Pflichtnotul für dm Hausknecht. 5^ ->Zch schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen theuern Eid, daß ich weder die allerhöchste Landesherrschaft in Absicht des Schuttes und Gusses, noch sonst Je manden bevortheilen, zu jedem Gebräude nicht mehr Gerste oder Waizen, als nach den Malzen zu Fül lung des hierzu in die Mühle gcsezten, geaichtcn und gestempelten Kastens von ndthen fordern, weniger annehmen, noch durch andere dazu zuschütten lassen, auch wo ich vernehme, daß beim Malzmahlen oder Brauenein mehrereszugeschüttct würde, ich es meiner vorgesezten Obrigkeit und dem Herrn Bier-Steuer- Einnehmer zu fernerwcitigcm Bericht alsofort anzei- gcn, den Bürgern nichts veruntraucn oder verwahr losen, sondern allen Schaden möglichst verhüten mit dem von E. E. Nathe festgesezten Lohne mich begnü gen, unerlaubter Zugänge mich nicht anmaaßen, auch ein Mehreres bei Vermeidung Gefängiußstrafe nicht fordern oder annehmen will; So wahr mir Gott helfe, durch seine Gnade!