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ß l »IN smllt- >sttu- nann st 4- susu prois iolcs). slis -ulll» r" r! trrad ischcn dieses lesten er, >t, 8t.! 8 llades hlung ln, >s! isn stcllung M» au lvü Nr. 244 — V Jatzrganft Dienstag de« 25. Oktober Lvlv «Uche'.r-.i täglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- und Icsttnge. «ut-oabc Mit „Die Leit in Wort und Bild» vierteljährlich- « lt» X. 2» Dresden durch Boten 2,4V In «anj Deutjchland frei HauS 2 S2 ÄaSaabe ».! Ohne illustrierte Beilage viertelt I,8V ^ I» 'löreSden d. Boten s.lv In .. 2,22 — Siinzel Sir. 1« 4 — Zcttu»«rvreiSI. Nr. anz Dentichland frei HaüS ' !r. S8Ä4. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat- werden die «geidallene Petitzelle oder deren Raum mit II» 4, Reklame» mit kiv 4 die Zeile derewnct, bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt Buchdrucker»!, Redaktion nnd titeschiiflSftelle, Dreöde», Piünihcr Strafte 42. — Nerniprecher 12«« Jür Nüikgabe unverlangt. SchrtsiftUcke ketnrBerbtndltchkrtt Litte ptobiereo 5ie Utiserer, lioetifeineli per ^tulici 1.35. ^erlin^ 8c stoetzstrosi, Dresäen. ssjscisolsLvn In sllsn LtsclttsIIsn. Nls Andere Verkeilung der Anfallasken. Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt uns: Die Arbeiten der Kommission für die Neichsvcrsiche- ruugsordnung schreiten rasch voran, so das; unsere früheren Darlegungen über den Zeitpunkt der Beendigung derselben als zntressend anerkannt werden müssen, 150 Millionen Mark Mehrbelastung ist in den neuen Gesetzen enthalten. Bei der Krankenversicherung erhoben sich weniger Bedenken, da die Verteilung der Lasten gerecht ist nnd ebenso bei der Invalidenversicherung. Anders bei der Unfallversicherung, die jährlich über 150 Millionen Mark anszugebcn hat. Der Arbeitgeber trägt diese Last ganz allein: er wird dadurch die Haftpflicht los. An diesem Zustande soll nichts ge ändert werden. Aber es will uns scheinen, als sei die Ver teilung der Lasten innerhalb der Arbeitgeberkreise nicht ganz gerecht. Was zunächst die kleinen gewerblichen Betriebe mit Landwirtschaft betrifft, so wäre es doch sehr erwägens wert, ob man nicht diese ganz den landwirtschaftlichen Be rufsgenossenschafton angliedern soll, falls mail keine terri torialen Verbände wünscht. Gegen letzteres sprechen viele Bedenken, da man keine leistungsfähigen Verbände auf diese Art erhält. Ter kleine Betrieb des Handwerkers leidet heute ungemein unter den hoben Unfallasten, wobei die Verwaltung so viel Geld verschlingt. Hier sollte das neue Geier: eine Vereinfachung nnd Verbilligung bringen. Die Arbeiterrechto nnd -ansprüche sollen nicht gekürzt iverden, aber es könnte durch entsprechende Organisationen in der Verwaltung viel gespart werden. Ganz unhaltbar aber ist die Regelung der Verteilung der Uasallasten bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossen- schaften. Bekanntlich ist, während sonst die gesamten Bei träge zu unseren Arbeiierversichernngsgesetzen nach ver- sicheiimgstechnischen Prinzipien aufgebracht werden, es den landwirtschaftlichen Bernfsgenossenschaften gestattet, mit w, Mehrheit statt des Arbeiterbedarfsmatzstabes den des Slenerfußes zu wählen. Zwar gestattet das bestehende Gesetz, nnd die Neichsversichernngsordnnng ändert nichts hieran — die Beiträge ganz allein durch Zuschläge zu allen direkten Steuern zu erheben, indessen ist von dieser Be fugnis von keiner Genossenschaft Gebrauch gemacht worden. Als Matzstab ist überall nur die Grundsteuer gewählt worden. Das erste landwirtschaftliche Unfallvcrsichernngs- gesetz vom Jahre 1886 enthielt nur den Matzstab des Ar- leitcrbedarfes der des Steuersatzes wurde erst durch die Kommission in das Gesetz hineingebracht und erhielt wohl nur deshalb die Zustimmung des Reichstages, weil man von der sich späterhin als irrtümlich erweisenden Voraus setzung ausging, daß die Belastung der Landwirtschaft durch die Ilnfallversicln'rnng sich in sehr mätzigcn Grenzen halten " würde. Man berechnete sie auf 5 Prozent der Grundsteuer, während sie heute vielfach 100 Prozent nnd darüber beträgt nnd ihren Höhepunkt, den Beharrnngszustand, noch nicht er reicht hat. Unter der Voraussetzung der sehr geringen Be- lastung hatte natürlich ein sehr bequemer Matzstab sehr viel Vorzüge und nur diesem Umstande ist es znznschreiben, datz Das Grab Otto m. (Schlich.) Am 13. Oktober nachmittags 4 Uhr versammelten sich in der Propstei eine Anzahl geladener Herren, um der Wiederverschließuug des Grabes .Kaisers Otto UI. beizu- wokmcn. In feierlich ernstem Znge traten die Teilnehmer, von den in ihrer mittelalterlichen Tracht gekleideten Tom schweizern geführt, in die Krenzkapelle ein und begaben sich an die im Domchor vor dem Hochaltar befindliche Kaiser- gruft. An der Spitze des Zuges schritt im Gewände des Apostolischen Protonotars Stiftspropst Dr. Bcllesheim. Auf dem Hochaltar hatte unter der von Otto III. ge» » stifteten goldenen Altartafel das von ihm dem Dom eben falls geschenkte berühmte goldene Lotharkrenz Aufstellung gefunden. An der offenen Kaisergruft hielt der Stiftspropst fol gende Ansprache: Sehr geehrte Herren! Die lieben Herren, welche heute die Gewogenheit hatten, sich im Chore der Münsterkirche zu versammeln, begrüße ich mit besonderer Wärme. Handelt es sich doch um die Oeffnung und Verschließung eines Gra- l-es, welches die Gebeine eines der bevorzugtesten und edel sten Kaiser der deutschen Nation umschließt. Aus dem Stamme der Sachsen entsprossen, in unserem Gotteshause 682 zum deutschen König gekrönt, in dem alten konstantini- schen St. Petersdome zu Rom von seinem sächsischen Vetter der Steuermatzstab Aufnahme in das Gesetz fand, und datz von 48 landwirtschaftlichen Berufsgenosseuschafteu, die wir in Deutschland habe», 32 ihn annahmen. Späterhin ist dann »och Ostpreußen vom Steuer- zum Arbeiterbedarfs- matzstabe übergegangen. Nun ist aber diese Grundlage total veraltet und entspricht in keiner Weise mehr den heu tigen Verhältnissen. Prof. Dr. Wygodziuski in Bonn äußert sich in seiner sehr beachtenswerten Schrift: „Die Be steuerung des ländlichen Grundbesitzes." Eine kritische Studie. Verlag von Gust. Fischer in Jena, über das Er gebnis der preußischen Veranlagung folgendermaßen: „Die gestellte Ausgabe, den natürlich dauernden Rein ertrag der Einzelparzelle festzustellen, war aber eine un mögliche. Wenn Adolf Wagner von der Grundstencrveran- lagung von 1861 sagt, sie sei in ihren Ergebnissen trotz ihrer geringen technischen Vollkommenheit kaum viel mangel hafter als anderswo, so ist das recht milde ausgedrückt. Tie Veranlagung war nur deshalb erträglich, weil sie au sich niedrig und weil sie stabil >var. Jeder Neuerwerber rechnete mit der Steuer wie mit einer Neallast. Erst als die Grundsteuer die Grundlage für eine Reihe weiterer Be lastungen und als Gemeindesteuer beweglich wurde, begann man, sich ihrer unheilbaren Fehler bewußt zu werden." War nun schon vor 50 Jahren die Grundsteuer sehr mangelhaft, so ist sie heute vollkommen ungerecht geworden. Ter Reinertrag eines Gutes ist in hohem Maße abhängig von Kultur-, Verkehrs- und Absatzverhältnissen, und diese haben sich in den verflossenen 50 Jahren sehr wesentlich verändert, lieber Hunderttausende von Morgen, die bei der Stenereinschätzung als Wald zu den niedrigsten Ertrags sätzen geschätzt wurden, geht heute der Pflug hinweg: durch Meliorationen aller Art, durch Eindeichung und Drainage ist dort furchtbares Ackerland geschaffen, wo früher Sumpf war. Umgekehrt sind frühere Ackerflächen wieder auf- gcforstet oder üppige Wiesen durch Flutzregulierungen — ich erinnere an Oder und Spree — in Sumpfland verwandelt. Die ungeahnten Fortschritte der Landwirtscl)aft in der Technik und Agrikulturchemie ermöglichen weiter, auch dem geringen Boden höhere Erträge abzugcwinneu: ich erinnere nur an Schultz-Lupitz. Und nun gar die veränderten Ver kehrs- und mit diesen im Zusammenhänge stehenden Absatz verhältnisse! Vor 50 Jahren gab es in Westpreutzen nur eine Bahnstrecke, von Bromberg über Dirschau nach Königs berg mit einer Abzweigung nach Danzig, im diesseitigen .Kreise waren nur etwa 10 Kilometer Provinzial-, indessen nicht 1 Kilometer Kreischaussee. Wer damals im Innern der Provinz wohnte, hatte seine Gespanne tagelang unter wegs, um seine Produkte an den Markt zu bringen. Das ist denn doch zugunsten der ehedem abgelegeneren Gegenden wesentlich anders geworden. Nun werden aber die gesamte» Beiträge zu unseren Arbeiterversicherungsgesetzen nach dem Prinzip der Leistung und entsprechenden Gegenleistung, nach versiche- ruugstechnischem Prinzipe, erhoben, und gerade für die Unfallversicherung ist dieses Prinzip besonders angebracht, denn Unfälle lassen sich, das beweist die Statistik durch ge eignete Unfallverhütiiugsmatzuahiiicu und Sorgsamkeit des Betriebsleiters erheblich einschränken und es wirkt er zieherisch, wenn derjenige, in dessen Betriebe die meisten Unfälle sich ereignen, auch die höheren Beiträge zu zahlen hat. Diesem Prinzipe spricht nun aber die Grundsteuer geradezu Hohn. Für die Höhe der Uufallentschädigung ist neben der Höhe des Lohnes ausschlaggebend die Anzahl der beschäftigten Arbeiter und die mit der Beschäftigung verbundene Unfallgefahr. In welchem Zusammenhänge steht mit diesen die Grundsteuer? Der Arbeiterbedarf ist in erster Linie ab- Papst Gregor V. mit der römischen Kaiserkrone geschmückt, hieß Otto schon bei Lebzeiten der „Liebling der deutschen Nation". Hat die Nachwelt dem hochgemuten Jünglinge den ein vorzeitiges Geschick am 23. Januar 1002 in der Burg Paterno bei Nom aus dem Leben führte, diesen aus zeichnenden Titel nicht versagt, dann sind wir Bürger der Stadt Aachen die letzten, die sich unterfangen dürfen, ihm denselben zu entziehen. Wie der Kaiser im Leben die Aachener Pfalzkapelle vor allen übrigen Kirchen des Reiches durch Vergabungen kostbarster Art ausgezeichnet, die herrliche Evangelienhandschrift, das Lotharkreuz, die goldene Altartafel, die auf uns herniederblickt, so bat er auch, init dem Tode ringend, sich mit ihr befaßt. Gemäß der Stimme des natürlichen Gefühls und den Rechten aller gebildeten Völker umgibt die Worte der Sterbenden der Schimmer einer höheren Welt. Aachen, so lautet der Be fehl an die sein Schmerzenslager umstehenden deutschen Bischöfe, soll meine Ruhestatt sein. Freudig und mit Ueber- windung schwerster Gefahr wurde der kaiserliche Befehl zur Ausführung gebracht. Am Karsonnabend, den 4. April 1002, in Aachen angelangt, empfingen die kaiserlichen Ge beine am Ostersonntag im Achteck der Münsterkirche ihre dauernde Stätte. Nach der Fertigstellung der gotischen Chorkapelle, welche 1414 in Gegenwart des Kaisers Sigis mund die Konsegration empfing, wurde der Leib an diese Stelle übertragen. Seit länger denn neun Jahrhunderten Hüterin der ehrwürdigen Asche des großen Kaisers, erlebt diese Münsterkirche heute das erhebende Schauspiel der Er- hängig von dem Zweige der Landwirtschaft, der in dem be treffenden Betriebe kultiviert wird und dann von der Fläche. Tie Hessen - Nassauische Berufsgeuosseuschaft, welche ihre Beiträge »ach Arbeiterbedarf erhebt und diese wie viele andere Berufsgenossenscljasten nach Einheits- Zahlen berechnet, hat für Gärtnereien 600, für Weinbau 170, für Ackerbau»und Wiesen nach Größe des Betriebes 50 bis 60, für Forstwirtschaft 4, für Weideland 3, für Hau- bergwirtscbaft 8 Arbeitstage pro Jahr und Hektar festsetzt, Gärtnerei und Ackerwirtschaft werden sodann beispielsweise in Gesahrenziffern 11 nur mit berechnet. Ter Wert des Grund und Bodens kommt hier also überhaupt nicht in Frage. Als Beweis, zu welchen versicherungstechnischen Monstrositäten der Grundsteuermaßstab führt, möchten wir den Kreis Kleve anführen, der fast ausschließlich aus Weide land besteht, das hoch zur Grundsteuer veranlagt ist. Als 1000 das Risiko der Sektionen von 50 auf 75 Prozent erhöht wurde, wies die rheinische Berufsgenossenschaft in einer Eingabe an den Reichstag nach, daß dieses dort, wo die Beiträge nach der Grundsteuer umgelegt würden, noch nicht genüge, die Sektion Kleve würde, selbst wen» das Sektionsrisiko 75 Prozent beträgt, 1808 nur 4665,02 Mark Kosten verursacht, aber 20 120 Mark Beiträge auf- z»bringe» gehabt haben. Aus den Antrag der rheinischen Berufsgenossenschaft wurde daher die jetzt im 8 673 der Neichsversicherungsordnung wiederkehrende Bestimmung anfgenomme», die bei denjenigen Sektionen, die mit mehr als dein Doppelten des Betrages belastet werden, der an Entschädigungen und Verwaltungskostcn für sie aufge- wendet worden ist, es der Oienossenschaftsversammlung ge stattet, das Mehr auf alle Sektionen zu verteilen. Gleich! man durch 75 Prozent Sektionsrisiko und die ebengcuannte Bestimmung innerhalb der Berufsgenossenschaft einiges ans, so verschärft man hierdurch auf der anderen Seite die Unterschiede in den Sektionen, die keine einheitliche Grund steuer und keine einheitliche Wirtschaftsweise haben. Tic Bernfsgenossenschaften, die nach Arbeiterbedarf umlegen sind: Ostpreußen, Hannover, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz, Oldenburg, Bremen, Hamburg,—Bade», Nieder- und Ober-Elsaß, Sachsen- Weimar und -Gotha, Anhalt, Reuß j. L. und Schaumburg- Lippe. Sie liegen also über das ganze Reich zerstreut und umfassen, von Ostpreußen und den beiden Mecklenburg ab gesehen, ausschließlich Reichstcile mit vorherrschendem .Kleingrundbesitz. Diese Aufzählung genügt, um den Ein- wand der Nichtdurchführbarkeit zurückznwcisen. Politische Rundschau. Dr-Zden. den 24. Oktober IStv. — Die Kaiserin nahm am Sonnabend an ihrem Ge burtstage die Glückwünsche der kaiserlichen Familie und diejenigen des engeren Hofes entgegen. Am Geburtstage der Kaiserin hat der deutsche .Kriegerbund an hilfsbedürftige Witwe,, verstorbener Kameraden 41 000 Mark an Unter stützungen ansbezahlt. — In der Kritik der liberalen Presse an den Be merkungen der „Nordd. Allgem. Ztg." über die Wahlfonds- nnfrusc des Hansabundes schreibt die „Nordd. Allgem. Ztg.". ,daß man dem bevorstehenden Wahlkampfe nur mit ge steigerten Besorgnissen entgegensehen kau», wenn selbst die Kreise des guten Bürgertums es als normal betrachten, daß ihre Interessenvertretung den Feldzug mit Waffen diese? Kalibers eröffnet. Welche Bergs von Verbitterung und Verärgerung werden sich auftürmen, wenn es das ganze Jahr nicht nur in dieser Tonart fortgchen soll, sondern einer den anderen all Schärfe der Sprache zu überbieten suchen wird? Ein Keil treibt der tiefen Mißstimmung, die öffnung seines Grabes und der Verehrung seiner Gebeine die Asche der Hände, die Wohltaten über alle Lande er gossen, der Füße, die nicht müde wurden, in Wanderungen zu uralten Heiligtümern Buße zu üben, zum hl. Nilus nach Kalabrien, zum hl. Adalbert »ach Gnescn, und, wie noch heute eine Inschrift auf weißer Marniortafel zu S. Apol- linare Classe bei Ravenna meldet, zum hl. Romuald, wo der Kaiser vierzig Tage für seine Vergehungen strengen Hebungen sich widmete. Ehrwürdig sind uns die Reliquien des Hauptes und des Mundes, mit denen Kaiser Otto im Petersdom zu Nom, im Münster zu Aachen seine Seele zu ergießen Pflegte. Mit heiliger Scheu glaubten wir die kostbare Hinterlage behandeln und in Bewahrung geschicht licher Treue sie in derjenigen Verfassung der Nachwelt überliefern zu sollen, in welcher sie von »ns im Stein- Sarkophag anfgcfundeu wurde. Otto lll. war es nicht be> schieden, das Baud der Ehe zu knüpfen. Eiir Sproß, der au seinem Grabe hätte beten dürfen, wie er, von der zarten Hand seiner Mutter Theopbano geleitet, am Sarge seines kaiserlichen Vaters im St. Petersdome zu Rom so oft geweint, blieb ihm versagt Wir sind es, denen das Glück heute beschieden, diese Kindespflicht zu erfüllen in aller Dankbarkeit des Herzens und nie verwelkender deutscher Treue und in echt katholischer Weise unter Anwendung der Gebete und Zeremonien der heiligen Kirche. So ruht denn sanft, ihr hohen Gebeine. Ruhet sanft, bis der Erzengel, in die Posaune stoßend, die Auferstehung der Toten an- kündet. Ruhet sanft, bis der Gottesmensch Jesus Christus