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Nr. L86 — v. Jahrgang «Mittwoch deu L7. Nugust AVIS ZWslWolksMung weidcn die st-c!»altem' Petltzelle oder deren Raum mtt ?»WEnmi?sK'^ entsprechenden Atadart «u»dr«l»»rel. Redaktioo^nnd GelÄ ll^ "N'L'-BWADLVHKiLK? tür Wahrheit, Recht and Freiheit Ortl-etnt täglich nachm, mit Nutnnhme der Sonn-und Zesttage. »«»gab« L., MU .Die 8«U «n Wort und Bild" dterteljLbrltch »,1V ^ In Dresden durch Boten »,40 In gang Deutschland ftet Hau» « Sit Z. Unabhängiges Tageblatt ^i'fk'isodsncj unct labsnä Oi'sclo- ^isbeeesn Vi pfunct 15 l^fsnnißs. Gerling 8- stoctzstrot», vresäen. dllscisplstzt-n In sllsn LiskNtsIIsn. Nld Wer stellt dem Reich die meisten Soldaten? Ter Hansabund erhebt mit lautem Getöse die Forde rung. daß die Politik in Deutschland nach seinen Rezepten gemacht werde. Diese Rezepte sind aber die des Groß kapitals und des Großhandels. Tie Banken sollen in Teutscbland dominieren und herrsck»cn. Zur Begründung dieser Forderungen weisen sie darauf hin, wieviel Steuern aus ihren Reihen aufgebracht würden. Es sei zugegeben, daß man dabei auf eine stattliche Höhe von Steuern komm». Aber sind denn etwa die Leistungen unfreiwillige und iing'-- rechte. Mit nichtcn. Das Großkapital zahlt keinen Pfennig mehr als es muß und daß das Großkapital zu hart herangezogen werde, hat man bisher noch nicht be wiesen. Es steht zweifellos ja fest, daß die besitzenden Kreise recht viel zu den Staatssteuern beizutragen haben. Aber es geht nicht über ihre Kräfte. Sie können diese Summen tragen und es bekommt ihnen auch ganz gut. Läßt sich aber aus dieser Steuerleistung allein herleiten, das; nun die gesamte Politik eine großkapitalistische sein müsse. Unter keinen Umständen: denn das Deutsche Reich verdankt seine Größe nicht den Banken und der Hochfinanz. Es ist vielmehr ohne diese groß geworden und erst 10 bis 15 Jahre nach Gründung des Reiches traten diese Faktoren mehr in den Vordergrund. Ein Staat mit guten Finanzen ist gewiß nicht zu unterschätzen, aber wenn er unter heutigen Zeitver- hältnisscn keine gute und tüchtige Soldaten hat, so nützen alle die Millionen nicht viel. Sie können vielmehr die übermächtigen Nachbarn direkt reizen, über ein reiches, aber schwach verteidigtes Land herzufallen. Für das Deutsche Reich gilt das in ganz besonderer Weise. Wenn man also das Maß der politischen Ansprüche einzelner Erwerbsgruppcn gerecht abwägen will, dann darf inan nicht nur auf die Steuerleistung schauen, sondern man »ruß auch fragen: »ver stellt uns die meisten Soldaten? Ein tüchtiges schlagfertiges Heer ist, man mag das bedauern oder nicht, die erste Grundlage für die Weltmachtstellnng eines Landes. Wer stellt nun die meisten Soldaten? Vor mehreren Jahren wollte ein liberaler Professor die Entdeckung ge macht haben, daß es die städtische Bevölkerung sei, welche zu den Blutsteuern am schärfsten herangezogen werde. Die Landwirtschaft dagegen liefere weit weniger Soldaten als sie eigentlich müsse. Die freisinnige und liberale Presse war ganz erfüllt von dem Lärme, der ob dieser Entdeckung gemachr wurde. Seit einigen Jahren aber ist es mäuschen still geworden. Es wurde nämlich in der Zwischenzeit eine Erhebung veranstaltet, welche gerade das gegenteilige Resul tat ergeben hat. Am 1. Dezember 1906 wurden alle in den Kasernen besindlichen Soldaten und Unteroffiziere befragt, l. woher sie stammen, 2. wo ihre Eltern geboren seien, 3. nach Art des Berufes der Soldaten und der Eitern. Diese Erhebung war eine sehr eingehende und gerechte und sie brachte ein geradezu verblüffendes Resultat. Nach dieser einwandsfreien Untersuchung stammt nämlich der größte Teil unserer Soldaten aus kleinen ländlichen Gemeinden. Rechnet man die Städte bis zu 5000 Einwohner noch zu diesen, so stammen über drei Viertel aller Soldaten äus ländlichen Gemeinden. Es waren geboren in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern 64,15 Prozent, in Ge meinden mit 2— 5006 Einwohnern 11,27 Prozent, mit 5—20 000 Einwohnern 11,08 Prozent, mit 20—100 000 Einwohnern 7,37 Prozent, in Gemeinden von 100 000 und mehr Einwohnern 6,14 Prozent: während gegenwärtig der größte Teil der Bevölkerung des Deutschen Reiches in Ge meinden von mehr als 2000 Einwohnern lebt, waren also im Jahre 1006 noch fast zwei Drittel der in Dienst befind lichen Militärpersonen in ländlichen Genieinden geboren. Schon diese eine Tatsache sagt mehr als genug. Nun »vird die Frage aber noch ganz anders, »nenn man fragt: »vieviel Rekruten haben nun die einzelnen Gemeinden tatsächlich geliefert? Und da kommt man zu dein praktiscl»en Resul tat, je größer die Gemeinde, desto weniger Rekruten stellt sic. Die Großstädte bringen 65 Prozent ihres Sollbedarfes auf, die Mittelstädte 83 Prozent, die Kleinstädte 86 Pro- zcnt. die ländlichen Gemeinden dagegen 114 Prozent. Will man aber ganz gerecht Vorgehen und die Frage beant worten, wie wird in Zukunft die deutsche Rckrutenquelle fließen, >vo immer mehr Leute in die Städte ziehen, so ist die Antwort eine höchst betrübende. Es zeigt sich nämlich in der Statistik daß die Väter der meisten Rekruten auf dem platten Lande geboren sind: es zeigt sich »veiler, daß alle jene Familien am wenigsten Rekruten liefern, d».: schon einige Generationen hindurch in den Großstädten ge lebt haben, llleber allen Zweifel frei steht also fest, daß daZ Land. d. h. die Landwirtschaft, die meisten Rekruten liefert. Das zu den großen Ausgaben, welche die Ableistung der Heerespflicht mit sich bringt, die Landwirtsck)aft weit mehr beitragen muß, als alle anderen Stände. Wenn man vollends eine Statistik darüber aufmachen könnte, »vieviel denn die Kreise der Großbanken und Finanzenwelt an Soldaten stellen, so würde das Mißverhältnis ein recht großes: denn es kann nicht als genügend angesehen werden, wenn die Tochter eines Bankiers einen Offizier heiratet. Seitdem nun dieses Resultat feststeht, schweigt die liberale Presse, es schweigt der Hansabund. Warum wohl? Man weiß auch in diesen Kreisen, daß man mit den Millionen des Hansabundes Wohl eine Wahlschlacht schlagen kann, aber keine Schlacht gegenüber einem Feinde. Wir aber werden nicht unterlassen, immer wieder auf dieses Re sultat hinzuweisen, schon um zu begründen, daß ein aus giebiger landwirtschaftlicher Schutz die beste Maßnahme zur Erhaltung unserer Wehrkraft ist. 33. Tagung des Verbandes kath. kaufm. Vereinigungen Deutschlands. Opo. Würzburg, dcn 13. August 1910. Die gestrige geschlossene Nachmittagssitzung, in der über die Reorganisation des Verbandes be raten wurde, dauerte bis abends 0 Uhr, ohne jedoch die Frage zum Abschluß gebracht zu haben. Man sprach sich aber im Prinzip dahin aus, daß die Verbandsleitung in Zukunft eine bezahlte sein soll. Heute früh wurde dann in einer wiederum geschlossenen Sitzung die Reorganisation des Verbandes weiter beraten. Es wurde schließlich eine neungliederige Kommission für die Reorganisationsfrage gewählt, die in» Lause des Tages arbeitet, während das Plenum in der Erledigung der Anträge fortfährt. Zunächst finden folgende Leitsätze des kathol. kanfm. Vereins ,.Hansa"-München Annahme: Für den Handels - stand sind Kauf in annskammer n zu errichten, welche rechtsfähig sind. Sie sollen den wirtschaftliclM Frieden pflegen, die gemeinsamen beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der Kaufleute, Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge, sowie die auf dem gleichen Gebiete liegenden besonderen Angelegenheiten der Handlungs gehilfen und -lehrlinge »vahrnehmen. Zu den Aufgaben der Kanfmannskammern gehören: ») ein gedeihlicl>es Verhält nis zwisck-en Prinzipal und Angestellten zu fördern, !>) Erstattung von Gutachten für Staats- und Gemeinde behörden, a) Aufmachung von Statistiken über die Lage der Handelsangestellten im Bezirke der Kammer, über Woh nung- und Gesundheitspflege, 6) Mitwirkung bei der Rege lung des kaufmännischen Schulwesens und des Lehrlings wesens, v) den Arbeitsnachweis für kanfmännische Ange stellte zu unterstützen bezw. denselben selbst in die Hand zu nehmen, k) Auskunfterteilung in Fragen der sozial politischen Gesetzgebung, rr) die Kaufmannskanimern sind befugt, innerhalb ihres Wirkungskreises Anträge an Be hörden, an Vertretungen von Kommiinalverbänden und an die gesetzgebenden Körperschaften zu richten. Tic Errichtung von Kaufmannskammern erfolgt auf Beschluß des Bundes- rates. Bezirk, Namen und Sitz der Kammern sind in diesem Beschlüsse zu bestimmen. Die Kaufniannsfamniern sind paritätisch zusammengesetzt, also je zur Hälfte selbst ständige Kaufleute und kaufmännische Angestellte. Ter gleiche Modus gilt für die Ersatzmänner. Tie Mitglieder zahl muß mindestens 20 betragen. Die Vertreter der Kauf leute werden durch Wahl der Kaufleute, die Vertreter der Handlungsgehilfen durch Wahl der Handlungsgehilfen be stellt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter dürfen weder Kaufmann »och Handlungsgehilfe sein. Sie »»'erden »oir der Aufsichtsbehörde ernannt. Zur Teilnahme an den Wahlen sind berechtigt Personen, welche 1. das 21. Lebens jahr vollendet haben, 2. im Bezirke der Kaufinannskammer ihre Handelsniederlassung haben oder beschäftigt sind. Nicht wahlberechtigt ist, wer nach dem Gerichtsverfassungs- gesetze zum Amte eines Schöffen unfähig ist. Wählbar sind diejenigen Wahlberechtigten, »»'eiche das 25. Lebens jahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren innerhalb des Deutschen Reiches als Kaufmann oder Handlungsgehilfe tätig gewesen und zurzeit der Wahl im Bezirke der Kam mer ansässig sind. Die Kosten der Kaufmannskammecn »»'erden auf die einzelnen Betriebe nach der Zahl der in denselben beschäftigten Gehilfen repartiert. Die Prin zipale sind berechtigt, die Hälfte der auf sie entfallenden Beiträge von den Angestellten wieder einzuziehen. — Be gründet werden diese Forderungen mit dem Hinweis auf das Arbeitskammergesetz, daß jetzt der Zeitpunkt für diese detaillierten Vorschläge gekommen sei, da auch Bayern in den Gehilfenausschüssen die Kaufmannskammerfrage zu lösen versucht habe. Es erschien hierauf der B i s ch o f v o n W ü r z b u r g. mit lebhaftem Beifall begrüßt. In seiner Ansprache an die Generalversammlung feierte der Bischof dcn Verband als einen schätzenswerten und wünschte der Tagung einen frucht- und nutzbringenden Verlauf. Unter lebhaftem Bei- fall dankte der Vorsitzende Grocningen-Aachen dem Bischof für sein Erscheinen. Zu den» Zwecke der Heranbildung eines guten Nach- Wuchses empfiehlt die Hauptvcrsainmlung den Vereinen, dahin zu wirken, daß nur solche Lehrlinge dem Kauf- inannsstande zugeführt werden, die wenigstens die Ober- klaffe der Volksschule mit gutem Erfolge besucht haben, anderfalls sollen sie von der Stellenvermittlung ausge schlossen sein. In der Begründung dieses Beschlusses Wender man sich gegen das System der Lehrlingszüchterei, das unge nügend vorgebildete junge Leute zun» kaufmännischen Lehrlingsstande herangezogcn hat. Tie spätere soziale und wirtschaftliche Lage dieser jungen Leute sei meist recht trost los. — Tie Festlegung des Osterfestes auf einen bestimmten Tag hält die Generalversammlung für wün- sclMswert. — Es »vird dann in einem Beschlüsse Aus- dehnung der K r a n ke n v e r s i che r u n g s p f l i ch t und der Unfallversicherung gefordert. Tie Verbandsleitung »vird beauftragt, an sämtliche Verbandsvereinigungen ein Rundschreiben zu richten, »vorin dieselben gebeten werden, gegen die Schund- und Schmutzliteratur Stellung zu nehmen. Den Ver- bandsvereinigungen »vird ferner empfohlen, die Bestre bungen zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur allenthalben tatkräftig zu unterstützen. In der Begründung dieses Beschlusses wurde empfohlen, eine Vereinbarung mit der jeweiligen kommunalen Verwaltung anzustreben, wo nach diese durch Entziehung von Aufträgen auf derartige Buchhandlungen einlvirken könnte. Hinsichtlich der Wechselord n u n g fanden folgende Beschlüsse Annahme: „Sofort nach erfolgter Protestauf- nähme hat die Proteststelle — Gerichtsvollzieher, Postamt Notar, Gerichtsstelle — den Aussteller des protestierten Wechsels, soweit eine mangelhafte Adresse diese Benach richtigung nicht unmöglich macht, von der Protestaufnahme mittels eingeschriebenen Briefes in Kenntnis zu setzen. Diese Benachrichtigung muß u. a. enthalten den Wechsel betrag, den Oct und Tag der Ausstellung, den Fälligkeits tag. den Namen des Akzeptanten bezw. des Bezogenen im Falle einer Tratte, sowie die genaue Adresse des letzten In habers des Wechsels. Die Kosten dieser Benachrichtigung werden den Kosten der Protestaufnahme zugerechnct." — Wer einen Wechsel zu Protest gibt, ist verpflichtet, außer seinem Vornamen auch den Aussteller des Wechsels von der erfolgten Protestaufnahme in gleicher Weise und gleicher Frist zu benachrichtige». Im Falle der Unterlassung ist der Inhaber den» Aussteller des Wechsels zum Ersatz deS hieraus entstehenden Schadens verpflichtet, wenn nicht eine mangelhafte Adresse des Ausstellers auf dem Wechsel die Benachrichtigung unmöglich macht." Eine S t e I l e n l o s e n v e r s i che r u n g zu scl>affen »vird auf Antrag der „Constantia"-Mülheim beschlossen. Ter Verbandsleitung werden folgende Grundlagen hierbei empfohlen: Jedes stellenlose Verbandsmitglied, welches seinen Verbandsvcrpflichtungen nachgekommen ist, hat nach 30 Tagen nachgewiesener, unverschuldeter Verdienstlosig- keit Anspruch auf eine wöchentliche Unterstützung von 14 Mark spro Tag 2 Mark) auf die Tauer von 4 Wochen nach zweijähriger Mitgliedschaft, auf die Dauer von 8 Wochen iiach vierjähriger Mitgliedschaft, auf die Dauer von 12 Wochen nach sechswöchiger Mitgliedscl»aft. Die Auszahlung erfolgt vom 31. Tage der Stellenlosigkeit ab in Raten vo» 14 Mark. — Die Stellenvermittlung des Verbandes soll auf Anregung von Wilhelmshaven ener gisch ausgebant werden. Eine Reform des Ka u f in a n n s g e r i ch t s- gesetzes wünscht der Verein „Hansa"-München, und zwar dahin: u) die Wirkung der Kanfmannsgerichte ist auf das ganze Deutsche Reich auszudchne», so zwar, daß für die Orte unter 20 000 Einwohnern innerhalb des Amtsgerichts- lezirkes Kaufniannsgerichte errichtet werden: ein Zu sammenschluß mehrerer Amtsgerichtsbezirke zu einem Kaufniannsgerichte ist statthaft, IO das Wahlberechtignngs alter »vird von den» 25. auf das 21. Lebensjahr herabgesetzt, «') das Wählbarkcitsalter beträgt nicht 30, sondern nnr "5. Jahre. <I) das Stimmrecht ist auf die »»leiblichen Han delsangestellten auszudehnen, <-) Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist nicht an eine zweijährige Beschäftigiings- daner an einem bestimmten Orte gebunden, sondern an eine fünfjährige Veschäftigungsdaner im Handelsgewerbe, k) die Zeitdauer der Wahlperiode »vird einheitlich auf drei Jahre festgelegt, p) der nichtbernfiingsfähige Streitwert ist auf 600 Mark zu erhöhen, I») es ist tunlichst eine Verminde rung der Unterschriftcnzahl für die Kandidatenliste anzu- streben, und zwar dürfte die Hälfte der vorzuschlagenden Beisitzer und Ersatzleute zu empfehlen sein, i) sofern dieses nicht gewerbsmäßig geschieht, können Verbandssekretäre. Vorberatungen beim Kaufniannsgerichte übernehmen. K) die Gebühren sollen i» Fortfall koimnen, I) Praxis aus übende Nechtsan»»>älte könne» nicht Vorsitzende eines Kauf- mannesgerichtes sei», m) als Wahlsystem »vird die Verhält niswahl mit gebundenen Listen gesetzlich festgelegt und auch die Ausschußmitglieder werde» in einer gemeinsamen Sitzung von dcn Beisitzern nach dem Proporztvahlsystem gewählt, i>) unter das Kaufmannsgerichtsgesetz fallen alle Handlungsgehilfen, also auch solcl»e »nit über 5000 Mark Jahrcsgehalt, n) die sachliche Zuständigkeit der Kaufmanns- gerichte wird ausgedehnt auf Klagen wegen Schadenersatz- ansprüche auf Grund unrichtiger Auskünfte des Prinzipal« über die von ihn» früher beschäftigten Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlinge. — Diese Vorschläge werden der.