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Kummer 40 — 23. Ia-rgana «mal wöckeutl. vkrnjirprrlr: iür Februar 2.50 Rent.-Morl Unreinen: Berechnung der Anzeigen nach Rent.-Mark Pieise: Tie eiugeipaltene Petitzeiie Lv«) l. Familien-u. BeieinSanzeigeii, Geiucl» Ib H. Tie 2 etit-ReNnmezeil« 8V mm breit, 1.6. OsieUeni ebühr iür Selbstabholer 1K«j. bei - ebeiieildmifl dürr« die Tost anierdei»-l oe'o'uichlag. krei; iür üte kinrelnummer lo Uenlen-I'lennig. G,ichü,ll»cher Leltr Jo je« Foomanu, Dresdeu SöcksWe Sonnabend, lO.Februar 1924 Im Falle höherer Gewalt «rllichi jede VerpNIcklung auf Lie'ening sowie Erfüllung von Anzeioen-Aulträae» und Lelltuna von Schadenersatz, Fürundeutlich und dnrckFern. iprecker übermittelte Anzeigen übernehme» wir keine Ber« antwortunq. Unverlangt einge«andte und mit Rückporto nicht verlebene Mamnkrlpte werd.n „ich: aulbewahrt Sprechstunde der Redaktion 5 bis 0 Uhr uachmiltaqS Haupt,christleiter: Dr. Josef Albert, DreSde- TaaeSzeitung füV chviftliche Politik und Kultur ei» «- -»»> > v» z»e,a L„»> rbe: Tr«,de^»r>l1siadt .^old»l«s'raf'- <6 » Fernruf 82723 / 4 ostsckeckkonto Dresden 14787 MkrWW M M»' Ne Mell ree Wli' Hz lim Lklik» Druck «nd tUer aHi » Uuchdruckerei G. m. b. H D ceSden-AItltadt 1», Holbeinstraste 4H Die Sachverftäudigen in Paris Der endgültige Eutscheid über di« dritte Steuernotverordnung — Der aufgehobene Aufnahme« znftand — Ei» prinzipielle» Uebereinkomme« i« der Pfalzfrage? — Vor Ausbruch de- englischen Dockarbeiterstreik» Dit Anlüliist in Maris Part», 18. Februar. Die erste Sachverständigenkommission ist gestern abend gegen 8 Uhr auf dein Pariser Nordbahnhof eingetroffen. In der Delegation, die insgesamt 40 Personen um. fasste, sah man General DaweS, Herrn Uoung, Herrn Kiu- dersley. Herrn Parmentier, Herrn Air, usm. General DaweS lehnte eS in höflicher aber bestimmter Forin ab, den Journalisten, die zahlreich am Bahnhofe erschienen waren, irgend welche Infor mationen zu geben. Die italienischen und belgischen Sachverständige», die sich direkt nach Rom bezw. Brüssel begeben haben, müssen zur Ab. Haltung einer offiziellen Sitzung hier elntresfen. ES heißt, dass die nächste Sitzung am kommenden Montag ftattsinde» wird. Paris, 15 Februar. In: Hotel Astoria verlautet, das; der Schlußbcricht des Sachverständigenausschusses M ac Ke n n a der NeparationSkoininission höchstwahrscheinlich Ende des Monats unterbreitet werden wird. Was den Bericht des Komitees DaweS anbelaugt. so rechnet man damit, das; er spätestens mn 13. März der Neparationskommission zngestellt wird. Paris, 15. Februar. (Dralstbcricht.) General DaweS hat, einem Berich» bcS Pariser Herald zufolge erklärt, daß die deut schen Beamten während des Berliner Aufenthaltes den Sach- verftändigenauSschuß sehr zuvorkommend behandelt haben. Er hätte alle gewünschten Ausschlüsse sich verschassen können. Am Montag soll Dr. Schacht bier elntresfen, um über die Grün dung einer Goldnotcnbank und die Teilnahme der Neickisbank an ihr, noch neue Einzelheiten niitzutclle». Hierauf werden die Sachverständigen mit der Abfassung Ihres Berichtes beginnen. Tiror-r Itrsfulchiisliillk« Paris, 15. Februar. Wie aus Koblenz gemeldet wird, hat der Präsident der Nheinlaudkommission Tirard gestern vor- mittag eine Unterredung mit dem General Semniro, dem General stabschef des General DeqoutteS gehabt Die Unterredung bezog sich auf die militärischen Maßnahme» zur Wiederherstellung der Ordnung in der Pfalz. Bon den französischen Behörden werden wiederum in der gesamten Rheinpfalz zahlreiche Haussuchungen vorgenommen, die Landstraßen werden streng überwach» und die Rheinbriicken sind kür den Berkehr gesperrt. In mehreren Städten sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen streng verboten. Tirard bat der Interalliierten Rbeinlniidkommission vorgeschtagen, besondere Strafmastnahmen gegen die Mitglieder der Nationalist!, scheu Geheimorganlsationen zu bcschllesten. Spcher, 15. Februar. Die ans englischen, französischen und belgischen Offizieren bestehende Kommission der Nheiiilandkom. Mission, die die Lage in der Pfalz und vor allen die Frage der Wiederherstellung der verfassungsmässtgen Regierung prüfen soll, bat bereits gestern nachmittag hervorragende Persönlichkeiten der Pfalz. Bürgermeister a»S verschiedenen Städten und andere Ver treter der pfälzischen Bevölkerung zu sich geladen, um ihre Mei- nung über diese Angelegenheit zu hören. London, 15. Februar. (Tralstbericlst.s Reuter glaubt zu wlsi'en, daß zwischen London und Paris ein prinzipielles Uebereiiikoinmen in der Frage der Pfalz erzielt worden sei. Ter Oberkommissar hat die Anweisung erhalten, einen fran zösischen und belgischen Kommissarbcamte» in die Pfalz zu ent- senden. Sie weroen au dem Kreistage zusammenarbeite» und über verschiedene Fragen des Verwaltungswesens Beschlüsse fassen. Al? Hauptaufgabe besteht in oec Pfalz die Notwendigkeit, die Polizei mit Waffen zu versorgen und die Bevölkerung zu ent waffne». Dir §!kllkr)>kbiittk in der smsWc« Kamer Paris. 15. Februar. Zu Beginn der gestrige» Kammecsitzm'g ergriff der Finauzminister De Lastereh das Wort. Er w>eS darauf hin, »aß der oroentliche Haushalt FrautreichS ausge glichen sei und oie gegenwärtige Situation nur vom Budget st»: a.ißeroroeiitliche Ausgaben beeinflusst werde. Aus dem Ruür- gediet seien beveuteaoe Einnahmen zu erhoffen. ES kam dann zwischen dein Fluanzminister undTardteu zu einein heftigen Wortwechsel, als Te Lasteretz ihm vorwarf, er habe durch seinen pessimistischen Artikel >m „Echo de Paris" zur Baisse des Franken beigetrag»>. Taraieu widerspricht ziemlich gereizt und erklärt, er habe lediglich gegen den drohenden Papierumlauf Stellung nehmen wvllc». Im w.iteren Verlaus seiner Rede er klärte Te Lästere«), das; an rückstänoigen Einkvniinengewinnstenern, noch 5114 Millionen Franken einzuziehrn sind. Nach endgülti ger schleuniger Regelung von etwa 22000 Fällen dürfe inan hoffen, daß oiese Summe der Staatskasse zusließen werde. Im weiteren Verlauf der Sitzung stellte oer Abgeordnete Forest einen Antrag ans vollständige Streichung des Artikels 3. Zum Ersatz schlägt er vor: Verringerung des Papiergeldumlaufs um 35 Milliarden, Einrichtung einer nationalen Lotterie, und wenn diese bis zum l. August 1024 nicht mindestens 5 Milliarden Franken eingebracht habe, Vermehrung sämtlicher Stenern um 20 Prozent. Ferner müsse die neunstündige Arbeitszeit: au: die Tauer eines ganzen Jahres eingesührt werden und ebenso- lange die E'-usuhrzölle aus Gerriivr sortsalle». Nack Interven tionen mehrerer Reonec ocr Rechte» und Linke» beschließt die .Kammer, über den Antrag des Abgeordneten Auciol auf Abtren nung des Artikels 3 betreffend die neuen Steueranflagsn ab;u- stimmen. Tre Negierung erklärte sich dagegen und Palmare, der selbst anwesend war. stellte o.e Vertranensfrage. Ter Antrag wurde mit 301 gegen 212 Stimmen abgelchnt. Poincare scheint bereits an Verfolgungswahn zu leiden, da er bei jeder Gelegenheit die Vertranensfrage stellt. ES lohnt sich al'erdings, die jeweiligen Abstimmungen genau zu verfolgen. Während das letzte Mal noch fast 130 Stimmen auf die Regierungsmehrheit entsielen, ist dieser Stimnienüber- stl.uß nun ans 80 reduziert. Wir brauche» Deshalb nicht an einen „akuten" RegiernngSstnrz zn denken, aber die kleinsten Znmp- teme bedeuten gerade in der Französische» Kammer etwas. Aller dings bietet das fast einmütige außenpolitische Vorgehen der französischen Parteien em gewisses Gegengewicht. Vor dem englischen Dockarbeiterstreilr London, 15. Februar. (Drahtbericht.f Zwischen den Dock- Arbeitern und den Arbeitgebern ist eine Verständigung bis jetzt noch nicht erzielt worden Falls nicht noch ei» Vergleich zustande kommt, so ist mit einem Ausbruch deS Streikes, an dem sich 110 000 Arbeiter beteiligen werden, für morgen zu rechneu. Die DemilstsiiM'il! Mac-lnialds London, 15. 'Februar. Tie Debatte über die Regiernngs- erklärnng wurde gestern nachmittag im Unterhause fortgesetzt- Nachdem noch verschiedene Redner gesvcochen hatten, ergriff Mac- dc-nald das Wort, um auf eine Reihe von an d«c Regie- rüg gerichteten Fragen zu antworte». Mit Bezug auf die Frage der nationalen Verteidigung erklärte er, eS gäbe heute keine Nation, die »och einmal in einen große» Krieg gezogen ,,» werten wünsch«, es herrscht jetzt überall eine zu tiefe moralische and menschliche Abneigung gegen jede militärische ilebertreibung, die schließlich doch zum Kriege führen müsse- Die großen Massen aller Länder sehnten Vereinbarungen herbe», die militärische Rüstungen, tocnn auch nicht gerade unnötig machen, so sie doch begrenze». Die -ritte Zteurliiitileriir-llullg Berlin 15. Februar. In der gestrigen Nummer des Reichs- gesetzblalicS wird der Text der dritten Steuernotver- ordiiung veröffentlicht, aus der wir da» wichtigste, vor allem die Abweichungen gegenüber dem früheren Entwurf hervor» heben. A. Aufwertung und Sffentliche Anleihe« 1. Aufwertung. Die Aufwertung ist nach wie vor auf Vermögensanlagen, insbesondere Hypotheken, Reallasten, hypothekarisch gesicherte Forderungen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Sparkassengut. toben, Ansprüche au- LebenSversicherungSverträgen beschränkt. Langfristige nicht verbriefte Darlehen, die ursprünglich im Ent- Wurf enthalten waren, sind nicht mehr ausgenommen. Grundsätzlich wird auf 15 v. H. deS Goldbetrage» brr BrrmögenSanlage ausgewcrtet. Die aufgewertete Hypothek behält den Rang der Papiermark hypothek. Der Aufwertung unterliegen alle Vermögens- a ii l a g e n, die durch den Währungsverfall entwertet wurden, eS sei denn, das; sie 15 Prozent ihres Wertes behalten haben. ES find also nicht mehr die im Jahre 1023 begründeten Ansprüche von der Aufwertung ausgeschlossen. Dagegen sind allgemein alle Ansprüche nicht mehr auswertbar, die bereits durch vorbehaltlose Annahme des Gegenwertes erloschen lind. Ansprüche, die vor dem 1. Januar 1018 erworben sind, gelten als In Goldmark erworben. Ihr Nenntwert wird der Aufwertung zugrunde gelegt. Später erworl»eiie Ansprüche werden über den DollarkurS in Goldmark »mgerechnct. Der Schuldner kann Herabsetzung deS AnfwertiingsbetrageS verlange», wenn eS mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint. Die Erhöhung des grundsätzlichen AufmertuiigSbetrageS von 10 auf 15 v. H. bedeutet eine schwere Belastung sowohl für die Schuldnorwirtsclmft als auch für die StaatSwirischaft. die nur tragbar sei» dürfte, weil die Fälligkeit der aufgewerteten Ansprüche auf den 1. Januar 1032 hinausgeschoben ist. Die ZinSbedingungcn der aufgewerteten Ansprüche sind verbessert. Während bisher die Verzinsung nach dem Jahre 1024 also von« l. Januar l925 ab mit 1 v. H. begann, sollen jetzt bereits im Jahre 1025 2 v. H. an Zinsen gezahlt werden. Frühere Kapitalcückzahlung und frühere höhere Verzinsung können vereinbart tverden Eine all gemeine Klausel regelt die Aufwertung der nicht besonders ui der Verordnung genannten Vermögensanlagen. Auch hier ist die Answertmig auf 16 v. H. bestiinmt. Gewisse Forderungen, wie die ans gegenseitigen Verträgen, aus Auseinandersetzungen, IluterhaltungSansprüchen und ähnlichem werden durch die Ver ordnung nicht berührt. Hier kann vor den ordentlichen Gerichten Aufwertung verlangt werde». Ausgeschlossen ist da egen die Aufwertung eines Saldo« bei laufender Rechnung und eim Kontokorrent. Sonderreglnngen sind auch in der endgültigen Fassung für Pfandbriefe, Sparkassen und Lebensversicherungen vorgesehen. Grundsatz m allen drei Fällen ist die Verteilung der den Instituten zur Verfügung stehenden zu ihren Gunsten aufge. werteten VcrmögenSmasse unter Pfandbriefgläubiger, Sparkassen- gläubigec, LebenSversicherungSberecktigte. s Die Durchführung erfolgt in der Weise, daß zunächst bei den Pfanbbriefanstalien alle Pfaiidbriefgläubigcr — nicht nur wie im ursprünglichen Entwurf alter Besitz und Erwerb auf Grund gesetzlichen Zwanges — berücksichtigt werden. Im einzelnen ist die Durchführung sowie die Verteilung der Teilungsmasse hier wie bei den Sparkassen und L"bensoersicherungsanstalten in eine die Interessen der gesamten Gläubiger vertretende Hand gelegt. Bei Sparkassengut. haben/die bis zum 31. Dezember 1024 angemeldet werden müssen, ist ebenso wie bei LebenSversicherungSgesellichaften ein Treuhänder mit der Verteilung betraut. Streit über die Auf. Wertung wird in einem vereinfachten Berfahren durch Aufwer- tungSstellcn entschieden 2. Oeffentlich« Anleihen. Für Reich und Länder ist e» bei dem Moratorium bl- zur Erledigung sämtlicher ReparationSverpflichtungen geblieben. Nur Zwischenkredite, die nicht länger als zwei Jabre laufen, sind von dem Moratorium ausgenommen. Der Anleihegläubiger braucht aber den Papiermarkbetrag bis auf weiteres nicht als Schuldrrfüllung anznnehmen. Für Gemeinden und Gemeindevrr- bände gilt grundsäblich das gleiche. Jedoch kann die oberste Lan- deSbehörde beim Borliegen besonderer Verhältnisse abweichend« Regelung treffen. Nene Anleihen können den Vorrang v»r den alten erhalte». 8. Anflationsstenern 1. Zugunsten dr» Reiches. ^ Die ObligationSsteuer ist geblieben, die Besteuerung aber dahin geändert, daß eine Steuer von 2 v. H. von dem Gold markbetrag oer Schulverschreibnng unter Abzug des Aufwertung-. betraaeS, v. b. vom JnflationSgewinn, erhoben wird. Hat eine Gesellschaft ihre Schuldverschreibungen bereits früher mit einem geringeren Goldmarkbetrag als 15 v. H. qetilgt, so wird der Unter schied bis zur Höhe der 15 v. H. zusätzlich als Steuer erhoben. 2 v. tz. der Steuer sind am 1. März, die Zusatzsiener ist in tzalbjahrSraten zu entrichten. Die Bestimmungen, welche die JnflationSgewlnne bei Inanspruchnahme von Krediten betref fen, sind in die endgültige Verordnung ausgenommen worden. 2. Zugunsten der Länder. ^ Das Kernstück der JnflationSbesteuerung, in dem diese mit dem Finanzausgleich aufs engste zusammenhängt, ist dl« Steuer von bebauten Grundstücken geblieben. Die Grundsätze der Steuer sind durch die Beratungen im Reichstag und NeichSauöschutz in wesentlichen Punkten der- bessert und zwar im Sinne einer leichteren Tragbarkeit sowohl für ^« Mieter, als auch für Grundstückseigentümer. Einmal ist die tzteuer begrenzt auf di« Zeit bi» zum 31. März 1026 oder bis zu einer früheren Aufhebung der gesetzlichen Miete. Dann besonders ist dafür Sorge getragen, daß den, Eigentümer nicht nur genügend von der gesetzliche» Miete bleibt» um die Lasten des GrundstiickS einschliestltch der Betriebs- und JnstandsetzungS- kosten zu decken, sonder» daß ihm auch von einem gewissen Zeit punkt an ein Teil der Mieten für die Verzinsung von altem Eigcnkapital bleibt. Die Mieten selbst sollen allmäbllch gemäß der Entwicklung der allgemeinen WirtschattSlage den FriedenSmicten angr- nährrt werden. Dabei sind neben den steuerlichen Bedürfnissen der Länder und Gemeinden auch die allgemeinen Interessen, insbesondere in der, ordnungsmäßigen Unterhaltung und Instandsetzung der Häuser und die Leistungsfähigkeit der als Mieter in Betracht kommenden BevölkerungSkreise zu berücksichtigen. Die Steuer fällt den Länder,» zu. Sie soll helfe», den HanS- halt der Länder über die Zeit des UebergangeS hinweg zn bringen und auf diese Weise die Währung mit gewährleisten Daneben ist den Ländern noch die Besteuerung des JnflationSgewinnez bei belastetem -unbebauten Grundbesitz zugewiesen worden. Die Steuer wird in Höhe von 2 v. H. deS JnflationSgewinneS, der sich aus der Entwertung der dinglichen Lasten ergeben hat, erhoben. Dazu tritt ein Zuschlag, soweit eine frühere Rückzahlung ihrem Gold- wert nach hinter dem in der Verordnung vorgesehenen Answer. tungSbetrag zurückbleibt. Die erste Rate der Steuer darf nichtvordem l.Novem» ber 1025 fällig sein, damit die VolkSernähruna nicht divrch Einschränkun« der Produktion Not leidet. Die Landesregierungen sind ferner ermächtigt, die Jnflations- gswinne aus Holzgewinnen steuerlich zu erfasse». 3. Die Aufwertung von NeichSmarkforderunge» ans Schnldcn für Steuern. Von entscheidender Bedeutung für die Strnerwirtschast ist die Ausschaltung aller sich aus der Aufwertung ergebenden Be. wertungSschwicrigkeiten für die VrrmögcnSveranlagung vom 31. Dezember 1023. Forderungen und Schulden sollen vier ml» ihrem Papierbctrag eingestellt werden. L. Finanzausolelck Die Regelung, die der Finanzausschuß in der Verordnung gefunden hat. siebt unter dem großen leitenden Eledanke». daß e» gilt, die Selbständigkeit der Länder und dam>t die Selbsivcr- antwortung auf finanzlellem Elebiet zu stärke» und den Zuschüssen deS Reiches, insbesondere den Besoldungszuschüssen einEndezu machen, die nach Aufhörcn der Inflationszeit, nach Stillegung der Druckervresie, keine Daseinsberechtigung mehr haben. Die Regelung soll ferner die Aufteilung der Aufgaben zwischen Reick einerseits. Ländern anderseits auf den Elebicten. die nack der geschichtlichen Entwicklung als Sacke der Länder anzu^ sehen sind, wie Wohlfahrtspflege, Schule, BildcmgSwesen unh Polizei vorberciten. Bei der Neuregelung der Steueranteile ist eS für die Ein- kommen, und Körperschafts st euer dabei geblieben, daß den Ländern und Gemeinden in Zukunft 00 v. tz. zugcteilt werden - 2 0 v. tz. der Umsatzsteuer sollen für da» volle Rechnung«^ jahr 1024 den Ländern und Gemeinden zufallen.