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Weist der Richter die Einwendungen zurück, so hat er dein Verhafteten zu eröffnen, daß ihm das Recht der Beschwerde zustehe." Ferner folgender 8 116»: „Vernimmt den Verhafteten ein anderer Richter, so hat er ihn zu befragen, ob er Einwendungen gegen den Haft befehl erhebt, und wenn dies geschieht, darauf hinzuweisen, daß er verlangen kann, dem zur Entscheidung über dis Untersuchungshaft berufenen Richter zur mündlick)en Ver handlung über die Einwendungen zugeführt zu werden." Beim 8 117 wird von den Anträgen angenommen das Recht des Untersuchungsgefangenen auf Selbstbeköstigung, Tragen eigener Klei dung, das Recht, Briefe zu schreiben und zu empfan gen, das Recht auf Zuziehung eines Arztes. Geistlichen. Rechtsanwaltes, Notars, der Ausschluß der Verpflichtung, die Zelle zu reinigen. Nach 8 121 verfällt die zur Ver hütung der Untersuchungshaft geleistete Sicherheit der Staatskasse, wenn sich der Beschuldigte der Untersuchung oder dein Antritte der erkannten Freiheitsstrafe entzieht. Als übereinstimmende Ansicht von Kommission und Negie rung wird sestgestellt, das; Selbstmord nicht als Entziehung im Sinne dieser Bestimmung liegt. Das Gesetz über die Häftling des Reiches für seine Beamte» ist nnnwehr Publiziert worden. Gemäß desselben trifft, wenn ei» Reichsbeamter in Ausübung der ihm anver tranten öffentlichen Gewalt vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einen Tritten gegenüber obliegende Amtspflicht ver letzt, die im 8 866 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Verantwortlichkeit an Stelle des Beamten das Reich. Ist die Verantwortlichkeit des Beamten deshalb ausgeschlossen, weil er den Schaden im Zustande der Bewußtlosigkeit oder in einem die freie Willensbestiminnng ausschließenden Zu stand krankhafter Störung der Geistestätigkeit verursacht hat, so hat gleichwohl das Reich den Schaden zu ersehen, wie Inen» dem Beamten Fahrlässigkeit zur Last fiele, jedoch nur insoweit, als die Billigkeit die Schadloshaltung erfor dert. Personen des Soldatenstandes, mit Ausnahme der jenige» des Königlich Bayrischen Kontingents, stehen im Sinne dieses Gesetzes den Neichsbeamten gleich. Auf die Beamten der Schutzgebiete, sowie auf die Angehörigen der Kaiserlichen Schntztrnvpen und der Besatzung des Schutz gebietes Kiautschon, finden, soweit sie nicht ini Sinne des Schntzgebietsgesetzes zu den Eingeborenen gehören, die Vor schriften dieses Gesetzes mit der Maßgabe entsprechende An wendung, daß an die Stelle des Reiches das Schutzgebiet tritt. Für die Ansprüche, die auf Grund dieses Gesetzes gegen das Reich erhoben werden, sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständig. Tie Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendnng, soweit es sich »m das Verhalten solcher Be amten handelt, di>', abgesehen von der Entschädigung für Tienstanfwand, auf den Bezug von Gebühren angewiesen sind und soweit es sich um das Verhalten eines mit Ange legenheiten des auswärtigen Tienstes befaßten Beamten handelt und dieses Verhalten nach einer amtlichen Erklä rung des Reichskanzlers politischen oder internationalen Rücksichten entsprochen hat. Ende mit der Tabakarbeiteriinterstützniig. Am Mon tag hat laut „Vorwärts" abermals eine Konferenz des Reichsschatzainles mit den Vertretern der vier Tabakarbeiter verbände wegen der Regelung der Unterstütznngsfrage für die arbeitslosen Tabakarbeiter stattgefnnden. Reichsschatz sekretär Wermnlh sowie llnterstaatssekretär Kühn betonten ausdrücklich, daß der Artikel 2n des Tabakstenergesetzes als erledigt zu betrachten sei, da der in diesem Artikel ansge- setzte Ilnterslütznngsbetrag in Höhe von -1 Millionen Mark ansgezehrt ist. Von den Arbeiterverlrelern wurde der gegen teilige Standpunkt vertreten und dabei auf die Vorgänge und die Stellung des Reichstages bei Beratung und Be schlußfassung der Mater! ' verwiesen. Tie Vertreter des Neichsamtes aber hielten a» ihrer Auffassung fest: Unter stützungen über I'hj Millionen hinaus könnten nur im Sinne der Erklärungen des Reichsschatzsekretärs Wermnth in der Bndgetkommission und im Reichstage am 16. März d. I. gezahlt werden. Andererseits gebiete es die Verwal tung der Finanzen, baldigst mit der Zahlung der Unter stützungen abzubrechen. Tie Absicht, die Zahlung der Unterstützungen sofort abznstelle», bestehe jedoch nicht. Es soll vielmehr eine Uebergangszeit geschaffen werden, bei der eine Berücksichtigung der arbeitslose» verheirateten Tabak arbeiter in Aussicht genommen sei. Zwischen zwei Vor schläge» könne nur gewählt werden, entweder man unter stützt alle arbeitslosen Tabakarbeiter, auch solche, die noch arbeitslos werden, in einer noch näher zn bestimmenden kürzeren Frist, unter der Vorausjetznng, daß von einem be stimmten Termine an die Unterstützungen herabgesetzt wer den, oder aber es erhalten nur die momentan vorhandenen arbeitslosen Tabakarbeiter Unterstützung unter gleichen Voraussetzungen, für eine vielleicht etwas längere Zeit. Tie Unterstütznngsdauer könne jedoch auch in diesem letzteren Falle über dieses Fahr hinaus nicht ausgedehnt werden. Bei der Regierung bestehe die bestimmte Absicht, die Unterstützungen baldigst einznstellen. Von den Arbeiter- Vertreter» wurde erklärt, daß, wenn nichts anderes übrig bleibt, als zwischen zwei liebeln zu wählen, der erste Vor schlag akzeptabler sei, nnr dürfe die Unterstütznngsdauer und Unterstützungsberechtigung für die Familienväter nicht tchon, wie beabsichtigt, am 1. Tezember d. I. beendet sein. Ter Endtermin müsse überhaupt in eine bessere Periode des koinnienden Jahres verlegt werden. Eine völlige Ueber- einstimmung über die Unterstütznngsdauer im allgemeinen »nd speziell für verheiratete und ledige Tabakarbeiter und über die Unterstützungssätze wurde nicht erzielt. Tie weitergehenden Vorschläge der Arbeitervertreter sollen einer eingehenden Prüfung im Neichsschatzamte und Vundesralc unterzogen werden. Nach Erlaß neuer A'iSfübrnngs- bestimninngen werde» die jetzt bestehenden Unterstützungs- bestiminnngen des Artikels 2» eine entsprechende Aendernng erfahren. Sparsamkeit im Heere. Generaloberst a. T. Tr. Vaehren untersucht im ..Tag" die Frage, ob nicht am Ans- hebnngsgeschäfte sich erhebliche Ersparnisse erzielen ließen. Nach der Heeresordnung zerfällt das Ersatzgeschäft in drei Hauptteile: Tas Vorbereitungsgeschäft, die Musterung und Rangierung durch die Ersatzkommission, ferner die Aus hebung und Verteilung durch die Ober-Erfatzkommission. Tie Entscheidungen der Ersatzkommission sind vorläufige und bedürfen der Revision und endgültigen Entscheidung durch die Ober-Ersatzkommission. Für die Folge würden nun alle Entscl-eidungen für die Ersatzkommission endgültige werden: auch fiele ihr die Verteilung der Rekruten auf die verschiedenen Truppenteile zu. Als notwendige Vorbe dingungen bezw. Maßnahmen bezeichnet er: 1. Gründliche, praktische Vorbildung der Sanitätsoffiziere auf dem Ge biete der Aushebung, wie solche schon seit Jahren durch Kommandierung der Assistenz- und Oberärzte zur Teil nahme am Mustcrungs- und Aushebungsgeschäfte ange strebt wird. 2. Neclstzeitige Feststellung des Ersatzbedarfes, um nicht auf die Bedarfsziffern des vorhergehenden Jahres zurückgreisen zu müsse». 3. Prozentmannschaften sind vor- zusehe», um etwaigen Ausfall zu decken. 4. Späterer Be ginn der Aushebung lMai und Juni). 3. Nachprüfung der Tauglichbefundenen durch einen Oberstabsarzt in dem der Einstellung der Rekruten vorausgehenden Monat (Sep tember). Das Gescl>äft dieser Superrevision könnte noch dadurch vereinfacht werden, daß die körperlich kräftigsten, in besonderer Liste (-V) zu führenden Mannschaften von dieser Gestellung entbunden, und nur die schwächeren oder aus anderen Gründen zweifelhaft tauglichen (Liste U) zu beordern sein würden. 6. Die Verteilung der Rekruten kann auf Grund der Listen geschehen eventuell unter Mitwirkung der Brigaden, denen auch die Revision der Listen obliegt. Was die Prüfung der Reklamationen betrifft, so sind die Ersatzkommissionen eher in der Lage, endgültig zu ent scheiden, als die Ober-Ersatzkommission: Bezirkskommandeur und Landrat haben in der Regel langjährige Erfahrung, Orts- und Personenkenntnis und Kenntnis der bürgerlichen Verhältnisse überhaupt, jedenfalls besser, als der Brigade- kommandenr, der zwei- bis dreimal der Aushebung bei wohnt. Oester? ei «h >N « «,«r» Ter Einzug des Kaisers Franz Joseph in Mostar, der .Hauptstadt der Herzegowina, gestaltete sich »och en thusiastischer als in Serajewo. Aus der ganzen Herzego wina waren wenigstens 23 666 Bauern und Frauen in ihren farbenprächtigen Nationalkostümen hier zusammengeströmt. Sie begrüßten den Kaiser bei seine Ankunft mit Ziviorufen. !leberall Waren Trinmphpforten errichtet. Fahnen in öster reichischen und bosnischen Farben zieren die Straßen, wäh rend ungarische ganz fehlen. Einen besonders auffallenden Schmuck bilden die fast an allen Häusern angebrachten kost baren orientalischen Teppiche. Um 2 Uhr fand im Hotel , Narenta" Hoftafel zn 62 Gedecken statt. Alle Einzugs' straßen waren durch ein Doppeltes Militärspalier abge- sperrt. Ueberhaupt waren die polizeilichen und militäri schen Vorsichtsmaßregeln hier noch strenger als in Serajewo. — Das österreichische Abgeordnetenhaus hat am 3. d. M. in allen Lesungen den Gesetzentwurf über das Ver bot der Franennachtarbeit in industriellen Unternehmungen gemäß der Berner Konvention angenommen. — In Mostar empfing der Kaiser im Hotel die katholische, orthodoxe und muselmanische Geistlichkeit, den Bürgermeister und den Gemeindsrat, Laiendeputationen aller Bekenntnisse, Beamte usw., deren Führer HuldkgungS- ansprachen hielten. Der Kaiser dankte für die Kundgebungen der Treue und Ergebenheit und sprach die Hoffnung aus, daß alle an dem Gemeinwohl Mitarbeiten würden. Hieran anschließend fand ein Empfang des Offizierkorps und später Hoftafel statt. Nach der Tafel machte der Kaiser mit glänzendem Gefolge eine Rundfahrt durch die Stadt unter brausendem Jubel der Bevölkerung. Schließlich ging die Fihrt zum Bahnhof, wo der Kaiser dem Bürgermeister seine besondere Befriedigung über die patriotische Haltung der Bevölkerung auSsvrach. — Ter Kaiser trat am Freitagnachmittag kurz nach 4 Uhr bei bestem Wohlsein die Rückreise nach Wien an. Zsfrankrelcki Ter Gouverneur von Obersenegal und Niger teilte mit, daß am 2l. Mai 5110 arabische Räuber bei der Oase Taffa, etwa 56 Kilometer nordöstlich von Nguigui, eine Abteilung Kanielreiter angegriffen haben. Tirailleure warfen die Araber, die 166 Tote und 37 Verwundete auf dem Schlachtfelde znrückließen, nach erbittertem Kampfe zu rück. Zwei Tirailleure sind getötet und 19 schwer ver wundet. China. Sämtliche Gesandtschaften erhielten anonyme Zu schriften, wie man vermutet, von der revolutionären Partei in Schanghai. In den Zuschriften heißt es, daß ein großer antidynastischcr Ansstand bevorstehe. Wenn sie nicht die Mandschns unterstützen würden, sollte den Ausländern kein Leid zugefügt werde». Im anderen Falle sollten sie in einem allgemeinen Gemetzel umkoinmen. Die Zuschriften, in geheimnisvoller Weise zugestellt, trugen veraltete Brief marken. Angesichts ähnlicher Briefe, die die Konsuln in Nanking kürzlich erhielten, macht sich eine allgemeine Be unruhigung bemerkbar. Nordamerika. — Tas dcntsche katholische Einwandercrhospiz Lcohaus in Neuyvrk. Das sozialdemokratische Tageblatt „Griitli- aner" in Zürich veröffentlicht in der Ausgabe vom 14. April dieses Jahres einen aus der „Wiener Arbeiterzeitg." ent nommenen Artikel unter der Ueberschrift „Mädchenhandel unter dem Deckmantel christlicher Caritas", der in manchen Beziehungen unwahre Behauptungen enthält, u. a.: Ueber- vorteilung und Ausbeutung, rohe Behandlung, körperliche Mißhandlung, sanitäre Vernachlässigung, Verschacherung von Mädchen usw. Der Artikel schließt mit der Behaup tung, das; gewisse christliche Herbergen zu 5 Dollar per Stück den Mädchenhandel betreiben und Bordelle stets mit frischer Menschenware versorgen. Diese Behauptungen treffen für das „Leohnus" in Neuyork (6 State Street) nicht zu, und hat das Direktorium desselben unter dem 12. Mai d. I. einen energischen Protest erlassen. Die deut sche» EinN'andcrer finden im „Leohause" zu billigen Preisen Kost und Logis, Beistand in religiöser und sittlicher Be ziehung. Regelung ihrer Reiseangclegenheitcn und Nach weis von Arbeitsgelegenheit. Das „Lcohaus" hat auch in den letzten Jahre» tausenden von Einwanderern gratis Logis und Mahlzeiten gewährt und vielen Tausenden Ar beit oder Stellung verschafft. Das „Leohaus" untersteht einer stetigen gesetzlichen Aufsicht der Einwanderungs behörde: noch niemals sind aber von seiten der Behörde Ausstellungen gemacht worden, im Gegenteil wurden dem „Leohaufe" von der Einwanderungsbehörde wiederholt Schützlinge zugewiesen, weil es sich des Rufes einer gut ge leiteten Anstalt erfreut und das vollste Vertrauen verdient. AnS de« deutsche« — Ein Mahnwort direkt aus „Südwest"! Von einem Wismaraner, der in Südwestafrika als Farmbesitzer lebt, erhielt die „Meckl. Warte" kürzlich ein Schreiben, das uns eventuelle Betrachtungen über die dortigen kolonialen Ver hältnisse in Aussicht stellt. Wir empfehlen das Nachstehende besonders dem Reichskolonialamte zur Beachtung. Es heißt da: . . Jst's Ihnen recht, so würde ich jetzt noch gern meine Gedanken publizieren, müßte dann freilich das kolo nialpolitische Gebiet streifen, und da bin ich mit Dreiviertel Südwestafrikanern anderer Ansicht als Herr Dernburg . . . Tenn im lieben Heimatlande weiß man noch herzlich wenig über die wahren Verhältnisse in unseren Kolonien; sie sind nicht nur für die Ansiedler der Lebensnerv, auch die Heimat hat ein direktes Interesse an ihrer Entwickelung, sowohl in kommerzieller, wie in sozialer Beziehung: hier findet jeder, der arbeiten will, sein Brot. Es wäre überaus traurig, wenn unsere verkehrte Gesellsck)aftspolitik ü l» Dernburg über kurz oder lang — es kann noch Jahrzehnte dauern — dem Deutschen Reiche als dem Mutterlande die Tochter kosten würde! Man denke an Nordamerika und England 1873!" Dernburg kann also bald singen: Ich bin allein auf weiter Flur! Aus Stadl und Land. Dresden, den 4. J„ui ISIS. —* Die Reformer haben im 20. sächsischen Reichstags wahlkreise, der durch den Tod des Abg. Zimmeimann ver waist ist. ihren Parteigenossen Kurt Fritzsche, der in Waldau in der Oberlausitz wohnt, als ihren Kandidaten aufgestellt. Fritzsche hat sich zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt. —* Der „Evangelische Bund" schäumt! Das ist immer ein gutes Zeichen, daß von katholischer Seite eine Wahrheit ausgesprochen und irgend ein Nagel aus seinen Kopf getroffen wurde. Die ihm freundliche Presse wie die „Dresd. Nachr." stäuben schon den ^kuror protvLtLiitious" ab, um ihn in Gebrauch zu nehmen. Es fehlen bloß noch Vorträge von HoenSbroech und Ahlwardt, aber auch denen dürfte in der Sommerhitze kein Hörer auf de» Leim gehen. Die Verteidigung der Reformatio» muß also bis zum Winter ruhen bleiben! —* Zweierlei Maß. Wiederholt haben wir uns mit dem unerhörten Falle in Kerzenheim (Pfalz) beschäftigt, >vo ein katholischer Gemeindebürger aus seinem Grund und Boden ein — Feldkreuz errichtet hatte. Erst wollte man das Aufstellcn des Kreuzes verbieten, sogar das Bezirksamt sollte einschreiten und schließlich drohte man mit Entzug des Geläutes bei Beerdigung katholisch Gestorbener. In der letzten Woche hat man das Kreuz sogar zu zertrümmern gesucht. Vom Ehristuskörpcr hat man eine Anzahl Stücke abgeschlagen. In liberalen Blättern, einige wenige aus genommen, las man bisher von all diesen Vorgängen noch keine Sterbenssilbe! Tie Demolierung ist bis jetzt von ihnen ganz totgeschwiegen worden. Als aber vor etwa einem Jahrzehnt die erst in neuerer Zeit gepflanzte Luther-Linde in Wittenberg (an dem Platze, wo er die Bannbulle ver brannt haben soll) in der Nacht von unbekannten Tätern durch Abreißen von Rindenstücken beschädigt wurde, hat man in liberale» Blättern wochenlang die Sache behandelt und noch nach Jahren diesen rohen Akt den Katholiken aufs Konto geschrieben, obgleich nicht feststeht, ob der Täter hier zu suchen war. Tie Kerzenheimer Katholiken mögen sich jetzt, so rät der „Bayr. Kur.", nach dem Wittenberger Bei spiele richten, nämlich einen hohen kräftigen eisernen Zaun »m ihr Feldkrenz errichten und eine unzugängliche Tafel anbringen, daß diese Maßregel notwendig wurde durch die Roheit unbekannter Täter. So haben es nämlich die Wit tenberger gemacht. —* Wetterprognose der König!. SäLs. Landes- Wetterwarte zu Dresden tür den 5 Juni: BerSnder« liche Lustbewegung, he ter, warm, Neipuna zur Eewitterbi'dung. —* Am Sonnabend vormittag 11 Uhr fand in Gegen wart Sr. Majestät des Königs, des Kriegsministers, der aktiven ehemaligen und der Reserveoffiziere des Leibgrena dierregiments, sowie einer Abordnung des Vereins „Sächsi scher Grenadiere" und der Vereinigung ehemaliger Süd westafrikakämpfer die feierliche Enthüllung eines von den obengenannten Offizieren zur Erinnerung an die in Südwestafrika gefallenen Kameraden (Leutnant von Abendroth und drei Grenadiere) gestifteten Oie denk st e ines statt. Die 2. Kompagnie, der Leutnant v. Abend rot seinerzeit angehörtc, hatte gegenüber dem Gedenksteine unter Hauptmann v. Tschirschnitz mit den Fahnen des Re gimentes Aufstellung genommen. Nach einer Ansprache des Regimentstommandeurs Oberst v. Carlowitz. die mit einem Hoch auf den König schloß, legten Se. Majestät und der Re gimentskommandeur Kränze am Gedenksteine nieder. Ein Parademarsch der Ehrenkompanie beschloß die Feier. Se. Majestät nahm sodann an einem Frühstück in den Räumen des Offizierskasinos teil. Der Gedenkstein, dcr am Ein gänge der Kaserne in der Nähe der Kasernenwache Auf stellung gefunden hat, besteht aus einem mächtigen Gra nitblock, geschmückt mit einem Reliefbilde des Leutnants v. Abendroth, und einer Gedenktafel mit den Namen der Gefallenen. Bildnis wie Gedenktafel sind von dem Bild hauer Walter Sachse, einem ehemaligen Offizier des Re giments, entworfen, dem der König das Ritterkreuz zweiter Klasse vom Albrechtüorden verlieh. —* Se. Königliche Hoheit P r i n z I o h a n n G e o r g traf nebst Gefolge nachmittags 3'/4 Uhr auf dem Breslauer Hauptbahnhofe ein. Zum Empfange waren anwesend der kommandierende General des 6. Armeekorps v. Woyrsch, dcr Stadtkommandant Generalleutnant v. Malban. Fürst v. Pleß, Polizeipräsident v. Oppen, der österreichisck>e Gene ralkonsul und dcr Militärattache bei der österreichischen