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Sonnabend. Len 5. 2ip.il 1919 Nr. 79, Sette 2 gehende Beschlüsse durchsetzen wollen, ehe die Nationalver- sammlung in Weimar sich geäußert hat." Diese Stellungnahme der Vertreter der bürgerlichen Parteien im Gesetzgebungsausschub der sächsischen Volks- » kanimer ist sehr zu begrüßen. Was sich hier die sozialdemo kratische Fraktionen geleistet haben, ist geradezu unerhört. Mit Recht sagen die „Leipziger Neuesten Nachrichten": „Der Beschluß der sozialdemokratischen Fraktionen ist uni so auffallender, als nur. ein Notgesetz zur Beratung stand, es sich also nicht um eine endgültige Regelung aller Schul- fragen handelte." Wir haben es hier ohne Zweifel mit einem abgekarteten Spiel zu tun. Es hat wenig Zweck. Herrn Buck über die Sache zu interpellieren. Er wird natürlich erklären, daß die Sache ja nun nicht von ihn«, sondern von den Vertretern der sozialdemokratischen Parteien ausgegangen sei. Als er seinerzeit wegen seiner bekannten Verordnungen zur Rede gestellt wurde, konnte er auch dar auf Hinweisen, daß er nicht einmal so weit gegangen sei, als wie das der liberale Lehrerverein gewünscht hatte. Wir glauben aber doch der Ansicht Ausdruck geben zu können, daß selbstverständlich die Sozialdemokraten diesen Vorstoß nicht gemacht hätten, wenn sie nicht des Einverständnisses des Herrn Bnck sicher wären. Die Weimarer Beratungen sollen durchkreuzt werden, und dazu scheut man vor Vergewaltigungen nicht zurück. Das schlägt jeder Demokratie geradezu ins Gesicht. Das, was in Weimar mit Hilfe des Zentrums jetzt erreicht worden ist, geht allerdings den Sozialisten bereits zu weit. So bezeichnet die unabhängige „Freiheit" das Ergeb nis der Weimarer Beratungen s. „Sächsische Volksztg." Nr. 78) als einen „klerikalen Triumph". Mil Recht be merkt demgegenüber die „Zentrums - Parlaments - Corre-, spondenz": „Uns will scheinen, daß die „Freiheit" leider sehr wenig Ursache zu ihren Vorwürfen gegen die Mehrheitssozialisten hat und noch weniger Grund zu der Behauptung, daß die grundsätzlichen Forderungen der Zentrnmspartei in kultu reller Hinsicht zum Durchbruch gelangen. . . Wir sind nnS bewußt, daß wir unter den jetzigen Verhältnissen unsere kul turellen Forderungen nicht in vollem Ausmaß erfüllt 'ehen werden, weil die Vertreter unserer Weltanschauung sich gegenüber ihren Gegnern in der Minderheit befinden und i'ii demekratischcn Staate der Wille der Mehrheit ent scheidet. Demokratisch aber ist nicht die Vergewaltigung einer großen Minderheit, sondern eine billige Der- - ständigung zumal dann, wenn kein ruhig und Vernunft tig Denkender sich der Einsicht verschließen kann, daß die Forderungen der Minderheit dem Wähle des Ganzen dienen. Vertreter der Zentrnmspartei haben darum in Weimar auch offen ausgesprochen, daß wir bei voller Wahrung unseres grundsätzlichen Standpunktes und unserer Auffassung des christlichen Staatsideals doch bereit sind, praktischmit- zuarbeitcn , um eine Form des Verhältnisses der Kirche zu Schule und Staat z» finden, die einen zu weitgehenden Radikalismus vcrlindert." Das, sich auch unter den neuen Verhältnissen bei etwas gutem Willen und in der Absicht, wirklich demokratisch zu handeln, etwas anderes erreichen läßt, das beweisen die Vorgänge in der s o z i a I i st i.s ch e n Republik Oldenburg. Dort ist beschlossen worden, die öffent- lihen Volksschulen so einzurichten, daß die Jugend eine allgemeine menschliche, bürgerliche und christliche Bil dung erhält, jedoch können Kinder gegen den Willen der Eiziehungsberechtigten nicht zum Religionsunterricht an gehalten werden. Die Einteilung der Volks- schulen in evangelische und katholische bleibt hiernach bestehen und die Lehrerbildung wird durch Gesetz getrennt nach Konfessionen geregelt. Das entspricht ungefähr dem, >vas der Zentrumsabgeordnete Prälat Dr. Mansbach im Verfassungsausschüß der Nationalversammlung ausgesprochen hat, nämlich, daß ge- rade das Prinzip, Religion sei Privatsache, der Ergänzung bedarf, durch die soziale Bedeutung der Religion und Rest- gionsgrsellsckwften. Und der Abg. Gröber hat betont, daß das Recht der Eltern, ihre Kinder nach ihrer Ueber- zeugung im Religionsunterricht unterweisen zu können, den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach erfordert. Ueber all das setzt sich die vereinigte Sozialdemokratie mit ihrer Majorität in der sächsischen Volkskammer hinweg und vergewaltigt so das christliche Volk. Den Protest der Abge ordneten aller bürgerlichen Parteien ignoriert sie. Nach der Abstimmung im Gesetzgebungsausschuß kann kein Zweifel darüber sein, daß die Abschaffung des Religionsunterrichts in Sachsen in kürze ster Zeit erfolgt. Was kümmern Herrn Buck und seine Freunde die Millionen Unterschriften des christlichen Volkes' Was fragen sie nach Demokratie, wenn es gilt, ihren Parteiprinzipien zum Siege zu verhelfen. Angesichts dieser Lage gibt etz nur eines: Das christlich« Volk muß wie «in Mann sich «r- hebe und muß das Selbstbestimmungsrecht auf dem Gebiete der Erziehung fordern. Das christliche Volk ohne Unter schied der Konfefsone« dankt für die sogen, sittliche Unter- «ejs,,g und es weiß, daß diese sittliche Nnterweisnug nichts anderes ist als ein verwässerter Moraluntrrricht ohne Fleisch und Blut. Das christliche Volk will Freiheit im wahrsten Sinne des Wortes haben, Freiheit auch für die Erziehung seiner Kinder, und daher fordert «S die Beibehaltung des Religionsunter, nichts. Der ZentrumSarbgeordnete Gröber führte im Weimarer Berfaflungsansschnß dann noch folgendes auS: „Die Frage der Privät schule sei von hoher grunstfiitzlicher Bedeutung, tttin die'Gefahr, daß der Reli- ' gionk'üitterricht einmal in öffentlichen Schulen nicht mebr / zu gelassen werde, sei für die Zukunft nicht von der Hand zu Nietsen. Das gegebene Ventil für die Eltern sei dann die Privatschnle, wobei man natürlich die Staatsaufsicht zu- gesteben müsse. Wenn aber das Lehrpersonal der Privat- Zchule die staatliche Prüfung abgeleksnt habe, und der Lch-- — Sächsisch« Lolkszeituag —' plan der Privatschnle den Erfordernissen der staatlichen Schule entspreche dann müsse die Privatschule anerkannt iverden, und es sei durchaus zu erwägen, sie auch durch Staatszuschüsse in ihrem Wirken zu unterstützen." Wir wissrn, daß Herr Buck sich bereits gegen die Ae. nehnstgung von Privatschulen ausgesprochen hat. Alle« soll dem christlichen Volke genommen werden. Darum rufen wir: Christliche s Volk, erhebe Dich! Christliche Männer und Frauen, schart euch fester denn je um das Kvnigsb.inner des Kreuzes und tretet für eure heiligsten Rechte und für die Erhaltung der Religion eurer Kinder ein. Erneut muß eine Protestwelle gegen die Ge waltmaßnahmen der sozialistischen Machthaber in Sachsen durch das Land raiischen. Nach wie vor lehnt natürlich das christliche Volk es ab, nach berühmten Mustern auf die Straße zn gehrn, aber im Rahmen des gesetzmäßigen Zu standes muß weit energischer noch als bisher für die heiligsten Rechte des christlichen Volkes eingetreten werden. Wenn das geschieht, dann ist doch noch zu bezweifeln, ob man es wagen wird, die Kinder des christlichen Volkes in eine religionslose Schule zu zwingen. Darum aus znm Kampf im Zeichen des Kreuzes, das uns den Sieg verheißt! h«1. K sAliiM im MjWS-WW. Im Verfassungsausschuß erhielt bei der Ab stimmung über den Artikel 31 (Lehrfreiheit) der Ar tikel schließlich folgende Fassung: „Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre dürfen keinem äußeren Zwang unterwor'en werden. Sie find frei, der Staat gewährt ihnen Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil. Die Jugend hat den Anspruch, gegen sittliche und geistige Verwahrlosung geschützt zu werden. Die Länder haben die zu diesem Zwecke erforderlichen Anstalten zu treffen. Für die Bildung der Jugend ist durch öffentliche Anstalten zu sorgen, bei deren Einrich tung Reich, Länder und Gemeinden Zusammenwirken. Die allgemeine Schulpflicht umfaßt die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die an diese anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten 18. Lebensjahre. Die Lehrer an den öffentlichen Schulen haben die Rechte und Pflichten der Staatsbeamten. Das gesamte Schul wesen steht unter der Aufsicht des Staates; er führt diese durch Hauptamt tätige fachmännisch vorgebildete Beamte aus. Die Errichtung von Privatschulen bedarf der Ge nehmigung des Staates. Sie untersteht den Landes gesetzen. Privat-Schulen sind nur zuzulassen, wo sie in ihrem inneren Aufbau nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen. Das öffentliche Schulwesen ist organisch auszubaucn. Auf einer für alle gemein samen Grundschule (der allgemeinen Volksschule) baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahmen eines Kindes in eine bestimmte Schule, dessen Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftliche und gesell- schaftliche Stellung seiner Eltern maßgebend. In allen Schulen ist die persönliche und staatsbürgerliche Tüchtig keit und sittliche Bildung auf deutscher volkstümlicher Grundlage zu erstreben; Staatsbürgerkunde ist Lehr gegenstand in allen Schulen. Jeder Schüler erhält bei Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck der Verfassung. Der Unterricht und die Lehrmittel in den Volksschulen sind unentgeltlich. Durch Bereitstellung öffentlicher Mittel ist jedem Unbemittelten der Zugang der seiner Begabung und Neigung entsprechenden mittleren und höheren Schule zu ermöglichen." „Die Erteilung des Religionsunterrichts, der ordentlicher Lehrgegenstand der Schulen ist, wird im Rahmen der Landesgesetzgebung geregelt. Kein Lehrer darf zur Erteilnng des Religionsunterrichts oder zur Vornahme kirchlicher Verrichtungen, kein Schüler gegen den Willen des Erziehungsberechtigten zum Besuche des Religionsunterrichts oder zur Teilnahme an kirchlichen Feiern und Handlungen gezwungen werden. Der Religions unterricht wird in Uebereinstimmung mit den Lehrern und Satzungen der betreffenden Religion erteilt. Die theologischen Fakultäten an den Universitäten bleiben erhalten." Also ist demnach die Erteilung des Religionsunterrichtes ordentlicher Lehrgegenstand der Schulen. Der Gesetz gebungSausschuß der Volksschulen hat aber daS Gegenteil erklärt. Danach ist also Dresden gegen Weimar. Umso notwendiger ist der Protest -egt« den bevorstehenden Ge waltakt in der Volkskammer. Die Mehrheit der sächsische« Lehrer für Beibehaltung »es RelijMSuukerrichts. Die Rundfrage des Kultusministeriums bet den sächsi schen Lehr-rn Wer die künftige Erteilung drS Religion S- Unterrichts hat tine überwiegende Mehrheit für die Beibehaltung de» Religionsunterrichte» in der Schule ergeben, nur eiste Minderheit sprach fich für die Entfernung de» ReliglöstSunterriHieö au». — So melden die »Leipziger Neuesten Nachrichten". Der Religionsunterricht al» Wahlfach? Eine große Versammlung der Zentrumsparte von Stadt und Land Danzig beschloß einstimmig, an die preußische Zentrumsfrakkion folgende Kundgebung zu richten: Die Zentrunn panet Danzig-Stadt und Land steht nach wie vor auf dein Boden der 'konfessionellen Volks schule. Mit der Bewertung de» Religionsunterrichts als Wahlfach wird sie sich niemals zufrieden geben. Sie verhaut auf dem Standpunkt, daß der Religionsunter richt al» Wahlfach eine schwere Verletzung der Elternrechte, Gefährdung des sittlichen Wohles der Schule und Schädi- gung des Staate» selbst lst. Sw erwartet von der Zen- trumSsraktion, daß sie mit allen ihr z , Gebote stehenden Mitteln gegen diese Entwertung des Religionsunterrichte» eintritt. Neue Gesetze in der sächsischen Volks kammer. z Dresden, 4. April. Die sächsische Volkskammer erledigte in ihrer heutigen 22. Sitzung in Gegenwart der Minister Dr. Gradnauer und Nitzsche zunächst in allgemeiner Vorberatung den Gesetz- cntwurf über die weitere Geltung sächsischer Gesetze und Verordnungen. Es handelt sich in der Hauptsache um die Ncchtsgiiltigkeit und die Zusammen- fassnng der bis jetzt von der neuen Regierung erlassenen 48 Verordnungen. Abg. Ni tzschke-Leutzsch (Dem.) äußert Wünsche zu dem Gesetzentwurf. Durch die vielen Gesetze und Verord nungen seit der Revolution sei ein Wirrwarr entstanden, duich den jeder Staatsbürger auch ohne seinem Willen zum Gesetzesübertreher werden könne. Die Regierung unter-- scheide zwischen Verordnungen mit und ohne Gesetzeskraft. Hier sei eine genaue Klärunug dringend notwendig. Er beantrage deshalb, den Gesetzentwurf an den Gesetzgebungs- ausschuß zu verweisen. Abg. Hof mann (Deutschnat.) stellt namens seiner Fraktion denselben Antrag. Abg. Dr. Wagner (Deutschnat.) äußert verschiedene Bedenken über die Rechtgültigkeit einiger Gesetze. Seine politischen Freunde könnten nicht allen Gesetzen und Ver- ordnnngen ohne weiteres ziistimmen, namentlich nicht Len- jenigen über Kirchen- und Schnlfragen. Abg. Lipinski (Unabh.) ist mit dem Gesetzentwürfe in der Hauptsache einverstanden und billigt die von der Ne- gieriing erlassenen Forderungen. Tie Volksbeauftragten seien als 8ie Vertreter einer neuen 'wacht berechtigt ge- wesen, derartige Verorduungen zu erlassen. Abg. Sindermann (Soz.) erklärt fich namens seiner politischen Freunde mit der Usberweisung de: vor- läge an den Gesetzgebungsausschuß einverstanden. Di« Einzelheiten des Einzelheiten des Entwurfes könnten in: Ausschüsse beraten werden. Die Ueberweisung der Vorlage wurde hierauf ein stimmig beschlossen. Abg Beutler (Deutschnat.) berichtet dann namens des GssehgebungSausschusseS über den Antrag des Aba. Arzt und Gen. betr. die Neugestaltung der Kreis- und Bezirksverwaltungen und Vertretungen auf demo kratischer Grundlage. Ec beauftragt, den Antrag mit einem Zusätze betr. der Wahlen der Vorstände und Beamten, der von dem Abg Biihring, Lange und Gen gewünsap wird, anzunehmen. Abg. Lange (Soz.) ist als Mitberichterstatter dm Meinung, daß auch jeder Aintshauptmann von seinem Be zirke gewählt werden müßte, da hierdurch ein anderes Ve - trauensoerhäitnis als bisher h-rgestellt werden würde. Abg. Dr. Barge (Dem.) betont, daß auch die Bezirks- Versammlungen auf demokratischer Basis beruhen müßten. Dagegen könnten sich seine Parlenreunde nicht da'itr eni- s-ließen, für die Benisung der Amtshauptleute durch die Wahl zu stimmen. Abg. Müller-Leipzig (Unabh.) begründet nochmals den Zusatzantrag Biihring, Lange und Gen. Den Ein wendungen des Abg. Barge könne er nicht zustlmmen. Abg. Eggert (Sozi spricht sich ebenfalls für die Wahlen der AmtShauptleute aus. Wenn sie sich bewährt hätten, würden sie auch wiedergswählt werden. Abg. Biüher (Deutsche Volksp) betont, daß de. Antrag Biihring Lange in seiner Fassung unauSsührb »r sei. Deshalb habe er Bedenken, dafür zu stimmen. Soweit ^er Amtsyauptmann Aussichtsbeainter der R gieruNt sei müsse er auch von dieser ernannt werden. Seine Wahl stznne lediglich als Vorsitzender des Konimunalverdändes e rfolgen. Infolgedessen müßten diese beiden Posten schar! getrennt werden. Mach Schlußworten der Berichterstatter wurde der Zusatzantrag Biihring-Lange gegen die Stimmen der bürgerlichen Fraktionen angenommen, worauf auch der Antrag des GesetzgebungSauSschuffeS gegen die Stimmen der Deutschnattonalen angenommen wurde Deutsches Reich Ein Kompromiß in der Danziger Frage. Berlin, 4. April. Die deutsche Wasfenstillstanöskoin- mission teilt mit: Das Abkommen über die Frage d-ö Durchzuges polnischer Truppen durch de ut-' sches Gebiet ist heute abend 7Uhr vom Rciche- minister Erzberger und Marschaü Foch in Spaa unter zeichnet worden. Tie Bedeutung des Abkommens liege darin, daß eine Landung in Danzig nicht stattfin-eft Völ ker Unterzeichnung des Protokolls hat ReichsminHer Erz berger die Erklärung abgegeben, daß die Auffassung der Entente über den Art. lg des WaffenstillstandlsabksmmenS vom 11. November 1918, wonach sich ans dem Artikel füi Deutschland die Verpflichtung ergebe, auch die Truppen des Generals Haller über Danzig nach Posen zurückinarschieren zu lassen, sich nicht mit der Auffassung der deutschen Regie rung decke. Ferner lx»t Reichsminister Erzberger vor de, Unterzeichnung bei Marschall Fach beantragt und die Zulage erhalten, daß Rtarschall Foch, weil er für Schiffahrtsfrage» nicht zuständig ist, bei den zuständigen englischen Schisi- fahrtsbehörden empfehlen wird, über die Dauer des Durch zuges polnischer Truppen durch deutsches Gebiet die deutsche Küstenschiffahrt freizugeben. Das Abkommen, das. kn- nach den bereits gegebenen Meldungen der Waffenstillstandskoin- Mission anznnehmen war. «in Kompromiß üarstellt zwischen der deutschen Auffassung und dem Standpunkt der Entente, hat folgenden Wortlaut: