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Sächsische Volkszeitung : 06.09.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192009067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200906
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200906
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-09
- Tag 1920-09-06
-
Monat
1920-09
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 06.09.1920
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N». ««4 t». Jahr-,. «.fchEst»»,«, «»» SäMMe Montag, 6. September ISS« »IS« Postschrkttkonto, Leipzig Nr. 14797 volrsrettung V«z«,»p,rt», Bterteijichrltch in der »ischästSstrlle oder von der Pott -»geholt Au»,ad» 1 mit illustr. BeUage L».SV «»«„», » ».4« gn Dresden und gan, Deutschland frei Hau» Au»««»» 4 10 «i X. A«»,ad« » ».»» — Dt« Siichslfch» »ol»,e«»ung erscheint an allen Wochentagen nachm. — «prechstunde der «edaNion: 11 dt» 1» Uhr vorm. Anzeige», Annahme von tSelchajtSa»,eigen b>» 1« Uhr. von FamUienanzeige» bi» II Uhr vorm. — Preis siir die Pettt-EpaltzeNe 1.4« X. im ReNaineteil »S« Familienanzeigen I.SO - Für undeutlich geichriebene. sowie durch Fernsprecher ausgegeben« Anzeigen kdnnen wir die Beranlworllichseit sür die Richtigleit des Textes nicht übernehmen Industrie und Gemeinschaftsarbeit Während man früher von der Industrie, wenigsten» von eitlem starken» einflußreichen Teile derselben, behaupten mußte, er sträube sich gegen die Anerkennung de» Gedankens der aus der Berufssoli darität aufgebauten Gemeinschaftsarbeit, mutz man heute dies umgekehrt von einem Teile der Arbeiterschaft sagen. Jenen Zchichten derselben nämlich, die politisch vorwiegend zum Programm der „Unabhängigen" sich bekennen. Ganz im Einklang damit läßt denn auch das Organ der letzteren, die „Freiheit", keine Gelegenheit vorübergehen, wo sie glaubt, die für die einzelnen Industriezweige bestehenden Arbeitsgemeinschaften in den Augen der Arbeiter herab setzen zu können. So genügt ihr in der Nummer 309 allein schon der Umstand, daß die ehedem freikonservativ« Berliner „Post" für den Gedanken der Arbeitsgemeinschaft sich warm ausspricht, „um die ge- werlschastlich organisierte Arbeiterschaft dringend zu ermahnen, ihre Organisationen schleunigst aus einest so gefährlichen und liompro- mittierlichen Gemeinschaft zu befreien". Wenn von dieser radikalen Seite zugleich aus der Tatsache, daß bisher Teile der organisierten Arbeiterschaft von der Arbeitsgemein schaft zurückgetzreten sind, mit Behagen und Genugtuung der Schluß gezogen wird, der ganze Arbeitsgemeinschaftsgedanke habe sich nicht bewährt, so ist eine derartige Schlußfolgerung ebenso willkürlich wie unzutreffend. Vielmehr glaubt eitle gewichtige Stelle, das Arbeit gebermitglied des Zentralvorstandrs dpr ZentralarbeitSgemeinschast Dr. Sorg«, für beite Beteiligte, also sowohl die Arbeitgeber wie Ar beitnehmer, heut« feststellen zu können, daß hier der gute Will« zu einem „vollen gegenseitigen Levtrauensverhaltens" nach seinen! Ueberzeugung und seinen Beobachtungen und Erfahrungen „bei allen bishsc gepflogenen Verhandlungen der Arbeitsgemeinschaft aus bei den Seiten besteht". Dr. Sorge „kann keineswegs finden, daß dieser Will« in der letzten Zeit trotz dar erfolgten oder drohenden Absplitte rung einzelner Organisationen im allgemeinen ins Wanken gekommen wäre". (Nergl. „Deutsche BergwerkSzeitung" 1S20, 176.) Insbesondere ist Tr. Sorge, der derzeitig« Präsident des Reichs» derbander der deutschen Industrie, in der Lage, für sich und die ihm nahestehenden Kreise erneut ein nachdrückliches Bekenntnis zur in dustriellen Gemeinschaftsarbeit abzugebe«. „Ich stehe", so betont er, ., nach wie vor und mit mir die große Anzahl meiner Freunde, au! dem Standpunkte, daß der Arbeitsgemeinschaftsgedanke ein« der wesentlichsten, wenn nicht die allerwesentlichste Grundlage für die Gesundung unseres Wirtschaftslebens bedeutet, und sehe es als eine direkt lebenswichtige Aufgab« für jeden Industriellen an, die zweifel los notwendige weitere Stärkung der Arbeitsgemeinschaft mit besten Kräften zu fördern. Ohne gemeinsame Arbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kann unsere deutsche Wirtschaft die schweren Folgen de« Kriege« und die noch viel schwereren der dauernden Bedrückung durch unsere Gegner nach meiner Ueberzeugung unmöglich überwinden, und diese gemeinsame Arbeit wiederum ist nur möglich, wenn der Ge danke der Arbeitsgemeinschaft nicht nur aufrechterhalten bleibt, son dern sich immer mehr auswächst und auch auf die Kreis« sowohl der Ar beitgeber» wie der Arbeitnehmerseite überstreift, di« ihr heut« noch ikeptisch oder ablehnend gegenüberftehen." Damit wird auch allem von leicht zu vermutender Seite gern verbreiteten Gerüchten, als sei in der Stellungnahme zum ArbeitS- gemeinschaftSgedanken von führenden Industrie verbänden eine Aende. rung zu erwarten, der GarauS gemacht. Sie ist nach wie vor die- ielbe. DaS gleich« dürfte hinsichtlich der Arbeitnehmerorganisationeir sestzustellen sein. Die Arbeitgemeinschaften sind danach auch für abseh bare Zukunft gesichert. Sie müssen bleiben, denn ohne Arbeitsgemein schaften — das ist unsere festeste Ueberzeugung — lein Wiederaufbau des deutschen Wirtschaftslebens! Hier ist das Interesse des Arbeit nehmers nicht minder groß als dasjenige des Arbeitgeber», wenn auch unverantwortliche radikale Politiker aus durchsichtigen Gründen den VersShnungSgstdanken der Arbeitsgemeinschaften weiter bekämpfen werden. Fürstbischof Kardinal Bertram an die Oberschlesier JohanxrSberg, 81. August 1930. Ti« öffentlichen Gewalttätigkeiten, Re in Oberschle- slen in den letzten Wochen infolge der politischen Wirren verübt sind and di« zu Blutvergießen und Belaubungen geführt haben, haben mit Grund wett über Schlesiens Grenzen hinaus Schrein und tiefe Entrüstung hmworgeruftn. Da eine» der bedeutsamsten Gebiete un- serer Diözese von dieser Heimsuchung betroffen ist, kann ich dazu nicht schweige», so sehr auch immer mein- Zurückhaltung in allen die politischen Streitfragen berührenden Dingen von pflichtmäßiger Vorsicht geleitet gewesen ist und bleiben wir» Nicht volitische Gründe bewegen mich zur Mahnung an die Oberschlesier, sondern da» Bewußtsein, all« ohne Ankn-Hme an ihre Christen, pflichten erinnern Zn müs en Hoffentlich findet tzetzt ein aus Lieb« und Sorg« bervoraehen- de« ruhige« Wort bessere Aufnahme, al« es mitten in heißesten Auf- rühr«-,«« würde aefund-n tzaö'n Sind da» die trenkatholischen an Ordnung, Religion und Kirche fo anhänglichen Oberschlesier? so hörte man fragen. Rein, antworte ich, di« sind e« nicht, die diese Rohrlten und Verbrechen begangen -oben. SS ist nicht die Art de« Oberschlesier», haßerfüllt und ne. «alttätig zu sein. Andere Elemente sind verhetzend in da» Volk ettn gedrungen. Diese abzuwehrrn, ist Sache der politische,, Behörden Nein« Aufgabe ist e», den auf ihren Bischof hörenden Dtözpssanen Gotte» Gebote in Erinnerung zu rufen. Gotte» Gebot ist e», Liebe und Gerechtigkeit all«» ohne Ausnahme zu erweisen, einerlei welchen Stamme« uitt> welcher Sprache st« sind. Achter einander. Ginnet jedem die Pflege seiner Eigenart in Sprache und Volkssitte. Meidet alle», was verhetzend wirken kann. Haltet fern von euch Zeitungen, die giftige Zwietracht auSslreuen. Haltet euch fern von denen, die seit Monaten in maßlosen Lästerungen und aufreizenden Reden sich ergeben, die dann zuletzt »u Gewalttätigkeiten führen müssen. „Täuschet euch nicht, weder Lästerer noch Raubsüchtige werden daS Reich Gottes besitzen." (1. Korr. 6, 10.) Achtet die Freiheit der Abstimmung, oie sedem Stimmberechtigten gegeben ist So ist es auch der Wille des Heiligen Vaters, der ausdrücklich mahnt, daß diese Freiheit von niemand weder direkt noch indirekt verletzt werde. Der Heilige Vater weiß genau, wie dringend euer Bischof den Schutz dieier Frei heit verlangt. Wohl darf jeder seiner politischen Meinung Ausdruck geben und seiner ehrlichen Ueberzeugung folgen. Aber es geschehe mit Maßhaltung und Wahrheitsliebe, mit edler Rücksichtnahme auf die Gefühle Andersgesinnter. Wer anders handelt, ist geradezu un würdig des Abstimmiingsrechtes, dessen folgenschwere Ausübung zu ernstester sachlicher Prü'ung jeden mahnt, der gewissenhaft denkt. Eingedenk sein soll der hoch'würdige Klerus der Pslich- ten. die ich unablässig mündlich, schriftlich und in feierlichen Erlassen den Priestern vor Augen gestellt habe. Nach der Mahnung der Schrift: „Rufe und höre nicht auf zu rusenl" erneuere ich diese Mahnungen Koch einmal. Nie soll die Kirche zum Schauplatz politischer Reden und Demonstrastoncn werden. Nie soll ein Priester an solchen politischen Temoinstrationen sich betei ligen, die einen des Priesters unwürdigen, verhetzenden Charakter tragen. Wo er seiner Meinung Ausdruck gibt, soll er allen voran- leuchten durch Maßhaltung und schonende Rücksichtnahme auf anders- denkende Parocknanen Wer anders handelt, versperrt sich selbst den Weg zu den Hürzen der Parochianen, die politisch anders gerichtet sind, belastet sein Gwissen mit schwerer Schuld und macht sich mit schuldig an Folgen, die in unseren wirren und ansgevtgten Zeiten so leicht dem ParteifanatiSmnS entspringen. DaS gilt allem aus- nahmSlos, einerlei welchen Stammes und welcher Sprache sie sind. So will eS unsere Religion und unsere Kirche So will es das kirchlich gesinnt«, treu katholische Volk, das längst der Verhetzungen und lieblosen Verleumdungen müde ist und sich nach Ruhe und Ord nung sehnt. Da ein persönliches Erscheinen in Oberschlesien zu meinem tiefem Schmerze zurzeit mir unmöglich gemacht wird, bitte ich die katholische Press« um Verbreitung dieses Mahnwortes. Schließlich bitte ich alle, die es mit Oberschlesien gut mein >i, die bevorstehende Entscheidung in heißem Gebete der göttlichen Vor sehung zu empfehlen. Der Fürstbischof. A. Kard Bertram. Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche Ju einer Versammlung der Geistlichen des Bezirls Biberach am 1. September, zu der auch Vertreter säst aller anderen Bezirke des Oberlandes und zwei Landlagsabgeordnete erschienen wäre,,, führt? laut „Augsburger Postzeitung (Nr. 397) Reichsfinanzmini-sier a. D. Abgeordneter Erzbergeru. a. aus: Am. 4. Januar dieses Jahres habe ich in mein.-r Stuttgarter Rede di« kirchenpolitischen Folgen der Revolution in die zwei knap pen Sätze gekleidet: 23 Fürstenkronen rollten in den Staub. Kein Bischofsstab wurde zer:kümmert," Vielfach wurde ich nicht verstan den, obwohl di« beiden Sätzen nebst allen daraus sich ergebenden Fol gerungen ganz klar sind Eine wesentliche Begleiterscheinung satt jeder Revolution ist nämlich die brutale Vergewaltigung der Kirche Auch End« 1S18 schien diese Entwicklung in Deutschland eingeschla gen zu werden. Jedenfalls sind die Befürchtungen, welche der pren: tzische Episkopat in seinem Hirtenbrief vom Dezember 1918 zum Ausdruck gebracht hat, damals voll begründet gewesen. Wenn sie nicht eingetreten sind, so ist dies allein auf zwei Um- stände zurückzusühren. Erstens auf die Existenz einer starken Zentrumsfraktion in der Narionalversammlung und zweitens auf die Beteiligung dieser Zentrums fraktion an der neuen Regierung im neue» Deutschland. Nur diesen beiden Umstände ist es zu verdanken, daß die neue Reichsverfassung kirchenpolitische Vorschriften enthält, welche wohl di« Trennung von Kirche und Staat ausspwchen, aber daS Höchstmaß der staatlichen Freiheit für die Kirche bringen. Der dritte Slbschnttt der Weimarer Verfassung: „Religion und Religionsgesellschaften" (Artikel 136 bis 141) gibt der Kirche in Deutschland ein Maß von Freiheit, wie in keinem anderen Land« der Welt sich solche findet. Diele Tatsache ist auch von zuständiger kirch- licher Seite voll anerkannt warben, Ich will damit nicht sagen daß die ganze Verfassung und jede Einzelheit in den genannten Besinn, mungen meine volle prinzivielle Zustimmung findet, aber angesichts der politische,, Gesamtvcrhältnisse und der Kräfteverteilung in der Nationalversammlung — man denke daran, daß in der Nationalver sammlung der Sozialdemokratie nur 24 Mandate zur Mehrheit fehl- ten — ist das Erreichte als ein politisches Meisterwerk der Staats kunst anzusehen. Durch die deutsche Reichsvcrsassung ist das Sta atSkirchcn- tum restlos beseitigt. Die Meichsverfassung selbst hebt die einzel- staatlichen Bestimmungen des StaatsfirchenttnnS ansj denn die Sätze, die sie ausspricht, sitzid nicht mehr Grundsätze, sondern es sind Rechtssätze, sie schaff«,, positives Recht. Die Beaussich,igung der Kirche »nd Ihrer Organe, der klölter- lichen Anstalten usw durch Staatsbehörden ist nicht mehr zulässig. In einer Reihe von Länder,« hat man diese Folg-rung bereits voll, ständig gezogen, in Stuttgart leider noch nicht. Während Baden und Preußen sich um die inneren Verhältnisse der Orden und Kongre gationen überhaupt nicht mehr kümmern, hält man heute noch in Gtiittgart an dem StaatSkirchentnm mannigfach fest. WaS das Verhältnis der katholischen Kirche in Deutschland zum Heiligen Stuhl betrifft, so ist zu beachten, daß bi» zum Erlaß der «eichsvtrfafsung im allgemeinen di? »irchenpolitischen Verhält nisse durch die Länder geregelt worden sind, Das reichsgesetzliche Jesuitengesetz stellte freilich schon im allen Reiche ein Abweichen von dieser Regel dar. Es erhob sich nach Verabschiedung der neue» Verfassung die Frage: Wie soll die nähere Vereinbarung mit Rom getroffen werden? Ich stand von Ansaug an aus dem Standpunste, daß aus vielen naheliegenden Gründen ein Reichs ko nkordat anzustreben sei und daß die kirchenpolitischen Verhältnisse einheitlich für das ganze Reich zu regeln seien. All« deutschen Landes, mit Ausnahme von Bahern, haben iich auf diesen Standpunkt gestellt und die Reichsleitung mit der Führung der Konknrdatsverhaudlungen in Rom beauftragt, Bahern ging sein«,, eigenen Weg. Das Konkor dat zwischen Bayern und Rom steht vor dem Abschluß und dürfte in diesem oder dem nächsten Monat unterzeichnet werden. Für den übrigen Teil des Reiches dürfte vorbehaltlich des formellen Ab- schlusses durch die Länder das materielle Reichskonkordat auch in Bälde Zustandekommen, Die Bestimmungen dieses Reichskonkordats sind ein fache. Was die Besetzung der Bischofsstühle betrifft, so hat man bei der Beratung der Verfassung von gewisser Sette befürchtet, die abso lute Freiheit der Kirche könne dazu führen, daß Rom zum Beispiet einen Franzosen zum Erzbischof von München ernennen würde. E- dürfte aber keiner.Schwierigleit unterliegen, im Konkordat die Be stimmung auszunehmen, daß nur Reichsdeutsche die Bischofsstühle in Deutschland enmehmeu können. Die Wahl der Bischöfe durch die Domapitel dürfte sür alle deutschen Diözesen erreicht werden. Jede staatlicke Einmiickung fällt naturgemäß fort. Die Domkapitel haben die Liste künftig nicht meh'r bei der Staatsbehörde einzureichen, sondern dem Heiligen Stuhle vorzulegen. Eine wichtige Frage ist die Wahl der Domkapitulare, die in de,, einzelnen Diözesen bisher verschieden war. Auch hier ist jed.-s Recht des Staates auf Ernennung von Domkapitularen beseitigt. Die Verhandlungen gehen im all gemeinen in d*kc Richtung, daß die freiwerdenden Domkapitular- stell-m abwechselnd vom Bischof und vom Domkapitel besetzt werden. Man envägt auck, ob nicht ein« Drittelung vollzogen werden soll in der Weise, daß die svste Stelle vom Bischof, die zweite vom Domkapitel beseht wird und daß die Besetzung der dritten Stelle Nom znstehen soll, insofern, als Bischof und Domkapitel eine gemeinsame Vorschlagsliste in Rom unterbreiten. Moßz Schwierigkeiten in der Regelung dieser Frage dürsten sich nicht ergeben. Eiiw ungemein wichtige Frage ist die Heranbildung des Klerus. Die Reichsverfassung bestimmt in Artikel 149: „Die theologischen Fakultäten an de» Hochschulen bleibe» erhalte,,." Daß für die Kirche die Vorschrift der Ausbildung des Klsms an den Uni versitäten nicht bindend ist, ist selbstverständlich. Es gibt in Deutsch land stark arbeitende Kreise welche die kirchenpolitische Neuregelung der Dinge dazu benutzen wollen, um die Vorschriften des Konzils von Trient in Deutschland restlos durchzufahren und die Scminarbildung des Klerus für alle deutschen Diö.zesen vorzuschreiben. Ich glaube nicht, daß diese Bemühungen, so intensiv sie auch von manchen Stel len einsetzm, Erfolg haben werd.-n. Man wird auf der anderen Seite auch nicht so weit gehen, daß man für alle deutschen Diäresen die selbe Ausbildung des Klerus verlangt. Denn das letzte Wort muh schließlich dein Diözesanbischof znstehen. So dürfte sich von selbst die Lösung ergeben, es bei den bestehenden Verhältnissen zu belassen. Die Hauptsckwi'eangkeit liegt nicht so sehr in der Erhaltung der theo logischen Fakultäten, als vielmehr in der Frage, wie die Berufung der Theologieprolessoren erfolgen soll. Hier sind nicht unerhebliche Schwierigkeiten zu überwinden. Eins einheitliche Norm hat bisher nicht bestanden Es ist angeregt worden, ob nicht zu bestimmen wäre, daß die Berufung der Universitätsprviessoren ganz allgemein mit Zustimmung des Bischofs zu erfolge» habe. Eine solche Regelung könnte aber an manchen Univeisitäten zu „nliebinmei, Weiterungen führen. Vielleicht läßt sich der-Ausweg dahin finden, daß in dem neuen Reichskonlordat bestimmt wird, daß die Berufung der Professo ren im „Benebmen mit dem Bischof" zu erfolge,, habe. Jedenfalls bin ich der lleberienqnng, daß auch üb-a- diele Frage eine Regelung sich berbeisüh'en lassen wird, die den Interessen der Kirche wie den berechtigte» Wünsch- der Fakultäten und des Reiches in gleicher Weise entspricht. Nickt zu vergessen ist. das; die kirchliche Behörde durch di- Nichterteilnng „nt Entziehung der „innsio cananica" ge nügend Mitt-l besitzt, »m ernsten Gesalwen vormbenacn oder sie zu beseitige». So weit die allgemeinen kirchenpolitstcken Fragen. Die finanziellen Verhältnisse werden in diesem Konko-dat wohl kann, geregelt werden. Artikel 138 der deutschen Verfassung lautet: „Die aus Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen den Stciatsleistnngc,, an die Rclsgionsgeiell>chalb''i werdm durch die Landesaesetzqebung abgvlöst. Dst Grundsätze hi"rlnr stellt das Reich auf, Das Eigentum und andere Neckte der Religionsgesellichgsten und religiösen Vereine an ibren sür Kultus-, Unterrichts- und Wohl tätigkeitszwecke bestimmte,, Anstalten, Stiftungen und sonstigen Ver mögen werden gewährstish-t," In diesem Artikel ist die vostständia- Lösung des Verhältnisses zwischen Staat und K?rche ans >i,umstellen, Gebiet» ausgesprochen. Der Artikel selbst enthält zwei Grimdgedm'zn Der zweite Absatz — als der dauernde auck der wichtigere — garantiert die Erhaltung des gelangen kirchlichen Va-inögens. g-chört es der Kirche selbst oder den religiösen Vereinen, Kongregationen oder Orden, und zwar sind sämtlich-- Eigentumsrechte kür alle li'-chlichen Anstalten gewährleistet. Darin liegt eine große Sicherung fitr die Zukunft, Der zweite Grnndsat, des genannten Artikels ist der daß alle Staatsleistungen an die Religionsgescllschasten, die ans Gesetz Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhen, durch die L-mdesaesetzgebnng abzulösen sind, daß das Reich aber hierfür dl« Grundsätze ansßnsiellen bat. Die Trennung von Kirch« und Staat erfolgt also irnter vollkomme ner Wahrung der vermögensrechtlichen Ansprüche der Kirche Auch in dielen, Artik-l ist Neu-De,sti^land den Weg vollkommener Freiheit und Gerechtigkeit gegangen. Wo sonst immer im letzte» Jahrhundert Kirche ,md Staat sich trennten, »miste die Kirche iinanstell die Zeche bezahlen, in Ttzuffchland nicht. Bis di« linanstelle Auseinandersetzung stattgestmden Hot. bleibt r» selbstver ständlich hierin bei den bestehenden Verhältnissen. (Artikel 173 der Verfassung.) Der Weg, der nnnmehr eingeschlagen wvrden muß. ist de« Zunächst hat da- Reich die Grundsätze für die Ablösung auszustellen, dann wirb die Ablösung durch die Landesgesetzgebung selbst vollzogen.
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