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Sächsische Volkszeitung : 20.10.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190410206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19041020
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19041020
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1904
-
Monat
1904-10
- Tag 1904-10-20
-
Monat
1904-10
-
Jahr
1904
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 20.10.1904
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— I» Sch»arzh«rg-S»uber-Hause« fanden die all. gemeinen Wahlen zum Landtage statt, bei denen sechs Ab- geordnete zu wählen waren. Die Sozialdemokraten unter lagen bei allen Wahlen. — Fürst Ferdinand Radziwill, der Vorsitzende der polnischen Fraktion im Reichstage, vollendet am Mittwoch das siebzigste Lebensjahr. Dreißig Jahre gehörte er dem deutschen Reichstage an; als Besitzer der Grafschaft Przygodzice ist er seit 1879 Mitglied des Herrenhauses. — Ter Lippesche Thronfolgestreit. Wie aus Detmold gemeldet wird, glaubt man dort die Tatsache, daß der säch- sisä-e Gesandte Graf Hohenthal Referent für den Lippeschen Streitfall im Bundesrat geworden ist, als ein günstiges Symptom für die Biesterfelder anznsehen, da er deren per- sönlicher Freund ist. — Als (Ersatz für die auf der Missionsstation St. Paul lReupounnern» ermordeten Missionare und Missious- schwestern werden folgende Missionare und Missions schwestern vom heiligen Herzen Jesu ans dem Missions hause Hiltrup in Westfalen mit dem Lloyddampfer .Großer Kurfürst" am 25». Oktober von Genua abreiseu: Die hoch- würdigen PatreS: Josef Hüskes aus Kempen, Diözese Münster, und Josef Müller aus Gemay. Diözese Straß- bürg; die Brüder: Jakob Hollinger aus Landstuhl. Diözese Speyer; Josef Daheim aus Ulmen. Diözese Trier; Bern hard Picker aus Fncchtorf, Diözese Münster; Johann Plengemeier aus Laer. Diözese Osnabrück, und die ehr würdigen Schwestern: Schwester Philomena, geb. Johanna Lansing aus Breden, Diözese Münster; Schwester Lidwina, geb. Elisabeth Schulte ans Greven. Diözese Münster; Schwester Ambrosia, geb. Maria Müscher aus Grote. Kreis Bersenbrück, Diözese Osnabrück. Hibcrnia-Wirnvarr. Ja! Stein! Ja! Nein! So verläuft die Geschichte der Hibernia-Berslaatlichung; der Streitpunkt isl bekanntlich, ob die Kapitalserhöhnng zu recht erfolgt ist. Das Amtsgericht in Herne verneinte die Frage, das Landgericht in Bochum bejahte sie. das Kammer gericht stimmte wiederum dem Herner Amtsgericht zu, aber sein Urteil kommt etwas zu spät. In Herne ist die Kapitalserhöhung bereits eingetragen worden. Was nun? Das Kammergericht rechnet mit der Möglichkeit, den fest abgeschlossenen Aktienbegebungsvcrtrag über die neuen «»5001>< 10 Mk. Hibernia-Aktien vom 2./:!. September durch ein Abkommen zwischen der Hibernia einerseits und den übernehmenden Firmen andererseits wieder zur Aufhebung zir bringen, in welchem Falle die neue Generalversammlnng ohne Verletzung fremder Rechte die Wiederaufnahme des Kapitalserhöhnngsbeschlnsses beschließen könne. Diese rechtlich denkbare Lösung der Schwierigkeit wird aber jedenfalls nicht eintreten, sodaß. wenn die Generalversammlnng be schließen sollte, die Kapitalserhöhung wieder rückgängig zu machen, sie fremde wohl erworbene Rechte verletzen und damit gegen das Gesetz verstoßen würde. Die vom Kaimner- gericht dargelegte formelle Zulässigkeit der beantragten Tagesordnung würde daher noch nicht zur Folge haben, daß der Beschluß ans Wiederaufhebnng des Kapitals- erhöhnngsbeschlnsses gültig werde, er würde vielmehr als gegen das Gesetz verstoßend von den Verstantlichungs- gegneru angefochten werden. Abgesehen hiervon ober, ist der kammergerichtliche Beschluß durch die Tatsache inzwischen überholt. Der Kapitalserhöhungsbeschluß ist zur Eintragung in das Handelsregister gelangt. Eins ist sicher, daß es hier recht fette Prozesse gibt, die Rechtsanwälte können sich freuen! Tie preußische Regierung wird schließlich durch das fortgesetzte Geschrei über die Bevorzugung der Katho liken zur Zurückhaltung gedrängt. Ein Resultat derselben scheint vorznliegen. Der Benedittinerorden hat um Bewilli gung einer Niederlassung zu .Heiligelinde in Ostpreußen nachgesncht. Die Regierung hat die Genehmigung versagt mit der Begründung, daß kein Bedürfnis vorliege. Wenn man bedenkt, daß die Bedürfnisfrage nur von protestanti schen Staatsbeamten untersucht wurde, so muß man sich die Frage stellen, ob diese überhaupt fähig sind zur Beurteilung, ob für die Katholiken ein solches Bedürfnis vorliegt oder nickst. In ganz Ost- und Westprenßen, wie in der Provinz Pose» gibt es seine Ordensniederlassnng. und trotzdem wird die (Genehmigung einer solchen versagt. Das ist entschieden eine Vertünmierung der religiösen Freiheit. Auffallend ist es. daß gerade in den preußische» Ostprovinzen tonsegnent die Gesuche nm Zulassung einer Ordensniederlassnng abge lehnt werde». Mitten in katholischen Gegenden dürfen Pre digerseminare und Diakonissenniederlassungen gegründet werden, den katholischen OrdenSiiiederlassnngen dagegen wird mitten in katholischen Gegenden diese Niederlassung untersagt angeblich, weil kein Bedürfnis vvrliegt. Liegt denn für die Protestanten ein solches vor? — Zur Faincckcr Fricdhofsfrngc hat das Metzer Prot. .Konsistorium Stellung genommen. Die „Metzer Ztg." be richtet darüber: Wie erinnerlich, bestimmt das Prärialde- kret, daß in Orten, an denen „oo prokasse plumeurs eul- d. h. nach der Auslegung der Regierung, wo beson- dere Gottesdienste abgehalten werden, für jede Religions gemeinschaft eine besondere Abteilung auf jedem Friedhof zu errichten ist. In Orten, wo diese Voraussetzung nicht zu- trifst, kann eine besondere Abteilung gemacht werden, falls alle Beteiligten daniit einverstanden sind. Der Ort Fanreck gehört zu dem Kirchensprengel der evangelischen Pfarrei -Hallingen, von dort ist Einspruch erhoben worden, da Pro testanten in Fameck darum ersucht hatten. Es habe sich um Evangelische gehandelt, die in Mischehe lebten. Das Kon- sistorium hat sich dem Einspruch des Hayinger Kirchenrats angeschlossen, ja, ist noch darüber hinausgegangen, indem es die Hoffnung aussprach, daß in Bälde jene Bestimmung des Prärialdckrets aufgehoben werde, die die schöne Sitte, die Toten nebeneinander zu beerdige», noch vielfach verhindert, im Hinblick darauf, daß dies in Frankreich schon längst geschehen ist, auch in Luxemburg Vonseiten der katho lischen Geistlichkeit keine Schwierigkeiten des Begräbnisses in der Reibe gemacht wird. Das genannte Blatt bemerkt noch dazu: Da der gestrige Beschluß des Konsistoriums durchaus den Bestimmungen entspricht, so wird wohl an- znnehmen sein, daß auch die Regierung ihn bei ihrer Ent scheidung in Rechnung ziehen wird. Der Berliner Schnlstreit in der lothringischen Auf lage. Der in der Reichshauptstadt entbrannte Streit zwi schen Stadtverwaltung und Kultusministerium über die Be nützung der Schnllokale scheint einer für die Stadt befriedi genden Lösung entgegenzugehen. Wir würden dies sehr be grüßen, denn das bißchen Selbstverwaltung, das die Ge meinden noch besitzen, soll nicht angetastet werden; das Anf- sichtsrecht des Staates in Ehren, aber er soll nicht kleinlich sei» und nicht in Nadelstiche gegen derzeit mißbillige Orga nisationen ansarten. Weil» die Stadt Berlin eine für sie günstige Entscheidung herausschlägt, so wird das nicht nur für das gesamte Königreich Preußen von Bedeutung sein, sondern ebenso für die Reichslande, namentlich für Lothrin gen. Dort hat die Frage der Benutzung der Schnllokale sehr große Bedeutung; was die Reichshauptstadt in den letzten Wochen erfahren hat, das ist einer ganzen Anzahl lothringi scher Gemeinden in der wechselreichsten Folge passiert. Hier wird über die Schnllokale in einer Weise verfügt, die die Er innerung an den unglückseligen Tiktaturparagraphen wieder anfleben läßt. Vor sechs und mehr Jahren stand die lothringische Verwaltung ans dem ganz richtigen Boden, daß die Gemeinde selbständig über die Benutzung der Schnl lokale in der schulfreien Zeit zu verfügen hat; das in Metz erscheinende und sehr gut geleitete Zentrumsorgan, die „Lothr. Volksstimme", hat durch Publikation der betreffen den Entscheidungen der Verwaltungsbehörde dies klipp und klar nachgewiesen, selbst das Kaiserliche Ministerium in Straßbnrg verfügte am 28. Oktober 1898 dabin, daß „nur die Gemeindebehörden befugt sind, den Schnlsaal zn einem außerhalb seiner Bestimmung liegenden Zweck herzngeben." Diese Verfügung stammte sogar aus einer Zeit, wo der Tik- tatnrparagraph noch bestanden hat. Als nun der Volksver ein für das katholische Deutschland im Lande anfing, die Leute zn sammeln und anfzuklären, da wurde ans einmal das Verhalten der Negierung geändert; jetzt hieß cs: Der Gemeinderat ist nicht mehr Herr über den Schnlsaal! Im Jahre 1903 lehnte das Bezirkspräsidinm in Metz wiederholt die.Hergabe der Schnllokale für Versammlungen des Volks vereins ab. Auch sonst herrscht eine launenhafte Haltung der Regierung bezüglich der Benützung der Schnllokale. So ist erst dieser Tage in dem bekannten Städtchen Forbach auch ein Zwist ansgebrochen, dort versagte die Stadtverwaltung einem Turnverein die umfangreiche Turnhalle zur Mitbe nutzung: der Turnverein hat sich nun beschwerdcsührend an das Ministerium in Straßbnrg gewendet, dessen Entschei dung noch ansstebt. Eine andere Stellung ist dagegen wie der in Wcinsweiler eingenommen worden, am letzten Mitt woch wurden daselbst alle Männer im Namen des Kreis direktors in das Schullokal gebeten, es fand eine Versamm lung statt, in welcher über die Haftpflichtversicherung ge sprochen wurde; zwei Vertreter der Versichernngsgesellsckxrft „Alliance" suchten hier die Leute für ihr Unternehmen zn gewinne». Die Zahl dieser Fälle ließe sich noch vermehren. Von einer Konsegnenz keine Spur, die reinste Willkürherr schast. Der Zentrnmsabgeordnete Gröber hat bei der Be ratung des letzten Etats im Reichstage diese Praxis zur Sprache gebracht und recht scharf beleuchtet. Leider ist es seitdem nicht besser geworden, so daß eben in diesem Winter die Sache nochmals angeschnitten werden muß. Die frei sinnige und liberale Presse hat im Berliner Schnlstreite den Mund recht voll genommen und ist sehr eifrig für die Selbst verwaltung der Gemeinden eingetrcten; wir erwarten und hoffen, daß sie nun nicht zurückstehcn wird, wenn es gilt, auch für die lothringischen Gemeinden das Maß von Frei heit zn fordern, das man in Berlin als Mindestforderung bezeichnet. — Der sozialdemokratische Abgeordnete Albert Schmidt hat sich in einem Anfalle von Geistesstörung auf die Schie nen geworfen und in Bielefeld vom Schnellzuge überfahren lassen; er war sofort tot. 1890 zum ersten Male in den Reichstag gewählt, vertrat er bis zum Jahre 1898 den Wahl- kreis Mittweida und dann Calbe-Aschersleben. Nachdem er wegen Majestätsbeleidigung im Oktober 1899 zu drei Jab ren Gefängnis verurteilt worden war, wurde ihm zugleich sein Reichstagsmandat aberkannt. Nach Verbüßung seiner Strafe wurde er ihm vorigen Jahre von dem Wahlkreise Calbe-Aschersleben abermals in den Reichstag gewählt. Die ser Kreis ist von jeher heiß umstritten worden. Im Jahre 1898 gewann ihn der Sozialdemokrat Schmidt in der Stich wahl mit nur 200 Stimmen Mehrheit (18 300 gehen 18 100) gegen die Nationalliberalen. Als infolge Verur teilung Schmidts wegen Majestätsbeleidigung ihm das Reichstagsmandat aberkannt wurde, erhielt in der Ersatz wähl des 26. Februar der natioualliberale Kandidat Plache 19 224, Schmidt nur 17 919 Stimmen. Die Nationallibe ralen haben somit Aussicht, dieses Mandat wieder zu gewin nen. Mit Schmidt ist schon der zweite sozialdemokratische Abgeordnete freiwillig ans dem Leben geschieden; bekanntlich machte der Abgeordnete Agster vor einigen Jahren im Reichstage einen Selbstmordversuch und verletzte sich durch einen Nevolverschnß sehr schwer. Im vorigen Jahre er hängte er sich dann im Walde bei Stuttgart. — Die Liberalen, die geschworenen Feinde der katholi- scheu Kirche! Das sagen nicht etwa wir, sondern die prote stantische Berliner „Krenzzeitung". In Nr. 481 Morgen ausgabe vom 13. Oktober 1904, kommt das konservative Organ ans die Artikelreihe der „Münch. Allgem. Ztg." Lber „Adel und Politik" zu sprechen, in denen das Blatt die An sicht vertreten hatte, daß dem bayerischen Adel unter den ob waltenden Verhältnissen nichts übrig bleibe, als in jeder Richtung, politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich, An- schlnß an das gemäßigt liberale Bürgertum zu suchen, um gemeinsam mit ihm den Kampf gegen das Zentrum aufzu nehmen. Zum Schlüsse schreibt die „Kreuzzeitung": „Wir können nicht finden, daß es seine Lage verbessern hieße, rvenn er, mit uralten Ueberliefernngen brechend, sich dem Libe ralismus in die Arme würfe, der ihn zivar bereitwillig auf nehmen, ihm aber gewiß keine maßgebende Stellung ein- ränmen würde. Die alten, kaum verhüllten Gegensätze nüiß- ten sehr bald wieder hervortreten und würden dafür sorgen, daß der wurzellos gewordene Adel mit Mohammeds Sarg zwischen Himmel und Erde schwebte, ohne je wieder einen festen Stützpunkt finden zn können. Katholisch bis auf die Knochen, wie er ist, und doch im Bunde mit den geschwö re n c n F e i n d e n d e r k a t h o l i ( ch e n K i r ch e ! Nein, dazu kann nur jemand raten, der entweder alles durch die goldene Brille des Optimismus sieht, oder dem bayerischen Adel das schlimmste Schicksal gönnt, das ihn überhaupt tref fen könnte." — Ein protestantisches Blatt stellt also fest, daß die Liberalen die geschworenen Feinde der katholischen Kirche sind. — Der reichsriitliche Polenklub hat gemeinsam mit sei- neu Kollegen vom galizischen Landtag in Lemberg unter dem Vorsitze des Abg. Apollinar R. v. Jaworski eine Beratung abgehalten, die mit der Annahme einer sehr be merkenswerten Resolution endete. In dieser wird ausge- siihrt, die Polnischen Parlamentarier beharren unverbrüch lich auf dem Standpunkte, daß die Sanierung des Parla ments im vitalsten Interesse der Kronländer und des Ge samtstaates liege und daß die Haltung des reichsrätlichen Polentlubs, der sein Verhalten gegen die Negierung von deren Anteilnahme an den Landesinteresseu und ihrer Un terstützung der polnischen Aktion zur Sanierung des Parla mentes abhängig mache, zu billigen sei. In der voransge- gangenen Debatte klagten Ritter v. Jaworski über die läh mende Obstruktion im Parlament und das Fehlschlagcn der Versöhnnngsaktion. Er fand die Untätigkeit der Negierung der „Los von Nom"-Bewegung gegenüber sehr bedauerlich. Statthalter Graf Potocki erklärte, kein Ministerpräsident habe in solchem Maße seinen guten Willen zur Erfüllung der gerechten Forderung des Landes Galizien gezeigt wie Dr. v. Koerber. Man müsse aber mit dem Umstande rech nen, daß auch Tr. v. Koerber nichts über seine Kräfte lei sten könne. Dr. von Körber müsse vor allem die großen Interessen des Reiches im Auge behalten und zu wahren suchen, so daß naturgemäß die Interessen der einzelnen Länder erst in zweiter Linie Berücksichtigung finden können. Jtalie«. — Das Dekret, durch das die Auflösung der Deputier- tenkcunmcr angeordnet wird, wird durch ein Erposö einge- leitet, welches besagt, in weniger als einem Jahre sei das ganze Regierungsprogramm verwirklicht worden. Weiter werden verschiedene Reformen angeführt, die ebenfalls durchgeführt worden seien. Wenn man nun allen diesen Ar beiten den Abschluß der Handelsverträge mit Deutschland, der Schweiz, Oesterreich-Ungarn, Brasilien, sowie die gut eingelciteten Verhandlungen mit Rußland und die Vorlage Friedrich August III.. König von Lachsen. König Friedrick) August ist seinem edlen Vater in der Regentschaft gefolgt und hat als dritter seines Namens den Thron der Wettiner bestiegen. Alle seinen Untertanen be grüßen den schon als Prinz allgemein beliebten Herrscher freudigen Herzens. — Am 25. Mai 1865 erblickte Prinz Friedrich August im Palais auf der Zinzendorsstraße das Licht der Welt. In seiner ersten Jugend lag die Erziehung in den bewährten Händen des Frl. v. Elterlein und des Pre- mierlentnants Freiherrn v. Oer. Mit zwölf Jahren wurde der Prinz zum Leutnant ernannt und zur Dienstleistung beim Leib Grenadier-Regiment eingestellt, mit welchem er auch noch später in höheren Ehargen in Berührung kam. Nachdem er, 18 Jahre alt, die Maturitätsprüfung abgelegt hatte, lag er an den Universitäten Straßburg uud Leipzig in ernster Arbeit seinen Studien ob. In Begleitung des Hauptmanns Freiherr v. Wagner unternahm der Prinz 1889 eine große Orientreise, berührte Jerusalem uud kehrte über Konstantinopcl zurück. Von nun an hat er in langen Jahren alle Grade der militärischen Laufbahn, die ihm stets besondere Genugtuung gelrxihrte, absolviert. Im Leib-Grenadier- uud im Schützen-Füsilierregiment Nr. 108, im Husarenregiment Nr. 18, im 1. Feldartillerie- nnd im Gardereiterregiment hat er die verschiedensten Offi ziersstellen begleitet. Am 20. September 1894 erfolgte seine Ernennung znm Generalmajor und Kommandeur der Jnfanteriebrigade Nr. 45 und am 22. Mai 1898 znm Ge- "nerallentnant und Kommandeur der 23. Division; bekannt ist, daß er zuletzt dem 12. Armeekorps Vorstand. König Friedrich August ist endlich Ehcf des Hnsarenregiments Nr. 18 und des Infanterieregiments Nr. 104. Ferner ist er Inhaber des österreichischen Infanterieregiments Nr. 45 und steht ü In milk«- des Preußischen Gardeschützenbatail- lons und der Marineinfanterie. Das Leben Friedrich August III. war also bis jetzt ein fast rein militärisckx's, und er ist Soldat mit Leib und Seele. Es wäre nun aber grundfalsch, vielleicht eine Einseitigkeit bei ihm anzunelnucn. Er hat stets gewußt, daß für ihn als künftiger König notig sei, sich gründlich mit der Verwal tung seines Landes zu befassen. — Fast regelmäßig besuchte er mit seinem verstorbenen Vater die Sitzungen der 1. Stän- detammer, deren Mitglied er war, und übernahm sogar die Stelle des Vorsitzenden des Finanzausschusses dieser Kam mer. Auch hegt der König ein reges Interesse für sächsische Industrie und ist Ehrenpräsident des Exportvereins für das Königreich Sachsen. Mit Vertrauen blicken die Sachsen zu ihrem neuen König auf, dem schon ein Umstand sein schwe res Amt erleichtern wird: Die Liebe seines Volkes! — Wieviel persönliche, treffliche Ei gen- s ch a ft e n und Vorzüge dem Könige eigen sind, ist ja jedem Sachsen bekannt, sind sie es doch, welche dem neuen Regenten schon von Kindheit an jene große Popularität und Beliebtheit verschafft haben, deren er sich erfreut. In un gezwungener Weise bewegte er sich stets mit seinen .(Bindern inmitten des Publikums und zahlreiche lustige Vorkomm nisse werden im Volke gern erzählt. Don allen beliebt ist er bei seinen Soldaten, mit denen er ja Leid und Freud stets geteilt hat. Hier sei erwähnt, mit welcher Strenge er als Gcrichtsherr gegen Soldatenmißhandlungen vorging. Uebcr- haupt geht ein milder, wohltätiger Zug durch sein Wesen; so ist er z. B. der langjährige Protektor des großen Wohltätig- kcitsvereins „Sächsische Fechtschule". Wie sein Oheinij König Albert, ist er ein passionierter Freund des edlen Waidwerks und pflegt es viel im Revier des großen Win- terbcrges und des Oybins. Es würde zu weit führen, ivollte man die sympathischen Züge seiner Persönlichkeit anführeu. Möge König Friedrich August derselbe Mensch bleiben, wel- cher er als Prinz war und sei ihm ein langes, segensreiches Walten beschicken. Der Herr fei mit ihm! Huk: Kon und von schei tein hohe zwis> der jähr Krie die ; lrat schlo ihre des. seine würi bish« liere sollte gern tivc gang wirk! En der 9 es lei kann! nicht ser I wie e keit v liegen hart < gen 1 Muse und t mal, i Hause licher trcffei auch fremd sehr v den; s Mitgl sonder Wesen! Präla ger.
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