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Dienstag, den 21. Januar 1K1S Rr. 18, Veite S von den Teuffchnationalen di« Reckst« d«s evangelischen Volks teiles gewahtt würden. Man soll sich dann in dieser Presse recht hüten, in dieser Zeit so etwas wie den kuror protvslan- tivu» wachrufen zu wollen. Man wird damit heute sicher- Gefahr, dadurch den konfessionellen Frieden zu stören. Und Wenn dieser Friede jemals ein kostbares Gut ivar, dann ist «r es heute doppelt und dreifach. Daher glauben wir, Lwß es nicht angebracht erscheint, «den Gegensatz zwischen Wittenberg und Rom", jetzt besonders zu betonen, wie das di« „Kreuzztg." tut. Noch sonderbarer berührt aber ein Artikel im Organ des Bundes der Landwitte, der „Deut- 'IchenTageszeitung" (Nr. 32 vom 18. Januar). Dort veröffentlicht der Berliner Universitätsprofessor Cajus FabriciuS , also ein Mann niit klassischem Namen, einen ganz und gar nicht klassischen Artikel über die Parteien, in Asm es heißt: „Noch eine andere unter den bürgerlichen Parteien ist stark international gestimmt, das ist die „Christliche Volks- Partei". Sie tritt nicht nur ein für den „Weltfrieden der Verständigung und Versöhnung" der Völker, nicht nur für die Begründung eures Bundes gleichberechtigter Völker, sondern auch für „gegenseitige und gleichberechtigte weitest- gehende Abrüstung". Aber das Motiv dieser weltbürger- liehen Grundsätze ist ein wesentlich anderes als bei den ^ Demokraten. Es ist christliche Gesinnung, und zwar in katholischer Ausprägung. Man will mitten in dieser sün digen Welt unter den Völkern, die noch erbeben von den Erschütterungen des größten unter allen Kriegen, ein Friedensreich aufrichten, in dem der römische Papst das Zepter führt. Dieser Partei wird sich naturgemäß ein großer Teil der katholischen Volksgenossen anschließen. Fernbleiben werden ihr selbstverständlich alle evangelischen Christen, die Wohl gewillt sind, im Kampf gegen die Feinde der Religion mit der römischen Kirche zusammenzugehen, nicht aber, sich von ihr ins Schlepptau nehmen zu lassen." Darauf haben wir in diesem Wahlkampf eigentlich nur noch gewartet. Mit einer Ausnahme in Sachsen erfreu licherweise vergeblich. Da bleibt es Herr Cajus Fabricius in der „Tcutsck)en Tageszeitung" Vorbehalten, am Vorabende der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung das Zen trum als „stark international gestimmt" bei den evange lischen Christen zu verdächtigen. Ter men selben freundliche Herr sieht es als „selbstverständlich" an, daß „alle evangelischen Christen nicht sich von ihr (gemeint ist die Zentrumpartei) ins Schlepptau nehmen lassen". Es ist tief bedauerlich, daß die „Deutsche Tageszeitung" sich dazu hergegeben hat, einem solchen Artikel Aufnahme zu gewähren. Wir wollen nieman den ins Schlepptau nehmen, und so hoch angesehene Männer wie Pastor Haecker und Professor Dunkmann werden es sich verbitten, so eingcschätzt zu werden. Ter Pfeil prallt aber auf den Angreifer zurück: denn cs beweist dieser An griff nur, daß im Lager der „Deutschen Tageszeitung" recht wenig Verständnis für die Notwendigkeiten des christ lichen Volkes ohne Unterschied der Konfession vorhanden zu sein scheint. Mit Recht hat in einer Versammlung in Halle der evangelische Universitätsprofessor Dr. Held in a n n („Germania" Nr. 29) gesagt: „So steht in allen für die Nationalversammlung und die nächsten politischen Aufgaben Deutschlands entscheiden den Punkten keine Partei so klar- und weitschauend da wie die Christliche Volkspartei. Für sie einzutreten, sei am 19. Januar jedes Katholiken und jedes Protestanten, der ihr Programm kennt und billigt, vaterländische Pflicht. In ihrem Zeichen wollen wir Schulter an Schulter wählen und siegen!" Bezeichnend ist es für die „Deutsche Tageszeitung", dir doch den Artikel völlig deckt, daß sie mit der Aufrichtung de? Fricdensreiches gruselig machen will, „in dem der römisthc Papst das Zepter führt". Die „Deutsche Tageszeitung" sollte wirklich ihre Garderobe etwas auffrischen und nicht an die Vorkriegsperiode des Fürsten Bernhard Bülow erinnern, der bekanntlich noch einmal „den Kampf gegen Nom gelvagt" hat. Wir wissen sehr Wohl, was das Blatt im Auge hat. Im Z e n t r u m s p r o g r a m m wird nämlich folgende Forderung erhoben: „Vollkommene, durch völkerrechtliche Aürgschisten gesickerte Unabhängigkeit des Heiligen Stuhles". Da's ist aber eine Forderung, die unseres Er- achtens jeder evangelische Christ unterschreiben kann. Oder glaubt das Blatt des Bundes der Landwirte vielleicht, daß die Stellung des Vatikans zurzeit eine würdige ist? Oder wünscht es vielleicht gar, daß die Freimaurerei die Unab hängigkeit des hl. Stuhles noch mehr einschränkt? Hat es denn ganz vergessen, was der Papst für alle Völker ohne Unterschied der Konfession, was er auch für unsere Kriegs gefangenen und Verwundeten im Kriege geleistet und durch- gcsetzt hat? Gerade hoch angesehene Protestanten waren es. die sich im Weltkriege bei nns^mit Entschiederheit für die Unabhängigkeit d<?s hl. Stuhles eingesetzt haben. Hier soll heute dafür nur ein Beispiel angeführt werden. Im Som mer 1915> hat sich in der „Deutschen Juristenztg." der be rühmte Staats recht Sichrer der Straßburger Universität Er- zellcnz La band mit dem italienischen Garantiegcsetz be schäftigt, „das weder auf einem zwischen der Staatsregiening und deni Papst abgeschlossenen Vertrage beruht, noch einen internationalen Charakter hat". Laband erkennt an, daß das Garanticgesetz dem Papste subjektive Rechte verleiht, in deren Ausübung er seit Jahren sich befindet, die ihm also nicht willkürlich und gegen seinen Willen entzogen werden können, obgleich er das Gesetz nicht ausdrücklich anerkannt hat: und -aß bei der kosmopolitischen Stellung' des Papstes auch die anderen Staaten niit katholischen Unter tanen daran interessiert sind, daß der Papst die zur Aus übung seiner Rechte als Oberhaupt der katholischen Kirche Erforderliche Unabhängigkeit habe. „Aber," so fährt er fort, „welchen Wett haben formelle Zusicherungen, Verfassungsgarantien. Rücksichten auf in- ternationale Verhältnisse istw. in einem Staate, an dessen Spitze ein lnortbrüchiger König steht, dessen Regierung von einen« heimtückisch-verräterischen, ehi-vergessenen Ministe- ' riuin geführt wird, und in welchem die Staatsgewalt unter * - «»chfifche - j dem Druck des Pöbels unter Führung eines vom Aus land« bezahlten Verfassers pornographischer Roman« un- phrasenhafter Bette steht? Wer bürgt dafür, daß der plünderuingssüchtige Pöbel nicht aufgehetzt wird, den Va- tikkn mit seinen unermeßlichen Schätzen zu plündern und zu verwüsten und Kardinale, Geistliche, päpstliche Beamte und beim Papst beglaubigte Gesandte tätlich zu miß handeln und zu ermorden? Daß di« italienische Regie rung diesen Schutz mit der nötige Kraft gewähren werde, ist nicht zu erwarten, loie die Greuelszenen in Rom, Mai- land und anderen Orten beweisen." Wir sehen also, wie berechtigt die Forderung der Zen- trumpartei ist. Wir haben durch die Revolution manches Gute aus der alten Zeit abstreifen müssen, was wir be dauern. Wir haben aber geglaubt, daß nunmehr auch die konservative Presse, wenigstens das als Gewinn der neuen Zeit buchen würde, daß die konfessionelle Brunnenvergiftung aufhören soll angesichts des gewaltigen Kampfes, den uns das Neuheidentum angesagt hat. Leider, leider scheint diese Erkenntnis vor den Redaktionen der „Kreuzzeitung" und der „Deutschen Tageszeitung" Halt zu machen. Wir glauben und hoffen sogar, daß di« Haltung dieser Blätter selbst in den Reihen der Deutschnationalen Volkspartei keinen An klang finden wird. Um so mehr sollten die beiden Haupt- organe der früheren konservativen Partei sich beeilen, ihre abgetragenen Kleider abzulegen. bsl. Deutsches Reich Berufung der Nationalversammlungen nach Weimar. WTB. Berlin, 21. Januar. Die Reichsregic - rung hat beschlossen, die Nationalversammlung auf den 6. Februar nach Weimar zu berufen. Die Be- rusung nach Weimar entspricht in der Hauptsache einem Wunsche der süddeutschen Staaten. Es ist nicht daran gedacht, auch die Neichsrcgiernng nach Weimar zu verlegen. Zur Erschießung Liebknechts. Im Laufe des Sonntags ist die Oeffnung der Leiche Dr. Karl Liebknechts vorgenommeu worden. S>e wurde voni Geh. Med.-Ntt Tr. Strohmann und D-:. Marx ausgesührt. Aus Wunsch der Angehörigen Liebkmch:? hat bei der Oessnung auch der Direktor d-' bh rnrgisch'. r Klinik der Berliner Universität, Geh. Med.-Rat Lr. Bier, mi:,',« wirkt. Wie verlautet, hat der Befund ergeben, daß die töd lichen Schüsse von hinten aus Dr. Liebk'iecht abgegev". nor den sind. Es wurde sestg-slellt, daß oie Kugeln aus einer Pistole stammen und wie zuerst angenommen wurde aus Gewehren. Mit vrr Feststellung, d:ß die Schuss' Lieb knecht in den Rücken und Hinterkopf getroffen haben, decken sich die Aussagen der Soldaten. Die Untersuchung ist dem Kriegsgerichtsrat Jöris übertragen worden. Der frühere Volksbeauftragte Haase hat es abgelehnt, in den Unter suchungsausschuß einzutreten, weil ihm das Recht der Be- sragung der Zeugen und selbst das Zugegensein bei den Zeugenaussagen nicht zugestanden werden sollte. Der von der Partei entsandte Hermann Müller hat seine Mitwirkung au? anderen Gründen abgelehnt. So gehört dem Ausschuß al'o nur noch als nichtmilitärgerichtliches Mitglied der Be- anftragte des Vollzugsrates Wegmann an. In Berlin ist der Sekretär Radeks, ein gewisser Gnttmann, verhaftet worden. Man fand bei ihm wichtiges Material. Bergarbeiterstreik im ^Ruhrgebiet. Wie dem Berliner Tagbl. berichtet wird, hat der Bergarbeiter streik im Ruhrgebtet eine gröbere Ausdehnung angenommen. Die Streiken den find auf 10 000 angewachsen. Am Nachmittag find die Belegschaften von 13 Schachtanlagen ganz oder teil weise in den AuSstand getreten. Ter Entwurf der ssteichsverfassiing. Der Entwurf der neuen Neichsverfassung, -den die Ne gierung der Nationalversammlung vorlcgen wird, besteht, wie verlautet, im ganzen ans 73 Paragraphen, die in vier Abschnitte eingekeilt sind. Der erste Abschnitt behandelt: „Das Reich und die deutschen Freistaaten", der zweite Ab schnitt: „Die Grundivchte des deutschen Volkes", der dritte „Den Reichstag" und der vierte Abschnitt: „Der Reichs präsident und die Neichsregierung". Ter erste Abschnitt um faßt 17 Paragraphen. Seine wichtigsten Bestimmungen sind folgende: Das Deutsche Reich besteht ans seinen bisherigen Gliedstaaten sowie aus den Gebieten, deren Bevölkerung kraft des Sclbstbestimmnngsrechts Aufnahme in das Reich begehrt und durch ein Neichsgesetz ausgenommen wird. Alle Staats gewalt liegt bei« bentschen Volke. Aas Rckich erkennt das geltende Völkerrecht als bindenden Bestandteil seines eigenen Rechts an. Die Angelegenheiten, die der Reichsgesetzgebung und der Neichsverfassung unterliegen, sowie diejenigen, die wohl der Gesetzgebung, aber nicht der Reichsverfassung unter- liegen, sind iin allgemeinen dieselben wie bisher. Interessant ist Z 6, der ausdrücklich festsetzt: Neichsrecht bricht Landes recht. — Wichtig ist auch 8 11. Er besagt: Dem deutschen Volke steht es frei, ohne Rücksicht ans die bisherigen Landes grenzen neue deutsche Freistaaten innerhalb des Reiches zu errichten, soweit die Stammesart der Bevölkerung, die wir:- schaftlichen Verhältnisse und geschichtlichen Beziehungen dir Bildung solcher Staaten nahelegen. Neu errichtete Frei- stauten.sollen mindestens zwei Millionen Einwohner um fassen. Die Vereinigung mehrerer Gliedstaaten zu einem neuen Freistaat geschieht durch Staatsvertrag zwischen ihnen, der der Zustimmung der Volksvertretung un- der Reichs- regiernng bedarf. Will sich die Bevölkerung eines Landes teils ans dem bisherigen Staatsverbande loslösen, um sich mit einem oder mehreren anderen deutschen Fröistaaten zn vereinigen oder einen selbständigen Freistaat innerhalb des Reiches zu bilden, so bedarf es hierzu einer Volksabstim mung. — Ter zweite Abschnitt umfaßt die 88 18 bis 28. die im wesentlichen Folgendes besagen: Me Deutschen sind vor dem Gesetz gleichberechtigt, alle Vorrechte oder Nachteile der Geburt, des Standes, des eVrufes oder Glaubens sind 1 beseitigt. — Volle Glaubens- und Gewissensfreiheit, Frei heit der religiösen Ueberzeugung und Ausübung der Ueber- zeuguwg und dergleichen ist festgesetzt. Jede Religionsgesell, fchaft ordnet ihre Angelegenheiten selbst. Alle Religions- gesellschaften sind einander gleichgestellt. Ueber di« Ausein andersetzung zwischen Kirche und Staat wird ein Reichsgesetz Grundsätze aufstellen, deren Durchführung Sache der dent- ' fchen Freistaaten ist. Ter letzte Abschnitt enthält folgendes: Der Reichspräsident wird vom ganzen Volke gewählt. Wähl bar ist, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und seit min destens zehn Jahren Deutscher ist. Gewählt ist, wer die Mehr- heit von allen im Deutschen Reiche abgegebenen Stimmen erhalten hat. Ergibt sich keine Mehrheit, so muß engere Wahl zwischen denjenigen Bewerbern stattfinden, welche die meistelr Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. — Der Reichspräsident hat das Reich zu vertreten. Er verkündet die Gesetze. Kriegserklärungen und Friedensschlutz erfolgt durch Neichsgesetz. Verträge mit fremden Staaten, die sich ans Gegenstände der Reichsgesetz gebnng beziehen, bedürfen der Zustimmung des Reichstages. Sobald ein Völkerbund mit dem Ziele des Ausschlusses aller Gcheimverträg« geschlossen ist, bedürfen alle Verträge mit den im Völkerbund vereinigten Staaten der Zustimmung des Reichstages. Dem Reichspräsidenten steht die Exekutive zu. Der Reichspräsident wird im Falle der Verhinderung durch den Präsidenten des Staatenhauses, jedoch längstens nur drei Monate, vertreten. Dann ist die Vertretung neu durch Gesetz zu regeln. — Das Amt des Reichspräsidenten dauert sieben Jahre. Seine Wiederwahl ist zulässig. Die Reihsregiernng besteht aus dem Reichskanzler und einer Anzahl von Reichsministern, die voni Reichspräsidenten er nannt werden, das Vertrauen des Volkshauses bedürfen und dein Reichstag gegenüber verantwortlich ist. Jeder Reichs- minister trägt aber die Verantwortung selbständig für sein Ressort. Deutschland auf der Friedenskonferenz. Berlin, 20. Januar. Tie „Morningpost" meldet der „Tägl. Rundschau" zufolge aus Paris: Die Verbandskoiste- rsnz hat die Einbeziehung Deutschlands und der Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie unter Aus schließung der bolschewistisch regierten Teile von Rußland beschlossen. Neue Gcwnltmanßahmen der Polen. Berlin, 20. Januar. Die Familien der Unteroffiziere usw. in Posen, die dort zum größten Teil Heimatständig sind, wurden aus der Stadt Posen ausgewiesen, und zwar in einer Form, die für sie die Zurücklassung und damit den Verlust ihres Eigentums bedeutet, da sich die Polen in die Wohnungen setzten. Das gleiche ist in Ostrowo der Fall. In der Gegend von Krone a. d. Brahe wie auch in anderen gemischtsprachigen Bromberger und westprenßischen Bezirken werden die gedienten polnischen Mannschaften aufgefordert, sich nach Hohensalza zwecks Kampfes für Polen möglichst mit Waffen und Munition, wobei selbst große Messer erwünscht sind, zu begeben. Zur Ausbringung der Kosten für die Be- soldung der polnischen Soldaten wird bereits jetzt im Kreise Pieschen durch den polnischen Arbeiter- und Soldatenrat von den deutschen Bauern eine Wochensteuer erhob.ne Die Ver ordnungen des Posener Polizeipräsidentenffind nur polnisch gehalten, obwohl über zwei Fünftel der Bevölkerung der Stadt deutsch und zum großen Teil der polnischen Sprocke gar nicht mächtig sind. Keine Verlegung des Großen Hauptquartiers nach dem Osten. Wilhelmshöhe, 20. Januar. Von unterrichteter Seite wird mitgeteilt: Die Nachrichten über die Verlegung de? Großen Hauptquartiers in eine Stadt des Ostgebietes sind unzutreffend. Nach Beendigung der Demobilmachung er folgt die Auflösung des Großen Hauptquartiers. Die Be- fehlsgelvalt geht an das Kriegsministerium in Berlin über, das durch die einzelnen Generalkommandos alle Militärange legenheit, auch den Grenzschutz des Ostens, regelt. Haftbefehl gegen Eichhorn. Berlin, 20. Januar. Auf Grund verschiedener Para graphen des Strafgesetzbuches, den Widerstand gegen die Staatsgewalt, Zusammenrottung und Bildung bewaffneter Hanlen und Verbrechen und Vergehen in bezug ans die Aus übung bürgerlicher Rechte betreffend, ist gegen den frülunen Berliner Polizeipräsidenten Eichhor n vom Untersuchungs richter beim Landgericht I ein Haftbefehl erlassen worden. » * * Die V«rgä»>e in Berlin. Berlin, 20. Januar. Der Oberbefehlshaber NoSke erläßt einen Befehl, in welchem er anordnet, daß die frei willigen Truppen, die Armeeabteilung Luttwitz. mit Aus nahme des Regiments Reinhardt und der Marinebrigade (v. Boden), aus dem Innern von Berlin zu verlegen sind. DaS Regiment Reinhardt und die Marinebrigade bleiben in Berlin, um nötigenfalls zum Schutze der Neichsregierung und des Staatsbesitzes sowie zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eingrefen zu können. Die in den südlichen Vororten und in Berlin auf meine Weisung auf gestellten Bürger bezw. Einwohnerwehren haben ihre Mit glieder zu ihren bürgerlichen Berufen zu entlasten. Die Wehren bleiben listenmäßig bestehen. Die Waffen sind in jeder Gemeinde in gut gesicherten Depots abzuleg-n. Diese Bürger- bezw. Einwohnerwehren müssen auf meine Weisung hin jederzeit wieder zusammentreten können. Berlin, 20. Januar. Tie Feststellung des Wahlergeb', nisses in Berlin wird eine erhebliche Verzögerung erfahren, da von verschiedenen Seiten, besonders von den Unabhängigen. Proteste erhoben worden sind. Die Mehr heitssozialisten haben vielfach Stimmzettel abgegeben, die am Kopfe die Worte tragen: Liste der Sozialdemokratischen Partei, was die Protestler nicht für zulässig halten. Tie Mehvheitssozialisten wiederum erklären, daß diese Aufschrift wohl zulässig und in anderen Bundesstaaten sogar vorge- schrieben sei. Ferner ist vielfach für di« Stimmzettel gelbes, statt weißes Papier benutzt worden. Die Wahlvorsteber: