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Akademie-Echo 3: eg Piz 5 arhaltunguafder freundlichsten Straße von Dresden" ge- instruktnplneren Neustadt eine wunderbare Bereiche- Foto: Jähnig ere Eiwicklung unserer Stadt d biht es erroriums Schulz mnäß Stadt weiter zu erhöhen. Aufmerksamkeit Steher Ws, gegenüber den Wünschen der Kunden, geschert, gute Bedienung und sachkundige Bera- ndschatstage tung, zeitsparende Einkaufsmöglichkeiten shutzgebaund und angenehme Verkaufsatmosphäre eschützehme, sind in allen Handelseinrichtungen zu ge währleisten. ng dergHteri- In unserem Stadtbezirk Mitte sind die lutzbarkeks0- auf der Borsbergstraße in den 50er Jah- then Wrdnkeit ren entstandenen Versorgungseinrich- struktionigute tungen durch jährlich durchzuführende e für dieShcha Renovierungsarbeiten in ihrem Niveau shaftlichelege- weiter zu erhöhen. Der Gesamteindruck pischen Etente der Geschäftsstraße ist durch Reparatu- ind beidslünti- ren an den defekten Vordächern und halten udpeter Gehwegen zu verbessern. Auf der nörenus Schweriner Straße sind die begonnenen n wehet* Be Maßnahmen zur niveauvolleren Gestal- n Anlage 'eien tung der in den Erdgeschoßzonen der en und Elbe Altbausubstanz untergebrachten Versor- igen gungseinrichtungen konzentriert fortzu- Jründemächer setzen. Die auf der Südseite der Bautzner Bedeuturttrdie Straße zweckentfremdet genutzten Läden sind als Dienstleistungseinrichtungen ockererbAuung wieder zu eröffnen. nung, Mund Das Marktgeschehen und der traditio- n, Gasis.Tu.a. nelle Striezelmarkt sind mit einem hohen hnumwdilhört Niveau und attraktiver Gestaltung weiter- andelstäteund zuführen. Im Marktgelände Wallstraße ist ng der PFslei ein regelmäßiges und niveauvolles istische nein- Marktgeschehen zu entwickeln. Der Handel, htrie, Dresdner Markt im Frühjahr und Herbst eüterwirit ist ist auf hohem Niveau durchzuführen, äfter Beifegen Dieser kleine Streifzug durch die Kon- Flexibiuznder zeption macht schon deutlich, daß hier entwicke ln dzu di e Anstrengungen aller gefragt sind und Ideenreichtum, vielfältige Initiativen und in der ihmlen die Ausschöpfung aller territorialer Re- und Gäsefserer serven erfordert. Aus der Arbeit des Staatlichen Notariats, heute zum Thema: Das Testament Jeder Bürger, der das 18. Lebens jahr vollendet hat und handlungsfähig ist, kann ein Testament errichten. Für die Errichtung eines wirksamen Testaments gibt es nur zwei Voraus setzungen: Der Erblasser muß das Te stament eigenhändig schreiben und selbst unterschreiben. Es ist demzu folge nicht zulässig, daß ein Testa ment z. B. mit der Schreibmaschine geschrieben wird. Ein Testament ist auch dann unwirksam, wenn andere Bürger das Testament vorschreiben und der Erblasser es nur noch unter schreibt. Im Testament sollten Ort und Datum der Erstellung desselben vermerkt werden. Insbesondere das Datum kann für die Klärung der Erb angelegenheit nach dem Tod des Erb lassers von Bedeutung sein. Hinterläßt der Erblasser mehrere Testamente, so widerruft in der Regel ein später errichtetes Testament die vorher errichteten. Eine Überschrift wie „Letzter Wille" oder „Testament" ist für die Wirksam keit desselben nicht notwendig. Ent scheidend ist der Inhalt des Schrift stückes. Es ist somit auch möglich, daß letztwillige Verfügungen auch in anderer Form auftreten. Schreibt bei spielsweise jemand auf seine Urlaubs karte, daß er sich einen schönen Ring gekauft hat und daß „Regina ihn erhal ten soll, wenn ich nicht mehr lebe", so handelt es sich auch in diesem Fall um eine letztwillige Verfügung, wenn die Karte handschriftlich geschrieben und unterschrieben worden ist. Die Unterschrift muß den Erblasser eindeutig erkennen lassen. Es sollte also mit dem vollständigen Namen un terzeichnet werden. Es sind aber auch andere Formen möglich, wie z. B. „Eure Mutti". Testamentarisch be dachte Personen oder Einrichtungen sollten möglichst genau mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Solche Formulierungen wie „Mein Erbe ist derjenige, der mich bis zum Tode pflegt", entspringen einer gut gemeinten Absicht, sind jedoch nicht durchsetzbar. In einem solchen Fall kann nach dem Tod nicht festgestellt werden, wer das Erbe antreten .soll. Vielfach sprechen die Bürger bei uns vor, um ihr Testament „beglaubi gen" zu lassen. Dies ist jedoch nicht möglich. Wir nutzen jedoch die Mög lichkeit, diese Bürger kostenlos über bestimmte Probleme im Zusammen hang mit der Errichtung eines Testa ments zu informieren und zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung ent schließen sich dann viele Bürger dazu, ein notarielles Testament errich ten zu lassen. Dazu jedoch in einem anderen Beitrag. (§§ 370, 371, 385, 387 ZGB) Geißler, Notar am Staatlichen Notariat Dresden (Stadt) Wer eine Grube gräbt ... ... der muß auch damit rechnen, daß jemand hineinfällt. So geschehen am 31. Juli vor Beginn des FDJ-Studenten- sommers. Die Studenten aus Irkutsk waren etwas vorfristig angereist und wurden an der Zufahrtsstraße zum Linearbeschleuniger eingesetzt, um dort Schotter aufzubrin gen. Eine Studentin begab sich an den Rand einer in der Nähe befindlichen Stützmauer, an der es 3,30 m in die Tiefe ging. Sie lehnte sich an ein dort befindli ches Geländer und stürzte samt Geländer in diese Grube. Dieses war nur ange lehnt! Ein Schädelhirntrauma 1. Grades und verschiedene andere Verletzungen waren das Ergebnis. Sie befand sich meh rere Wochen in stationärer Behandlung und mit einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Wochen war zu rechnen. Für sie war der StudentenSommer gelaufen. Gelaufen war er aber für den verant wortlichen Leiter der Medizinischen Aka demie Dresden noch nicht. Am 16. Okto ber verhandelte das Kreisgericht Dres den-Mitte wegen Verletzung der Bestim mungen des Gesundheits- und Arbeits schutzes, die einen schweren Arbeitsun fall zur Folge hatte. „Mir ist echt entgangen diese Gefahr. Ich habe mich nicht überzeugt, daß meine Anweisung, das Geländer zu si chern, auch erfolgte." - so der Ange ¬ klagte. Nun es stellte sich heraus, daß der Auftrag erteilt wurde, mündlich und ohne Terminstellung. Gestützt auf die Beweisaufnahme zur Hauptverhandlung prüfte der Staatsan walt die Schuld der Fahrlässigkeit. Alle Voraussetzungen für, diesen Tatbestand waren gegeben. Dieser Unfall war vor aussehbar und wäre vermeidbar gewe sen. Für den Angeklagten beantragte er 1 Jahr und 6 Monate Bewährung und drohte eine Freiheitsstrafe von 8 Mona ten an. Die Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes besagen, daß die lei tenden Mitarbeiter verpflichtet sind, den Arbeitsschutz mit Sicherheit zu gewähr leisten. Arbeitsstätten sind so zu gestal ten, daß keine Absturzgefährdung auf tritt. Es sind Absturzsicherungen anzu bringen. Immer wieder sind diese Fragen des Gesundheits-, Arbeits- und Brand schutzes zum Gegenstand der Leitungstä tigkeit zu machen, bis in die letzte Lei tungsebene. Dieser Satz im Plädoyer - das zog sich auch wie ein roter Faden durch die Verhandlung - scheint mir die wichtigste Schlußfolgerung dieses Pro zesses zu sein. Jeder prüfe sich, ob er im mer und stets den GAB-Bestimmungen nachkommt oder nicht manchmal denkt, „es wird schon nichts passieren". Berthold Unterweqs in den Tevien mit „uqendtowrist“ Jeder Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren hat das Recht, Reisen mit „Jugend tourist" zu unternehmen. Außerdem kön nen alle Mitglieder der FDJ bis zum Alter von 30 Jahren mit „Jugendtourist" verrei sen. Für besonders verdiente FDJler be steht eine Regelung, die besagt, daß 10 Prozent aller Teilnehmer einer Reise gruppe älter als 30 Jahre sein dürfen. In beiden Fällen muß der FDJ-Ausweis mit aktuellem Kassierungsstand vorgelegt werden. Die Bewerbung für eine Reise erfolgt mittels oder nach dem Beispiel eines Vor merkscheines bei der FDJ-HSOL. Dabei ist zu beachten, daß das Reisekontingent für Winterreisen im September und für Sommerreisen im Januar an die Grundor ganisationen verteilt wird. Das gesamte Angebot für die Grundorganisation der Medizinischen Akademie wird an der Wandzeitung im Steinsaal der Mensa ver öffentlicht und zusätzlich an alle Klinikse kretäre weitergeleitet. Danach besteht die Möglichkeit, sich noch kurzfristig in der Grundorganisationsleitung zu bewer ben. Die Anträge können deshalb immer erst nach dem Eintreffen des Kontingents und einer entsprechenden Bearbeitungs zeit beantwortet werden. Bei negativem Bescheid kann sich zusätzlich an der Wandzeitung in der Mensa über das lau fende Restplatzangebot informiert wer den und dann eine erneute Bewerbung in der Grundorganisation erfolgen. Im Laufe des Jahres können noch Nachtragreisen in der FDJ-Stadtbezirks- leitung Dresden-Mitte, Abteilung Jugend tourist, Wormser Straße 25, oder in der Bezirksstelle Jugendtourist Dr -Salvador- Allende-Platz, gebucht werden. Möchtet ihr euch über konkrete Fra gen informieren, wie zum Beispiel Teil nahme- und Leistungsbedingungen, so ist dies ebenfalls an diesen Stellen möglich. Grundsätzlich muß zum FDJ-Reisebüro „Jugendtourist" noch folgendes gesagt werden: In Verteilung und Angebot gibt es zwischen dem Reisebüro der DDR und „Jugendtourist" Unterschiede. Dem Rei sebüro Dresden steht ein festes Platz- und Reiseangebot zur Verfügung, was entweder ausgeschöpft wird oder nicht. Es kann mit dem Bezirk Erfurt zum Bei spiel kein Austausch vorgenommen wer den. Im Gegensatz dazu erhält Jugend tourist das Reiseangebot erst, wenn man auf Tendenzen der einzelnen Möglichkei ten und Wünsche verweisen kann. Es wird zentral festgelegt, wohin welche Reisen verteilt werden. Dazu ein Beispiel: Der Bezirk Dresden hatte die letzten zwei Jahre 30 Plätze für eine Reise in das Rilagebirge erhalten. Die Wünsche im Bezirk Karl-Marx-Stadt waren ebenfalls vorhanden, diese gingen aber bisher leer aus. Der gerechten Verteilung wegen wurden demzufolge in diesem Jahr die sem Bezirk Platzangebote in dieser Rich tung zugesprochen. Das gilt es zu berücksichtigen und dar auf müßt ihr euch einstellen. Deshalb ist es zu empfehlen, daß ihr die Angaben über eure Reiseziele sowie den Zeitpunkt allgemein formuliert und eure Vorstellun gen nicht so hoch schraubt. Antje Berauer, Mitglied der FDJ-HSOL