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Nr. — LO, Jahrftaa- ?»nnrr«ian den >7. Alvguft IVIL Ghchrtn» tlglich nach«. ml» Nurnnhme d»r Ton», und g»stla„k. >»*a»d» 4 mit .Dt» 8->» In Wort und !0tU>- dl-rleljltdrltift St« In Dresden durch Boten 8 4« I» «an» Deutlchlmid frei Hnu» 8 K8 4t: In Oesterreich 4,48 X. NchOaadr I» ohne Illnstrlerle Bellnae INertelshhrltch t,«« In Dresden durch Bolen »,t« >r In gnnz Deutschland sres -au» ».«« In Oesterreich 4.«7 X - »tnjrl Rr, I« 4, Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die ttgespaltene Pe»t/,e»e oder deren R»utn in« tk 4, BeNamen mit kt» 4 dte jjetle berechnet, bei Wtederholurue, entsprechenden Rabnlt vnchdruiferet, Medaktton und Geschits»»ft»ll» 1 Lretdeu, Ptllnttzer Straft» 48. — Fernsprecher »»«« YstirRttikaabe underlan»». Schrtstftttik« keiue tlterdtodltchSrt« Bedakttons-Svrechstnnoe: II dt» >!» Uhr --N«, 26. Hauptversammlung des Deutschen Ientralverbandes für Handel und Gewerbe. vr«»ten. den 1!». Au ust ISll. Im großen Säule des Konzerthouses Zoologischer Garten wurde am 11. d, M. vormittags unter zahlreicher Teilnahme die 28. Hauptversammlung des Deutschen Zen. tralverbandes für Handel und Gewerbe (e. V.) durch den Verbandsvorsitzenden Stadtrat Seifert-Leipzig mit einer Begrünung eröffnet. Wir referieren hier über den Verlauf, ohne zu den einzelne» Punkten Siel- lung zu nehmen. Im Namen des Vereins Dresd ner Kaufleute und des Dresdner Vereins gegen Un wesen im Handel und Gewerbe begrüßte Herr Stadtver ordneter Rechtsanwalt K o h l in a n n die Versammlung. Den Willkommengrus; der Stadt Dresden überbrachte Herr Stodtrnt Dr. Körner. Im Namen der Dresdner Handelskammer sprach Herr Stadtrat Dref; ler. An den Kaiser und den König wnrden Hiildigiingstelegrnmmc abgesandt. Aus dem Geschäftsberichte ist zu erwähnen: Die Reichs- Versicherungsordnung hat die Wünsche der Handel- und Ge- tverbetreibenden nicht erfüllt, dagegen ist in dem Teile des Gesetzes, der sich mit der gewerblichen Unsallversichrnn, >e- schäftigt, insofern ein erfreulicher Wandel zugunsten der Detaillisten geschsfen worden, als künftig die gesamte Vcr- kaufstätigkeit unter die Versichrung gestellt worden ist. Weiter erwähnt der Geschäftsbericht die Gewerbesteuer, den heimlichn Warenhandel, die Beseitigung der geiverblichen Tätigkeit der Beamten, die Bekämpfung der Beamten konsumvereine durch die Handelskammer zu Planen und das Sonderrabattunwesen der Veamten-Wirtscl-astsvereine. Weiter werden noch die fragen der Eigenproduktion der Arbeiter-Konsumvereine, der Warenhäuser, das Ueberhand- »chmen des Detaillierens durch Fabrikanten und Grossisten, das Filial- und Zugabe-Unwesen, sowie das Wandergewerbe und die Versteigerungen in dem Berichte behandelt. „Die von den sächsischen Volksschullehrern angestrebte Neurege lung des Volksschulwesens, mit der sich d>e Gesetzgebung Sachsens befasst, soll sich nicht auf rein pädagogisch und religiöse fragen erstrecken, sondern auch die wirtschaftliche und finanzielle Kraft der steuerzahlenden Bürgerschaft in Anspruch nehmen. Da die Lehrer ihre Ausbildung auf Kosten der Allgemeinheit erhalten und die Volksschule heute schon zum großen Teile auS den Steuern der gesamten Landesbevölkerung unterhalten wird, so hat besonders der gclverbetreibende Teil der Staatsbürger, der sozusagen das Rückgrat des steuerzahlenden Volkskvrpers bildet, geradezu die Pflicht, gegen die übermässtgen Forderungen der Volkü- schullehrer Verwahrung einznlegen. Einer in diesem Sinne gehltenen Eingabe des sächsischen Schntzkomiiees für die selbständigen Erwerbsstände hat sich der Zentralverband angeschlossen, weil gerade die Wirtschastsvereinigungen der Lehrer der Erwerbstätigkeit der Gewerbetreibende» Ab bruch tun." Ferner hat der Verband sächsischer Kausleute zu der Angelegenheit der Gemeindesteuerresorin in einer Ein gäbe an die Negierung Stellung genommen und beantragt, das; gerade in solchen Fällen, wo es sich um eine Belastung des gewerblichen Mittelstandes mit neue» Steuern handelt, Vertreter des ZentralverbnndeS und des Verbandes sächsi scher Kausleute in der Person ihrer Vorsitzenden gehört wer den möchten, zumal der sächsisch Detailhandel noch immer seine Wünsche wegen obligatorische Eiusührung einer Um satzsteuer nicht erfüllt sieht. Die sächsisch Regierung hat daraufhin den Verband beschieden, das; ihr die ans eine Umsatzsteuer gerichteten Wünsch der sächsischen Kleinhändler wohl bekannt seien. Dem Verbände sind auch im letzten Jahre wieder eine Anzahl Vereine, darunter die Ehemnitzer Schutzgemeinschast mit etwa 2000 Mitgliedern und der 235» Mitglieder zählende Schuhverband für Handel und Ge werbe in Zittau als Einzelvercine beigetretcn. Ueber die Ueberwnchuug des Ausverkaufswesens und die Bekämpfung seiner Auswüchse referierten dann die Herren Handels- kainniershildikus Dr. Rocke- Hannover und Stadtver- crdneter Rechtsanwalt K o h l m n n n - Dresden. Am zweiten Tage, de» 16. d. M., erstattete Herr Tri PP-Kassel eine» Bericht über die Erfahrungen mit dem Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb, worauf die Versammlung folgende Resolutionen annnhni: „1. Der Verbandst»,; ist der Ansicht, das; alle denk baren Missttände und Auswüchse auf dem Gebiete des Aus- verkanfswesens durch Gesetz und auch durch ergänzende ver waltungsbehördliche Anordnungen, so notwendig letztere sind, nicht beseitigt werden können, hält vielmehr Mast- nahmen der Selbsthilfe der solide» Kaufmannschaft unter Führung der Handelskammern und Mitwirkung der Hand werkskammern und der kaufmännischen Vereine nach vor handenen Beispielen, namentlich durch Bildung von Ueber- wachnngSkoinmissionen, für Erfolg verheißend zur Ge sundung des Geschäfts-, insbesondere Reklameivesens. 2. Der Zentralverband ist der Ansicht, das; die innerhalb des Gesetzes gegen de» unlauteren Wettbewerb getroffenen grundsätzlich» Bestimmungen zur Regelung des Ausver- kaufsweseus nicht denjenigen Ansprüchen gerecht werden, die im Interesse und zum Schuhe des reellen Kleinhandels zu stellen sind. Für eine Revision des WettbewerbegesetzeS hat der Deutsche Zentralverband für Handel und Gewerbe folgende Wünsche: die Ankündigung und Veranstaltung von AnSnahmeangeboten (billige Wochn, »leiste Wochen, A»s- nahmetage, besondere PreiSermästigungen und dergleichen) soll nur soweit zulässig sein, als sie nach guter knnf- mäunischer Sitte üblich ist. Zur Entscheidung, ob ein Ver- stvst gegen die Vorschriften vorliegt, sind bei de» Handels- Vertretungen besondere An schiisse zu bilde» und mit wirk samen Zwaugsfunktionen nuszustnlte». 3. Der Zentral vorstand wird beauftragt, ne» Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Auevei' '»sswest-ns 8 7 Als. 2 des Well bewerbsgesetzes auf Gruich.'age der Verordnunneu der Re gierungspräsidenten von innover und Düsseldorf anszn- arbeite» und de» dem ZeuUalverbande nngeschlcssene» Ver einen zuznstellcn. lieber das Sonderi.W Ounwc-sen referierte Herr Stadt verordneter Rechtsann- ,0 K o h l m a » n - Dresden. Die Versammlung nahm im Anichlns, Hiera» einen Antrag an. »ach dem der Zentralvorstand nach wie vor den Kampf gegen das allerorten bestehende Sonderrabnttunwesen als seine Aufgabe betrachten soll. Hieran schiost sich ein Reserve der Herren L. Körner- Berlin und H. D a » n e n b e r g - Aschersleben über den heimlichen Warenhandel. Im An- schlus; hieran wurde der Zentralvorstand beauftragt, auf eine Abänderung der Reichsgetverbeordnung in folgendem Sinne hinzuwirken: 1. 8 1 soll folgenden Zusatz erhalten: 8 ln. Ein stehender Gewerbebetrieb wird auch darin er blickt, wenn jemand neben seiner sonstigen Berufstätigkeit oder als Privatmann gegen Provision oder ähnlich, ihn» oder einem Dritten zusliestende Vorteile Waren bezieht odev vermittelt. In 8 14 ist folgender neue Absatz einzuschalten 1 „Die für die Anmeldung des Gewerbebetriebes zuständige Behörde hat eine übersichtlich geordnete Liste der ange- meldeteu Betriebe zur Einsicht für jedermann auszulegen." Dem 8 >6 Abs. 1 ist folgende neue Fassung zu geben: Ge werbetreibende, die einen offenen Laden haben oder Gast- und Schankwirtschaft betreiben und Personen, die. ohne eine offene Verkaufsstelle zu unterhalte» neben ihrer sonstigen Berufstätigkeit oder als Privatleute gegen Provi sion oder ähnliche, ihnen oder Dritten zusliestende Vorteils Waren beziehen oder vermitteln, sind verpflichtet, ihrett Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen sowie eine Bezeichnung, aus der die Art Hs Ge werbebetriebes unzweideutig hervorgeht, an der Austen seite oder am Eingänge des Ladens oder der Wirtschaft, der Geschäftsstelle oder der Wohnung in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Hieran schlos; sich ein Referat Hs Herrn I. I a n s s e n- Barmen über das Konsumvereinswesen. Die Versammlung nahm zu diesem Punkte folgende Resolution einstimmig an: „Die Hauptversammlung erblickt in der Entwicklung, die die Konsumgenossenschasten in Verbindung mit der eingerichteten Eigenproduktion angenommen hat. eine Ge fahr für das Gedeihen des deutsch» Wirtschaftslebens un8 stellt fest, das; parteipolitisch Grundsätze diese Gefahr er höhen, weshalb erneut die Forderung gestellt wird, jeder Förderung durch Behöiden und Wohlfahrtskörperschaftsi, zu unterlassen." Zur Frage der Besteuerung der Konsum- Vereine nahm die Versammlung dann noch folgende Reso lution einstimmig an: „Tie heutige Hauptversammlung des Deutschen Zen- tralverbandes für Handel und Gewerbe spricht ihr Be dauern aus, das; die deutschn Richter mitunter nicht in den (hist der Gesetzgebung einzudringen vermögen, wie dies insbesondere Entscheidungen des preußischen Oberver- waltungsgerichles wegen der von Konsumvereinen mit Er folg unternommenen Versuch, die Einkommensteuer durch satzungsmästige Festsetzung eines Rabatts zu umgehen, dar getan haben. Ans diesem Grunde mistbilligt die Versamm lung die Anschanung derjenigen Milglieder des Preustischen Abgeordnetenhauses, die sich in der Handelskvinmissio» des Hauses dem ans eine entsprechende Ergänzung des Kominnnal-Abgabengesetzes gerichteten Anträge Hammer c ntgegengeslellt habt». Bei den zuständige» Stellen der Regierung und der Gesetzgebung der einzelnen Bundes staaten soll ans die Schaffung von Gesetzen hingewirkt wer- Vischof v. kettelers soziale Taten. (Bon einem Schüler des venwigtrn Bischofs) <Bachds»<k veiboten.t Als der Reichkanzler Fürst Bismarck anfangs der 80er Jahre gegenüber dem Drängen der Zentrumspartei aus Vorlage christlichsozialer Gesetze immer mehr nervös wurde, warf er im Unmut den Männern der Mitte vom Minister tische aus die Bemerkung zu: „Worte haben wir nun ge nug von Ihnen gehört, aber Werke ans sozialem Gebiete haben wir von Ihnen noch zu erwarten." Sehen wir, ob dieses Urteil bei dem grosten Vorkämpfer des Zentrums in dieser Frage, Bischof v. Ketteler. zutrifft. Da fällt zunächst die persönlich Freigebigkeit, ja der ungemessene Wohltätigkeitssinn Lkettelers ins Auge. Wenn schon der Pfarrer v. Hopsten ein Pfarrkind mit dem Lobe bedachte, er sei stark im Beutel, so erweiterte sich diese Tu gend zusehends mit dem wachsenden Wirkungskreise. An der Tür des bischöflichen Hcmses ist kein wahrer Armer je abgewiesen worden, jeden Mittwoch und Sonnabend wurd: dort Brot und Geld ausgeteilt bis zu einem Iahresbetrage von mindestens anderthalbtausend Mark. Verschämte Arme, plötzlich in Not geratene Familien klopften nicht vergebens beim Bischof an. Bittgesuche liefen von allen Seiten ein und eine abschlägige Antwort wurde nur da erteilt, wo wirklicher Mißbrauch vorlag. Zum Vinzenzverein steuerte er einen regelmähigen Beitrag, zur Hausmiete empfingen hilfsbedürftige Familien monatliche Zushissc. In der Weihnachtszeit wurden unter Mitwirkung wohltätiger Ver eine die bravsten ärmeren Kinder aus allen Stadtschulen im bischöflichen Hause mit Kleidungsstücken beshrt. Wenn er hi seinem Besuche in Rom auf die Straße trat, war er stets mit Kleingeld ausgerüstet, um keinen Bettler unbe- schenkt zu entlassen. Ja. es wird berichtet, daß eine arme Frau, der er während des vatikanischen Konzils täglich ein Almosen zu geben pflegte, als er 1877 bei seiner letzten Romveise wieder des Wege» kam, auf ihn zustürzte mit den Worten: „Ah, der Bischof von Mainz!" und ihm bei nahe nm den Hals siel. „Mein Einkommen," schrieb Bi schof v. Ketteler 1802, teile ich, wie es meine Pflicht ist, seit zwölf Jahren, wo ich hier in Mainz als Bischof wirke, mit den Armen." Mit dieser Versicherung stimmt auch das Testament. Da heißt es: „Sämtliche Mahl, sowie das übrige Inventar meines Hauses, nebst meinem Weis; und Leinenzeug, meinen Kleidern und dergleichen Gegenstän de», sollen durch den hiesige» Vinzenzverei» an Arme ver teilt werden. Auster dem in meinem Schreibtische befind- lichen baren Gel de habe ich kein Vermöge». Was ich halte, habe ich zu guten Zwecken verwendet. Was sich an barem Gelde vorfindet, soll gleichfalls durch de» Vinzenzverein an Arme nnsgeteilt »»erden." Zu gleichem Zwecke bestimmte er anch die kleine Zahl von Kostbarkeiten, die ihm bei ver schiedenen Gelegenheiten geschnkt worden waren) nnt>er denen ein Kreuz im Werte von 1200 Mark, Geschick eines österreichisch» Erzherzogs gelegentlich seiner durch den Bi schof vollzogenen Trauung. Die „Kölnische Zlg." schrieb bei seinem Tode: „Es ist nahezu wörtlich richtig, das; der gewaltige Streiter, der „Ecclesia militans". arm gestorben ist." Ja. sie hätte sogar schreiben dürfen: „Mit Schulde» gestorben," denn auf seinem Knabenwaisenhause Klein- Zimmern, das noch auf seinem Namen stand, ruhte noch eine ziemlich beträchtliche Schuldenlast. Für Kranke und arme Kinder schuf schon der junge Kaplan von Beckum - gewiß unter Beihilfe anderer, aber er war und blieb doch die Seele und der verantwortliche Gründer -- ein Doppelhaus in dieser Stadt, das seit 1861 10 Pfleglinge zählte und im Nebenba» alle armen Kleinen der Umgegend beherbergte. Eine Zeitlang haftete er per sönlich für ein Sechstel der Fehlsumme. In Hopsten plante der eben ernannte Pfarrer ein gleiches, doch erst sein Bru der Rick>ard konnte an die Ausführung gel-en. Das St. HcdwigSkrankenhauS in Berlin wies beim Eintritt des Propstes Ketteler bloß 60 Betten auf. für ansteckende Kranke war überhaupt keine Abteilung vorhanden. Der rührige Propst erweiterte die Anstalt ans 300 Bette» und fügte einen Ban für Isolierkranke Hinz». Binnen Fahressrisli waren 60 000 Taler gesammelt. Das kluge, aber unermüdliche Wirke» des neuen Main zer Bischofs brachte es fertig, das; in kurzer Zeit die Kran» kenpslege im großen Rochnshospital und städtisch» In validenhaus in Mainz, im Hospital in Bingen. Benzheini und andere» Städten in die segensreiche» Hände von Ordensschwestern gelegt wurde. Durch die vom Bischof 1861 gegründete Genosse»s>hast der Schwestern von der göttlichen Vorsehung wnrde der doppelte Zweck angestrebt: Unterricht! und Erziehung der Jugend, sowie Trost und Hilfe für die .Kranken und Breslhaften besonders in den Landgemeinden. Zur Zeit der Blüte zählte diese Ge»ossenschst 21 Nieder lassungen. I» der Stadt Mainz traten siii die ambulant.: Krankenpflege nach Ueberwindnng manche', von der Re gierung bereiteter Hindernisse, die Aruienschwestrrn vom heiligen Franziskus ans Aachen hinzu: mre Zahl und ihra von alle» Konfessionen ohne Unterschied gerahmte Tätigkeit! wächst von Tag zu Tag. Ihr Patron war Ketteler. Für Waisenkinder Halle das hessisckie Land gar keine besonderen Anstalten, sie wurden in Prwolpslege gegeben, Wie diese war, kan» man sich denken. Bischof .(ketteler brachte in wenig Jahre» ein Marirnhans inr ühiisen- und verwahrloste Mädchen in Neustadt im Odenwalde zustande» in welit»-,» unter Leitung von VoisehuiigdschNiestern bis zu 160 Kinder unterrichtet und erzogen wurden Für tknaben wurde ein ähnliches Heini geschissen, dis St IosephShau« in Klein-Zimmern. Dort wurden bald an die >00 Knaben ausgenommen, solch-, denen der Tod die Eltern geraubt. An ihnen ha» die Anstall Elternstelle vertreten. Bemittelten Eltern ans dem Handwerker- und Bauernstände, die ihren Kindern für ihre» späteren LebenSbedarf eine gute An«, bildnng geben wollten, war in dieser Anstalt eine au«- reichnde Möglichkeit gegeben. Arme Knaben sollten ganz oder teilweise umsonst ausgenommen werden, Knaben be mittelter Eltern gegen ein Kostgeld von 100 Gulden. welcheG