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Nr. 81. Sonntag, den IO. April 1004. 3. Jahrgang. Erschrinl tätlich nachm, mit Ausnahme der Lsnn- und Festtag,. PrziigSpreiS: Lierteljührl. t Lik. Stt Pk. (ohne Bestellgeld). Bei auj>erde>»schen Postanstalt. It. ZeitungSpreisl. Linzelnummer lV Pf. Redaktions-Sprechstunde: II—1 Uhr. Unabhängiges Tageblatt für Uiabrbeit. kerbt u. freibeit. Inserate werden die «'gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit II» Pf. berechnet, bei 2r«iedert>o!ung bedeutender Rabatt. Pnchdruekrrei, Nedaktio» und t»tcschas»sftcllc: Trcsden. Pillnitser Strotze 1!t. — Fernsprecher Amt l Rr. Ut«'«i. Tie Petition des katholischen Bttrgervereins zu Dresden nnd der katholischen Schul vorstände der Erblande vor der Ersten Sächsischen Kammer. Die Erledigung der Petition des katholischen Bürger- Vereins nnd der katholischen Schulvorstände in der Ersten Kammer verlief, wie erwartet worden war. Die Regiernngs- erklärnng, welche wir gestern veröffentlichten, gab den Hintergrund für die Redner. Wir bedauern die Einseitig keit, mit der ans die Begründung in der Petition nur dort eingegangen wurde, wo man einen schwachen Punkt glaubte, während nian andere Beweise vornehm ignorierte. Tie Negie rung erkennt zwar offen an, das; nach ihrer Auffassung die j Parochiallastcngesetzgebung gegenüber den veränderten Zeit verhältnissen antigniert ist, lind das; in der Petition manches Beachtliche geltend gemacht worden ist. aber sie glaubt den Zeitpunkt, in welchem diese Beschwerden behoben werden sollen, allem Anschein nach für absehbare Zeit hinaus als noch nicht gekommen. Doch gehen wir auf den Verlauf der Sitzung selbst über. Abg. v. Schönberg beschränkt sich in seinein Referate auf einige ergänzende Bemerkungen. Mit großem Nachdruck teilt er der Kammer mit, das; das Parochiallastengesetz, dessen 8 von der Petition als eine Zurücksetzung hin- gestellt wird, im Jahre lM7 die einstimmige Billigung der ganzeil l. Kammer gefunden habe und daß ebenfalls Prinz Johann und Bischof Manermann dafür gestimmt hätten. Es fei deshalb ein harter Vorwurf, wenn man sage, man fühle sich durch diesen Paragraph znrückgesetzt, nachdem so hervorragende Personen ihre Zustimmung dazu gaben. Zum Schlüsse meint Referent, er finde eS begreiflich, daß die katholischen Glaubensgenossen eine Aenderung der Parochial- gesetzgebung erstrebten. Ob aber die Zeitverhältnisse dazu geeignet seien, und ob der in der Petition eingeschlagene Ton ein glücklicher sei, wage er nicht zu entscheiden. Jeden falls wage er nicht zu behaupten, daß der konfessionelle Friede nicht durch eine Aenderung des Parochialgesetzes von Seiten der Petition eine Einbuße erleiden würde. Nach dein mageren Referate nahm der hochwürdigste Bischof Georg Wuschanski das Wort. Er anerkannte die eingehende und sehr erfreuliche Sorgfalt und Klarheit, mit der nicht nur der Deputatiousbericht, sondern auch die Antwort der Regierung verfaßt sei. Allein der Beschluß der Deputation, die Petition auf sich beruhen zu lassen, habe ihn betrübt. In: Auslegen der angezogenen Gesetzes paragraphen hätte sie einiges Entgegenkommen beweisen und auch die Gründe abivägen können, welche dagegen vorgebracht würden. Sie konnten sie widerlegen. Leider habe sie sich zll sehr ans den Standpunkt der Regierung gestellt. Was nun den ersten Beschwerdepnnkt betrifft «Heran- zichung des katholischen Grundbesitzes für die evangelischen Kirchen und Schulen), so wurde vor einigen Jahren von seilen protestantischer Gutsbesitzer selbst in der Lausitz wegen Abänderung beim Domsliftkonsistorium Vorstellung gemacht; es wurde ihnen die Antwort, ja, wenn es die Gegenseite Int, so wollen wir darauf eingehen. Jetzt wird dieselbe Bitte von der Gegenseite erhoben. Die Lasten, welche der katholischen Gemeinde durch die Erhaltung der Schule auf erlegt werden, seien schwere. Seit UO Jahren sind eins große Anzahl katholischer Familien nach Sachsen gezogen und die Erziehung der Kinder liegtH der Schulgemeinde Die Existenzberechtigung der katholischen Stttdentenvereinigungen. «Schluff.) Man komme nicht mit den: abgebrauchten Einwand, daß wir,' hermetisch gegen die übrige Studentenschaft ab geschlossen, die konfessionellen Gegensätze unter der Studenten schaft herausbeschworen und genährt hätten. Wenn wir. auf der Seite der nichtschlagenden Studenten stehend, uns nicht mit dieser Gruppe zu einem alle Konfessionen um fassenden Gesamtverband zusammenschließen, so geschieht es im Hinblick auf unser drittes Prinzip, das der echten, ungetrübten LebenLsreundsckiaft. Dieses gewiß erstrebens werte Ziel kann aber erfahrungsgemäß nie nnd nimmer in der wünschenswerten Weise erreicht werden, wenn Stu denten sich mit geteilten Ansichten znsammenschließen, mit Ansichten, die von vornherein eine wahre Einigung in den höchsteil und empfindlichsten Lebens- und Gewissenssragen ausschliehcn. Bietet denn nicht der „christliche" Wingolf einen Beweis für diese Behauptung, da er faktisch nur Protestanten in seinen Reihen zählt? Und die schlagenden Verbindungen? Religion ist auch bei ihnen Privatsache. Man nenne mir aber einmal ein Mitglied derartiger Kor porationen. das streng gläubig ist. Sind sie nicht alle religiös indifferent oder ungläubig? So ist es für einen Studenten, der seinen Glauben in Ehren hält, nachgerade eine Lebensfrage, ob ec in einer konfessionell gefärbten Verbindung seine Interessen vertreten darf oder nicht. Ich meine, gerade die Existenz der Korps, Burschenschaften usw. lst ciil Beweis für unsere Existenzberechtigung, solange wenigstens, als es noch positiv gläubige Studenten gibt, die sich zu geselligen Vereinigungen znsammenschließen »vollen. Und gibt eS denn nur katholische und protestantische Ctudcntenverbäilde, haben wir nicht auch jüdische? Warum das? ob. Die Arbeiter bringen ihnen keinen Ratzen. Ihn hat die Industrie, die politische Gemeinde lind auch der Staat, dessen Steuerkraft dadurch erhöht werde; die katholischen Schulgemeinden haben bloß die Lasten davon. Es ist daher nicht unbillig, wenn die Aenderung eines Gesetzes verlangt werde, das unter anderen Ver hältnissen beschlossen wurde. Als die vom Vorredner genannten Abgeordneten der Ersten Kammer, Prinz Johann und Bischof Mauerinann im Jahre 1M7 dafür stimmten, gab es mir wenig katholische Schulen: sie waren damals nicht zur Last. Die Schulgemeinde konnte diese Unkosten schon aufbringen. Wie schwer werde jedoch gegenwärtig die Gemeinde von den Schnlanlagen getroffen, besonders wenn die Schule ans der Höhe der Zeit bleiben soll. Es ist daher die Bitte, daß die Lasten erleichtert werden mögen durch Zuweisung von Stenergeldern der eigenen Glaubens genossen an die eigene Schulgemeinde, keine unbillige zu nennen. Selbst die Regierung sah sich zu der Bemerkung genötigt, daß etwas Berechtigtes und Beachtenswertes ! in der Petition nicht geleugnet werden kann. Die zweite Bitte der Petition verlangt, eS möchten die bei Besitzwechsel üblichen, von katholischen Käufern zu zahlenden Abgaben nicht mehr den evangelisch lutherischen Kirchen- und Schnlkassen, sondern den katholischen Kirchen und Schulgemeinden zufließen. Solche BesitzverändernngS- abgaben sind den persönlichen Leistungen znznzählen. nicht aber als Abgaben vorn Grundbesitz anznsehen; eS haben da her und M des Parochiallastengesetzes ans katholische Käufer keine Anwendung. Auch hier steht die Regierung der Sache freundlich gegenüber. In den katholischen Mehr heitsgemeinden bekommen die evangelischen Gemeinden i ihren Teil davon, wie eS nur billig ist. Es muß mit Schmerz bekannt werden, daß ein gleiches Vorgehen von der Stadt Bantzen ohne Angabe eines Grundes ab- gelehnt wurde. Andere Städte werden hoffentlich ans dem Wege der Vereinbarung in entgegenkommender Weise die Angelegenheit regeln. Ter Bürgermei,rer nnd der Stadtrat haben die Pflicht, für alle gleichgerecht zu sorgen, ohne Ansehen der Konfession. Ter dritte Beschwerdepunkt der Petition wende sich gegen die Heranziehung juristischer Personen zu Abgaben aus dem Gewerbebetrieb nur für evangelisch-lutherische Zwecke. Aktiengesellschaften lassen sich doch nicht ohne weiteres als zur evang.-luth. Kirche gehörig betrachten. Das Gesetz bestimme die paritätische Behandlung; aber in der Praxis ist die kath. Minderheit benachteiligt. Viele neue Schulen mußten gegründet werden, die Lasten tragen die Schulgemeinden, aber die Vorteile haben sie nicht. Die kath. Gemeinden haben große Sorgen mit der Ordnung der Seelsorge. Es gibt Gemeinden, die MOO Seelen zählen nnd noch keine eigene Kirche besitzen. Gemeinden mit MO bis llooo Seelen sind ohne Seelsorge, 'ohne Schule, ohne Kirche. Wie notwendig sind hier An stalten zu treffen, damit dem Volke die Religion erhalten j bleibe; sonst fällt es der Sozialdemokratie anheim! Die ! Vermehrung der Katholiken gereicht uns nicht zur Freude. ! sondern macht uns nur Sorge und Mühe. Die Regierung ! wird hoffentlich zur Einsicht kommen, daß eine Modifizierung ! der betreffenden Gesetzesparagraphen notwendig ick. — Der hochwürdigsle Bischof sieht von der Einbringung eines eigenen Antrages ab, werde jedoch gegen den Vertagnngs- Antrag des Deputationsberichtes stimmen. Hieraus ergriff der Kultusminister Exzellenz v. Sepde- witz das Wort. Nachdem in dieser ganzen Angelegenbeit so viel gesprochen und geschrieben worden sei, so wisse der Minister dem Hanse kaum etwas neues zu sagen. Durch die Parochialgeseffgebnng sei der Grundsatz der Parität nicht verletzt. Wenn die evangelisch lutherische Kirche daraus Vorteile ziehe, so erkläre sich das aus faktischen, nicht aber aus rechtlichen Gründen. Bis 1M7 war das Recht der dinglichen Besteuerung für Kirchen- und Schnlzwecke aus schließlich der evangelisch lutherischen Konfession Vorbehalten. Daraus sei der rs :> des Parochiallastengesetzes entstanden, wodurch der gesamte Grundbesitz innerhalb der Kirchen- und Schulgemeinde zu den Lasten der konfessionellen Mehrheit beitragspflichtig sei. Wenn die Staats- kasse früher die Hälfte des Normalaufwandes der katho lischen Kirchen und Schulen übernommen habe, so sei das ein Akt der widerruflichen Liberalität gewesen, ans dem sich ein rechilicher Anspruch nicht ableilen ließe. Was die Besitzveränderungsabgaben betrifft, habe der hoch würdige Bischof auf den Weg der Vereinbarung hingewiese», wodurch die Härte des Gesetzes gemildert werden könne. Die Petenten mögen eine Entscheidung des OberverwaltnngS- gerichlshoseS herbeisühren, ob die Besjtzverändernngsabgaben dieNatnr einer rein dinglichen oder persönlichen Abgabe haben. Ganz besonders entrüstet seien die Petenten darüber, daß sich die Regierung im vorigen Landtage über die Frage > der.Heranziehung zur Besteuerung von juristischen Personen ans- geschwiegen habe. DieRegiernng hielt eine besondere Erklärung hierüber nicht für eiforderlich, weil sieannehmenmnßte, daß die Petenten über die Stellung der Regierung in dieser Frage nicht in Zweifel sein könnten, nachdem sie zu den übrigen Punkten bereits eine ablehnende Stellung eingenommen habe. Er unterlasse eS absichtlich, ans die einzelnen Vorwürfe der Petenten einzngehen, die für die Staatsregiernng nnd speziell auch für ihn persönlich verletzend seien. Es wurde dem Ministerium schwer gemacht, solchen Vorwürfen gegen über eine wohlwollende Stellung rinznnehmen. Sie werde sich jedoch nicht davon abhallen lassen, auch ferner nach Tunlichkeit die Beschwerden der Petenten einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen. Aber wir werden cs Inn, nicht »veil, sondern obgleich die Petition eingereicht wurde. Die Regierung anerkennt, daß die gesetzlichen Besiimmnngen nicht allseitig befriedigend sind nnd wiederholt die Ver sicherung, daß sie der ganzen Frage auch ferner ihre fort dauernde Aufmerksamkeit zuwenden werde. Da aber der Zeitpunkt für eine sofortige Inangriffnahme erläuternder Bestimmungen nicht geeignet sei. so dürfe ans seiner Ver sicherung nicht geschlossen werden, das; schon die nächste Zeit Wandlung bringen werde. Der Oberbürgermeister K ä nble r Bantzen entgegnet dem Herrn Bischof, daß der Stadtrat zu Bantzen eine Be gründung seines ablelwenden Verhaltens durch oen Antrag > der dortigen katholischen Schulgemeinde wegen Uever- lassnng der Besjtzverändernngsabgaben von kath. Käufern nicht für erforderlich gehalten habe, nachdem diese Frage wiederholt in dem Landtage eingehend verhandelt morgen sei. Wohin würde es sichren, wenn alle Abgaben, welche von Katholiken gezahlt würden, auch von den Katholiken beansprucht werden können? ES müßten dann auch die von Katholcken gezahlten Bürgerrecht-.-srenern und sonstige Ab gaben nach Konfessionen verteilt werden. Der hochw. Bischof entgegnete dem Vorredner, das; j von einer Beansprnchnng von Bürgerrechtsstenern nnd > sonstigen Abgaben für konfessionelle Zwecke nicht die Rede > )ei. da diese hierfür schon ans gesetzlichen Gründen nicht ! verwendet werden können. Bei den BesitzverändernngS In der Tat haben der Staat nnd die akademischen Behörden nicht lang dazu gebraucht, derartige Erwägungen einznsehen. Das Gesetz gibt uns das Recht, uns nach Be lieben an unseren deutschen Hochschulen zu eine», und zwar mit denselben studentischen Emblemen wie die übrige«! ! Korvorationen. also auch in voller Eonlenr . . . und j niemand in der Welt wird einen Rechtsgrundsatz anifinden, ! der uns dieses Recht bestreitet. Wir werden uns auch ! diesen Teil der „akademischen Freiheit" niemals rauben ^ lassen, am allerwenigsten von denen, welche ihrerseits j von dieser „akademischen Freiheit" den ausgiebigsten ! Gebrauch zu machen Pflegen. Es heißt, weitblickender und gescheidter sein wollen als die Vorgesetzte akademische Be hörde. «venu gewisse akademische Verbände in papierenen Resolutionen oder „schlagenden" Argumenten den MangA unserer Existenzberechtigung zn beweisen suchen, der Existenz berechtignng, die durch ausdrückliche Genehmignng seitens der akademischen Senate, seitens der Gesetze schon läng't verbrieft und nachgewiesen worden ist. Es ist ein ergötz liches Schauspiel, zu sehen, wie ans der einen Seite der Senat sagt: „Diese Korporation wird als berechtigt aner kannt," während auf der anderen Seite die „slaatserhalien- deu" Herren Mnlnwi zn entscheiden geruhen: „Nein, eine solche „Innung" können wir <!) nie nnd nimmer aner kennen!" — Ein anderes nicht minder ergötzliches Schau spiel ist dies: Leute, welche durch Duell und Mensur den klaren nnd unzweideutigen Geboten des Staates nnd den bestimmten Vorschriften der llniversitätsbehörde offen Hohn sprechen, inaßen sich an, über die Daseinsberechtigung der Vereinigung von Leuten zu Gericht zu sitzen, welche in getreuer Befolgung der Gesetze des Landes ihrer Uebec- zeugung leben und sich gegenseitig in ihren Prinzipien stärken und erheben wollen! Gerechtigkeit, wohin bist Du gekommen? Wo bleibt die Logik, der gesunde Menschen verstand ? In diesem Zusammenhang nimmt es sich etwas komisch a.iS, wenn sich die bekannten hohen Herrn und ihre Vertreter in der Oesfentlichkeit ans das Hobe Roß setzen und ihre unschätzbare Vaterlandsliebe in Gegensatz stellen zn unserer nnverzeihlichen „Vaterlandslosigkeit". Solange noch nicht bewiesen «norden ist, daß wir katholische Studenten die Interessen des Vaterlandes nnd ihre Ver teidigung vernachlässigen, so lange bleibt der obige Vor wurf eine unbewiesene, nichtsivü'dige Phrase. ES war nur eine Aenßerüchkeit, als Mitglieder des KartellverbandeS der katholischen deutschen Studentenverbindungen am hnn- dertsion GVnwtsüig weiland Kaiser Wilhelms k. den ersten Kranz «in hö.hstdeffen Grab niederlegten, aber jeden falls rein Zeichen einer „vaterlandslosen Gesinnung". Es is! ein wohl gefügter Zufall, das; dieselbe Sngawbrm, welche wegen ihrer Kalholizitat i» Fena gegenwärtig ein Martyrium erleidet, neulich in öffentlicher Versammln«,; erklären konnte, daß sich einer der ihren zweimal gemeldet habe, «nn als Freiwilliger nach Südafrika zn «gehen. Und zeugt es etwa von unvatrioUschem Gefühl, wenn die kaUw- lische Ferdinanden in Prag gemeinsam mit der übrigen demschen Slndeiiwm'chaft für die deutschen Jnieresff"! ein- tritt gegenüber den fremdländischen Uebergriffei«? lieber- Haupt wird die katholische deutsche Stndeiitensch «st jederzeit ihren Mann stellen, wenn eS gilt, nicht nur die deutschen Interessen als solche, sondern auch die speziellen Interessen der einzelnen Hochschulen zn vertreten. Im Studenten aiisschns; svivohl wie bei anderen Gelegenheiten werden die akademischen Behenden Gelegenheit haben, den Patiiotisinns und das SvlidaritätSgefühl des katholischen Elements zn erproben. Auch dies ein Beweis für die Unrichtigkeit der Behauptung, daß «vir einseitige Menschen seien »nd in her metischer Abgeschlossenheit lebten. Wir katholische Korporationsstndeilteii haben — in Deutschland weiiigstenü — noch niemals eine so starke und