Volltext Seite (XML)
Nr. «4 S»««abend, dev LS. März LSLO S. Jahrgang MlhWeUolksmtung *»1chetirt tSglich «ach«. mU «uSnahme der «onn- und Festtage. A»«a»b» t.i Mit .Die Zeit «n Wort und Bild' viertellLbrN» Kr«^^^Lrer,den ^durch Bote,. ü.4i» Deutschland stei Haus A,8S Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die kgespaltene Petttzetle oder deren Raum «U ttz.Rellamen mU80 Ü die Zeile berechnet, bei wieder-otungea entsprechenden Rabatt. v«chd»m«ker»t. Redaktton und «efchSftSftel Dresden, Ptllnttzer Strafte 4». - Fernsprecher «ll«r »«« Vurmmiltöl „Laatssverwez" Liacisr 80 kkg. rinä 35 , Drrvaobsoos 50 kkA. Ak»i»n,LSpk«rt,»n ßSAva ftlaitonnlirmor, 50 kk^. Ssnch- »e»inininiftt«l „Ooiitr-Lds.Sllts.rn" 2 Llsric, sn^snsdinss Vittvl dsi sioksrsill Lrkolgs. Vsrssirä nsotr sus^viirts. vgl. dtwti»p»tt>»dl« 0^«»a«n. Beruf und Mutterschaft. Bon Maria Norbert Die Umgestaltung der volkswirtschaftlichen Produktion hat für die Bewohner der Kulturländer — gleichviel ob Mann oder Weib — neue Lebensbedingungen geschaffen, denen sie sich, von der Not des Lebenskampfes getrieben, anpafsen mußten und müssen. Für den Mann war diese Anpassung, nicht so schwer. Wo seine geänderte Stellung zu tiefen Konflikten führte, da half er sich durch die Macht geschlossener, starker, wirtschaftlicher Organisationen, deren Berichtigung heute von allen Einsichtigen anerkannt wird. Die Gewerkschaft ist ein Machtfaktor im öffentlichen Leben geworden, der für den Arbeiter langsam aber sicher bessere Lebensbedingungen in sozialer und wirtschaftlicher Hii: sicht erzwingt. ' Anders verhält es sich mit der Anpassung der Frau an die neuen Lebensbedingungen. Wohl übte sie auch in früheren Zeiten oft einen Beruf aus. Ist doch auch die Art wie die Handwerkersfrau, die Bäuerin, die Frau des Klein händlers einen Platz im Erwerbsleben des Mannes ein nahm und einnimmt, gewiß als Berufsarbeit zu bezeichnen. Aber in allen diesen Fällen gehen Hauswirtschaft und Be ruf Hand in Hand. Diese Erwerbsgebiete sind aber durch die Umgestaltung der Produktion entschieden eingeschränkt worden. In den modernen zentralisierten Produktionen sind HauS und Arbeitsstätte durchaus getrennt. Die Not wendigkeit der Teilnahme an -er Erwerbsarbeit des Mannes hat aber für die Frau nicht ab-, sondern eher zu genommen. So muß denn auch die Frau ihrer Arbeit außer dem Haufe nachgeheu, einer Arbeit, die sie nicht wie die frühere dem Maße ihrer Kräfte anpassen und nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit auch an die anderen Hausgenossen verteilen kann. Die Arbeit in den Fabriken fordert die ganze Kraft der Frau, wie die des Mannes. Die Mehrzahl der arbeitenden Frauen ist aber ver heiratet oder strebt wenigstens die Ehe an, deren natür liches Ergebnis, die Mutterschaft, einen Konflikt ins Leben der Arbeiterin bringt, wie er herber u. einschneidender nicht gedacht werden kann. Der Lohnarbeit muß vor allem ge nügt werden. Den Kindern und dem Heim steht nur mehr die erschöpfte, übermüdete Frau zur Verfügung. Dieser Konflikt drückt auch auf die Lebensbedingungen der unverheirateten, erwerbstätigen Frau, indem durch die unvollkommenen beruflichen Leistungen der Ehefrau auch ihr Lohn dauernd gedrückt wird. Für andere Frauen wiederum ist die Berufsarbeit nur eine Episode vor und nach der Ehe. Ihre Vorbildung und ihre Leistungen sind dementsprechend weniger wertvoll als die des Mannes, der fein ganzes Interesse von Jugend an der Berufsarbeit zu wendet. Diese Frauen geben den Frauenberufen den Charakter der Episodenschaften, was auf die Berufsstellung der unverheirateten Frauen drückt. Damit hängen auch die Mängel in der Organisations- frage der Frauen zusammen, das Fehlen der gereifteren Frauen, die entweder ausschließlich ihrem Eheberufe leben oder durch den Doppelberuf ohnedies überlastet sind. Das schwierige Problem des weiblichen Doppelberufes löst sich demnach in eine Reihe äußerst komplizierter Fra gen auf: 1. Wie muß die Vorbildung des Mädchen gestaltet wer den, von dem man ja noch nicht weiß, ab es später der Be- infssphäre, der Häuslichkeit oder beiden angehören wird? S. Wie ist die Berufstätigkeit der verheirateten Frau abzugrenzen, damit ihre Mutterschaft darunter nicht leidet? 3. Wie ist die ungünstige Einwirkung der Berufstätig keit der verheirateten Frau auf die der unverheirateten zu unterbinden? Diese Fragen existieren natürlich nicht bloß für die Fabrikarbeiterin, sondern für jeden Frauenberuf, der außer dem Hause und unabhängig von diesem geübt werden muß. Sie gelten zum Beispiel auch von der Berufsstellung der Lehrerin. Hier lautet die Frage: Darf die Lehrerin nach ihrer Verheiratung im Berufe bleiben? Bei uns und in Oesterreich wurde die Frage verneint. Von der Frage des Doppelberufes aus betrachtet muß man den Beschluß entschieden billigen. Es hätte in den Debatten nur die Frage 3 Berücksichtigung zu finden brauchen, sie hätte die beiderseitige Erregung wesentlich gedämpft. So wie die Verhältnisse im höheren Erwerbsleben der Frauen heute gestaltet sind, ist die Einführung des Zölibates für die Lehrerinnen eine Art Schutzgesetz, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden darf. Die ohnehin gerade in diesem Berufe stark ausgeprägte Konkurrenz namentlich mehr von seiten wohlhabender Frauen würde durch die Zulassung verheirateter Lehrerinnen ins Unermeßliche vermehrt. Wohin die uneingeschränkte Erwerbstätigkeit der verhei rateten Lehrerin führt, das zeigt sich am deutlichsten an den Privatlehranstalten, z. B. an den weiblichen Mittelschulen. Die Ehen werden häufig mit Mittelschullehreru geschlossen. Der heutige Mittelschullehrer kann gewiß Frau und Kinder erhalten. Nichtsdestoweniger behalten die Mittelschul lehrerinnen ihre Stellungen bei, wobei meist der Fall ein- tritt, daß der Gatte an verschiedenen Orten tätig ist. Der Konflikt zwischen Beruf und Mutterschaft wird von allen Vertretern der Frauenbewegung einmütig an erkannt. Die Lösungsversuche sind entsprechend der Partei stellung entgegengesetzte. Die Sozialdemokratie sieht in der Verbindung von Beruf und Ehe eine absolute Not wendigkeit, um die Frau von ihrer sexual-ökonomischen Hörigkeit zu befreien. Der Mann darf nicht mehr als Er nährer der Frau gelten. Die Möglichkeit der Vereinigung sucht die Sozialdemokratie durch die Herabsetzung der Arbeitsstunden auf ein Minimum für beide Geschlechter und durch eine weitgehende Sozialisierung des hauswirtschaft lichen Berufes und der Kindererziehung zu erreichen, der art, daß bezahlte Fachkräfte für viele Familien zugleich arbeiten. Nor und nach der Entbindung soll die Frau durch die staatliche Mutterschaftsrente ökonomisch unabhängig gemacht werden. Die Art der Lösung ist nur bei weit gehender Kollektivierung der Produktionsmittel, d. h. im sozialdemokratischen Zukunftsstaate möglich, dessen Nivel lierungsmethode aller individuellen Eigenart Hohn spricht. Von der allgemeinen deutschen Frauenbewegung wird eine vermittelnde Stellung eingenommen. Der Beruf der Gattin und Mutter wird als absolut vollwertig angenommen; für die Fälle jedoch, in denen der Doppelberuf eintreten muß, wird soziale Hilfe gefordert durch den Wöchnerinnenschutz, durch die gesetzliche Festlegung der Arbeitszeit der Frauen usw. Um der Frau eine gewisse ökonomische Selbständigkeit und dem Ehe- und Mutterberufe seine Wer tung als vollwertige Berufsleistung zu sichern, fordert die Frauenbewegung vielfach die Umänderung der gesetzlichen Bestimmung, daß der Mann für den Unterhalt der Frau zu sorgen habe, in einen gesetzlichen Anspruch der Frau auf einen gewissen Prozentsatz vom Einkommen des Mannes, da mit der Geldwirtschaft der Gedanke aufge kommen sei, nur den Beruf als vollwertig gelten zu lassen, der seinen Lohnertrag in klingender Münze bringe und des halb der hochwichtige Beruf der Mutter vielfach nicht als vollwertige Berufsleistung geachtet werde. Damit würde dem hehren idealen Berufe einer Gattin und Mutter eine recht materialistische Wertung zuteil. Gewiß werden, wenn sozialer Geist in die Massen dringt und die vermögenden Frauen auf bezahlte Berufstätigkeit verzichten, viele Kräfte auch in der Ehe frei werden, die nach Betätigung verlangen. Diese Kräfte zu fruchtbarem Wirken in unseren großen sozialen Institutionen abzuleiten, sind heute noch wenig Vorkehrungen getroffen. Es müßte eine Zentralstelle existieren, in der über alle sozial-caritativen Arbeitsmög lichkeiten Auskunft, Belehrung erteilt wird. Denn durch unser heutiges Wirtschaftswesen hat jede Frau Kräfte frei, die ihre Großmutter zur Hausproduktion gebrauchte. Reichen die auch nicht für die volle Ausübung eines zweiten Berufes, so sind sie doch im Netz sozialer Institutionen von außerordentlicher Wichtigkeit. Wäre es nicht eine schöne Aufgabe für den katholischen Frauenbund, eine solche Zentralstelle in seinem Sekretariat zu schaffen? Passende Arbeit hätte für weite Frauenkreise nicht bloß die Be deutung eines Zeitvertreibes, sondern die der ethischen Hebung — und Verfeinerung, deren Bedeutung wir erst verstehen können, wenn wir heute viele Frauen der oberen Schichten als Konsumenten der Dekadenzliteratur Dag für Tag die Leihbibliotheken stürmen sehen, um ihre freie Zeit damit tot zu schlagen. Deutscher Reichstag. Der Reichstag erledigte am Donnerstage in seiner Schlußsitzung die -ritte Lesung des Etats. Zuerst holte sich die Regierung eine Niederlage. Den Abstrich von 300 000 Mark am Geheimfonds konnte sie nicht verschmerzen. Das Zentrum hatte der Regierung angeboten, 200 000 Mark zu bewilligen zur Förderung des Nachrichtendienstes im Aus lande: dadurch wäre der Fonds ein offener und kontrollier barer gewesen. Herr v. Schön stimmte auch zu. Da erhob der Prcßgeheimrat Hamann Widerspruch und der von den Konservativen schon vorbereitete Antrag konnte nicht ein gebracht werden. Die Erhöhung des Geheimfonds von 300 000 Mark fiel unter den Tisch. Die Regierung setzte daraufhin alle Hebel in Bewegung und erreichte, daß am Donnerstag eine Erhöhung um 200 000 Mark von Kon- servativcn und Nationalliberalen beantragt wurde. Der Antrag kam wie auS der Pistole geschossen und wurde vom Zentrum dadurch erwidert, daß es eine namentliche Ab stimmung herbeiführte. Mit 149 gegen 93 Stimmen fiel ler Antrag. Die Zentrumsabgeordneten Freiherr v. Hert- ling und Fehrenbach enthielten sich der Abstimmung. Nun glaubte alle Welt an einen friedlichen Verlauf der Weiter beratung. Da nahte daS Unglück in der Person des Herrn v. Oldenburg, der den bayerischen Militärbevollmächtigten provozierte. Die Münchener Kammerdebatte über den Leut nant mit seinen zehn Mann fand eine friedliche Beilegung. „Geschmacksverirrung" und „Entgleisung" mußte der Janu- schauer Herr zwar einstecken. Nun provozierte die Linke und lachte den Abgeordneten v. Oldenburg tüchtig aus. Herr v. Oldenburg erklärte rundweg, die Herren Müller- Meiningen und Hausmann hätten keinen Ehrenstandpunki. Das war ein Peitschenschlag in das Gesicht des ganzen Reichstages und wie ein Mann erhoben sich fast alle Abge ordneten. Ein wildes Durcheinanderrufen übertönte die Stimme und Glocke des Präsidenten Dr. Spahn, der sofort die Auslassung als unzulässig bezeichnete. Stürmische Rufe: zur Ordnung! setzten ein. Dr. Mugdan und Abg. Dr. Paasche forderten vom Präsidenten den formellen Ord nungsruf, der dann auch erteilt wurde. Damit schien die Sache zunächst beigelegt. Aber am Schlüsse der Sitzung entlud sich ein neues Gewitter. Dr. Wiemer verlangte von den Konservativen eine öffentliche Mißbilligung der Olden- burgschen Beleidigung. Herr v. Normann gab diese sofort und schüttelte den Januschauer rundweg ab, wenn er ihm auch die Gereiztheit als mildernden Umstand anrechnete. Herr Wiemer fand das nicht genügend und erklärte, daß seine Partei mit Oldenburg nicht mehr verkehren werde. Dieser rief dazwischen: „Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil" und stellte sich den Herren jederzeit zur Ver fügung. Daß darin eine öffentliche Herausforderung zum Duell lag. kann niemand in Abrede stellen, wenn der Präsident es auch nicht so auffassen wollte. In ungemein großer Erregung ging der Reichstag auseinander. Der Vorfall wurde nachher von den Abgeordneten noch äußerst lebhaft besprochen und auch allgemein bedauert. Selbst konservative Abgeordnete betonten rundweg, daß sie eS nun satt hätten, von Herrn v. Oldenburg immer wieder in die Tinte geritten zu werden. Aber trotz alledem scheint der wilde Januschauer aus diesen Vorgängen nichts gelernt zu haben. k. Berlin. Sitzung vom 17. März 1910. In dritter Lesung werden die Gesetze über Besoldung der Veterinäre und das Kartellgrsetz angenommen. ES folgt die dritte Lesung deS Etats. Abg. Frhr v. Gamp (Reichrp.): Die Budgetkommisftoo legt wert darauf, daß ihre Grundsätze vom Hause Billigung finden. Die gesetzliche Bindung der Matrikularbeitiäge ist im Vorjahr ab- gelebut worden, aber man ist sich einig, datz diese 80 Pf. nicht übersteigen sollen, sie sollen aber auch nicht weniger zahlen. Die Gesamtabstriche betragen 5,4 Mtll. Mk., obwohl der Etat sehr knapp aufgestellt worben ist. Man hat früher au» dem Bollen gewirtschaftet und mutz nun sparsam Vorgehen. Die Einnahmen müssen vorsichtig eingesLStzt werden, weil sonst die Ausgaben zu hoch genehmigt werden Die Etatsüberschreitungen müsse« beseitig! werden. Die R-ssortS müssen diese wieder einsparen. Gewisse Fonds find als üvertragbar zu erklären. Redner macht eine Reihe von Verbesserung« Vorschlägen für Sparsamkeit. Abg. Frdr. v. Hertltng (gentr.): Die Kommission hat sich auf vier Grundsätze geeinigt: 1. Vorsichtige Aufstellung und Ein schätzung der Einnahmen; 3. der BundeSrat möge keinen Etat uns vorlegen, der mehr als 80 Pf. ungedeckte Matrikularbeiträge ent hält; 3. lleberschüsse find zur Schuldentilgung zu verwerten; 4. keine neue Ausgabe ohne sofortige Deckuno. (Beifall.) Abg. Frhr. v. NichtHofen (kons.), Dr. Paasche (natl.) und Dr. Wiemer (Fre!s. Bolksp.) schließen sich dem an. Abg. Ledebonr (Soz): Die ganze Bewegung der Wahl rechtsfrage zwingt uns den einen Ruf ab: »ES ist eine Lust zu leben!* (Heiterkeit.) Damit ist die Generaldebatte erledigt. E» folgt die Spezial beratung. - Beim Geheimfonds beantragen Frhr. v. Richthofeo (kons.) und Paasche (natl.) Erhöhung um 200000 Mk. Abg. Gröber (gentr.) beantragt namentliche Abstimmung. Der Antrag wird mit 149 gegen 9S Stimmen abgelehni. Drei Abgeordnete enthalten sich. ES folgt der Etat des ReicbSamt» des Inner». Abg. Becker-Arnsberg (gentr.) kommt auf das Verhältnis der reinen Walzwerke zu spiecheo und fordert, daß die Maßnahmen zum Schutze derselben endlich in Kraft treten müssen. DaS Material soll nicht mehr länger geheim gehalten werden. Abg Vogel (natl) schließt sich dem an und verlangt Zollschutz. Abg. Mayer Kaufbeuren (gentr) kommt aus den offenen Brief der Standard Oil Company zn sprechen. Er halte alle seine Behauptungen aufrecht und stützte sich n. a. auf die Darlegungen des Prof. Köhler-Berlin. Bei den einmaligen Ausgaben beantragt Abg Graes- Weimar (Wirtsch. Berg.) für die deutschen Nationalspiele in Weimar einen Gründungsbeitrag zu geben. Die Resolution wird an die Budgetkommisfton verwiesen. ES folgt der Militäretat. «tg. Gothein (Frets. Bolksp) wendet sich dagegen, daß jüdische Einjährige nicht Relerveoffiztere werden. Nach einigen kurzen Bemerkungen erklärt Abg. v. Olden burg (kons) daß der bayerische KrtegSminister seinen Ausdruck über den Leutnant mit den l0 Mann im bayerischen Landtag be dauert habe. Ist das wahr? Bayer. BundeSrotSbevollmächtigter v. Gebsattel: Gera gebe ich Antwort auf diese Frage, um Legenden zu zerstören. Der Minister habe nur von einer »Geschmacksverirrung* und einer »Entgleisung* gesprochen. Aber darin liegt doch nichts verletzende«? Diese Worte stad vollkommen parlamentarisch, eine persönliche Beleidigung des Abg. v. Oldenburg liegt nicht darin, da» erklärt der bayerische KrtegSminister ausdrücklich. Meine «uSführuugea stehen in keinem Widerspruch zum bayerischen KrtegSminister. (Heiterkeit.) Abg. v. Oldenburg (kons.): Dadurch sehe ich den Fall als erledigt an. (Beifall.) Abg. Dr. Müller-Meiningen (Freis. Bpt): Die Inter pellation eines cinzclstaatltchen KrirgSmtnisterS ist hier ein Novum. Wir stimmen dem KrtegSminister bei. Nach kurzen Bemerkungen wird der Mtlttäretat erledigt. Abg. v. Oldenburg (kons.): Die Abg. NoSke, Müller- Meiningen und Haußmann können mich nicht beleidigen, da sie einen persönlichen Ehrenstandvunkt überhaupt nicht haben. tOhol) Vizepräsident Dr. Spahn erklärt diese Auslassung für un- zulässig.