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Nr.LS 21. Jahrg. A«r«spr,cher: Redasttto« 32723 - Geschastostell, 32722 Postl«!>e«!ibonto: Dresden Skr >1797 Dieustag, »1. Januar 1022 Redaktion und Geschäftsstelle: Dresden,?!. IS, .Waldein««ras,« 4K BezuaSSret», Blerteljälirltch 84 zweimonatlich »» 4». monatlich 8 4« frei Ha»?, lklnzeiinimmer M 4. Dt« Hawliuge «olkszemma cr-lde«» icchsmal wöch««ulich. — Tprechlvmii« der Redaktion K bis a Ni» nachm. Nicht a«r- drvcklich ziirHrkverlaiiltle »nd mlt Rückvorto nicht vertchene Lüiiendimgen an dt« Redaktion werden nicht a»tbewahr« Anzeigen, Annahme »on DeichhitSan,eigen ot» >0, von Hiamilienan,eigen bl» I > llhr vorm. Anzeitienvret» 'lir die P»«n,e»e n.«i« NamUieiianzeiaen 8.V.» >Ur Lereme 8.SN die Reklamezei e 89 mm breti . nlir »»»ciiitild geichriebeoe »owie durs» ^riuvreiÄer «Tmueaebene Ainowen ü'ine" wir ore ^erMNwortUclikeu m cueiuci,> udfr"etiii"'n vlnnahme m Dresden: Schmidt'kche Buchhandl.. Inh. V. Beck. Lchrotzstr. L, rn Banden Franz Kn rial a. d. Peiriitrche 4 Die deutsche Antwortnote Berlin, 28. Januar. Die heute dem Berliner Vertreter der Reparaiionölommission übergebene Note der deutschen Regierilng an den Präsidenten der R.epara- ti vn s'k»m m i ssion hat solgenden Wortlaut: Herr Präsident! Die Reparationskommission hat durch die Entscheidung vom 13. Januar 1923 der deutschen Negierung für die beiden Füllig keiten vom IS. Januar und 18. Februar 1922 einen vorläufi gen Zabliingsaiifschub unter der Bedingung gewährt, das; die deutsche Regierung binnen 18 Tagen a> ei» Rcformprogramm für den Haushalt und den Notenumlauf mit geeigneten Garan tien, b) ein vollständiges Programm für Barzahlungen und Sach leistungen sür das Kalenderjahr 1922 vorlegt. Die deutsche Negierung entspricht hiermit diesem Verlangen. I. Reform des Haushalts und des Notenumlaufs Der deutschen Negierung und der deutschen Volksvertretung ist es gelungen, den Abschluß der im Jahre 1919 begonnenen vollständigen Reform der N e i ch S f i n a n z e n unter llcber- wiiidnng der größten -Schwierigkeiten nunmehr zu sichern. Das Ziel dieser Reform, die dem deutschen Volk schwere Opfer aufer legt, ist, das Gleichgewicht des Rcichshaushalts herzustellen. Zu diesem Zwecke werden die Einnahmen aufs äußerste gesteigert und die Ausgaben auf das stärkste einge schränkt. Außerordentliche Bedürfnisse sollen nicht mehr aus schließlich durch Ausgabe kurzfristiger Schußwechsel, sondern so weit als möglich durch Anleihen gedeckt werden. 1. Vermehrung der Einnahme» Das Aufkommen aus den Quellen der Besitz» b e sl e n e r u ng wird durch Ausbau des Steuerst,stems in den dem Reichstag zurzeit vorliegenden Gesctzeniwürfe» (Vermögens steuer. Verinögenszuwachssteuer, KapiiatverkehrSsteuer und Kör- perschuftssteuer) wesentlich erhöht. Dies geschieht, ob wohl die Sachverständigen- der alliierten Regierungen bereits auf der Brüsseler Konferenz vom Dezember 1920 anerkannt haben, daß die direkte Besteuerung in Deutschland keiner weiteren Stei gerung mehr fähig ist. Die Besteuerung des Besitzes nötigt in nicht geriiigem Umfang die Steuerpflichtigen, in die Substanz ihres Ver mögens einzugreifen. Dieser Eingriff tv i r k t auf das Einkommen des einzelnen in einer Weise zurück, die not wendig jede Besteuer,mg des Verbrauches verschärft. Durch die Umsatzsteuer, die von 1)4 auf 2 v. H., und die Kohlenstener, die nach der Vorlage der NeichSreglernng von 20 v. H. auf 40 v. H. erhöht werden soll, ist Produktion und Verbrauch in stärkstem Maße vorbelastet. In den zurzeit dem Reichstag vorliegenden Entwürfen sind wichtige Zölle und Verbrauchssteuern bedeutend erhöht. Die Zölle sollen auf der wirklichen Gotdbasis erhoben werden. linier diesen Umständen erfährt der deutsche Verbrauch in Anbetracht der geschwächten Kaufkraft der Bevölkerung eine Ge- sanitbelastnng, die dem Truck der indirekten Besteuerung in jedem anderen Lande mindestens gleich ist. Die Durchführung der Steuergesetze ist jetzt gesichert. Die notwendige Umstellung der einzclstaatlichen Verwaltungen auf die einheitliche Ncichsverwaltung ist trotz aller Schwierig keiten im wesentlichen vollzogen. In weitem Umfange werden die Steuern an der Quelle erhoben. Durch strenge Verwal, tiingsaufsicht werden Veranlagung und Erhebung der Stenern immer mehr an den Zeitpunkt der Steuererklärungen hcran- gerückt. Gegen Kapital- und Steuerflucht sind energische Maßnahmen getroffen. Insbesondere ist das Bankgeheim- n i s durch Gesetz aufgehoben, der Wcrtpapierbesitz -wird bei den Banken durch die Steuerbehörden überwacht. Die durch Kapital flucht bereits ins Ausland abgenmnderten Vermögen sucht die dentlche Negierung durch internationale Nechtshilfeabkoininen zu erfasse». DaS vorstehend in seinen Grundzügen angegebene Steucr- prvgrainm wird in der Anlage l erläutert. Die Tarife der Verwaltung von Post und Eisenbahn sind nach Durchführung der bevorstehenden Erhöhungen gegenüber den Tarifen der Vorkriegszeit im Durchschnitt wie folgt gesteigert: im Eisenbahnpersvnenverkehr auf das 15- bis Ivfache, im Eisen bahngüterverkehr auf das 32fache und im Post- und Telegraphen- verkehr auf daS 21 fache. 2. Beschränkung der Ausgabe» Durch Vorschriften des Haushaltsgesetzes sind Vorkehrungen für eine Verminderung der B ea m t e n st e l l e n ge troffen. Die Zuschüsse für die L e b e n ö m i t tG lv e r b i l- llgung werden nach einem besonderen Plane im Laufe des NcchnnngöjahreS 1922 beseitigt. Sie betrugen im Rechnungs jahre 1921 rund 22,5 Milliarden Papiermark. Sie werden, falls keine weitere Entwertung der Mark eintritt, im Rechnungsjahre 1922 nur noch I Milliarde Papier,,mrk erfordern. Der Brot- Preis wird zu diesem Zwecke vom 16. Februar 1922 ab weiter um 78 p. H. erhöht. Die ErwerbSlosennnterstützung durch öffentliche Mittel soll in, Jahre 1922 durch eine Arbeitslosenversicherung ersetzt werden, deren Kosten überwiegend von Arbeitgebern und Arbcitnchmern getragen werden. Die außerordentlichen Ausgaben der allgemeinen Neichsverwaltiing sind trotz des inzwischen erheblich gesunkenen Geldwertes auf nahezu ein Drittel des Vorjahres, nämlich auf 3 Milliarden Papiermark, herabgesetzt, Bei den Verwaltungen der Post und der Eisenbahn sind organisatorische Reformen zur Verminderung der Ausgaben im Gange, so daß vom 1. April >922 ab die BelriebSauSgaben durch Betriebseinnahmen gedeckt werden. Die außerordentlichen Ausgabe» sind so knapp als möglich bemessen. Sie betragen nur >4 v. H. des Aulagewcrtes, während in der Vorkriegszeit 3 v. H. dafür aufgewandt werden mußten. Ei» dem NeichSrate vorliegender Gesetzentwurf sichert durch strenge Vorschriften die sparsame Aufstellung und genaue Einbal- tnng der Hanshaltpläne. Auf diese Weise bringt der Haushaltplan des Reiches für 1922 zur Deckung der Ausgaben für die allgemeinen Zwecke des FricdcnSvcrtragcs und die Reparationsleistungen einen Ucber- schuß von 10)4 Milliarden Papiermark. >03.2 Milliarden an ordentlichen Einnahmen stehen 80.7 Milliarden an laufenden Ausgaben gegenüber. 3. Eiiisthräntung der schwebenden Schuld und des Notenumlaufs Die Neichsregiernng wird im Jahre 1922 die Auflegung einer inneren Anleihe versuchen. Die Ende 1919 aufgelegte Spa rp rä ni i en a n le ih e hat den, Reiche trotz Ausstattung mit den mannigfachsten Vorteilen nur 1,8 Milliarden Bargeld zu ge führt. Sie muß also als Mißerfolg bezeichnet werden. Die Möglichkeit zu einer wirklich.umfassenden inneren Anleihe wird erst dann vorhanden sein, wenn das Vertrauen in die wirtschaftliche und finanzielle W i e d e r a u f r i ch t n n g Deutschlands wiederhergestellt ist und wenn feslsteht. daß die Bestimmtingen des Vertrages von Versailles den Dienst einer fundierten Reichsan leihe nicht beeinträchtigen können. Unabhängig von der-"Frage, ob sür eine freiwillige Anleihe ein Markt geschaffen werden kann, wird die deutsche Regierung zur Auflegung einer Z w a n g Sa u > e t he schreiten, deren Er trag bestimmt ist, der Vermehrung der schwebenden Schuld Ein halt zu tun. Zn dieser äußersten Maßnahme, die nicht wiederholt werden kann, hat sich die deutsche Negierung entschlossen, lim wenigstcuL für daS Jahr 1922 die Re parationsleistungen unter möglichst geringer Inanspruchnahme der Noteupresse finanzieren zu können. Dem Bedenken, das die alliierten Negierungen aus der rechtlichen Abhängigkeit der Reichsbank vom Reichskanzler entnehmen, wird die deutsche Negierung Rechnung tragen. Sie wird dem Reichstag ein Gesetz verlegen, durch das die zurzeit rechtlich bestehende Befugnis des Reichskanzlers zu Eingriffen in die geschäftliche Leit,»io der Reichöbauk beseitigt und somit ihre Autonomie gesichert wird. lieber die gesamten Maßnahmen, die zur Ordnung der Reichsfiiianzen bestimmt sind, eroebc» die weiteren An lagen dieser Note den erforderlichen Aufschluß. Die Durchführung aller dieser Maßnahmen bielet Gewähr dafür, daß für die Einschrönkuna der schwebenden Schuld und die Stillegung der Noteupresse alles geschieht, toas von der deut schen Negierung billigerweise erwartet werden kann. Die deutsche Regierung wird außerdem dafür Sorge tragen, das; genaue Statistiken über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands künftig wieder in der vor dem Kriege üblich gewesenen Weise veröffentlicht werden. ll Programm für die L"'ft"ngen des Kalenderjahres 1922 Die vorstehend darqelegte Reform des ReichShanshalts ge währleistet die Deckung der inner?» Zahlungsverpflichtungen. Sie kann jedoch eine gesiiude Finanzierung der Reparationsleistungen nicht herbcisühren. Tie Eiunahme» des R-ichcS bringen I» der Hanvtsache nur Papiergeld, mit dem bei der nabe;» völligen Entwertung der Mark Reparationszahlungen in Goldmark nicht ge keift e t w e r d e n k ö n n e ». Die deutsche Negierung hat bereits mehrfach, zuletzt t» Cannes, ausführlich die Grunde dar gelegt, die zum Sturz der Mark geführt haben und die «S Deutschland trotz höchster Krastanstrengung zurzeit unmöglich machen, die gesamten Repa rationsleistungen anfznbringen. In der Hauptsache sind dafür folgende Faktoren bestimmend: Rohstoffe besitzt Deutschland außer Kohle nur noch wenig. Die Produltivität, insbesondere der Landwirtschaft, ist erheb lich zurückgegangen. Der nnentbehrliche E i n f» h r b ed a r f an Rohstoffen und Lebensmitteln beträgt jährlich je 2,5 Milli arde» Goldmark. Der Wert der Ausfuhr ist von rund 10 Milliarden Goldmark im Jahre 19l3 auf rund 4 Milliarden Goldmark gefallen. DaS bedeutet unter Berücksichtigung der allgemeinen Steigerung der We'tmnr tpreise eine Verminderung der Ausfuhr ans etwas mehr als de» vierten Teil der Ausfuhr vor dem Kriege. Die Zahlungsbilanz ist jetzt mit rund 2 Milliarden Goldmark passiv. Bei passiver Zablnilgsbilanz ist eine an haltende Festigung der Mark nicht möglich. Unter diesen Umständen bringt jede erhebliche Zahlung in Devise» eine neue Erschütterung des Marfturses, gleichzeitig ent wertet sie alle inneren Einnahmen, steigert alle Ausgaben, ver mehrt die Inflation und schwächt damit Deutschlands Fähigkeit zu Reparationsleistungen tnimer mehr. Wenn inan daS Repara« tionsproblem unter wirlschaftlichen Gesichtspunkten befrachtet, so muß man z» dem Ergebnis kommen, daß es unbedingt erforder lich ist. Deutschland für längere Zeit, »lindeste»- aber für das ganze Jahr 1922, von allen Reparations leistungen in barzu befreien. Die deutsche Regierung verschließt sich jedoch nicht der Er kenntnis, daß sie unter den gegebenen Verhältnisse» selbst die schwersten Bedenke» sür die deutsche Wirtschaft und die' Finanzen des Reiches hinter die politischen Notwendigkeiten zurückstellen muß. Der deutschen Regierung ist bekannt, daß von alliierter Seite in Cannes sür Reparationsleistungen Deutschlands für das Jahr >922 sotgende Ziffern in Erwägungen gezogen worden sind: 720 Millionen Goldmark an Barzahlungen, bis zu 1480 Mit lionen Goldmark au Sachleistungen. Die deutsche Negierung darf nicht unterlassen, darauf hin zuweilen, das; die Mittel zur Deckung so bedeutender Leistungen auch »ach Durchführung der inneren Finanzresorm zun, großen Teil nur durch Erhöhung der schwebenden Schuld beßhafst lveroe» können, und daß >>e mit Rücksicht hieraus bitten muß, die deutichen Barzahlungen nöligcnfatls unter Erhöhung der Sachleistungen auf geringere Verträge sestzusetzen. Gleichviel wie die Festsetzung der Reparationsleistungen für das Jahr 1922 erfolgen mag. schlägt die deutsche Regierung aus Grund der Vorbesprechungen folgendes Programm sur sie Art und Weise der Erfüllung vor: a) Aus die scstzufetzciidr» Beträge werden die Barzahlungen und Sachleistungen angrrechnet. die aus die Fälug.c.ten vom 18. Januar und 18. Fcoruar 1922 bereits bewirkt sind und »och bewirft werden. Die im Jahre 1922 danach »och zu leistend, n Baczaiilunge» werden ans Sie Monate des Kaieiwerpuyres 1922 gleichmäßig verlei t. b> Die in fremder Währung zu erstattenden Besatzungs kosten werden aus die Gesanitteistungcn des Jahres 1922 ver rechnet. Tie in Papierinark zu leistenden Beitrüge zu den Be- sayungc-lvstcn werde» bedeutend ermäßigt. c> Tie übrige» in fremder Währung z» tilgenden Ver pflichtungen aus dem Fricdcnsvrrtrag. inovewadere die La,.en ans Grund des Auogliichsveizahren-s werden im Wege besonderer Vereinbarungen aus ein erträgliches Maß zurückge,uyrt. Was die Sachleistungen «»laugt, gibt Deutschland erneut seiner Bercitwillig.eit Ausdruck, mit allen versügoarrn Kräfte» a» der Wiederherstellung der zerstörte» Gebiete mi.zn- wirkcn, I» diesem Geiste ist das Wiesbadener APlommen aoge schlossen morden. Die deutsche Regierung ist bereit, auch mit anve.ei, alliierten Regierungen Aokommen über Sachliejeeuiigelt abzujchließen. Bei der Bemessung der Sachlirferungen muß in Betracht gezogen werden, daß auch sie G » l d z a h l u n g e n er fordern, soweit dazu auStündische Rohstoffe gebraucht werden. Die deutsche Negierung bittet, daß dir Sachleistungen für jedes be.ritigte Land getrennt festgesetzt und daß sie nur insoweit auf- «rsordrrt werden, wie sie sür daS Jabr 1922 wirklich gebraucht werden tonnen, HI. Die denische Regierung ist der Meinung, dos; die Regelung der Reparationsleistungen sür das Jahr 1922 allein nur einen ersten Schritt ans de,» Wege zur Lösung des Reparations-Pro blems bedeutet. Das Programm sür 1922 beruht aus einem System, das, wie die vorliegende» Erfahrungen ergeben haben, die deutsche Neparglionssähigkeit empfindlich schwächt. Monat lich oder vierteljährlich wiederkehrcndc Reparationszahlungen in fremder Währung verhindern Deutschland, seine Fi nanzen in Ordnung zu bringen. Es erscheint daher im Interesse aller beteiligten Länder geboten, sür die deutschen Reparationsleistungen aus einer anderen Grundlage und auf längere Zeit Vorsorge zu treffen. Dies sollte schleunigst ge schehen, da die Ungewißheit darüber, wie von, Jahre 1923 ab die deutschen Leistungen erfolgen sollen, aus die wirlschafiliche und finanzielle Lage »ich! nur Deuischlauds, sondern auch der alli ierten Länder eine» lähmenden Einfluß auSübt. Deutsckiland wird zur Leistung der Reparation nur da » » imstande sein, wenn der K rcdIt des Inlan des »ud dcS Auslandes für F nanzoperatione» großen Stils ln Anspruch gen-'mmen wird. Zurzeit wird aber die Kreditwür digkeit Tkutschlands weder von dem inländischen noch von dem «nislnndftchen Anlagekapital anerkannt. ES fehlt allgemein daS Bertrauen, daß Deutschland imstande sein werde, unter den gegenwärtig gegebenen Bedingungen wirtschaftlich so zu erstarken, daß cs als ein zahlungsfähiger Schuldner für clnr große Neparnt-oiiöanlclhe angesehen werden kann. DaS Ver trauen der Wel« in Deutschlands ZablunaSfälstgkeit wicderhcr- znstellen, Ist die Vorbedingung für eine befriedigende Lösung des Problems. Die deutsche Negierung bittet daher die RevarationSkoinmIs- sion, diesen Erwäoungrn Ihre besondere Aufmerksamkeit zu schen ken, damit rin Weg gefunden werden kann, der brutsch, iands Kredit Im Inland und Ausland wteder- hrrstellt und eine große ReparatlonSantcihe durch internationales Zusammenwirken möglich macht. Genehmigen Sie. Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. gez. Dr. Wirth. Anlagen: 1. Neberblick über das Stenersustem, die Durchführung der Steuergesetze und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kapitalflucht, mit Tabellen über die steuerliche Belastung im Vergleich mit England und Frankreich. L. Nebersicht über den Abschluß dcS HauShgltplnneS für 1923. 9. Nebersicht über die bei der Post und Eisenbahn durchgcführ« len und geplanten Reformen. 4. Programm für die Beseitigung der Zuschüsse zur Ver billigung der Lebensmittel.