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Seq ft-i, M»»» 1». Jahrg. ^ch»st«stsW6 *»d NekakNont 1«. Hold.intzraß. 46 Dienstag, 5. Oktober 1820 Fernsprecher 21 Mi Postscheckkonto: Lriy,i, Nr. 1479? n« Hg Hst X>8 Mg lgg ivg Hfl Hg Hg vüg S5di oog Mg 75g .Mg .V5d, lAO W 6u>, öiss. I. nislt. Ire durch rs- 7! Ut-, tauch' ffenke, : mau >a»dt, ''H sisss >s 18 >182» kpt- ^ !a»d-«« jeweils glel4* (202* v««» », ««teyichMch <n »er «,ft-Sst»st»ri, o»«r von d« Po» a-gcho« «»Sgev» 1 mit Mustr. »»ilag« 1«.!k«F» /,»« » 0.4» F». W Lresd«, and ,an, »eutschland frei Hau« Aas««»» 1 1«.»S F». AnSgad» « ».»» Ft. - > «4ßl»« vo«wwmg «scheint an allen »»chenta,« mach«. — «prechstmid» d-r «edakUoii: 11 dl» IS Uhr dorm. «aiet,e» r «nnahme von Besch»,t,an,»Igen bis I« Uhr. don Famttienanzelgen bi, 11 Uhr dorm. - Preis stlr di« P«til-Spalt,eil« 1.10 im ReNameteU tt.LV Fl. Famvienanzeigen I.S« Fl. — Für undoililch geschrlebens, sowie durch' gernfprecher ausgegeden« Anjcigen können wir dl« Lerantwortlichkeit für die Richttakeit der LexieS nicht «becnehmen Vie t<rndt<rgsk<rndidaten dev Zentvuinspcrvtei Der Ltiuvt-vorftaub der Sächsischen Zen- sjeumSpartet hattjs PH am Sonntag den S. Oktober, vormittags II Uhr, in Dresden zu einer sehr wichtigen Sitzung außerordentlich zahlreich eingesunden. Die im LandeSvorstand vertretenen großen Ortsgruppen und die zu Verbänden zusammengeschlossenen Ortsgrup. Hm aus ganz Sachsen waren fast vollzählig und auch in außergewöhn lich großer Zahl aus Einladung dqs geschäftsführenden Ausschusses der Zendrumspartei erschienen. In erster Links galt es, dir end- »ültig» Kandidatenliste fstr dl« am 14. November statt, flndendim sächsischen LandtagSwahlen auftnstellen. Nach Angehender Besprechung, dl« vom Landesvorsitzenden Herrn MechtS- Lnwalt Dr. Hille geleitet wmL«, wurden folgend« Kandiidaten für dm sächsischen Landtag unter begeisterter Zustimmung der Teilnehmer ausgestellt: 1. Paul Heßles«, Schriftsteller und Generalsekretär der Säch- fischen Zentrumspartei in Dresden L. Johannes Somieoki, Gewerkschaftssekretär in Leipzig 8. Albert Ziesche, Freigutsbesitzer in Proutitz bet Trostwitz 4. Heinrich Kretschmer, Lehrer in Chemnitz 8. Stefanie Rath, Frauenbundsvorsitzend», Landesverband Sachsen. Ms 2. Punkt stand' auf digr Tagesordnung der Bericht des Ktrn Generalsekretärs Heß lein über di« mehrtägige Konferenz der deutschen ZcntrumSparteifMer mit den Generalsekretären de, ZenlrumSpartet MrSte September in Würzburg. Die Konferenzteil» nchmr am Sonntag nahmen den ausführlichen Bericht über diese bedeuisame Tagung mit großer Aufmerksamkeit und lebhaftem Bei fall entgegen. Hierauf erstattete der Landesvorsitzende Herr Rechtsanwalt Dr. Hille eingehenden Bericht über den Schulkamps in Plauen und 1-nnzeichnete ihn zutreffend als einen Kamps zwischen Reichsversassung und sächsischer Regierung, der unter allen Umständen ausgetragen werden müsse. Scharf ging der Reiner mit dem neuesten Aufruf deS Kultusministerium» in» Gericht und erbrachte vollständig den Nachweis für die Berechtigung d«4 Rechts st andpunkteS der katholischen Eltern auf Grund der Reichsverfassung. Die Teilnehmer der Sitzung bekundeten ihre Zustimmung durch stürmischen Beifall, und «§ wurde einstimmig beschlossen, erneut der katholischen Schulorgani» sation in Plauen in einem Schreiben die Sympathie zum Aus druck zu bringen. In diesem Schreiben erklärt der vollzählig ver sammelte LandeSvorstand der Sächsischen Zentrum». Partei, daß er mit Entrüstung von der Bekanntmachung de« Wischen Kultusministerium» Kenntnis genommen und beschlossen hat, mit dem allergrößten Nachdrucke auch weiterhin dt« Rechte kirr christlichen Eltern in Ptzauen i. B. zu verteidigen. Der LandeSvov- slmd legt dann weiter folgende» dar: „Die vom sächsische« Kultusministers««! »ufgestellten Be hauptungen stelle« i« keinem Satz« ein« Wideackgnng unschre« Skchtsstandpmcke» dar. Sie find nur «ine Verunglimpfung der katholische« Elternschaft, di« in Wahrung ih«r heiligsten Ms« in tss gesetzlich berechtigt« Kampfmittel de» Streike« ein ge trete» ist. ' -» wird dringend gebeten, beim Streik zu beharren. Könnte di» sächsisch, Skegkrung de« Standpmck die, EKemschaft widerlegen, so würde st« bei diese» Veröffentlichung di« «echtSgründ« d «getan haben. Nicht mit einem Satz« hat fie sich dieser Müh« unterzogen, anscheinend in der Erkenntnis, daß e« ei« Ding Unmöglichkeit ist. Durch die Behauptung, daß der Standpunkt de» Regierung aufrrch« erhalte« bleib« «nd dem Gesetz entspreche, wird nichts ent- schiede« «nd a« de» tatsächlichen Rechtslage nichts geändert." Zum Schluss« betont de» LandeSvorstand, daß wed«» BeirrungS- noch SinschüchterrmgSversuche irgend welch« «enderung schaffen, die von setzen «nseve» Segne« zu» Interpretation der Rechtslage verwen- btt worben könnten. „Beim Streike nmß «nbedkngs sststgehalten wer. de». Der Landesvorstand entbietet den Eltern von Plaue« herz lich« Grüße." Der LandeSvorstand beschäftigt« sich dann noch eingehend mit vrganisatianSfragen, und erst gegen 6 Uhr abends konnte de» Landesvorsitzend« Herr Dr. Hille, t>tm der OrtSgruppenvor- sitzende von Dresden, Herr Postsekrrtär Tholotowsky, den Dank der Konferenzteilnehmer für di« vortreffliche Leitung aussprach, di« s» anregend verlaufene und von .Begeisterung für di« Zentrumssache eMst Sitzung schließen« .-^72' > Zentrum swählerl Dar nach den Satzungen der Sächsi- sähen ZentrumSpartei dafür berufene LandeSvorstand hat nunmehr die Kandidatenliste sür die Landtagswahien aufgestellt. Nur noch etwas mehr als fünf Wochen trennen uns vom Tage der Wahl. Kein Tag darf mehr versäumt werden zur Vorbereitung, zur Rüstung zur unermüdlichen Arbeit. Darum: Auf zur Tat! Zrrm Schulstreik in Klanen Rechtsauffassunq «. Forderung, der katholischen Elternschaft in Plauen an die Nelchsregierung A. Entstehung des Schulstreiks Bis Ostern 1919 hatte Plauen seine beiden katholischen Schulen auf Grund des Volksschulgesetze« vom Jahre 1873. Infolge der Berordmmg L-eS Ministeriums des Kultus vom 12. Dezember 1913 (deren Hauptsatz lautet: Die Volksschulen sind als allgemeine Volks schulen für alle Kinder des Schulbezirkes ohne Unterschied des Ver mögens und der Religion einzurichten) beschlossen die städtischen Kollegien von Planen am 1. und 8. April 1919, daß zunächst sür daS 1. und 2 Schuljahr (8. und 7. Klasse) die allgemeine Volks schule eingerichtet wurde. Wirkung diese» Beschlusses war, daß sür sie beiden untersten Jahrgänge katholischer Kinder die katholische Volksschule aufgehoben war. Am 16. und 18 September 1919 — also nach idem die Rei ch S v er fass» n g in Kraft getreten war — be schlossen der Schniausichuß und der Gesamtrat der Stadt Plauen, von Ostern 1920 ab auch die Kinder deS 3. und 4. Schuljahres (6. und b. Klasse) der allgemeinen Volksschule einzugliedsrn. Wirkung die ses Beschlusses war, daß von Ostern 1920 ab sür die vier untersten Jahrgänge katholischer Kinder die katholische Volksschule nach den Verordnungen aufgehoben war. Die tatsächliche Lage an den beiden katholischen Volks schulen war am 31. August 1920 — dem Tag«, an tvelchem die kathol. Eltern in den Schulstreik eintraten — folgende: An der zwei ten katholischen Volksschule waren die vier untersten Jahrgänge ka tholischer Kinder in ihre Schulbezirke verwiesen, sie besuchten keine katholische Schule mehr; die vier obersten Jahrgänge katholischele Kinder waren noch beisammen; an der eisten katholischen Volksschule waren alle Jahrgänge katholischer Kinder noch geordnet; denn der Divektor hatte auf Veranlassung des katholischen Schulvorstandes sür Ostern 1920 die Kinder katholischen BekemttnG.s der vier untersten Jahrgänge in besondere Klassen zusammengestellt und daneben sür die untersten Jahrgänge der ihm zugcwiesenen evangelischen Kinder Klas sen eingerichtet. Nachdem daS Kultusministerium am 11. Juni 1920 angeocknct hatte:, daß die katholischen Kinder d« vier nn'ersten Jahrgänge ebenfalls zerstreut würden, trat am 31. August 1920 di« versammelte katholische Elternschaft, um ihre verfassungsmäßigen Rechte sich zu «»kämpfen, einmütig in den Schulstreik, nachdem seit Ostern 1919 sie und der katholische Schulvorstand wiederholt den zuständigen Behör den ihre Proteste vergebens zugestellt hatten, lieber 4M Eltern haben in bezug auf über 6M Kinder, die ihnen gehören, die schriftliche Er- IlSrung der katholischen Schuko» ganisattion am 31. August abge geben, daß sie ihre Kinder nur in die katholische Schule schicken wollen; die Gesamtzahi aller schulpflichtigen katholischen Kinder in Planen ist etwa 730. Seit 31 August 1920 stehen die katholischen Eltern im Schul» streik um Erkiimpfung ihrer verfassungsmäßigen Rechte. Die Plaue- ner Schulbehörden haben Sttafveiliügungeu an die streikenden Ellern erlassen zu je 33 M. bezw. zehn Tage Hast und haben einige wenige Ellern wankrflmütig gemacht. Das sächsische Kultusministerium be steht auf der Durchführung seiner Verordnung vom 11. Juni. Zur Beilegung de» Streikes ist seitens der Behörden nichts geschehen. Aus eigener Initiative hat am 27. Dezember die katholisch« Eltern schaft von Plauen eine Abordnung an das Kultusministerium in Dresden gesandt; in der Aussprache daselbst stand Rechtsaufsassnng gegen Rechtsauffassung, sie blidb ohne Erfolg; ebenso ist eine Aus sprache im Reicheministerium des Innern ohne Erfolg gewesen. B. Rrchtsauffassung der katholischen Elternschaft Die Plauener katholische Elternschaft r u f t nmn die Reich s- regievung selbst um ihre Entscheidung an. Das sächsische Kultusministerium behaliptet in der Aussprache der Ab- ordnung geglnübeq, die Bestimmungen deS Artikels 146 Absatz 2 der Reichsverfaffung seien noch nicht Recht, sondern würden erst Recht nach Verabschiedung des ReichpschulgesetzeS; die Rechtsauffassung der katholischen Eltern ist, da alle Voraussetzungen, di« der Artikel 146 für die Existenz einer katholischen Schule vorsieht, vozliegen (a) Auf nahme jedes katholischen Kindes in die katholische Schul« ohne Rück sicht auf wirtschaftlich« und gesellschaftliche Stellung der Eltern, b) ge. ordneter SchulbehM, da zwei katholisch« Volksschulen mit je sieben bezw. acht Klassen den Katholiken noch gehören, c) Wille der Er- ziehungsberechtigken s..r die katholischen Schulen, de» in da» 4M ErhÄrungen der Wern und nachdrückltchst durch den Schulstreik sich zeigt), müssen in Plaiken die katholischen Volksschulen bereits jetzt eingerichtet bezw. wiederhergrstevt werden. Da- sächsisch« KultuSmmistsrium behauptete gegenüber der Ab- prdnung der katholischen Eltern: Die in Artikel 1?4 der Reichsve» fassung erwähnte bestehende Rechtslage" sei bestimmt durch die Verordnung deS sächsischen Kultusministerium» vom 13. Dezember 1918 und durch da» UebergangSgesetz vom LS. Juli 1919, welche beide «ine konfessionelle Schule nicht kennen. Dft katholisch« Elternschaft von Plauvn beruft sich dieser Auf fassung gegenüber 1. auf ArtikÄ IS bee Mtichsverfassungr .Reich-recht bricht Landesrecht". Wenn AttUÄ 146 Absatz L d«, Reich-Ver fassung ht» konfessionell» Schul» zuläßt, so müsse»» dtp Verordnung vom 18. Dezember 1918 und das UebergangSgesetz vom 22. Juli 1919, insoweit sie eine konfessionelle Schule verbieten, fallen. 2. Die Elü-rnschast Plauens und mit ihr die gesamten katholischen Mternräte Sachsens (siehe Resolution an die Reichsregierung, gefaßt auf dem 2. Sächsischen Katholikentags in Leipzig am 27. September) verwahren sich gegen dir Auffassung der „bestehenden Rechtslage ",wie sie Mens des sächsischen Kultusminist.'rinmS zum Ausdruck gekommen ist. Der Standpunkt der katholischen Eüernrüte Sachsens ist folgender: In Sachsen b-Keht aus Grund des VolksschnlgesetzeS vom Jahre 1873 das System der kon fessionellen Schulen. An dieser Rechtslage ist n»,der durch die Verordnung vom 12. Dezember 1918 noch durch das lieber. gangsschulgesetz vom 22. Juli 1919 rechtsich etwas geändert. Die b>:i Erlaß der Reichsversassung „bestehende Rechtslage" im Sinne des Mtik»ls 174 war und ist die durch das Bolksschnlgesetz voll 1873 geschaffene. — Tendenz des Aoikels 174 ist zweifelsohne die: der bisherige Bestand des Schuliveiens soll gegen rücksichtslose «mstürzlerischr Reformen bis zuin Ev:aß des Reichsschulgesetzes gesickert ivrj.dsn. Das sächsisch.- Kultusministerium benutzt den Artikel, um sein Vorgehen gegen die konfessionellen Schulen zu rechtsettigen; es verstößt durch die Auslegung dieses Artikels gvgen Artikel 146. Absatz 2 der Reichsversassung. 3. Tie katholischen Elteruräle Sachsens und die Elternschaft von Plauen bcäusin sich gegenüber der Auffassung des Artikels 174 seitens des sächsischen KMusminist-erinms auf den Rechtzs- stanb Punkt, den die Neichsregierung am 31. Ja nuar 19 20 zum Ausdruck gebracht hat: „Nach der Entsiehungsgeschichhe des Artikels 174, Satz 1, kann kein Zweisstl darüber bestehen, daß die Vorschrift, die einen wesentlichen Bestandteil des sogenannten SchnlkvmpromijseS bildet, bas Ziel »-erfolgte, den in Vem Problem cer KonfeffionÄ- schulen liegenden politischen Sircitstojf in seiner Gesamtheit bis zirr Ausstellung reichsgeßtzlicher Grundsätze zurückzustellen und eine vorherige Entscheidung der damit zusammenhängenden Fra gen durch die Landesgesetzgcbung zu verhinbem. Die bezeichixte VersassungSvorfchrisii steht daher jeder landesgesetzlichen Bestim mung entgegen, die ihrem Inhalte nach die bisherige rechtliche Gastaltung des Gesamiproblems in irgendeinem wesentlichen Punkte beeinflußt und geeignet ist, der in Ar». 146, Abs. 2. in Aus sicht genommenen reichsgeptzlichen Ausstellung von Grundsätzen Vvrzugreifen und einen vorztitigen Streit über sie zu entfesseln." Da die Auslegung des Artikels 174, wie ihn das sächsische Kul- ttts»nuiss?rium interpretiert, unberechtigt ist, verlangt die latholische Elterrffchaft auch aus diesem Grunde die Wiededhgrslcllung der zwei katholischen Schul, n Plauens, wie auch in Hamburg und Lkraunschtveig die in den Tagen nach der Revolu tion aufgehobenen katholischen Schulen wieder hör ge stellt sind. Die katholische Elternschaft macht darauf ansm-ckksam, daß das sächsische Kultusministerium einen doppelten Rechtsstandpnnlt kin nimmt; cs hat die kacholischru Volksschulen in Dresden, Leipzig, Ehcmnitz und in der Lausitz vorläufig bestehen lassen, weil die städti schen Behörden einen von allen katholischen Schulvorständen Sachsens am 10. März 1919 eingereichten Protest berücksichtigten, in Plauen aber, wo derselbe P-'otest vom katho-'Hchen Schulvorstande eingereicht ist. mußte eine Reibe von Klassen der kmbolischen Volksschulen sollen, lediglich weil di« Behörden der Siadt Plauen den Protest nicht be rücksichtigten. E. Forderungen der katholischen Elternschaft Die Elternschaft von Plauen rnst die Entscheidung der N'ichs- rcglcrung an und bittet die Neichsregiening ausznsvrechen, daß beide katholischen Volksschulen in Planen in dev» llm- faage, wie si- vor Ostern 1919 b.-standcn haben, sofort wieder her zu stellen sind. Plauen, 1. Oktober 1920. Im Ansltrage der katholischen Eltern Planens- zeichnet der katholische EAernausichuß zu Plaue». Reichenau i. S., 3. Oktober. Die am 23. September zahlreich versammelten Eltern und Erziehungsberechtigten des katholischen Schulbezirkes Reichenau haben zum Plauener Schaikampf Stcl- lung genommen und ihrer Meinung hierüber einstimmig in einer Entschließung Ausdruck gegeben, die dem katholischen Schulvorstande in Plauen, dem sächsischen Kultusministern:»!, dem Reichsministerinm d/.-s Innern und der Zentrumspartei des Reichstages übermittelt wird. Die Entschließung lautet: „UnS, die wir von ReligionSivegen zum Gehorsam gkgeü" die Gesetze der weltlichen Obrigkeit erzogen worden sind, erfüllt es nicht nur mit Befremde«, sondern auch mit großer Entrüstung, daß unsere oberste, auf die Reichsversassung verpflichtete sächsische Schulbehörde sich nicht gescheut Hirt, die klar und unM-ideutig das Bestehen de« konfessionellen Schulen gewährleistenden Artikel 146, 2 und 174 der Reichsversassung in Plauen mit Gewaltanwendung zu verletzen. Daß die Opfer dieses ungerechten Zwanges, die katholischen Eltern Plauens, so enischieden für ihre Elternrechte eintrvtrn, vornehmen wir hingegen mit Freude und Dank. Wir billigen einstimmig dar Bor» gehen der bedrängten Ellern und ermuntern sie zum Aushairen in dem ihnen ausgezwungenen Kampfe. Von den Reichs- und Landes» behörden aber fordern wir sofortige Beilegung des Plauener Schul» kampfeS im Sinne deS ß 146, 2; wir fordern von ihnen Freiheit uich Gerechtigkeit auch stlr du katholische» Slttrn Plauen»." Ter gleichen Entschließung haben sich in ihren MonatSversamim lungrn der katholische Männervorein und Frauenvor^in (St. Elisabeth« verein) zn Reichenau «»geschlossen. Eine Sammlung für den Blauen» Schulkampf ist angeregt worden.