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Zweites Blatt Nr. 22 lle spielen, lar. illung zun, )iese irrige hwitz. Ich ach mit be- t zurückge- , Lehrer. 10 Mk von Redaktion. in mag. so 'annte Blau Eingesandt" betr., kostet — Bie- 96.30 G. 100.75 S 100,00 G 98.50 B. 98.50 tz>. 99.50 H. 103.50 <A. SS,7i H. 94.75 G. 99,58 103.80 G. 108,75 G. 94 25 E. 97,000zE 100.50 4. 101.25 «. 101.00 Ä K4.0O is-. 100,60 G. 99.50 L. .85 15 B. «»» , >n° ik. Kal! lokva Stils mrl. - i i.', .- Sll r4.j»-» i- >r.'>si tj.ii.d-. :: nqcn ri. di« sti,-. 7:>r!- 5 - 1 u 7 Sr. Ä»I«I r«IlM ftratze, Zeitlings- Hoflicf. llitlclhallc; iandlung) im Hause : Kaiser. tbahnhof» dlung. ltscher » Brand» . Pflug. indlung. Sächsische Volkszeitung vom 27. Januar 1^11 Deutscher Reichstag. Sitzung vom 25. Januar. 1 Uhr 20 Min. Die zweite Beratung der Zuwachssteuer wird fortgesetzt. Die Beratung beginnt bei § 60 betreffend Inkrafttreten des Gesetzes. Staatssekretär Wermuth: Die Anregungen Arendts find ganz unzureichend: wenn man erst heute anfängt mit der Steuer, können unsere Enkel einmal den Genuß haben oder erst in 100 Jahren. Wenn man die Umsatzsteuer nicht bis 1914 erhebt, fehlt die Deckung für die Militärvorlage und Veteranen. Ich bitte die Nationalliberalen dringend, ihren Antrag, der nur bis 1912 die doppelte Umsatzsteuer erheben will, zurückzuziehen. Abg. Graf Westarp (Kons.) stimmt dem Staatssekre tär in allen Teilen zu. Man kann die Ausgaben nicht ge nehmigen, ohne daß man für die Einnahmen sorgt: daher sind beide Steuern nebeneinander zu erheben. Abg. Dr. Weber (Ntl.): Der Staatssekretär legt höchsten Wert auf das Nebeneinanderbestehen beider Steuern bis 1914: wir können dies verstehen. Wir ziehen unseren Antrag zurück, wonach nur bis 1912 die verdoppelte Umsatzsteuer erhoben werden soll: ober wir wünsche», daß das Gesetz erst am 1. Januar 1911 in Kraft tritt. Man sollte nicht zu tief zurückgreifen. Abg. Cuno (Vp.) hält es für einen Fehler, daß man nicht den 12. April 1910 setzt. — Abg. Binder (Ntl.) ist cs gleichgültig, welcher Termin gesetzt wird. Nach kurzer Debatte wird der Antrag, die Steuer ab I. Januar 1911 in Kraft treten zu lassen, angenommen: die doppelte Umsatzsteuer wird bis 1. April 1914 erhoben. Als Jahr für Wertberechnung wird 1885 eingesetzt. Eine Reihe von Paragraphen werden unverändert an genommen. Es folgt die Frage des Fideikommisstempels, Abg. Erzberger begründet folgenden Antrag: „Den j> 51.1 zu streichen. 2. den 8 66-i wie folgt zu fassen: Der ^ 89 des Rcichsstempelgesetzes vom 15. Juni 1909 (Neichs- gcsetzblatt S. 883) erhält mit Wirkung vom 1. Oktober 1909 ab folgende Fassung: Von Grundstücken, die auf Grund von Vorschriften gebunden sind, die nach den Artikeln 57, 68, .'9 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuchs ron den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches unbe rührt bleiben, ist an Stelle der Abgabe nach Tarif- minimer II eine jährliche Abgabe von Vs» dom Hundert des Wertes zu entrichten. Die Ermittelung des Wertes findet nach den Bestimmungen des 8 16 des Erbschafts- steuergesehes vom 3. Juni 1906 (Reichsgesetzblatt S. 620) in 30jährigen Zeitabschnitten statt. Der erste 30)ährige Ab schnitt beginnt mit dem Zeitpunkte, in dem das Grundstück der Bindung unterworfen wird, und sofern dieser vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegt, mit dem 1. Oktober >909. Für die Zeit vom 1. -Oktober 1909 bis zum 30. Juni 1914 wird zu der in Absatz 1 vorgesehenen Abgabe ein Zu schlag von V«« von. Hundert des ermittelten Wertes jähr lich erhoben. Die Abgabe ruht auf dem Grundstücke und gilt als öffentliche Last im Sinne des 8 10 Ziffer 3 des Ge setzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwal tung. Von der Abgabe befreit sind: der Landesfürst und die Landesfürstin." Abg. Dr. Belzer (Ztr.): Der im Jahre 1909 be schlossene Fideikoiumibstempel (§ 89 des Stempelgeseßcs vom 15. Juli 1909) war ausdrücklich als Aequivalent für den Umsatzstempel bezeichnet. Weil man annahm, daß der freie Besitz alle 30 Jahre einmal (im Durchschnitt) den Be sitzer wechselt, sollte der gebundene Besitz ein Aequivalent von Ich Prozent des Wertes zahlen. Hierzu sollte für die Jahre bis zum Zustandekommen des Zuwachssteuergesetzes ein Zuschlag von sch Prozent des Wertes treten. Als Aequivalent für die Zuwachssteuer sollte der Fideikommiß- stempel nicht gelten, es wäre sonst ja eine große Begünsti gung des gebundenen Besitzes, wenn solcher, im Falle er doch einmal verkauft wird, sich durch Zahlung von nur ^ch Prozent des Wertes von der Zuwachssteuer loskaufen könnte Diesen Loskauf will aber der 8 64 .i einführen. Er würde aber auch ganz ungleich wirken. Für den günstig gelegenen Besitz in der Nähe großer Städte, der infolge sei ner großen Wertsteigeruug zum Verkauf kommt, eine große Bevorzugung, für den ungünstig gelegenen in Gegenden, wo es überhaupt keinen Zuwachs gibt und deshalb auch kein Anlaß zum Verkaufe besteht, eine Benachteiligung. DaS Nichtige ist, daß der gebundene Besitz, wenn er zum Verkaufe kommt, ebenso der Zuwachssteuer unterworfen bleibt, wie der freie Besitz: das ist auch im Interesse der Ncichsfiuan- zen. Deshalb muß der 8 64 u, der ein neues Privilegium schaffen will, gestrichen werden. Anderseits soll aber der Fideikommißstempel gemäß 8 80 des Gesetzes vom 15. Juli 1909 nicht nur aufrecht erhalten werden, sondern er soll auch dem Zuschlag unterliegen, ebenso lauge als dieser Zu schlag vom freien Besitze erhoben wird, also bis 1. Juli 1914, da dieser Termin in 8 56 k genehmigt ist. Ter Fidei- kommißstempel soll aber nicht allein von den gewöhnlichen Fideikommissen erhoben werden, sondern auch von den Staudesherren, wie es die Kommission beschlossen hat, eben so aber auch von den Depossedatenfürsten und von den An gehörigen der regierenden Häuser, den Prinzen. Für diese alle soll gleiches Recht geschaffen werden und jede Bevor zugung oder Zurücksetzung aufhören. Die Staudesherren haben sich unter dieser Bedingung ausdrücklich damit ein verstanden erklärt, daß auch sie der Steuerpflicht unterwor fen werden: diese noble Handlungsweise verdient ausdrück lich anerkannt zu werden. Eine Erleichterung findet Abg. Binder in unserem Anträge zugunsten aller Besitzer da durch, daß die Entrichtung der Steuer in Jahresraten ohne Zinsenzuschlag gestattet wird. Die seither im Gesetze gefor derte Verzinsung war in keiner Weise begründet, denn auch der freie Besitz liefert doch das sch Prozent vom Gesamt werte erst innerhalb 30 Jahren. Die Entrichtung von '/so Prozent an Stelle von sch Prozent für 30 Jahre im voraus ist also keine Bevorzugung des gebundenen Besitzes, sondern nur dessen Gleichstellung mit dem treten Besitze. Abg. Dr. Weber (Ntl.) und Graf Carmer (Kons.) stimmen für den Antrag des Zentrums. — Abg. Binder (Ntl.): Das Zentrum will die Besitzsteuer schon wieder ab- baucn. Abg Erzberger (Ztr.): Diese Vorwürfe sind unbegründet, denn unser Antrag dehnr die Steuerpflich: aus auf Standesherreu und Prinzen: er ergreift diese stär ker als den Familienbesitz, der gar keine Steuer dieser Art bezahlt. Unser Antrag geht viel weiter als der freisinnige. Nach kurzer Debatte wird der Kommissionsantrag zum Reichsbesteuerungsgesetze in allen Teilen angenommen. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung erledigt. Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Gemeinde- und VeremsncrHrickten * Marienthal. Wie strebt doch unsere moderne Zeit so ganz nach dem Materiellen: alle höheren, idealen Güter scheint sie nicht mehr zu kennen, was sie besonders darin zeigt, daß sie jeden, der noch an einen Gott und eine Ewig keit glaubt, als Tummkopf bezeichnet und ihr eigenes „Ich" mit rücksichtsloser Unterdrückung der Mitmenschen zur Gel tung zu bringen sucht. Und wie tief ist diese Richtung schon in die untersten Volksschichten eingedrungen! Was man heute in der Welt noch selten findet, das sind zwei Sachen: liebevolles Entgegenkommen und Mitgefühl mit der Not anderer von seiten vieler Hochgestellten und wohl noch mehr jetzt die Unzufriedenheit der Arbeiter. Welches Einver nehmen da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herr schen sollte, hat uns wieder einmal unser Kloster gezeigt, über das man schon einmal vor nicht langer Zeit trium phieren wollte, als unterdrücke es seine Arbeiter. Welch schönes Einvernehmen zwischen unseren Arbeitgebern und Arbeitern herrscht, zeigt recht deutlich die Neujahrsfeier der in der hiesigen Brauerei angestellten Arbeiter. Der Braumeister wurde eiugeladcu. Als er erschienen war, stell ten sich seine Arbeiter im Halbkreise um ihn und in ihre Mitte trat ein strammer Schuljunge und begrüßte den Braumeister mit munterer, lebhafter Stimme durch ein schönes Neujahrsgedicht. Die frohen Brüder blieben noch ein Stündchen in bester Laune und freudigster Stimmung beisammen und verabschiedeten sich dann von einander mit einem herzliclum „Glück auf im neuen Jahre!" Eine solche Lust und Freude in den Räumen unseres Klosters bietet ge wiß einen grellen Gegensatz zu dem Klassenkampfe und der nie zn stillenden Unzufriedenheit, die in der Welt so häufig zu finden sind. 8 Dresden. (Katholischer Arbeiterverein St. Joseph.) Tie letzthin abgehaltene 7. General versammlung erfreute sich eines guten Besuches. Herr Pilaczek eröffnete dieselbe mit dem üblichen Vereinsgruße. Der 1. Schriftführer erstattete den Jahresbericht. Aus demselben ist zu entnehmen: Außer mehreren Vorstands und Vertranensmännersitznngen fanden fast an jedem ersten und dritten Sonntag im Monate Mitgliederversamm lungen statt, in welchen in der Regel ein Vortrag gehalten wurde. Mehrere Gäste hatten sich in liebenswürdiger Weise bereit erklärt, das Referat zu übernehmen, wofür hier noch herzlich gedankt sei. Des weiteren wurde ein Ausflug nach Bockau unternommen. Am 5. Juni fand das Sommerfest in der „Constantia" zu Cotta statt. Am 4. September wurde das 25jährige Priesterjubiläum unseres hochver ehrten Herrn Präses gefeiert. Am 26. Oktober wurde in üblicher Weise das Stiftungsfest im „Keglerheim" abge halten. Die Christbescherung für die Kinder der Mitglieder fand am 18. Dezember im Vereinslot'ale statt. Sodann wurde vom 1. Kassierer der Kassenbericht vorgetragen, in Zaronia-Kuedäruclrerej o vttMil'R. fen»rprecd«t >r-4 ° rächt« Yen«-, ZScdrircbe voHrrrettui»- « Kenno -Kaleuäek * * t. pnvttt >«1 UltzEitt» i> 5cdv<ne- »«S Suniarvcll l» ei«ttctz« « >«s -erclnuiclwsllek H«rMr«i«ß » Z*kem-n«g ßs«rer Werke, üksredüke«. reMmO»» LUtrcdrMri». Kataloge wie überhaupt vnrclraldeltei» 1« »oternrl Hurrirn«»- tzri rc»iirller SeHlenu,,- >«s r« * « »ivile» ?ttire« « « r«ttotvple r»r lsettlrll»« w» Vierundzu anzig Stunden vergingen so in dumpfer Versunkenheit, und oic schonungslosen Anforderungen, welche das tägliche Leben an den Menschen stellt, hatten »och keine Ablenkung deS nameuloseu Schmerzes zu bringen vermocht, als der Hausbesorger einen von unbekannter Hand bei ihm abge gebenen Brief brachte, dessen Umschlag bloß die wenigen Worte als Um schrift trug: „Au Fräulein Genevidve Largeval." Mit fieberhafter Hast erbrach das junge Mädchen den Brief und blickte vor allem nach der Ueberschrift. Es war, wie sie cs gefürchtet, wie sie es gehofft, wie sie es instinktiv er- rate»: der Brief rührte von Moutussan her und lautete: „Mein Fräulein! Ihr Vater ist frei, ich habe mein Wort gehalten, was übrigens nicht sehr schwer war. Tie Richter sind nicht sehr schlau, wenn man ihr Steckenpferd streichelt. Herr Largeval beteuerte seine Unschuld, sie wollten ihm aber nicht glauben, weil er die Wahrheit sprach: ich gab mir den Anschein, als wäre ick ein großer Verbrecher, und das haben sie ohne Zögern geglaubt, weil es falsch war. Wie herzlich lachte ich darüber in meinem Gefängnisse. Mich beunruhig: nur eines: ich fürchte nämlich, daß Sie sich die Schuld an meinem Entschlüsse zuschreiben könnten. Seien Sie diesbezüglich ganz ohne Sorgen. Mein Entschluß war schon längst gefaßt, und hätte ich nicht eines Morgens das große Glück gehabt, Ihnen einen kleinen Dienst zu erweisen, so wäre die Sentenz offenbar schon lange zur Ausführung gelangt. Ihnen habe ich es zu vcroanken, daß es mir gegönnt war, den Nest dieser Eristenz, deren ich schon herzlich überdrüssig ge worden, zum Wohle eines wackeren, unschuldigen Menschen zu verwenden, daß ich als rechtschaffener Mann aus dem Leben scheiden konnte. Und darum bin ich Ihne» Dank schuldig. O, ich bin Ihne» nicht bloß Tank schuldig! Sie werden cs niemals so leckt verstehen, wie viel Sie dazu beigetraqen haben, um einen Mensclien aus nur zu machen. Ihr Blick und Ihr süßes Gesicht, die gleich einem sckiönen Traum die letzten Stunden meines Lebens verklärten, haben aus dem zweifel- süchtigen Taugenichts, der sein Leben bei einem Glase Punsch verbrachte, einen ganz anderen Menschen geschaffen! Nicht einmal bedauern dürfen Sie mich: denn ich bin dessen nickst würdig. Einen Moment dachte ich daran, etwas von Ihnen zu verlangen, gleich einer letzten Belohnung ... die Belohnung, die Sie mir in Gegenlvart Ihrer Mutter versprochen l>aben. Ich wollte Sie bitten — welch ein Wahnsinn! — einen Kuß auf meine Stirne zu drücken, wenn ich tot sein werde. Glauben Sie es mir, daß ich es niemals gewagt hätte, Ihnen derartiges zu sagen oder zu schreiben, wenn ich nicht wüßte, daß ich sterben werde. Verzeihen Sie mir diese Kühnheit und betrachten Sie dieselbe als den Ausfluß meiner Fieber- Phantasien. Kommen Sie nicht, mich zu küssen: Sie könnten mich vielleicht zu einem neuen Leben erwecken.