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Sächsische Volkszeitung
- Erscheinungsdatum
- 1925-09-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192509133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19250913
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19250913
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-09
- Tag 1925-09-13
-
Monat
1925-09
-
Jahr
1925
- Titel
- Sächsische Volkszeitung
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Sonntag, den 13. September 1925 Nr. 21S. Seit» I Auswerkungsrechl VI Die Aufwertung -er indirekten Kapitalanlagen (Pfandbrief«, Sparkassenguthabe«. Versicherungsansprüche) Boa Dr. Schetter, Londgerichtsdirektor, M. d R , Köln Tagesneuigketten Verband deutscher Reklamefachleule Dresden, 12. September. Der Verband Deutscher Neklame- fachleute hält vom 11. bis 13. September in Dresden seine dies jährige Tagung ab. Zu der Tagung sind auch Abordnungen ausländischer Reklameverlrelungen u. a. aus England und aus Skandinavien erschienen. Die Begrüßung seitens der Stadt sand gestern mittag im Neuen Nathause statt. Oberbürgermeister Blüh er bezeichnet« in seiner Begrüßungsansprache als Ausgabe der Re klame, den Verkehr zu hebe», die Wirtschaft zu beleben und den Geschmack zu fördern. Der Oberbürgermeister wünschte dem Verband bei seinen Beratungen die besten Erfolge und sprach die Hofsnung aus, daß es deutscher Tüchtigkeit gelingen möge, auch durch die Reklame die Wirtschaft bei ihrem Wiederaufbau zu unterstützen. Für den Verband der Reklamesachlcute dankte der zweite Vorsitzende Riesebrod, Berlin, und der Ehren vorsitzende Georg Wagner, Berlin. Es kam dann noch ein Vertreter des Bundes deutscher Gebrauchsgraphiker und ein Vertreter des Verbandes der Fachpresse zu Wort. — Am Nach mittag wurde im Italienischen Dörfchen die Sitzung der Delegierten abgehalten, die sich bis in die späten Abend stunden hinzog. Diese Delegiertensitzung hatte die Vorberei tungen sür die heute stattfindende Hauptversammlung zu lresfen. Der gestrige Tag wurde durch einen Unterhal- tungsabend im Belvedere beschlossen, der durch Vorträge des Rezitators Heilman» und des Operettensängers Oskar A i g n e r abwechslungsreich gestaltet war. Namens der Ne- klamesachleutc begrüßte der Bor-sitzende der Ortsgruppe Dresden, Seidel, die Gäste, unter denen »ran Professor Dr. Gurlitt, Pro fessor Dr. Scysfert, die Stadtverordneten Roder und Eichler bemerkte. Mit der Tagung ist eine Ausstellung verbunden, die im Lichthose des Neuen Rathauses einen guten Uebcrblick über die moderne Neklamekunst gibt. Plakate, Packungen und Um hüllungen der manigsachstcn Art in wirkungsvollster Form sind hier vereinigt. Erfinderischer Geist und künstlerische Fertigkeit haben hier eine Reihe von Musterleistungen zustande gebracht. Die organisatorische Leitung der Ausstellung lag in den Händen des Architekten Hahnemann. an der Ansgebaltimg des äußeren Nahmen der Ausstellung Hallen sich neben dem Rate der Stadt die Firmen Oskar Laube, Papierfabrik Zerkall bei Düren und das Modehaus Nenner beteiligt. -s- Großseuer In den Aussiger Schlchliverken. Am Mittwoch »rach in den weltbekannten Schichtwcrken in Aussig, im Vcr- mndraume der Seifenfabrik ein Großseuer aus. Neben gewal tigen Mengen non Kisten und Emballagen verbrannten mehrere Wagaons Seife. Die Wehren der Stadt und Umgebung wurden des Feuers in vier Stunden Herr. Die Ursache ist unbekannt, der versicherte Schaden geht in die Million. 1' Die Typhusepidemie in Anklam (Pommerns hat immer noch ein großes Ausmaß. In der Zeit vom 29. August bis Ist. September waren 17 Neuerkrankungen zu verzeichnen. Die Gesamtzahl der noch in Krankenanstalten uuterzebrachlen Typhuskranken beträgt 9ö. Die Zahl der Todesfälle wird mit etwa 40 sehr vorsichtig anzunehmen sein. h Flugzeugabsturz. Auf dem Flugplatz bei Celle bei Han nover stürzte gestern ein Flugzeug aus geringer Höhe beim Nehmen einer Kurve ab. Beide Insassen, der Flugzeugführer Ditze und der Beobachter Wahls, waren sofort tot. -s- Todesurteil. Vom Schwurgericht in Deggendorf lNieder- bayern) wurde der Arbeiter Karl Mahr, der am 14. Februar 1013 in Lohhof in Nicderbayern eine Frau, deren Ehemann sich damals in Gefangenschaft befand, ermordet und beraubt hatte, zum Tode verurteilt. Der Mörder ist von Oesterreich aus- geliesert worden unter der Bedingung, daß er nicht hin- gerichtct werden dürfe, auch wenn er des Mordes für schuldig befunden werden sollte. s Der Lustspieldichter Gustav Kadelburg ist am Freitag zu Berlin im Alter von 74 Jahren gestorben. -s- Erdstöße in Toskana. Am Donnerstag erfochten in Toskana drei Erdstöße, und zwar der erste »m 5 Uhr morgens, der zweite gegen 8 und der dritte gegen 11 Uhr vormittags. Das Zentrum dieser Erdstöße war die kleine Stadt NvccnsteaSeiane, in der einige Schornsteine umsieleu. Einige .Häuser weisen Risse auf. f EiscnhahnnnfaU in Frankreich. Auf dem Bahn hofe von Montpellier ist ein Persouenzng bei der Einfahrt infolge Versagens der Bremse auf einen Prellbock gestoßen. Die Reifenden wurden durckeiuandergeworfen und meh rere verletzt. s- Brennender Dampfer. Nach einer HavaSmeldung aus Alicante ist der Dampfer „Eabo Billauv", von Mar seille nach Nenyork unterwegs, mit einer Ladung Lumpen brennend im .Hasen von Alieantc nngekvmnien. Man fürch tet. daß das Schilf versenkt werden inuß. Mlmssolse Kes LckZMl öeiiöels Sonntag. 13. September. 8.30— 9,00 vorm.: Orgelkonzert aus der Leipziger Universitäts- Kirche sProf. Ernst Müller). 11,00—1t.30 vorm.: 32. Vorlesung übe, Charakterköpfe aller Zeile». Dr. AI. Steinitzer: „Bruckner". 11.30— 12,00 vorm.: Vortrag: Prof. Dr. Erich Marx von der Uni versität Leipzig: „Physik des Weltalls", 1. Teil 12,00—1,00 nachm.: Musikalische Stunde der Mitteldeutschen Sendestelle Weimar. Girvanni Pierluigi (1525—1391): Missa papae Marcclli (1555) sür sechsstimmigen gemischten Chor a capella. 1. Ko> ie. 2. Gloria. 3. Credo. 4. Sanctus. 5. Benedictus. 6. Agnus Dei. Chor: Mitglieder des Opern- chors des Deutschen Naiwnallhcalers. Leitung: Musikdirek tor Hermann Saal, Lhordirektor des Deutschen National- thcaters. 4,30 0,00 nachm.: Nachmittagskonzert. Cläre Gerlpardt-Schult- heß (Sopran), Mitglied der Leipziger Oper. Das Gewand haus Trio: die Herren Edgar Wollgandt (Violine), Konzert meister des Genxmdhausorchestcrs, Karl Herrmann (Viola), Hans Münch Holland (Violincell), Soloccllist des Gcivand- hausarchesters. Am Flügel: Hermann Ambrosius. 8,15 nachm.: Hörspiel: „Der zerbrochene Krug", Lustspiel von Heinrich v. Kleist. Einführende Worte und Spielleitung: Ju lius Witte. Personen: Walter. Gerichtsrat (Oskar Berger), Adam, Dorsrichler (Prof. Ad. Winds), Licht, Schreiber (Alsr. Watzel), Frau Marthe Rull (Maria Dalldorf), Eve, ihre Toch ter (Ellinar Ors), Veit Tümpel, ein Bauer (Arthur Nau mann), Ruprecht, sein Sohn (Karl Keßler). Frau Brigitte (Tilly Hesse). Ein Bediensteter (Hans Bocken). Montag, 14. September. 4.30— 6,00 nachm.: Nachmittage Konzert d. Nundfnnkhanskapclle. 7,00—7,30 nachm.: Vortrag: Dr. Hcuß: „Cherubim". Programm der Mitteldeutschen Sendestelle Dresden. 7.30— 8.00 nachm.: Bortrag: Dr. Felix Zimmermann: „Theodor Stürm". 8,15 nachm.: Theodor-Storm-Abend. 1. Licder (Lisa Wechsler): 2. Theodor Storni: „Ein grünes Blatt", Novelle (Hugo Wal- dcck): 3. Lieder (Lisa Wechsler): 4. (Hugo Maldeck): 5. Brahms: Sonate (A-Dnr) für Violine »nd Klavier, op. 100: a) Allegro nmabile: b) Andante tranguille. vivace: c) Allegro giocoso (Erdmann Warwas). Anschließend (etwa 9,30): Pressebericht und Sportfunkdienst, so wie Bekanntgabe der größten Gewinne der Sächsischen Lan- deslollerie. — Van 12—2 Uhr nachls: Versuche von Leipzig und Dresden ans eigenen Wellen. ' Den Vermögensanlagen dieser Art ist gemeinsam und eigentümlich, daß der Schuldner diese Verbindlichkeiten nicht für eigene Kreditbedürfntsse eingegangen ist, sondern daß er als Vermittler mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln seiner Gläubiger fremde Kreditbedürsnisse befriedigt hat. So stehen diese Vermittler fremden Kapitals als Auswer- tungsschulöner und Auswertungsgläubiger — aber nicht ohne eigenes Interesse — inmitten des Ausgleichs der Geldentwer tung, zwischen denen, di« ihr Kapital angelegt und denen, die es letzten Endes genutzt haben Wie also die Vermögenslage eine indirekte gewesen ist, kann der Gläubiger auch nur auf dem glei chen indirekten Wege über seinen Kreditvermittler zu einer Aufwertung gelangen. Sei Aufivertungsanspruch richtet sich nach dem, ivas der Vermittler selbst als Aufwertung von seinen Schuldnern erhält. Geldvermittlungsgeschäfte dieser Art haben stets einer scharfen staatlichen Kontrolle unterlegen und die Si cherstellung des Gläuüigervermügens gewährleistet. So ivar den Sparkassen vorgeschrieben, daß sie mindesten ein Drittel ihrer Spargelder in erststelligen Hypotheken, ein Drittel in Wert- inrpieren, ein Drittel in Forderungen an öffentliche Verbände an. zulegen hätten: die Hypothekenbanken hatten nach einem be sonderen Gesetze für den Erlös der von ihnen ausgegebenen Pfandbriefe in erststelligen Beleihungen von Grundstücken Dek- kung und in Schuldverschreibungen des Reiches und der Län der Ersatzdeckung zu suchen. Endlich war durch die Versiche - rungsauf sichts-Gesetzgebung dafür gesorgt, daß alle Unternehmungen einen Prämienreservesond zu bilden l)atten, der eine jederzcitige Sicherstellung der Ansprüche der Versicherungs gläubiger bedeutete. 1. Das Recht der Aufwertung der Indirekten Kapital anlagen ist noch unfertig. Weil sich noch nicht übevschcn läßt, iwe für die Deckungsmasse die Aufwertung der Hypotheken und An leihen im einzelnen ansfälli, kann noch nicht gesagt werden, wie viel Aufwertung auf den einzelnen Pfandbrief, das einzelne Sparkonto und jede Versicherung entfällt. Die Deckungsmasse ist auch nicht ohne weiteres zur Ausschüttung an die Gläubiger geeignet, da die Hypotheken bis 1932 gestundet sind und die An leihen erst allmählich durch Auslosung sättig werden. Infolge dessen sind noch ausführliche Ausführungsverordnungen erfor derlich. die den Liguidierungsprozcß erleichtern und beschleuni gen sollen. Dos Aufwertungsgesctz beschränkt sich deshalb dar auf, die grundlegenden Bestimmungen zu treffen und beauftragt mit der weiteren Durchführung die Regierungen des Reiches und der Länder. Gleichwohl sind unverbindliche aber wohl zutref fende Schätzungen angcstellt worden, wieviel nach der reichsrecht- lichen Regelung bei Verteilung der Masse aus die einzelnen An lagen entfällt. Nur hinsichtlich der Spmrkassen ist den Landes regierungen anscrlegt worden, daß der auf die- Einlagen ent fallende Betrag mindestens 12 ff v. H. des Goldmarkbetrages der Forderungen erreichen und möglichst dem Aufwertungssatz ent- sprecl)en solle, der sich sür die Anleihe» des Schuldners und s'i- ner Garantien ergebe. Nach dem Rechte der Steuernotnerurd- nung wurde bei einer allgemeinen Auswertung von 15 Prozent mit einem Satze von 2 bis 3 Prozent sür Spxircinlagen gerechnet. Nacl-dem nunmehr der Aufwertungssatz sür Hypotheken auf 25 Prozent gesteigert und die Rückwirkung eingeführt ist. Iwnine die ursprüngliche Schätzung erheblich erhöht werden. Wenn aber 1214 Prozent als Mindestsatz vorgeschrieben sind, so folgt schon ,daraus, daß die Tcilungsmasse diesen Sah nur herausbringen Hann, wenn die Garantien erhebliche Beiträge aus ihrem Vermö gen beisteuern, — Für die Psandbriese wurde das Auswerlungs- ergcbnis nach der Steucrnotvcrordnung auf 7 bis 8 Prozent ge- scl-ätzt, heute darf man — wie dem Verfasser aus seinen Be sprechungen mit den führenden Hypothekenbanken bekannt ist - auf einen Satz von 14 bis 18 Prozent rechnen. An diesen Be trag werden die Bersicherungsansprüche wcchl nicht ganz heran- rcichen, aber auch bei ihnen wird eine erhebliche Steigerung übcr das nach der Steuernoiverordnung erwartete Blaß erzielt wer den. 2. Teilungsmasse und Beitrag des Schuldners Für die Aufwertung aller indirekte» Kapitalanlagen ist zu nächst eine Teilungsmasse zu bilden, die gleichmäßig unter die Gläubiger im Verhältnisse der Goldinarkbeträge ihrer Ansprüche zu verteilen ist. Diese Verteilung obliegt einem Treuhänder, der da, wo er nicht bereits eingesetzt ist, eigens zu diesem Zweck bestellt werden kann. Diese Masse ist sodann durch Beiträge der Schuldner zu verstärken, deren Höhe die Reichs- oder Landes regierung bestimmt. Je mehr die Schuldner an dein Kapital- vermitllüngsaeschäft persönlich interessiert waren, umso höher wird dieser Beitrag ansfalien müssen. Dabei wird zu berück sichtigen sein, daß der Ausbau u.io die Organisation der Psand- briesinstitute und Bersicherungsunlcrnehmungsn erst durch die Mittel dek alte» Gläubiger ermöglich! murde und daß auch aus ihren Mitteln vielfach Sachwerte erstellt morde» sind, die die Forderung des Geschäftsbetriebes nach der Inflation gestalteten. Ans der gleichen Erwägung beruht die Beitragspflicht der Spmr- kassengarantcn. Nicht nur ans der sormaien Garantie, sondern vielmehr aus den höchsteigenen wirtschaftlichen Interessen der Kommunen rechtfertigt sich ihre Heronziehung mit einem Bei trage. Andererseits entstehen allen diesen Schuldner» durch die Aerteilnngsvcrsahrcn große Kosten, die sie nn Interesse ihrer Gläubiger aufweuden und die ihnen daher wenigstens teilweise aus der Masse ersetzt werde» müsse». Für die Psandbriefanstal- tcn ist dieser Verwaltnngskostenanteil auf ein Höchstmaß von 10 Prozent der Teilnngsmasse beschränkt morde». S. Psandbriesauswcrtuiig Weiche Ansprüche sind hier zu berücksichtigen, wie setzt sich die Teilnngsmasse zusammen und wie kommt der Giäudiger zu seinem Gelds? a) Das Psandbriesgeschäfr wird von den Hypo- thekcnbanken (Aktiengeseilscliaftcn). den Land- und Stadtichas- ten, den Schisfsbcleihungsbankcn und den Ablösungsanstalten betrieben. Die letzteren, meist Rentenaanken, staatliche öffent liche Anstalten, Ipaben statt der Pfandbriefe Rcntenbriefc aus- gegeben, verzinsliche allmählich zu tilgende Schuldverschreibun gen. Die Hypothekenbanken lpaben nieist eine besondere Abtei lung für Kommunalkredit eingerichtet und ans der Grundlage der den öffentlichen Verbänden gemährten Darlehen Kommunal obligationen ausgestellt. Zu gleichen Zwecken bestehen auch Grundkredit- und privatrechiucke Kommunalkreditanstalten, die kein Hypothckcngeschäft betreiben, und statt der Pfandbriefe besondere Darlehensverbriefungen ausstellen. Die Ansprüche aus allen diesen Urkunden gehören sür die Aufivcrkung zum Kapitel l^lZbZlle, fulZballsliefe!, I. I-auLligksbeii 10 femäpieclie,-1073 der Psandbriefaufwertung: sür sie aste ist eine Testungsmofs« z« bilden, so daß bei den Hypothekenbanken, die sowohl das Hyp« theken- wie das Kommunalkrcditgeschüft betreiben, zwei ver schiedene Teilungsmassen bestehen werden. — Von der Auswer tung ausgeschlossen sind auch hier die wertoeständigen Schuld- titel, wie zum Beispiel die Roggenrcntenbricfe. b) Die Teilungsmasse besteht aus dem am 13. Februar 1924 als Deckung in das Hypothekenregister eingetragene.- Hypo- tlieken und Darlehnsforderungen aus dem Kommunalkreditge« sä)üft, den früher eingetragen gewesenen Hypollpeken, soweit sie Kraft Rückwirkung wieder erstehen und Nachzahlungen erfolgen, den ebivaigen Ersatzdeckungen in öffentlichen Anleihen und dem Beitrag, den die Aufsichtsbehörde festsetzt. c) Di« Verteilung der Masse ist in eine Ermächt'gung der Reichsregierung gestellt, die die außerordentlich verschiedenen Verhältnisse bei den Hypothekenbanken, Landsäpatten usw be rücksichtigen soll und auch bestimmen kann, daß die Gläubiger durch die Zuteilung von Goldpfondbriesen zu befriedige,: sind. Die grundlegende Verordnung der Reichsregierung ist bisher nicht ergangen, wird sich aber wohl der Dritten Durchführungs verordnung zur Steuernotverordnung anpassen und für den Ok tober dieses Jahres zu erwarten sein. Das Auiwcrtungsgesetz mußte aber noch eine Feststellung darüber treffen, inwieweit aus- geloste und gekündigte Pfandbriefe an der Auswertung noch teil nehmen. Diese reinmateriest« Frage hat eine Regelung gesun- oen, wie sie für Industrieobligationen und im Ablöchagsgesetz für aste Anleihen vorgesehen iü: Ueberall wo der Pfankvriesglüu- biger sich bei Rückgewähr der Leistung seine Rechte Vorbehalten i>at und ferner da, wo er noch selbst im Besitze des Pfandbriefes geblieben ist, oder seine Depotbank den Besitz für ihn ausübt, nehmen die Psandbriese an der Verteilung der Masse mit teil. .Hat dagegen der Pfandbriesgtäubiger selbst oder durch leine Bank die Stücke ohne Vorbel)alt abgeicesert. so ist jeder Auswer tungsanspruch erloschen. Bei der ungeheuren Masse der hier zur Verrechnung kommenden Schuidtitcl war es ganz unmäaüch, den Psandbriesinstituten zuznmnten, auch für die in ihren Kellern liegenden oder bereits eingestampften Urkunden aus ihren Bü chern oder den Feststellungen am Ladentisch zu ermitteln, welcher Gläubiger die Urkunde eingereichi habe uns wann. — Zugunsten der Banken findet dagegen eine Pfandbriesauswernmg nicht statt. Sie können Auswertungsansprüche aus dein Besitz ausaeloster oder gekündigter Urkunden nur sür Rechnung ihrer Kunden geltend machen. 4. Sparkassenauswcetung Welche Guthaben kommen Iper zur Auswertung, wie ist das «usgewertete Sparkassenvermöaen zu verteiieu. u»s wie wird das Bersahren sich abwicketn? a) Nur Guthaben bei össentlichcn und den unter Etaats- aufsicht stehenden privaten SzcorKaisen saüen unter die soge nannte Sparhassenaufwertung. Gesondert sind behandelt die Guthaben bei Fabrik- und W e r k c-s pa r k a s s e » die nicht schcwatisch und nicht aus einer Teilungsmasse, sondern nach der individuellen LeistungssnhigKeir des Schuldners ansgewerlet werden, und die Guthaben bei Banken und ähnlichen Unternehmungen (Spar- und Darlehnskassen), die überhaupt nicht aufgewertet werde», auch wenn sie spmrkassenähnlichen Charakter haben. Die Forderung des Sparkassengläubigers muß auch die äußeren 'Merkmale eines Spargnllpadens tragen, wie sie durch Ausstellung eines Sparbuches mit bestimmten Ab rechnungsformalien zum Ausdruck kommt Soweit Sparkassen, Darlehnsgeschäfte abgeschlossen haben, die sich nicht auf die Hercinnahine von Spareinlagen bezogen, dürsten sic wie die Bank von jeder Auswertung frei se'n. b) Das D e ck u n g s u e r m ö g e n der Sparkassen — be stehend ans den aufgcwerreten Hypotheken, Anleihen und ver brieften Kommunaldarlehen - ist aus die Gläubiger nn Ner- hältnis des Golünwrkbetragcs ihrer Forderungen zu verteilen: dabei wird der Goidmarkbetraz nach de'- Mcßzahl und dem Zeit punkte des Erwerbes berechnet. Diese Niethose würde sür die jenigen Gläubiger eine besondere Härte mit sich bringen, och ihr Guthaben von einer Sparaasse auf die andere haben überweisen lassen: denn darin liegt >m Regeljaile eine Rückzahlung der ersten Sparkasse und eine Cinpahtung bei der zweiten Für die Berechnung der Forderung gegen die zweite Sparkasse käme aber stets ein späterer Eriveroslag der Forderung in Frage, so daß der Gläubiger durch die Ueberwectung große Verluste erlitte, Deshalb ist bestimmt morsen, daß bei Üebcrweisungen gegen die zweite Sparkasse ein Golomarkbelrag geltend gemach: werden kann, wie er sich gegen die erste Sparkasse ergibt. Eine Rück wirkung ist reichsgesetzüch nur in den Fällen des Vorbehaltes an- erkannt: auch Sparkassen lpabcn sich in der Inflationszeit ge legentlich wie andere Schuldner ihrer Verbindlichkeiten dadurch entledigt, daß sie ihren Gläubigern die Sparguthaben durch die Post zugehen ließen. Wenn der Gläubiger alsdann die Bollwer- tigkcit der Zahlung nicht beanstandete, ist er des Vorrechtes der rückwirkenden Aufwertung verlustig gegangen Vom Rechtsvor- bchalt abgesehen ha! das Aufwertungsgesetz es der obersten La n- desbehördc überlassen, Zahlungen nach einem zu be stimmenden Stichtage noch an einer Auswertung teiinchinen zu lassen. c) Uebcrhaupt hat auf dem Gebiete der Sparkassenattswer tung die oberste Lan-desbehörde eine weitgehende Ermächtigung erhalten, die nicht nur das Abivicklungsversahrcn, sondern auch das materielle Recht betrifft. Die Landestahörden können einen A n in e ld e z wa n g einführen, aber auch von jeder Anmeldung obsehen, über den Zuschuß des Garanten zur Verlcitungsmassr eingehende Vorschriften erlassen, und das Liquidationsvcrfahrcn nach den verschiedenartigen Verhältnissen der Land-, Kreis-, Stadt-, Provinzsparkassen verschieden gestalten: sie können wei ter von einem Teilungsverfahren überhaupt abschen und statt dessen einen Einheitssatz und die Ausbringung der Nüttel für diese Art der Aufwertung im einzelnen vorschreiben, auch über den reichsrechtlichen Mindestsatz von 1214 Prozent mit einem hö heren Mindestsatz hinausgchcn, auch die Teilungsmasse mehrerer Sparkassen Zusammenlegen. — Von besonderem Interesse sür die Gläubiger sind aber die materiellen Befugnisse: Gut- l>aben, die nicht «inen Mindestgoldn>ert erreichen, könne» bei der Verteilung ausgeschlossen werden, damit nicht die ohnehin stark unproduktive Arbeit vermehrt werde. Umgekehrt kann ange ordnet »»erden, daß Guthaben kleiner Sparer von der Teilnngs masse ausgeschlossen und voll oder zu einem höheren Satze anlgewertet werden, in jedem Faste müssen aber die Miltel da für aus anderen Quellen als der Teilnngsmasse ausgebracht wer den. Einer Bestimmung, daß aste Gntl)aben bis zu 100 Gold- mavk voll, bis zu 200 Goldmark zu 30 Prozent ihres Wertes aus gewertet würden, würde nichts im Wege stehen. Endlich kann die oberst» Landcsbehörd« bestimmen, daß Ein- und Auszahlun gen nach einem bestimmten Stichtage bei der Auswertung unbe- rücksichtigt bleibe». Dieser Stichtag muß sich dem allgemeinen Rückwirkungstermin anp»assen und darf deshalb nicht vor dem 15. Juni 1922 liegen. Damit ist ein« weitreichende Handhabe geboten, Rückzahlungen aus der Inflationszeit wieder ins Le ben zu rufen. Zulässig wäre also zum Beispiel folgende Anord nung: Alle Einzohlungen nach dem 1. Januar 1923 und alle
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