Volltext Seite (XML)
«r. 96 Sonnabend ven L7. April i»67. 6. ^apr»,nnch »rkheinl tätlich «ach», niil NuSiiahm» der Sonn-und gleMaae. irt<j«gSpret», «icnetj I XtM ^ >uh„e «eil>-llc,rld-, «ür O«lier- relch» 2 08k. Sri » a Püslanfialte» I.ZeltuiigSpretSIille «tr «'5». in,«mrr in «f. — «edatt«a»K.Ll>r,kI,1,»»>> I, I« : > Unabhöagigrs Tageblatt für Wahrheit, Recht «.Freiheit Juser«t« werden die 6gespalt. PetttzeU» od. deren Raum mit ReName» mit die Zeile berechn., bet Wiederl,, bedeut Rad«. iv»chdrn«keret, Redaktton »nd Gtefchäftdftekle, DreSde»» ^^^^^iillnw«r«t»a»»4SÜ-^eriilvrecherN^R^^^^ r. Eine neue Polengesetzgebung. Der Preußische Larrötag hat sich im Herbst mit einer neuen Polengesetzgebung zu befassen. Die Regierung selbst evKärt, daß sie mit den bisherigen Mitteln nicht ausgekom- m>eir ist, daß selbst drei Millionen für den Ansiedelungs- sonds nichts Durchschlagendes erreichten, daß sie deshalb untere Machtmittel haben müsse. In diesen Rusen nach einer nerren Polengesctzgebung liegt gleichzeitig das Einge ständnis, daß die bisherige Polenpolitik Bankerott gemacht int. Sollte man in den leitenden Kreiselt sich nicht das Beispiel von Frankreich vor Augen halten; das Kirchengesetz saselbst hat schon eine ganze Anzahl von Novellen nötig gemacht: fast jede Woche machte sich ein Abänderungsgesetz erforderlich, da gestand der Staat zu, daß er sich auf dem Holzwege befindet. In Preußen ist es ähnlich. Wenn 'chlictzlich über ganz Posen der Belagerungszustand ver dangt wird, so ist das Regieren keine Kunst mehr, weil mit dem Belagerungszustand jeder Dummkopf regieren kann. Tie preußische Polenpolitik läuft aber schließlich auf Zustande lnnaus, die dem Belagerungszustand verzweifelt ähnlich sehen. — Dieses fortwährende Rufen nach der Staatsgewalt er- reecht selbst in konservativen Kreisen ernste Ziveifel und die konservative Presse hat wiederholt gemahnt, doch reckst vor sichtig zu sein. Ein neuer Artikel in der „Kreuzzeitg." geht in derselben Richtung, es heißt hier unter anderem: Man iverde sich allgemein immer weniger der Ueberzeuguug ver schießen tonnen, daß man den endgültigen Sieg des deut schen Elements über seine polnischem Gegner mit den bis jetzt im nationalen Kampfe verwandten Waffen der Staats gewalt und selbst mit der Tätigkeit der Ansiedelungskom- misfion allein, so Großes sie auch schon geleistet, nicht werde herbeiführen können, sondern daß man aus dem Arsenale Ser staatlichen Machtmittel die wirksanrsten und geschliffen sten Waffen werde tvählen müssen, um diesen Existenz kampf unseres Volkes, in dem es kein Zurück mehr gebe, zu einein glücklichen Ende zu führen. Daß in konservativen .Kreisen eniste und gewichtige Bedenken gegen das borge- ichlagene genstß radikale Mittel der Enteignung des polni- 'chen Grundbesitzes „ans Gründen des öffentlickfen Wohles" geltend gemacht würden, könne man ohne weiteres verstehen, aber andererseits sei sich die konservative Partei Preußens ihrer vornehmsten Pslickst, Hüterin der Größe und Macht des preußischen Staatsgebildes zu sein und allen Bestrebun gen. die Grundlagen dieses Staatwesens anzutasten und zu nnkergrabtm. entgegenzntreten, diel zu sehr bewußt, um nicht Mittel und Wege zu finden, allen solchen Bestrebungen für die Zukunft ein energisches Halt zuzurusen. Mit der Auffüllung des Ansiedelungsfonds und mik der Aenderung des preußischen Vcreinsgesetzes in dem Sinne des Verbotes dk-r Ablmltnng von Versammlungen in polnischer Sprache sei cs jetzt nickst mehr getan: es müsse so bald als möglich ein Weg gefunden werden, um den weiteren Uebergang von Gütern und Grundstücken in polnische Hand zu verhindern. Wie man dem Regierungspräsidenten in der Novelle zum Ansiedelnngsgcsetz von 1904 ein Einspruchsrecht gegen jede Sem nationalen Interesse zuwider-laufende Kolonisation ge geben habe, so werde man ihm jetzt ein Einspruchsrecht gegen den dem Deutschtum abträglichen Besitzübergang. Saß bei der Auffassung geltend zu machen wäre, einräumen nnissen. Gewiß sei es nickst ganz nnfraglich, ob diese Neue rung mit dein Reichsrechte, insbesondere mit dein Freizügig seitsgesetze. ihrem Geiste nach verträglich ist, doch ließe sich unter Anlehnung an die sehr weiten Vorbehalte des Ein- sührungsgesctzcs zum Bürgerlichen Gesetzbnche für die Lau desgesetzgebnng eine Formnilieriiiig finden, die diese Ve- smken sehr herabmiiidcrc: eine etwaige Ungültigkeitserklä rung eines derartigen Gesetzes könne in Anbetracht des An- tikels 106 der preußischen Verfassung für nahezu ausge schlossen gelten. Die Konservativen haben also dock) Beden ken, das Genwltmittel der Enteignung anzuwenden; leicht begreiflich: sie liefern sonst den Sozialdemokraten das Kon zept für die Durchführung des Znkunftsstaates. Wenn heute im Osten „im Interesse des Deutschtums" die Polen von ihnen ererbten Gütern verjagt werden. Nvrrnm soll morgen nn Westen, in Rheinland und Westfalen, nicht dasselbe gegenüber den industriellen Großunternehmungen geschehen OKohlen und Eisen)? Wer für den Osten dem Schritt zn- stumnt. kann ihn cmdcrNxirts nickst ablehnen. Das Mittel der Enteignung ist ein sehr rohes und brutales, daß wir nicht glauben können, daß ein Kulturvolk ein solches gegen seine eigenen Bürger, welches die Polen sind, durchführt. Wir haben es in Südwestasrika bekanntlich gegen die schar- zen Aufständischen beliebt, und das hat nickst uneing;- 'chränkten Beifall gesunden. Das staatliche Einspruchsrecht bei einer Weiterveräuße- rung setzt sich mit dem Neichsrccht doch in Widerspruch, trotz der Berufung auf Artikel 119 Nr. 1 des Einführnngsgo- setzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Reichstag wird gut tun. solchen Gelüsten vorznbengen. indem er reichsgesetz lich dafür sorgt, daß jeder Deutsche Grundbesitz frei envcr- ven und veräußern kann. Noch bemerkenswerter aber ist, daß die Hakatisten selbst cnif dieses Mittel nicht allzuviel Wert legen. Das staat liche Einspruchsrecht müßte nach ihrer Meinung noch eine wichtige Ergänzung erfahren. Und zwar dadurch, daß der Staat in allen Fällen, in denen er Einspruch gegen die Veräußerung eines Grundstückes aus Gründen des öffent lichen Wohls erhebt, bereit sein müsse, das Grundstück zu übernehmen, wenn der Eigentümer es ihm zur Verfügung stelle. Znm mindesten müsse die Uebernahnie deS Grund- stllcks durch den Staat dann erfolgen, wenn der Eigen tümer an der Veräußerung durch den Einspruch verhindert werde, obwohl er durch Familien-- oder andere Rücksichten genötigt ist, das Grundstück zu verkaufen. Wichtig sei da bei der Preis. Die Uebernahme des dem Staate zur Ver fügung gestellten Grundstücks nach Wahl des Staates müßte entweder zu dem Preise erfolgen, den der Eigentümer mit dem Kauflustigen vereinbart habe, oder zu einem Preise, der dein Ertragslvert des Grundstückes entspreche. Die Fest stellung dieses Preises könnte durch ein Schiedsgericht oder durch ein anderes geeignetes Verfahren erfolgen. Ein dem Ertragswert des Grundstückes entsprechender Preis genüge. Ein Ersatz des „vollen Wertes" des Grundstückes, wie bei der Enteignung, erscheine hier nicht gerechtfertigt, da ja der Ankauf des Grundstückes nicht wider den Willen des Eigentümers erfolge. Es müßte dem Grundstückseigen tümer auch die Freiheit bleiben, jederzeit von dem Verkauf an den Staat Abstand zu nehmen, selbstverständlich gegen Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten. Die Ver äußerung an den Staat würde so seitens des Eigentümers ein freihändiger Verkauf sein. Man sieht hieraus, wie man auch auf liberaler Seite über die Tragweite eines Eingriffes in das Grundeigentum keineswegs im Unklaren ist, mag es sich nun um die Enteignung, das Einspruchsrecht, oder- ein von anderer Seite vorgeschlagenes gesetzliches Vorkaufs recht für den Staat hairdeln. Wir möchten die preußischen Staatsleiter dringend warnen, sich auf diese schiefe Ebene zu begeben, ans welche sie der Hakatismus zu drängen sucht: diese Versuche führen zur Untergrabung der heutigen Gesellschaftsordnung. Jesko von Put kamer vor der Disziplinarkammer. Vor der kaiserlichen Disziplinarkammer für Reichs- bcamte in Potsdam fand am 26. April der Prozeß gegen den zur Disposition gestellten Gouverneur in Kamerun Herrn Jesko von Puttkamer, loegen Paßfälschung, Eingriff in die richterliche Gewalt und unerlaubter Beteiligung an kolonialen Erwerbsgeielischaften statt. Ten Vorsitz führt Landgerichts-Präsident Dr. Ehrenberg. Als öffentlicher An kläger trat Kammergerichtsrat Dr. Kleine auf, während Jnstizrat Sello-Bcrlin die Verteidigung des Angeklagten übernommen hatte. Tie Paßfälschung, wegen der sich Herr von Puttkamer zu verantworten hatte, bestand bekanntlich darin, daß er für das damalige Fräulein Martha Ecke ans Berlin, die jetzige Frau von Germar in London, einen falschen. Reisepaß unt -r dein Namen einer Freiin von Eckardtstein ausgestellt und diese Dame als seine Cousine ausgegeben hat. Die umfang reiche Voruntersuchung erstr-eckte sich vor allein ans die Rich tigkeit der Puttkanierschen Behauptung, daß er sich selbst über die Persönlichkeit des Fräulein Ecke im Irrtum befun den habe. Tie Anklage glaubte, diese Behauptung durch die Untersuchung widerlegt zu haben. Tie Anklage machte gel tend, daß von Puttkamer die Dgpie im Jahre 1896 als Fräulein Ecke in dem Pensionat von Jätticke in der Toro- theenstraße in Berlin kennen gelernt liabe. Er habe auch gewußt, daß sie damals zur Bühne gehen wollte und unter dem Namen Eckardt öffentlich auszutreteu gedachte. Diese Tatsache gehe unter anderem daraus deutlich hervor, daß Fräulein Ecke, als sie von Kamerun nach Berlin zurückge kehrt Uxir und als die Polizei von ihr, solvie von ihrem sckiwarzen Diener Hassan ein Abzugsattest aus Kamerun ver langte. an Herrn von Puttkamer einen Brief geschrieben habe, in dem sie nur jene Papiere bat. Darauf habe der Angeklagte das Abzugsattest aus Kamerun nach Berlin ge- sandt. Es war ausgestellt auf den Namen „Marie Ecke" (Eckardt). Später habe Puttkamer zunr auf Fräulein Ecke alias Frau von Germar eiuzuwirteu versucht, damit sie die Sache io künstelte, als ob sie ihm falsche Vorspiege lungen gemacht habe, und diese habe auch einen dahingehen den Brief au ihn geschrieben, den von Putttamer zu den Akten überreichte, allein sie hat in der Voruntersuchung zn- gestanden, daß dieser Brief gewissermasfeu „bestellte Ar beit" war, so daß damir die Paßfälschung erwiesen erschien. Tic Begünstigung sah die Anklage darin, daß Herr von PutttaiN'er sich in einer Weise an kolonialen Enverbs- gesellsckxisten, insbesondere an der westafrikanischen Pflan- zuiigsgesellsck'ast „Viktoria" beteiligt haben soll, die für ihn als obersten Beamten der Kolonie Kamerun absolut unzu lässig war. Er soll sich im Besitze vou Ehrcnanteilschciuen dieser Gesellschaft befunden haben. Diese Ehre na »teilscheine haben nichts voraus vor.anderen Anteilscheinen, aber sie haben den Vorzug, daß sie dem Eigentümer nichts kosten. Tie Beweisaufnahme ergab, daß das Fräulein Ecke nach ihrer Rückkehr aus Kamerun in Dresden am 11. Juli 1899 wegen Urkundenfälschung und unbefugter Annahme eines Adelsprädit'ates zu acht Wochen Gefängnis und einer Woche Haft verurteilt worden ist, ferner daß sie in Dresden wegen Annahme eines fremden Namens eine zweite kurze Haftstrafe verbüßen mußte. Erst nach ihrer Rückkehr aus Kamerun stellte cs sich heraus', daß sie eine Hochstaplern: »rar. Puttkamer stellte ihr einen Paß <rns, aber dieser lvar falsch. Es kann jedoch nicht bewiesen ivcrden, daß der Au- geklagte davon Kenntnis hatte. Jedenfalls hat er fahr- lässig gehandelt. In dem Augenblicke, wo er amtlich mit der Ecke zu tun hatte, und es sich darum handelte, eine öffentliche Urkunde auszustelleu, mußte er sich genau ver gewissern, wer die Person tvar. Das hat er nicht getan. Es liegt eine Fahrlässigkeit vor, das heißt ein Vergehen gegen 8 10 des Reichsbeamteugesetzes. Was endlich die Bo- eiuflussuug der Aussage der Ecke anlaugt, so mußte dein An- geschuldigten vorgeworfen werden, daß er sich überhaupt während des schwebenden Disziplinarverfahrens mit ihr in Verbindung setzte; er mußte vornehme Zurückhaltrmg be wahren. Andererseits mußte urau aber berücksichtigen, daß die Ecke ihre Aussagen so häufig wechselte, wie ihre Lieb haber. Andererseits muß mau aber vou einem Gouverneur verlangen, daß er vorbildlich wirkt. Was die zweite Anklage betraf, er habe die Siede- luugsgcsellschaft „Viktoria" begünstigt, so konnte dafür kein Beweis erbracht iverden. Bezüglich der Anklage wegen Eingriffs in die Rechtspflege gegenüber dem Richter Eber- niayer lvar der Gerichtshof der Ansicht, daß ein Gouverneur in die Tätigkeit eines Richters nicht eingreifen darf. Ein Eingriff in die Rechtspflege kann mich in den Kolonien zu den bedenklichsten Ersckstitterungen des Rechtsbewußtseins führen. Des Urteil, welches vom Gerichtshof gefällt wurde, lautet: Der Augeschuldigte wird wegen dienstlicher Vergehen zu einem Denveis und einer Geldstrafe von 1000 Mk. ver urteilt. In der Begründung führte der Vorsitzende aus: Der Gerichtshof hat dem Angeschuldigten insoweit guten Glauben beigemessen, als er die Nxchre Natur der jetzigen Frau von Germar nicht kannte. Ein so hochgestellter Beamter aber, wie Herr von Puttkamer, durfte gar nicht so weit gehen, ein persönliches Verhältnis unter amtlicknnu Charakter mit einer Person, wie die Ecke cs tvar, einzupehen. Der Ge richtshof hat ein Tienstvergel)en darin erblickt, daß der An- geschnldigte, bevor er den Patz auf den Namen der Freiin Eckardtstein ansstellte, nichts getan hat, um sich zu über- geu, ob sie wirklich die Freiin von Eckardtstein sei. Bezüg lich der Ausstellung des zweiten Passes l>at sich der Gerichts- bof nicht überzeugen können, daß die Angabe der Frau von Germar richtig sei, da der Angeklagte behauptet, daß er einen zweiten YPaß nicht ausgestellt habe. Dagegen erblickt- der Gerichtshof in dem Schreiben des Angeschnldigten an die Ecke schon zur Zeit des Disziplinarverfahrens ein Ver gehen. Bei der Strafzumessung lonrde als Milderun-gs- griiiid angeführt, daß der Angeschuldigte 21 Jahre lang seine Kraft iu den Dienst deS Vaterlairdes gestellt habe. Bon den verschiedensten Seiten sei seiner Arbeit Zustim mung und Vertrauen entgegcngebracht worden. Deshalb liabe der Gerichtshof die Strafe der Dienstentlassung von sich gewiesen, denn das sei die härteste Strafe. Er habe es vielmehr für angezeigt erachtet, daß dem Angeschnldigten zunächst w-egen der Aeußernng gegenüber dem Richter Eber- mayer ein Verweis erteilt werde. Bezüglich der beiden Ver fehlungen. die das Verlsiiltuis des Angeschnldigten zu der Ecke betrafen, n>ar der Gerichtshof der Meinung, daß, wenn sie auch zehn Jahre znrückliegen, derartige Versehen doch durch eine härtere Strafe gebüßt tvcrden müssen. Er Hot deslxüb eine hohe Geldstrafe für angezeigt erachtet. Deutscher Neichswg. Der Reichstag mußte am Donnerstag noch eine Iffzstündige N?de deS Sozialdemokraten Noske hören; aber dieselbe enthielt manches Interessante. Der Redner gab zu. daß man die Armee nicht abschaffen könne, daß die Sozial- demokratie das Vaterland nicht wehrlos machen wolle; sie wolle nur dieselbe „nmwandeln". Mit Recht wurde hier gegen bemerkt, daß dies noch teurer sei. Knegk-minister v. Einem antwortete sehr geschickt, und die Sozialdemokratie steckte die H ebe ein. Bei den Spezialtiteln ging es sehr rasch vorwärts. Das Zentrum erreichte die Annahme seiner Resolution, welche die Partofreiheit der Soldatensendungen ansdehnen will ans Sendungen in die Heimat Am Freitag soll der Etat zu Ende beraten werden. st. Berlin. 37. Sitzung vom LS. Avril IW7 Der Reichst« t genehmigt zuerst die AuSiührungSd st mmungen zu Z 35, de» Ofnsiei SpensionSprsctzpS nachdem Al'g. Er, berge» (Zrntr.) anerkannt bat. dos; der Bmideerat seine Zusage bei der Beratung de» OsfizierveiisionsaeictzeS eingeckist bah--. Die Vorlage enthalte für die im Kriege Verletzten höhere Enischädigangen. als sie die Unfallversicherung gebe. Dte zweite Lesung des MilitäretotS wird fortgesetzt. vlbg. NoSke <So;.): Nie ist es einein Lozialdemok alea ein gefallen, für die sofortige Abschaffung des Heeres cin-u >eten. sie sordcrten nur tie Umwandlung desselben Der Zufunftfflaat wird den Aried'n k"in;en. Redner beschwert sich d s iängsicn iioer den M lilörbohkott in wachsen. W r forderu die Uiabhängigkeit des deuts-hen Volke« und wehren uuS gcgent'iber der U.iterdrückung de« den shen Volke« >.Vcr wie wir Sogaldemokroien d- n Gestellung'» befehl in der Tasche nagt, der hat doch ein Interesse daran, daß er <m Ernstfälle ctn modernes Gewehr erhält u..d keine Heugabel. (Höci!) B.ü einem SngnssSkrieg werden wä unser Vaterland verteidigen. KrieqSminister v. Ei nein akzevtiei t die Erklä-nng. dost die Sozialdemokratie enischlossen iei, da Vaterland zu vrrteidigm. Mit dcm Säbel habe ich nicht gerasselt und mit unserer Macht nicht renommiert, sondern nur betont, datz wir krieg.'bereit sind. Seit 1871 haben wir friedliebende Polivk getiieben und den Frieden anseewr erhalten. sSebr richtigl) Bebel Hai selbst erklärt, daß u> ser Heer cm Meisterwerk sei, aUo must es doch nicht abge- shofft werden. (B>bel: Nmwandeln!) Eine tOOOjährige Geschickte b-lrt. daß die Volksbeere die Kriege verlängern, so in Frankreich (1870) Der Krieg warte teurer. Die Freiwilligen van 17N1 dis 17»3 waren etn> Bande Napoleon erst batte sie zu Soldaten ge- > acht rmd geschult. Wenn man den Frieden will, so must man beim bewährten Shstein bleib-n. Dieses hat uns den Frieden eh lieg und wird eS Meter tun. (Beifall) Die Sozialdemokratie val die Erinnerungen van 1870 mit Flitzen getreten. Wenn im Heere nicht Vaterlandsliebe besteht, wenn keine soldatischen Tugenden