Volltext Seite (XML)
VOLKSEIGENTUM - gehen wir richtig damit um Die Bedeutung der Grundmittelrechnung und die Aufgaben der grundmittelverwaltenden Stellen Mit der Anordnung über die Grund- mittelrechnung der staatlichen Organe und Einrichtungen vom 19. April 1968 (GBl. Teil II. Nr. 36) legt der Minister der Finanzen fest, daf die staatlichen Organe und Einrichtungen eine neue Grundmittelrechnung einzuführen ha ben. Diese Anordnung bildet die Grundlage für den Aufbau einer öko nomisch begründeten Grundmittel wirtschaft. Das bedeutet die vollstän dige Erfassung aller Grund- und Arbeitsmittel, deren effektivste Nut zung, Schutz und Sicherung. Wir unterscheiden zwischen: • unbeweglichen Grundmitteln, das sind zum Beispiel alle Gebäude und baulichen Anlagen und • beweglichen Grundmitteln, zum Beispiel Kraft- und Werkzeugmaschi nen, Fahrzeuge, medizinische Geräte, Einrichtungsgegenstände, mit einem Neuwert ab 500 Mark und einer Le bensdauer von mindestens einem Jahr. Zu den beweglichen Grundmitteln gehören auch einige wertvollere Arbeitsmittel (wie Bestrahlungsgeräte, Massageapparate, Schränke, Tische, Liegen usw.) mit einem Neuwert von mindestens 100 Mark. Dieses Volkseigentum ist ordnungs- gemäf zu verwalten und pfleglich zu behandeln, wofür die staatlichen Leiter der einzelnen Institutionen der Akade mie persönlich verantwortlich sind und die ihnen dafür zur Verfügung stehen den Vermögensbeauftragten (Verwal tungsleiter, Institutssekretärinnen), wie es die Festlegung des Rektors vom 20. Mai 1965 (Ordnung über die Ver waltung des staatlichen Vermögens) vorsieht. Grundmittelbestand Institutionen am 31. Dezember 1968 unbewegliche Grundmittel in TM bewegliche Grundmittel = (Gebäude, baul. Anlagen) (Kraftmasch., Werkzeugmasch., E Fahrzeuge, med. Gerate Einrich- = tungsgegenst.) = Neuwert gegenwärt. Wert Neuwert gegenwärt. Wert ■ (Bruttowert) (Zeitwert) (Bruttowert) (Zeitwert) Kapitel 7 000 Augenklinik 1 836 617 448 223 Augenoptik — — 49 26 Chirurgie 6509 5 380 3 002 1 132 E Frauenklinik 5 262 3 634 868 443 HNO-Klinik 2 374 773 653 283 E Hautklinik 1 272 414 333 174 E Kinderklinik 4 528 2 612 1048 392 Medizinische Klinik 5 689 1907 1 561 804 E ■ Neurologische Klinik 3 822 2 333 659 290 E Neurologische Klinik, Abt. Therap. — - 13 8 E Orthopädische Klinik 4 494 3 673 714 267 ■ Orthopädische Klinik, Werkstätten — -- 89 46 ■ Poliklinik 3 093 1017 787 349 Radiologische Klinik 3 909 2 383 2 932 1 595 Stomatologische Klinik 3142 1 779 2149 1 458 Urologische Klinik Apotheke Ökonomischer Bereich 1400 428 7 549 456 148 2 829 364 136 5 49p 181 83 = 3142 ingesamt Kapitel 7 000 55 307 29 955 21 304 10 896 Kapitel 7 300 Institut für Allgcm. u. Kommunalhyg. 455 270 6 5 Institut für Arbeitshygiene 455 270 350 214 Institut für Sozialhygiene 258 216 29 14 E Institut für Gerichtsmedizin 784 324 251 155 ■ Institut für Mikrobiologie 360 234 600 278 ■ Pathologisches Institut 2 529 2 324 1 048 650 ■ Pharmakologisches Institut S Institut für Klin. Pharmak. 121 172 107 14-1 1 112 230 439 196 E Rektorat a Prorektorat für Forschung 1 755 227 1 467 134 177 24 41 19 ■ Prorektorat für Studienang. — — 16 5 ■ Prorektorat für wiss. Nachwuchs — — 2 •— = Zentrales Fotolabor 86 72 61 28 Abt. Marxismus-Leninismus 455 270 29 18 insges. Kapitel 7 3000 7 657 5 832 3 935 2 062 Kapitel 6 020 Zen tralbibliothek 172 144 101 67 Kapitel 6 030 Mensen, Internate 7 928 7 145 780 342 Kapitel 7 310 Medizinische Schule 2 955 1 750 241 108 Gesamtsumme aller Institutionen 4 019 4 826 26 361 13 475 Wertminderung im Jahr 1968 E insgesamt (jährliche Abscbrift) 799 2199 ■ ' ' " 1 ■ ’ Dieses Ziel können wir jedoch nur dann erreichen, wenn alle Mitarbeiter unserer Einrichtung die Bedeutung der neu eingeführten Grundmittelrechnung erkennen und danach arbeiten. Volks eigentum verpflichtet alle, nicht nur die fachlich zuständigen Mitarbeiter. Die Grundmittelrechnung wird in unserer Einrichtung ab 1. Januar 1969 geführt, indem alle Grundmittel an Hand bezahlter Rechnungen der Finanzbuchhaltung auf Grundmitbelkar- ten - mit Durchschrift an die Vermö gensbeauftragten - erfaßt und über Lochkartentechnik quartalsweise auf bereitet werden. Die aufbereitete Grundmittelrechnung sagt uns, welchen Neuwert sie haben, wie hoch ihre Wertminderung (physischer Verschleiß) bis zum derzeitigen Zeitpunkt ist, wie hoch die jährliche Wertminderung (jährliche Abschreibung) ist, die durch zu planende Werterhaltungsmittel und Ersatzteilinvestitionen wieder zu erset zen sind. Folgende Hauptprinzipien sind bet der Verwaltung der Grundmittel der Akademie zu befolgen: • Unsere Grund- und Arbeitsmittel, sind vollständig zu erfassen. Die Ver mögensbeauftragten der Institutionen, die die Gesamtverwaltung der Grundmit tel im Auftrage des staatlichen Leiters durchführen, haben die Grundmittel auf die einzelnen Verantwortungs bereiche (Stationen usw.) in Form von Inventarverzeichnissen aufzuschlüsseln und dem dafür materiell verantwort lichen Mitarbeiter zu übergeben. Hier aus ergibt sich, daß jede Veränderung zwischen dem Verantwortungsbereich innerhalb der Institutionen über den Vermögensbeauftragten zu regeln ist. • Die Grund- und Arbeitsmittel sind voll auszulasten bzw. anderen Institutionen der Akademie zur Mit benutzung zur Verfügung zu stellen, um Staatsgelder zu sparen. Eine solche Aufgabe könnte eine einzurichtende Geräteausleihstation ausreichend lösen. Ungenutzte Grundmittel sind über die Abteilung Materialversorgung der Ab teilung Haushalt, Sachgebiet Vermö gen, anzubieten. Nach einer gesetz lichen Regelung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen kann die Akademie als materiellen Anreiz bis zu 50 TM im Jahr Verkaufserlöse für zusätzliche Anschaffungen verwenden. • Unser Volkseigentum ist entspre chend zu schützen und zu sichern. Die letzten Stückzahlkontrollen der Grund mittel per 31. Dezember 1968 ergaben nach der Auswertung 18 Grund- und Arbeitsmittel mit einem Neuwert von etwa 7 TM, die abhanden gekommen sind. Eine Weiterbehandlung dieser Fälle wird nach § 12 (3) dieser Anord nung prüfen, inwieweit die Schäden schuldhaft verursacht wurden. • Bei Abgabe reparaturbedürftiger Grund- und Arbeitsmittel nach den innerbetrieblichen Werkstätten sind ordentliche buchmäßige Nachweise (Beispiel Abteilung Wirtschaft) von der Abteilung Technik zu führen. Es ist vorgekommen, daß aktivierungspflich tige Grundmittel auf dem Transport weg abhanden gekommen oder in der Werkstatt verlorengegangen sind. Die Einführung der neuen Grund- mittelrechnung veranlaßt die Abtei lung Haushalt, Sachgebiet Vermögen, ihre operative Kontrolle in Zukunft nach neuesten Gesichtspunkten zu ver stärken und den Vermögensbeauftrag ten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Damit die Bedeutung des zu verwal tenden Volkseigentums unserer Akade mie bei allen Mitarbeitern besser denn je erkannt werden kann, soll nebenste hende Übersicht dies illustrieren. Eichler, Sachgebietsleiterin Vermögen der Abteilung Haushalt „Akademie-Echo'’ Seite 6