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So-rialvolikische Umschau Gerechttglreil und Liebe die Vorbedingungen des sozialen Friedens Red» von Iustizminister Beyerle aus dem Stuttgarter Katholikentag«. Die deutsche Wirtschaftskrisis. verbunden mit dem teuren Stand der Lebenshaltung, mit Wohnungsmangel und Wohnungs not, mit Kapitalverlust und ungenügender Aufwertung bringt die Gefahr schwerer sozialer Kämpfe in« deutsch« Bold. Schon hören wir von ollen Seiten Kampsruse, gegenseitige Be schuldigung und Bedrohung. Die einen Klagen die heutige Ge sellschastsordnung als solche an und fordern ihre Beseitigung: fort mit der Macht des Kapitals, macht alle Betriebsmittel zum Derneingut des schaffenden Volkes! Von der anderen Seit« wird der Haltung der Arbeitnehmerschaft di« Schuld an unserer Lage »«geschrieben: mehr Arbeit und mäßiger Lohn! Herabsetzung der sozialen LostenI — sind die Forderungen. So dürfen die Dinge nicht weiter treldenl Wer es gut meint mit dem deut schen Volke, der muh auf Mittel und Wege slnnen. die Gegen- sätze zu überbrücken, di« Glieder des Volkes sich wieder näher zu bringen und ein friedliches Miteinanderarbeilen zu ermög lichen. Das praktische Ziel muh sein, dah auch bei beschränktem Stand des deutschen Wirischaftserträgnlsses all« Glieder des Vol kes ihre Ledensnotwendigkeiten. soweit es überhaupt möglich ist. befriedigt sehen und dah sich alle zu den durch die Vechäll niste gebotenen Einschränkungen verstehen. Wer zeigt uns den rechten Weg zum sozialen Frte den? Es fehlt nicht an Führe rangeb oien. — Da sind die Ver treter des wirtschaftlichen Liberalismus, die aus einer unge hemmten Entfaltung der Wirtschaftskräfte alles Heil erwarten Dieser Liberalismus ist mit seiner Weisheit längst zu Ende. Die zum Frieden erforderliche Berücksichtigung aller Glieder des Vol kes ist nur erreichbar, wenn »in« gewiss« Regelung ordnend eingretft. Diese Regelung kann nicht mit einem völligen Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung beginnen; denn Umsturz ist das Gegenteil von Friede. Deshalb sind auch diejenigen fatsche Weg weiser, welche mit der Aufhebung des Privateigentums und sei ner Ueberfithrung in den Gemeinbesitz die sozialen Verhältnisse bessern wollen. Der Versuch, die Lehre des Kommunismus zu verwirklichen, iv-Uvde nicht den Frieden bringen, sondern die Ordnung und den letzten Rest deutschen Volksvermögens ver nichten, Land und Leute in das völlige Lhaos stürzen. Aber auch die vom Sozialismus geforderte Verstaat lichung wichtiger Produktionsmittel und ein« umfassende Regle- mentieruug des Wirtschaftslebens erweist sich nicht als der rich tige Weg. Staatliche Bewirtschaftung kann -den in angemes sener GewinnmöglichKeit und gesundem Wettbewerb privater Un ternehmer begründeten Auftrieb von Erzeugung und Handel nicht ersetzen. Weitgehender staatlicher Zwang In der Giitcrver« teilung hat schon in den Fahren der Zwangsivirtschaft vielfach zu völligem Mißerfolg geführt. Liberalismus und Sozialismus sind nicht die rechten Führer, weil sie von einem verhängnis vollen Irrweg Herkommen, nämlich aus der Absage von Gott. Sie schalten Gott aus, anerkenne» nicht, daß auch hier der Mensch eine gottgewollte Aufgabe zu erfüllen hat, sehen nur Menschliches und Materie und ihr Wirken. Aber diese Gott- «ntfremdung hat die soziale Friedlosigkeit mitverschuldet. Fried« und wahre Wohlfahrt kann nur gedeihen, wo di« gottgewollte Lebensordnung besteht — wo die Einheit hergestellt ist zwischen Gott und den Menschen In allen seinen Lebensbetütigungen. Zu dieser Einheit, zu der Anerkennung der gottgewollten Ordnung, auch im Wirtschaftsleben, müssen wir zurückkelhren, dann haben wir den Weg zur Wohlfahrt. An die Aenderung, Verbesserung, Heilung müssen wir mit den Mitteln Herangehen, die ein Höherer uns ivcist: Gerechtigkeit und Liebe. Im Lichte des Christentums sind die Grundlagen der heu tigen Gesellschafts. und Wirtschaftsordnung nicht zu verwerfen. Da» Privateigentum, auf dem st« aufgebaut ist, ist di« Vernunft» genürhe Grundlage für die natürliche Daseiuserhaltung des Men- schen Das Privateigentum entspricht ober auch der dem Men schen von Gott gegebenen Freiheit und ist Voraussetzung der bestmöglichen Entfaltung seiner geistigen Kräfte. In Freiheit soll der Mensch nach dein Willen Gottes sein „Talent umsetzen Jedoch ist diese Freiheit keine schrankenlose. Nun sehen wir aber, dah di« modern« Wirtschaft und die heutige Gesellschaft die Schranken der Freiheit viel- fach überschritten hat. indem sie Eigentum, Besitz. Geld er,verb als Selbstzeveck betrachtet: Indem sie in rücksichtslosem Egoismus den eigenen Vorteil verfolgt und sich nicht um das Schicksal anderer kümmert; indem sie di« m-atc eilen Werte im Uebermah betont und dte geistig-seelischen Belange notleiden loht. Diese Auswüchse unserer Gesellschafts- und Wirtschaft« ordnung müssen bekämpft werden. Wir müssen wieder di« rich tigen Schranken für Eigentumsgebrauch und wirtschaftliche Frei heit finden und deutlich herausheben. Den untrüglichen Mah- stab hierzu bietet uns dt- Ge re cht ig -k « i t. Gerechtigkeit aber im christlichen Sinn« besteht nur. ivenn das Verhältnis des Men- schen zum Menschen und das Verhältnis des Atenschen zu den Dingen vor Gott recht ist. Die christliche Gerechtigkeit fordert die Anerkennung der Recht« oller Menschen. Di« schließt in sich den Schuh der Schwa chen vor körperlichen und seelischen Gefahren; sie kennt die Würde der menschlichen Persönlichkeit und verwirft die Gleichsctzung der menschlichen Arbeitskraft mit lebloser Ware. Im Verhältnis des Menschen zu den Dingen verlangt die christliche Gerechtigkeit zivar die Respektierung des Privateigentums, aber sie erinnert daran, dah der Mensch vor Gott nur Nutznieher des ihm an vertrauten Gutes ist. dah er hierüber Rechenschaft äbzulegen hat, und daß für die christliche Betrachtungsweise das Eigentum belastet ist mit der unablösbaren Verpflichtung, es zu Gottes Ehre und zum Nutzen der Gemeinschaft zu gebrauchen. Gerechtigkeit muh wieder der feste Grund der staat l schen Gesetzgebung auf allen Gebieten des sozialen Le bens werden. Gerechtigkeit fordert im besonderen, daß in der Steuergesetzgebung die sozialen Verhältnisse gebührend berück sichtigt iveröen, daß der Staat den durch Kriegsopfer besonders belasteten Volksgenossen zu Hilfe kommt, daß auch hinsichUih der durch die Inflation eingetretenen Vermögensoerschiebungen eine befriedigende Ausgleichung versucht wird. Gerecht gkeit ge bietet dem Staat, dah er die Volksgenossen vor wucherischer Ausbeulung schlitzt. Die Sozialoersicherungs- und Arbeiterschutz gesetzgobnng ist und bleibt ein Gebot der christlichen Gerechtigkeit ebenso wie eine der Körperkraft und Menschenwürde des Ar beiters Rechnung tragend« Regelung der täglichen Arbeitszeit und der Sicherung der Sonntagsruhe. Freilich kann der Staat, die öffentliche Gewalt, allein die sozialen Schwierigkeiten nicht lösen. Deshalb muh Gerech tigkeit Richtschnur für das soziale Handeln auch jedes einzelnen von uns sein. Sie muh als objektiver Mahstäb den wirtschaftlichen Handlungen zugrunde liegen und muh als Regulator das subjektive Denken und Urteilen der Volksgenossen ausgleichend beeinflussen. Wenn solcher gerechte Geist unser öffentliches Leben durch dringt, dann haben mir eine mächtige Schutzwehr für den sozia len Frieden geschaffen. Den» Gerechtigkeit ist die Grundlage jeden geordneten Zusammenlebens. Auch wenn Not und Last nicht ganz beseitigt werden, können, so werden sie doch leichter getragen, wo der Glaub« an die Gerechtigkeit der öffentlichen Geivalten besteht. Das Gefühl, ungerecht bölMdelr oder schutz los zu sein, dagegen wirkt verbitternd, aufreizend, friedstörend. Die Befriedung der Gemeinschaft -durch Uebevwindung der fozial-en Nöte wird um so besser verwirklicht, wenn zu der schlich tenden, ordnenden, ausgleichenden Macht der Gerechtigkeit hin- zutritl di« erivärmende, belebende Kraft der Liebe. Ein ge- deihliches Gemeinschaftsleben ohne Wohlwollen und Wohltun ist nicht denkbar, neben das aus Pflicht geboren« Recht muh auch die aus Düte stammende Billigkeit treten. Aus solchem Geist der Lieb« entspringt Ehrfurcht vor der Persönlichkeit des Menschen, möge er einer Klasse, einem Stande, einem Berufe angehören, welchem er wolle. Nicht Wis sen, nicht Reichtum, nicht hohe Stellung macht di« Würde de« Menschen aus, sondern di« sittliche Gröhe seiner Seele. Bei solcher Einstellung auch Im wirtschaftlichen Verkehr kommt wieder Seele in die Gemeinschaftsbezieh un- gen. Das Tot«, Kalte, vielfach Unwürdige, das die Mechanisie rung und Ueberorganisierung unseres Arbeits- und Wirtschafts lebens gebracht hat, und das so oft zu Erbitterung und Unzu friedenheit Anlaß gibt, wird überwunden. Wo der Geist der Liebe waltet, wird dem anderen nicht nur gegeben, was ihm nach Recht gehört, sondern es wird ihm auch warmherzig gegeben; der andere darf eine innere Teil- nahm« an seinem Ergehen fühlen. Wo dieser Geist lebt, da sin- det der Arbeitnehmer eine menschenfreundliche Behandlung: da wird auch sein persönliches Interesse am Betrieb geschützt und gefördert. Wo der Geist der Liebe herrscht, da scheucht der Ar beiter aus seiner Seel« di« Gedanken des Neides und der Miß gunst, da kann auch er sich als gleichberechtigtes Glied fühlen ln dem großen Borgang der Lebenserhaltung des Volkes, da wird sein Herz frei und weit, und stolz schaut er auf feine Arbeit als wertvollen Dienst an der Gesamtheit. Gerechtigkeit und Liebe auf allen Gebieten des wirtschaft lichen und sozialen Lebens angewandt, bringen die Lebensord- nung, bei der allen Volksgenossen der zur Erhaltung ihres Da seins notivendige Anteil an den Gütern des Lebens gewährt und ihnen auch die gebotene Pflege ihrer Menschenwürde und ihrer Seele zuteil wlvd. Sie können das Volk befrieden. Die Verwirklichung dieser Ideale fordert aber viel Opfer geist, viel Uebevwindung von menschlichem Eigennutz und Selbst sucht. Mohe Erwägungen der Humanität, bloße Antriebe einer menschlichen Ethik iviirden nicht ausreichen, um die selbstischen Hemmungen zu überwinden. Das Wesentliche ist, dah unser« Zeit wieder die Gebote der Gerechtigkeit und Nächstenliebe als Gottes Gebote und Gewissenspflicht anerkennt und sie als solch- in der Tat übt. Deshalb hat sich mit Recht die Kirche der Lösung der sozialen Frage angenommen. Ich brauche nur de» erhabe nen Papst Leo XIII. zu nennen, und vor aller Geist wird leben dig, wie seine große Enzyklika über die Arbeiterfrage vom 15. Mal 1891 mit der Leuchte der göttlichen Wahrheit die sozialen Schwierigkeiten der modernen Zeit und ihre Ursachen ausgc.helll und der Welt die übernatürlichen Heilsmittci zur Uebermii-.-dun-g der Nöte und Gefahren aufgezeigt hat. Ich darf daran erinnern, wie unser deutscher Episkopat bis auf die heutige Zeit immer wieder in Wort und Schrift den deutschen Katholiken die aus der christlichen Glaubens- und Siiteulehre für das wirtscliaft- liche und soziale Verl-alten sich ergebenden Folgerungen offen gelegt und für den sozialen Frieden durch Verbreitung der Ge danken von Gerechtigkeit und Liebe gewirkt hat. Der Ruf der Kirche ist im katholischen Deutschland, das können ivir Gott sei Dank sagen, nicht ungehört verhallt. Und wenn wir deut schen Katholiken uns in dieser Zelt angesichts der bedrohlichen Wirtschaftslage verstärkten sozialen Schwierigkeiten gcgcnllber- schen, so wollen wir uns um so hossnungssreudiger wende» zu den Hilfsmitteln, die uns die Kirche weist zur Bekämpfung der sozialen Nöte, zur Erlangung sozialen Friedens. Wir wollen uns rüsten mit der Leuchte der Gerechtigkeit und mit der un überwindbaren Macht der Liebe. Katholiken Deutschlands aller Berufe, aller Klassen, werdet einig in dem Bestreben, in allem -wirtschaftlichen und sozialen Handeln vor Gott recht zu tun uno überall die wahre Menschenliebe wallen zu lassen; erfüllet euch mit dem Geiste selbstloser Opserbereitschaft; denn ohne Opfer eines jeden von uns können die Schwierigkeiten nicht übsrmun- den werden. MM in öWjMlmt Man schreibt uns: Im Reichstag haben die Koinmunisten eine ganz be sonders schroffe Opposition bei der Beratung des Zollge- sches betrieben. Sie gingen sogar bis zur Obstruktion und zur Sprengung der Sitzungen, ließen es auf Massenhin- auswürfe durch Kriminalbeamte und Polizei ankommen und stimmten im übrigen ein herzbewegendes Klagelied über die Bosheit der deutschen Parteien und der deutschen Regie rung an, die Zölle schaffen wollen. .. 'ü" der agitatorische» Phrase, das, ausgerechnet Leutichland „Zollwucher" treibe, die Koinmunisten im Lande ihren Kampf gegen das Zollgesetz führen und de- gründen, und da auch von sozialdemokratischer Seite viel- fach mit in diese Agitation eingestimmt wird, ist cs doch von Jntere se, die Verhältnisse in Svwjetruhland ,elber einmal .gründlich sich anzusehe». Kein anderer als der Sozialist Max Schippe! ist es, der in den sozia listischen Monatsheften sowohl der eigenen Sozialdemo- kratischen Partei wie aber auch de» Kommunisten recht deutlich und gründlich die Wahrheit sagt. Insbesondere ist bemerkenswert, wie in Svwjetruhland, unter dessen Kommando ja die deutschen Kommunisten stehen, eine Zoll- und Handelspolitik getrieben wird. Auch diese Dinge sind ausdrücklich unter die Parole: Diktatur des Proletariats! gestellt^ Vergleicht man nun den alten deutschen Zolltarif VA" ^02. dessen Agrarzölle weit höher waren, als die m dem jetzigen Zollkompromih festgelegten Sätze dem russisch-bolschewistischen Zolltarif vom 8. Januar 1924. so kommt man nach Schippe! zu folgendem Ergebnis: Roheisen, deutscher Zollsatz in Mark für den Doppel- xentner 1, russicher Zollsatz in Rubel -- 2,16 M Dvppelz«ntiier 2,76, Eiscnschienen 2,50 M. bzw. 6 Rubel, Eisenbahn-Güterwagen 5 M. bzw. 12 Rubel, Messer- waren 16—25 M. bzw. 244 Rubel, Papiermasse g M bzw. 3. u. 12 Rubel, Pappe 4 u. 6 M bzw 8 u 25 Rubel, Packpapier 4 bzw. 3,60 Rubel? Baumwoll^ S°rn 6 2' M. bzw. 39 u. 107 Rubel, Wollgarn 2 u A7 Mark bzw. 81 und 238 Rubel, frisches Gemüse 4 M. bzw. 5 u. 9 Rubel, Obst und Beeren 6 M bzw 30 Rüpel, Nüsse 4 M. bzw. 18 Rubel, Konserven U' M bzw, 74 Rubel, Pilze 20 M. özw. 25 u. 30 Rubels Hopfen 70 M. bzw. 91 Rubel, Butter und Margarine 30 M. bzw. 24,50 Rubel, Käse 30 M. bzw. 74 Rubel. Diese Tabelle ist von ganz außerordentlicher Bedeu tung. Sie zeigt nicht nur, daß Sowjetrußland einen Zoll- schutz für Landwirtschaft und Industrie für absolut not wendig, ja für eine unentbehrliche Stühe in der gesam ten Wirtschafts- und Produktionspolitik ansieht, sondern es ergibt sich daraus auch, daß die sowjetrussischen Zölle wesentlich höher als die deutschen sind. Ferner ist sehr bcinerkenswert, daß der Sozialist Schippe! seinen eigenen Leuten vorhält, daß Zoll'ragen über haupt nicht nach irgendwelchen Partei-Richtlinien beurteilt und behandelt werden können, sondern baß sie einzig und allein vom Standpunkte der wirtschaftlichen Zweck mäßigkeit und Notwendigkeit betrachtet werden können und dürfen. Das ist allerdings eine Auffassung, die man bei den Sozialdemokraten während der letzten Vorgänge un Reichstag und auch jetzt in ihrer Agitation ,n der Presse vergeblich sucht. Von -er russischen Freiheit . Extremer Klassenkainpf zielt nicht auf Aenderung bestehen der Mißverhältnisse, sondern auf Umgruppierung der Kräfte. Seme Triebfeder ist Unduldsamkeit, die sich bei der Eroberung der Macht auf die überträgt, die man zu schützen vorgab. Es ist bekannt, dah man in Rußland nur das sagen und schreiben darf ivas die Regierung vorschreibt. Selbst die Gewerkschaften st"?,Organe der Sowjetgewalthaber. Jede freiheitliche Selbstbefreiungsregung innerhalb derselben wird mit allen mili- -irischen und politischen Mitteln unterdrückt. Am 2. April die. es Jahres erschien in den, vom Eisenbahnerverband heraus- iegel^nen Blatte „Gudok ein Bortrag des Vorsitzenden Ankre- E "nechorten Zustände auf den russischen Ellenbahnen chllderte. Es wären Leute entlassen worden nur deshalb, well 'öMnÄu die Rote Hilf« entrichtet hätten. Die Lässigkeit des Verbandes sei zum Teil an diesen Dingen mit die Rechtlosigkeit der Arbeiter jeder Beschreibung. Es werde e n systemal scher Felüma oeaen teils Im Interesse der sL Hilf/ ?e>fs?r die Ae betreffende Nummer wurde sofort beschlagnahmt, ^enso die folgende Nummer, in der ein« „Revision" der Rede vorgenommen war. bi« «Wer scheinbar nicht genügte Das gleiche berichtet die amerikanische Bolschewistin Emmc Gvsdiiianii, die sich längere Zeit in Rußland aushielt. In einer Petersburger Mühle zum Beispiel iviirden die Arbeiter von Sol daten beivacht, als wenn sie Galeerensträflinge wären. Beim Verlassen der Fabrik nach Feicraoeiw werde jeder Arbeiter visi tiert. Angeblich soll hier Mehl verschwunden sein, „aber die Kommissar« und Soldaten wissen schon, wo das Niehl hingeht". Jeder, der es auch nur wagt, sich zu beschweren, wird als Gegen- revolutionär festgesetzt. Die Zahl der Beamten und Angestellten sei geradezu widersinnig angeschwollen. In einer Schule, wo die Kinder von Ungeziefer und Schmutz verzehrt würden kämen auf 125 Kinder nicht weniger als 138 Funktionäre, in einer anderen bei 25 Kindern 40. Neben diesen Schulen gäbe es nach Art der „Musterfabriken" auch guterhaltene Schulen für die künftigen Regenten des Landes, denen cs an nichts fehle und die den fremden Missionen und Delegierten die Vorzüge der Sowjetrepublik Illustrieren sollen. Wie froh können wir doch sein, d >ß wir i„ einem naH kommunistischen Begriffen unfreie» Lande wohnen Die neuen Arbeitsgerichte. Gemeinsam vom Reichs- arbeitsininisterium und Neichssustizministerilim ist ei» neuer Gesetzentwurf über die Arbeitsgerichte ausgcarbeitct wor den. Als Vorlage diente ein Entwurf, der bereits im Jahre 1923 d^n NeichswirtschaftSrat Vorgelegen hatte. Die Arbeitsgerichte umfassen drei Instanzen: Das örtliche Arbeitsgericht, das den Bezirk eines Amtsgerichtes mn- schließt, das Landesarbeitsgcricht und das NcichSarbeits- gerlcht. Entgegen starken Strömungen, das örtliche Arbeits gericht mit den ordentlichen Gerichten zu verschmelzen, bleibt dasselbe wie bisher ein selbständiges Gericht. Sein Vor sitzender ist entweder ein ordentlicher Richter oder eine andere entsprechend vorgebildete Person. Er entscheidet Fälle, die wirtschaftlich und rechtlich eine weniger große Bedeutung haben, endgültig. Das Landesarbeitsgericht und das Reichsarbeitsgericht sind als besondere Kammern bet den Landgerichten und dem Reichsgericht gedacht. Der Um- fang der Arbeitsgerichte erstreckt sich im Gegensatz zu den bisherigen Gewerbe- und Kaufmannsgerichten ans di« gesamte Arbeitnehmerschaft, also auch auf die Vaud- arbetter. die Hausangestellten und öffentliche BetriebSarbei- ter. Bei der zweiten und dritten Instanz werden nun mehr außer den Rechtsanwälten auch Gewerkschaftsführer al» Bertrstek -ngelassen.