Volltext Seite (XML)
R- LS. Ach»,. «,sch?ist«stelle ««» «e»a»tlo«r D»e»be»«A 1«, Holbetmftrahe 4* Toinerktag, 4. Dez. ZSIA Fürsprecher 21 »»i« Posischegikent» Leipzlft R». 147», lkZc»»n?preiS, BterlcIMrIich tn der «8cIchüi>Ssic»e oder von der Pos! nb»elw>> Sludgnde ^ inil illnslr. veilnge 4.Lt»->Z, Slueguv« v 4.2V Ju Dresden ,md «»»< D>-»l,ch!and irei H»us »Insgube I 4.»5 ^k. Ausgabe 8 4.KS -V. — Die Svaistlche volkszeitung erschcinl an allen Wochenlatzen »achni — SprechsUmde der Redakiion: I > b,S >2 UNr von». Anzeige»! Knnadme von G-ichöHSoi P.'lii Sp.riizeUe vv im Relianmieü svrechcr attigegedenk Anzeigen iSnnen zeigen did IN UI», von ^ninivinarizi'igen !»» I I Ulli vorn!. — Preis illr die .Fv .». tznn»i!e I Sin-eigen i-gg --gü i inideuiU«» grianirdene, iewir durch Kern- »nr n,e Aeroniinoriiichien iin die Richiioleil de» HerieS nndi vdernebme». Erwachen ^ Der Gesetzentwurf über die Reichscinko ui - ui e n i'c e u e r ist mm von. der Negierung veröffentlich! uwrden. Er wird sicherlich überall mit sehr gemischten Er fühlen und nirgends mit reiner Freude ausgenommen wer- .dsn. Denn wir möchten den Staatsbürger kennen lernen, der jemals gern Steuer bezahlt hat oder in Zukunft be zahlen wird. Steuern aber sind notwendig, um die Be dürfnisse eines Reiches oder Landes zu decken, Be dürfnisse, die zur Regelung eines geordneten Staatswesens unbedingt notwendig sind. Nur daß diesmal mit ganz an deren Zahlen gerechnet werden muß, als dies früher der Fall gewesen ist. Als der Bülow-Block seligen Angedenkens es seriig gebracht hatte, in knapp zwei Jahren 1040 Millio nen Mark Schulden zu machen, wurde der damalige Reichs kanzler Fürst Bülow als der größte Schuldeumachcr be zeichnet. Und das gewiß mit Recht. Denn für damalige Verlxütnisse stellte dieser Betrag eine ganz außergewöhnlich hohe Summe dar. Gemessen an den heutigen Verhält nissen ist eine solche Summe eine Kleinigkeit, no» der avw lut tein Aufhebens mehr gemacht werden braucht. Tenn -beute müssen wir leider nur noch mit Milliarden rechnen, mit Milliarden Schulden nämlich, die aber irgendwie aus gebracht werden müssen. Es ist kein Zweifel darüber, daß diesen Gesetzentwurf über die Reichseinkommenstcuei towic alle anderen Stenerentwürfe eine nicht zu knappe Flut von Verwünschungen begleiten werden. Die Beratung des Ent wurfes wird daran nickst scheitern und auch der Reichs- sinan'.minister wird darunter nicht allzu großen Schaden leiden, da er erfreulicherweise über sehr gute Nerven ver fügt. Durch das bei uns Deutsche» besonders beliebte Schimpfen werden die Dinge jedoch um kein Iota besser »verden: es muß vielmehr das deutsckie Volk sich daran ge wöhnen, von anderen Gesickstspiintten ans Politik m macken. Das wird gewiß für viele ein furchtbares Er- wackreu bedeuten. Weite Kreise sind sich bis heute »och nicht bewußt geworden, daß wir den Krieg wirklich verloren staben, und daß wir unter den Nachwehen de- Revolution zu leit-en haben. Hauptaufgabe muß es sein, überhaupt wieder eine etatmäßige Wirtschaft einzusühreu. Es darf oabei vor allem nicht vergessen werden, daß die ganze Fi nanzpolitik HelsserichS während des K'ue.zcs ans die von den Feinden zu erwartende Kriegsentsthädiaung eingestellt war. Einen ordentlichen Etat hat wahrend deS Krieges der Reichstag von Helfsericb überhaupt nickt vorgeleg! er halten. Der größte Teil der Ausgaben wurde aus das Konto „Kriegöwirtsclwft "gebucht, und wie da gewirtschatlet würbe, ist ja hinreickMd bekannt. Es kann in diese.» Zu sammenhänge natürlich nicht das ganze Problem nnstuar Steuerwirtschaft behandelt werden.. In dem Artikel ..Sack st» gegen das Reich" ist deutlich znm Ausdruck gekommen, um was es sich bei den jetzigen Stenern handele, ist deutlich -gesagt, daß die jetzige gewaltige Steuerbe.lastung diktiert ist durch die Ausgaben im Kriege und durch die Folgen des verlorenen Krieges. Man kann über die einzelnen Stenern denken, wie man will. Man kommt aber nicht mehr darum verum, ein einheitliches Stenerrecht für das ganze Reich zu schass«». Es wird so oft die Frage aufgeworfen, warum man mit her Erfassung des Kapitals io spät beginnen würde und man sucht auch hieraus dem gegenwärtigen .Reichsfinanzminister einen Strick zu drehen, der ja heute so ziemlich für alles verantwortlich gemacht wird, was am irgend einem Gebiete in Deutschland sich ereignet hat und noch ereignet. Diese Frage ist jedoch an die falsche Adresse gerichtet. Sie mutz vielmehr so gestellt werden, daß man mgt, 'varum den» Helfferich nicht schon während des Krie ges den Kriegsgewinn in wirklich entsprechender Weite er- saht hat. Es wird darauf vielleicht zur Antwort gegeben werden, weil er ja auf die Kriegsentschädigung hoffte. Darin liegt aber eben der Fehler der Helfferichschen Finanz- Politik, -atz er seine Finanzwirtschast auf unbekannte Grö ßen ansgebaut hat. Es kam die Revolution und es kamen nach ihr zwei freisinnige Reichsfinanzminister die sich wirk lich nicht übermäßig angestrengt haben-, jevcufall, haben sie einen positiven Steuervorschlag nicht herausgebr.ickst. Erst tn den letzten Iunitagen übernahm Erzbergcr das Flnanz- ministerinm des Reiches und begann die Frage der Steuer- regelung vom Reiche aus sofort in die Tat umzusetzcn. Man kann zu Erzberger stellen, wie inan will, aber es wird 'etzten Endes kein besonnener Politiker abstreiten wollen, daß tie Reicksabgabenordnung, wie sie jetzt von der Nationalver sammlung angenommen worden ist, eine Ta! ist. die sich sehen lassen kann. Sie ist gewilsm-inaßeu das Mantelgesetz, das erst geschaffen werden mußte, um für die eigentlichen Steucrgesctze die Grundlage zu schaffen. Es wird gewiß jedermann zugeben, daß die Reichssinanzgesetzaebnug tief i>. die Befugnisse der Finw'sta.rie" »der Länder, wie es beute heißt, eingrcift. i'.ebei cie Nalweudiste:: dickes Ein greifens ist ebenfalls an dieser mietle schon dar Nötige ge sagt worden. Und jeden werden, wie schon angedentet, die Steuern außerordentlich schwer belasten. Tie einzelnen Punkte werden vielleicht von der Nationalversammlung in dieser oder jener Form noch geändert werden.. Soweit wir die Verhältnisse aber überschauen, glauben wir doch 'agen zu können, daß im großen und ganz'» der Entwurf wohl Gesetz werden wird. Tic Rückkehr zu einer geregelten Wirtschaft, die nur durch die Aufbringung von Stewrn er möglicht tverden kann, kann einzig und allein uns vor dem Zusammenbruch retten, d. h- vor dem völligen Zusammen bruch, Hessen Konsequenzen auch heute, noch in weiten Krei sen nickst in dem richtigen Maße abgewägt zu werden scheinen. Es gibt lzeute im deutschen Volke, und zwar nr allen Kreisen, noch unglaublich viele, die sich der Bedeutung der Situation, wie ivir sie seit mehr als IahreSirisr haben, mch nicht bewußt geworden sind. Alan braucht nur heute einen Blick zu tun in die Vergnügungsstätten unserer Großstädte, in die überfüllten Kaffees. :vo man sich beim Klange der Qperetteuweiseu über die Nöte! i-er Zeit hinwegtäuscht, in die rauch- und staubgcsüllten und trotz der Kühlennot noch lichtdurchsluteten Tanzlokale der großen und kleinen Städte; man braucht nur daran zu denken, welch unaeheurer LuxuS heute noch aus allen Gebieten getrieben wird, um zu wissen, daß das Erwachen, je länger dieser Taumel dauert, nm so furchtbarer werden muß. Wir glauben nicht sehlzugeheu in der Annahme, daß mau das deutsche Volk beute in vier Kategorien einteilrn kann. Tie eireu ver schwenden in sinnloser Weis', weil sie glauben, daß sieb der Umsturz doch nickst aufhalten lassen wird. Die anderen hören nur große Worte voll der Wiederkehr besserer Zeiten, wenn nur ein anderes Regime au die Spitze kommt, und handeln danach. Die Tritten sind der Ansichr, laß ja doch alles keinen Zweck habe, sie sind oer Lethargie verfallen und lassen alles laufen, wie es läuft. Der vierte Teil endlich hat den Mut Loch noch nicht ganz verloren und ist zwar Von keinem übertriebenen, wohl aber von einem gesunden Opti mismus beseelt, und das ist leider heute noch der kleinste Teil, wenn es auch erfreulicherweise schon etwas besser ge worden ist. Möge die Einbringung der neuen Steuereist- cntwürfe wenigstens jetzt ein allgemeines Erwach m brin gen, und damit eine Anpassung an die tatsächlichen Verhält nisse. Wenn wir wieder hoch kommen wollen, dann ist es nur möglich im Nahmen einer geordneten Wirtschaft, mir möglich durch unermüdliche Arbeit. Hindcnburg lwt ganz recht, wenn er sagt, Laß es unsere. Pflicht sei, auch in schtvärzester Zeit stark im Hoffen zu bleib-m. Nicht lähmen der Pessimismus, das war die Parole, die wir immer an dieser Stelle hier ausgegeben haben. Das deutsch? Volk aber muß sich frei machen von jeder Utopie, ganz gleich, ob diese Utopie Sozialismus oder Chauvinismus heißt. Wir müssen erwachen, um gemeinsam zu positiver Arbeit über- zngchen. b«1. LlNtdesftenerr elttz Neben Lern Rrickseinkommensreucrgck-.'tze wird jetzt auch der Entwurf eines Landesstcuergejetzes belangt, der der Nationalversammlung im Umfang von 6, Paragraphen zn- gegangen ist. Der Entwurf gruppiert sicl. t. nach den Lnndcssteuern und Geineindeabg cken, 2. nach der Beteiligung der Länder und Gemeinden am Ertrage von Reichsstenern, !!. nach der Lastenverieilung und 4. nach Uebergcmgs- und Schlnßbestiwmungen. Nach dem ersten Teil, den Landessteuern und (ste- meindeabgaben, sind die Länder und Gemeinden berechtigt. Stenern nach Landesrecht zu erbeben, soweit nüht die Neichsverfassung entgegcnstelst. Tie InarOpruchnayi.'e von Stenern durch Rcichsgcketz schließt die Erhebung gleickz- artiger Stenern durch Länder und Gemeinden auS, wenn nicht reich? gesetzlich etwas anderes vorgrichrieben ist. Lan des- und Gemeindesteuern sollen nickst erhoben werden, wenn die Interessen der Reicbssinanzen entgegcnstehen. Steuerliche Bestimmungen der Länder und Gemeinden, die gegen Reichsgc'etz verstoßen, müssen aufgehoben oder ent sprechend abgeändert werden. Neue Steuerordnungen der Gemeinden sind den zuständigen Finanzbehörden mitzutei- len, die Einspruch erbeben können. Bei Meinungsverschie denheiten entscheidet ein Reichsfinanzlwr. Der Reichsrat entscheidet endgültig über die Frage, ob Landes- oder Ge meindesteuern den Interessen der Reichsfinanzen entgegcn- stehen. Der zweite Teil über die Beteiligung der Länder und (Gemeinden am Ertrage von Reichest.w.um gliedert sich in Unterabteilungen: t. Allgemein? Bestimmungen, 2. Ein kommensteuer, 3. Erbschaftssteuer, I. GrunderwerbSsteuer, 6. Umsatzsteuer, 6. VertcilungSverfaln-en. Zu den allge meinen Bestimmungen wird durch Reichsgesetz bestimmt^ ob und in welchem Umfange die Länder cknen Anteil an den Einnahmen aus Neickssteuern zu beanspruch'". staben. Zur Einkommensteuer des Reiches werden die Länder be teiligt. Sie erhalten: u) von den SteuerbRrägen de, Steuerpflichtigen, deren steuerbares Eiutonüneü 15 000 M. nicht übersteigt, einen Anteil von 00 n. H, >>) ran den Steuerbeträgen der Stenerpfsickstin-n mit einem Einkom men von mebr als tstOsisl—25,000 M. v. H., von mehr als 25 000—50 000 M. 70 n. H., <U von mehr als 50000- 400 000 M. 60 v. H., van mein- als >00,AK» bis 150 000 M. 50 v. H., <0 von m-hr als ,50 000 bis 300 000 M. 40 v. H., g) von mehr a!S 300 000 M. 30 v. H. Von den Stenern, die das Reich an Stelle der allge meinen Einkommensteuer von nickst Physischen Personen er hebt, beträgt der Anteil, unabdännz von der Stenei stufe, 50 v. H. des Steuerbetrugs. , 8 17. Die Länder sind vewsüchsist, an ibrem Aisteft die Gemeinden unter Beachtung der Grundsätze in beteiligen. Diese Grundsätze besagen: Der A n ' pruch de r L ä nöer ans den Steueranteil bemisst sich nach dem örtlichen Auf kommen, das auch den Maßstast für die Beteiligung der Gemeinden an dem ihnen vom Land überivirstnen Anteil bildet. Der U n s v r u ch d e r G e m eiud e erstreck, sich -nst «inen Anteil an den Stenerbeträgeu I der Personen, die in der Gemeinde einen Wohnsitz der RcichSastgaben- ordnung) stecken. 2. -der Personen, di? in dar Gemeinde, ohne dort eine,, Wohnsitz zu staben. Gnindvcrmöaen. Han dels- oder gewerbliche Anlwen einschließlich der Bergwerke haben, Handel oder Gewerbe oder außerhalb einer Gewerk schaft Bergbail betreiben, Hinsicht lick deS ihnen aus dielen Quellen in der Gemeinde zussießenden Einkommens. 2. der nickst physischen Steuerpflickstsga,. sofern sie in Lei Gemeinde Grundvermögen. Handel?- oder gewerblickv Anlagen ein schließlich der Bergwerke staben oder -gandel oder Gewerbe einschließlich des Bergbaues betreiben, hinsichtlich des istne» auS diesen Quellen in der G-stneinde znfließenden Einkom mens. Soweit anderes Einkommen von nick'' plmsischeu Personen der Reichssteuer unterliegt, ist diejenige Gemeind« anteilberechtigt, in deren Gebiet sich der Sitz der Venvalftm«; befindet. 8 20. Ter Anspruch auf einen Anteil beste!'! lnusuvtirch des Einkommens ans Handel und Gewerbe nur in dcnjeni^ gen Gemeinden, in welchen sich eine Betriebsstätie im Sinn» des 8 10 dieses Gesetzes befindet. Sind an einem Steuer- betrage gleichzeitig Wohnsitz- und Belegenheiis- (Betriebs-)- Gemeinden anteilberechtigt, w wird der Stenerbctrag naG. dem Verhältnis des der Besteueruna zugrunde wiegten Ein kommens aus Grundbesitz- und Gewerbebetrieb zum Ge-- samteinkommen zerlegt. Der Wohasitzgenieinde verbleÄk mindestens ein Viertel des Ankstls. Bei mehrfache m W»!w- 'W „ k L!-