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Beilage zur Sächsischen Volkszeitung Nr. S8» Monrag, den 8. Dezember 1V1S L8» Jahrq. Die jetzt geltende Rechtslage für die konfessionelle r." > Der katholische Schulvorstand zu DreL« den —, gez. Justjzrat Dr. Eides — h<«t unter dem 20. Oktober .dem Rat zu Dresden eine Ausarbeitung über reicht, die den Standpunkt des katholischen Schulvorstandes über die Frage, welch« Rechtslage bezüglich des Religions unterrichtes der Volksschulen und bezüglich der konfessio nellen Schule für Dresden jetzt gilt, beantwortet. Diele Denkschrift Hat folgenden Wortlaut: Durchs die Verfassung des- Deutschen Reiches vom >14. August 19l9 ist die Frage des Religions« «enterrichtcs in Len Dolksschulen. I). der k o n- fessio nellen Schulen für Deutschland geregelt. Zu B: Was den Religionsunterricht an» langt, so-ist durch die Verfassung bestimmt,, „das; der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach der Schule ist. mit Ausnahme der.bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen, und daß seine Erteilung im Rahmen der Schulgesetzgebung geregelt wird und das; der Religionsunterricht in Ueber- einstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Reli gio nsgesellscha st unbeütmdet des An nichtsrechtes des Staa- teS erteilt wird". (Artikel 149 der Reichsverfassung.) .Diese Bestimmung: das; der Religionsunterricht or dentliches Lehrfach der Schulen ist. gilt seit dein 14. Au gust 1919, dem Tage -er Ausgabe des Reichsg-netzblaites Nr. 152 und damit dem Tage des Ankrafttrctens der Ver fassung, für das ganze Deutschs Reich. Da NAchsrecht Landesrecht bricht (Artikel 18 der Reichsverfassung), ist seit dem 14. August 1919 die Bestimmung des sächsischen lleber- gaügs,gesetzt'? für das Volksschnlwei'en vom 22. Juli 1919 8 2 Absatz 2, „Religionsunterricht wird in der «allgemeinen Volksschule nicht mehr erteilt," aufgehoben. Dadurch ist sie. für die Zeit vom 11. August 1919. ab ungültigl und unwirksam gemach: morden. Sie ist aber auch vor dein 14. August pickst in Geltung getreten und nicht wirkst.:«, geworden, heim das Sächsische llebergangsgesetz bestimmt im 8 18 Absatz 2. das, 8 2 Absatz 2 nicht sofort in Wirkung treten, sondern erst „vom 1. April 1920 ab diuchgesümi werde» solle". Der 8 2 Absatz 2 deS Sächsischen Uebergcmgs , gei'etzes ist also, noch ebe der Termin, von dein ab er in ! Wirkung treten sollt:., berangekonimen war, wieder ansge Hoden worben: er ii! also nie zur Wirkst»,keil und Gel tung gelangt. stn Sachsen «Dresden) gilt also, nach wie vor der Grundsatz, daß der Neligioiisnntcrricist ordentliche-:- Lein fach.her Schulen ist. falls nickst die einzige in Artikel 1 >9 der. Verfassung voraesehene Ausnahme „die bekenntnisfreie (weltliche) Schute" in Sachten gegeben ist. Das ist nicht der Fall. In Sachsen «Dresdent besteht dst bekenntnisfreie (Weltliche« Schule nicht. BetenntniSsreie «weltliches Schu len tonnen nach Artikel 146 Absatz 2 der Verfassung von Erziehungsberechtigten, deren Weltanstkstunng j^ie Ange hörigkeit zu irgend einem Religionsbekenntnis cnisschlicsst, auch in Dresden für ihre Kinder gegebenenfalls in Z u - kunft beantragt werden. Bislang tonnten derartige We!t- ansckannngssckmlen nicht beantragt und begründet werden, -da es an der verfassungsmäßigen Voraussetzung, dein Er laß des in Artikel 146 erwähnten Reichsfchnlgesetzes, fehlt. Da also die einzige in Artikel 149 vorgesehene Ausnahme von dem Gcneralsah nicht gegeben ist, gilt in Sachsen (Dresden) der Grundsatz der Verfassung: „Der Religions unterricht ist ordentliches Lehrfach -er Schulen" im vollen Ilmsange, er wird nach Satz 3 desselben Artikels in lleber- einsttmnrung mit den Grundsätzen der betreffenden 'Reist gionsgesellschaft. . , . erteilt. Zu L: Zur Frage der konfessionellen Schule bestimmt Artikel 146 Slbsatz 1 der Rcichsvcrsast sung: «daß für die Aufnahme eines Kindes '.n eine be stimmte «Schule nicht das Religionsbekenntnis seiner Estern maßgebend ist, daß indes innerhalb der Gemeinden ans An trag von ErziehunMerechtigten Volksschulen ihres Be kenntnisses oder ihrer Weltanschauung ein; «richten sind, so weit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb auch in: Sinne des Absatzes 1 nicht beeinträchtigt wird. Ter Wille der Erziehungsberechtigten ist möglichst zu berücksichtig":,. Das Nähere bestimmt die Landesgesetzgcbung «rach den Grund sätzen eines Reichsgesctzes." (Artikel 146 Absatz 2 der Reichs verfassung.) Damit soll grnndsätzlich die Simultanst,.»!, in Tenlsta- land verfassungsmäßig eingesübrt nn? die besondere Welt- anschaimngsschule. wozu auch, die konstmoiielle Schule ge hört, nur bedingungsweise als Aunahmc unter bewndcrcn Voraussetzungen. ins.besondcre ans besonderen Antrag der Erziehungs-berechstgicn, gestattet werden. Wenn die Bestimmung in Artikel t 16 Absitz ! und 2 gleichzeitig mit der Verfassung in Kraft getreten wäre, w würde also jetzt verfassungsmäßig für Deutschland und da mit auch für Sachsen und Dresden die Simultanschnle gel len. Die Bestimmung des- Artikels 146 Absatz 2 ii aber nicht wie Artikel 149 gleichzeitig mit der Verfassung am 14. August 1919 in Kraft getreten, rändern da? Inkraft treten -es Artikels 146 Absatz 1 und 2 ist durch eine be sondere ,.llebergangs"-Besn«nmnng, die Beitiwninne, des Artikels 174 „vis zum Erlasse des in Artikel 146 Ab'gtz 2 um Ende vorgesehenen Reich: geietzc-s" 'n->ai::.','ichoven wen den. Artikel 146 Absatz ! und 2 der Reichsve,fa,'s«:ng gilt also zurzeit noch nicht, vielmehr ist es- auch nach dem 11 An- anst 1919. nie Artikel >71 der Verfassung ausdrücklich be- stimmt, bei der „bestehenden Rechtslage" verbliebe««. Bei der „bestehenden Rechtslage" bleibt e-S auch weiter noch bis ;n«n Erlaß dos in Artikel 146 vorgesebmen Rcichsaesttzes. ES gilt also bezüglich der Frage: S' m n I t a n ick« n l e oder K o nfessipn s s chule zurzeit ««och in Sachen ^ und in Dresden nicht die durch Artikel 146 Absatz 1 und 2 der Reichs-Verfassung geschaffene Rechtslage, sondern .auch nach 14. August 1919 weiter die durch die sächsische Gesetz gebung begründete am 14. Anglist 1919 bestellende Rechts lage. Diese Ordnung der Dinge entspricht auch dein Wenn« des- Artikels- 174 als .,Übergangsbestimmung", lieber- gangSbestiiiimiingen wollen unnötiges Hin »nd Her ver meiden. Artitel 174 will infolgedessen den bestehenden Rechts- znstaiid nicht erst abändern, sondern stm bestehen lauen, bis den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit gegeben ist, - ihren Willen zu äußern und dadurch die Frage zu bcant- « Worten, ob die Simultam'ctmle oder die konfessionelle Scha le - den bestehenden Rechtszustand ablöien «oll. Welche Rechtslage bestand nun in Sachsen «Dresden) , am 14. August 1919 bezüglich dieser Frage? Die Antwort gibt das Sächsische Uebdrgangsoesttz iür das Volkssckmlwese» vom 22. Juli 1919. Dieses wollte durch 8 4 Absatz I die konfessionslose Schule einführen in dein es bestimmte, daß die Volksschulen als allgemeine Volksschulen ohne Unterschied der Reliaion einznrichton seren, also eingerichtet werden sollte >«, Wörtlich dieselbe Bestiinmung hatte bereits die Sächsische Verordnung vom 12. Tezenrber 1918 über ... die Einsührung der cillaenici- neu Volkschule in § 2 getrosten. Diese Verordnung war zwar am Bechnn des Schuljahres 1919/20 (sielst: 8 6 der zitierten Verordnung) in Kraft getreten, aber noch nichr drirchgeführt. Es bestand alio bei Inkrafttreten des Ueber- gangsschulgeirtzes noch die frühere Rechtslage. Deshalb wiederholte das Ucbergangsschulgcsetz die Bestimmung des zitierten 8 2 rind setzte als letzten Termin für die Durch- sührung der Bestimmung den 1. April 1923 (Artikel 18 tztbsatz 2 des Sächsischen Uebergangsgesetzes) fest, während die Verordnung vom 12. Dezember 1918 einen Endtermin für die Abänderung der bei Erlaß der Verordnung bestehen den Rechtslage nicht festgesetzt batte. Di« Bestimmung des 8 4 Absatz 1 des Sächsischen Uebergangsgesetzes ist in Dres den «roch «steht dnrchgefübrt. Es besteht in Dresden noch tatsächlich die tanfcssionelle Schule. Sie besieht auch recht lich «roch, denn das UebergangSgesetz hat für die Umände rung der ionse«sione.llen Schule in die konseisionslose Schule Frist bis 1. April 1923 gegeben. Die Bestimmung des 8 13 Absatz 2 in Verbindung mit 8 -1 des Sächsischen Uebergangsgesetzes, daß die Volksschulen in allgenreine Volksschulen ob,re Unterschied der Religio«« bis zirm 1. April 1923 einzurichten seien — die. auf die ka tholischen Schulen Dresdens a»gewendet, lautet: daß die katholrsästm Schulen Dresdens in allgemeine Volksschulen ohne Unterschied der Religion bis zum 1. Zlpril 1923 ein- zurrchten seien —, ist durch Artikel 174 der Reichsverfas sung, da Reichswehr Landesrecht bricht, abgeändert bezw. aufgehoben worden. Nach Artikel 174 der Verfassung bleibt die bestehende Rechtslage bis zum Erlaß des in Artikel 146 Absatz 2 der Reichs-Verfassung vorgeselstmen Rcichsgesetzes bestehen. T-a der in 8 13 Matz 2 des Sächsischen U ebergcmgs - gesetzes für die Auskrebnng der konfessionellen Schule un teren Umwandl.ng in eine religionslose Schule festgesetzte äußerste Termin (1. Avril 1923) beim Erlaß der Verfas sung «':>.h nicht hcrangekoinmen Nxrr. in Dresden auch die Umwandlung dm konfessioneller- Schule in eine religrons- lose nicht durchgefüh-rt war. die korst- gen ll-> Schule also noch rech.stck« nrk tatsächlich bestand, ist sitt Dresden die bestehende Rsch'cs'stc.e stn Sinne des Artikels '.71 der Ver fassung die körnest io nelle Schule. Die konfessionelle Sch'i'r bleibt ave „ach Artikel 171 der Reichsverfassung in Dress,m bis zum Er! iß des Reick?- schulgesctzes bestehen. „Auskommt es an." Unier der >It'verig,ri!> „Kill neuer Zenrnims- I»rS" ichreH»! Geh. !«ieg.-Rat Pros ?r Martin Fär bender. Mitglied der Preiinitckcn Lniide-derscnmnlmn!, in der „Denliclien dlllgen«. :',kg " r>8b von« NO. N»- veiuder! ». n. ialgeudc-.- I««i Zentrum soll sich wie die „Köln. Zta" in ihre« Morgenausgabe von; 16. November ausführlich dar legt, cm neuer K n r s vorbereiten, »nd zwar soll sich eine Schwenkung n ,ck rechts i-nter der Führung der deutschen Bischöfe vollziehen. Die Anzeichen hier'ür erblickt das ge nannte Blatt hauvtsächlich in der feierlichen Rechtsrcrivck- rung des prenßi ck>en Episkopates gegen gewiss' Formnlie- '««.';cn der ne«:e:- Reichsverst.stima über di' Duell' der Staatsgewalt und andere nattirrechtlichc Fragen, sowie in, Nr» TA.'L.' ? l Rusa-Marina I Roman von Meloti von Java Aus chk«n Holländischen übersetzt von Leo Tepe van Heeiii- stede - (t. Fortsetzung.« Roses Gesicht hotte immer mitgesprochen, das Spiel che« ckÄnnensträhle'« ans den Gipfeln der Minen bot kaum io put Abwechslung., als das der Empfindung-:««, «velcbe sich in ihwn Zügen spiegelten. „Merkwürdig!" nuuniettc der j«u«ge Mann für sich, „n>er hätte gedacht, haß ich hier in einem Zug an« äußersten Estde,. -ex nvrdholläichiichen Küste eine solche Musterkarte vvuIEindriicchn in mich ausiiehiiien würde!" Er verlHrtte noch eine Weile schweigend und betrach tete beide Mädchen svi'gsälttg. Sie lstitten wenig Aehn «ichkeit n«i(einander, Noie-Marie mit ihren« bewegliche«: Gesicht che n, das sich tei««e zwei Minute«« gleich blieb, war Mr. Nein als g«-vß, aber anmutig in all in ihren Be- «chgi'siaen: st>r rehfärbiger Regenmantel schmuste an? einein Dienstboteiliuagastn, aber in der Taille n>ar etwas -gsan geändert, so daß er tadellos ihre Figur umschloß: ein b«inkelroter, mit Baiunwollsamt besetzter Rock kam dar unter zum Vorschein' «na» sab ibr an, daß sie kein gewöhn liches Mädchen aus dem Volke uxir. Jans dagegen hatte große Hände und Füße. Handschuhe dagegen trugen beide nicht, «und die Füße steckten in plumpen Brabanter Schuh- Nvrk di« jüngere Schtvester lusttc ausm'de»« einen Höcker, den, iiütte «nan ihn nicht gleich bemerkt, der eigentii»il!ck>t: peinliche Zug in den; breiten Gesicht verraten haben würde. Das einzige- ioaS beider Ver«vacrdtsck>ast einigermaßen an- -«utkie. waren die Angen, «venu Rose-Maries Gesicht einen Aitgmihlick in Rul>e blieb: die Züge der jüngeren behielten inrmer den nämlichen Ausdruck. „Wollen die Damen ein wenig von der Seeluft pro fitieren?" fragte der junge Mann endlich. „Jawobl, zu dienen!" entgegnete Rose-Marie. ,M l ist «r-agen meines -Schwesterchen, natürlich: sie ist so schwach I und der Dollar sagte, daß ein paar Wochen Aufenthalt am ! Strande sie ganz erfrischen würde. Ich hoffe, daß er recht !«at, nickst wahr. Kind?" Sie nickte ihr freundlich lächelnd zu. „Es wird doch nichts helfen, "klang die matte, trau rige Antwort. ' . „Das dürfen Sie »ickt sage», Tie Seelnst ist stär kend." „Mick: wird sie nicht gerade machen, und ich werde da von auch nicht allein gehe» können. Was macht eS alio, ob ich ein wenig mehr oder tveniger krank bin?" „Wie kannst di« nur so reden!" Das Gesichichen neckm« einen verzweifelten, traurigen Ausdruck an, große Tränen perlten an den Wimpern. Du machst mir Kummer, wenn du so sprichst, Jans. Werde nur mal eift ein weistg kräf tiger, dann wirft du schon sehen . . ." „Was sehen?" „Wie die Gesundheit einen Meirichen ändern kann." «ntgegnete die Sckrvester freundlich. „Nicht solch ein Scheusal, wie ich bin," )mr die bittere Antwort. Rose-Marie Preßte ihr (Besicht an die Fensterscheiben und fuhr Nnederholt hastig und aufgeregt mit der ,9wnd über die Aug«n. In der Beweg»«rg konnte man sehen, daß sie lrestig gegen ihre Erregung kämpfte: endlich vermochte sie sich nickst mehr zu beherrschen: sie zog ihr Tasckrenttich hervor und drückte eS an ihr Ge-sickst, wcihrend sie beharr lich zum Fenster hinausschaute. „Sie dürfen solche Worte nicht sagen," ermahnte der Herr das Kind, „Sehen Sie denn nickst, wie sehr Sie Ihre Schwester dadurch betrüben?" „Warum ist sie auch so kindisckv Sie weiß ja doch, daß nichts dabei herauskommt, ob nmn mich hin und her schleppt. Es hilft gar nichts: je schneller ich sterbe, um so besser für siel". Rose-Marie hatte endlich ihn widerspenstigen Träne«: unterdrückt: sie wendete sich pp», und nun glaubte der Herr wieder in eine Friihliiigslandictxstt zu blicken -7- noch feuM vom Tau, aber schon wieder von der Sonne beschienen. „Sic meint es nicht so schlimm, «nein Herr! Sie ist nur bisweilen ei«: wenig verdrießlich, und dann sagt sie solche Dinge, die niir einen Augenblick «vebe tun: aber es ist gleich «nieder vorbei . . ., dem« «vir lieben einander berz- lick«, iiicht wahr, mein Schatz? lind «im mir Vergnügen zn machen, wird sie die Seelnst in vollen Zügen genießen: wir legen «ins in den Sand und schauen iunner ms Meer hinaus. B, das Meer ist schön, so herrlich, Jans!" „Hamm Sie dem« das Meer schon öfter gesehen?" „Gewiß, als «vir von Indien kamen: aber das ist iel>on lange her: da war Jans noch nickst ans der Welt. „Das kann doch nicht so lange her sein." „Das war warten Sie einmal, ich werde 13 Jahre, Inns ist gerade zwölf geworden, und . . . ." Das «vettere wurde leise ansgerechnet und das Ergeb nis mit schelmischen Angen verkündet: „Das Umr alio vor 13 Jahren." „Nun, wenn ich richtig rechne, dann waren Sic da mals eist fünf Jahre alt, und dessen erinnern Sie sich noch?" „O, so genau! Wenn ick« meine Angen schließe, sehe ich daS Meer «v Prächtig, so groß, io weit!" Sie schloß wirklich die Angcn und «nachte eine Bewertung mit der -Hand, uni die Größe des Meeres anznde-ntcn. „Bald weiß wie Milch und dann «nieder grau mit goldenen Streifen oder dunkel grün und bisweilen so rot ... so rot wie geschmolzenes Eise««." Fast ohne Nebcrgang sich zn ihrem SckÄvestcrcßcn hinüberbcugend, sache sie mit «inheschrciblich lioblickxw Stimnie: „O Jans, wie nnißt du dem lieben Gott-danken, daß er dir gute Angen gegeben hat! Denke dir einmal, dir «värest blind, dann könntest du das Meer nickt selum, das wäre dock, tausendinal schlimmer." „Muß ich denn auch noch dankbcrr sein, weil ick, nickst taub mrd stunnn bin?" „Bst, bst!" Sie legte die Finger aus die Lippen. „Pfui.