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Zweites Blatt Sächsische Polkszeitunq vom 16. Jnti 1908 Nr. 160 Zromnittnalpolitischer Kursus zu M-Gi^dborch. I„ der Woche vom 10. bis 15. August veranstaltet der Volksverein für das katbolische Deutschland an seiner Zen tralstelle zum ersten Male einen Kursus über Kommunal politik in Stadt und Land. Vormittags und nachmittags findet im neuen Hvrsaale des Volksvereinshauses zu M.- Gladbach ein Vortrag statt, an den sich eine Diskussion an- fchließt. An den einzelnen Tagen wird je eine Gruppe zusammenhängender Fragen erörtert gemäß folgender Tagesordnung: 10. August: Einführung: Verfassung und Aufgaben der Gemeinde. 11. August: Steuersragen: Tie Steuerpolitik der Gemeinde. 12. August: Schulfragen: Gemeinde und Schule: Schulhygiene: Fortbildungs- und Fachschulwesen: Dolksbildnngsbestrebungen. 13. August: Armenpflege und Wohltätigkeit: .Kommunale Armenpflege: Waisenpflege: Fürsorgeerziehung: Sittenpolizei. 11. Au gust: Wirtschafts- und Sozialpolitik: Aufgaben der Stadt gemeinde und der Landgemeinde. 15. August: Methode und Organisation der gemeindebürgerlichen Schulung: Ausgaben von Vereinen, Kursen, Literatur und Presse. In allen Vorträgen sollen die besonderen Aufgaben einerseits der größeren und mittleren Städte, anderseits der Land gemeinden nebeneinander behandelt werden. Dieser ernste Versuch, während einer Woche eine Einführung in das Ver ständnis der Aufgaben des Gemeindelebens zu geben, wird gerade beute in den weiten Kreisen der Katholiken lebhaftes Interesse finden, da die Entwickelung des öffentlichen Lebens in Stadt und Land immer nachdrücklicher auf eine lebhaftere Beteiligung der Bürger an der Verwaltung und gemeinnützigen Betätigung der Gemeinden hindrängt. An- Meldungen zum Kursus, sowie Gesuche um Wobnnngsver- Mittelung sind zu richten an das Volksvereinshaus in M.- Gladbach. Die Mietvevsißernng. Im Versicherungswesen. das sich ursprünglich auf einige wichtige Sparten, wie Feuer- und Lebensversicherung, beschränkte, hat sich allmählich eine Spezialisierung voll zogen. Wir haben heute Transportversicherung. Einbrnch- versichernng usw. Ein solcher Spezialzweig ist auch die Versicherung gegen Mietverlnst. Tie ist für uns von be sonderem Interesse, weil das Reichsgesetz über den Ver sicherungsvertrag vom 30. Mai d. I.. das bis spätestens am 1. Januar 10l0 in Kraft treten soll — bis dahin soll den Versicherungsnnternehmungen Zeit gelassen werden, ihre allgemeinen Versichernngsbedingnngen, die dann in ihrer neuen Gestalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörden be dürfen. abzuändern — die Möglichkeit gibt, sie auch bei uns einznfübren, wo sie bisher teilweise verboten war. In der Hauptsache gibt es zwei Arten von Mietverlust- Versicherung. Entweder der Vermieter versichert sich gegen Mietverlnst infolge von Brandschäden oder verwandter Elementarereignisse. Ter Versicherungsfall ist hier dann gegeben, wenn die Wohnung leer stehen muß, weil sie aus gebrannt oder beim Löschen durch Wasser beschädigt ist, oder weil sie, nachdem die durch den Brand notwendig ge wordene Reparatur beendet ist, nicht wieder sofort einen Mieter gefunden hat. Man bezeichnet diese Versicherungs art als Brand-Ehomageversichernng (Ehomagc gleich: leer- stehen, anher Verwendung). Oder aber der Vermieter nimmt eine Versicherung gegen Mietverlnst infolge anderer Ur sachen als elementarer Ereignisse. Ter Versicherungsfall liegt hier vor, wenn die Wohnung unbewohnt bleibt, weil sie infolge Ueberprodnktion an neuen Wohnungen oder Verringerung der Bevölkerung infolge von Wegzug oder aus ähnlichen Gründen leersteht. Man spricht dann von Konjiinktnr-Ebomageversicherung. Tie Brand-Ehomageversichernng hat ihren Ausgang j genommen von Frankreich. Sie ist heute besonders in ! Belgien und Italien vertreten. In Deutschland war bis- i her die Brand-Ehomageversichernng nur in Lothringen und > Hamburg erlaubt. Im ganzen übrigen Deutschland wurde i sie, sofern überhaupt Versicherungsanstalten den Versuch - machten, sie einzusübren, von den Aufsichtsämtcrn nicht ^ gestattet. Tie Konfunktnr-Ehomageversichernng scheint zu- j erst etwa 1850 in London aufgekommen zu sein und fand von dort schon bald ihren Weg nach dem Kontinent. In Deutschland wurde sie zuerst in Berlin in die Praxis um gesetzt. Auch in Kiel bildete sich 1893 ein Persicherungs verein gegen Mietausfälle. Bedeutung hat sie in Deutsch land niclit erlangt und es kam auch nicht zur Errichtung einer Mietverlustversicherungsgesellschaft. Wie erwähnt, ist durch das Gesetz über den privaten Versicherungsvertrag, das in der Reichstagssession von 1908 angenommen wurde, das Verbot der Mietsverlustver- sicherung beseitigt. Tie Frage, ob eine Versicherung ent gehenden Gewinnes, wie sie die Mietsverlnstversichernng be zweckt. überhaupt statthaft sei, wurde vielfach so auch von den deutschen Behörden, aus Gründen der Kriminalpolitik bisher verneint. Heute vertritt die deutsche Regierung die entgegengesetzte Auffassung. In der Begründung des Ge setzentwurfes znm Versicherungsverträge wi-d anerkannt, das; „die Versicherung entgebenden Gewinnes einem wirt schaftlichen Bedürfnisse entgegenkommt, da die Deckung des einfachen Sachwertes keineswegs in allen Fällen genügt, um die Vermögensnachteile anszngleichen". Wir haben heute schon andere Versicbernngszweige, welche die Versiche rung entgehenden Gewinnes bezwecken, wie die Hagel und Seeversicherung. Es liegt heute ein Bedürfnis nach einer Versicherung gegen Mietverlnste unzweifelhaft vor. Das; in Deutschland selbständige Versicherungsanstal ten znm Zwecke der Mietverlustversichernng entstehen wer den, ist wolsi kaum anznnebmen. Vielmehr werden wohl in erster Linie die Fenerversicherungsanstalten die Mietvcr- lnstversichernng mit übernebmen. Für die Bewertung der Mietverlustversichernng mus; man vor allem ihre soziale Bedeutung als Mittel zur Bekämpfung der Wohnungsnot ins Auge fassen. Die Mietverlustversichernng in Verbin dung mit anderen Maßnahmen isl wohl geeignet, das Risiko des Vermieters von kleinen Wohnungen zu verringern und dadurch anregend auf die Errichtung solcher Wohnungen hinznwirken. Ans Stadt und Land. U'.L bem G".uv si-.'.u.) - ' Die S t ä d t i s ch e G a r t e n v e r w a l t u n g hat in den letzten Jahren eine Anzabl bedeutender Nenanlagen geschaffen. Insbesondere gilt dies von den neuen Anlagen vor dem Landgerichtsgebände am Münchener Platze. Hier heben sich ans dem saftiggrünen Nasen der nenangelegten Beete lange Linien der überaus dankbaren Polyantherose „Madame Norbert Levavassenr" hervor, einer Neuheit, die den großen Vorteil hat, das ganze Jahr über zu blühen. Links und recbts sind Beete von Pelargonien und Levkoyen. sowie kleine Fnchsienbeete angelegt, die vorteilhaft aus dem Bilde heraustreten. Die vier Ecken der beiden großen An lagen sind mit Strauchwerk und Ruhebänken versehen wor den und bilden im Gegensatz zu dein etwas düster wirken den Gebäude des Landgerichtes ein überaus reizvolles und farbenfreudiges Bild. Ter in der Nähe liegende Platz 7 an der Nürnberger Straße ist ebenfalls neu angepflanzt worden und präsentiert sich jetzt zum ersten Male in seinem neuen Gewände. Vier leuchtend,ote Pelargoaienbeete und vier Beete mit Eannapflanzen fallen dem Besucher sofort durch ihre schönen Farbenessckte auf. Der Mittelgang des Platze? ist mit gefüllten Mandelbäninchen bepflanzt worden und dürfte besonders im Frühjahre einen wunderhübschen Anblick gewähren. Tic äußere Umrahmung der Anlage besteht aus Eornelius-Kirschenbämnchen, die sich nicht allzu groß entwickeln und für die Anwohner noch einen genügen den Ausblick auf den Platz ge,nähren. Mit einem Koslen- anfwande von rund 30 000 Mark ist der Dürerplatz in den letzten Jahren zu einem Schmuckplatze ersten Ranges niu- gestaltet worden. Bei der großen Ausdelmnng des Platzes — er ist doppelt so groß wie der Altmarkt — war die An legung von geschmackvollen Anpflanzungen liier besonders schwierig. Die städtische Gartenverwaltung hat jedoch die ihr gestellte Aufgabe mit außerordentlichen, Geschick gelöst. Die Mitte des Platzes schmückt eine imposante Palmen gruppe, die links und rechts von großen Blumenparterres begrenzt wird. Außerdem haben eine Anzahl Agaven und Arauearien hier Aufstellung gefunden, deren pittoreske Formen seltsam von der bunten Pracht und den, saftgrü nen Rasen abstechen. Der Liebbaber findet besonders hier ein reiches Sortiment vieler Neuheiten ans dein Gebiete der Rosenknltnr. Namentlich sind liier die Sorten „Madame Norbert Levavassenr". „Perle des jardins", „Marguisc Litta", „Madame Abel Ebatenay", „Madame Hoste", „Madame Eugene Nesal", „Maman Eo- chet", „Oberbürgermeister Tröndlin", „Madame Jules Grölet" usw. in prachtvollen Exemplaren vertreten. Die Rasenplätze, die an den Ecken mit üppig gedeihenden Baum- und Strauchanpflanznngen. sowie Ruhebänken ver sehen sind, enthalten auch zwei abseits von, Verkehr liegende Spielplätze, llcbrigens kann auf dem Türerplatze auch ein interessanter Versuch der städtischen Gartenverwaltung be obachtet werden. Die Gartcnverwaltung hat den Samen der bekanntlich sehr seltsam blühenden „Paulownia", von der einige Exemplare in den Anlagen der Bürgcrwiese und an der Bautzner Straße stehen, gesammelt und hieraus einige Bäumchen gezüchtet, die in den Anlagen des Dürer platzes mit eingepfanzt ,norden sind. —' Der unter dem Protektorate Sr. Majestät des Königs stehende Kreis VII (Königreich Sachsen) des Deutschen Sch w i m n, verbände s hatte sich kürz lich an das Sächsische Kriegsministerinm gewendet und die unentgeltliche Ausbildung von Mannschaften in allen säch sischen Garnisonen angeboten, in denen Kreisvereine be stehen. Daraufhin ist den, Kreisvorsitzenden Herrn Stabs arzt d. N. Tr. med. Hopf, vom Königlichen Kriegsministe- rinm der Bescheid -„gegangen, daß für die Garnisonen Leipzig, Ebemnitz, Zwickau und Döbeln von dem Anerbie ten gern Gebrauch gemacht werden wird und daß für die Garnisonen Dresden, Zittau, Großenhain und Grimma Schwiminknrsc willkommen sind, an denen sich freiwillig meldende Unteroffiziere und Mannschaften beteiligen können. —* Der Rechenschaftsbericht und die Bilanz der Städtischen Straßenbabn ans das Jahr 1907 ist soeben erschienen. Die Straßenbahnen haben lneinach im genannten Jahre bei 9 717 705 Mark 00 Pf. Einnahmen und 9 373 053 Mk. Ausgaben nach Abzug von rund 300 000 Mark für Tilgung von Prioritätsobligationen imb -100 000 Mark haushaltplanmäßige Rücklage au den Erneuerungs- fonds einen Ueberschutz von 313 712 Mk. 00 Pf. ergeh n. —* Auf dem Festplatze der Vogelwiese hat st h seit den Tagen des Bundekkegelns schon eine vollständige Veränderung vollzogen. Die „nichtige Kegelhalle ist ver schwunden und an ihrer Stelle erheben sich bereits die großen Bauten der TanzsalonS und Variötötheater, die bestimmt sind, die vielen Tausende von Vogelwiesci.l'esnchern auszuncbmen. So sind z. B. das große Zelt des Fest- Wirtes Lang, ferner der Alberttanzsalon, der Hypodrom von Neibeholz, die Schweizer-Bäckerei und einige andere Etablissements in, Rohbau nahezu fertiggestellt. Auch das große Olympia-Theater ist bereits im Entstehen begriffen. Hier und da liest man allerdings noch an einzelnen Zelten die Aufschriften: „Willkemnieu deutsche Kegelbrüder!". „Gut Holz!". „Weinzelt zum deutsche» Kegler!" nsw., doch dürfte Hewerrt rm und Christentum angesichLs des TodeS. „Es ist den, Menschen gesetzt, einmal zu sterben." — Schwer, erdrückend schwer lastet dieses Gesetz auf dcc Menschheit. Und angesichts der schweren Last dieses Ge setzes spricht sie mit den Frauen, die an, ersten Oster- morgen nach den. Grabe des Herrn gewandert: „Wer wird uns den Stein wcgwälzen vom Grabe?" Man hat die Sache so hinstellen wollen, als ob das Heidentum keineswegs so schwer unter den, Todesproblem gelitten oder an ihm getragen habe. Indes die Grab schriften reden eine andere Sprache und geben uns Kunde von einer bitteren Resignation, für die das Leben Sinn und Zweck verloren bat. Solche Grabinschriften findet mau natürlich nur auf den Gräbern der Reichen, welche in der Lage waren, ihren Toren ein Grabmal setzen lassen zu können. Don den Ge danken der Armen, des gewöhnlichen Volkes erzählen uns keine Denkmäler. In deren Gedankenwelt lassen uns jene Privatbriefe blicken, welche neuerdings den, an allerhand Denkmälern der Vergangenheit so reichen Boden Aegyptens durch den Spaten des Forschers entrissen worden sind. W^is diesen auf PapyruSblätter oder Bleitäfelchen oder gar Tonscherben geschriebenen Briefen armer Leute ihren Wert gibt, ist der Umstand, das; diese Briefe nicht zu jenen woblgefeilten Episteln gehören, die der Verfasser als mehr oder weniger geistreiche Abhandlung viel mehr für die Oeffentlicbkeit als die Privatadresse des Empfängers ge schrieben bat, sondern das; wir in ihnen den unverfälschten Ausdruck der durch keine Rücksichtnahine auf die Oeffent- lichkeit gefälschten Augenblicksstiunnung und Augenblicks denkart seben dürfen. Da sind nun auch Trostbriefe auf uns gekommen: Kondolenzschreiben von Leuten aus den, Volke, die den von einem Trauerfall Betroffenen nicht bloß eine von der Mode vorgeschriebene Karte übersenden, sondern ihnen Worte des Trostes spenden wollen. Ein solches Bricflein, geschrieben von einer gewissen Eirene an eine ihr befreundete trauernde Mutter, die ihren Sohn verloren hat, aus dem zweiten Jahrhundert stam mend, enthält folgende ungemein charakteristische Stelle: „Ich bin in Trauer und weine über den Seligen . . . Und alles, was sich schickt, tue ich „nd auch alle die Mcinigen. Aber freilich, nichts kann man gegen so etwas machen! So tröstet euch denn gegenseitig!" (bei Deißmann, Licht von, Osten, Tübingen 1908, S. 11-1). Wahrlich. eine trostlose Resignation. Tic Vrief- schreiberin will trösten und alles, was sie sagen kann, ist: Nichts kann man gegen so etwas machen! Und nnn das christliche Gegenstück. Ungefähr 100 Jahre früher schreibt der Völkerapostel Paulus seine Briefe. Ge legenheitsschreiben, vom Augenblick gefordert und gegeben. Aber welch ganz andere grundverschiedene Anschauung klingt uns da entgegen, wenn er an die Gemeindemitglieder von Korinth schreibt: „O Tod, wo ist dein Stachel? O Tod, wo ist dein Sieg?" (1. Kor. 15, 55.) Oder wenn er an die Gemeinde von Thessalonicb sich vernehmen läßt: „Ucber die aber, die entschlafen sind, Brüder, wollen wir euch nicht in, Ungewissen lassen, damit ihr nicht trauert, „sie die anderen, welche keine Hoffnung haben. Glauben wir. das; Jesus ge storben und auferstanden ist — nun, so wird ja Gott auch durch Jesus die Entschlafenen herbeibringen mit ibm. Denn da? sagen Nur euch mit eine», Worte des Herrn: ... Er, der Herr, wird vom Himmel Herabkommen, so wie der Ruf ergeht, die Stimme des Erzengels und die Posaune Gottes erschallt und es werden auferstehen die Toten in Christus . . . und hinfort werden wir bei dem Herrn sein allezeit. So tröstet euch untereinander mit diesen Worten." (1. Thess. 4. 13 f.) Der Unterschied ist mit den Händen zu greifen. Dort schwere, trostlose Resignation ob des Unvermeidlichen: hier Siegesstimmung, die den Tod nickst fürchtet, weil sie die Gewißheit der Auferstehung und de? ewigen Leben? hat. Kunst, Wissenschaft «nd Literatur. Im Königlichen Kunstgewerbemuseum sind zur Zeit außer den Empiretapctcn, von denen wir vor kurzem be richteten, einige höchst interessante alte chinesische Por zellane im orientalischen Saale zu einer kleinen Sonder- ansstellung vereinigt. Von ihnen mögen die beiden Sela- donvasen, die eine mit ornamentiertem Grunde, die andere mit leicht rclieficrten Verzierungen, die große Vase mit der besonders kräftigen Bemalung in Kobaldblan, verschie dene Schüsseln ans der „grünen" und eine aus der „roten" Familie, hier hervorgehoben werden. Sie gehören zu den in letzter Zeit gemachten Erlverbungen eines bekannten Dresdner Porzellanfammlers und sind den, Musen», auf ein Vierteljahr leihweise überlassen. Arbeitgeberverbände. Obwohl die Organisation der deutschen Arbeitgeberschaft gerade in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung genommen hat herrscht doch in der weiteren Oesfentlichkeit, insbesondere auch in den Arbeiterkrcisen über dieselbe noch eine ziemlich große Un kenntnis. In den letztere» bestellt daher vielfach die Nei gung. jeden Arbeitgeberverband ohne weiteres als „Schars- mackierverband" anzuseben: man vergißt in der Hitze deS Kampfes wohl, daß der Arbeitgeberverband die natnr- mäßige und notwendige Gegenorganisation zur Gewerk schaft bildet. Wie aber diese die Anerkennung als Arbeiter vertretung vom Arbeitgeberverband fordern kann »nd for dern muß, so auch umgekehrt der Arbeitgeberverband un befangene und sachliche Beurteilung in Arbeiterkreisen. Die Voraussetzung dafür ist eine genauere Bekanntschas, mit der Entwickelung, dem heutigen Stande und der Tätig keit der Arbeitgeberverbände. Hiervon in kurzen Zügen ein Bild zu entwerfen, ist der Zweck einer soeben als Heft 11 der „Arbeiterlsihlicstbek" (München - Gladbach. „Westdeutsche Arbeiter-Zeitung") erschienenen Broschüre: „Arbeitgeberverbände" (32 S., 20 Pf., portofrei 25 Pf.), die sich in ihrem Material im wesentlichen stützt ans die kürzlich als Band 121 der Schriften des Vereins für Sozial politik erschienene Schrift von Dr. Gerhard Keßler: „Die deutschen Arbeitgeberverbände." Da für die gegenseitige soziale Verständigung gegenseitige Kenntnis die Vor bedingung ist. so wäre die Lektüre der Broschüre in Arbeiterkreisen dringend zu wünschen.