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- Bandzählung
- 11.1969
- Erscheinungsdatum
- 1969
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. gr. 2. 449
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-NC-ND 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1868898474-196900002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1868898474-19690000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1868898474-19690000
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- LDP: SLUB
- Saxonica
- Bemerkung
- Nr. 18, 14. Oktober 1969, ergänzt aus dem Exemplar mit der Signatur Z.309-11/12.1969/70
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Akademie-Echo
-
Band
11.1969
-
- Ausgabe Nr. 1, 7. Januar 1969 1
- Ausgabe Nr. 2, 21. Januar 1969 1
- Ausgabe Nr. 3, 4. Februar 1969 1
- Ausgabe Nr. 4, 18. Februar 1969 1
- Ausgabe Nr. 5, 4. März 1969 1
- Ausgabe Nr. 6, 18. März 1969 1
- Ausgabe Nr. 7, 1. April 1969 1
- Ausgabe Nr. 8, 15. April 1969 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. April 1969 1
- Ausgabe Nr. 10, 13. Mai 1969 1
- Ausgabe Nr. 11, 28. Mai 1969 1
- Ausgabe Nr. 12. 24. Juni 1969 1
- Ausgabe Nr. 13, 22. Juli 1969 1
- Ausgabe Nr. 14, 5. August 1969 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. August 1969 1
- Ausgabe Nr. 16, 2. September 1969 1
- Ausgabe Nr. 17, 30. September 1969 1
- Ausgabe Nr. 18, 14. Oktober 1969 1
- Ausgabe Nr. 19, 29. Oktober 1969 1
- Ausgabe Nr. 20, 11. November 1969 1
- Ausgabe Nr. 21, 25. November 1969 1
- Ausgabe Nr. 22, 9. Dezember 1969 1
- Ausgabe Nr. 23, 23. Dezember 1969 1
-
Band
11.1969
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Konzeption zur Weiterführung der 3. Hochschulreform an der Med. Akademie „Carl Gustav Carus“ Dresden (Fortsetzung «on Seite 5) VI. Die Entwicklung sozialistischer Arbeits und Lebensbedingungen Der Sorge um den Menschen dienen die Mafsnahmen zur Schaffung und wer teren Entwicklung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen una zur Verbesserung des geistig-kulturellen Lebens für die Angehörigen der Aka demie, für die Studenten und Patienten. Folgende Aufgaben sind vorrangig zu lösen: 1. Durch Einführung systematischer Arbeitsstudien sind Voraussetzungen für die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeits und Gesundheitsschutzes zu schaffen. 2. Durch weitere Zentralisierung des gesamten Transportwesens einschliefs- lieh des Hol- und Bringedienstes ist das Klinikpersonal zunehmend von schwerer körperlicher Arbeit zu ent lasten. 3. Die medizinische Betreuung der Mitarbeiter und Studenten ist kontin- ierlich zu verbessern. 4. Die Verpflegung der Akademie angehörigen und das System der Dienst leistungen und Einkaufsmöglichkeiten sind in bezug auf Qualität, Quantität und Sortiment zu verbessern und zu erweitern. 5. Die Mitarbeiter und Studenten schliefen sich dem Wettbewerb der Na tionalen Front zum 20. Jahrestag der DDR „Schöner unsere Städte und Ge meinden" an und sehen seinen Inhalt als ständige Aufgabe. 6. Die bestehenden Verträge mit ört lichen Staatsorganen bezüglich' der Be reitstellung von Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen sind zu erweitern. 7. Staatlidie Leitung und Hochschul gewerkschaftsleitung sichern durch ge eignete Mafsnahmen die ständige Ver besserung der Freizeit- und Urlaubs bedingungen. 8. Durch Abschluß von Vereinbarun gen mit den staatlichen Organen ist auf eine kontinuierliche Verbesserung der Wohnungssituation für die Beschäftig ten der Akademie hinzuwirken. 9. Durch eine systematische kultur politische Arbeit im sozialistischen Wettbewerb und die Förderung der Be wegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben" ist den Mitarbeitern der Akademie eine ihren Interessen entspre chende und sich mit den wachsenden Bedürfnissen entwickelnde sinnvolle Gestaltung des geistig-kulturellen Le bens und des Sportes zu ermöglichen. Hierzu gehört: • das Laienschaffen in Zirkeln, Volks kunstgruppen und im Laienorchester der Akademie zu fördern • weitere Mitarbeiter für den regel- mäßigen Besuch von Theater und Kon zert zu gewinnen • die kulturelle Arbeit auch innerhalb der Arbeitskollektive zu entwickeln 0 die allseitige Entwicklung von Kör perkultur und Sport für die Mitarbeiter und Studenten der Akademie. VII. Leitung und Struktur Die Medizinische Akademie „Carl Gustav Carus" Dresden sowie ihre Kli niken, Institute und selbständigen Abteilungen werden nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus und den Grundsätzen der sozialistischen Führungstätigkeit geleitet. 1. Der Rektor Der Rektor ist der persönlich ver antwortliche Leiter der Hochschule in allen ihren Aufgabenbereichen. Er übt sein Amt nach dem Prinzip der Einzel leitung bei umfassender kollektiver Beratung und Entscheidungsvorberei tung aus, wobei er besonders eng mit der SED-Hochschulparteileitung, der Gewerkschaft und der FDJ zusammen arbeitet. Über seine Tätigkeit ist er dem Minister für Hoch- und Fachschul wesen und dem Konzil der Hochschule rechenschaftspflichtig. Der Rektor ist insbesondere verantwortlich für die Verwirklichung der Politik von Partei und Regierung und damit für die sich an der Hochschule vollziehenden Grundprozesse und die Erfüllung der staatlichen Pläne und Weisungen. In diesem Sinne gibt er die Grundorien tierung für die ihm nachgeordnete Leitungstätigkeit der Prorektoren und Funktionaldirektoren sowie der Direk toren der Institute, der Kliniken und der Leiter der selbständigen Ab teilungen. Abgesehen von der umfassenden Mitarbeit aller Hochschulangehörigen stützt sich der Rektor bei seiner Ent scheidungsfindung besonders auf fol gende kollektive Beratungs- und Kon trollorgane : „Akademie-Echo" Seite 6 a) das Konzil (Delegiertenkonferenz der Hochschule), b) den Gesellschaftlichen Rat, c) den Wissenschaftlichen Rat, über deren Bildung, Aufgaben und Arbeitsweise vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen besondere An ordnungen ergangen sind. Bei der Vorbereitung von Entschei- düngen unterstützen den Rektor aufjer- dem die Protektorate und Funktional direktorate (sowie eine Abteilung) als einzurichtende ständige Organe, deren Leiter, die Prorektoren und Funktional direktoren (bzw. Abteilungsleiter), innerhalb ihres jeweiligen Aufgaben bereiches im Auftrage des Rektors eigenverantwortlich bestimmte Pla- nungs-, Koordinierungs- und Kontroll arbeiten ausführen. Entsprechend den vorgenannten Ausführungen führt der Rektor regel- mäßige Arbeitsberatungen in der ersten und zweiten Leitungsebene durch: a) die Leitungsberatung mit den Prorektoren und Funktionaldirektoren, den Sekretären der HPL, der FDJ-HSOL, dem 1. Vorsitzenden der HGL und dem wissenschaftlichen Sekretär des Rek tors. Diese Besprechung dient der Vorbereitung von Einzelentscheidun- gen des Rektors sowie der Anleitung und Kontrolle der Prorektoren und Funktionaldirektoren. b) die Dienstbesprechung mit den Direktoren der Kliniken und Institute, sowie den Leitern selbstständiger Ab teilungen, an denen außerdem die unter a) genannten Personen teilnehmen. Diese Besprechung dient der An leitung und Kontrolle der staatlichen Leiter. Für die Erledigung seiner Amts geschäfte steht dem Rektor des „Büro des Rektors" (Rektorat) zur Verfügung. Der Rektor wird vom Wissenschaft- liehen Rat für drei Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschul wesen bestätigt und ernannt. Er ist Dienstvorgesetzter aller Hochschul angehörigen und vertritt die Hoch schule im Rechtsverkehr, kann aber zur Vertretung im Rechtsverkehr für bestimmte Aufgabenbereiche auch ent sprechende Mitarbeiter bevollmäch tigen. 2. Das Konzil Das Konzil ist die Versammlung der Hochschuldelegierten (Wissenschaft ler, Studenten, Arbeiter und Ange stellte) aus allen Strukturbereichen. Es tritt in der Regel zweimal im Jahr zur gemeinsamen Beratung über die Er füllung der Hauptaufgaben der Hoch schule in Ausbildung und Erziehung, Forschung und medizinischer Be treuung zusammen. Der Rektor ist verpflichtet, vor dem Konzil Rechenschaft über die gesamte Wirksamkeit und Entwicklung der Hochschule zu geben. Das Konzil wählt die Vertreter der Hochschule für den Gesellschaftlichen Rat. Es wird jeweils vom Rektor einberufen. Die Delegier ten werden auf den Vollversammlun gen der einzelnen Strukturbereiche der Hochschule im allgemeinen für drei Jahre gewählt. 3. Der Gesellschaftliche Rat Der Gesellschaftliche Rat ist ein gesellschaftliches Organ, das durch be ratende und kontrollierende Tätigkeit in Verwirklichung gesamtgesellschaft licher Interessen Einfluß auf die Lösung von Schwerpunktaufgaben der Hoch schule in Ausbildung und Erziehung, Weiterbildung, Forschung und medi zinischer Betreuung nimmt. Der Rat gibt dem Rektor Empfehlungen zur Findung von Grundsatzentscheidungen und ist berechtigt, Berichte über die Tätigkeit der Hochschule von ihm ent gegenzunehmen, die Verwendung der materiellen und finanziellen Fonds zu kontrollieren und sich bei Nichtbe achtung seiner Empfehlungen an den Minister für Hoch- und Fachschulwesen zu wenden. Der Gesellschaftliche Rat, der für jeweils drei Jahre gebildet wird, setzt sich aus Angehörigen der Akademie und hervorragenden Ver tretern des gesellschaftlichen Lebens zusammen. Er wählt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter; der Vor sitzende ernennt zu seiner Unterstüt zung einen Sekretär. 4. Der Wissenschaftliche Rat Der Wissenschaftliche Rat ist das höchste wissenschaftliche Gremium der Hochschule; er ist das kollektiv be ratende Organ für ihre grundsätzliche wissenschaftliche Entwicklung. Er sichert die Integration der einzelnen Wissenschaftsgebiete, berät die inhalt lichen Hauptaufgaben von Ausbildung und Erziehung, Weiterbildung, For schung und medizinischer Betreuung, die zukünftigen wissenschaftlichen Ent wicklungsrichtungen und die Heraus bildung neuer Disziplinen. Der Wissenschaftliche Rat hat kein Weisungsrecht Er nimmt Stellung zu anstehenden Berufungsfragen und be- schliefst die Verleihung der Facultas docendi und der akademischen Grade (Doktor des Wissenschaftszweiges und Doktor der Wissenschaften). Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rates ist der Rektor. Mitglieder sind: die Prorektoren, Direktoren von Funk- tionalabteilungen, der Sekretär der Hochschulparteileitung, der 1. Sekretär der FD J-Hochschulorganisationslei ¬ tung, der 1. Vorsitzende der Hochschul gewerkschaftsleitung, weitere Hoch schullehrer, wissenschaftliche Mitar beiter und Studenten. 5. Prorektoren und Funktionsdirektoren Die Prorektoren werden auf gemein samen Vorschlag des Rektors und des Wissenschaftlichen Rates vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen ernannt Die Direktoren werden vom Rektor dem Minister für Hoch- und Fachschul wesen zur Bestätigung vorgeschlagen und nach erfolgter Bestätigung vom Rektor eingesetzt Den Prorektoren und den (in der Regel hauptamtlich tä tigen) Direktoren ■werden vom Rektor ständige und zeitweilige Aufgaben übertragen. Sie haben für ihre Bereiche gleiches Weisungsrecht und sind dem Rektor rechenschaftspflichtig. Alle Prorektoren, unter denen der Rektor einen ständigen 1. Stellvertreter auswählt und dem Minister für Hoch- und Fachschulwesen zur Ernennung vor schlägt, können im gegebenen Vertre tungsfall die Amtsgeschäfte des Rektors wahrnehmen. Bei Erledigung ihrer Dienstgeschäfte werden die Prorektoren durch ein Prorektorat, die Direktoren durch ein Sekretariat unterstützt. 5.1. Der Prorektor für Prognose, Wissenschaftsentwicklung und Forschung Der Prorektor für Prognose, Wissen- Schaftsentwicklung und Forschung leitet und koordiniert die Vorbereitung zur Festlegung der strategisch profil bestimmenden Wissenschaftsentwick lung der Hochschule. Nach entspre chender Orientierung im Republikmaf- stab sowie im internationalen Rahmen, für die ihm aufserdem die Materialien der Direktorate und der AFG zur Ver fügung stehen, bereitet er Entschei dungen vor, die im Wissenschaftlichen Rat zur Diskussion und Beratung an stehen. Zur prognostischen und wissen schaftstheoretischen Arbeit bedient er sich einer aus mehreren Wissen schaftlern zusammengesetzten Pro gnosegruppe. Er berät, unterstützt und kontrolliert die Aufgabenerfüllung der AFG, die ihm direkt unterstellt sind. Er erfaßt und bestätigt alle Koopera tionsbeziehungen des Forschungs bereiches mit anderen Projektträgern, mit der Industrie und dem staatlichen Gesundheitswesen des Territoriums. Das Arbeitsgebiet „Büro für Neue rer-, Patentwesen und Industriever bindungen" sowie das Referat .Medi zintechnik" sind ihm unterstellt. 5.2. Der Prorektor für Gesellschaftswissenschaften Der Prorektor für Gesellschafts wissenschaften ist für die zielstrebige Durchsetzung des Marxismus-Leninis mus im gesamten Hochschulbereich verantwortlich. Er verwirklicht in der staatlichen Leitung das einheitliche System der marxistisch-leninistischen Aus- und Weiterbildung und entwickelt mit Unterstützung der Direktorate und der Leitungen der Institute, Kliniken und Abteilungen die Voraussetzungen für eine wirksame klassenmäßige Bildung und Erziehung der Studenten. Er sorgt durch entsprechende Maßnah men dafür, daß alle Mitarbeiter der Hochschule ihre Aufgaben in sämt lichen Bereichen auf gefestigter marxistisch-leninistischer Grundlage er füllen und ist außerdem für die ideo logische Arbeit im Bereich der wehr politischen Erziehung zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft verant wortlich. (Fortsetzung auf Seite 7)
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