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Deutscher Reichstag. Sitzung vom 20. März 2 Uhr 20 Minuten. Die zweite Lesung des Reichsamtes des Innern wird beim Kapitel Neichsversicherungsamt fortgesetzt. Abg. Eickhoff (Vp.) bringt die Versicherung der Heimarbeiter zur Sprache. Die Regelung fei schwierig, müsse aber erfolgen. Abg. Hansen (Däne) bringt Beschwerden aus der Nordmark vor. — Abg. Schmidt-Berlin (Soz.) fordert erhöhten Schutz der Arbeiter gegen Unfälle. Für die Un fallverhütung geschieht zu wenig bei den Bauhandwerkern. Die Bauberufsgenossenschaft erfüllt ihre Aufgaben nicht; der Schutz von Menschenleben steht höher als der Gewinn eines Unternehmers. Nach kurzer Debatte wird das Kapitel genehmigt. Es folgt das Kanalamt, das nach kurzer Debatte erledigt wird. Bei der Beratung des A u f s i cht sa m t s für Pri vatversicherung begründet Abg. Dr. Marcour (Ztr.) den Antrag, wonach mit einer Presseunternehmung keine Versicherung verbunden werden darf; die Abonnen tenversicherung ist ein Auswuchs inz Presseleben, die Abon nenten aber kommen selten zu ihrem Rechte, zumal die Be dingungen sehr hart sind. Manche Zeitungen sind nur ge zwungen zu einer Versicherung übergegangen. Abg. Dr. Iunk (Ntl.) hält die Tätigkeit des Aufsichts amtes für ausreichend und genügend. Direktor Caspar: Es liegen hier keine anderen Miß- stände vor als sonst auch; ein Verbot ist nicht angezeigt. Abg. Schwartz (Soz.) hält ein Verbot für angezeigt. Abg. Potthoff (Vp.) kann nicht für die Resolution des Zentrums stimmen, da sie ihm zu weit geht. Abg. Giesberts (Ztr.): Ministerialdirektor Caspar hat nur eine Neklamerede für die Abonnentenversicherung gehalten; jedes kleine Blatt wird diese Rede benützen und damit für sich Propaganda machen, das ist sehr bedauerlich. Wenn man die Versicherung nicht verbieten will, so erhöhe man sofort die Postgebühr für Blätter mit der Abonnenten- versichernng. Diese Presse ist nicht nur ein Geschäft, sie soll mehr sein. Die Presse muß in ihrer Entwickelung frei sein. Staatssekretär Delbrück meint, das; die Essener Volkszeitung selbst Reklame für ihre Abonnentenversiche rung mache. Nach kurzer Debatte wird die Resolution des Zentrums angenommen. Der Nest des Etats wird ohne größere Debatte an genommen. Das Haus vertagt sich auf Dienstag 1 Uhr. Das neue Wassergeseh. In der am Montag abgehaltenen Versammlung des Landwirtschaftlicl)en Vereins Bautzen l hat Herr Oeko- nomie-Oberkominissar I. Dilger einen Vortrag über das neue Wassergesetz gehalten, in dem derselbe etwa folgendes ausführte: Erfahrungen und Wirkungen über das neue Wasser- gesetz, das nunmehr im Königreich Sachsen in Kraft ge- treten ist, können zurzeit noch nicht festgestellt werden. Von jeher aber habe sich bei der Bevölkerung das Bestreben ge zeigt, die Kraft des Wassers, das als ein großer Scl-atz des Landes anzusehen ist, zu fördern und zu heben, soviel als nur irgend angängig ist. In unserer Oberlausitz zum Bei- spiel ruhte das Privilegium auf Benutzung der Wasserkraft auf einem im Jahre 1727- durch Gesetz erlassenen Ober lausitzer Amtspatent. Später, im Jahre 183 t, befaßte sich ein Herr aus Ohorn mit der Wasserfrage eingehend; er wollte die Wasserfrage im Oeffentlichkeitsprinzip angesehen haben. Doch Jahre vergingen, bis 1851 ein neuer Entwurf bei der Negierung eingebracht wurde, der 1855 zum Gesetz erhoben wurde und feststehende Bestimmungen über Wasser- benützung für die Allgemeinheit mit sich brachte. Au der Regelung der Frage über die Privatbenutzung der Wässer, weiter aber auch Meliorationswesen wurde unaufhörlich weitergcarbeitet. Die Jahre vergingen, bis im Jahre 1875 voir Herrn Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz ein neuer An trag gestellt, der dann 1800 im Landeskulturrat zur Be ratung kam und durch den jetzigen Vorsitzenden desselben, Herrn Geheimrat Dr. Hähnel, warm vertreten wurde. Herr Hofrat Opitz war es gleichfalls, der die Wassergesetzgebung sehr zu betreiben und eine technische Beschreibung der Ge wässer herbeizuführen suchte. Letzterer ist gewissermaßen als der Vater des neuen WassergesetzcS zu bezeichnen. Ter Staat ist als aufsichtsführende Behörde in allen Wasser fragen durch Beschluß beider Ständekammern anerkannt worden, wiewohl es viel Kanrpf gekostet hat, um diese Frage seinerzeit zur Durchführung und Regelung zu bringen. An der Nutznießung sind nun zwei große Inter essenten beteiligt: Landwirtschaft und Industrie. Ein schlagende Bestimmungen über Nutznießung der Gewässer sind nun in verschiedenen Gesehen, so zum Beispiel ini Berggesetz, im Fischereigesetz und im Bürgerlichen Gesetz buch enthalten. Sie alle in ihren Teilen regeln die ge naueren Bestimmungen über Wassergerechtigkeiten, die ge rade füU Behörden und Justiz bei eventuellen Prozessen von größter Bedeutung sind. So waren früher ganz besondere Bestimmungen in Geltung über Benützung der Quellen, über Anlegung und Graben von Brunnen, ferner war auch das Ablenken der Wässer früher statthaft. Die heutigen Zustände und Rechte sind nun in dem neuen Wassergesetz einer Neuordnung unterstellt worden. Weiter machte der Herr Vortragende ganz besonders darauf aufmerksam, daß mit Schluß des Jahres 1011 die Frist zur Anmeldung von Wasserrechten abläuft. Alle landwirtschaftlichen Kreise und Interessenten möchten ihre Rechte an wasseramtlicher (amts- hauptmannschaftlicher) Stelle noch rechtzeitig anbringen Bisherige Rechte bleiben gewahrt, Rechte an Quellen be hufs Trinkwasserversorgung gesichert. Der Staat behält sich aber auch vor, aus Gründen der Allgemeinheit die Rechte zu beschränken. Als Wasseramt wurden die König!. Aintshanptinannschaften bestellt, demnach haben diese Ver waltungsbehörden in allen wasserwirtschaftlichen Fragen Entscheidung zu treffen und den Schutz des Gesetzes stets im Auge zu führen. Das Wasseramt, in diesem Sinne als neu anzusprechende Behörde, mit dem Herrn Amtshaupt- mann als Vorsitzendem, hat also ganz neue Aufgaben zu erfüllen. Ihr sind Mitglieder von Zwangsgenossenschasten beigeordnct, also beteiligte Interessenten. An Flußläufen gelegene Besitzer landwirtschaftlicher Grundstücke, die als Nutznießer der Wässer zu betrachten sind, wirken daher neben den eigentlichen Beamten im Wasseramte mit. Diesem sollen drei Laien beigeordnet sein, zwei werden von der ' Behörde dazu ernannt, während einen Abgeordneten der Bezirksausschuß zu erwählen hat. Die Landwirtschaft, die bei der Wasserfrage doch so eine große Nolle mitspielr, möchte ganz besonders darauf bedacht sein, einen Vertreter ihrerseits in das Wasseramt zu entsenden, das dann genau Rechte und Pflichten der Flußanlieger, sowie der Ge meinden selbst ordnet. Die Instandhaltung der Gewässer wird durch ganz besondere Art ihre Regulierung finden. Und zwar werden Wasser-ZwangS-Genossenschasten gebildet werden, der alle Anlieger als Mitglieder angehören. Diese Genossenschaften sind es, die für Instandsetzung der Fluß läufe Sorge zu tragen haben und zwar hat die König!. Staatsregierung für einmalige Instandsetzung die Ge le ährung eines Zuschusses bis zu 00 Prozent ins Auge ge faßt; insgesamt sind jetzt 150 000 Mark für solche Zweck» vorgesehen. Diese Summe wird sich daher, zumal große Aufgaben ihrer Erledigung harren, Wohl als ganz minimal erweisen. Der Staat, der selbstverständlich die Aufsicht über diese Wasserzwa»gsgenoiscnscl)aften führt, besitzt das Recht über Androhung und Verhängen von Strafen bei nutzloser Verwendung und nutzloser Anstauung von Wasser. Dem Wasseramte sind ferner alle bestehenden und noch zu er- bauenden Stege, Brücken anznmelden, ohne vorherige Ge nehmigung dieses Amtes ist z. B. auch nicht die Einführung übelriechender, die Flnßläufe verunreinigender Wässer statthaft. Alle Trinkwasserversorgungen und -Anlagen sind aus gesundheitspolizeilichen sowohl, als auch aus recht lichen Gründen anznmelden. Die Behörde gewährt aber auch andererseits Schutz durch erfolgte pflichtgemäße An meldung. Brunnen und Quellen werden, sobald sie eben falls von den Beteiligten angemeldet sind, ebenfalls unter den Schutz des Gesetzes gestellt. Alle diese Anträge werden in das Wasserbuch, ähnlich wie beim Grundbuch, eingetragen; es hat aber rechtsbezeugende Kraft. Bei ein- tretendem Widerspruch seitens der Flußanlieger erfolgt solange kein Eintrag in das Wasserbuch, bis nicht Rechts- sprnch erfolgt ist. Nach ausgestellten statistischen Berech nungen würde eine erstmalige Instandsetzung aller Fluß- läuse in unserem Vaterlande etwa 120 Millionen Mark Kosten verursachen. Eine planmäßige, zielgemäße Her stellung der Wasserreguliernng nach praktischen Grund sätzen würde jetzt als durchführbar bezeichnet werden können, so daß als Folge für die Zukunft die Hochwasserschäden um beträchtliche Summen hcrabgehen dürften. Hat doch seiner zeit das Hochwasser in unseren Lausitzer Flußgebieten einen Schaden von allein 5 Millionen Mark verursacht. Bei der Instandsetzung der Flußläufe sollen die Kosten entsprechend der Anzahl und Höhe der Nutzungen auf die Anlieger gleich mäßig verteilt werden. Schutz gegen Hochwasser haben auch die Wasser-Zwangsgenossenschaften fernerhin zu leisten: sie können dem eventuellen Hochwasser insofern doch zum Teil Vorschub leisten, als sie die Räumungen der Wasserläufe von Zeit zu Zeit sicher und sorgfältig vornehmen. Die Flußmeister und sonstige Beamte, die dem Wasseramt bei- — 40 — tüchtige Probe stellte. Sie waren am frühen Morgen abgercist und der Tag war bemahe verflossen, als sie etwa fünfzehn Stunden von Agra anhielten. Gaston stieg mit Penmark ab, bezahlte seinen Führer und wandte sich mit seinem Landsmanne einer Baumgruppe zu, unter der sie von dem beschwer- liclstm Wege auszuruhen gedachten. Gaston ertrug die Strapazen mit bewunderungswerter Leichtigkeit, schien lustig und guter Dinge, wie wenn er einen bloßen Spaziergang in de» Straßen von Paris gemacht hätte. Sein Begleiter dagegen, schnaufend und von Schweiß triefend, empfand das Bedürfnis, sich von einem Ritte zu er holen, der ihm eine sehr mittelmäßige Achtung für die Neiseart der Orien talen einflößte. „Herr Gaston," sagte er, indem er die Hand an seine durch das Schwan ken des Kameles schmerzhaft gewordenen Lenden legte, „sind Sie wohl sicher, daß wir Souradjah treffen werden?" „Daran zweifle ich nicht im geringsten. Das hier ist wohl das Wäld chen, das er uns bezeichnet hat, und der See, den ich da drüben im Sonnen lichte schimmern sehe, ist sicher derselbe, den er uns beschrieben, der Götzen tempel, der Hügel, alles ist da. Die Beschreibung ist sehr gut ausgeführt. Siehst du etwas weiter entfernt die weißliche Felsenmasse? Dort hat er mich hinbestellt." „Aber ob er zur bestimmten Zeit dort sein wird?" Gaston zuckte die Achseln. „Er hat mich niemals getäuscht." antwortete er, „es ist immer alles so gekommen, wie er es mir angckündigt hat. Zur besagten Stunde habe Ich rhn in Kalkutta getroffen; alle diejenigen, an die er mich gewiesen hat, sind Freunde für mich gewesen, immer konnte ich mit ihren Ratschlägen zufrie den sein. Ein Wort von ihm genügte, um aus meinem Wege die Hindernisse und Gefahren zu beseitigen, erst heute brauchte ich mich nur auf seinen Namen zu berufen, damit mir meine Reise erleichtert wurde." „Das alles ist wahr und doch muß ich trotz meiner seemännischen Sorg losigkeit über das Vertrauen staunen, mit dem Sie sich inS Unbekannte stür zen und sich blindlings in Abenteuer einlassen, deren AuSgang Sie nicht vor hersehen können." „Bereust du, dich mir angeschlossen zu haben?" „Nein, ich weiß zu sehr, was ich Ihnen verdanke, und es ist mir ange- nehm, Sie zum Hauptmanne zu haben. Sie hassen die Engländer, ich habe meine Gründe, sie nicht zu lieben, und, was ich hier sehe, ist nicht darnach an getan, mich mit ihnen anszusöhnen. Doch es ist gleich, es ist ein sonderbares Volk, unter dein »vir leben, und ich habe schon mehr als einen schlimmen Handel mit ihm abmack>en müssen." „Wer ist schuld daran? Wen» man in einem fremden Lande ist. muß man dessen Sitten und Gebräuche in Ehren halten. Daß ihre Begriffe oft töricht sind, ist ihre Sache und du hast weder die Aufgabe, sie zu bessern, noch das Recht, sie zu kränken." „Gestehen Sie, daß ihre Gebräuclie wunderlich sind und eS sehr schtver ist. dieselben zn lernen?" „Du mußt es halt versuchen, wie ich es tue, sonst kommst du nicht zum Hiel." — 37 — Ter Nabob vermehrte seine Zuvorkommenheit, er zeigte ihm die Reich- tümer seiner Nutzungen, indem er die Hoffnung aussprach, daß sein Besuch sich verlängern werde. Er entwarf ihm ein verführerisches Bild von den Vergnügungen, die er ihm verschaffen würde: Krokodils-, Rhinozeros- und Tigerjagden. Am folgenden Tage gab es ein glänzendes Fest, zu dem alle namhaften Persönlichkeiten von Batavia geladen waren. Souradjah. ruhig und kalt sinnig. beobachtete alles. Er folgte fortwährend mit dem Blicke Gaston, der sich ebenfalls auf der Hut hielt gegen eine unbekannte Gefahr. Herr Van der Bosch erheuchelte die ausgesuchteste Höflichkeit eines Herrn vom Hause, der nur darauf bedacht ist, die Unterhaltung seiner Gäste zu fördern, doch der wilde Blick, den er von Zeit zu Zeit auf Gaston warf, widersprach dieser Maske. Nach dein kostspieligen Mahle, wobei die französischen Wcme in Strö men flössen, fand unter einem grünen Dome der Ball statt. Vielfarbige Lam pions, die in den Kronen der Bäume oder an Blumengewinden angebracht waren, verbeiteten Tageshelle. Edith eröffnete den Ball am Arme Sir Williams. All ihren Bemühungen gelang es nicht, die düstere Volke zu ver- scl)euchen, die auf ihren Zügen ausgebrcitet lag. Von Müdigkeit überwältige und vom Fieber geschüttelt, konnte sie das Eirde des Balles nicht abwarten und Sir William, von Mitleid mit ihrem Leiden erfaßt, bat für sie um die Er laubnis, daß sie sich in ihr Gemach zurückziehen dürfe. Ueber die Fensterbrüstung gelehnt, folgte sie mit trübem Blicke dem Scheine der festliclien Beleuchtung und der Kunstfeuerwerke, die die Bäume erleuchteten und zauberische Wirkungen hervorbrachten, indem sie in das Wasser niederfielen. Bald machte sich Stille im Hause geltend. Die Gäste, die nicht am Tanze teilgenoinmen lullten oder nicht nüide geworden waren, hatten sich zu Wagen fortbegeben, um in einiger Entfernung eine Jagd mitzumachen. Alle Vorbereitungen waren schon getroffen und hundert Malaien waren beauftragt worden, das Wild zusammenzutreiben, damit die Jäger eine reiche Ernte unter der Hand hatten. Souradjah hatte Herrn Van der Bosch nicht aus dem Auge verloren, er hatte alle seine Schritte belauert und einige Worte aufge fangen, die ihm keinen Zweifel über seine Absichten ließen. „Man hat deinen Tod beschlossen," sagte er zu Gaston, „beobachte mich, wenn ich dir ein Zeick)en gebe, folgst du mir nach." Die Jäger verteilten sich und nahmen ihre Stellungen an der mut maßlichen Fährte der von den Malaie» zusammengetriebenen wilden Tiere ein. Schon mehrere Tiere tvareu erlegt worden, als Souradjah das verab redete Zeichen gab und Gaston ihm nachfolgte. Sie befanden sich bald am Ufer eines jener Teiche mit dem klaren Wasser, das in diesen heißen Regionen zum Bade verleitet. Nur einige Luftbläschen, die an die Oberfläche stiegen, ein Wirbel, der zuweilen im xuhigen Wasser entstand, bezeugten den geübten Blicken das Vorhandensein von Krokodilen. Riesenhafte Bäume breiteten ihr Laubwerk über den Wasserspiegel au- und ließen nur einen schmalen Raum zwischen -ein Urtval- nu- -ein Schilf- - „Um die Krone des Großmoguls.