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Akademie-Echo 7 „Durch die Linse gesehen" - so hieß der Aufruf zum Fotowettbewerb der HGL, DSF und FDJ (erschienen im Akademie- Echo Nr. 2 vom 6. Februar). Sie riefen auf zum Thema „30 Jahre Medizinische Aka demie", die Ereignisse im Leben und der Entwicklung der Medizinischen Akade mie, die im Bild festgehalten wurden, an den Vorsitzenden der Kulturkommission der HGL Doz. Dr. Naumann, Institut für Arbeitshygiene, zu senden. Kollegin Hanna Jähnig fotografierte Ge nossen Werner aus der Abteilung Zu schnitt der Orthopädischen Werkstätten bei der Herstellung orthopädischer Schuhe. Für Rückfragen zum Fotowettbewerb wenden Sie sich bitte an Doz. Naumann, Tel. 2984, oder Dr. Höntsch, Tel. 2794. Als diese Ausgabe des „Akademie-Echos" entstand, trieben die „Eisheiligen" ihr ar ges Spiel mit uns, und wir hatten das 8. Sommersportfest noch vor uns. Keiner konnte sagen, wie das Wetter wird. Da sind doch die Teilnehmer an der Akademie-Meisterschaft im Schwimmen fein raus, wenn sie am 29. Mai ihre Wett kämpfe austragen, haben sie in der Schwimmhalle Steinstraße ein schützen des Dach über dem Kopf. Foto: Gorka Medizinhistorische Gedenktage Vor 40 Jahren - Gründung der Akademie der Medizi nischen Wissenschaften der UdSSR Am 30. Juni vollenden sich vier Jahr zehnte des Bestehens der Akademie der Medizinischen Wissenschaften der UdSSR. Der Gründungsbeschluß der So wjetregierung fiel in die Zeit des Großen Vaterländischen Krieges, der unermeßli che Opfer vom Sowjetvolk forderte. Bis zum Zeitpunkt der Gründung wur den die Belange der Medizin von der Aka demie der Wissenschaften der UdSSR wahrgenommen, deren Vorläufereinrich tung, die Russische Akademie der Wissen schaften, bereits 1725 im damaligen St. Petersburg ihre Arbeit auf nahm. Nach weisbar waren es gerade Vertreter der Medizin, die dieser Akademie zu einem hohen internationalen Ansehen verhalfen. Unter Berücksichtigung der besonderen gesellschaftlichen Bedingungen im zaristi schen Rußland sind deren Leistungen von erheblicher Bedeutung. Die Namen von Pirogow (1810-1881), Setschenow (1829-1905), Botkin (1832-1889), Pawlow (1849-1936), Korsa kow (1854-1900) und Bechterew (1857-1927) belegen diese Leistungen und fanden in der Medizingeschichte ih ren bleibenden Platz. Der Sieg der Oktoberrevolution, der Aufbau der sozialistischen Gesellschafts ordnung und die damit verbundene schrittweise Verwirklichung der Prinzi ¬ pien des sozialistischen Gesundheits schutzes, zu denen insbesondere die Her stellung der Einheit zwischen Theorie und Praxis gehörte, waren die Ursachen für die Entwicklung der medizinischen Wissen schaften in der Sowjetunion. Zur Verselbständigung der Akademie der Medizinischen Wissenschaften tru gen neben dem Entwicklungsstand der Medizin aber auch die Leistungen des me dizinischen Personals an den Fronten und im Hinterland während des Großen Vater ländischen Krieges bei. Die Gründung er folgte auf der Basis des bestehenden All unionsinstituts für Experimentelle Medi zin. In der bisherigen Arbeit der Akademie hat sich die im Gründungsjahr eingeführte Struktur vollauf bewährt. Sie besteht aus dem Präsidium, der Abteilung Wissen schaftsplanung, der Kaderabteilung und den Leitabteilungen für Medizinisch-bio logische Wissenschaften, für Klinische Medizin und für die Gesamte Hygiene. 1971 entstand in Nowosibirsk die Sibiri sche Filiale der Akademie zur Lösung spe zifischer Aufgaben in Sibirien, im Fernen Osten und im Hohen Norden. Insgesamt gehören gegenwärtig 31 For schungsinstitute, sieben selbständige La boratorien und 28 Expertengruppen zur Akademie, in denen’annähernd 5000 wis senschaftliche Kader arbeiten. Außerdem koordiniert die Akademie die Arbeit von 370 wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes. Die vom Präsidium der Akademie direkt angeleitete Redaktion der Großen Medizinischen Enzyklopädie zeichnet für die Veröffentlichungen verantwortlich, zu denen besonders die Herausgabe der Gro ßen Medizinischen Enzyklopädie gehört, die gegenwärtig (seit 1975) als 3. Auflage erscheint und etwa 30 Bände umfassen wird. Im Rahmen der vorliegenden Würdi gung erscheint es wert, auch darauf zu verweisen, daß die in der Sowjetunion vorbildlich organisierte medizinhistori sche Forschung und die Traditionspflege unter der Schirmherrschaft der Akademie stehen, von der gleichermaßen der medi zinisch orientierte Denkmalschutz abgesi chert wird. Große Bedeutung besitzt die Akademie in der internationalen Zusam menarbeit. So werden u. a. die gemeinsa men Forschungsvorhaben sozialistischer Staaten mit den Einrichtungen der UdSSR koordiniert. Möge sich die Leiteinrichtung der medi zinischen Wissenschaften der UdSSR auch weiterhin entwickeln - zum Wohle des sozialistischen Gesundheitsschutzes, zum Wohle der Bürger. MR Prof. Dr. sc. med. Hippe OA Dr. med. Rehe Wem selbst die 20 Pfennig noch zuviel sind Schwarzfahren wird nach der neuen Personenbeförderungsord nung (PBO), die am 1. Juni in Kraft tritt, empfindlich teuer. Die Nach lösegebühr wurde auf 20 Mark für Fahrgäste ohne gültigen Fahraus weis festgesetzt. Für gebühren pflichtige Sachen und Tiere beträgt die Nachlösegebühr 10 Mark. Es ist allerdings möglich, die Hälfte des Betrages zurückerstattet zu bekom men, wenn innerhalb einer Woche bei der zuständigen Dienststelle der Verkehrsbetriebe der Nach weis über das Vorhandensein eines gültigen Fahrscheines erbracht werden kann. Eine solche Rücker stattung ist bei der erhobenen Nachlösegebühr für mitgenom mene Sachen oder Tiere jedoch nicht vorgesehen. Zu den Rechten der Kontrolleure gehört neuerdings auch, sich zur Feststellung der Personalien von Bürgern, die gegen die Anforde rungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit verstoßen haben, Personen verletzt, Ver kehrsanlagen, Beförderungsmittel oder andere Sachen beschädigt oder verunreinigt haben, einen gül tigen Fahrausweis nicht vorweisen können und nicht bereit oder in der Lage sind, die Nachlösegebühr zu entrichten, den Personalausweis zur Einsichtnahme aushändigen zu lassen. Sollte ein Bürger diese Ein sichtnahme bzw. Aushändigung verweigern, ist das als eine Ord nungswidrigkeit zu werten. Als wesentlich neu wurde in der Personenbeförderungsordnung das Verhältnis der Pflichten zuein ander geregelt. Ins Auge fällt da bei, daß das Verhalten der Fahrgä ste auf Verkehrsanlagen und auf Beförderungsmitteln als verbindli che Pflichten ausformuliert worden sind. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, z. B. Verkehrsanla gen außerhalb der dafür bestimm ten Wege zu betreten bzw. zu ver lassen, Beförderungsmittel unter Mißachtung vorgeschriebener Ein stiegs- bzw. Ausstiegsregelungen zu betreten oder zu verlassen, Not signale oder Notbremseinrichtun gen mißbräuchlich zu benutzen, können ebenfalls als Ordnungswid rigkeit geahndet werden. Ein Teil der Verkehrsstörungen sind näm lich auf disziplinwidriges Verhalten zurückzuführen. Den Verkehrskun den obliegt also die Pflicht, sich über die für die Beförderungs- bzw. Benutzungsbedingungen sowie über wesentliche Bestimmungen der Tarife rechtzeitig und ausrei chend zu informieren. Nicht zu übersehen ist die Pflicht der Verkehrsbetriebe, für die Aus gabe von Fahrausweisen Sorge zu tragen. So legt die PBO fest, daß Nachlösegebühr nicht erhoben werden kann, wenn der Fahrgast aus Gründen, für die der Verkehrs betrieb verantwortlich ist, keinen gültigen Fahrausweis erwerben konnte.