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Sächsische Volkszeitung : 28.06.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-06-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192106283
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19210628
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19210628
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-06
- Tag 1921-06-28
-
Monat
1921-06
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 28.06.1921
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Nr. L4« 2V. Jahrg. Fernsprecher: Redakt«»» 32722 - Geschäftsstelle 32722 Postscheckkonto: Dresden Nr 14797 SücksWe Dienstag, 28. Juni 192t Redaktion und Geschästestrlle: Dresden-A. >6, Holbetnstratze 48 voltsmmna BcznasPretSi Nieriellührlich irei Hans SlnSgabe ^ mit lllnsiricrier Beilage lik.VS 45. Ausgabe v I I.SS 45 otnschltehlich Poslbeslellgcid Die Sächsische Volkszettung cricheml a» alle» Wochentagen nachm. — Sprechstnndo der Redaktion: l l bis IS Uhr vorm. 'Anzeigen- Annahme von Ge,ch-if,sm,z^e>, biz1« Uhr d^, ^,nN,°^-,^^ ..icht Das Nlt» ist dem Reichstag wicdcenm »ur als einer Mappe in der Einleitung der deninächstigen großen F-inanzresvrni, auch ei» Gesetz über das Branntweinmonopol zn- gcgangen. Es unisaßt nicht weniger als 178 Paragraphen. Ein lleverblick zeigt, daß die schwierige Materie nicht gerade in eine besonders flüssige und verständliche Form gebracht ist. Das Gesetz wird in der Fassung, in der es jetzt an den Reichstag gebracht ist, zweifellos nicht endgültige Gestalt bekommen, es wird einer gründlichen Durch- und zum Teil auch Umarbeitung im Aus- jchnsse bedürfen. Ein erster Teil dieses Gesetzes behandelt die gesetzliche Fixierung des B r annt w e inmonvpolS als solches. Im erste» Abschnitt dieses erwähnten Teiles wird in drei Paragraphen der Gegenstanü und das Geltungsgebiet des Mono pols umschrieben. Das Monopolgcbiet. ist danach das Gebiet des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Zoll-AnSschlüsse. Das Branntweinmonopol nmsaßt, soweit nicht besondere gesetzliche Aus nahmen vorgesehen sind, zunächst die Uebernahme des im Mono polgebiet hergesteltten Branntweines ans den Brennereien. Aller im Monopolgebiet hergestellter Branntwein ist demnach, nachdem er seiner Weingeistmenge nach sestgestellt und abgefertigt ist (Bcanni- wcinabnahme), zum Branntwcin-Ucbernahmepreis an die Reichs- mvnvpolverwallung abzulicfcrn. Zum zweiten umfaßt das Vrannt- weinmonvpol das Erzeugnis von Brennereien, die Branntwein ans Zellstoffen einschließlich der Ablaugen der Zellstoffgewinnnng ans italzium Karbid oder ans anderen Stoffen Herstellen, ans denen Branntwein im Monopolgebiet vor dem 1. Oktober 1911 geiverblich nicht gewonnen worden ist. Das Branntweinmonopol nmsaßt drittens aber auch die Einfuhr von Branntwein ans dem Auslande. Die Reichsmonopolverwaltnng ist künftighin, so be stimmt dieses Gesetz, allein berechtigt, Branntwein init Ausnahme von Rum, Arrak, Kognak und Likören ans dem Auslände in das Monopolgebiet cinznführen. Die Einfuhr durch andere ist verboten. Bestimmte Ausnahmen können von der Reichsmonopolverwaltnng zngelassen werden. Weiter umfaßt das Branntweinmonopol die sogenannte „Reinigung" des Branntweins. Unter Reinigung im Linne dieser 'Vorschrift ist nicht der wiederholte Abtrieb c>es soge- nannten*Feinbrannt des in der Brennerei gewonnenen Brannt weines zu verstehen. Das Branntweiumvnopol nmsaßt endlich die Verwertung von Branntwein und den Branntweinhandel. Ter zweite Abschnitt des ersten das Branntweinmonopol behandelnden Gesetzes regelt die Verwaltung des Monv- p v l's. .Hierfür wird unter Aufsicht des Reichsfinanzministers eine Reichsmonopolverwaltnng gebildet. Sie besteht aus einem Rcichsmonopolamte, das den Eharaktcr einer Behörde erhält, und der Bcrwertungsstelle, welcher die Führung der kaufmänni schen Geschäfte der Reichsmonopolverwaltnng obliegt. Diese Ver waltung erhält einen Präsidenten. Sie hat jährlich dem Reichs tag und dein Reichsrat einen Geschäftsbericht zu unterbreiten. Außerdem wird ein Beirat, bestehend ans 26 Mitgliedern, ge bildet. Je fünf sind vom Reichstage und vom Rcichsrat, 3 vom Neichswirtschastsrat aus ihrer Mitte, 5 auü den Kreisen der land wirtschaftlichen Brennereien auf Vorschlag einer vom Reichs- finanzminister zu bestimmcnden Bereinigung und 8 ans Vorschlag der Reichsmonopolverwaltnng vom Ncichsfinanzminisler zu be rufen. Unter den letzteren müsseil, sich je 2 als Vertreter der ver branchenden Industrie und der letzten Verbraucher und drei als Vertreter anderer als landwirtschaftlicher Brennereien befinden. Für die Verwaltung des Monopols werde» aber auch noch die Finanzbehörden herangezogen. Ein dritter Abschnitt trifft Be stimmungen über die Herstellung und Reinigung des Branntweins und die Einteilung der Brennereien. Diese zerfallen in Monopol- und Eigenbrennereien. Zn den Monopolbrenncreien gehören vor allein zunächst die Brennereien, die von der Reichsnionvpvl- verwaltuug betrieben werden. Die Eigenbrennereicn werden eingc- tcilt in landwirtschaftliche Brennereien, Lbstbrennereien und ge werbliche Brennereien. Ein 4. Abschnitt regelt das Brennrecht, ein fünfter die Ucberwachung der Herstellung und Verwendung von Branntwein und Branntweinerzeuguissen. In weiteren Abschnit teil werden Bestimmungen getroffen über die Annahme und Ueber- nahine des Branntweins, über die Branntweinnbernahnicpreisc, über die Befreiung von der Ablieferung (hierunter fällt vor allem Kornbranntwein), dem Branntweinausschlag, die Branntweinvcr- iverlung und den Branntweinhandel. Ein umfangreicher Ab schnitt, der wiederum in zwei Teile zerfällt, regelt die Strafvor- schriftcn. Der zweite Hauptteil des Gesetzes betrifft den Zoll- n»d den Monopol-Ausgleich. Der Zollsatz beträgt für den Dop pelzentner 1000 Mark, für Liköre 1200 Mark, Rum und Arrak 350 Mark, Aether wird mit 500 Mark, Speiseessig mit 90 bezw. 60 Mark belastet. Der elftere Satz gilt für Weinessig, Frucht- und Pflanzensäfte zum Genüsse, die aether- und weingcisthaltig sind, werden mit 1000 Mark belastet. Neben dem Zoll kommt noch der Monopol-Ausgleich in Frage, der als Steuer im Sinne der Rcichsabgabeordnnng gilt. Dieser Monopolausgleich stellt eine Abgabe für aus dem Auslande eingeführten Branntwein dar. Er besteht in dem Unterschiede zwischen dem regelmäßigen Brannt weinverkaufspreis und dein Bcanntweingrundprcis. Ter Entwurf sieht für Essig und Essigsäure einen Monopolausgleich, der bis her schon in Höhe der Essigsäure-Verbranchsabgabe erhoben wurde, nicht mehr vor. Der dritte Hauptteil des Gesetzes befaßt sich mit der Essigsäure, die einer Berbrauchsabgabe in Gestalt der Essig säure-Steuer unterworfen ist. Der Steuersatz beträgt bei einem Verkaufspreis von 1000 Mark für das Hektoliter Weingeist 900 Mark für den Doppelzentner wasserfreier Säure. Eine Essig- Säure-Nachsteuer wird für alle Essig-Säuren erhoben, die sich ain Tage des Inkrafttretens des Branntweinmonopols oder am Tage einer sonstigen Aenderung des Steuersatzes im freien Ver- kehr befinden. Ein vierter Hauptteil umfaßt schließlich noch die Ausgangs- und Schluß-Borschristen. Das Gesetz soll am 1. Ok tober 1931 in Kraft treten. Mit diesem Tage werden dann das bestehende Gesetz über das Branntweinmonopol vom 26. Juli 1918 und das Gesetz betreffend Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 6. Dezember 1919 außer Kraft gesetzt. Dio gesclnchilichen, amtlichen und persönlichen Beziehungen die zwischen beiden Körperschaften bestehen, veranlagten das Seminar, dein allehrwürdigen Domsrift St. Petri eine herz liche Jubiläumsfeier zu veranstalten. Ob des gewaltigen hi storischen Ereignisses des- Tages, der Wiedererweckung des B i s t n ui s M eigen, waren die Herzen aller am Sitze der neue» Kathedrale anwesenden Katholiken in seltener Hoch stimmung. Die Wellen dieser freudigen Erhebung drangen auch mächtig ei» durch die Tore unsrer Lehrerbildungsanstalt, in die Seelen der studierenden begcisterungsfähigen Jugend. Mit aus gezeichnetem Ge schm acte war das architektonisch an sich schon schöne Vestibül des Leniinars mit Eichengmrlandcn und Fich tenkränzen geschmückt. Unter Leitung^des Herrn Stndienrates Tr. R ö ß l e r haben besonders die Seminaristen Kießli ch, H e n t s ch e l. K ü h n c r I und Zimmer mit großer Aufopfe rung den Schmuck bereitet. Um 6 Uhr betrat <-e. Exzellenz der hochwnrdigste Herr Nuntius Paeelli das Haus, gewitet vom hochwürdigsten Domkapitel und seinen Ehrengästen. Von einem Eichenkranz nmsänmt begrüßte ihn in der Vorhalle die Aufschrift: btuii io - 8. >m>n> !'n rm — 8> iOeni, d. i. dem Boten des HI. Paters Heil. Herr Seminar- direklor L ö b m a n n empfing die Gäste des Seminars und stellte die Lehrerschaft dem Herrn Nuntius vor. Unter Orgcl- klaug betrat dieser de» Saal. Eriksgang und Krön- n u n g s m a r s ch ans der Oper „Die Folkn n g e r" von Kretschmer leitete die Feier «in, Vorgeiragen vom Schul orchester, dirigiert von Herrn Seminaroberlehrer Engl er. Der Herr Seniinardirektor begrüßte den Herrn Nuntius und beglückwünschte das Domkapitel mit folgender Rede: Eure Exzellenz! Mit dem Ausdruck tiefster Ehrerbietung und inniger Freude begrüße ich Eure Erzellenz im Namen des Katholischen Lehrerseminars. Es gereicht unserer Anstalt zur größten Ehre, einen so hohen Würdenträger unserer hl. Kirche, den Träger und Vollstrecker großer kirchlicher Aufgabe» in unserem weiteren und engeren Paterlande, den ersten Vertreter des erhabene» Oberhauptes der katholischen Ehristenheit im Deutschen Reiche, in unseren Räumen empfangen zu dürfen. In Euerer Exzel lenz auszeichncndem Besuche erblickt das Seminar auch eine Anerkennung für seine nunmehr siebzigjährige Arbeit au der Ausbildung katholischer Lehrer für die katholischen Schulen Sachsens und eine Wertschätzung der Lehrerbildung überhaupt, lind in diesem Gefühle werden wir bestärkt durch den Umstand, daß Eure Exzellenz am heutigen Morgen die Gewogenheit hat ten, zwei Lehrer unserer Anstalt mit gnädigen Auszeichnungen Sr. Heiligkeit des Papstes zu schmücken. Die ganze Schule fühlt sich dadurch Hochgeehrt und wird diesen Tag der Ehrung als un vergeßliche Erinnerung in ihren Annalen führen, aber auch einen neuen Ansporn sein lassen zu treuer Arbeit iin Geiste unseres hohen Stifters, damit an? diesem Hanse stets charakterfeste, glaubensstarke und bernfstüchtige Lehrer hcrvorgehen zum Segen der katholischen Genieinden. Genehmigen Eure Exzellenz den Ausdruck unseres ehrfurchtsvollen Dankes. In Eurer Exzellenz gnädiger Anwesenheit verehren wir die Gegenwart Sr. Heiligkeit des Papstes Benedikt XV. Sein hehres Bild steht i» dieser Stunde lebendig vor unseren Auge.». Die hochwichtigen Erlasse, gnädigen Verleihungen und Aus zeichnungen des heutige» Morgens lassen uns von neuem er kennen, wie seine Hirtcnsorgc die ganze Welt umspannt. Wohl sind wir gewöhnt in Sr. Heiligkeit zunächst das erhabene Ober- haupt der katholischen Wcltkirche zu sehen, aber seine groß zügige und allumfassende LicbeStätigkeit der letzten Jahre hat in unseren Herzen die lleberzcugung befestigt, daß wir in ihm auch den gemeinsamen Vater der Ehristenheit verehren dürfen. Durch seine väterliche Fürsorge für die in Not und Hunger geratenen Völker, besonders aber für die armen Kriegsgefangenen, hat er unzähligen Gesundheit und Leben gerettet, unsagbaren körper lichen und seelischen Leiden ein Ende bereitet und Millionen tränenfeuchte Augen getrocknet. Seine unablässige Mahnung zur Mäßigung und Menschlichkeit, sein unerschrockenes Ein treten für die Grundsätze christlicher Liebe und Sitte hat die Schrecken des Krieges wesentlich gemildert. Iluermüdlich waren seine Bemühungen um einen Frieden der Versöhnung und Ge rechtigkeit. Heute ist der 26. Juni. Es wird Eurer Exzellenz nickt entgangen sein, das; Sie an diesem Tage vor 4 Jahren in hochwichtiger Sendung Sr. Heiligkeit beim deutschen Reichs kanzler in Berlin weilten, um die Grundlagen eines Friedens zu besprechen, der, wenn er zustande gekommen wäre, unserem Volke viel Leid und Opfer erspart hätte. Die Großtaten der Liebe und Weisheit Sr. Heiligkeit sind auch in unseren Schul räumen kund geworden und erfüllen uns mit tiefer Verehrung für seine erhabene Person und sein hohes Amt. In Erinnerung daran und ans katholischer Glanbensübcrzengung bringen wir in dieser feierlichen Stunde Sr. Heiligkeit dem glorreich regie renden Papste Benedikt XV. unsere ehrfurchtsvollste Huldigung dar, versichern ihn unserer unentwegten Ergebenheit und Treue und legen ihm ehrerbietigen Dank zu Füßen für alle väterliche Liebe zu unserem Volke, zu unserer Schule u. zu unserer katho lischen Kirche zu Sachsen. Sc. Heiligkeit hat durch die heutige Wiedererrichtung des Bistums Meißen der sächsischen Kirche die Bahn hoffnungsvoller Entwicklung geöffnet. Er hat durch diese kirchliche Neuordnung auch das altehrwürdige Domstift St. Petri das auf eine 790 jährige segensreiche Geschichte zurückblickt, gleichsam verjüngt und ihm hohe Beweise seiner Huld und Wert- schähung gegeben. Wir freuen uns des großen Vorzuges, die gegenwärtigen Vertreter des hochwürdigsten Domkapitels heute unter uns zu wissen. Empfangen Sie. Hochwürdigste Herren Kanonici, unseren ehnerbieiiigen Willkommcngruß und den Ausdruck unserer herzlichen Mitfreude an Ihrem Jubelfeste. Vor einigen Wochen hatte ich Gelegenheit, die ehrwürdigen Originalurkunden, die die Errichtung, Dotierung und Erweite rung des Domstiftes betreffen, zu sehen. Ehrfürchtige Schauer durchrieselten mich beim Anfassen dieser unscheinbaren Lamm- lederchen, die vor 700 Jahren Bischof Bruno von Meißen bei ehre! Heu und im neubegründelen uls Zeugen seiner bischöflichen Hirtenforge und voran-'fchaneiwen Weisheit hat .licderlegen lassen. Wie ein keimkräfliges Samenkorn hat er da-'- Kapitel in de» Boden der Lausitze» eingcpslaiizi, das durch den Eifer 'einer Mitglieder und durch die «ürsorge der Bischöfe unter dein Segen des Himmels im Laufe der nächsten Jahr hunderte z» einem mächtige» Baum geworden „t unter dessen weilragenden Achten zahlreiche Kirchen. Kloster »nd -Hule» er standen, i» dessen Schutz ein gläubiges Volk glücklich lebte. Wohl haben die Stürme der Zeiten gewaltig an der ehrwürdigen Stif tung gerüttelt und ihren äußere» Machtbereich ge,chmalerl, an Gianbenstrene und scelencifer aber ist sie ungebrochen ge blieben. Darum hat Gott Wohlgefallen an dem Kapitel St. Petri gefunden, ihm seinen besonderen Schutz angedeihcn und es am heutigen Tage durch den obersten Hirten der Kirche mit neuem Glanz umgeben lassen, dem auch das verjüngte Aeußere sich geziemend anpaßr. .... . ^ . Mit bewundernder Hochachtung betrachten wir heute die altehrwürdiaen Gebäude des Domkapitels, von denen i» 700 Jahren soviel Segen ansgegangen ist, und gedenken mit Ver ehrung der Männer, die darin ihre Wirksamkeit entfaltet haben. eyrung ,,, ^ „ . . . . Sie aber, .Hochwürdigste Herren Kanonici, die ie jetzt die :gen , . . . katholischen Kirche in Sachsen zu neuem Aufstieg verhelfen. Insbesondere entbieten wir herzlichen Glückwunsch den drei hochwürdigsten Herren, die durch die Gnade Lr. Heiligkeit heute mii großen Auszeichnungen geehrt worden find, Sr. Gnaden dem hochwürdiasten Herrn Administrator Prälat Skala, der zur hohen Würde eines Tomdckaus und Apostolischen ProtonotarS befördert worden ist, dem Herrn Kantor Sauer, der die Würde eines päpstlichen HanSpräkaten, und dem Herrn Scholastikus Tr. Notzinger, der den Rang eines päpstlichen Geheimkämmerers erhalten hat. Gott gebe den Hochwürdigsten Herren Gesundheit und langes Leben! In Stunden der Weihe gedenkt man gern seiner Wohltäter besonders seiner Eltern. So erinnert sich auch heute das Katho lische Seminar mit Achtung und Dank seines Ursprungs, der im Bautzener Domstift liegt. Ein Domdckan von Bautzen war cS, Bischof Joseph Dittrich, früher selbst Schulmann, nämlich Direktor der Leipziger Schule und darauf Direktor der Dresdner Haupt- und Freischule, der im Jahre 1851 mit Hilfe gesammelter Gelder unter Zustimmung dcs Ministe riums diese Anstalt ins Leben rief. Das Tomslift stellte für den hochwichtige» Zweck das- sogenannte alte Klosterhaus an der Toinkirche zur Verfügung. Jubelnden Herzens eröffncte am 23. April 1851 Bischof Dittrich mit feierlicher Wciherede die Schule: „Ich danke Gott dem Allgütigcn, daß er mich dies Ziel, nach dem ich Jahre lang unablässig gestrebt habe, heute hat er reichen lassen. Gleich beim Antritt meines Amtes, das ich ge genwärtig bekleide, erkannte ich und fühlte ich es, welch ein dringendes Bedürfnis es sei, daß die katholische Kirche in Sach sen eine eigene Erziehungsanstalt für die Zöglinge des Sckiul- lehrersiandes besitze". Im Schatten der Donikirche und des Domsliftes also stand die Wiege dcs katholischen Seminars, und blieb auch die' crsten 25 Jahre unter der uiiniittelbareii Leitung und Aufsicht des Kapitels. Wohl stand ein geistlicher Direktor der Anstalt vor, aber ein Mitglied des Domstiftlichen Konsisto riums war Inspektor, der am Schlüsse eines jeden Quartals und Schuljahres eine Untersuchung über die Fortschritte der Zöglinge und den Stand der Schule vornehmen mußte. Den Aufnahme-, Abgangs- und WahlfähigkeitSprüfungen wohnte nicht bloß der Inspektor, sondern auch der Domdckan mit den Mitgliedern des Tvmstifllichen Konsistoriums bei, die als katho- lisch-geistliche Prüfungskommission die Zeugnisse zu unter schreiben und zu besiegeln hatten. Lehrer und Schüler fühlten sich wohl unter der Leitung der geistlichen Behörde», und reiche freundschaftliche Beziehungen spannen sich neben den dienst- liehen zwischen Seminar und Domstift. Auch die staatliche Be hörde war mit de» Leistungen der jungen Schule zufrieden und »ahm sie, als die Unterhaltungskosten für das Domstift zu hoch wurden 1876 in eigene Verwaltung, Aufsicht und Leitung. Das Domstift blieb fortan die nächste ÄufsichtS- und Kollaturbehörde und entsandte zu den Prüfungen einen geistlichen Kommissar. Waren so auch die rechtlichen Beziehungen geändert, die freund schaftlichen Bande bestanden in alter Herzlichkeit weiter. Die Domherren nahmen an allen LebcnSäußerungeu der Schule freundlichen Anteil, Lehrer und Schüler verschönten andererseits die kirchlichen Feier» durch ihren Gesang; die Seminardirektoren verkehrten wie Kinder dcs Hauses im Kapitel, wurden selbst Domherren, so Hoffman» und Blumentritt Domsenior, Loebmaun Domdekau; Lehrer und Schüler erfreuten sich oft der Gastfreundschaft des Domstiftes. Den unablässigen Bemü hungen des Domstiftlichen Konsistoriums ist es 1903 auch ge lungen, daß der Staat für das katholische Seminar ein neues schönes Gebäude errichtete, wozu das Domkapitel das große Grundstück schenkte. Nunmehr konnte dem Seminar auch eine Ikcbungsschule angcgliedert werden, so daß es jetzt vollwertig neben den anderen Seminaren des Landes dasteht. Wenn nun auch das Seminar räumlich vom Domstift wei ter entfernt und auf andere gesetzliche Grundlage gestellt ist, so haben wir doch den Wunsch und die Bitte, es mögen die über lieferten guten Beziehungen weiter fortbestehen znm Segen der gein ein Zainen Interessen, die wir zu vertreten haben. Das heutige Jubiläum aber nimmt das Katholische Seminar zum er sehnten Anlaß, um dem Hochwürdigen Domkapitel, in dem es seinen Stifter, Wohltäter und Freund verehrt, von Herzen zu danken für alles Gute, was es in siebzigjähriger Geschichte von GM hat. Knd wir beten zu Gott, er möge das alt- ehrwurdige Domstift St. Petri auch weiterhin segnen und in feinen gnädigen Schutz nehmen, damit es bis in die fernsten Zeiten fortbesteht als eine Leuchte des Glaubens in unserem Lande, die eS seit 700 Jahren gewesen ist.
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