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X»tL- > a Ld-s t linck s 'irmü I t Lnt oben s Mark., l !t l, mi« 4V 5« VN 4.oO ^itrtrilr s L.lgsc 2iv illie cn, 11 rsw.. !l«g bei eer, l«lt. Haus »ros-LS N»v«i « - ^ st 4 x ritt » e.o 8 -li u Z siter » lüiki- ^ <M. > L««« l«t cn,."- - und Nrr.00 en. Nr. 5 L Dienstag, den 8. März LV1V v. Jahrgang i. Erscheint tiiglich nachm, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Ausgabe t.i Mit „Die Zeit in Wort und Bild" vierteljährlich- 2,1« X. In Dresden durch Bote» 2,4«.6. In gan» Dcutlchlaiid ket Haus 2,52 -lt. AuSgabe v.r Ohne illustrierte Beilage viertelst 1,8V I» Dresden d. Voien S.1V 4c. In ganz Deutschland frei Hau» 2.22 4c. - Linzel-Nr. lv 4- - ZeitungSpreisl. Nr. «858. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die «-gespaltene dettlzcilc oder deren Raum mit 15 4.Reklamen mit5v 4 die Zeile berechnet, bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt. Vuchdruifrrel, Redaktion »nd «teschnstSfteller Dresden, Pillntyer «trastc tlt. — Fernsprecher IlIK« FitrRückgabe unbrrlaugt. Tchrlstftülkc krtiirAerbiodlichketl RedaktionS-Lprechslunde: 11 — 12 Uhr. Lssts Lsrti^uqnsIIs! „„ Vorrü^llelio VVU6 und ^vdrttuelrtv, ttlls Holr- und Zlilttrtv» ko^vis or»L-li 2s»oliuun^ n 4ir AI«>Zi i r n« von 00 ^l-rrlt un Risrnse ^.nkvvttdl, xUrrsLi^s 2n!i1wvirio, iiobsi Xtt886vrairr»1.(! Alivt-L'iano« ! »voi 6oilLllu-tivorxell-XH6v 18 Der Wahlrechtsspaziergang in Berlin. Dresden, den 7. März 19s0. Gesetze müssen „gehandhabt" werden; selten ist der Wortlaut so bestimmt, daß er auf alle Fälle Anwendung fiirden wird, ohne der Auslegung der Behörden freien Spielraum zu lassen. So ist es mit den Temonstrations- spaziergängen. Im Gesetze sind sie nicht vorgesehen. Die Polizeibehörden sind verschiedener Auffassung. So erteilte der- Polizeipräsident von Kassel anfangs die Genehmigung zu der von der sozialdemokratischen Partei für eine am Sonntag auf dem „Forst" zu veranstaltende Wahlrechts- demonstrationsversammlung unter freien! Himmel und für den anschließenden Demonstrationszug. Am Sonnabend zog er die Erlaubnis wieder zurück. Die Polizeibehörde i Essen dagegen hat eine Wahlrechtsversammlnng unter freiem Himmel und zwar auf einem großen, mitten in der Stadt liegenden Platze genehmigt. Nur mußte sich die Sozialdemokratie verpflichten, aus Gründen des Verkehrs zwei bis drei sehr belebte Straßen zu vermeiden. Auch in Solingen wurde die Genehmigung zu einer Versammlung unter freien! Himmel erteilt, in Berlin dagegen verboten. Es ist schließlich das gute Recht und die Pflicht der Sicher- heitsbehörden, zu Prüfen, ob solche Versammlungen nicht wegen einer drohenden Gefahr untersagt werden müssen. Denn Versammlungen unter freiem Himmel bedürfen nach 8 7 des Reichsvereinsgesetzes der Genehmigung der Polizei. Anders ein Spaziergang. Im Gesetze wird nur von „Auf zügen ans öffentlichen Straßen und Plätzen" gesprochen. Wird ein solcher Spaziergang von der Polizei als Auszug betrachtet, so muß um seine Genehmigung nachgesucht werden, snbsnmmiert man ihn aber nicht unter diesen Be griff, dann ist es frei, ihn zu veranstalten. Der Berliner Polizeipräsident von Jagow hatte ur sprünglich selbst erklärt, daß die öffentlichen Wege für den Verkehr da seien und er es daher für seine Pflicht ansehe, dafür zu sorgen, dem Verkehre der Spaziergänger im Trep tower Parke kein Hindernis zu bereiten. Für einen sol chen unschuldigen Spaziergang, der unter dein Schutze der Polizei vor sich gehe» mußte, lud nun der „Vorwärts" alle Wahlrechtsfremide ein. Aber jetzt fand der Polizeipräsi dent, daß seine Worte nicht auf einen Spaziergang als Wahlrechtsdemonstration Anwendung finden können. Denn ein solcher sei genehmigungspflichtig; der Präsident verbot den Spaziergang. „Trotz alledem" forderte der „Vor wärts" dazu ans. Der Präsident erhob gegen den verant wortlichen Redakteur des Blattes die Anklage ans Grund von 88 110 und tlt des Strafgesetzbuches, weil er öffentlich zum Ungehorsam gegen eine Anordnng des Polizeipräsidenten ausgefordert habe. Wir sind keine Freunde von politischen Demonstra tionen, die mehr oder weniger Veranlassung geben, gegen die Staatsautorität aufzntreten. Aber wir wollen auch die im Gesetze gegebenen Rechte gewahrt sehen, auch wenn politische Gegner in Betracht kommen. Es fragt sich nun, ob die Auslegung des Gesetzes durch den Berliner Polizei präsidenten den Willen des Gesetzgebers entspricht, oder ob sie zu weit geht. Bereits die am 1. März versagte Ge nehmigung von öffentlichen Aufzügen und Versammlungen unter freiem Himmel geht von einer unrichtigen Voraus setzung aus. Tenn sie stützt sich auf die Behauptung, das Verhalten der Personen, die am 13. Februar in Berlin für Las allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht auf der Straße demonstriert haben, verstoße gegen das Gesetz, weil die Demonstration ohne Genehmigung der Polizei erfolgte. Weil die Demonstration damals ohne Genehmigung er folgte, wurde nun die nachgesuchte Genehmigung versagt. Gegen die Gcnehmigungsvcrsagung des Polizeipräsiden ten ist von der Leitung der Berliner Sozialdemokratie be reits das Verwaltungsstreitverfahrcn eingcleitet, und wir zweifeln nicht, daß das Oberverwaltungsgericht die Ver sagung als ungesetzlich aufheben wird; hat doch das Kam- mergericht schon vor einem Jahre entschieden, daß eine De monstration. die sich innerhalb der öffentlichen Ordnung hält, keineswegs gesetzwidrig ist. Damals gelangte das Kammergericht ebenso wie das Schöffengericht zum frei sprechenden Urteil über die angeklagten Demonstranten und begründete diese Freisprechungen mit folgenden Aus- führungen: „Wie einerseits die Betätigung des Entschlusses, eine Ansicht in öffentlich bemerkbarer und dadurch besonders eindringlicher Weise auf Andersdenkende kundzutun, die nicht allein an sich als Gefährdung der öffentlichen Ord nung erscheinen, so kann auch andererseits das politische Problem der Reform des preußischen Landtagswahlrech tes die demonstrative parteipolitische Behandlung auf offener Straße nicht rechtswidrig machen. Vielmehr kommt es lediglich darauf an, ob der Angeklagte durch sein Benehmen an und für sich die öffentliche Ordnung gefährdet hat. Da dies aber nach den getroffenen Fest stellungen nicht geschehen ist, mußte der Angeklagte frei- gesprochen werden." Dieses Erkenntnis des Kammergerichtes seht den Ber liner Polizeipräsidenten ins Unrecht. Hätten die Genossen trotz seines Verbotes eine Versammlung abgehalten, so wären sie strafbar geworden. Allein ein Spaziergang ist doch etwas anderes, auch wenn er Demonstrationszwecken dient, so lange er friedlich vor sich geht und die öffentliche Ordnung nicht gestört wird. Das Spazierengehen in einem städtischen Parke ist ein Recht eines jeden Einwohners. Oberbürgermeister Kürschner gab daher auch seine Ein willigung. Es gibt manchen Bürger, der sich in den neuen An schauungen nicht zurecht findet. In jeder politischen De monstration sicht er schließlich etwas Unerlaubtes. Die Verhetzung der Massen durch die Presse ist allerdings ein drohendes Moment. So lange sich aber eine Demonstration im Rahmen des Gesetzes bewegt und keine Uebertretun- gen der Sicherheitsordnung vorliegen, darf die Polizei nicht einschreiten. Die „Germania" schreibt hierzu in der Sonntagsnummer: „In der Begründung des Verbotes wird bemerkt, daß die Polizeibehörde selbstverständlich eine kleinliche Anwendung der ihr durch das Gesetz erteilten Befugnisse unterlassen und harmlosen Veranstaltungen unbedeuten der Art keine Schwierigkeiten bereiten werde. Ja, aber wo fängt bei einem „Spaziergang" die „Versammlung unter freiem Himmel" an und hört die „harmlose Ver anstaltung ans? Natürlich wird morgen der „Spazier gang" nicht unterbleiben, und zahlreiche Leute werden znm Treptower Park gehen, schon aus Neugierde. Wann wird nun die Polizei von ihren „Befugnissen" zum Ein schreiten Gebrauch machen, mann nicht? Wie viele Leute müssen Zusammengehen oder -stehen, bis sie als eine „Ver sammlung" betrachtet werden? Einfach sperren kann man den Park doch nicht, also hängt alles von irgend einem Zufall oder dem Gutdünken eines Polizeileutnants ab. Vielleicht geht alles gut, vielleicht gibt es Zusam menstöße. In zahlreichen anderen Städten sind Ver sammlungen unter freien! Himmel genehmigt worden. Wo sind die „berechtigten Gründe", die das in Berlin nicht gestatten?" Die Fragen des Blattes, wo die Polizei von ihrer „Be fugnis" Gebrauch machen werde und daß man doch den Park nicht absperren könne, haben die traurigen Ereignisse von gestern beantwortet. Die Sozialdemokratie wird sich vergnügt die Hände reiben; man hat ihr den größten Ge fallen getan. Hätte man den Spaziergang ruhig geschehen lassen, w wäre sie um ihre Früchte gekommen. Das ge waltsame Einschreiten der Polizei, um die Demonstration zu unterdrücken, hat jedoch das Wasser ans ihre Mühle ge leitet. Die Polizei muß die Autorität der Gesetze mit aller Entschiedenheit schützen, aber auch das Recht deS Staats bürgers respektieren. Wer dieses verkümmert glaubt, schließt sich in seiner Entrüstung nur zu leicht den Gegnern der Autorität an. Ungeschickte Vcrwaltungsbeamte schaffen oft mehr Sozialdemokraten, als es die Verhetzung fertig bringt. W. » » * lieber den Verlauf des Wahlrcchtsspazierganges sendet uns die C. P. C. folgenden Bericht: Ter Berliner Vorort Treptow und der Nordosten Ber lins waren am Sonntag den 6. März der Schauplatz wilder, leidenschaftlicher Kämpfe. Es standen sich zwei ungeheure Armeen gegenüber: Auf der einen Seite die bewaffnete Macht, ans der anderen Seite eine nach Hundcrttansenden zählende, von der Sozialdemokratie mobilisierte Menge. Die Sozialdemokratie hatte unter Entfaltung einer gewal tigen Reklame zu einer Massenkundgebung im Parke von Treptow ansgefordert. Die Berliner Polizei hatte voraus gesehen, daß es zu einer gewaltigen Menschenansammlung kommen würde und daher Tausende von Schutzleuten, zu Fuß und beritten, ferner ganze Schwadronen berittener Gendarmerie in Teptow zusammengezogen. Die Art und Weise aber, wie sie sich ihrer Aufgabe entledigte, für die Aufrcchterhaltnng der öffentlichen Sicherheit zu sorgen, war geradezu empörend. Wir sind gewiß nicht diejenigen, die sozialdemokratische Demonstrationen verteidigen, kön nen aber nicht umhin, zu sagen, datz die bewaffnete Macht hier gegen hunderttausend!: ruhig ihres Weges gehende Leute in der brutalsten Weise verfahren ist. Das Vorgehen der Schutzleute und Gendarmen liefert der Sozialdemokra tie einen außerordentlich wirksamen Agitationsstoff, denn die Art und Weise, wie hier mit dem Publikum ilingesprim- gen wurde, war unerhört. Wenn die Sozialdemokratie Orden zu vergeben hätte, wir sind sicher, sie würde morgen schon jedem Schutzmann und Gendarm den Orden „pour I« meiitv" verleihen. Lassen »vir nun die Tatsachen reden. Schon von früh 10 Uhr ab war die Eisenbahnbrücke beim Bahnhof Treptow gesperrt, und was im Treptower Park, wo die Demonstra tionen eigentlich sein sollten, vor sich ging, vermögen nur diejenigen zu sagen, die schon recht früh auf den Beinen waren. Mag es in genanntem Parke auch bunt zugegan- gcn sein, jedenfalls aber nicht schlimmer, wie diesseits der Eisenbahnbrücke. Ter Bahnhof Treptow war mit Schutz leuten geradezu belagert, belagert war die ganze Umgegend der Station, und alle hatten sie die Sturmkette herunter und den Polizeibrowning umgeschnallt. Es ist mittler weile 2 Uhr geworden. Auf der Straße steht eine gewal tige, nach Zehntansenden zählende Menge, zum allergrößten Teile Neugierige und Spaziergänger, drinnen in den sto ßen Bierlokalen zu beiden Seiten der Straße ist kein Stuhl mehr frei und viele trinken ihren Schoppen im Stehen. Ta ruft einer aus der Menge: „Hoch das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht!" Tausende fallen mit ihrer ganzen Lnngenkraft in den Ruf ein und schwenken die Hüte. Ta zieht plötzlich eine Abteilung von Schutzleuten blank, stürzt sich in eins der Bierlokale und schlägt dort mit dem Säbel auf die Menge ein. In wilder Flucht eilt alles davon. Tische und Stühle werden umgeworfen, geängstigte Frauen schreien, Kinder jammern. Draußen erhebt sich ob dieses Vorgehens ein gewaltiger Entrüstungssturm und Rufe wie „Bluthunde, Schurken, Faulenzer, Henkersknechte. Strolche, Pfui, Schmach, Schande!" erdröhnen wild durch einander. Ta sprengt mit gezogenem Seitengewehr eine Schwadron berittener Gendarmen heran, ein allgemeiner Schrei des Entsetzens und in wilder Flucht rennt die nach Tausenden zählende Menge vor den heransprengenderr Nossen dahin. Ans einem Bierlokale heraus schauen eine große Anzahl von Personen, ohne sich irgendwie aggressiv zu erhalten. Eine Abteilung Schutzleute zieht den Säbel, stürzt in das Lokal und im nächsten Augenblick ist auch hier kein Mensch inehr zu sehen. Eingeschlagene Hüte, Kleider fetzen, Kragen, Manschetten, Krawatten liegen wirr umher. Die Angriffe der Polizei und Gendarmerie dauern fort. Wie eine Horde wilden Viehes jagen berittene Gendarmen und Schutzleute die Menge vor sich her und wer nicht rasch genug laufen kann, muß über den Zaun springen und sich in den Park flüchten. Unheimliches Wutgebrüll der Menge. Pfeifen, Fluchen und Schimpfen, sowie vereinzelte Stein würfe auf die Gendarmen bilden die Antwort der aufs höchste gereizten Menge. Einem Polizeileutnant fliegt ein dicker Stein dicht am Kopfe vorbei. Im nächsten Augen blicke schon erfassen zwei Schutzleute den Missetäter am Ge nick und führen ihn unter dem Protest der Menge fort. So geht es weiter und um 4^ Uhr hat die Polizei im Verein mit der Gendarmerie die Menge etwa zwei Kilo meter nach der inneren Stadt zu znrückgeworfen. An der Falkensteinstraße in der Nähe der Hochbahn kommt es er neut zu ernsten Zilsaiiiinenstößcn und in wildem Laufe rennt die Menge wieder vor den Rossen dahin. Am Bahnhof Treptow bat die Sanitätskolonne ihr Quartier errichtet und sie wird allem Anscheine nach wohl recht gut beschäftigt gewesen sein. Gehen wir zurück ins Innere der Stadt. Am Bahnhof Börse, der vom Schloß etwa fünf Minuten entfernt liegt, hat ein gewaltiges Aufgebot von Schützten- ten Posto gefaßt, nin den Zndrang nach dem Schlosse abzu wehren. Draußen vor dem Bahnhofe und bis in die Nähe des Schlosses wimmelt es von Schutzleuten und es ist voll kommen ausgeschlossen, in die Nähe desselben zu kommen. Tie Trambahnwagen, die die polizeilich abgesperrten Straßen passieren müssen, sind verschlossen, so daß in der Nähe des Schlosses niemand weder ein- noch anssteigen kann. Auch unter den Linden und in der Wilhelmstraße glitzern überall die Pickelhauben und die vorbeiflutende Menge fragt sich verwundert: „Wozu?" So, das wäre ein kurzes Resümee über die Vorgänge in Berlin am vergangenen Sonntag. So tragisch wie in Frankfurt hat die beabsichtigte Demonstration ja nicht ge endet, aber es ist auch Blut geflossen »nd Schreiber dieses bat mehr wie eine Person blutend und jammernd den Kampfplatz verlassen sehen. Wie gesagt, Lorbeeren hat sich die Berliner Polizei an diesem Tage nicht geholt. Ein jeder begreift ja, daß die Ordnung aufrecht erhalten blei ben muß, aber die Polizei hat dies mit einem Schneid ge tan, der nicht dazu angetan ist, ihr Lob zu spenden. Sie bat an diesem Tage nur die Geschäfte der Sozialdemokratie besorgt. Deutscher Reichstag. Der Reichstag führte am Sonnabend zunächst den Etat des Rcichsamtes des Innern ohne erheblickje Debatte zu Ende. Dann trat er in die Beratung des Marineetats ein. Graf von Oppersdorfs (Zentr.) kam als erster Redner an die Reihe und verfuhr nicht allzu sanft mit der Marine- verwaltnng. Das Wort Sparsamkeit veranlaßte ihn zur schärfsten Kritik. Klar »nd deutlich stellte er dar, was ge ändert werden muß, wenn der Sparsamkeit Ehre verschafft werden soll und diese nicht eine hohle Phrase bleibt. Ganz besonders scharf geißelte er die Monopolstellung der Firma Krnpp-Dillingen bei Panzerplattenlicferungen und for derte die Zulassung der Konkurrenz. Admiral von Tirpitz findet, daß die Behauptungen des Vorredners nicht ganz zutreffen und daß in der Verwaltung alles wunderbar schön ist. Ter Konservative Gans von Putlitz trat auch für Zu- lassung der Konkurrenz ein. Der „Flottenschwärmer" Dr. Seniler (nat.-lib.) war ganz entsetzt ob der kritischen Aus«