Volltext Seite (XML)
» v Ilch an« >. Li«,- l kitte«. DA ärztlich »te». »er»» e 28 n «thrisit lg. r-.u IltiM. lsd»x äou rviolinstv dors »rLL«. XNö. iron, ein. öge( nur kusik ng«- nein 'such »ra. l«r Nr. Donnerstag den L3. Januar 1V08. 7. J^hrgan-. Ml« NuSnahnik d?5 Eonn-und stirsltaire. »«prrsS, Lienrij l -« 80 4 lohne veslrllgttdi. für Oesirr- lX«8k. Bein o Pnttalillnltcnl.ZettuilgrprelsÜsle <t« K-'.tl. <>U»<4numme« 1« Pi. — "»dnilion« Gne»!e>r>,>i>> »< «lr >>«,» devn täglich nach«, etil, r I Wabhäligiges Tageblatt flr Makrbeit, Recht u. Freiheit > Inserat» werden die N gelvalt. Petltjetl» od deren Baum «U Lk «. Reklame» niit k»Vä dir Zeile berechn., bei Wiederh. bedeut. Uaban >vuchdr»ir»r»t, «et aktiv» »ud «rschäftSftelle, Lr»D>«»' Pillnitzer Ltea?,« 4Ä. — Fernsprecher ktr. IS«. , m»-« 5-,-- stünigl. tloilieteranl Dre5rjen-KIt5ta<t1 5porer- ^cße 5csiÜ55erga5se 5cliu>büctiel' krieipapiei' Poesie- unä lagebücsier 6It)um5 t. psiotogi-. u. Rosste. Eratulatiotisstaileii tür alle Eelegensieiteri e^> AönigtokLiliLi'. ^vi^ellau Majolika lerra cotta i^>5la» u. /Metall l e-r-r-rerrl- Z /^u5li<Zlieli Z>Iei' 51>1 Z lleulieiten in 5alon-, lanr- unä l_ieäer-(sibum5, Zumorirdsts, 5alien, ^otenpapiere eie. empfiehlt ^eilil-ic^ k^055eli, 3 n1ekLl l<ünig-toli2tm-5lf.:: Iel.6310:: Katalog 952115 u.tesnl« Für die Monaie Februar u. Niärz abonniert man aus die ,,-Kächsifche Bolkszeitung" init der täglich?,, Roman- beilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" znm Preis? von 1 so WRIr. (ahne Bestellgeld) durch den Boten ivs Haus 1.4<d Rlli. Oedensanszeichnungcn und Nbgeivrdnele. bin Reichstergsabgcordneter schreibt uns in folgendem Artikel seine Ansichten über die Ordensauszeichnungen von Abgeordneten: Der letzte Sonntag hat einen reichen „Ordenssegen" über den Reichs-- und Landtag ergehen lassen und zwar wurden im Gegensatz zum Vorjahre alle bürgerlichen Par- teien bedacht. Bis hart an die Sozialdemokratie heran flogen die „Kreuze" und die „Vögel". Vielleicht erhält Herr Südekum auch noch einen Schmuck ins Knopfloch, wenn die Eivgeborenenkommission ihre Arbeiten erledigt hat. Dies mal hat man auch das „antinationale" Zentrum bei der Auszeichnung nicht vergessen, sondern es sogar reichlicher bedacht als die Patentpntrioten, die sich Nationalliberale nennen. Das Ordensfest sollte also wohl eine Art Groß- block anbahnen und der Oeffentlichkeit zeigen, daß die Ne gierung dein Zentrum entgegenkommt. Es ist nun bemerkenswert, wie die beiden Präsidien im Reichstage und Landtage Ordensauszeichnungen erbalten haben, nur Vizepräsident Dr. Paasche ging leer ans, Uxihrend sein Partner, Kriegsminister v. Eine m, eins hohe Auszeichnung bekam, und auch Paaschcs parlamen tarischer Gegner, der Abgeordnete Lattmann, einen Orden erhielt. Auf der anderen Seite muß man sich wundern, wie der bayerische .Kam nerherr und Reichsfreiherr v. Thllne- seid (Zentrum), der unseres Wissens eine ganze Anzahl von Schlössern und großen Gütern fein eigen nennen darf, im .Reichsanzeiger" als „Gutsbesitzer" läuft und daß dem entsprechend er einen Orden erhielt, dem in Preußen kein Subalternbeamte'- enigehen darf. Herr Bassermann da- gegen hat eine hohe Auszeichnung erhalten und sonnt sich im Glanze dieses Sternes und Kreuzes Manch anderer ist empört, daß zu ihm kein .Zögert geflogen" kam und in sein Knopfloch sieb niederließ. Das drückt uns die Feder in die Hand zu einigen allgemeine:' Bemerkungen über die Ordensam'zeichnungen der Abgeordneten. Es wl d schtver fallen, hierüber vrsie Uebereinstimmnng zu erzielen, da es sich zum größten Teile um eine Ge schmackssache handelt und man bekanntlich über den Ge schmack nicht streiten soll. Die einen sehen Ordensanszeich- nungen als das höchste Glück an, das ihnen zuteil nvrden kann; andere spotten jahrelang über diese Dinge, bis sie auch einen Orden erhalten und dann überglücklich sind: nur ein geringer Teil folgt Hansjakob, der den Orden ablehnte, nachdem man ihm diesen schon zugesendet hatte. Im Privat leben kann es auch jeder halten, wie er will; ein wenig anders ist es beim Abgeordneten. Selbstverständlich schei den ans unserer Betrachtung auch jene Abgeordnete ans, die als Beamte einen Orden erhalten, nun einmal an der „Reihe" sind und ihrem „Schicksal" nicht entgehen können. Wir meinen vielmehr die rein „parlamentarischen Orden", die erst unter dem Fürsten Bülow zahlreich ver- liehen werden und die keinen anderen Grund haben, als die Tätigkeit des Dekorierten im Reichstage. Kegen eine solche „Anszeichnnng" nun lassen sich doch recht erhebliche Bedenken ins Feld führen, und zwar solche prinzipieller Art. Wir sind der Ansicht, daß Parlameni nnb Negierung sich in den Fragen der Gesetzgebung Poll- kommen gleichberechtigt gegeniiberstchen: kein Teil hat dem anderen ettvas borzuschreiben, kein Teil kann den anderen „anszeichnen". Wenn nun trotz dieser ans der Reichsver fassung bernhenden Anschauung der Reichskanzler einen Teil der Abgeordneten zur Ordenkanszeichnnng vorschlägt so stimmt daS nicht nicht ganz mit dem Geiste der Reichs- Verfassung überein: der?lhgeordnetc erhält damit ein Ge schenk, ein Entgegenkommen, eine Dekoration von einer Seite, die ihm nicht übergeordnet ist. Nach unserer Auffassung sollten daher auch Abgeordnete solche parlamentarische Orden gar nicht annehmen oder aber es sollte die Reichsverfassung eine Ergänzung erhalten. Wenn ein Abgeordneter ein Staatsamt annimmt oder in ein höheres Amt aufrückt, so muß er sich mit Recht einer Neuwahl unterziehen: seine Wähler sollen entscheiden, ob sie noch Vertrauen zu ihm haben. Bei Beamten-Abgeord» rieten kann diese Bestimmung sehr hart wirken, zumal jeder Wähler weiß, daß der Landrichter auch einmal Landgerichts rat und vielleicht Oberlandesgerichtsrat wird. Aber trotz dem findet die Nemvahl statt. Wäre es nun nicht auch an gezeigt, eine solche vorzuschreiben, für den Fall, daß ein Abgeordneter einen Orden annimmt? Die Verleihung eines Ordens kanii einen Abgeordneten weit mehr in Abhängig keit von der Negierung bringen als das Aufrücken eines Beamten in eine höhere Stellung. Man will sogar im Par lamente schon Beobachtungen gemacht haben, daß dekorierte Abgeordnete vor und nach der Auszeichnung ganz besonders „gouvernemental" waren. Selbstverständlich gilt dies nicht für alle und braucht nicht für alle zu gelten. Aber die Vor schrift einer Nemvahl für den Fall einer Ordensverleihung würde doch sehr heilsam wirken. Geht es in dem bisherigen Tempo der Ordensverleihung an Abgeordnete weiter, so bat der Reichstag bald zwei große Gruppen von Abgeord neten: geschmückte und ungezierte. Wir aber sind der An sicht, daß es im Wesen des Abgeordneten liegt, daß er nur eine Auszeichnung erhalten kann: das Vertrauen seinerWähler! Ihnen verdankt er sein Mandat, ohne sie bedeutet er nichts. Wer diese Auszeichnung erhält, der kann sich rühmen. Wir wollen ohne »netteres zugeben, daß man auch eine andere Ansicht über das Ordenswesen haben kann und wollen jenen nicht verdammen, der einen Orden erhielt. Wer aber der Sache auf den Grund geht, der wird finden, daß unsere Auffassung doch recht viele gute Seiten hat und der »netteren Erwägung »vert ist. Es ist ganz selbstverständ lich, daß die Auszeichnung von sechs Zentrumsabgeordneten auf die Haltung der Fraktion auch gar keinen Einfluß aus, übt und daß der Reichskanzler sich verrechnet, »venu er auf politische»» Dank spekuliert hak. DerMürer' Der Reichstag erledigte am Dienstag die l. Leimig des Gesetzentwurfes über die Funkentelegrapc-ie, der nach kurzen Bemerkungen, darunter auch einer Befürwortung d» S Zentrumsabgeordneten Schneider, an eine Kommission ver- wiesen wurde. Der MajeslätsbeleidigimgSgeietzentrvui s wurde in 2. Lesimg ztemlich rasch erledigend die Beschlüsse de; Kominffsion angenommen, wonach dieser Paragraph nur angewendel werden soll, wenn die Absicht und lleberleauug der Majestäts- beleiüigung vorliegt. Auch kann die Minde/tiNase aus rimn Monatherabgesetztwerden. Die Soziale mokraiiebl aurrogted'.e Aufhebung sämtlicher Bestinunungen über die MajeNätc-- beleidigungen. Die Zentruinsabgeordnctcn Roeren und Wellstein brachten die Fortschritte des Gesetzentwurfes und der Kommissionsbeschlüsse ins, richtige Lick» und baten um Annahme derselben. Der Gesetzentwurf wurde auch schließlich gegen die Stimmen der SozialdemotrMeu angenommen. Das HauS trat bann noch in die Lesung des Scheck- gesetzentwurfeS ein, wobei der Zentrunisakgeordnete Nacken in längerer Rede sich freundlich zu dem Gesetzentwurfs sl.ll-e und die baldige Einführung des Postschecks forderte, st. Berlin. 85. Sitzung von, 21. Ja,war Il>08. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes betr Funkeiitele- gr « phte steht auf der Tagesordnung. Staatssekretär Krätke: Der Entwurf bringt daS Staats monopol für di« Anlegung von Stationen der Funkenielegraphie; er empfehle dessen Annahme. Ang. Euer, (kons.) stimmt dem Entwürfe z:>. Ava. Schneider (Z-aitr.) hält den Entwurf für eme ge eignete Grundlage. Wir suchen erst am Anfänge de, Entwicklung der Funlentelcgraphle. Redner bvhandell die Frage eingehend und wünscht zur Klärung der Frage eine Kominisston-rberalmig, Der KominissionSberatung stimmen zu: Abg. Funck mail.) und Delbrück (Freis. Der). DaS Haus beschließt die KonuniliioiiSbcraluiig. E« folgt di, zweite Leimig des Maje stärk beleidig ung»- gesetzes. Der Ei twurf lautet: Für die Verfolgung und Bestrafung der in den Paragraphen 95, V7. S9, lol des Strafgesetzbuches be- zeichneten Vergehen gelten nachstehende Vorschriften: Die Belei digung ist nur dann auf Grund der Paragraphen 95, 97, 99, tOI strafbar, wenn sie böswillig und mit Vorbedackt begangen wird. Die Verfolgung tritt, sofern die Beleidigung nicht öffentlich be gangen ist, mir mit Genehmigung der LandcSjustizverwaltniig ein. Für den Bereich der MilltärstrafflerichtSbarkkit ist nur in Friedens- Seiten die Genehmigung erforderlich und steht deren Erteilung der Militärjustiznerwaltung zu. Die Verfolgung vc.jährt in e. Mo naten. 5Zst die Strafbarleit nach Absatz 2 ausgeschlossen, so finden die Vorschriften des IS. Abschnittes de» Strafgesetzbuches An wendung. Die K'mmlssion hat beschlossen: «Für die Veifolgnng und Bestrafung der in den §8 95 i-7, S und lvl des LtiafgesivMiched bezeichnelen Vergehen gelten uachstehei.be Vorschriften: Die Be leidigung ist nur dann auf Grurzd der 88 07- «Ol strafbar, wenn sie in der «Absicht der Ehrverlctzgng böswillig und mit Uebux- legung begangen wird. Sind in den Fallen der 88 05, 97, 99, lvl mildernde Umstände vorhanden, so kau» die «etäugnikstrafe oder die Festungshaft bi« auf eine Woche ermäßigt weiden. Im Falle de« 8 Ov kann neben der Gefängnisstrafe auf Venust der bekleideten öffentlichen Bemter erkann: weiden. Die Verfolgung verjährt in 6 Monaten. Ist die Strafborteit nach Absatz 2 auS- geschiosscn, so finden die Vorschriften deö 14. Üvsch.alles deS Stroi- gesitzbuche« Anwendung/ Abg Roeren (Zenlr.) ist von dem Beschluß der Kommisst n nicht »ll^usehr erbaut Die Kommisstonsaniräge enthalte« nur »u viele dehnbare Begnffe Der größte Fortschritt ist die Herab setzung de« Eirafmindestmoßcs auf eine Woche. Praktisch har ei wenig Bedeutung, wenn der Monarch i-ie allgemeinen BeieidigungS- bestimmungen noch für sich nr Anspruch nehmen kann. Auf «b- eikennung der durch öffentliche Wahlen erlangten Würde kann nicht mehr erkannt werden. Unter den gegebenen Umständen sei nicht mehr zu erreichen gewesen und er biite um Annahme des LruwmstS in der Fassung der Kommissionsbeschlüsse. Abg. B r u » st e r in a n n (Reichsp.j: Meine Partei stiw.i»: den KommisstonSbeschlüfsen zu, wenn diese auch über den Entwurf hinausgehen. Hoffentlich nehmen nun die Prozesse wegen Ma,e- stätsbcleidigung ab. Abg. Heine sSozd.) beantragt Aufhebung der Bestimmungen über die MajestälSbeleidigung. Wir haben schon seit Jahren diese Aufhebung beantragt und wiederholen dies. Redner bringt den bekannten KönigSderger Prozeß zur Sprache, wo ein Gericht einen sozialdemokratischen Redakteur zu Id Monaten Gefängnis verur teilte, wegen eines Artikels über Preußens Erniedrigung ES habe sich zu 19/2l in dem Artikel um rein Historisch« Darlegungen ge handelt. Staatssekretär Ni eberding verteidigt da» Vorgehen des Gerichtes in Königsberg. Abg Osann (natl.l: Das Gericht hat angenommen, daß der Artikel mit der .Schandsäule in Memel" sich gegen die Majestät richtete. Man kann verschiedener Ansicht sein, ob es klug wa». diesen Prozeß anzustrengen. Die Sozialdemokraten gehen über die Grenzen der historischen Kritik hinaus! Die Tendenz des Ar tikels war, die Leute zu beleidigen, die an der Denkmalsenthüllung teilnahmen und das war auch der Kaiser. (Lebhafter Protest links.) Abg Graes (W. Verg.): Wenn die Sozialdemokratie die Abichaffung des MajestätsbeieidigungSparagraphen fordert, so muß sie ihn sofort wieder einführen, wenn der ZulunftSstaat kommt: das fordert zuerst Herr Bebel. (Sehr gut!- Wir stimmen dea KoinmtsflonSbeschlüssen zu. Äbg. Dr. Müller-Meiningen (Freis. Volksp) empfi h't Sn« nähme der Komintsstonsbeschlüsse. Der Freisinn sei in der Kom mission geneigt gewesen, die MajestälSbeleidigung «och mear eu:- zuschränken. Die historische K itik müsse ni rn tuustchst frei iasi.m In England sei man hierin recht trei. «bg. Wagner skons.): Wir stimmen dem Kommrsfiour- deschlusse bet, obwohl einige Kollegen Bedenken haben, ob die Krsne noch genügend geschützt ist. Unser Volk möge noch reegt drei vom englischen lernen, so daß die MujestälSoeleidtgungSproiesse vk!» schwinden. (Beitall rechts.) Abg. Wellst ein (Zenlr ) erklält sich namens des Zentrums ge.ien den sozialdemokratischen Antrag; dieser sei ein aller bekar.r.ier. Die Lozieildemokiaien beklagen sich stets gegen dre Auslegung des Gesetzes, lv-.lches sie für salsch halten; gut, dann dürfen sic sich drn Bnbesserungrn des Gesetzes nicht e«tgegenstellen. siüebr gut!) Ge;ien eine tendenziöse Rechtssprechung gibt es keine Riegel, -wer ich vertraue unicrrm Ri«le>stand, d«ß er gerecht urteil«. Redner legt die Fortschritte des EesetzeS dar. Ehrsurcht«-. erst Hungen sind nicht mehr strafbar. (Beifall.) Abg. Heine (Sozd > geht nochmals auf das KönigSderger Urteil ein. Wir können die freieste» Bestimmungen h«ben und doch die verkehrteste Praxis. (Beifall.) Staatssekretär Nieberding protestiert, daß man schwe bende Prozesse hier bespreche Die Revision könnte auch Erfolg haben; dann werd« da« 8rteil der unabhängigen Richter beein flußt durch solche Besprechungen im Reichstage. Der Konigs- dergcr Gerichtshof habe nicht ans Schleichwegen gearbeitet. Abg. Roeren (Zentr.): Der Freisinn habe In der Kommission gegen seinen (des Zentrum?) Antrag gestimmt: er habe den An trag gestellt, die beschimpfende Form i» daS Gesetz aufznnehmen: aber der Freisinn habe dies adgclehnt. (Sehr gut!) Wie man au» einer historischen Kritik eine MajestälSbeleidigung habe machen können, ist mir unbegreiflich; eine solche Auslegung sei gegen den Sinn und den Wortlaut des Gesetze». iSehr richtig!) Die Kommissionsanlräge enthielten wesentliche Verbesserungen. (Beifall., Nach kurzen Bemerkungen der Abg. Gräfe und Heine wird der sozialdemokratische Antrag gegen die Glimmen der An tragsteller und des Abg. N e u in a n » - H »fe r (Freis. Verg.) ab- gelehnt und der KommissionSantrag angenommen. ES folgt die i. Lesung des Schcckgcsctzes. Abg. Nacke n (Zentrum): Als zu Beginn der vorigen Tagung mein FrastionSloilege Professor Faßbender in Verbindung mit meinen politischen Freunden einen Initiativantrag eindrachle: »Tie Vcrbnndelen Regierungen zu ersuchen, möglichst bald eine Gesetzcsvorlage zu mache», durch welche eine Regelung des Scheck Verkehrs erfolgt, ein Antrag, den er dann im Mai folgenden Jahres im Vereine mit einer größeren Zahl von Herren au» der konscrvaliocn, der nationallibcralcn und unserer Fraktion au» Drucksache Nr. 899 erneuerte, geschah dies in der lleberzcuguug. daß die gesetzliche Regelung des Scheckverfahrens der beste Weg zur Einbürgerung des Scheckwesens bei der deutschen Bevölkerung ist. Auch die verbündeten Regierungen haben schon einmal den Versuch gemacht, dem auch auS wirtschaftlichen Kreisen hervorge tretenen Wunsche nach Erlaß eines ScheckgesctzcS Rechnung zu tragen, indem sie bereits 1892 einen Scyeckgesetzentwurf bereits dein Reichstage vorlegte» in der Ueberzeugung, daß auf diesem Wege mancherlei Bedenken, namentlich bei den kleineren und mittleren Gewerbetreibenden ausgerünntt werden könnten, die der Ausbretliing des Schecks entgcgenstehcn. Denn c» ist zweifelsohne richtig, daß gerade der kleine Mann sich scheut, rin Papier an zahIimgSstatt anzunchmen, wenn nicht Hinreichende tzcsetzltche Unter lagen gegeben sind. Ich darf wohl darauf Hinweisen, daß unter den kauimännischen Organisationen der K. K. V. einer der ersten gewesen ist. der in dieser Frage mit trefflichen Darlegungen an den Reichstag herangi-tretc» ist. und seine mahnende Stimme er hoben hat in Petitionen vom Jahre >901 und 1908. Die» ge schah ungefähr zu einer Zeit, als selbst der Ausschuß des deutschen Handelslager noch auf dem Standpunkte stand, »daß er die Ord nung deö Scheckverkehrs zwar für eine der Aufgaben halte, denen die deutsche Gesetzgebung sich werde unterziehen müssen, allein nicht glaube, daß da» Eingreifen der Gesetzgebung ein so dr.ngen«