7'- l. Nd UoHivelstt (Uath alhier hat mH vernommen, daß denen offt- mahls wiederhohlten Verbothen entgegen, die Abend- urrd nächtliche Zllfammenkünff- te in denen Wach-Stuben derer Vorstädte ohne die »lindeste Absicht auf die gegen wärtige betrübte ZeitLäustte commmret, hinbky unnütze Reden geführet, über die öffentliche Begebenheiten und Vorfälle ohne hiervon besitzende nöthige Einsicht, ungereimte und zunl Thetl unverantwort liche Uailöimemenr« und Utthcile geäufcrt, auch die Obrigkeitlichen Personen, bcy der gleichen ungebührlichen Versammlungen nicht gefchonet werden. Da nun derglei chen Unternehmen einem getreuen und wohlgesitteten Bürger unanständig sind, und aus fothanen unbesonnenen Reden auch