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Sonntag, den 8. April 1925. Nr. 80. Seite » Rückzug -es Stahlhelms Wir nahmen vor kurzem Veranlassung, den Inhalt eines Aufsatzes aus dem „Stahlhelm", dem offiziellen Organ des Bun des der Frontsoldaten, unseren Lesern darzubietcn, da er das sonderbare Christentum dieser Organisation deutlich enthüllte und der Friedensmahnung des Papstes zum Beginn des Heiligen Jahres eine fanatische Haßpredigt entgegenstellte. Dem Stahl helm ist diese unsere Stellungnahme sichtlich unangenehm. In überheblichen und groben Tönen sucht er den bösen Eindruck die ser Berössentlichung durch folgende Entgegnung in Nr. 77 der Mitteldeutschen Zeitung zu verwischen: „In einem mit „Stahlhelm-Christentum" überschriebeuen Artikel regt sich das Erfurter Zentrumsblatt „Thüringer Volksmacht" sDiese Zeitung wird bekanntlich von uns mit der Sächsischen Bolkszeitung zusammen herausgegebcn. D. Red.) in köstlichem PiMisäismus über einen Aussatz auf, der im Januar in der Wochenschrift des Bundes der Frontsoldaten „Der Stahlhelm" zum Abdruck gekommen ist. In dem auszugsweise von dem Zentrumsblatte wiedergegcbc- nen Aufsatze bringt der temperamentvolle Verfasser — schmerzlich ergriffen von dem Kontrast zwischen den schönen Worten von Frieden und Versöhnung, die anläßlich des Hei ligen Jahres vom Vatikan tönten nd der traurigen Tatsache deutscher Knechtschaft und Schmach - zum Ausdruck, das; es für uns Deutsche nicht an der Zeit sei, den Klängen der Frie- üensschalmei zu lauschen, sondern uns ein heiliger Hatz not täte, solange man uns wider Recht und Menschlichkeit zu Boden drückt und unsere Freiheit und Ehre mit Füßen tritt. Da meint das Zentrumsblatt, der Stahlhelm predige das Evangelium des Antichrists, den Hatz gegen unsere Nächsten!!! Welch feine Spürnase das christliche Zentrum doch Hut. wenn cs gilt, im vaterländisch-nationalen Lager den Antichrist zu erschnüffeln. Nur schade, daß es auf dem linken Nasen loch so gänzlich stumpf geworden ist, daß es Arm in Arm mit Demokraten und antichristlichen Marxisten zum Schiden des Vaterlandes dem deutschen Volke vorzumachen sucht, unser Heil läge in würdelosem Nachgeben gegenüber unse ren Feinden. Wie wir ohne weiteres zugoben, ist der im Stahlhelm zum Abdruck gebrachte Aufsatz nicht gerade glücklich gefaßt, und seine Fassung ist auch — was das Zentrumsblatt ver schweigt — in der nächstfolgenden Nummer des Stahlhelm als eine Entgleisung des Verfassers ausdrücklich sestgestellt wor den. Wer aber den rauhen Ton des alten Front schweins kennt und wessen Ohren an den Lärm der Schlacht gewohnt waren, der hat heraushören können, was ge meint und was nicht gemeint >var. Dem Stahlhelm als vater ländischem Verbände den Vorwurf unchristlicher, ja antichrist- licher Gesinnung zu machen, ist eine Lächerlichkeit, die nur der „Thüringer Volksmacht" Vorbehalten bleiben konnte" Wir möchten dem hinzufügcn, daß es sich nicht nur um eine „Entgleisung" des Verfassers dieses Artikels gehandelt hat, sondern mindestens ebenso sehr um eine Entgleisung der verant wortlichen Schristleitung des Stahlhelms, woran die nachtränüche Feststellung wenig mehr ändert. Außerdem war der zitierte Auf satz nicht nur „nicht gerade glücklich gefaßt", sondern in seiner grundlegenden Tendenz von einer falschen, mit unserer Auffas sung vom Christentum unvereinbaren Gesinnung diktiert Und daß diese Gesinnung in den nationalistischen Organisationen keine Ausnahme ist, beweisen genug Reden bei Stahlhelm-Fah nenweihen und ähnlichen Anlässen, die nicht „widerrufen" mor den sind. Jedenfalls müssen wir es den Angehörigen dieser Or ganisationen überlassen, ob sie den „rauhen Ton des alten Front schweines" für ihr offizielles Organ für geeignet Izalten. Um den Geist eines Artikels ist es jedenfalls schlecht bestellt, aus dem man erst hcraushören muß, was gemeint ist. Wir sind der Meinung, daß das geschriebene Wort in diesem Falle dazu dient, um -um Ausdruck zu bringen, was gemeint ist. Wer das nicht versteht, soll di« Finger davon lassen. An den „Lärm der Schlacht gewöhnte Ohren" sollten wissen, daß die Wirkung einer „ver sehentlich" explodierten Granate durch „Widerruf" nicht aufge hoben werden kann. Dem Frontsoldaten steht solch ein „strate gischer" Rückzug schlecht an. Der Ausfall gegen das Zentrum ist im übrigen wiederum bezeichnend für die Kampfesart und für die „Ucbervarteilichkeit" des Stahlhelm. Bekundung ehrlichen Friedenswillens, wie ihn das Zentrum allerdings in seinem Programm entschieden ver tritt, mit „würdelosem Nachgebcn gegenüber unseren Feinden" gleichsetzen. ist offene Entstellung und nimmt sich gerade in Hin sicht auf die jüngsten außenpolitischen Ereignisse, die nicht vom Zentrum inspiriert waren, recht kläglich aus. Man sollte doch mit solchen Phrasen sehr vorsichtig sein, um nicht in den Verdacht zu kommen, nicht nur auf einem Nasenloch, sondern auf beiden jeglichen politischen Spür- und Geruchsinn verloren zu haben! M. D. oiroxoro blutrot«»? süller ^v«ln ein nntliiüebes delebenäes l.»bsal tOr äen oesebvSctite-! Körper uncl ciie er-cküptten bleiven. Zpielksgen, Dresden jiaaenrtrsitv 9 n 8»utrnvr8t>»L« 9 :: ärü-n«»tra8e ö Srokwelnbsnülllng lüelerant,n KrunkenkSuser. Die Sleuerlermine im April 1. April: Zahlung der R e n te n ba n k z in s e n aus Grund der zugcstellten Grundschuldbescheide. Schonsrist bis 8 April. Bemerkung: Di« Belastung der Gewerbebe triebe im unbesetzten Gebiete mit der Rentenbank- schuld ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1921 ausgehoben. Die am 1. Oktober 1921 für das vorausgegangcnc Halbjahr zu zah lenden Zinsen waren also an sich doch noch zu entrichten. Nach den: Erlas; des Reichssinanzministers ist diese letzte Zinsrate am 1. Oktober 1921 nur zur Hälfte erhoben worden, so daß die ziveue Hülste dieser Nestrale noch aussteht. Die Zahlung ist von besonderer Anweisung abhängig, die bis jetzt aber nicht erfolgt ist. Eine nachträgliche Belastung der Geiverbebetriebe im be setzten Gebiete für die Zeit vor dem 1. Oktober 1921 ist bis jetzt nicht vorgeselzen. Die La n d w i r t s ch a f t hat dagegen die Nentenbankzinsen neuer Art, d. h. also die Grundschnld- zinscn für die Zeit vom 1. Oktober 1921 erstmals am 1. April zu zahlen. Die Zinsen sind auch in den lanüwirtschastiichen Not- gebielen zu entrichten. 1. April: Zahlung der zweiten Rate der Zusatzsteuer zur Obligations st euer (in Höhe von 2 Prozent des Eoldmark- betrages der Schuldverschreibungen, 8 23 der 3. Steuernotverord nung). Schonfrist bis 8. April. Bemerkung: Auf Grund der 3. Steuernotverordnung ist die Obligalionssteuer für die Obligationen, die in der Zeit vom 1. Januar 1918 bis 11. Februar 1921 getilgt sind, in Halb- jahrsraten zu zahlen, von denen die erste Rate am 1. Oktober 1921 fällig ivar. Die zweite Rate in gleicher Höhe ist am 1. April 1925 mit Schonfrist bis zum 8. Avril 1925 zu entrichten. Die Streitfrage, ob die ObliMtionssteuer auch bei dinglich ge sicherten Schuldverschreibungen zu entrichten sei, ist vom Neichssinanzhof in verneinendem Sinne entschieden worden. In soweit die jetzt am 1. April fällig werdende Obligationsznsatz- stcuer sich auf derartige hypothekarisch eingetragene Schuldver schreibungen bezieht, würde unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofcs umgehend deren Stundung beim Fi nanzamt zu beantragen sein. Die Finanzämter haben Aniveisung erhalten, derartige» Stundungsantrügcn statlzugeben. 5. April: Zahlnna oder Ucberweisung der einbehaltenen L o h n st e u e r b e t r ä ge für die Zeit vom 21. bis 31. März an die Finanzkasse bezw. Kleben und Entwerten der Steuermarkcn bei nicht mehr als drei dauernd beschäftigten Arbeitnehmern, zu Anfang des Kalenderjahres 1925. Gleichzeitig ist der Finanzkasse eine Erklärung über die Vollständigkeit der einbclzaltenen und gezahlten Beträge für Mürz 1925 zu übersenden. Keine S ch o n f r i st! 19. April: Ablieferung der Lohnzettel für die Arbeit nehmer mit mehr als 2290 Ncickisinark für die Zeit vom 1. Ja nuar bis 31. Mürz 1925 bei dem für den Arbeitnehmer zuständi- >zen Finanzamt. Keine Schonfrist! Bemerkung: Sämtliche Arbeitgeber haben für diejeni gen Angestellten und Arbeitnehmer, die für die Zeit vom 1. Ja nuar bis 31. Mürz mehr als 2299 Reichsmark bei ihnen bezogen haben, bis zum 10. April söhne Schonfrist) Lohnzettcl abzniie- sern. Die Formulare haben sich die Arbeitgeber auf ihre eigenen Kosten z» beschaffen und ohne besondere Aufforderung bei dem für die Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei der Ausfüllung des Familienstandes ist der Inhalt der Steuer- Karte 1925 maßgebend. Ter Lohnzettel muß angeben, ivas der betreffende Arbeitnehmer „für" das letzte Kalendervierteljahr er halten hat. Nicht nur das laufende Gehalt, sondern auch die ein maligen Tantiemen, Gratifikationen, Wirtschaftsbeihilscn psw. sind anzugeben. Dienstausivandsentschüdigungcn jedoch nur in sofern. — als sie dem Steuerabzug unterliegen. Bloße Auslage- crst-'"'»gen kommen also nicht in Frage. Unter „Sachbe- z ü g e»" ist im Gegensatz zu Geldbezügen die Gewährung von freier Wohnung. Licht, Heizung in Natura zu verstehen. 1V. April: Einkomnrensteuervoranmeldung und Voraus zahlung der F e st b e s o l d e t e n über 2000 Reichsmark, der freien Berufe, des Grundbesitzes und der sonstigen Einnahmen für das 1. Kalendcrvierteljahr 1925 (HZ 7 und 9 der 2. St. N. V. Sport Mitteldeutsche Fußballmeisterschaft Der Derbandsspielausschuh setzte für den 5. April fol gende Spiele fest: in Chemnitz: Chemnitzer B. C. gegen Guts Muts Dresden. Wiederholungsspiel aus dem Teutontapiatz. Schiedsrichter: Fuchs (Leipzig). in Leipzig: V. f. B. Leipzig gegen Sportverein Gotha 01. Sport- sreunüepiatz. Schiedsrichter: Mack (Plauen). * Kleine Runde Brandenburg Dresden gegen Fortuna Magdeburg Dieses Spiel findet in Dresden auf dem Guts-Muls-PIatze statt und dürste seine Anziehungskraft nicht verfehlen. Die Brandenburger haben in der letzten Zeit wieder angenehm über rascht und werden bei nötiger Energie dos bessere Ende behalten. Als Schiedsrichter waltet Seiler (Miitweida). Am Karfreitag, am 10. April, spielen: in Leipzig: Fortuna Leipzig gegen Sportklub Erfurt Schiedsrichter: Antrack (Dresden). » Der Sieger aus dem Spiel Guts Muts Dresden gegen Chemnitzer B. C. spielt in der Vorschlußrunde in Dresden oder Chemnitz gegen den 1. Sportverein Jena (Schiedsrichter: Große, Leipzig). O ). Schonsrist für Anmeldung und Vorauszahlung bls 17. April. j Bemerkung: Gehaltsempfänger und freie Berufe haben, die Vorauszahlungen wie bisher zu leisten. Die Ermäßigung nach der SIeuermiIderuiwsve rordnung vom 10. November 1924, kommt für sie nicht in Betracht. Die im Entwurf des lieber-^ leitungsgesehes vorgesehene Steuermilderungs-Einfchaltung einer, Zwilchenstaffelung von 15 Prozent für die zweiten 8900 Mark —' ist bislang noch nicht in Kraft getreten. 10. April: Einkommensteuervoranmeldung undBorauszahlung der Gewerbetreibenden, und zwar der Monatszahler für den Monat März, der Quartalszahler für diel Monate Januar. Februar und Mürz 1925 auf vorgeschriebenem Formular. Scho nsr ist für Voranmeldung und Vorauszah lung bis 17. April. Bemerkung: Die Ermäßigung, welche die 2. Steuer- Milderungsverordnung vom 10. November 1021 vorlieht, beträgt 25 Prozent. Bei verspäteter Abgabe der Voranmeldung ist mit einem Zuschläge gemäß § 170 Absatz 2 der Abgabenordnung, der bis zu 10 Prozent der Vorauszahlung beträgt, uns bei ver späteter Entrichtung der Vorauszahlung mit einem Verzugszu schläge. der 1 Prozent für jeden angesangenen halben Kalender monat beträgt, z» rechnen. 10. April: Körperschaftssteuervoranmeldung und Vorauszahlung der Körpersclxrften, und zwar tür die Monotszahler für März 1925. für die Dierteljahrszahlcr für die Monate Januar, Februar. März 1925. Schonfrist für Anmeldung und Vorauszahlung bis 17. April. Bemerkung: Auch hier beträgt die Ermäßigung nach der 2. Steuernotverordnung vom 10. November 1921 25 Prozent. (Zuschläge bei verspäteter Abgabe der Voranmeldung und bei ver späteter Entrichtung der Vorauszahlung.) 10. April: Umsatzsteuervoranmeldung und Vorauszahlung der Monatszahlrr für den Monat März, der Ouartalszahler für die Atonale Januar, Februar, März 1925. Schonfr ist für Voranmeldung und Vorauszahlung bis 17. April. Bemerkung: Die Ermäßigung der allgemeinen Um satzsteuer voni 1. Januar 1925 an von 2 Prozent aus 1s- Prozent und der Luxussteuer von 15 auf 10 Prozent bleibt weiter be stehen. (Zuschläge liei verspäteter Abgabe der Voranmeldung und bei verspäteter Entrichtung der Vorauszahlung.) 10. April: Vorauszahlung in den meisten Fällen auf di« Gewerbesteuern. Scho nsr ist richtet sich nach Landes recht. 10. April: Abführung der B ö r s e n n m sa tz sie u er für den Monat Marz. Keine Scho nsr ist! 15. April: Ueberwcisung der einbehaltenen Lohnsteuer betrüge für die Zeit vom 1. bis 10. April 1925 bezw. Kleben und Entwerten der Stenermarken bei nicht mehr als 3 dauernd be schäftigten Arbeitnehmern zu Anfang des Kalenderjahres 1925 Keine Schonfrist! Bemerkung: Uebcrsteigen die Beträge nicht den Be trag von 50 Mark, so müssen sic spätestens am 5. Mai abgeiührt werden. Im übrigen gilt bezüglich der Abführung der Klein- beträge folgendes: Wenn die in einer Mona'sdekaöe einbepal- ienen Betrüge allein oder zusammen mit denen für die vorher gehende Dekade noch nicht abgeführten Betrüge 50 Mark über steigen. so find sie zusammen mit den rückständigen Beträgen am Fälligkeitstag f'"" die Dekade abzusühren, in welcher der Be trag von 50 Mark überschritten wird, spätestens jedoch am 5. oes darauffofgendcn Monats. Diese Vorschrift gilt nicht für aas Markenverfahren. 25. April: Zahlung bezw. Ucberweisung der einbchaltencm Lo h n ste u e r be t rä g e für die Zeit vom 10 bis 20. April 1925 bezw. Kleben und Entwerten der Steuerwerken bei nickt mehr als 3 dauernd bescküstigten Arbeitnehmern zu Anfang des Kalen derjahres 1925. Keine Schon seist! Bemerkung: Bezüglich der Abführung der Kleinbe träge gilt das für die Zahlung vom 15. April Gesagte ent sprechend. » Dresden Sportklub gegen Tschecho-Slowan Heule Sonnabend X5 Uhr tritt die Prager Amaieunnannickaft Tsäzecho-Sloivon im Ostragehege gegen die SvoriklnbeU an. Die Prager verfügen über beachtliches Können und werden dem Sportklub einen schweren Gegner abgebcn Futzballring gegen Sportverein VV Im Gesellschaftsspiel treffen sich beide Mrnnscixiften heute Sonnabend ßl5 Uhr !m Ringstadian. Die Tolkewitzer gaben üets für Ring einen achtbaren Gegner ad und werden sich auch dies mal schwer bezwingen lassen. Der Club National de Montevideo wird voraussichtlich in Deutschland gegen den 1. F. L. Nürnberg und den Haw.buroer Sportverein antrcten. Die Tage sind noch nicht.bekannt. Der Olympiasieger, also Weltmeister im Fuß!«!!, absolviert gegen wärtig einige Spiele in Frankreich. Die Uruguayer lassen ihren Siegeszug nicht unterbrechen und sieht man deshalb gescannt auf das Äbschneide» in Deutschland. HZ- l.öüöiM kinksukböutö! prskttrek tür je»te vnmel 1^. Kldonl, kaul-evn l.->uengrsden 10 k- v r n r u ! l 0 7 8