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WSMLBZLWMI N««bhöasigks Tageblatt für Wahrheit, Reiht «.Freiheit E . - ^-ZeitunaspretHliste »tn/,elaummer lb Ps. — Xedakiionr-Evre-SIlu.-il» 11 I» Uhr Inserate werden die Sgestmlt. Peritzette od. deren Raum mit 15 Reklamen mit 501 die Zeile berechn., bei Wieder!,, bedeut. Rabatt. Vuchdrulkeret, iUedaktiou and tSeschästssteller Drr-de»» PiNnitzer «trab» 4». — r^ernlprecher Nr. 13««. " I^rrc^antz. Nr. «44. Zweiter christlich-nationaler Arbeiterkongreß. (Nachdruck verboten., Loo. » e r l i n. den 21. Oktober 1907. II. Heute morgen trat der Kongreß in seine Arbeiten ein. Wiederum war eine größere Zahl von Gästen und Ehren gästen erschienen. Zunächst begrüßte der Abgeordnete Beh- rens als Vorsitzender den Delegierten des russischen Textil arbeiterverbandes in Lodz, ferner den früheren preußischen Handelsminister und jetzigen Präsidenten des Vereins für Sozialpolitik, von Berlepsch, dessen Erscheinen bei der Versammlung lebhaften Beifall auslöste. Von den, Reichsverbande deutscher Arbeitervereine Oesterreichs war ein Begrüßungsschreiben eingegangen. Weiter konnte der Ministerialdirektor Cooper aus dem Reichsamte des Innern, Geheimer Oberregierungsrat Koch aus dem Reichs amte des Innern und Geheimrat Meyeren aus dem Han delsministerium begrüßt werden. Sofort nach diesen Begrüßungen folgte dann als erster Punkt der Tagesordnung das Referat über die allgemeine sozialpolitische Lage. Referent A. S t e g e r w a l d - Köln, Generalsekretär des Gesamtverbandes der christlichm Gewerkschaften, knüpft, seine längeren Ausführungen an die gegnerische Behaup tung an, daß in Deutschland, trotzdem dort die umfassendste Arbeitergesetzgebung sei, die Arbeiter nicht zufrieden zu stellen seien. Das sei durch die wirtschaftliche und politisch. Entwickelung zu erklären: In Deutschland setzte die in dustrielle Entwickelung verhältnismäßig spät, aber mit sehr großer Energie ein. Die industriellen Lohnarbeiter wurden ein bedeutender Stand. Das Bürgertum stand diesen Neu bildungen meist verständnislos gegenüber', anstatt die Ar beiter zu politischer Mitarbeit heranzuziehen, überließ man sie unter der Einwirkung der Lehre vom freien Spiel der Kräfte ihrem Schicksale und daniit der sozialdemokratischen Agitation. Damals glaubte man, der sozialdemokratischen Bewegung durch Staatsgewalt begegnen zu können; es wurde 1878 das Sozialistengesetz erlassen, durch das ein großer Teil der Arbeiter von den übrigen Volksgenossen in steigendem Maße entfremdet wurde. Erst in d n achtzi ger Jahren wurde mit der staatlichen Arbeiterfürsorge ein gesetzt; man schuf die Kranken-, Unfall- und Jnvalidenver- sicherungsgesctze, die aber zur Aussöhnung der Arbeiter mit der Gesellschaft indes in bedeutendem Maße nicht bei trugen; die Gesetzgeber verstanden die „Psychologie" der Arbeiter nicht. Diese verlangten neben sozialer Fiirsorge mehr Freiheit, mehr gesellschaftliche Rechte. Nachdem das Sozialistengesetz gefallen und die gewerkschaftlichen Orga nisationen Erfolge zu erzielen begannen, erschien die Zucht hausvorlage, die der sozialdemokratischen Agitation erneut unschätzbare Dienste leistete. Dazu kommt noch, daß alle bürgerlichen Parteien in mancher Hinsicht ihre Pflichten gegenüber den Arbeitern vernachlässigt haben. Obwohl die Sozialdemokratie von 1887 bis 1893 ihre Stimmenzahl uni mehr als eine Million vermehrte, saß noch 1905 Giesberts als einziger nichtsozialdemokratischer Arbeiterabgeordneter im Reichstage. Tie Plutokratischcn Wahlsysteme zu den Einzelland tagen und den Gemeinden waren ebenfalls für den sozial demokratischen Klassenkampf durchaus geeignet. Der Hin weis, daß die Sozialdemokratie bei den vorletzten Reichs- tagswablen in Preußen 1 009 000 Stimmen erhielt, aber nicht ein Mandat zum preußischen Landtag zu erringen vermochte, ist für die revolutionären Theoretiker der So zialdemokratie Wasser auf ihre Mühlen. Auch die christ lich-nationalen Arbeiter empfinden diese Wahlsysteme, ins besondere dasjenige zu dem Landtage des größten deutschen Bundesstaates, als die denkbar größte Ungerechtigkeit. Selbst heute kann man sich bis zu den höchsten Regie rungsstellen in die Gedankenwelt des Arbeiters noch nicht bineinfinden. Sonst hätte man in den letzten Jahren, wo eine aussichtsreiche christlich-nationale Arbeiterbewegung sich gebildet hat, die gesetzliche Sozialresorm nicht ans ein totes Gleis stellen dürfen. Ja noch mehr: Man bat anschei nend selbst für diese Betvegung nur ein platonisches Inter esse. Die christlich-nationale Arbeiterbewegung mußte es als eine Mißachtung ansehen, daß der erste Beamte des Rei ches die sogenannten „ixitcrländischen Arbeitervereine" bezw. „gelben Gewerkschaften" bei ihrer Ham burger Tagung beglückwünschte. Diese kraft- und saftlosen Vereinigungen l>edeuten am letzten Ende nur eine unbeab sichtigte Förderung der Sozialdemokratie. Manchen unse rer Staatsmänner nstire zu wünschen, daß sie einmal einige Monate in sozialdemokratisch stark durchsetzten Bezirken als christlicher Gewerkschaftssekretär wirken, oder aber in Ham burg, wo 1000 christliche Geiverkschaftler zwischen 80 009 sozialdemokratisch organisierten Arbeitern ihr Brot zu per dienen angewiesen sind, eine Zcitlang den Arbeitcrkittel anziehen müßten, ich bin überzeugt, sie würden dann unsere ehrliche Gesinnung nicht mehr anzweifeln. Und als eine Anzweifelung unserer Gesinnung müssen wir die Protektion der gelben Gewerkschaften ansehen. Auch über die Behandlung unserer Bewegung seitens der Behörden könnten wir manches berichten. Den vom Ge- samtverband der christlichen Gewerkschaften DeutMandS angestellten italienischen Sekretär hat men aus Preußen ausgewiesen, weil er seine Landsleute abhielt, Streik- breckx'rdienste zu leisten, ausgewiesen mit dein Erfolge, daß die sozialdemokratisck-e Bewegung unter den Italienern da für im Westen Deutschlands um so stärker sich ausbreitete. Auf dem Gebiete des F ü r s o r g e w e s e n s ist in Deutschland für die Arbeiter durch die Gesetzgebung mehr geleistet worden, als in irgend einem anderen Staate der Welt. In Deutschland ist jeder dritte Mann gegen Unfall, jeder vierte gegen Invalidität und jeder fünfte gegen Krankheit versickert. Das haben wir von jeher dankbar an erkannt. Aber Deutschland muß nicht nur um der Arbeiter willen, sondern auch seiner selbst wegen Sozialpolitik macken. Wir untersckstitzen nickst die Bedeutung des Kapi tals in einer modernen Volkswirtsck-aft, auch nickst das hohe Maß von Intelligenz der Unternehmer, aber wir sagen auch andererseits, es ist ausgeschlossen, daß die deutsche In dustrie im Auslande weiter Vordringen und ihre Position behaupten kann ohne einen intelligenten, schaffenssreudigen Lohnarbeiterstand. Und diesen erhält man dadurch, daß man nur ihn als gleichberechtigten Stand in die Gesellsck)ast einordnet. Und hinsichtlich der öffentlich rechtlichen Stel lung der Arbeiter ist Deutschland gegenüber den meisten modernen Kulturstaaten noch rückständig. Der Referent nxmdet sich dann der Sozialpolitik in den letzten Jahren zu. Von 1890 bis 1895 ist iin Reiche viel Anerkennens wertes geschaffen worden. Dann kam die Aera „Stumm". Dann kamen wieder einige fruchtbare Jahre, denen mit der gleichen Regelmäßigkeit die gegenwärtige Stagnations- Periode folgte. In Preußen hat man während derselben Periode eine „Sozialpolitik" gemacht, die geradezu darauf angelegt war, die Arbeiter zu erbittern. Die preußische Negierung ist gewiß nicht unüberlegten sozialen Experimen ten zugänglich, aber sie zeigt in sozialpolitisck>er Hinsicht viel mehr Verständnis, als das Abgeordnetenhaus. Nach dem Nuhrbergarbeiterstreik hat die Regierung Wort gehalten; die dem preußischen Landtage vorgelegte Berggesetznovelle bedeutete einen respektablen Fortschritt. Der Landtag da gegen hat dieser Novelle eine Gestalt gegeben, die die Berg leute nach dem vorausgegangenen Kampfe empören mußte. Aehnlich ging es mit der Knappsckaftsvovelle. Im Preußi schen Landtage scheint es geradezu Sitte zu werden, daß die sozialpolitischen Vorlagen der Mgierung anstatt in verbesserter, in verschlechterter Form Gesetzeskraft erlangen. Das Referat besckxiftigt sich dann mit dem Schicksale der Frankfurter Kongreßforderungen, von denen bis jetzt noch keine durch die Gesetzgebung in An griff genommen ist. Wohl wurde im vorigen Jahre dem Reichstage ein Gesetzentwurf betreffend die Rechts fähigkeit der B e r u f s v e r e i n e vorgelegt. Wenn dieses Monstrum von Vorlage Gesetz geworden Iväre, hätten jedenfalls die Berussvereine auf die Erwerbung von Rechts fähigkeit verzichtet. Ob auf dem nunmehr vom Grasen Posadowsky angedeuteten Wege, zunächst ein Neichsvereins- gesetz zu schissen und dann im Anschlüsse daran die Ver hältnisse der Berussvereine durch einige ergänzende Be stimmungen zu regeln, etwas Brauchbares geschaffen Vier den kann, muß abgewartet werden. Die Frage der „ Arbeitska m m ern " ist in An griff genommen. Nach den Mitteilungen Posadowskys ist ein Entwurf in der Ausarbeitung begriffen, welche den Bundesregierungen zur Vorberatung vorgelegt u>erden soll. Wie weit die Sach gedstchn ist. ist bis zur Stunde nickst bekannt. Eine Kardinalforderung unserer letzten Tagung war die Sicherung und Erweiterung des Koalitionsr e ch - tes, dahingehend, daß der 8 152 der Neichsgewerbeord- nung nickst nur auf Erlangung besserer, sondern auch auf die Erhaltung bestehender Lohn- und Arbeitsverhältnisse Anwendung findet, und der 8 10-3 dahin zu erweitern sei, daß nicht allein der Mißbrauch des .Koalitionsrechtes unter Strafe gestellt wird, sondern auch die Verhinderung am le gitimen Gebrauch. Wir meinen, daß der berüchtigte Para graph ganz zu beseitigen sei. Er erweist sich in steigendem Maße als ein doppeltes Ausnahmegesetz gegen die Arbeiter. Zunächst wird er fast nie gegen Arbeitgeber angewandt, ob wohl diese durch Materialsperre, gesellsck>aftlich Aeckstung usw. auf ihre Kollegen einen viel stärkeren Druck aiisüben, als streikende Arbeiter gegen Arbeitswillige dieses je tun können. Tann ist die Strafbemessung für ein und das selbe Vergehen, je nachein sie über Streikende oder Ar beitswillige verhängt wird, eine grundverschiedene. Wir verlangen keineswegs für Streikende Ausnahmerechte. Allein dafür reichn die Bestimmungen des Reichsstrafgesctz- buches aus. Wie steht es aber mit der Respektierung des Koali tionsrechtes der Arbeiter seitens vieler Unternehmer? Durch den ß 152 der Neichsgewerbeordnung wird den Arbeitern das Koalitionsreckst cingeräumt, und wenn sic davon Ge brauch machen, werden sie nickst selten dieserhalb von den Unternehmern entlassen. Gegen Sozialdemokraten sind Be strafungen schon massenhaft zu verzeichnen; Unternehmer dagegen gehen straffrei aus. Neuerdings droht dem freien Koalitionsreckst Gefahr in Gewerben, die sowohl arbeitgcber- wie arbeitnehmerseitig gut organisiert sind, dort kommen in neuester Zeit soge nannte Monopolverträge zu stände. Gegenwärtig besteht ein solcher im Chemigraphen- und demnächst auch inr Buchdruckgewerbe. Danach verpflichten sich die Arbeit geber, nur solche Gehilfen einzustellen. Diese Vertrage liaben eine gute Seite zur Bekämpfung der Schmutzkon kurrenz. Tie christlichnationale Arbeiterben>egung müßte aber auf das entschiedenste dagegen protestieren und cvent. die Hilfe der Gesetzgebung anrufen, wenn vermittelst solcher Monopolverträge christlich-nationale Arbeiter in sozial demokratisch Organisationen gezwungen werden sollten. Es muß zum mindesten verlangt werden, daß alle Organi sationen, die gewillt und befähigt sind, in einer solchen Ver- tragsgemcinschaft mitzuwirken, zugelassen werden. „Für die Arbeiter des Staates nnd der Gemeinden" forderte der Frankfurter Kongreß „das uneingeschränkte Organisations- reckst", nickst das Streikreckst. In Bayern und anderen Bun desstaaten existieren solche Organisationen sck>on seit einen: Jahrzehnt. Was dort den Eisenbahn- und Postunterbe amten erlaubt ist, kann das Reich seinen Angestellten nicht dauernd verwehren, ohne der Sozialdemokratie in die Hände zu arbeiten. Bei der Velxmdlung der gegenwärtig schwebenden sozialpolitischen Projekte führt Redner ans: Dem Reick>stage liegen gegentvärtig eine Anzahl meist kleinerer sozialpolitischer Gesetzentwürfe vor. denen, wie verlautet, auch einige bedeutendere Vorlagen folgen sollen. Zur Zeit liegen dem Reichstage vor: G'setzentwurf betr. Hilfskassengesetz, Novelle zum Untcr- stützungswobnsitz, Gesetzentwurf für gesetzt. Regelung der Zigarrenbausindustrie, dann ist ein gemeinsamer Antrag auf gesetzt. Regelung der Heimindustrie eingebracht worden. Tie Negierung schint den letzteren Punkt industrienweise in Angriff nehmen zu (vollen. Hoffentlich folgt der Zi garren- bald die Konfektionsindustrie. Weiter hat der ehe malige Staatssekretär Gras Posadowsky in seiner Rede am 11. April d. I. angekündigt: Regelung der Vereins- und Versammlungsfreiheit, Kodifikation der Sozialversiche rungsgesetzgebung, Nachtruhe der Frauen nach Maßgabe der Berner Konvention, Revision der Bestimmungen über die Sonntagsruhe, zehnstündiger Arbeitstag der Frauen, Wit- wen- und Waiscnversichrung. Bezüglich der Arbeitcrver- schrungsgesetzgebung wird man an: zweckmäßigsten anstatt der Verschmelzung die Vereinfachung zur Forderung er heben. Ter Verschmelzung stehen außerordentliche Schwie rigkeiten und auch Bedenken entgegen. Tie zu befürchtende Verbureankratisierung der Arbeiterversicherung ist der llauptsächlichste Grund gegen die Verschmelzung der drei Versicherungsgesetze. Gegenüber dem Ausbau der Arbeiterversicherung wird immer gesagt, sie mackx'n uns konkurrenzunfähig. Diese Auffassung ist nickst berechtigt. Die heutige Arbeiterversiche- rung erfordert 3 bis 4 Prozent des Lohnes, wodurch im schlimmsten Falle eine Verteuerung der Ware um 14-j. Pro zent eintritt. Und wenn ein Unternehmer dem Arbeiter 1200 bis 1400 Mark Lohn zu gelvährcn hat, so sind weitere 40 Mark, die auf die Arbeiterversicherung entfallen, kaum geeignet, ihm sein Existenzniveau wesentlich herabzudrücken. I Auch den Hinweis auf die internationale Konkurrenz kön nen wir nicht gelten lassen. Gegen Unfall müssen auch in den übrigen modernen Kulturländern die Unternehmer ihre Arbeiter versichern, dafür sind aber auch die Löhne in den auf dem Weltmarkt mit Deutschland hauptsächlich kon kurrierenden Ländern, England und Amerika, durchgängig höl>er, als bei uns. Der z e bn st ü n d i g e M a x i m a l a r b o i t s t a g ist nickst mebr bloß auf die Frauen zu beschränken. Alle ! modernen Knltnrstaaten haben einen gesetzlichen Marimal arbeitstag eingesübrt, und der Zehnstundentag und teil- i weise eine noch kürzere Arbeitszeit besteht schon für den l weitaus größten Teil der deutschen Arbeiter. Die ange- kündigte Witwen- und Waisenversorgung ist bekanntlich im Prinzip durch den Reichstag schon beschlossen. Eine gründliche Ausbesserung der Gehälter der Be amten und Staatsangestellten, insbesondcrs der niedrig entlohnten, ist eine unumgängliche Notwendigkeit. Für das große Heer der P r i v a t b e a m t e n ist eine größei-e Sicherstellung unabtveisbar. Ueber den einzuschla genden Weg sollen die Gesetzgeber sich mit den Organisa tionen der Privatbeamten zu verständigen suchen. — 2lls Aufgaben der nächsten Zeit stellt Referent folgenden Wunschzettel auf, dessen baldige Inangriffnahme der Kongreß fordert: 1. Die Schaffung einer modernen Gesindeordnung. 2. Ein Fremdenreckst ernxstst sich als dringend notwen dig. Hunderttausend» ausländischer Arbeiter in Deutsch land sind der Willkür der Behörden ausgesetzt und erweisen sich dadurch dem Emporsteigen der deutschen Arbeiterschaft hinderlich. W'i Streiks wurde chn mehrfach gedroht, daß. wenn sich Ausländer daran beteiligten, sie ausgewiesen würden. Die ausländischen StreitDrchr sind Millionen deutscher Arbeiter „lästig", ohne daß sie ausgewiesen wer den. Erweisen sie sich aber gegenüber den Unternehmern „lästig", dann ist man bei Streiks mit der Ausweisung schnell bei der.Hand. 3. Bei den sozialen Wahlen ist allgemein das Propor tionalsystem in Anwendung zu bringen wie bei den Wahlen zu den Kausmannsgcricksten. 4. Die Einführung von Handelsinspektorcn muß eben falls mit Nachdruck gefordert werden.