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Rr. LS» Sonnabend den 7. Juli 1917 d»«ts 8"^est««»ch Bei»a«pr«1Si «ndaabe ^ mit lllufir. Beilage In Dresden und Nmd frei Haus S.8ii «.»« L, «aSgabe « vieüeljLhrlich L. 10 ^ Dresden und ganz Deutichlaad frei < ».«» in Oesterreich IS« Sinzel-Nummer 10 h DI« ESchMche BollSzeituna «scheint «n «»« Wochentagen naq Sächsische Uolksreituntz «-<chSst»st-üe mc» RrLattt-a, »«»>«»»A. 10, Holbeierstratz« 42 Fernsprecher 2136« V»pfch-<kr»«t« Leipzig Nr. 14727 Llnzetern, Wnaahme von SelchltftSanzelcvn HI» IO Uh» von Aanillienanzclge» dis 11 Uhr vorm. Preis fit, die Pelit-EpaUj-tlc^, im Bella- meteu Sit h Für «tdeuNich geschriebene, sowie durch Fern, sdrecher ausgegebene Sinzeigen köiuic» wir die Berantworlnchkeil jardieRichtigkritdeSIepkl nicht üvemchmen. Eprechstmtde der Redaktion: I I—IS Uhr dorm.« Einzige katholische Tageszeitung im Königreich Sachsen. Organ der Ientrumspartet. Ausgabe ä mit illustrierter Unterhaltungsbeilage und relig. Wochenbeilage Feierabend. Ausgabe 8 nur mit der Wochenbeilage. Veste Vsrllks-tgasilv! VvnLÜgiivk« j?IZHVII^I08 neue und ^sbrnuvUto, rcilo Uolr- und Ltüürisu, oovio uaek AsivvouvS »^N«0Il«>UU!8 von 60 dlnrk an Kic-gi^s ^.nswodl, ^ünsriZs ^aklvstso, votier XitSsenrirlittt! isgist-I^isrro» > . oaesae« loksnn-ass^gsn-chlt«« >3 Das Kultusministerium und die Bezirks schulinspektion Flöha Tnis sächsiscl-e Kiiltnsministeriuni hat an das katholische Pfarramt Eheninitz I folgendes Schreiben geneidet: Dresden, den 16. Juni 1617. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter richtes befindet auf die Beschwerde des katholischen Pfarr amtes Chemnitz l Bl. 3 ff. d. A-, welche sich ans einzelne, mit der im Mai 1916 in Flöha erfolgten Einführung des katho lischen Religionsunterrichtes im Zusammenbange stellende Porkommnisse bezieht, nach Prüfung der non der — Ver ordnung — BezirkSschnlinspekrion einberichteten und zn- —folge der Verordnung nom l9. Dezember 1916 — Bl. 11 ff. d. Ä. — erst noch ausführlich ergänzten Unterlagen WW folgendes: Inhalts ^>er Akten hat Ser S ch u t v o r st and zu Flöha, dem jene Befchlverde durch Vermittlung der Be zirkSschnlinspektion zugefertigt worden ist, hinsichtlich der Ueberlassiing eines Schnlzimmers für den katholischen Religionsunterricht nochmals Entschließung gefaßt, ist aber aus seinem bisherigen ablehnenden Standpunkte st ehengebtiebe n. Der Schulvorstand hat hierbei laut seiner Anzeige vom 25. Oktober 1916 — Bl. 8/9 d. A. — gegen die ihm in der Befchnxwde gemachten Vorwürfe ent schiedenste Verwahrung eingelegt und zu feiner Recht fertigung vornehmlich auch darauf Bezug genommen, daß infolge der Einführung des katholischen Religionsunter richtes in Flöha namentlich bei den in konfessionell ge mischten Ehen lebenden Müttern nichtsächsischer Staats angehörigkeit, deren Ehemänner im Felde stehen und des- 1 !b nicht ohne weiteres in der Lage sind, eine Erklärung über die religiöse Erziehung ihrer Kinder abziigebcn, größere Beunruhigung. eingetreten sei, zumal die Be teiligten vorwiegend wünschten, daß ihre .Kinder weiterhin am evang.-lnth. Religionsimterrichte der Ortsschule teil- nebmeir; den innerhalb der Einwohnerschaft hervor getretenen Wünschen, in den bestehenden Zuständen bis ans lveiteres keine Aenderung eintreten zu lassen, habe der Schulvorstand mit seinen obigen Entschließungen lediglich Rechnung tragen wollen. Auch der Schuldirektor zu Flöha hat laut Bl. 12 d. A. bestätigt, er babe nach Einrichtung des katho lischen Religionsunterrichtes in Flölra die Erziehungspflich tigen darauf hingewicsen, daß die Kinder nunmehr bei diesem Unterrichte teilzunchmen haben und sei hierbei bei den Beteiligten teilweise ans erheblichen Widerspruch ge stoßen. Im Hinblick auf diesen Sachverhalt hat sich die Be- zustsschnlinspektion in ihrem unterm 5. Dezember 19l(> erstatteten ersten Berichte gutachtlich dahin ausgesprochen. daß eine endgültige Regelung der Angelegenheit erst nach dem Kriege erfolgen möchte. Seitens des Ministeriums ist jedoch diesem Vorschläge nicht beizu- treten gewesen, vielmehr inhalts der Verordnung vom 19. Dezembcw 1916 die Bezirksschulinspektion ange wiesen worden, hinsichtlich aller in Betracht kommenden einzelnen Fälle, in denen über die religiöse Erziehung von Schulkindern, deren Väter im Felde stehen, zur Zeit noch keine ausreichende Bestimmung getroffen sei, Staatsange hörigkeit und Bekcnntnisstand der Eltern eingehend zu er örtern. Nach Abschluß dieser zur Klarstellung unbedingt nötigen Erörterungen, und nachdem deren Ergebnis auch im.Ministerium geprüft worden ist, ergeht nunmehr an die BezirkSschnlinspektion Anordnung dahin, die sich ans der Einführung des katholischen Religionsunterrichtes in Flöha ergebenden Folgerungen, soweit nicht schon geschehen, nach den einschlägigen Gesetzes- und Vcrordniingsvorschrif- ten ungesäumt und mit Nachdruck dnrchzu- ,s ü hren. Hicrnächst wird bezüglich der Beschwerde des katho lischen Pfarramtes I im einzelnen noch folgendes bemerkt: 1. Das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichtes hat bereits früher und noch in neuerer Zeit wiederholt ansgesproci-en, daß für die Schulgemeinden des Bekenntnisses der Mehrheit keine gesetzliche Verpflich- tung besteht, für den Religionsunterricht der Angehörigen r«k Bekenntnisses der Minderheit je nach Bedarf ein oder ««»»- » k Das Neueste vom Tage H -S»U» N MW LMM WMW IW. T. B. Amtlich.) Großes Houptauortier, den 7. Juli 1917. Westlicher Krte^schrrirplatz Heeresgruppe Kronprinz Nupprechl: Gute BeobachrungSmöglichkeii steigen? gestern den Ar- tilleriekampf in einigen Abschnitten der flandrischen und Arlois-Front zu erheblicher Starke. Heeresgruppe deutscher Kronprinz: Das durchweg lebhafte Feuer verdichtete sich, veionders bei Ceriiq, am Aisue - Marne- Kanal und in der westlichen Chamvagnc. Nach schlagartig einsetzender Artilleriewirlung griffen die Franzosen mit starten Kräften vom Eornillot- bis zum Hoch Berg an. Südöstlich von Nanroy wurde der Angriff durch Feuer und im Nahkampfe durch Gardelruppen alige- wiesen. Am Hoch-Berg wurde der Gegner, der in Teile des vorderen Grabens eingedrungen war, durch lichtvollen Gegenstoß eines hannoverschen Regiments vertrieben. Hier stießen die Franzosen erneut vor und brachen nochmals ein. Wiederum wurde» sie durch Gegenangriffe und in erbitterten Kämpfen Main: gegen Mann völlig zurück- geworfen. Erkundungsvorstöße am Brimont und bei Cernav-en- Dormois brachten uns eine größere Anzahl von Ge fangenen ein. Heeresgruppe Herzog Albrecht: Bei vielfach auflebendem Feuer keine größeren Gefechts- Handlungen. Bei Tage und bei Nacht war die Flugtätigkeil fchr rege. Acht feindliche Flugzeuge und ein Fesselballon wurden abgeichossen. Oestlicher Kriegsschauplatz Front des Gencralseldmarschalls Prinz Leopold vcn Bagern: Heeresgruppe des Generaloberst v. Bö hm-Ermolli: Die Schlacht in Ostgalizicn hat gestern zu cincr äußerst blutigen Niederlage der Runen geführt. Nach mehrstündigem, starken Zerstörungsfcuer setzte am frühen Morgen der russische Angriff zwischen Konjnchg und Lawrykowce ein. Mit immer neu ins Feuer geworfenen, ticsgegliedcrten Kräften stürmten die russische:! Tivmonen gegen unsere Front, Bis zum Mittag wstdcrholkc der Feind seine Angriffe. Sie sind 'amtlich unter den schwersten Ver lusten zusammcngehrochcn. Auch die Verwendung von Pan zerkraftwagen blieb für die Russen nutzlos; sie wurden zer schossen. Gegen die zurückstuleiideil Massen griffen unsere Jagdstaffeln aus der Lust ein; bercitgcstcllte Kavallerie wurde durch Fernfeucr zerstreut. Später griff der Feind in keine Opfer scheuendem Sturm weiter nördlich bis zur Bahn Zloczow—Tarnevol und zwischen Batkow und Zwhnshn an. Auch vier kam er nicht vorwärts; überall wurde er geworfen. Bei Brzezaiu, und Slanislaii sowie an einigen Stellen im Karpathenvorland stad gleichsalls starke russische Angriffe verlustreich gescheitert. Erbeutete Befehle in französischer Sprache zeigen, von wem das russische Heer zum Angriff getrieben wurde, der ihm keinerlei Erfolg gebracht, es dagegen blutigste Lvfer gekostet hat. Rheinische, badische, thüringische, sächsische und öster reichisch-ungarische Truppen teilen sich in die Ehre des SchlachttageS. „Front des Generalobersten Erzherzog Joseph: In den Karparhcn vielfach rege GcfechtStätiglcit. An mehreren Stellen wurden Vorstöße der Nuffev. zunickgewiesen. Bei der Heeresgruppe des Generalfeldmari ch,IIS v. Mackensen und an der Mazedonische Lr»«t: ist die Lage niwernnderl. Der erste Gencralquartiermeister: Ludendorss. mehrere Sckmlräume, gleichviel ob unentgeltlich oder gegen angemessene Entschädigung, zur Verfügung zu stellen. Tas Ministerium ist datier, wie u. a. auch dein Apostolischen Vikariat in einer Verordnung vom 13. Januar 191."> 2573 !! «' zu 8-!8 >'191! mitgeteilt worden ist, nicht MI. d e r L age, allgemeine zwingende Anordnungen in dieser Beziehung zu treffen, bat vielmehr a r n n d s ä tz I i ch die entsprechende Vereinbarung jeweilig den Beteiligten z» überlassen. Tie Bezirlssclmiinspektion wolle aber nach Lag" der Sacbe dem Schulvorstande zu Flöha n o cb m a l n aheI e gen. seine bisherige ablehnende Stellungnahme aus zu ge ben »nd sich zu einer entsprechenden Verein barung mit dem katholischen Piarramre Chemnitz I bereit zu in den. Daß die Angehörigen des hststennlniffeS der Minder heit in den Fällen von tl Abs. 2 des VolkSschnlgesetzes und < 1 l Abs. 2 Lev Ausführungsverordnung dazu (Nichtteil- nähme am Nüiigionsunterriclste der Ortsschnle) A n spru ch ans entsprechende Ermäßigung des Schul- g eIdes haben, steht in keinem rechtlichen Zusammenhänge mit der obigen Frage der Ueberlassnng von Schnlränmen für den Religionsunterricht der Angehörigen des Bekennt nisses der Minderheit: auch insofern entfällt daher für die Schulbehörden die Füglichkeit, die in der Beschwerde ge wünschte zwangsweise Einwirkung auf die Beteiligten cin- tieten zu lassen. 2. Was die vom karholiiclvn Psarramte I beantragte Mitteilung der Listen uns dem Flöhaer Bezirke über di-e katholisch zu erziehenden Kinder anbelangt, so sind auch hierüber bereits wiederholte Verordnungen des Mini steriums des Kultus und öffentlichen Unterrichtes (n. a. mit. 'N April 1902 an das Apostolische Vikaria! unter K. R. 380 gi Ai V) ergangen ist. in denen nach dem Stande der LandesgesetzgeHnng vornelmüich ansgesproclwn worden ist, daß die in Frage stehenden Verzeichnisse über oie konfessionelle Kindererzielmng lediglich für Schul zwecke bestimmte Ausstellungen sind, und haben kein-!- falls den Ebarakter öffentlicher Bücher oder Register, und daß in dieser Hinsicht ein EinsichtsrcM den kirchlichen Be hörden, gleichviel nxückws Bekenntnisses, überlmntst nicht zn- zugestehen ist, daß aber dem Ministerium kerne Bedenken dagegen bcigehen, wenn der Bezirksschul- Jnspektor oder der Schulleiter über die ans Grund der ietzlichen Bestimmungen im katholischen Bekenntnisse zu er ziehenden Kinder jeweilig ans Ansuchen Aul- knnst gibt. Zu solchen Anskunftserteilungen in eiu- zelnen Fällen hat sich der Bezirksschul-Jnspektor zu Flohe Inhalts des von der Bezirt'sscknlinspeklion an das kathol/che Pfarramt Ebemnitz i gerichteten Schreibens vom 21. Mai 1913 62In Z zu 9.Ü9 - be-reit erklärt. Ein tveibw- aehendes Verlangen ist auch von den Pfarrämtern >er anderen Betenntnisse bisher nicht erhoben worae». Uebriaens lvürae die Erfüllung der in der Beschwerde in soweit geäußerten Wünsche, bei der selbstverständlich dmin gegenüber den Pfarrämtern aller Bekenntnisse gleichmäßig zu verfahren märe, den Bezirtsjclml-Jnspektor oder Schul leiter hinsichtlich der A nfertignng d e r betreff e n - den Listen mit einer Fülle von Schreibarbeiten belast:», für deren Bewältigung jenen schon die erforderlichen Schreibkiäite fehlen. Insoweit wird daher die vorliea' ')? Bescknverde als unbegründet verworfen. 3. Von den in den eingereichten Listen verzeichn»>>r Flöhaer Schulkindern sind nur 2 aus konfessionell gemischten Eben stammende.Kinder in Sachsen staalsangehörig. Be züglich des einen ist ans Ansuchen der Mutter inhalts 4-n Verordnung vom 7. August 1916 1217 a E zu 121 b E - ans dringlichen Gründen die weitere Teilnahme ihres Kindes am evang.-lnth. Religionsnnternchte der Ortsschnle einstmeilen gestattet worden, vorhebältlich der Beibringung der Einversländniserklärnng des im Felde siebenden Kinoer- vaters. Nach der neuerdings mittels des Berichtes vo, I. Juni 1917 — 2ö6 bE erfolgten Vorlegung dieser Ein- versländniserklärnng ivird hierüber an die BezirkSichm- inspektion weitere besondere Verordnung ergehen. Hin sichtlich des anderen Kindes sächsiiclwr Staatsangehörigkeit bewendet es bei dem Vermerke in der Liste, daß dieses ins Antrag der Eltern am Religionsunterrichte der OrtSict--:s<- teilnchme: doch wird hierbei vorausgesetzt, daß die Elb" N cinen gerichtlickzen Erziehungsvertrag 6 ff. des Ge'eheS vom l. November 1836, BVBl. S. 29!> ss.i voraelegt Hab-. Dasern dies nicht der Fall sein sollte, wird insoweit erneiff-'v Berichterstattung der BezirkSschnlinspektion entaez-u- gesehen. Da die übrigen in den Listen ansgenoinmencn Kind-.w die sächsische Staatsangehörigkeit nickst besitzen, iond»rn Nickstgachsen und auch Reichsansländer sind, wird der B '- zii'kssckmlinstx'ktion eröffnet, daß nach ständiger RechK- übnng des Ministeriums des Kultus und öffentlich-.» Unterrichtes «vergl. u. o die Vdg. vom 22. Dezember 137),