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Handwerkssekretäre! Schon lange war es der Wunsch einsichtiger Hand werker, für ihren Stand besondere Handwerks beamte in einzelnen Bezirken zu Mffen, die in ähn lichem Sinne für das Handwerk arbeiten sollen, wie es die Arbeitersekretäre für die Arbeiterschaft tun. Das Haupt hindernis lag aber stets in den Schwierigkeiten, die dazu notwendigen Geldmittel aufzubringen. Unter diesen Um ständen ist es hochinteressant, zu erfahren, daß der Hand- werker-Kreisverband zu Mülheim a. Rh., Stadt und Land, und Köln-Land — eine Unterorganisation des Rheinischen Handwerkerbundes — die Mittel und Wege gefunden hat, für seinen Bezirk einen Handwerkssekretär anzustellen. Ter Kreisverband ist mit seinen bisherigen Erfolgen durchaus zufrieden. Die finanziellen Mittel werden durch ein E i n - ziehungsamt für H a n d w e r k e r f o r d e r u n g e n gewonnen, an das jeder, der dieses Einziehungsamt benützt, eine kleine Gebühr abznführen hat, die zur Besoldung des Handwerkssekretärs verwendet wird. Auf diese Weise wird sowohl die Anstellung eines Handwerkssekretärs ermöglicht, als auch eiu Mittel gegeben, um das leidige Borgunwesen zu bekämpfen. Tie Anmeldung der Forderungen steigt; so wurde in einem Monat die Einziehung von 7000 Mark über wiesen. Die Arbeitsmethode ist im wesentlichen dieselbe, wie sie bei dem Einziehungsamte der Düsseldorfer Mittel- standsvereinignng und der Kreditgenossenschaft in Neisse in Uebung ist. Zunächst erhalten die Mitglieder des Verbandes, um der Kundschaft nicht als aufdringlich zu erscheinen, kleine Zettel, die auf die Rechnungen geklebt werden, folgenden Inhaltes: „Laut Beschluß des Kreisverbandes bin ich ver- pflichtet, Rechnungsbciträge, die nicht innerhalb . . . Mo naten beglichen werden, dein Einziehnngsamte des Hand- werker-Kreisverbandes zu überweisen, wofür die üblichen Zinsen und Kosten berechnet werden." Dieser Vermerk hat den Vorteil, daß die Regelung der Rechnung häufig schneller geschieht und es einer Mahnung des Handwerksmeisters nicht mehr bedail; de"n sobald der Betrag innerhalb der gesetzten Frist nicht ei, geht, tritt das Einziehungsamt in Funktion. Der Hanl Werker braucht nichts weiteres zu tun, als die Forderungen dem Amte zu überweisen. In einem höflichen Schreiben macht das Einziehungsamt dem Schuldner davon Mit teilung, daß ihm die Forderung überwiesen ist. In dem gleichen Schreiben ist auch eine Mitteilung des Gläubigers selbst enthalten. Hat diese Mitteilung keinen Erfolg, so erfolgt eine Mahnung; bleibt auch diese wirkungslos, so hängt es vom Gläubiger ab, ob gerichtlich vorgegangen wer den soll. Sehr häufig kommt es dahin, daß von dem Schuldner Ratenzahlungen erbeten werden. Diese werden ebenfalls von dem Einziehungsamte vereinbart, allerdings nur im Einverständnis mit dem Gläubiger. Die Zahlungs termine werden gewöhnlich so gestellt, daß sie mit dem Lohn tage des Schuldners zusammenfallen. Soweit diese Einrichtung! Es ist ganz selbstverständ lich, daß eine Kreditgenossenschaft ebenfalls dieses Einziehungsamt einrichten kann. Dazu überzugehen ist vor allem deshalb anzuraten, weil sich zugleich die Diskon tierung von Buchfordernngen damit verbinden läßt. Nicht minder wichtig als der Weg, auf dem die finan zielle Möglichkeit der Anstellung eines Handwerkssekrctärs geschaffen wird, sind die Aufgaben, die dem Hand werkssekretär überwiesen werden. Der genannte Kreis verband hat den Aufgabcnkreis folgendermaßen festgesetzt: Im allgemeinen hat der Handwerkssekretär die Aufgabe, dem Handwerker in allen kritischen Fragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Der Handwerker muß die Gewißheit hoben, in dem Sekretär einen Mann zu haben, der imstande ist, ihn ans den Schwierigkeiten des gewöhnlichen Lebens, wie sie der Beruf bedingt, herauszuhelfcn. Im einzelnen hat der Sekretär die Aufgabe, in Steuerrekla- mationen dem Handwerker zur Seite zu stehen. So viele Reklamationen werden zurückgewiesen, weil es ihnen an sachgemäßer Begründung fehlt. Oft ist die Buchführung mangelhaft, so daß es schwierig ist, den gewünschten Nach weis zu führen. Hier erwächst dem Sekretär eine dankbare Aufgabe. Desgleichen auf dem Gebiete des öffentlichen Versicherungswesens (Kranken-, Unfall,- Inva lidenversicherung). Dem einfachen Handwerksmeister ist cs nicht möglich, die oft verwickelten Bestimmungen zu über- sehen. Erst recht notwendig ist Unterstützung beim Abschluß von privaten Versicherungen, wie Haftpflicht-, Lebensversicherungen, da hier noch die Gefahr der persön lichen Uebervorteilung vorliegt. Ebenso gibt die errichtete Geschäftsstelle Aufschluß über Gewerbegerichts angelegenheiten. Hat ein Handwerksmeister ein größeres Stück Arbeit übernommen oder den Einkauf von einem bedeutenden Posten Waren oder von Maschinen vor zunehmen, so findet er in dem Handwerkssekretär die Per son, die ihm notwendige Ratschläge gibt. Durch das Ein- ziehungsamt ist zugleich die Möglichkeit gegeben, daß dem Sekretär die böswilligen sogenannten „faulen" Kunden be kannt werden und er die Handwerker warnen kann. Wie oft entbehrt der Handwerker einer regelrechten Buch führung, wie fällt ihm gerade die Einrichtung einer solchen, das erste Anlegen derBücherso schwer. In dem Handwerkssckretär hat er den Mann, der ihm zu helfen weiß. Durch die Vermittelung und Bemühung des Sekre tärs lassen sich leicht Rechts st reitigkeiten oder sonstige Meinungsverschiedenheiten beilegen und kostspielige Prozesse vermeiden. Wie leicht kann der Handwerker in eine schwierige Lage kommen, sei cs. Laß er seinen finan ziellen Verpflichtungen nicht Nachkommen kann, oder es ent steht eine sonstige Schwierigkeit, von deren günstiger Be seitigung schließlich die Existenz des ganzen Geschäftes ab hängt. Besonders gilt cs hier den „falschen Freunden" entgegenzutreten, die zwar äußerlich dem Handwerker ent- gegenkommen, in Wirklichkeit aber seine Notlage auSnutzen. Hier ist der Handwcrkssekretär der rechte Mann, einzu- greifen. Natürlich steht nichts im Wege, den Aufgabenkreis des Handwerkssekretärs weiter zu stecken, als es der genannte Kreisverband getan hat. Für die Handwerker sott dieser Erfolg ein Ansporn sein, auch ihrerseits der Frage der Schaffung von Handwerkssekretären nahezutreten. Das wäre ein schöner Fortschritt in der Handwerkerbewegung! Sächsischer Landtag. Dresden, den 14 April 1310. Die Zweite Kammer erledigte heute eine aus- führliche Tagesordnung in Gegenwart der Herren Staats minister Dr. von Rüger und Graf Vitzthum von E ck st ä d t. Zunächst stand auf der Tagesordnung Kapitel 34 deS ordentlichen Etats, betreffend Ordenskanzlei. Die Finanzdeputation V beantragte durch den Berichterstatter Sekretär Anders die Einnahmen mit 520 Mark und die Ausgaben mit 40 020 Mark zu genehmigen. Abg. H e t t >> e r (nat.-lib.) erklärt, daß die größte Mehr heit seiner politischen Freunde an dem der Krone Anstehen den Rechte der Ordens- und Titelverleihungen nichts ge ändert wissen wolle und deshalb für die Vorlage stimmen würden. Abg. Tr. Roth (sreis.) spricht sich namens der frei sinnigen Fraktion gegen die Bewilligung der Mittel für die Ordensverleihungen ans. Die freisinnige Fraktion würde dagegen stimmen. Tie Auszeichnungen seien in der Hauptsache eine Belohnung für gutes politisches Verhalten und führen zu Heuchelei und Strebertum. Abg. Merkel (nat.-lib.) sprach sich ebenfalls gegen die Ordensverleihungen ans und hätte gewünscht, daß ein Ab strich an dem Kapitel erfolgt wäre. Im weiteren erörtert er einen Spezialfall, bei dem ein alter Polizeibeamter abge lehnt worden sei. Abg; Hart mann j(n>ach-lib.) teilt ebenfalls einen Fall mit, nach dem ein um das Geineindewesen einer kleine ren Stadt verdienter Mann ebenfalls nicht berücksichtigt worden sei. Er wünscht mehr Objektivität bei den Vorschlä gen zu den Auszeichnungen. So lange dies nicht der Fall sei, müsse er gegen die Vorlage stimmen. Abg. Sinderma n n (Soz.) spricht sich gegen die An nahme des Kapitels aus. Vizepräsident Opitz (kons.) betont, daß die Ordensver leihung ein Recht der Krone sei, an dem keine Kritik geübt werden dürfe. Nachdem sich noch die Abg. Günther (frcis.) und L a n g h a m in e r (nat.-lib.) gegen die Bewilligung des Kapitels ausgesprochen hatten, wurde das Kapitel mit 48 gegen 34 Stimmen genehmigt. Dagegen stimmten die na- tionallibcralen Abgeordneten Langhainmer, Merkel und Hartmann, ferner sämtliche freisinnige und sozialdemokra tisch Abgeordnete. An zweiter Stelle standen Kapitel 42 und 43 des ordent lichen Staatshaushaltsetats, betreffend das Ministerium des Inner», die Kreis- und die Amtshauptmannschaften, die Delegation Sayda, sowie die Generalkoininission für Ab lösungen und Geineinheitöeinteilungen. Den Bericht er stattete Abg. Mangler (kons.). Tie Finanzdeputation ^ beantragte, Kapitel 42, Ministerium des Innern, die Ein nahmen mit 19 200 Mark und die Ausgaben mit 811398 Mark, sowie Kapitel 43, Kreis- und Amtshauptmannschaf- ten usw., die Einnahmen mit 912 000 Mark und die Aus gaben mit 3 820 482 Mark zu genehmigen. Zur Debatte sind nicht weniger als 22 Redner gemeldet. Zuerst sprach Abg. Brodaus (freis.) und wünscht Abstriche bei verschiedenen Kapiteln. Dann kritisiert er die Woh- nnngsgelder und Tagesspesen der Amtshauptleute und be sprach dann noch die Maßnahmen bei der Durchführung der heimatlichen Bauweise. Weiter besprach er usführlicher Weise Verfügungen der Aintshanptinaunsch. en, die sich namentlich gegen die Saalwirte, die Kinematographen- theater usw. richten. Abg. Nihschke (nat.-lib.) konstatiert, daß die Stel lung des Herrn Ministers des Innern eine sehr schwierige sei. Er könne wohl mit Recht sagen: Minister werden ist nicht schwer, Minister sein dagegen sehr. Dann besprach er die Verhältnisse der Kreishauptmannschaften und der Amtshauptmannschaften und trat für eine möglichste Be schleunigung der Geschäfte bei diesen Behörden, sowie für eine grundsätzliche Festlegung der Gesichtspunkte bei Ein verleibungen ein. Abg. Illge (Soz.) wendet sich gegen die „Nadelstich politik" der sächsisch» Regierung und ist der Meinung, daß znm Beispiel Graf Hohenthal die ehrliche Absicht gehabt habe, keine Nadelstichpolitik zu treiben, doch seien die Ver hältnisse stärker gewesen, als der Wille des Ministers. Auch heute noch bestehe diese Nadolstichpolitik, was der Redner an verschiedenen Beispielen erläuterte. Abg. Dr. Hähnel (kons.) vertritt den Standpunkt der Deputation bezüglich der Wohnungsgeldzuschüsse der Amtshanptleute. Auch er habe den Wunsch, daß nicht so viele Wechsel in der Besetzung der Amtshauptschaften ein- treten. Die Deputation halte es nicht für wünschenswert, daß Beamtenstellen dauernd mit Tiätisten besetzt werden. Abg. Dürr (freikons.) spricht den Wunsch nach einer Revision des ^-Gesetzes aus. Im ersten Falle sollten doch nicht gleich immer Haft- und Gefängnisstrafen zuerkannt werden. Auch eine Revision der Landgemeindeordnung sei dringend notwendig. Auch wundere er sich darüber, daß kein Dekret über die Bezirksverbände erschienen sei. ' Staatsminister Graf Vitzthum v. Eck st ädt geht in ausführlicher Weise auf die Einzelheiten der Debatte ein. Die Abschaffung der Gespanngelder -er Amtshauptleute würde keine Verbilligung, sondern ein Verteuerung be deuten. Es sei notwendig, daß sich der Amtshauptmann öfter in seinem Bezirke umsehe. Die Beschaffung der Dienstwohnungen sei oft sehr schwierig, deshalb habe man eine höhere Summe in den Etat einstellen müssen. Ver setzungen von AmtShauptleuten feien nicht immer er- wünscht, denn die Herren sollten sich in ihren Bezirk ein- arbeiten. Wenn jedoch höhere Stellen besetzt werden müßten, dann ließen sich Wechsel in den Amtshauptmannschaften oft nicht vermeiden. Eine Revision des ^.-Gesetzes über die Abgrenzung der Verwaltungsbehörden werde angestrebt, lieber die Baugenehmigungen existieren genaue Vor schriften, doch müßten die Baupläne aufmerksam geprüft werden. Tie Tanzregulative fänden überall gleichmäßige Anwendung. Die schwierige Lage des Gastwirtsstandcs sei oft auch auf übermäßige Neugründungeu zuriickznführen. Die Amtshanptleute hätten hieran keine Schuld. Die Ge meinden und die Gastwirte sollten ebenfalls vorsichtiger sein mit der Befürwortung von Konzessionen. Bezüglich des Vcreinsgesetzes stehe er auf dem Standpunkte seines Vor gängers, des Grafen Hohenthal, der den Behörden nahc- gelegt hatte, sich von jeder Nadelstichpolitik fernzuhalten. Auf jeden Fall aber müsse er die Amtshanptleute und Polizeibehörden gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, daß sie das Vereinsgesetz umgehen wollten. Im allgemeinen könne man wohl sagen, daß die Behörden sich mit großem Verständnis in die veränderte Rechtslage gefunden hätten und daß nur vereinzelte Fehlgriffe vorkämen. Das Mini sterium brauche nur in ganz seltenen Fällen eingreisen. Im weiteren widerlegte der Herr Minister noch verschiedene Behauptungen der Vorredner. Abg, Dr. Löbner (nat.-lib.) besprach ausführlich die Frage der Versicherungsamtmänner und äußerte den Wunsch, daß die Einberufung des Landtages früher bekannt gegeben werden möchte. Abg. Dr. Roth (freis.) erörtert unter zunehmender Heiterkeit eine Angelegenheit aus Bernstadt und bat uni eine Untersuchung derselben durch die Staatsregierung. Vizepräsident Opitz (kons.) verteidigt die konser vative Partei gegen verschiedene Vorwürfe des Abg. Brod aus und ersucht ihn, in Zukunft vorsichtiger mit seinen Aeußerungen zu sein. Bezüglich der Reisen der Amtshaupt leute stehe er auf dem Standpunkte, daß nicht zuviel Reisen gemacht werden. Es sei jedoch notwendig, daß die Amts- hanptleute ihren Bezirk kennen lernen. Eine Abänderung des .'r-Gesetzes sei jedenfalls bis jetzt nicht möglich gewesen, da ans den Beratungen der Kammer so zahlreiche An regungen zur Einbringung von Gesetzesvorlagen hervor gingen, daß die Negierung gar nicht in der Lage sei, allen diesen Wünschen und Anregungen nachzukommen. Abg. Fleißner (Soz.) bezeichnet Sachsen noch immer als Polizeistaat, obwohl er anerkennen wolle, daß es doch hier und da besser geworden sei. Er wandte sich dann gegen die Handhabung des Vereiusgesetzes, gegen einzelne Handlungen von Polizeibeamten und teilt dann mehrere angebliche behördliche Mißgriffe mit. Abg. Döhler (nat.-lib.) äußert Wünsche bezüglich der ärztlichen Zeugnisse bei Ueberfübrungen in Krema torien. Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Rumpelt weist darauf hin. daß Gerichtsassistenzärzte in gewissen Fällen als beamtete Aerzte anzusehen seien. Nach der Ansicht des Landesniedizinalkollegimns kämen hier jedoch nur Be- zirksärzte in Betracht. Abg. Günthe r (freis.) ist der Meinung, daß Herr Vizepräsident Opitz die Ausführungen des Abg. Brodaus vollständig mißverstanden habe. Im weiteren Verlaufe seiner Ausführungen brachte er verschiedene Wünsche bezllg- lich der Landtagswahlkreise und deren Einteilung znm Aus- druck. Vizepräsident Opitz (kons.) wendet sich gegen den Abg. Günther und macht ihn darauf aufmerksam, daß die Freisinnigen hauptsächlich mit Hilfe der Konservativen in den Landtag gekommen seien. Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Scheicher präzi- siert den Standpunkt der sächsischen Staatsrcgiernng zur Reichsversicherungsordnimg und macht Mitteilungen über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit, nach dem die sächsische Regierung noch keine nähere Auskunft geben könne. Abg. Lange (Soz.) wünscht eine gleichmäßige Be- Handlung der politischen Vereine und der Geselligkeits vereine und führt eine Anzahl Beispiele an, aus denen eine ungleichmäßige Behandlung hervorgehen sollte. Staatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt ant wortet auf die Ausführungen des Abg. Lange und betont, daß große politische Vereine nicht mit kleinen geschlossenen Gesellschaften gleichmäßig behandelt werden könne». Der Herr Minister gab die einschlägigen Bestimmungen bekannt (Zwischenrufe des Abg. Fräßdorf) und hob hervor, daß die Behörden angewiesen seien, gleichmäßig und gerecht zu verfahren. Ein Unterschied sei auch bei Wohltätigkeits- und gemeinnützigen Veranstaltungen zu machen. Die Be strebungen der Sozialdemokratie zu unterstützen, das könne er keinem Amtshauptmann zuinuten. (Unruhe links.) Er werde auch in Zukunft in gerechter Weise verfahren und die Amtshanptleute anweisen, nach Len Grundsätzen zu ver fahren, die das Ministerium aufgestellt habe. Daß die Be hörden der Sozialdemokratie ein besonderes Wohlwollen wie vielleicht der Feuerwehr, die sich in den Dienst der All gemeinheit stelle, entgegenbringen sollen, das könne man wohl nicht verlangen, da die Sozialdemokratie nur darauf ausgehe, den Staat zu bekämpfen. (Lebhafter Beifall rechts.) Die übrigen noch auf der Liste stehenden 17 Redner hatten mittlerweile — abends f^7 Uhr — auf das Wort verzichtet, so daß die Debatte geschlossen war. Nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte wurde das Deputations gutachten einstimmig angenommen. Ein Zusatzantrag des Abg. Brodaus betr. den Wegfall der Gespanngelder und der Wohnungsgelder der Amtshauptlente wurde gegen 23 Stim men abgelehnt. Die Petition des Bezirksverbandes der Gastwirte der Amtshauptmannschaft Flöha um Ausdehnung der Bedürf- nisfrage bei der Konzessionierung von Schankwirtschaften auch auf diejenigen Schankwirtschaften, welche alkoholfreie Getränke verschenken und die einer Erwägung der Bedürf nisfrage noch nicht unterliegen, ließ die Kammer auf sich beruhen. Äbg. Schönfeld (kons.) ist der Meinung, daß die Petition wohl berechtigt sei. Die Petitionen des Verbandes deutscher Handlungs gehilfen zu Leipzig und des Bundes der Technisch-