cheerenz mit Kooperationspartnern der MAD Hirndruckwandler, trodenepidurale Schmerzunterdrückungsgerät TENS. umor- selfor chnik der Ingenieurhochschule und der Medizinischen Akade- en Ent- sehen ssdenvon besonderer Bedeutung. (träum 1984/85 sei es gelungen, sse der Naturwissenschaften Technik in der Medizin sowie ektor legte dar, daß die MAD der zinischen Technik in unmittelba- hselwirkung mit der klinischen 9 und einem leistungsfähigen chatlichen Gerätebau besondere tieren- ritoria aß ge- ungs n der choik. igen Erzeugnissen der geräte- schen (medizintechnischen) und azeutischen Industrie sowie ibezie- n Aka rn der nbina- echni- rie so- inrich- ig der ie me- ing. Abschließend betonte der Rektor, daß wir in den letzten Jahren eine gute Ent wicklung der territorialen Forschungsko operation zu verzeichnen haben und der Geist der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED und der 10. Tagung lebendig ie«. Der Medizinischen Akademie Dresden sei mit dem Forschungsprojekt „Rechner gestütztes Informationssystem in Gesund heitseinrichtungen" auf diesem Gebiet eine besondere Verantwortung übertra gen, wozu wir auch besondere Unterstüt zung unserer Partner der Wissenschafts kooperation benötigen. itwicklung neuer Werkstoffe re- en. Professor Schmidt führte aus, daß es ge genwärtig und besonders zukünftig in der Medizin durch die Entwicklung der medi zinischen Informatik und damit des Einsat zes moderner Informations- und Kommu nikationssysteme in den nächsten 10 bis 20Jahren zu einer wesentlichen Verände rung des Charakters medizinischer Arbeit kommen wird, einschließlich der medizi nischen Grundbetreuung. isch-medizinischen und klini- mdlagenforschung Iten Anwendung neuer Er- Die territoriale Forschungskooperation sei unverzichtbarer Bestandteil der For schung, speziell zu den Hauptprofillinien. Sie diene uns zur Lösung der Aufgaben der medizinischen Forschung und schaffe zugleich Voraussetzungen für die schnelle Überführung der Ergebnisse in die Pro duktion. Ein erheblicher Teil der 33 im Zeitraum 1981 bis 1985 erbrachten Höchstleistungen seien ohne diese For schungskooperation nicht denkbar. stellt wurden, so z. B. neonatologische Blutdruckmeßgeräte, Kryotemperatur meßgeräte, ein mikrorechnergestütztes Biomonitorsystem, intrakutane pO2-Elek- arWis- Steigerung der Lei- i. higkeit zu erzielen. So wurden im den Zeitraum wissenschaftliche Effek. mWertvon2,6Mio Markgeschaf- neben kn60Prozent der MAD und ihren sehen 1 ationspartnern an den Forschungs- nserer en unmittelbar zur Verfügung ge- enteile tamkeit schenkt. In diesem Sinne das gemeinsame Technikum Me- ingen erfordern no Kooperation enTa- hwestern und weiterer Mitarbei tische esundheitswesen und ihrem fach- entral. lassen und Können im entschei- er Be- qMaße vom Entwicklungstempo lossen ssenschaftlich-technischen Fort- urden Inder Medizin bestimmt. Abtei-1 nosse fizenzwies nach, daß in der medi- är der n Forschung grundlegende Fort- nosse in erster Linie aus den Ergebnis- Hoch- I die Kodpnspartner der Medizinischen Aka- Foto: Schwarting Die anwesenden Partner der Wissen schaftskooperation sicherten im Rahmen der bestehenden und noch abzuschlie ßenden Koordinierungs- und Leistungs verträge der Medizinischen Akademie Dresden volle Unterstützung zu. In seinem Schlußwort hob Genosse Hans Modrow hervor, daß mit der Umset zung der Schlußfolgerungen aus der Wis senschaftspolitischen Konferenz auf der Basis der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED eine neue Qualität gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit erstrebt wird. Er bezeichnete diese gemeinsamen Anstren gungen als eine der wichtigsten Voraus setzungen für die weitere erfolgreiche Fortsetzung der bewährten Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Einschätzung dieser Konferenz zeige aber auch, daß die Möglichkeiten keineswegs ausgeschöpft sind und damit noch wesentliche Reserven für den weite ren erfolgreichen Leistungsanstieg beste hen. Somit könnte mit der durchgeführten Konferenz ein wirksamer Auftakt für wei terführende Aktivitäten gegeben sein. Wolfgang Kirsch Neue Betriebsverkehrsordnung tritt ab 1. August an der MAD in Kraft Zur spürbaren Erhöhung von Ordnung und Sicherheit sowie im Interesse der Re duzierung von Lärm- und Staubbelästigun gen für Patienten und Mitarbeiter, zur Ge währleistung der Aufgaben des innerbe trieblichen Transportes und zur Sicherung der ungehinderten Durch- und Anfahrt von Einsatzfahrzeugen im Havariefall wird festgeiegt: 1. Verkehrszeichen • Innerhalb des Akademiegeländes gel ten die Verkehrszeichen, Verkehrsleitein richtungen und Vorfahrtregeln der Stra ßenverkehrsordnung. • Für die ordnungsgemäße Aufstellung bzw. Anbringung sowie die Instandhal tung von Verkehrszeichen und Verkehrs leiteinrichtungen ist der Verwaltungs direktor verantwortlich. 2. Verkehrsbeschränkungen • Im gesamten Akademiegelände besteht außer auf den speziell ausgeschilderten Stellflächen Parkverbot. • Das Befahren des Akademiegeländes mit Motorrädern und Motorfahrrädern ist nicht gestattet. • Die Einfahrt in das Akademiegelände ist gestattet den Fahrzeugen des Kranken transportes, Wirtschafts- und Dienstlei stungsfahrzeugen, betriebseigenen Dienstfahrzeugen, Fahrzeugführern mit einer Sondergenehmigung des 1. Prorek tors. ----------- • In begründeten Einzelfällen kann durch den 1. Prorektor personen- bzw. funktions gebunden eine Sondergenehmigung für das Einfahren und Parken auf den ausge wiesenen Stellflächen im Bereich der Struktureinheiten erteilt werden. Anträge können im Rahmen der durch den Verwal tungsdirektor zur Verfügung gestellten und ausgewiesenen Stellflächen durch die Leiter der Struktureinheiten gestellt wer den. Eine Sondergenehmigung für das Einfah ren und Parken erhalten generell Mitar beiter, die innerhalb des Akademiegelän des eine Garage bzw. einen Garagenplatz besitzen. 3. Tageszeitlich begrenzte Einfahrgeneh migung • Eine tageszeitlich begrenzte Einfahrge nehmigung kann in begründeten Einzelfäl len (z. B. Patiententransport durch Privat fahrzeuge) durch den Diensthabenden.der Hauptpforte ausgegeben werden. Sie ist beim Verlassen des Akademiegeländes wieder einzuziehen. • Ausländischen Servicekräften ist die Einfahrt nur in Begleitung des Betreuers der zu besuchenden Struktureinheit zu ge statten. 4. Fahrgeschwindigkeit Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art beträgt 20 km/h. Eine Ausnahme bilden die mit Sondersi gnal fahrenden Fahrzeuge. 5. Aufnahme von Verkehrsunfällen Für die ordnungsgemäße Aufnahme von Verkehrsunfällen innerhalb des Aka demiegeländes ist im Auftrage des Verwal tungsdirektors der Leiter der Fahrbereit ¬ schaft oder dessen Vertreter verantwort lich. 6. Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter • Für Mitarbeiter sind durch den Verwal tungsdirektor alle Möglichkeiten zur Schaffung von Parkplätzen außerhalb des Akademiegeländes auszuschöpfen. • Mit Inkrafttreten dieser Verkehrsord nung sind durch den Verwaltungsdirektor der Parkplatz 1 (gegenüber der Haupt pforte) mit 139 Stellflächen, der Park platz 2 (hinter dem Institut für Pathologi sche Anatomie) mit 61 Stellflächen und nach Abschluß der Baumaßnahmen der Parkplatz 3 (hinter der Zentralen Hoch schulpoliklinik) mit 25 Stellflächen für die Nutzung durch Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. • Die für die Mitarbeiter ausgewiesenen Parkplätze sind durch den Verwaltungsdi rektor deutlich „Nur für Mitarbeiter der MAD mit Parkplatzkarte" zu kennzeich nen. Auf dem Parkplatz 1 (gegenüber der Hauptpforte) ist eine begrenzte Parkstell fläche für Besucher auszuweisen. • Im Rahmen der zur Verfügung stehen den Parkplatzstellflächen vergibt der Ver waltungsdirektor Parkplatzkarten an die Struktureinheiten. • Die Parkkarte ist während der Parkzeit durch die zum Parken berechtigten Mitar beiter sichtbar an der Frontscheibe anzu bringen. 7. Durchsetzung der Betriebsverkehrs- ordnung • Die Durchsetzung der Betriebsver kehrsordnung obliegt dem Verwaltungsdi rektor im Zusammenwirken mit dem Ver kehrssicherheitsaktiv, den VP-Helfern so wie anderen durch den 1. Prorektor be stimmten Mitarbeitern. Den Anordnungen dieser Mitarbeiter ist Folge zu leisten. • Seitens des 1. Prorektors werden im Zu sammenwirken mit dem Verwaltungsdi rektor und den zuständigen Organen der VP gesonderte Festlegungen zur verstärk ten Ein- und Ausfahrkontrolle einschließ lich der Kontrolle der Nutzung der Park plätze getroffen. • Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter der Medizinischen Akademie aufgerufen, sich für die Einhaltung der Betriebsver kehrsordnung einzusetzen. • Bei Verletzung der Betriebsverkehrs ordnung sind gegenüber dem Fahrzeug führer Erziehungs- und im Wiederho lungsfall Disziplinarmaßnahmen durch den jeweiligen Disziplinarbefugten einzu leiten. In erforderlichen Fällen ist auf Wei sung des 1. Prorektors von Abschleppmaß nähmen auf Kosten des Fahrzeugführers Gebrauch zu machen. 8. Inkrafttreten Diese Organisationsanweisung über den innerbetrieblichen Fährverkehr tritt mit Wirkung vom 1. August 1986 in Kraft. Die Betriebsverkehrsordnung der Medizi nischen Akademie Dresden vom 1. Sep tember 1977 sowie die bisherigen Einfahr- und Parkgenehmigungen verlieren zu die sem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. . OMR Prof. Dr. sc. med. Schmidt, Rektor