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Wer bestellt, bezahlt Über präzise Rechnungsbearbeitung Präzisierung der Rechnungsbearbei tung und ihr zügiger Durchlauf sind entscheidende Faktoren der wahren und klaren Abrechnung staatlicher Gelder. Dies geht alle Mitarbeiter an, die Rechnungen zu bearbeiten haben bzw. mit Rechnungen in Berüh rung kommen, besonders die Mitarbei ter der mittelbewirtschaftcndcn Stellen, die Haushaltmittel planen und bewirt schaften. Es sind staatliche Gelder, die aus dem Gewinn der volkseigenen Betriebe den Einrichtungen der gesell schaftlichen Konsumtion zufliehen; es sind also Staatsgelder, die von den Produktionsarbeitern geschaffen wer den. Diese Mittel sind nach den Prin zipien der sozialistischen Wirtschafts führung zu verwalten. Das erfordert eine präzise Rechnungslegung über jede erhaltene Ware und Leistung. Wer bestellt, bezahlt. Das ist ein objektiver Grundsatz der Ware-Geld-Beziehung. Was muß jeder Mitarbeiter wissen, der eine Warenlieferung bzw. Leistung einer durchgeführten Arbeit zu bestäti gen hat, um die Rechnungsbearbeitung und deren Durchlauf pflichtbewufjt zu steuern? Zunächst, Ware ist gleich Geld. Zu jeder Ware gehört eine Rechnung bzw. ein Beleg, woraus folgende Grund merkmale hervorgehen müssen: 1. Volle Anschrift des Geldempfän gers 2. Kreditinstitut und Kontonummer 3. Genaue Zweckbestimmung der Lie ferung und Leistung 4. Preis laut Preisanordnung . .. 5. Ausstellungsdatum der Rechnung 6. Fälligkeit der Zahlung laut Fällig keitsanordnung (GBl. 64 Teil II vom 1. Juli 1968, Seite 426). Nach Erhalt einer solchen-Rechnung hat der Warenempfänger die sachliche Richtigkeit, Lieferung und Leistung der erhaltenen Ware oder Leistung schnell stens zu bestätigen, um die Einhaltung der angegebenen Zahlungsfrist der Rechnung zu gewährleisten. Die Warenempfänger - besonders der Kli niken - sind verpflichtet, wenn der Ware keine Rechnung beiliegt, schnell stens diese beizuziehen bzw. sich haupt sächlich mit den mittelbewirtschaften- den Abteilungen - Materialversorgung, Wirtschaft, Technik und Prorektorat für Forschung - zu konsultieren. Ist jedoch die Rechnung bereits ein gegangen, aber die Ware noch nicht eingetroffen oder entspricht diese nicht der Güte und Qualität der Bestellung, so ist vor Zahlungsfristablauf der Rech nung bei den Lieferanten nach der ge nannten Fälligkeitsanordnung zu § 4 Einspruch zu erheben. Das ist schon deshalb erforderlich, um Verzugszinsen zu vermeiden, die in der Regel von den verantwortlichen Mitarbeitern bei nicht ordnungsgemäßer und termingerechter Rechnungsbearbeitung zu tragen sind. Weiter muß gewährleistet sein, daß nach der sachlichen und rechnerischen Bestätigung der Rechnung und anderer Ausgabebelege diese von der mittel- bewirtshaftenden Stelle zweckentspre chend zu kontieren sind (Kennziffer, Kapitel und Sachkonto laut Sachkonten- rahmen). Weiterhin müssen diese Belege zur Zahlung angewiesen sein und mit dem dazugehörigen aus gefüllten Gutschriftsträger versehen spätestens zwei Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist an die Abteilung Haus halt zur Buchung und Bezahlung über geben werden. Handelt es sich um Belege, wo be reits von Mitarbeitern Lieferungen und Leistungen verlagsweise bezahlt wur den, so sind auf den quittierten und angewiesenen Rechnungen bzw. Kassen zetteln der Name, die Institution, gegebenenfalls Bankkonto des Verlags- zahlenden zu vermerken. Ferner ist von den Bürokassenver waltern zu beachten, daß die einzelnen bezahlten Belege aus Sicherheits gründen fest mit dem Abrechnungsblatt der Bürokasse verbunden sein müssen. Auch Rechnungen, die aus mehreren Blättern bestehen, sind nicht mit Büroklammern, sondern mit Heft klammern zu verbinden. Wir dürfen Sie abschließend bitten, die genannten typischen Fehler und Mängel bei der Rechnungsbearbeitung zu vermeiden; denn es erleichtert der Abteilung Haushalt und Ihnen die Arbeit und entspricht dem Verlangen der Organe der staatlichen Finanz revision unter Einhaltung der haus haltrechtlichen Disziplin. Schmidt, Sachgebietsleiterin der Finanzbuchhaltung FOTOWETTBEWERB == = s Im „Akademie-Echo" Nr. 12 vom 24. Juni 1969 forderten wir Mitarbeiter und Studenten der Medi- = E zinischen Akademie zur Teilnahme am Fotowettbewerb auf. Erste Aufnahmen sind bereits ein- = E getroffen, und wir danken für die Zusendung. Wir wiederholen heute die Bedingungen. E Senden Sie uns Aufnahmen, die auf irgendeine Weise mit der Medizinischen Akademie Dresden, 1 E in der Sie arbeiten oder studieren, zu tun haben. Senden Sie uns Fotos, die darstellen • • • E ■ z = • wie wir arbeiten, lernen und leben, • was wir geschaffen haben, O worauf wir stolz sind, _ 0 wie die Besten geehrt werden. j Senden Sie uns Fotos, die etwas aussagen über 0 den Einsatz der Studenten in Studentenbrigaden. Q den Studentenaustausch, • das Kinderferienlager in Zeesen, E © den VMI-Einsatz im Gelände der Akademie, 9 die Mitarbeit in der Hochschulsportgemeinschaft. = Einsendebeginn: Sofort = 1 Einsendeschluß: 15. September = Format: ab 7XW cm E Nur Schwarzweißfotos abgeben, einen Bildtext beifügen. = Persönliche Angaben wie Name, Beruf und Abteilung nicht vergessen. E I s ■ Ais Preise stehen zur Verfügung und zahlreiche Buchpreise 1. Preis 100 Mark 2. Preis 75 Mark 3. Preis 50 Mark 4. und 5. Preis je 25 Mark ~ / MIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Wir ehren ihr Andenken Kollegin Gerda Hoffmann, Schwester. Radiologische Klinik; geboren am 5. März 1922, ver storben am 8. Juli 1969. Kollege Herbert Kunkel, Elektriker, Technische Abtei lung; geboren am 8. Juli 1902, verstorben am 20. Juli 1969. Kollegin Charlotte Lange, Raumpflegerin, Studentenwohn heim,- geboren am 14. Novem ber 1904, verstorben am 21. Juli 1969. Ofasmckt Fast täglich ist im Akademiegelände eine Schlange zu beobachten, die sich zwischen 12 und 13 Uhr dahinschlän gelt. Aufmerksame Beobachter sagen, dal) sie sogar giftig sein kann, was jedoch nicht für alle Glieder zutreffen soll. Sie hält sich vor allen Dingen im Speiseraum auf, der sich im Gebäude der Medizinischen Schule befindet. Für diese Schlange wird ein Beschwörer ge sucht. Wer bändigt sie, die Betriebs küchenessenteilnehmer-Schlange? Soll ten wir das nicht einmal gemeinsam versuchen? Tatsache ist, daß die Zahl der Aus- gabekrätte nicht beliebig erhöht wer den kann, trotz fleißiger Arbeit der Kolleginnen in der Ausgabe kommt es immer wieder zur „Schlangen“-Bil dung, weil die Zahl der Essenteilneh mer, die zwischen 12 und 13 Uhr spei sen wollen, einfach zu hoch ist. Weit ruhiger ist der Ausgabebetrieb zwischen 13.15 und 13.45 Uhr. Wenn auch diese Zeit zum Speisen im großen Maße ge nützt würde, könnte das Anstehen be seitigt werden. Da das Essen in der Mensa auf der Blasewitzer Straße ge kocht wird, und die Verpackung in Thermosbehälter, der Transport und die Ausgabe rationalisiert werden müs sen, bitten die Leitung der Betriebs küche und die Küchenkommission der Hochschulgewerkschaftsleitung um Mithilfe bei der Feststellung einer ge wünschten Speisezeit. In den nächsten Wochen werden die Kolleginnen, die in den einzelnen Bereichen unserer Akademie die Essenteilnehmerlisten führen, bei den Bestellungen der Es senmarken fragen, welche Speisezeit im allgemeinen benutzt bzw. gewünscht wird. Diese Angaben sollen der Be triebsküchenleitung dazu dienen, den Nachschub an Speisen für die Ausgabe entsprechend zu organisieren. Es wäre gut, wenn die einzelnen Speise kollektive inzwischen ernstlich über prüfen würden, ob für sie nicht auch eine Mittagspause nach 13 Uhr mög lich wäre. Bei einer vollen Nutzung der Speisezeiten durch alle Essenteilneh mer lassen sich bestimmt auch die Pro bleme besser klären, die augenblicklich der Einführung eines echten Wahl essens noch entgegenstehen. Kadner. Vorsitzender der Küchenkommission Reitze. Leiter der Betriebsküche „Akademie-Echo", Seite 6