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4. Ä«yrga»g ^ch»b2 t«,l«ch,ach», «u ««»»ahm« d«, e«m. u. Festtage. >1 .. . . . — .. ... . . — — llvrddrmglge; crgeblau r. Aadrden. ftrebi«. freidett. Jas««««« «erde» die <jq»U>»U. PetuzeUe oder der«, Simim mi« IH berechne«, des Lied-cholima bedemeuder «abatt v«chd«»^e»»t. »tedaltt»» «»d W«s«dätt»ft»ll», L,»«d»a. Ker'chprech^ «r. U»». Kaiserlicher Dank. Seine Majestät der Kaiser haben mich Allergnädigst beauftragt, der Einwohnerschaft der Stadt Dresden Aller- höchstseinen kaiserlichen Dank für den ihm bereiteten warmen, schönen Empfang zu übermitteln. Seine Majestät hat es mehrfach ausgesprochen, daß ihm die herzliche, jubelnde Be grüßung der Bevölkerung, die ihm überall entgegengebracht worden sei, eine große Freude bereitet habe. Dresden, den 26. Oktober 1905. Der Oberbürgermeister. Beutler. r Die Thronrede Warme Herzlichkeit trat überall an den Tag, wo immer Se. Majestät der König mit der Bevölkerung seines Landes in Berührung kam. Sie knüpfte rascher, als es bei einem Thronwechsel sonst der Fall war, das Band zwischen Herr scher und Volk und umgab die von Gott gesetzte Autoritär mit Verehrung und Liebe. Selbst in der Thronrede atmen die ersten Sätze eine gewinnende Herzlichkeit, die gewiß im ganzen Lande angenehm berühren und die loyalen Gefühle verstärken wird. Der königliche Dank an das Volk für die in allen Landesteilen entgegengebrachten zahlreichen Be weise der Anhänglichkeit an das Königshaus und an die Person des Monarchen wirkt besonders durch den damit verbundenen Ausdruck der Freude über die aus Anlaß sei ner Neise durch das Laub gemachten Zuwendungen und Stiftungen für Hilfsbcdiirftige und Bedrängte. Mit besonderer Genugtuung konstatiert die Thronrede, daß sich als Segnungen des Friedens eine allgemeine Ver besserung der wirtschaftlichen Lage des Landes bemerkbar macht. Wenn wir den Staatshaushaltsetat betrachten, so erscheinen diese Worte begründet. Hatte sich bereits in der Periode 1902—1908 eine Besserung der Finanzlage bemerk- bar gemacht, so wurde die Erwartung auf ein weiteres Fort- schreiten auf dieser Bahn durch die Periode 1904—1905 nicht getäuscht und ist auch für die Periode 1906—1907 eine weitere aufsteigende Entwickelung zu erhoffen. Aus dem vorliegenden Mat ist ersichtlich, daß — dank der fort schreitenden Besserung der Finanzlage — die Posten für staatliche Neu/-, Erweiterungs- und Umbauten aus dem außerordentlichen in den ordentlichen Etat herübergenom men werden konnten. Freilich mußten auch Heuer noch eine Anzahl Neuherstellungen der Eiscnbahnverwaltung, die aus den ordentlichen Einnahmen bestritten werden sollten, im außerordentlichen Etat verbleiben. Durch diese günstigere Finanzlage war es möglich, die seit 1894—1895 herab- gesetzte Tilgungsquote für die dreiprozentige Nentenanleihe von 1876 wieder von 1/2 auf 1 Prozent zu erhöhen und die Mittel zu der gleichfalls seit 1894—1895 unterbrochenen Fortsetzung der Tilgung der dreiprozentigen Anleihe vom 7. September 1878 mit 1 Prozent bereitzustellen. Hier durch wird der durchschnittliche Tilgungssatz auf 1,25 Pro zent erhöht. Die Verminderung der Staatsschulden beträgt in den Finanzperioden 1902—1903 und 1904—1905: 38 869 350 Mark nach dem Nennwerte, die Staatsschulden, die sich Ende des Jahres 1901 auf 980 136 200 Mark be laufen haben, lverden Ende des Jahres 1905 — ohne Be rücksichtigung der noch nicht begebenen Rentcnanleil)e des Gesetzes vom 4. Juli 1902 im Betrage von 100 Millionen Mark — noch 941 266 850 Mark betragen. Von der Reali sierung der vorgenannten Anleihe von 100 Millionen Mark konnte infolge des günstigen Standes der mobilen Ver mögensbestände des Staates während der Periode 1904— 1905, für welche die zur Verzinsung und Tilgung erforder lichen Beträge bereits im Etat vorgesehen worden waren, völlig abgesehen werden. Die Besserung der Finanzlage läßt die Hoffnung auf leben, daß endlich einmal der Zeitpunkt erscheint, wo die direkten Steuern herabgesetzt werden können. Sachsen ge nießt den zweifelhaften Ruf, daß seine Einwohner die größte Einkommensteuer zu zahlen haben. Während das Einkommen in Preußen erst von 900 Mk. an besteuert wird, besteuert Sachsen bereits ein Einkommen von 400 Mark mit einer Mark, so daß hier tatsächlich auch nicht der letzte Ar- beiter steuerlos ist. Ein Einkommen von 900 Mark zahlt in Bayern 3 Mark, in Preußen 6 Mark und in Sachsen 10 Mark Steuern I Ein solches von 3000 Mark ist in Bayern mit 26 Mark, in Preußen mit 60 Mark und in Sachsen mit 78 Mark besteuert I Eine Erleichterung der direkten Steuerlast wäre also sehr am Platze. Schwer lastend ruht mif jedem Bundesstaate die Bei tragsleistung an das Reich in Form der Matrikularbeiträge. Die Thronrede gibt dem Wunsche Ausdruck, daß die Be ratungen im Bundesrate über eine Reichsfinanzreform zur Folge haben, der „ungemessenen" Inanspruchnahme von Landesmitteln zur Deckung des Reichsbedarfes ein Ende zu machen. Wir begreifen die fieberhafte Tätigkeit, wÄche die Regierungen diesbezüglich entwickeln. Hat doch die Periode 1904—1905 die größte seit dem Bestehen des Rei- ches vorgekommene Belastung der Einzelstaaten mit unge deckten Matrikularbeiträgen gebracht und ist die Aussicht derart, daß jedes Jahr eine weitere Erhöhung bringen wird, wenn es nicht gelingen sollte, dem Reiche anderweitige Geld- , quellen zu eröffnen. Kein Finanzminister ist in der Lage, das ihm gesteckte Ziel zu erreichen, das in der Herstellung des wirklichen Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben im Staatshaushalte ohne Inanspruchnahme des Staatskredits besteht, so lange eine Neichsfinanzreforin nicht die Bundesstaaten gegen eine Inanspruchnahme der Landesfinanzen wehrt. Nur zwei Punkte berührt die Thronrede außer den be reits genannten. Es wird eine Vorlage in Aussicht gestellt, durch lvelche die wasserwirtschaftlichen Fragen der kleinen, nicht schiffbaren Flüsse des Landes geregelt lverden sollen. Dagegen bedauert die Thronrede, daß die Gemeindesteuer- refornivorlage in dieser Session noch nicht voegelegt lverden kann, nachdem die Vorarbeiten noch nicht vollendet werden konnten. Es wird diese Verzögerung von mehrereil Ge meinden recht Peinlich empfunden und man wird sich fragen, ob denn eine Frist von zwei Jahren für die Vorarbeiten nicht hinreichend sein sollte, nachdem ja bereits dem letzten Landtage eine Regierungsvorlage zugegangen war, die frei lich verworfen wurde, aber dennoch auf grund von Vorarbei ten aufgestellt sein mußte. Mit freudiger Genugtuung wird von den Katholikeil der Passus begrüßt worden sein, daß endlich von der Re gierung an die Beseitigung eines Uebelstandes gedacht wird. Die neue Genieindesteuerordnung soll außer den Gemeinde- umlagen auch jene für Kirck>e und Schule regeln. Ter 8 3 des Parochiallastengesetzes bestimmt, daß zu den Lasten der konfessionellen Mehrheit der ganze im Gemeindebezirke ge legene Grundbesitz, also auch der der konfessionellen Minder- heit, beitragspflichtig sein soll. Diese Bestimmung trifft nun ganz vornehmlich die Katholiken. Denn wenn auch in den wenigen Gemeinden der Oberlausitz, wo die Protestan ten die Minderheit bilden, die evangelisch-lutherischen Grundbesitzer zu den Lasten für die katholischen Kirchen und Schulen beitragen müssen, so findet dies doch in den Erb landen nirgends und in der Oberlausitz nur in so wenigen Orten statt, daß von irgend einem gerechten Ausgleich durch aus nicht die Rede sein kann. Infolge dieser gesetzlich« Be stimmung müsseil daher noch jetzt die Katholiken von ihrem Grundbesitz zu den Lasten eines ihnen fremden Knltns bei tragen, ohne daß die evangelisch-lutherischen Gemeinden hierfür auch nur die geringste Gegenleistung zu mach» haben. Durch die Heranziehung der katholischen Grundbesitzer zu den evangelisch-lutherischen Kirchen- und Schullasten wird aber den Katholiken die Möglichkeit genommen, ihrer seits den katholischen Grundbesitz zu den Bedürfnisseil für ihre Kirchen lind Schulen besonders zu veranlagen. Ja, noch mehr, die katholischen Grundbesitzer sind sogar berech tigt, die von ihnen gezahlten evangelisch-lutherischen Kir- el>en- und Schnlanlagen von den von ihnen zu zahlenden katholischen Anlagen in Abzug zu bringen. Dazu kommt noch, daß die evangelisch-lutherischen Anlagen vom Grund besitz ohne Rücksicht auf seine Belastung, die katholischen An lagen dagegen nur vom Reineinkommen als Zuschläge zur Staatseinkammenstener erhoben werden. Hierdurch tvitt sehr oft der Fall ein, daß ein Katholik wegen vollständiger oder doch sehr bedeutender Belastung seines Grundbesitzes wegen desselben gar nicht zur Staatseinkommensteuer und daher auch nicht zu den katholischen Kirchen- und Schnl anlagen herangezogen lverden kann. Trotzdem ist er berech tigt, die von ihm von seinem Grundbesitz ohne Rücksicht ans dessen Belastung gezahlten evangelisch-lutherische» Anlagen von den nur für sein sonstiges Einkommen zu zahlenden ka tholischen Anlagen in Abzug zu bringen. Die katholische Kirchen- und Schulkasse erhält in solchen Fällen al'o nichts, obwohl der betreffende katholische Grundbesitzer zu den ka tholischen Anlagen nur für sein sonstiges Einkommen ver anlagt worden ist. Es mag nicht unerwähnt bleiben, daß die katholischen Grundbesitzer, wenigstens in Dresden, aber wohl auch in den meisten anderen Orten, mit der erwähn ten Abrechnungsbefugnis eine Bevorzugung gegen die evan- gelisch-lntheriscklen Grundbesitzer genießen. Daß die Ver luste der Katholiken aus den Grundbesitzabgaben große sind, läßt sich begreifen. Der katholische Bürgerverein und die katholischen Schulvorstände haben daher 1904 an die Ständc- versammlung um Abänderung des 8 3 petitioniert. Die Regierung hat damals erklärt, daß die gesetzlichen Bestim mungen nicht allseits befriedigende seien und gab die Ver sicherung, daß sie der ganzen Frage auch ferner ihre fort- dauernde Aufmerksamkeit zuwenden werde. Diese Vorsorge der Regierung hat jedenfalls dazu geführt, daß die neue Ge- meindesteuervorlage „auch die Beseitigung der -Heranziehung des in den Händen Andersgläubiger befindlichen Grundbe sitzes zu den Kirchenanlagen der konfessionellen Mehrheit ins Auge fassen" werde. Wenn die Thronrede nur von der Kirchenanlage spricht, und nicht auch zugleich die An lagen für die evang.-luth. Schulen erwähnt, so dürste das in einer ungenauen Fassung des Wortlautes begründet sein, denn es ist kairm anzunehmen, daß die Regierung ihre Bereitwilligkeit, einem Uebelstande abzuhelfen, nur halb be- tätigen sollte. Das Gerechtigkeits- und Dilligkeitsgefühl ist hoffentlich so mächtig, daß die. Aenderung des Gesetzes keine halbe Maßregel darstellt, sondern den Katholiken zu rückgibt, worauf die evangelisch-lutherischen Kirchen- und Schulkassen gegenwärtig wobl ein gesetzliches Recht baden, das sie selbst schufen, aber kein Recht nach den Staatsgrund gesetzen besitzen, die ausdrücklich besagen, daß eines zur Bei tragsleistung einer anderen Konfession l>erangezogen wer den darf. Außerdem l>at der Staat seine Verpflichtung nicht eingehalten, der er sich als Ausgleich bei Schaffung des § 3 des Parochiallastengesetzes unterziehen wollte, nämlich die „Hälfte des Gesamtbedarfes an katholischen Kirclienanlagen auf die Staatsmittel zu übernehmen und außerdem aus Paritätsrücksichten noch einen Beitrag zu leisten". Es fällt ans, daß die Thronrede kein Wort über die Wahlreform spricht. Man hegte die Erlvartung, die Negie rung werde lrn'nigstens die Ergebnisse ihrer Untersuchungen über das Pluralwahlsystem mitteilen; doch darüber schweigt die Thronrede gänzlich. Möglich ist, daß nunmehr eine Vor lage aus dem Hause erwartet wird, wobei dann die Negie rung ihre Resultate bekannt macht. — Auch über andere Regierungsvorlagen macht die Thronrede keine Mitteilung. Daraus muß der Schluß gezogen werden, daß dem Landtage nur ein sehr beschränktes Arbeitsprogramm vorgelegt wer- den wird. Im allgenieinen wird der gute Eindruck, den die Thronrede macht, nicht wesentlich durch die angeführten Lücken beeinträchtigt, weil erst der Verlauf der Session be stätigen muß, durch Nxllche Gründe das Stillschweigen be dingt wurde. Jedenfalls hat der Landtag nunmehr Ge legenheit, im Sinne der Thronrede zu Gunsten der Neichs- sinanzresorm ein Wort mitzusprechen. Hoffentlich wird er der Negierung die Richtschnur niit auf den Weg geben, im Bundesrate im Sinne einer gerechteren Verteilung der Lasten bei allen neuen Steuerplänen tätig zu sein. Politik cve Nrrrrdsechalr. preßen. d,n 27 Oktober — Tic Biestrrsclder Linie hat grsiegt, so entschied der Schiedsgerichtshof des Leipziger Reichsgerichtes in seiner Mittwochsitzung. Nunmehr besteigt der bisherige Regent Graf Leopold zur Lippe-Viesterfeld als Fiir st Leo pold III. den seit zehn Jahren verwaisten Thron von Lippe-Detmold. Das Gericht hat nicht nur die sämtlichen Agnaten des Hauses Biestcrfeld als sukzessionsfähig aner kannt, sondern auch zugleich den sämtlichen Anträgen des fürstlichen Staatsministeriums, die in der» Schriftsätze an den Bundesrat niedergelegt sind, entsprochen, und zwar ohne jede Einschränkung. Die Nachricht traf beim Staats ministerium gegen 7 Uhr abends ein. Nachts wurden die Proklamationen festgestellt und Donnerstag früh dem Volke libergeben. Auf den Straßen der Residenz herrschte, den: „L.-A." zufolge, ein endloser Jubel. „Alles sank sich ge- rührt in die Arme; singend und hurrarufend zogen die Mas sen durch die Straßen, ein Bild der Begeisterung bietend, das niemand in denk Umfange und in der tiefempfundenen Art zu erwarten geahnt hatte. In den Lokalen der Stadt herrschte bis in die späten Abendstunden ein Trubel, wie ihn die Residenz noch nicht gesehen und erlebt hat." — Der Fürst von Schaumburg-Lippe hat in ritterlicher Weise sofort nach Bekanntgabe des Schiedsspruches die Hand zum Frieden ge reicht, indem er in einem Telegramm dem Regenten zu die- sein AuSgange Glück wünschte und der Hoffnung Ausdruck gab, daß seine Regierung dem gemeinsamen Stammlande zum Segen gereichen möge. Die neue Flottenvorlagr wird nach unseren besten Informationen nicht io umfangreich sein, wie der Flotten- verein es wünscht. Sie hält sich vielmehr in bescheidenen Grenzen. Die Frage der Verstärkung der Anslandsslottc tritt heute mehr in den Hintergrund, da letztere mit der hei- mischen Schlachtslotte steht und fällt. Aus diesem Grunde ist es auch nur gerechtfertigt, wenn dem Ausbau der Hoch- sectorpedobootsslottillen i» der neue» Flottenvorlage ein größerer Raum als bisher zugebilligt lverden soll, und man im Interesse dieses Ausbaues auf eine Anzahl kleiner Kreu zer verzichten wird. Auch von anderer Seite wird bestätigt, daß die neue Flottenvorlage vor allem eine Verstärkung des Deplacements der Schlachtschiffe bringen wird, lvaS wieder eine Erhöhung der Kosten für die neuen Schisse um 50 Pro zent bedingt. Damit werden dann wieder Korrektious- bauten am Nordostseekanal notrveiidig. Die Verniehrung der Auslandsilotte muß diesen dringenderen Forderungen gegenüber zurücktreten. An diese Selbstbeherrschung er- innert die verbündeten Regierungen auch eine Rede, die der konservative Graf zu Liinburg-Stirum jüngst in einer Wahlversammlung zu Breslau gehalten hat. Ter bekannte konservative Führer führte aus, daß er der Flottenvorlage sehr skeptisch gegcnüberstelke; wir hätten gewiß eine gute Flotte voik Panzerschiffen und Kreuzern zum Schutze unserer Küsten nötig: zu weit gehenden Plänen, insbesondere dem Ausbau einer Hochseeflotte, die sich mit der englischen messen könne, iverdc man in Rücksicht auf die fehlenden Mittel und Mannschaften aber nicht zustimmen können. Das entschie dene Austreten des Zentrums gegen den Flottenverein hat in den maßgebenden Kreisen gute Dienste getan. Die vorgeschlagenen neuen Reichssteuern sind nun bekannt: es sind, wie wir schon früher mitteilten, die Reichs- erbschasts-, Tabak-, Brausteuer und eine Erhöhung der Stenipelabgaben. Insgesamt sollen sie 150 bis 200 Milli onen Mark einbringen und zwar am meisten die Reichserb schaftssteuer und die Bier- und Tabaksteuer. Dmch die Vorlage soll auch eine regelmäßige Tilgung der Reichsschul, den ermöglicht werden, sowie auch eine Regelung der finan ziellen Beziehungen fischen dem Reiche und dem Einzel staaten in der Richtung herbeigeführt werden, daß die Ein zelstaaten einer unerträglichen, ganz unbegrenzten Inan- irruchnabme mit Matrikularbeiträgen nicht mehr ausgesetzt