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Sächsische Volkszeitung : 01.01.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904-01-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190401012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19040101
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19040101
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1904
-
Monat
1904-01
- Tag 1904-01-01
-
Monat
1904-01
-
Jahr
1904
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 01.01.1904
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n Kundschaft und erzUchsterr wünsche MN 21.1» > 8, 8clmelüsl»8ts. isenhausstraße. en und Bekannten Jahre die M- uuck wiinLeke ' Hurd, rmcister, ?>SllSN80liö8!s. 27. ten Kundschaft und herzlichsten lUttlNH ^ uen Iskre! »tkvr, Bürgerwiese 3. ten Kundschaft und herzlichsten wünsche zum 2129 lL liep unä k^rau ierermeister. rten Kundschaft die 1id»8len k- UlUl wünsche zum i» ohn und Arau ckerineister ss6i886i'i1r8ti'. 22. ANMDSI MI 8kl> n. I''rvur>>1on !4. 1I6>6 61- 2131 e n MI mmmmmm lliidcu und ,sel wünsche! u. krau, er Hof", e. Beilage zu Nr. l der „Sächsischen Volkszeitung" ;n „1 IKRuinitvn KKIicdez , M srsii, ^2. 2132 g«M»M»MM 'louiulon ib jadi-! ^ e/i/k. s. irsl-gtr. 42b. ^ , m8 > M«M»MM«M > Das neue Kinderschutzgesetz. Bis zum 1. Januar 1904 beschränkte sich der reichs- gesetzliche Schutz der in gewerblichen Betrieben be schäftigten Kinder im Wesentlchen auf den 8 185 der Gewerbe-Ordnung, welcher lautet: „5Under unter 18 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. Kinder über 18 Jahre dürfen in Fabriken nur beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuche der Volksschule verpflichtet sind. Die Beschäftigung von Kindern unter 14 Jahren darf die Dauer von 6 Stunden täglich nicht überschreiten". Diese Vorschriften wurden genräß § 154a der Gewerbe-Ordnung auch auf die Arbeit in Bergwerken. Salinen, AnsbereitnngS- anstalten und unterirdisch betriebenen Brüchen und Gruben, ferner gemäß 8 154 Abs. 2 auf Hüttenwerke, Zimmerplätze, Werften u. a. m. und schließlich durch eine auf Grund des 8 154 Abs. 4 der Gewerbe-Ordnung ergangene Kaiserliche Verordnung vom 8t. Mai 1897 auch auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion und <8 154 Abs. 8) die sogen. Motorwerkstätten ausgedehnt. Nach der Statistik im Deutschen Reiche werden etwa 27 000 Kinder in Fabriken beschäftigt. Die Zahl der außerhalb der Fabriken gewerb lich tätigen Kinder unter 14 Jahren beträgt dagegen nicht weniger als 582 288. Die Beschäftigung dieser Kinder war bisher vollkommen frei. Sie konnte in ungeeigneten, insbesondere gesundheits- schädlichen Arbeitsräumen erfolgen, zu ungeeigneter Zeit, wie Sonntags oder stundenlang vor dein Unterricht oder gar des nachts vorgenommen werden, und schließlich durften auch die noch im zartesten Alter stehenden Kinder zur Arbeit mit herangezogeu werden. Vor allem wurde von dieser Freiheit natürlich in der Hausindustrie Gebrauch gemacht. Die Zahl der als Backwarenträger beschäftigten Kinder bezifferte sich nach den amtlichen Feststellungen auf 42 887, als Zeitungsträger wurden 45 008, mit Kegel aufstellen in Gastwirtschaften 12 718 Kinder beschäftigt. Das Kinderschntzgesetz bestimmt nun zunächst, welche Kinder überhaupt von dem Gesetz betroffen werden sollen. Es sind dies sowohl die noch nicht volksschulpflichtigen als auch die volksschnlpflichtige«: Kinder. Ist ein Kind über das vollendete 14. Lebensjahr hinaus noch schulpflichtig, so verlängert sich mit der Volksschnlpflicht auch der gesetz liche Schutz. Zum anderen unterscheidet das Gesetz zwischen eigenen Kindern, unter diesen werden auch Enkel und Enkelinnen, Neffen und Nichten, Stief und Adoptivkinder sowie Mündel und solche Kinder verstanden, die dem be treffenden Gewerbetreibenden in seinen: Hausstande zur Fürsorge und Erziehung überwiesen sind — und fremden Kindern. Diesei: wird ein weit höherer Schutz gewährt, als den eigenen. Gewisse Beschäftigungsarten sind wegen ihrer Gesund- heitsgesährlichkeit allen Kindern unter 18 Jahren bez. im schulpflichtigen Alter überhaupt verboten. Dazu gehören Bauten, Ziegeleien, Brüche, mit dem Speditionsgeschäfte verbundene Fuhrwerksbetriebe (Rollmops), Steineklopfen, Schornsteinfegergewerbe, Mischen und Mahlen von Farben, Arbeiten in Kellereien (beim stundenlangen Abziehen von Bier, Wein usw. und Flaschenspülen in den Brauereien, Gastwirtschaften usw.) u. a. m. In gleicher Weise ist die Kiuderbeschästigung allen noch schulpflichtigen und zwar sowohl fremden als eigenen Kindern etwa in 00 Arten von Betrieben verboten, die ihre Gesundheit untergruben oder ihre Sittlichkeit gefährdeten. Die zweite Kategorie der im Gesetz aufgesührten Be triebe bilden diejenigen, bei denen fremde Kinder einen weitergehendeu Schutz genießen, als die eigenen, d. h. von ihren Eltern oder Gewalthabern beschäftigten Kinder. Hier ist der Grundsatz ausgestellt, daß die Altersgrenze für die zulässige Beschäftigung fremder Kinder das 12. Lebensjahr, für die der eigenen Kinder indessen bereits das 10. Lebens jahr ist. Diese im wesentlichen aus wirtschaftlichen Gründen erforderliche und namentlich auf die Hausindustrie znge- schnittcne differentielle Behandlung der eigenen und der fremden Kinder erstreckt sich auf die Arbeit in nicht ver botenen Werkstätten, sowie auf das Handels- und Verkehrs- gewerbe. Hier dürfen beide Gruppen von Kindern nicht in der Zeit von 8 Uhr abends bis 8 Uhr morgens, nicht vor dem Vormittagsunterrichte und erst 1 Stunde nach been detem Nachmittagsunterrichte beschäftigt werden. Mittags ist ihnen eine mindestens zweistündige Pause z» gewähren. Die Arbeit fremder Kinder darf außerdem nicht länger als 8 Stunden und während der Schustereien 1 Stunden dauern. Sehr streng ist der Schutz der Kinder bei öffentlichen theatralischen Vorstellungen und andere» öffentlichen Schau stellungen (Theater, Variötäs, Tingeltangel, Schaubuden). Hier dürfen weder fremde noch eigene Kinder beschäftigt werden. Nur wenn ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, können nach Anhörung der Schul aufsichtsbehörde von der unteren Verwaltungsbehörde Aus nahmen zugelassen werden. Ein erhöhter Schutz ist auch für die Beschäftigung im Betriebe von Gast- und Schank- Wirtschaften statuiert worden. Hier dürfen schulpflichtige und jüngere Mädchen bei der Bedienung der Gäste über haupt nicht verwendet werden. Im übrigen ist für die Arbeit in diesen Betrieben die Schutzgrenze auch für eigene Kinder, bei denen aber Ausnahmen gemacht werden dürfen, auf das Alter von 12 Jahren heraufgeseht worden. Gänzlich freigegeben, also ohne Statuierung eines Schutz alters. ist dagegen die Verwendung eigener Kinder zum Austragen von Waren, sowie zu Botengängen. Indessen sind die Polizeibehörden ermächtigt, diese Beschäftigungen erforderlichenfalls im Verordnungswege einzuschränkeu. Schließlich ordnet das Gesetz für die fremden Kinder auch eine wirksame Sonntagsruhe an. Für fremde Kinder ist in der Regel am Sonntage jede Beschäftigung unter sagt. Nur zun: AuStragon von Waren und zu Botengängen dürfen diese Kinder benutzt werden, doch darf die Arbeits zeit zwei Stunden nicht überschreiten und muß um 1 Uhr nachmittags beendet sein. Für die eigenen Kinder enthält das Gesetz keine spezielle Beschränkung der Sonntagsarbcit. Hier gilt nur die in: 8 U! enthaltene allgemeine Vorschrift, daß an Sonn- und Festtagen auch eigene Kinder in: Be- triebe von Werkstätten und in: Handelsgewerbe, sowie in Verkehrsgewerben nicht beschäftigt wer en dürfen. Dagegen ist z. B. ihre Beschäftigung zu Botengängen unbeschränkt. Jeder, der Kinder fortab beschäftigen will, hat der Ortspolizeibehörde davon schriftlich Anzeige zu machen und erhält darauf von dieser eine Arbeitskarte eingehändigt. Zuvor ist die Beschäftigung eines Kindes bei Straf: ver boten. Der Schritt vorwärts, der hiermit aus dein Gebiete der Sozialresorn: wiederum getan wird, beweist aufs neue, daß das Wohl der großen breiten Schichten unseres Volkes von der Regierung und den sie unterstützenden vaterlands- treueu Parlamentsparteien fortgesetzt in: Auge behalten wird. Möge der gute Erfolg, den die Hüter des Gesetzes beabsichtigt Habei:, für unser gesamtes Volksleben nicht anS- bleiben. Aus Stadt und Land. * Das neue Jahr 1901 wird bekanntlich ein Schaltjahr sein. Seit den: Jahre 1897 sind bisher alle Jahre „gemeine" gewesen. Das Jahr 1900 war kein Schaltjahr, da nur diejenigen Säknlarjahre Schaltjahre sind, die durch 400 teilbar sind. An für die Allgemeinheit bemerkenswerten astronomischen Erscheinungen ist das neue Jahr arm. Eine Mondfinsternis tritt in diesen: Jahre überhaupt nicht ein. Sonnenfinsternisse werden zwei statt- sinden, von denen aber in unseren Gegenden keine sichtbar sein wird. Die erste, in: März erfolgende, ist eine ring förmige und wird hauptsächlich in Hinterindien zu beobachten sein, die zweite ist eine totale und ereignet sich in den Abendstunden des 9. September. Von dieser ist nur das Ende ans dem Festland:', nämlich an der Küste von Ehile ii: der Nähe der Stadt Ealdera zn sehen. Der Frühling beginnt astronomisch am 21. März früh 2 Uhr, der Sommer an: 21. Juni 10 Uhr abends, der Herbst am 28. September 1 Uhr nachts und der Winter an: 22. Dezember 7 Uhr morgens. An Gedenktagen sind folgende zn nennen: Hundert Jahre sind verflossen seit den: Tode des Philosophei: Jmannel Kant <12. Februar», seit der Proklamiernng des österreichische» Erbkaisertums unter Franz s. (10. Anglist), seit der Erstaufführung von Goethes „Götz" in Weimar <22. September» und seit der Krönung Napoleons I. zun: Kaiser (18. Mai». Weiter sind an hundertjährigen E-ebnrts- tagen zn verzeichnen der des Malers Moritz v. Schwind <21. Januar», der Freundin Goethes Ulrike v. Levetzow <1. Februar), des WalzcrkönigS Joliain: Strauß den: Aelteren <14. März», des Botanikers Matthias Jakob Schleiden (5. April», des Dichters Johann Gabriel Seidl <21. Juni), des Geschichtsmalers Theodor .Hildebrandt «2. Juli), des Lyrikers Eduard Mörike <8. Juli», des evangelischen Theo logen Eduard Renß >18. Juli», der Tochter Schillers Emilie v. Gleichen Rnßwnrm <25. Juli», des Philosopben Ludwig Fenerbach «28. Juli», der Sängerin Wilhelnnne Schröder- Devrient <0. Dezember), des Bildhauers Ernst Rietschel (15. Dezember) und des preußischen Staatsmannes Max- niilian Graf v. Schwerin (80. Dezember». 000 Jahre sind verflossen seit der Geburt des italienischen LtzrikerS Francesco Petrarca <20. Juli 1804». Vor 100 Jahren <1804» trat bei uns in Sachsen infolge ungünstiger Witterung gänzliche Mißernte und große Teuerung ein. (Dresd. I.) * Mit den: Fall „Jesnitengeneral Martin und Jour- ualist Spadoni" beschäftigte sich auch zur Zeit das „Leipz. Tagebl." In Wahrheit verhält sich die Sache folgender maßen: V.or ca. 5 Jahren meldete sich ein Herr Spadoni dein: Generalobern der Jesuiten. Da dieser grundsätzlich keine Reporters empfängt, bat er seine«: italienische«: Assistenten. ?. Fraddi, zu hören, was der Herr -Spadoni wolle. Spadoni erklärte, er habe Geheimnisse, die er bloß den: IT General mitteilen könne. Nun wurde er vor- gelassen »nd entrollte seine Pläne, gegen den Amerikanis mus zu arbeite«: und in dieser Absicht ei«: Blatt zn gründen. Der IT General antwortete ihm: 1. Es sei das ja gut und wohl, aber bezüglich der Lehrartikel müsse er sich an die Weisungen des päpstlichen Stuhles halten. 2. Die Gesellschaft Jesu werde sich in keinen: Falle an dem Unter- nehmen beteilige». Dieses und garnichts anderes war der Bescheid des Generals. — Nach einiger Zeit wurde den: IT General, wahrscheinlich durch Spadoni. ei«: Paket mit Zeitungen zngeschickt, wie es scheint, die erste«: Exemplare des nengegründeteu Blattes. Der General verweigerte aber die Annahme und schickte es nngeöffiiet zurück. Nun begehrte Spadoni schriftlich eine Unterredung mit U. Martin. Dieser cmtwortete ans einen: Kärtchen: Wen«: es sich um die bekannte Angelegenheit handle, so bleibe es bei den:, was er ihn« mündlich gesagt und habe weiter nicht mit ihm zu verhandeln-, wenn er andere-.- zn besprechen habe, möge er es schriftlich angcben. Ec schrieb aber nicht und kan: auch nicht inehr. — Dies ist die einfache bloße Wahr heit über de«: berühmten „Fall", wie sie uns ans erster Quelle berichtet wird. Alles andere sind Erfindungen SpadoniS. der gerne ei«: „Provisorium" von 20 000 Mk. erprelleu möchte — oder Zutaten. * Verein der „Deutsch - Oesterrcicher". Am 27. d. M. fand im Vereinszimmcr des Vereins „Dentsch- Oestcrreicher" eine schlichte, aber herzliche Weihnachtsfeier statt. 2l arme Kinder erhielte«: gediegene, praktische Ge schenke. als Schuhe, Kleider, warme Untersachen .'c. Er schienen war als Vertreter des österr.-nngar. Gesandten Ritter v. Laszlofalva. der österr. Attache-, v. Lederer. Ein Weihnachtölted leitete die Feier ein. Hierauf hielt Herr Kaplan Hai«: eine zu Herze«: gehende Ansprache, in der er den Kindern die Bedeutung des heilige«: Weihnachtsfestes vor Augen führte und sie ermahnte, ihre Dankbarkeit durch ein religiöses, arbeitsame« Leben zu beweisen. Auch die Eltern forderte er auf. Hand in Hand mit der Kirche und der Schule an der Erziehung ihrer Kinder zu arbeiten, damit der wahre Weihnachtsfriedo in alle Herzen einkehre. — Hiermit sei den: Herrn Kaplan Hai«: nochmals der herzlichste Dank für seine liebenswürdige Bereitwilligkeit gesagt. Noch einige Stunden verbrachten die zahlreich erschienenen Mitglieder des Vereins in fröhliche«:: Bei sammensein. Möge den: Verein ein kräftiges Wachstum beschiede«: sei«:, damit in: kommcndeu Jahre eine doppelt so große Kinderschar an der Weihnachtsbescherung teil- nehme«: könne. Das walte Gott! * Alkoholiker. Eine Staiistik über die in: Jahre 1002 in die städnschen Krankenanstalle» ausgenoimneiiei: Alkvholkranken ist voin Na«e der Staat Dresden den Swdrverordnelen zngegangen. Aus dieser ebenso inlercssainen wie peinlichen Znsain»ienslelll«ng ent nehmen «vir dein „Dresd. I.", daß der überinüßige Alkoholgenuß sehr oft zu Kranheit und Sicchlum führt und ein großer Teil der Irren diesem Laster zum Opfer gefallen »nid. So kommen in der Jrrcnabteiluiig des Siechenhauses, in der »Ich <»84 mämiliche und 375 weibliche Personen befanden, auf 100» Kranke überhaupt 380,l männliche und 77,3 weibliche Trinker. Die Zahl der verpflegten Kranken in der Siechenabteilung belief sich auf 707 männliche und 77<» weibliche. Ans looo Kranke kamen hier >05,0 männliche und 22,1 weibliche Trinker. Den Bernfsstände» nach kamen hier auf io«»«» Irre bei den Fabrikarbeitern und Gewerbsgehilfcn 500 männliche und 2-11,4 weibliche Trinker: bei den selbständigen Hand werkern 704,1 männliche und 400 weibliche Trinker, bei den Kauf- lenten 07,0 mämiliche Trinker, bei den kaufmännischen Angestellten 025 männliche Trinker, bei Offizieren, Beamten und anderen 'Berufen ohne Hochschulbildung 03,o männliche und >81,8 weibliche Trinker, bei Rentnern 52,o männliche Trinker, bei Ehefrauen und Haustöchtern 057.0 Trinkcrinnen, bei Renten und Almoseneinpfängern 200 Trinker. Das sind zusammen in der Irre» Ableilng ans looo Kranke überhaupt 380.1 mäniilichc und 77,3 weibliche Trinker. Von 084 männlichen Kranken waren also 200 und von 375 weiblichen Kranken 20 Trinker. In der Siechenabteilung waren von 767 Männern 8 t und von 770 F-canen 17 Trinker. In den städtischen Krankenanstalten waren in: Jahre 1002 insgesamt 4700 männliche und o «oo weibliche Kranke untergcbrachl. Davon waren 430 bez. 57 Trinker, das sind auf >000 Kranke oi.o bez. 8,3 Trinker. Von >oo Kranke» überhaupt fallen auf die einzelnen Berufe: Dienst boten 3,05, Handarbeiter 34.80. Fabrikarbeiter und Gewerbetreibende 31,44, selbständige Handiverker 10.35, Kanslenle I,<»2, kaufmännische 'Angestellte <>,08, Offiziere, Beamte :e. 5,88, Personen mit -Hoch schulbildung o.-ll, Rentnern >>,oi, Ehefrauen und Haustöchter 4,46, Renten und Almosenempfänger 0,01. Oberlichter:,:««. Dein Veteran W. Gräfe wurde ein Geschoßsplitter, von der Schlacht bei Sedan herrührend, ans der rechten Hand geschnitten. Ostritz. Das katholische Kasino bereitete seine«: Mit gliedern eine freudenreiche Weihnachtsfeier. Das möglichst natnrlren inszenierte »nd lebenstren anfgeführte Bühnen- spiel „Der Bergschinied" und die herzliche Festansprache seitens des Vorsitzenden wecklen in aller Herzen die rechte Weihnachtsstimmnng. Der Herrlichkeit des schmucken Ehrist- banmes ward ein schnelles, aber glanzvolles Ende gemacht. Ebenso schnell ging aber auch die Hoffnung derer zn Ende, die von der GabenveUosnng noch eine nachträgliche Weihnachts gabe erivarte: hatten. Ihne«: blieb nnr das tröstliche Be- «vnßlsei», wenn auch nngrwollt ein größeres Scherflein beigelragen zn haben zur Vollendung der Bühne, die auch fernerhin des Lebens ernste und heitere Seite in so wirk samer. fesselnder Weise zeigen möge. Lcitmcril). Der dortige nengegründcte katholische Ge sellenverein feierte am 8. Weihnachtsfeiertagc im Saale des katholischen Vereinshanses sein Stiftungsfest, zu welchen: sich nebst den Brndervercinen ans der Umgebung auch eine große Anzahl geistlicher und weltlicher Würden träger der Stadt eingefnndei: hatte. Lcitmcritz. Ein zufällig an: 27. Dez. abends amBahnhofe daselbst anwesenderReichsdenlscher machte folgende eigenartige Beobachtung. Es waren daselbst cine größere und eine kleinere Gruppe zn bemerken, die anscheinend ihren Be kannten das Geleit zum Bahnhöfe gaben. Die größere Gruppe unterhielt sich, die kleinere promonierte ans und ab. Sobald sie an der größeren vorüber kan:, hörte man ans ihr «der kleineren) öfters die liebenswürdigen Worte Pfaffen, Blase usw. Es unterliegt keinen: Zweifel, daß damit die Herren der größeren Gruppe gemeint waren. Das sind „alldeutsche" Artigkeiten, wie man sie in Böhmen selbst ans den Bahnhöfen nur zn oft zn bemerke«: Gelegen heit hat. Eine solche Aiifeindnng Deutscher gegen Deutsch", macht ans einen Reichsdeutschen eine«: abstoßenden Eindrucl. Vermischtes. V „Die Einkünfte der Kirche" i«: Spanien läßt sich das „Leipz. Tagebl." durch seinen spanische«: Bericht erstatter schildern, der seine Wissenschaft von den: republi kanischen Abgeordneten Palla res hat. Der Bericht deö „Leipz. Tagebl." gipfelt in folgenden Behauptungen deS Abgeordneten Pallares: 1. Die Einkünfte der kath. Kirche Spaniens betrage«: jährlich 778 Millionen Pesetas, dar unter sind 50 Millionen, die der Staat zahlt. 225 Mill. haben allein die Klöster an regelmäßigen Einkünste». — — Wenn diese Angaben richtig wären, dann bezöge der Weltklcrns Spaniens pro Jahr 518 Millionei:, mithin jeder der zirka 84 000 Priester über 15 000 Pesetas in: Durchschnitt. Streichen wir hiervon ei«: Maximum von .5000 Pesetas, die durchschnittlich jeden: Priester zu Gunsten der Prälaten abginge», so stände sich jeder Geistliche im Durchschnitt ans 10000 Pesetas jährlich — gewiß ein brillantes Anskommen! Bekanntlich ist die Armut deö spanischen Klerus stellenweise sprichwörtlich geworden. Aus drücklich bemerkt die „Franks. Ztg", daß „die Legate und Erbschaften in die Summe nicht inbegriffen sind". Mit diesen Legaten usw. wäre also das Einkommen der Geist lichen noch größer! — Das Knltnsbndget beträgt rund 45 Millionen. Dies sind, wie in anderen Ländern, die Zinse«: von den seknlarisicrte» .slirchengütern. — 2. Die „Franks. Ztg." hebt hervor, daß zirka 47 Prozent aller Spanier Analphabeten sind; sie hätte hinznfügen können, daß in denjenigen Provinzen, wo der Einfluß der Kirche am größten ist. wie Baskie» und Navarra, die wenigsten Analphabeten sind. — .8. Weiter heißt eS. der Staat zahle in Spanien 4 Millionen mehr an die Kirche, als er nach dem Wortlaut des Konkordats verpflichtet ist. Dies ist einfach eine Unwahrheit. — 4. Eine weitere Unwahrheit ist die Behauptung de« jüdisch-demokratischen Blattes: „Weder die Regierung noch die Vertreter der ultramontancn Parteien hätten den Versuch gemacht, die Angaben de« 1
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