel soll diesen grundsätzlichen Aufbau verdeutlichen: Dresden, den 7. Juli 1987 In den Vormittagsstunden des 7. Juli 1987 wurde Herr Fritz Hecht in unsere Einrichtung eingeliefert. Er ist nicht im Besitz von Ausweispapieren. Nach seinen Angaben ist er am 29. 2. 1957 geboren und wohnt in 8060 Dresden, Alter Weg2. Herr Hecht erklärte: Wenn ich sterbe, so ist meine Frau Elvira Hecht meine al leinige Erbin. Mein Kind aus erster Ehe, Mike Hecht, soll 5 000 Mark (fünftausend Mark) erhalten. Er wohnt bei seiner Mut ter Brigitte Hecht in Freital, Am Berg 3. Herr Hecht wurde nach einem Ver kehrsunfall bei uns eingeliefert. Aufgrund seiner Verletzungen ist Herr Hecht nicht in der Lage, selbst zu schreiben. Eine Verständigung mit ihm ist jedoch ohne Probleme möglich. Herr Hecht bat uns, dieses Testament aufzuschreiben, da er schon immer vor hatte, ein solches zu errichten. Diese Niederschrift konnte Herrn Hecht nicht mehr vorgelesen werden, da sofortige medizinische Maßnahmen er forderlich gewesen sind. 1. Zeuge: Dr. med. Frank Barsch, wohnhaft in Dresden, Baumschulen weg 12, Facharzt für Allgemeinmedizin 2. Zeuge: Schwester Irene Blei, wohn haft in Pirna, Schulgasse 5, Stations schwester auf Station 3c. Geißler Für vier kleine Abc-Schützen wuchs der Zuckertütenbaum an unserer Akade mie. Ihre erste Schulstunde wurde liebe voll ausgestaltet von den Lehrern der Teiloberschule und der Erzieherin der Station NII der Klinik für Chirurgie und der Station K3/K5 der Klinik für Kinder heilkunde. Zwei Kinder der Station NII konnten zwischenzeitlich bereits entlas sen werden, so konnte nur die kleine Claudia fotografiert werden. Inzwischen zog der Alltag an der Teil oberschule der POS für Körperbehin derte „Rainer Fetscher" an der Medizini schen Akademie ein. Im vergangenem Jahr konnten auch hier für eine langjährige erfolgreiche Ar beit an Pädagogen Auszeichnungen ver liehen werden. So erhielt die Fachlehre- l rin Hannelore Klier die Pestalozzi-Me daille in Gold und Erika Viganske, Fachlehrerin für Geschichte und Staats bürgerkunde, freute sich über die Pesta lozzi-Medaille in Silber. Drei Kolleginnen schieden nach vielen Jahren erfolgrei cher Tätigkeit an unserer Teiloberschule aus dem Dienst aus und fünf neue Päd agogen nahmen ihre Tätigkeit auf. Da durch wird der langjährige Wunsch der Stationen K3 und K5 nach einer Erziehe rin erfüllt werden können. Wir wünschen Schülern und Lehrern ein erfolgreiches Schuljahr! Der 2uchertütenanm wuchs awch an wnserer „Akademie Auf der Station NII fotografierte Eva Schwarting NEVAk NEU Gse) 1 • ''P' § 11 WANAr >A 5 u $ in Sewerksdha4tsbibliothe Die Reihe „Kunst und Kultur der an tiken Welt“ ist in unserer Bibliothek mit Bildbänden über Olympia, Kreta, Alexandria, Delphi, Lüxör und Pal myra vertreten. Korinth und Argolis waren bedeutende Stadtstaaten und Zentren der Kultur des griechischen Altertums. Ihnen ist ein neuer Band dieser Reihe gewidmet. Einem sehr informatorischen Textteil folgen Bild tafeln, die Bauwerke und Kunstgegen stände der Mykenischen Kultur zei gen. Diese Denkmäler antiker Kultur sind heute noch zu sehen und geben der Landschaft einen besonderen Reiz. In unserer „Kunst-Ecke" finden Sie Literatur zu allen Kunstrichtungen der verschiedenen Epochen in aller Welt. Der Band „Kunst der Südsee“ bietet einen Überblick über die Kunst der Ureinwohner Ozeaniens und Austra liens. Die Beschreibung der Lebens gewohnheiten, Vorstellungswelt so wie der Besonderheiten des künstli chen Schaffens in der Inselwelt der Südsee wird durch Zeichnungen im Text und prächtige Fotografien unter strichen. Anhand der Literatur zu künstlerischen Themen können Sie sich jedoch nicht nur über vorhan dene Kunstwerke informieren, son dern Sie werden auch zur eigenen schöpferischen künsterlischen Tätig keit angeregt. Techniken der Ölmale rei, des Holzschnittes und Holzstiches werden in praktischen Anleitungen vorgestellt. Man erfährt in diesem Heftchen, welche Materialien und Werkzeuge benötigt werden und in welchem Ablauf die Arbeitsgänge er folgen müssen. „Meister Jan" ist die respektvolle Bezeichnung für den polnischen Holz bildhauer Jan Bernasiewicz. Unter den Obstbäumen seines Gartens hat er seine über zweihundert zumeist le bensgroßen Skulpturen aufgestellt, , da mit die Leute etwas zum An- schauen haben und sich nach ihrer schweren Arbeit erfreuen können'. Krzystof Wojcik beobachtete den Künstler und dessen Umwelt mit der Kamera, und so entstand ein Buch, das sowohl einen Einblick in das Schaffen als auch in das Leben des Meisters Jan vermittelt. „ Wie ein Leben gemalt wird“ lautet der Titel eines Bandes, in dem sich Gerhard Wolf mit Leben und Werk Al bert Eberts beschäftigt. Dem Text, der auch Worte des Malers und seiner Freunde enthält, sind viele Abbildun gen der schönsten kleinen Gemälde Eberts hinzugefügt. Gerhard Wolf versteht es in diesem Buch ebenso, ein Bild von der Persönlichkeit eines Künstlers zu schaffen, wie in dem Bändchen „Beschreibung eines Zim mers". In 15 Kapiteln bringt er dem Leser in äußerst lebendiger und tief gründiger Weise Persönlichkeit, Kunst und Anliegen des Schriftstellers Johannes Bobrowski nahe.