Volltext Seite (XML)
ein gutes Beispiel hierfür. AuS der Gesamtheit aller dieser kurzfristigen Konten fließen den Banken enorme Summen zu, die sicherlich nicht durchweg in einer dem Charakter der i Banken entsprechenden liquiden Form angelegt werden. ' Natürlich kann inan diese Beträge nicht ohne weiteres den j Privatbanken entziehen. Dazu fehlt eS an einer geeigneten Handhabe. Aber dem Gedanken kann man sich nicht der- ^ schließen, daß diese reinen Konsumptivgelder besser an an- j derer Stelle ausgehoben würden als in den Reservoiren der großen Kreditbanken, aus denen unsere Volkswirtschaft immer wieder fiktive Kapitalien schöpft, das heißt Geld, um es kapitalmäßig zu investieren." — Deutschlands Lebensmittelversorgung und die Landwirtschaft. Eine jahrzehntelange „wissenschaftliche" und unwissenfck>aftlick)e Agitation hat eine ungewöhnliche Unkenntnis über die Bedingungen unserer Lebensmittel versorgung in weite Kreise unseres Volkes getragen. Vor allem über das, was die einheimische Landwirtschaft wirklich für die Lebensmittelversorgung bedeutet und leistet, herrscht völlige Unklarheit. Nur auf Grund der über diese Dinge herrschenden Verwirrung ist denn auch die sozialdemo kratische LebenSmittelwucheragitation möglich. Eine Zu sammenstellung nun, die die wirklichen Verhältnisse wie mit Blendlicht erhellt, liefert W. L. Hausmann in seinem jo- eben erschienenen Buche „Goldwahn" (Berlin 1911, 110). Er schreibt hier: „Vergleichen wir unter Hinzuzählung von Kartoffeln und Zuckerrüben die heutige Produktion Deutschlands an diesen Nahrungsmitteln, Plus der Körnerernte, also zu- jamnien Millionen Mark, mit der Intensität Eng lands. so finden wir ebenfalls auf Seite 100, daß England unter Berücksichtigung der verschiedenen Ländergrößen nur den 0,2 Teil wie Deutschland ans seinem Boden herausholt. Würde Deutschland mit derselben geringen Intensität wirt schaften, sc würde es statt 8090 Millionen Mark nur 1090 Millionen Mark ernten und müßte infolgedessen außer seinem jehige» Import an diesen Produkten von ä.8l Millionen Mark die achtfache Summe, nämlich 0700 Millio nen Mark aus dein Auslande impoilieren. Da der Export Deutschlands im Spezialhandel, das heißt in allen Waren (außer Edelmetall im rohen oder gemünzten Zustande) 7(>(>4 Millionen Mark (1900) betrug, so müßte Deutschland diesen Warenexport um 50 Prozent steigern, um die Mehr- cinfuhr an obigen landwirtschaftlichen Produkte» bezahlen zu können da es natürlich nicht ans die Dauer sein Gold z» diesem Zwecke vertuenden kann und eine nennenswerte deutsck-c' Goldprodnktio» nicht vorhanden ist. In Anbe tracht des Umstandes, daß fast alle Staaten der Welt be strebt sind, ihre Indnstrieerzengnisse selbst herzustetlen, kann es insbesondere unter Berücksichtigung der Zollschranken als Unmöglichteit bezeichnet werden, den deutschen Waren- erport derartig zu steigern, so daß (falls Tentschtand jemals ocm bisherigen englischen Beispiele des Freihandels für Lebensmittel folgen würde) es weder seine ländliche Be völkerung beschäftigen noch ernähren könnte und sie des halb „exportieren" müßte." Diese Darlegungen lehren zweierlei: 1. wie sehr die Sozialdemokratie unrecht hat, wenn sie der deutsche» Land wirtschaft de» Vorwurf macht, gerade unter dem Schutzzoll in der Entwicklung ihrer Prodnktionsfähigkeit zurückge blieben zu sei», weil eben der Schutzzoll den Fortschritt hindere: 2. zeigen sie die hohe Bedeutung der deutschen Lebensinittelversorgnng durch die heimische Produktion die lins vom Anslande so ziemlich unabhängig gemacht hat. während England, das uns von de» Freihändlern stets als Musterland auch landwirtschaftlicher Entwicklung borge halten wird, bezüglich seiner Lebensmittelversorgung dem AuSlande geradezu ausgeliefert ist! Zentrum und Konlitivnerrclit. Sozialdemokratische Blätter brachteil jüngst unter der Spitzinarle „Ter Block der Zuchthausvorlage" einen Artikel, der folgendermaßen begann: „Wie ein Wetterzeichen, das das herankommende Un gewitter vorausverkündet, muß ein Beschluß auf die Ar beiterklasse wirken, der am 18. Mai in der Petitions- kommission des Reichstages gefaßt wurde. Er zeigte Junker, Zentrum und Nationalliberale brüderlich vereint im Block der Zuchthausvorlage. Die drei Parteien, die das Recht der Arbeiterschaft auf die Selbstverwaltung der Krankenkassen geraubt haben, erklären ihre Absicht auch dem Koalitionsrecht zu Leibe zu gehen, sobald die Gelegenheit da ist. Und die glauben sie gekommen bei der Schaffung des neuen Strafgesetzbuches, das in einigen Jahren schon dem Reichstage vorgelegt werden dürfte." Diesem Angriffe liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In der Petitionskommission kamen mehrere Petitionen von Arbeitgeber- und Innuugsverbändcn zur Verhand lung, in denen ein größerer Schutz der Arbeitswilligen bei Streiks usw. gefordert wird. Tie Regierung hat nun eine Kommission eingesetzt zur Vorberatung einer Revision des Strafgesetzbuches. Man beabsichtigt, bei dieser Gelegen heit auch den Versuch zu machen, die strafrechtlicl-en Be stimmungen über Boykott-Terrorismus zu verschärfen. Mit Rücksicht auf diese Kommission lvar die Mehrheit der Petitionskommission der Ansicht, nicht wie in früheren Jahren über diese Petitionen zur Tagesordnung überzu gehen, sondern der Negierung als Material zu überweisen. Es ist eine alle Uebung der Petitionskommission, solche Petitionen, die eine in Beratung oder Vorberatung befind liche Gesetzesvorlage betreffen, ob sie sich nun für oder gegen aussprcchen, als Material zu überweisen. Eine Stellung nahme zugunsten oder zuungunsten des Inhaltes de, Petitionen ist damit nicht gegeben. In der erwähnten Sitzungs-Petition erklärte der Redner deS Zentrums, daß lediglich aus diesen Gründen die Ueberweisung als Mate rial beantragt sei. Im übrigen sind die Arbeiterrechte nicht gefährdet durch die Zentrumspartei — diese lehnte alle Ausnahmegesetze gegen die Arbeiterbewegung ab — wohl aber durch de» Terror sozialdemokratischer Kreise, die aut solche Gewaltmittel nicht verzichten wollen und damit den Scharfmachern die Waffen in die Hände spielen zur Ver kürzung der KoalitionSrechtc. In diesem Sinne erweist sich die Sozialdemokratie als die direkte Ursache der Be strebungen, welche eine schärfere Bestrafung des Terroris mus verlangen. Lus Stadt und Land. (Kortsetzunq au« dem tzauptblatt.j ' Das Königliche Laiidromrdizinalkollegium hielt am 29. Mai im Kurländer Palais seine 07. Plenarversamm lung unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten Geheimen Rat Dr. Renk ab. Im Austrage des Ministeriums des Innern referierte Herr Obermedizinalrat Dr. Oppelt über die Wohnnugsdesinfektion bei ansteckenden Krankheiten. Allgemein war die Ansicht vorherrschend, daß zur Unschäd lichmachung von Jnsektionsstossen und zur Abtötung von Bazillen die persönliche Reinlichkeit und die Reinigung der Wohnräume am nützlichsten sei, während die Desinfektion mit Chemikalien teilweise geruchsbelästigend und schleim- hautreizend wirke. Schließlich wurde ein Antrag ange nommen, nach dem die Kosten der Schlußdesinfektion in alle» Fällen von der betreffenden Gemeinde getragen wer den sollen, lieber die Einrichtung eines ärztlichen Sonn- und FriertagsdiensteS referierte Herr Medizinalassessor Dr. Werner. Die Versammlung sprach sich gegen eine obliga torische Einrichtung eines derartigen Dienstes aus, doch wnrde ein bindender Beschluß nicht gefaßt. Weiter stellte Herr Hofrat Dr. Haenel einen Antrag, dahingehend, daß der Schlußsatz des § 7 deS Feuerbestattungsgesetzes 1» kdl- gender Weise abgeändert werde: „Ist der Verstorben« in der letzten Zeit nicht von einem Aerzte behandelt worden, so sind zwei Aerzte zur Mitwirkung zu berufen, von denen der eine ein beamteter Arzt sein muß." Zum Schlüsse nahm die Plenarversammlung noch einen Antrag der Dresdner Acrztekammer an, nach dem das Ministerium des Innern ersucht wird, die neue Gebührenordnung für die ärztliche und zahnärztliche Praxis, deren Entwurf in der Plenar- Versammlung 1907 angenommen wurde, baldigst zu er- lassen. Regierungsrat Zobel teilte mit, daß das Ministe rium des Innern mit Rücksicht auf die ReichsversicherungZ- ordnung bis jetzt von einem Erlaß dieser neuen Gebühren ordnung abgesehen habe. Aus der Mitte der Versammlung wurde noch hervorgehoben, daß namentlich die Not der Landärzte den baldigen Erlaß einer neuen zeit- und stan desgemäßen Taxe fordere. —* Zur Unterbringung von Jmgendwandergruppr» in den Kasernen hat das Königlich Sächsisck-e Kriegs ministerium die Garnisonältesten ermächtigt, den Ver einen für Wanderungen der Volksschul- und der schul entlassenen Jugend, die dem Zentralausschusse der schul entlassenen Jugend angeschlossen sind, Unterkunft in Exer zierhäusern und bei verfügbarem Raum auch in Kasernen zu gewähren. Die Garnisonverivaltung stellt Stroh od r Strohsäcke, Decken, Bettwäsche, Handtücher, Waschgeräte usw. zur Verfügung, doch dürfen der Militärverwaltung keinerlei Kosten durch die Unterbringung entstehen. —* Ein Wort des verstorbenen Kultusministers von Scydewib über den Religionsunterricht in der Volksschule wird in diesen Tagen wieder lebendig, da sich der „Deutsche Evangelische Schulkongreß" anschickt, in Dresden vom 6. bis 0. Juni zu tagen. Als dieser Kongreß im Jahre 1094 schon einmal in Dresden zusammentrat, begrüßte ihn der Minister, und sagte in der alle VersaminlungSteilnehm r tiebbewegendcn Ansprache u. a.: „Der Deutsche Evangelische Schulkongreß hat sich die schöne Aufgabe gestellt, an seinem Teile mitznwirken, daß dem evangelischen Deutschland die evangelische Volksschule erhalte» bleibe. Wenn ich diese Aufgabe als eine schöne kennzeichne, so wollen Sie schon hieraus entnehmen, daß ich, daß die hier von mir vertretene sächsische Regierung Ihren Bestrebungen sehr sympathisch gegenübersteht Ich habe naturgemäß nur die sächsischen Verhältnisse ins Auge zu fassen. Hier liegt die Sache so, daß unsere Volksschule in Fortführung alt- und wohlbe währter Traditio» auf sicherer konfessioneller Grundlage ruht, und — ich habe es schon bei anderer Gelegenheit öffent lich ausgesprochen — ich halte dies für das rechte Funda ment allen Schulunterrichtes und aller Jugenderziehung! Das neueste sächsische Volksschulgesetz aus dem Jahre 1870 bezeichnet es in seinem ersten Paragraphen ausdrücklich als eine der Hauptausgabeu der Volksschule, der Jugend die Grundlagen einer sittlich-religiösen Erziehung zu vermit teln. Ter Gedanke der sittlicstreligiösen Erziehung soll den gesamten Unterricht dur.hdringen. erwärmen, erheben. Da zu aber, daß dies geschehe, dazu brauchen wir vor allem den Religionsunterricht. Darum schätzen wir ihn so hoch, darum schützen wir ihn so fest, darum erblicken wir in ihm ew wertvolles Kleinod, das wir nicht um jeweiliger Zett- strömungeu willen preisgebcn, sondern mit ganzer Kraft der Volksschule erhalten wollen. Wir glauben, hiermit nur in: eigensten Interesse unserer Jugend und damit unseres ganzen Volkes zu handeln. Aber, meine Herren — ich kann es auch hier nur wiederholen, waS ich schon früher gesagt — ein wirkuugsvollcr Religionsunterricht in der Volksschule ist nach unserer festgegründeten Ueberzeugnng nicht denkbar ohne konfessionellen Charakter. In dieser Form allein ist in unseren sächsischen Landen das Christen- tum machtvoll im Leben hervorgetreten. Und die weitaus große Mehrzahl meiner sächsischen Volksschullehrer wird gewiß aus ihrer Erfahrung heraus — und je länger diese Erfahrung, um so lauter und bestimmter bestätigen, daß nur ein konfessionell gerichteter Religionsunterricht das kindliche Gemüt in der rechten Weise zu gewinnen, zu fes seln und für die Kämpfe im späteren Leben zu stählen ver mag. Und das ist cs doch, was wir vor allem erstrebenI Dabei wird cs für Sie, meine Herren, nicht der ausdrück- ichen Versicherung bedürfen, daß die sächsische Negierung bei Durchführung des konfessionellen Prinzips in der VolkS- chule jeden Gewissenszwang vermeiden, volle Gewissens- 'reiheit wahren will. Die Volksschule jeder einzelnen Kon- ession soll den ihr eigenen besonderen konfessionellen Cha rakter wahren. Und die Verhältnisse in unserem Lande ind ja in dieser Beziehung, Gott sei Dank, so glücklich ge staltet, daß dies unschwer durchzuführen ist. Ich glaub? aussprechen zu dürfen: unser Land ist mit der Organisation der Volksschule in diesem Stück zufrieden und empfindet kein Bedürfnis nach einer Diskussion hierüber, weniger noch nach einer Abänderung deS gesetzlich geordneten und prak tisch bewährten Zustandes." —* Dürfen eroem Postauftrage mehrere Anlagen bei- gefügt werde»? Postaufträgen zur Geldeinziehung dürfen beliebig viele Quittungen oder Wechsel usw. zur gleich zeitigen Einziehung von einem Zahlungspflichtigen bet gefügt werden, vorauSgcseht. daß die Gesamtsumme des einzuziehenden Betrages 800 Mark nicht übersteigt. Einem Postauftiage zur Akzept inholung dürfen mehrere Wechsel beigelegt werden, wenn sie derselben Person gleichzeitig vorzuzeigen sind. Dagegen darf einem Postprotestaustrage nur eine einzige Anlage, also nur ein quittierter Wechsel beigelegt werden. Postprotistaufträge mit mehreren An lagen werden postieitig nicht vorgezetgt. sondern an einen Gerichtsvollzieher, Notar usw. weitergegeben. —* Namens der Mitglieder des Reichs tages und deren Damen, die an dem Besuche Dresdens und der Internationalen Hygiene-Ausstellung am 28. Mai teilgcnomnien haben, erhielt Herr Oberbürgermeister Ge heimer Rat DTr. Beutler folgendes Danktelegramm: „Nach Berlin zurllckgekehrt, drängt es den Reichstag und seine Damen, Ihnen, hochverehrter Herr Oberbürgermeister, so wie dem Rate und den Herren Stadtverordneten nochmals herzlichen Dank zu sagen für die große Gastfreundschaft, die wir in den Mauern Dresdens genossen haben. Wir ver- v o » K e n n t n i s s e n ve r mittel», sondern Haupt sächlich auch zur Hebung des Verstandes, z n r E r Hebung de s G e m ü t e s u n d z u r V eredelun g des Willens A u l a ß biet e n" . 7. „Der Gesangunterricht soll die Schüler durch Hebung des musikalischen Gehör-:- und der Stimme befähigen, so wohl einzeln, als auch im Chore richtig zu singen, und den selben zugleich eine Reihe gebräuchlicher Chora'inelodien und guter Volkslieder für die Tauer einzuprägen" . . . 8. „Im Zeichenunterrichte sollen die Schüur einfache, geschmackvolle Forme» ohne Anwendung mechanischer Hilfs mittel richtig ausfassen und darstellen lernen ... Da bei soll auf die Bedürfnisse des p r a k t i s ch e » L " b e u s t u n l i ch st R ü ck s i ch t g e n o m in e n werden" . . . 9. Der Turnunterricht soll die körperliche Kraft und G ewa » dtheit der Schulkindcr unter Gewöhnung derselben zu anständiger Haltung und pünktlichem Gehorsam entwickeln" . . . 10. „Durch den Unterricht in den weiblichen Hand arbeiten sollen die Schülerinnen zur Ausführung der t in häusli ch e n L e b e n u u e n t b e hrli ch e u H and - arbeiten (Stricken, 'Nähen, Wäschezeichne», AuSbesseru, Zuschneiden) befähigt werden." 11. „Die Minimalzahl der wöchentliche» Unterrichts stunden ist auf die einzelne» Klassen und Fächcr nach bei folgenden Stnndente-bellen zu verteilen: n) in „weiklassigen Schulen beträgt die Stundenzahl für die 2. Klasse l l, für die l. Klasse 22: >') in vierklassigen Schulen für die 1. Klasse 12. 0. Klasse l l. 2. Klasse 22 und l. Klasse 22." >2. „Der Unterricht ist in alle» Klaffen pünktlich zu beginnen wie zu beschließen, und zwar r ä g l i ch m i t G e - sang und Gebet" Wie schon gejagt, charakterisiert das zweckvolle Handln eine Freiheit in der Ausführung. Von dieser Freiheit macht tz 0 des Schulgesetzes, der die Volksschule nach Arten gliedert, Gebrauch. Er lautet: „Zur Volk-r-schnle gehören: n) die einfache, miltlere und höhere Volksschule, l>) die Fortbildungs- (Sonntags- oder Abend-) Schule." Die Freiheit der Ausführung ist zunächst bedingt durch die geringere oder größere Leistungsfähigkeit der Ge meinden bei Aufbringung der materiellen Mittel, obwohl hierin, wie schon an anderer Stelle dargetan, kein Grund für eine derartige Unterscheidung gefunden werden sollte. Doch dem sei, wie ihm wolle. Das Gesetz erblickt die Reife sür die Entlassung eines Kindes ans der Volksschule ohne jede Einschränkung darin, „daß cs in den wesentlichen Unterrichtsgegenstäuden das Ziel der einfachen Vo ! kSs ch u l e erreicht habe." Diese Stellung des Gesetzes zur „einfachen Volksschule" ist durchaus gerechtfertigt, ja, sie bestätigt in eminenter Weise die Tiefe und Klarheit des Zweckbcgriffes, „der (Grundlagen der Bildung gewähren will". Auf dem Be griffe „Grundlagen" ruht das Hauptgewicht. Ohne Grund lagen ist Wedel eine gediegene Bildung noch Erziehung möglich. In mner Zeit, in der man die Ziele immer höher schrauben möchte und sich hierdurch immer weiter von den (Grundlagen entfernt, dürfte es Wohl angezeigt fei», diesen Gedanke» besonders zu betonen. Wir haben bereits am Religionsunterrichte uachge- wiesen, auf welcher Grundlage die religiös-sittliche Bildung basiert: und wir möchten die Behauptung wage», daß die einfache Volksschule in der Erreichung dieses Zieles der mittleren und höheren Volksschule Wohl kaum nachstehen dürfte. Ter Vorteil kommt erstercr unbedingt hierbei zu- ! gute, daß sie durch keine Nebenziele, durch Flitter und l Beiwerk von ihrer wahren Aufgabe abgelenkt wird. Jeden- ! falft- können die Menge des Bildungsstosses wie auch die . Zahl der Unterrichtsstunden für die Tiefe und Jnncrlicb- ! lest der Bildung allein nicht den Ausschlag geben. Tie Gesetzgeber konnte» natürlich bei der Klassi- l sizierung der Volksschulen die Faktoren, die den eben er wähnten ebenbürtig gegenüberstehen, zunächst nicht voll gültig in Rechnung ziehen, nämlich die Lehrerpersönlichkeit j und die Schülerschaft. Ein Blick auf daS persönliche Ge- § präge der ländlichen und landstädtischen im Vergleiche zur iudustie- und großstädtischen Schuljugend dürste einen Unterschied in dieser Beziehung erkennen lassen In der Gegenwart geht das Streben dahin, eine, größtmöqliclie Gleichartigkeit in de» Schulverhältnisseu berbeizufi'hren. Die „Einheitsschule" ist als Ziel gedacht Wir wollen das Gute an diesen Bestrebungen nicht ver kennen, aber es erscheint uns eine absolute Gleichheit aller äußeren und inneren Verhältnisse als unerreichbar. Sie würde auch dem Prinzipe der Freiheit in der Ausführung der Zweckidce widersprechen.