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Prozeß Bennigsen—Erzberger. Die „Leipziger Neuest. Nachr." haben sich so ganz die vrlriilallsch', pliautasiereiä-e Sprache des „Berliner Lage- Plattes", der , Fra.itsurtcr Zeitung", der Wiener „Nerren Freien Presse" e tutti tjurrnli angeeignet. Es ist ein Talent, den Lesern eine anscheinend herrliche Frucht zu bieten. Aber wehe, wenn er sie aufschlägt I In der glän zeirden Schale birgt sich kaum ein einziger kleiner Kern von Wahrheit, das -übrige hat der Wurm der Tenvenz zer fressen. Ein Artikel der „Leipziger Neuest. Nachr." vom 22. Juni mag als Beleg dienen. Er behandelt glückstrahlend und blumenreich die Verurteilung des Zentrurnsabgeorb- necken Erzberger zu 8 Togen Gefängnis wegen Beleidigung des Herrn v. Bennigsen durch das Berliner Schöffengericht. Sowohl dieses Blatt als auch viele cnrdere beuten den Aus gang des Prozesses gegen das Zentrum ans. Wiewohl nicht die geringste Berechtigung dazu vorliegt, so fällen doch die „Leipziger Neuest. Nachr." den Weisheitsspruch: „Drum mag man sich drehen und wenden: In Herrn Erz berger wird demnach das gesamte Zentrum getroffen." Für eine gesunde Logik ist cs zwar unerfindlich, wie eine Partei dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn ein Mann behauptet, ein Mitglied der Partei 'habe ihn schrift lich beleidigt: aber ein Freund -des Zentrums habe eben den Vorzug, keine Logik zu besitzen. Und wenn die „Leipz. Neuest. Nachr." behaupten, in dem Prozeß sei mich das Der- lniltcn des Zentrums in dem Kämpfe um die Kolonien ge troffen worden, so ist das gerade Gegenteil der Fall, wie wir im nachfolgenden zeigen werden. So geringfügig die ganze Sache auch ist, so verdient dennoch der Hergang eine genauere öffentliche Darlegung, weil das Publikum in ab- sicknlicher Weise irregeführt wird. Was bildet die Unterlage der Anklage des Gouver neurs a. D. v. Bennigsen gegen den Abgeordneten Erz berger? Es war die Wahlbroschüre Erzbergers: „Warum isl der Reichstag aufgelöst worden?" und in dieser der Ab schnitt über die Landgesellschaften. Der Verfasser schiloert hier auf Grund der amtlichen Mitteilungen das Verl)alt.'n der Landgesellschaften: er stützt sich auf die Angaben oer > drei südwcstafrikanischen Gouverneure Francois, Leutwein und Lindegnist: er l>ebt besonders hervor, daß das Aktien- kaviral aus dom Papier 65 Millionen ansmache, aber ein gezahlt seien nur 13 Millionen: der Nest hiervon seien fall ausschließlich Gründeraktien. Wörtlich so schreibt Gouver neur Leutwein, auch die amtliche Denkschrift enthält alle diese Angaben. Wir nehmen nur eine Gesellschaft heraus: die Kaoko-Land- und Minengesellschaft hat ein Aktienkapital Von 10 Millionen, aber eingezahlt nur 800 000 Mark: aber alle Aktien sind schon ausgegeben. Sie ging hervor aus der deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika: diese er- bielr >100 000 Mark in bar und 500 000 Mark Aktien der neuen Gesellschaft. Eine Firma Hirsch in London vermittelte die Gründung und zahlte 200 000 Mk. in bar und erhielt hierfür und für ihre Dienste bei der Gründung Off, Mill. Mark Aktien. Bei anderen Gesellschaften ging es ähnlich zu. All dies steht amtlich fest, ist seit Jahren bekannt und in der genannten Schrift zusammengestellt. Der Kläger bar nicht verstecht, auch nur eine Zeile hiervon in Abrede zu stellen: sein Anwalt wollte es, mußte sich aber sagen lassen, daß er die Verhältnisse nicht kenne. Der zweite Absatz warf nun die Frage aus, wer hinter diesen Gesellschaften „stecke". Es ist nicht gesagt worden, roer sie gründete, sondern der weitere Begriff verwendet worden, wer dahinter „stecke". Es seien keine Kolonial- gegner, sondern „lauter große Kolonialschwärmer": kein einziger Zentrumsmann hat sich an diesen Gesellschaften be teiligt. Auch diese Feststellung konnte vor Gericht nicht in Abrede gezogen werden. Der dritte Absatz nun nannte „ganz bekannte konser vative und nationalliberale Männer, die sich solche Riesen- gesckenke machen ließen". Der Verfasser aber stellte hierbei keine Beliauptungen aus eigener Kenntnis auf, sondern er fügte bei, er wolle nur solche Namen nennen, die auch tm Reichstage und in der Landkommission genannr worben seien, und da nannte er unter anderen auch Herrn von Bennigsen. Hak nun der Verfasser richtig berichtet oder nicht? Der Kläger konnte selbst nicht in Abrede stellen, Saß in der Sitzung der Landkommission vom 10. Dezember 1906 er als Direktor der Deutschen Kolonialgesetzschast bezeichnet worden sei: er war selbst hierbei anwesend und erhob keinen Widerspnuh. An: 13. Dezember wurde der Reichstag auf gelöst und einige Tage darauf erschien bereits die in Frage stehende Wahlflugschrift. Der Verfasser mußte aus all diesen Unrständen schließen, daß von Bennigsen noch Direk tor der benannten Gesellschaft sei und hat denselben deshalb in diesem Zirsammenhange genannt: er hätte noch ein Dutzend anderer Namen aufführen können, aber er wollte nur referieren über Vorkommnisse in der Landkommission und im Reichstage. Auch vor Gericht selbst konnre Ver Kläger die Nichtigkeit dieser Vorkommnisse nicht bestreiten. Er konnte nicht in Abrede ziehen, daß die Gesellsckfaft, als deren Direktor er bezeichnet wurde, von 1885 bis 1905 keinen Pfennig Dividende verteilt hat, 1906 aber sofort 20 Prozent verteilen konnte — während und infolge oes Krieges. Auch die vom Kläger selbst begründete Lüderitz- buchtgesellsckiast I)at während des Krieges glänzcnve Ge- schifte gemacht und sich dabei höchst eigenartig benom men: man lese nur die Woermann>-Denkschrift hierüber. Diese Gesellschaft, welche das Landnngsmonopol in der Lii- deritzbncht hatte, aber die großen Landnngsgeschäste nicht ausführen konnte, drohte zuerst, alle an Land gellenden Güter, somit selbst die für die Verpflegung unserer Sol daten einlaufenden, mit einer Abgabe zu belegen und ver zichtete hierauf erst, als inan ihr für jede gelandete Tonne eine Mark znsicherte. Man sclätzt die auf diese Weise ge wonnenen Einnahmen auf 200 000 Mark im Jahre. Alle diese Dinge stehen fest und müssen selbst vom. Kläger zuge geben werden. Was war nun sein Einwand? Zunächst erklärte er. daß er gar nicht mehr Direktor dieser Gesellschaft sei-, der Verfasser der Schrift konnte dies nicht wissen nach den eben geschilderten Vorkommnissen; deshalb sprach der Vorsitzende des Gerichts wobl auch von „Mißverständnissen", die man durch einen Vergleich beseitigen tonnte. Der Kläger lehnte es ab; er sah aber in der Darstellung der Broschüre den weiteren Vorwurf, als lxibe er sich selbst mn eine Kon zession beworben und sich damit in Unrechter Weise be reichert. Wie Herr von Bennigsen mit dieser Ansicht her vortrat, hat der Verfasser der Schrift sofort noch vor Sec Wahl erklärt, daß er nie demselben vorgeworfen habe, San, er sich um eine Konzession bemüht habe, er habe auch den Kläger nicht beleidigen wollen. All das gesckxah in Ser brei testen Oeffentlichkeit schon im ersten Drittel des Jah res 1907. Das Schöffengericht hat trotzdem und obwohl der Ver- I fasscr, der elf Jahre in der Journalistik und Politik steht, noch nicht bestraft worden ist, denselben zu einer Wockie Ge fängnis verurteilt. Wenn einige Blätter in diesem Prozeß einen politischen Nebenzweck erblicken, so gehen wir nicht so weit, da wir der festen Ueberzeugnng sind, daß die zweite Instanz anders urteilt. Das Gericht hat zum Beispiel ganz außer acht gelassen, daß hier eine Wahrung berechtigter Interessen vorliegt, und da der Verfasser iin guten Glau ben handelte, der § 193 des Strafgesetzbuches Antvendung zu finden hat. Der Abgeordnete Erzberger hat schon längst vor der Wahl den Kampf gegen diese Gesellschaften geführt; so hat zun: Beispiel im Januar 1906 der Reichstag ein stimmig auf seinen Antrag hin der Kamerun-Eisenbayn- Konzessionsgesellschaft 360 000 Mark „Provision" abgc-- strichen. Seit drei Jahren hat Erzberger stets auf eine Beschnei düng der Gesellsck>astsrechte hingearbeitet. Der Kläger selbst räumt dem Verfasser berechtigte Interessen ein, indem er in der Klageschrift erklärt, daß die Broschüre „lediglich" zu dem Zwecke geschrieben sei, um des Ver fassers und des Zentrums Wohl zu förderu. Das Schöffen gericht aber zog dies nicht in Betracht; die Urteilsverkündi- gung enthält hierüber kein Wort. Endlich macht es in juristischen Kreisen Aussehen, daß der Kläger von der Wiederklage freigesprochen wurde. Herr von Bennigsen hat in der „Köln. Zeitg." über den Abge ordneten Erzberger Ausdrücke gebrcurcht, die keine „Kleinig keiten" sind, wie der Richter einer früheren Verhandlung betonte: er hat zwar in der Verhandlung selbst den Abge ordneten Erzberger im höchsten Tone der Anerkennung ge lobt; er meinte, daß man ohne Erzberger nie zu einer Re form im Kolonialwesen gekommen rväre; iüi ser allein habe das falsche System über den Hansen geworfen; er habe Erz- »berger mehr gelobt als manche „nltramontauen Zeitun gen". Freilich enthalten jene Artikel der „Köln. Zertg." nichts hiervon. Kehren wir zu den „Leipz. N. N." und ihrem Urteile zurück; sie schreiben: „Jetzt steht er vor uns nicht als Netter des Vaterlandes, nicht als glühender Verteidiger oer Sitt lichkeit. nicht als Ritter Georg, der den Drachen Korrup tion bekämpft, sondern in zerschlissenem Gewände, barfüßig und barhäuptig, nichts anderes, als der arme MÄtthlas ans Bnttenhausen! Denn auch die Begründung des Ur teils spült die Wunden, die ihm geschlagen winden, keines wegs mit dein lauen Wasser des Mitleids: Es wir- ihm nicht nur gesagt, er habe grundlos gegen einen ehrentverten Mann die schlimmsten Beleidigungen ausgesprochen, vre überhaupt denkbar sind, sondern es wird kühl und klar be hauptet, daß er nicht aus idealen Gründen, sonoern mir, nin „auf irgend eine Weise Sensation zu machen", den Weg genxmdert sei, der ihn nun in das Tal des Leidens geführt hat. Sonst hätte man ihn vielleicht nur am Geldbeutel gestraft." Ans dem von uns dargelegten Hergänge Wico jeder Leser zur Ueberzeugnng gekommen sein, daß dieses Urteil der „Leipz. N. N." vollständig frei ans der Luft gegriffen ist. In der Begründung des Urteils stellt kein Wort sa- von, daß die Verurteilung der Broschüre ans Sensations lust erfolgt sei. Im übrigen genügt der Hinweis, daß der Gerichtsvorsitzende im Laufe der Verlxrndlnng selbst sagte, ob das Mißverständnis nicht durch einen Vergleich ans der Welt gesckxffft werden könnte, später verkündete das Gericht freilich, daß für das „Mißverständnis" eine Woche Gesang- nisbaft verhängt worden sei. In erfahreilen juristischen Kreisen ist man deshalb allgemein der Ansicht, daß das Be rufungsgericht dieses Urteil anfheben wird. Wir ziehen »nr eine Konsequenz ans dem ersten Urteil: die Einrichtung der Schöffengerichte llat durch dieses Urteil nicht an Ansehen gewonnen. Als znm Beispiel im Herbst 1905 einige Blätter den nnNvrhren Vorwurf erhoben, Ko lonialdirektor Stübel sei bei der Firma Tippelskirch be teiligt, erkannte das Gericht ans Geldstrafe; bier, nx> mir referiert wird über Vorkommnisse im siarlaiiientarischen Leben, n>o wahrheitsgemäß referiert wird, wurde Gefäng nis verfügt, den Reim hierauf kann sich jeder selber machen. Vereittsnachrichren. 8 Radebrrg, 21. Juni 1907. Am heutigen Tage hielt der Cäcilienverein Radeberg seine 15. Generalversammlung ab. Nach dankenden und anfmunteinden Worten seitens des Präses, Herrn Pfarrer Zsckiornack brachte der Schrift führer den Jahresbericht zur Verlesung. Gesungen wurden 47 Messen. 1 Passion und 2 Requiems. Dabei kamen zur Aufführung die Messe von Marxner 10 Mal, die ^li^a Urvvis von Renner 9 Mal. die Slmsa, Urovm vom Diri genten lA. H. Lübeck 7 Mal, die Sli»8a Lnlvv Ue^inn von Stehle 5 Mal. die Slmsa st'o ckouin von Diebold 7 Mal, die Nisrm Botn pulostrn von Molitor 4 Mal. die Messe von Singenberger, die Mariawller, sie Bergmannsche, die Messe von Nickel und die Ni88n Bortin von Haller je 1 Mal. Der Verein veranstalt-cke am 29. April 1906 ein Konzert und am 10. Juni 1906 eine Partie nach Kloster Marienstern. Am 27. November 1906. den: Tage des 22. Stiftungsfestes des Brudervereins „Katholisches Kasino" übernahm der Verein drn gesanglichen Teil der VortragSfolge. Am 9. Dezember wurde das Fest der hl. Cäcilia kirchlich gefeiert. Die Wahlen im Vorstand brachten keine Veränderung; günstig schließt auch der Kassenbestand ab. Der Verein besteht gegenwärtig aus 23 aktiven Mit gliedern und zwar 13 Damen und 10 Herren, außerdem 9 passiven Mitgliedern. Die Kunst alt zu werden. Von Dr. W. Ttr. (Nachdruck verboten.) Wir alle haben wohl das Bcstr den, ein möglichst hohes Alter zu erreichen. Um dieses Zieles willen sind zu verschie denen Zeiten die verschiedensten Mittel empfohlen und an- gewendet worden, und neben mancl)en guten und praktischen Ratschlägen und Vorschlägen auch wunderliche und falsche zutage gekommen. Schon aus dem Altertum, selbst der grauesten Vorzeit wird uns von Mitteln berichtet, die daS Leben verlängern sollten. So hatten die alten Aegypter die abenteuerliche Idee, im Brechen und Schwitzen ein Mittel zur Verlänge rung des Lebens zu sehen, eine Ansicht, die wohl tm Klima und Boden ihre Erklärung finden mag. Es wurde all gemeine Sitte, jeden Monat wenigstens zwei Brechmittel zu nehmen, und statt zu sagen: Wie befindest dir dich, sagte man einander: Wie schwitzest du? Ander? tue alten Griechen! Sie sagten sich, ein vernünftiger Gewiß der Natur und beständige Uebung unseres Körpers sei das sicherste Mittel, die Lebenskraft zu stärken. Der berühm teste Arzt des Altertums Hyppokrates und allp anderen Philosophen und Aerzte kannten kein anderes Mittel, als Mäßigkeit, Genuß der frischen Luft, Bäder, Abreibungen nnd Leibesübungen. ES entstand eine eigene Kunst der Leibesübung, die Gymnastik, und der große Philosoph und Arzt vergaß nie, daS Hebung des Geistes mrd des Leibes immer im gleichen Verhältnis zu einander stehen müßten. Ein anderer Arzt. HerodicuS mit Namen, nötigte seine Pa- tienten, spazieren zu gehen, sich reiben zu lassen, und, je mehr die Krankheit abmattete, desto niehr durch Anstrengung der Muskelkräfte Liese Mattigkeit zu überwinden. Man sagt, er habe Erfolge damit erzielt. Tie schönsten Ratschläge über Erk.alrung und Vc'wn,u'.l.ng des Lebens finden wir bc» Plntarch, der durch las glücklichste Alter die Wahrheit seiner Vorschriften l-säligte. Von ihm stammt Ser Aus spruch: Ter Kopf kalt i-r d die Füße ivarm! Anstatt Arzneien gebrauchen, lieber einen Tag fasten nnd über den Geist nie den Leib vergessen! Eine andere Methode war die Gerokomik, die Kunst, einen alten abgelebten Körper durch die Nähe frischer aus- blühender Jng"nd zu verjüngen. Das bekannteste Beispiel dafür bietet das alte Testament. Aber auch in den Schrif- l:,'. der Aerzte findet man, daß es damals eine beli bte Methode war. Selbst in neueren Zeiten ist dieser Rat mit Nutzen befolgt worden. So ließ der lwlländer Arzt Boer- haave einen alten Amsterdamer Bürgermeister zwischen zwei gingen Leuten schlafen und versichert, der Alte have dadurch sichtbar an Munterkeit und Kräften zngcnommm. Auf diese Anschguung deutet auch der l-ahe Wert, den inan bei Römern und Griechen dein Anwehen eines reinen, ge sunden Atems beimaß. Es gehört hierher eine alte In schrift. die man im vorigen Jahrhundert in Nom fand und in den Uebersetzung lautete: Dem Aesknlap und der Ge sundheit geweiht von Claudius Hermippns, der 115 Jahre 5 Tage lebte und zwar durch den Atem der Jugend. Im Mittelalter verfiel man ans sonderbare Ideen. Allerhand Lebensmittel wurden gebraucht, geheimnisvolle Zauberkräfte sollten den irren schlichen Organismus neu de-' leben nnd namentlich spielte der Lebensmagnetismus eine große Rolle. Theophrastus Paracelsus, Cagliostro, Mesmer und andere priesen ihre Heilmittel mit schwülstigen Phrasen an und hatten großen Zulauf, obwohl ihre Kunst mehr das eigene Wohlleben- als das des Patienten nn Auge hatte. In diese Kategorie gehört auch das Himmclsvetck des Dr. Graham, welches die Eigenschaft haben sollte, dem darin Liegenden neue Lebenskraft zu verleihen. Geschäfte scheint sein Besitzer mit ihm nicht gemacht zu haben, denn es kani unter den Hammer und wurde strichweise versteigert, wobei es sich zeigte, daß das Wunderwerk aus einer Der- brndung elektrischer Ströme mit wohlriechenden Essenzen. sowie sinnlichen Reizen nnd dem Spiele einer Harnwnlka bestand. In neuester Zeit ist nnch in diesen Airschannngen Wan del gesckxiffm worden. Man sängt an, nach fachmännischer Aufklärung nnd Bildung, und namentlich ist dies ein Ver dienst der Hygiene, wieder mehr zur Natur znrückzukehren nnd sucht die Vorbedingungen znm gesunden und langen Leben in den natürlichsten Faktoren der Gesundheitspflege. Eine verständige Erziehung kann hier viel leisten, nament lich indem sie die Kräfte der Menschen zu entwickeln, nnd ihn widerstandsfähig gegen alle ihm drohenden Gefahren zu machen sucht. Hier lxrt die Schule, die sich die hygre- nisckren Errungcnsckxlften der Neuzeit in allen Begehungen zu eigen macht und machen muß, eine hohe nnd oankbare Aufgabe zu erfüllen. Nun möchte man erst mal fragen: Wann ist man alt? Ein bekanntes Sprichrwrt sagt: Ein jeder ist so alt, wie er sich fühlt. Immerhin pflegt man vom beginnenden Mter mit dem Anfang der seckiziger Jahre zu reden und die siebente Dekade, d. h. die Zeit zwischm dem 70. nnd 80. Jahre im allgemeinen als das Höchstmaß zu setzen. Natür lich gibt es zahlreiche Beispiele von älteren Lenken. Be ginnen wir auch hier mit dem Altertum. Methusalem wll 900 Jahre gelebt lxrben. Da muß man wissen, daß in den ältesten Zeiten das Jahr nur drei Monate lxüte. Nach dieser Berechnung schrumpfen die 900 Jahre auf reichlich 200 zu sammen, ein Alter, das gar nicht zu den Unmöglichkeiten gehört und dem auch in der neuesten Zeit Leute nahe ge kommen sind. Soll doch im 18. Jahrhundert in Ungarn ein Mann im 185. Lebensjahre gestorben sein. Ein Eng länder Jenkins soll 152 Jahre alt geworden sein und sich mit 120 Jahren znm zweiten Male verheiratet haben. Seine Frau versicherte, ihn: nie sein Alter angemcrkt zu haben. In dm Berichten einer englischen Lebensversicherung wird erwähnt, daß sieben Männer und 15 Frauen — man beachte die große Ueberzahl der Frauen — ein Alter von 100—105