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Rr. S48. Sonnabend, den LS. Oktober IS04. 3. Jahrgang. Lr chii»! täalicki «achm. mit AuSiiabwr der Sonn-»ind «zesitaae Vikiirljübrl. I Mk SU Pf. ohnc «cslellgrld Bei nutzer deutsch, n Posinnl^alilii U Uc>a>»üSl»>iKI Einzrii.nmn.crwPs Redaklions Lrrcchsli iide: II IS Uhr. Unabhängige; lageblan für lvsdrdeti. ftecbi u. freibeil. Inserate werden die « ^e>rn»ene Peiit^eile oder deren Rau n mit IS Pf. berechnet, bei L>iede>twUin,j deden'ender Nadntl. Piichdrutterei, Redaktion und Utefchaftostelli: reeSdeu, Pillnitzrr Liraf,e IS. — ,^ernipr»chcr Auii I Ar. I »'>K. Friedrich der Wrohe und die kath. Kirche. Es ist eine bekannte Tatsache, daß sich der Evangelische Bund in seinen Versammlungen grundsätzlich nur mit katho lischen Angelegenheiten befaßt. Einen tvahrhaft evan gelischen Christen mnß das merkwürdig anmuten, da er weiß, daß das protestantische Kirchengebäude selbst wohl einer gründlichen Ausbesserung unterworfen werden müßte. Die Herren vom Evangelischen Bunde sind jedoch anderer Ansicht und vermeinen, daß die weltlichen Negierungen das ktzebäude hinreichend stützen, außerdem glauben sie, in dem ,.Haß gegen Rom" und der Furcht vor der „ultramontaneil Gefahr" den nötigen Kitt zu besitzen, nin die Nisse und Spalten auszubessern. In der letzten Versammlung des Evangelischen Bundes, die »or einiger Zeit in Dresden stattfand, mußte Fried rich der Große als Eideshelfer für den Evangelischen Bund ans de». Plan erscheinen. Ein Herr Pastor Tr. H c q e in a n hat über das Thema „Friedrich der Große und die katholische Kirche" tiefgründige Studien gemacht und gab deren Ergebnis in der Versammlung znm Besten. Die Studien haben den geistreichen Geschichtsforscher zu der Entdeckung geführt, daß Friedrich nicht so ein „Höllen braten" war, als welchen ihn die Ultramontanen hinstellen wollen, und daß er sich als ein besserer Christ als manches „helleuchtende nltramontane Kirchenlicht" erwiesen habe. Wann und wo die bösen Ultramontanen Friedrich den Großen als einen „Höllenbraten" hingestellt haben und weläfeo die „helleuchtenden Kirchenlichter" gewesen sind, denen der König den Rang im Christentnine streitig ge macht hat, verschweigt der sckmrfe Geschichtsforscher wohl weislich. Wenn der Evangelische Bund den „Freigeist" Friedrich den Großen als „gotteSglänbig" bezeichnet und ihn als einen der Leinigen betrachtet, so beweist das nur zur Evidenz, was wir 'o oft behauptet haben, daß im Kreise des Evangelischen Bundes jede Glanbensschattiernng bis zum Deismus — die T r thodorie a u s geno m in e n — Nanm hat. Friedrich der Große verachtete als Freigeist jede Reli gionspartei »mso mehr, als er sah, wie sich Reformierte und Lutheraner untereinander katzbalgten und daneben der Rationalismus kräftig ins Kraut schoß. Wie eingehend sich der Herr Pfarrer nnt der Geschichts forschung befaßt hat, geht schon daraus hervor, das; er den Grundsatz: wer die Macht hat, hat auch die Religion seiner Untertanen zu bestimmen, welcher bekanntlich mit der Re formation anfkam, einen „r e i ch s r e ch t l i ch e n" nannte. Saß Friedrich der Große mit diesem Grundsätze gebrochen bat, scheint der Herr dem großen Könige als ein besonderes Verdienst anzurechncn. Die Bnndesbrüder können versichert sein, daß die Toleranz des Königs gegen die Katholiken nicht größer war, als die ihrige, und das; er den Katholiken Schlesiens und Polens die Segnungen des Protestantismus mit seinem Krückstock wohl beigebracht hätte, wenn er nicht ein Freigeist, sondern ein in der Wolle gefärbter Lutheraner gewesen wäre und nur gewußt hätte, in welch protestantische Hände er die verirrten katholischen Schäflein hätte treiben sollen. Wenn der König der katholischen Kirche nicht freundlich gegenüberstand, so kam dies nicht etwa daher, daß er in ihr seinen Feind erblickte, sondern weil er von Jugend auf ge wöhnt war, diese Kirche durch die von Luther konstruierte Brille anznschanen, wie es noch jetzt die Herren Bnndes- pastoren zu tun gewöhnt sind. Daß durch diese Brille die katholische Kirche und ihre Einrichtungen nur als Zerrbilder erscheinen, ist wohl selbstverständlich. Nach dem Herrn Pfarrer weiß jeder genaue Beobachter des öffentlichen Lebens, wie schivcr dem modernen preußisch-deutschen Staate die Aufgabe wird, zwischen zwei Religionen zu vermitteln. Das tiefe Studium Friedrichs des Großen scheint dem Herrn keine Zeit gelassen zu haben, einen Blick in die Ver fassungen Preußen-Deutschlands zu tun. Ta würde er die Grundlagen finden, wie sich der Staat den Religionsge- mcinden gegenüber zu verhalten hat. Daß er die „Ver mittlerrolle" spielen soll, davon steht nichts in den Ver fassungen. Wenn der Herr mal nach den Niederlanden hin über schauen wollte, würde ihm die Auflösung des Rätsels, wie verschiedene Religionsgemeinschaften neben einander friedlich leben können, werden. Das würde jedoch dem Evan gelischen Bunde gegen den Strich geben. Wir erwarteten umsonst, auch die Anschauung des Red ners über das Wohlwollen, das Friedrich der Große den Jesuiten znwandte, zu hören. Das; er der einzige Monarch war, der die Jesuiten, die Gottseibeiuns des Evangelischen Bundes, in seinen Staaten schlitzte und wirken ließ, scheint der Herr im Eifer der Geschichtsforschung ganz übersehen zu haben. Die „Sächs. Volksztg." wird am Sonntag in einem eigenen Artikel die Stellung Friedrichs des Große n zu den I e snit e n ausführlich behandeln. Znm Schluß wollen wir bemerken, daß es bekanntlich eine zweifache Geschichtsforschung gibt, eine objektive und eine subjektive. Die letztere, die ja die begnemere ist, weil man dabei die geschichtlichen Erscheinungen nach seinem Ge schmack modeln kann, scheint der Herr Doktor bei seinem Thema „Friedrich der Große und die katholische Kirche" ge wählt zu haben. Polnische Nunds nair. Tonis l Das Metzer protestantische Kviisistoriniii hielt kürz lieh eine Sitzung ab, in der es unter anderen zu der F-a- mecker Friedhofsfrage Stellung nahm. Bekanntlich bestimmt das in Elsaß-Lothringen in Geltung befindliche Prairial- dekret, daß iu Orten, wo mehrere Konfessionen vorhanden sind, d. h. nach Auslegung der reichsländischen Regierung, für jede Neligionsgemeinscliast eine besondere Abteilung auf dem Friedbofe zu errichten ist. Das Konsistorium sprach nun die Hoffnung ans, daß in Bälde die „antidilnvianische Bestimmung" ausgehoben werde und zwar im Hinblick darauf, daß dies in Frankreich schon längst geschehen sei. In Frankreich ist tatsächlich Artikel 15 des Prairialdekrets durch Gesetz vom 14. November 1881 a n f gehobe n wor den. Es ist in Frankreich seither auch noch manches andere aufgehoben worden, was zu gunsten der Kirche war. Ge rade im Hinblick auf dieses „Aufheben von Gesetzen" zu un- gunsten der Kirche bat Papst Leo XIII. erklärt, die katho lische Kirche genieße in Deutschland größere Freiheit als in manchen anderen Ländern. Soll es jetzt anders werden und bei uns nach französischem Muster gewirtschaftet ,»er den k Wenn das Konsistorium ferner behauptet, ans Luxem burg werde gemeldet, daß dort von der katholischen Geist lichkeit keine Schwierigkeiten wegen der interkonsessionellen Friedböfe gemacht werden, so müßte es dies von Fall zu Fall beweisen. Tie sranzösischen Gesetze bestehen nun ein mal zu Recht in Elsaß-Lothringen. Was an ihnen den Herren vom protestantischen Konsistorium nicht paßt, soll einfach aufgehoben werden, aber die vom Papst niemals an erkannten uvkwlc-x onpunig»«-*. wonach in Metz immer noch keine öffentliche Prozession abgehalten werden darf, es einem auswärtigen Priester nicht erlaubt ist, ohne Genehmi gung des Ministeriums in den Reichslanden ein Hochamt zu halten und andere die Freiheit der Kirche in unerträglicher Weise hemmende wirklich „antadiluvianischen Bestimmun gen" sollen natürlich bestehen bleiben! Eine scharfe Antwort hat die Kammer der Standes herren in Württemberg gegenüber den schweren Beschimp fungen des sozialdemokratischen Abgeordneten Keil in öffentlicher Bersammlnng gegeben: der Staatsanwalt suchte bekanntlich die Erlaubnis zur Stellung eines Strafantrags nach-, die Kammer aber beschloß, daß sie es „ unter ihrer W ü r d e" halte, diesen Strafantrag zu stellen, da diese Be leidigung auch nur ein Glied in der Kette zahlreicher ande rer Beleidigungen der Kammer sei. Eine bessere Antwort hätte aus die wüste Hetze im verflossenen Sommer nicht er folgen können! Allerlei aus der Praxis der Fachschiilanssicht. Ge mäß einer Verordnung des hessischen Schnlministerinms haben die Bestimmungen bezüglich der Schnlstrafen eine Änderung erfahren, indem als Strafen nur noch „Verweis und Arrest", letzterer bis zu einer Dauer von 12 Stunden, über unbotmäßige Schüler verhängt werden dürfen. Die körperliche Züchtigung kommt in Wegfall. Während die heilige Schrift und die tägliche Erfahrung sagt, das; man ohne die Rute nicht auskommen kann, will man in Hessen andere Wege geben: ist das Schnliuiuisleriuiu daselbst mit der be kannte» Blindheit geschlagen? Aber noch etwas Besseres kommt aus P r e u ß e n. Das „Strehleuer Kreisblatt" bringt folgende Bekanntmachung des Landtages: „Miß handlungen von Schulkindern. Die Polizeiverwaltnng liier sowie die Ortspolizeibehörden ersuche ich iu höherem Aufträge, etwaige dort eingehende Strafanzeigen gegen Leluer wegen Mißhandlung von Schulkindern sofort ohne vorherige Erörterung des Sachverhaltes der königlichen Staatsanwaltschaft vorzulegen." Auch aus dem Kreise Müusterberg - Nimptscb wird das Vorhandensein einer gleichen, in der Form noch schärferen Verfügung gemeldet. Gewiß sind Mißhandlungen der Schulkinder zu ahnden: aber ist dieser Schritt geboten? Er liegt jedenfalls nicht im Inter Heinrich II. der Heilige in der Legende. Daß eine so kraftvolle Persönlichkeit, wie die des deilt- 'chen Kaisers Heinrich II.. dem die Kirche ob seiner Ver dienste um die Ausbreitung des Christentums wie um die iuuere Kircheureform durch Unterstützung der von Cluny ausgehenden Bestrebungen die Ehre der Altäre zugewiesen bat, nach seinem Tode Gegenstand der verherrlichenden Le genden geworden ist, hat für denjenigen, welcher die dies bezügliche Geistesrichtung des Mittelalters kennt, nichts Ueberraschendes. Aber z» beklagen ist es, daß solche Le genden später weit über das Mittelalter hinaus, selbst bis in die Gegenwart herein, als geschichtliche Wirklichkeiten an gesehen wurden und werden. Das ist deshalb beklagens wert, weil eine übelwollende, gehässige Kritik der katholi schen Kirche gerade an solchen Traditionen den Hebel ansetzt, um für Mißgriffe mittelalterlicher Chronisten und ihrer späteren unkritischen Ab- und Ausschrciber die Kirche und ihr Lehramt haftbar zu machen. Es ist noch nicht lange her, da druckten sozialdemokrati sche Blätter mit viel Behagen die Heinrich II. betreffenden Ausführungen ans Giescbrechts deutschen Kaisergeschichte ab. Da konnte man dann das alte Mätzchen wieder lesen i»it den cntspreclft?nden Seitenhieben auf die Unwissenheit des mittelalterlichen Klerus, der Kaiser habe in der Messe für die Verstorbenen im bischöflichen Meßbuch in der Ora tio» bei den knmulaium kumulru umciuo die Silbe kn gestrichen und der Bischof Meinwerk von Paderborn habe dann ruhig die so verstümmelten Worte inulorum mulu- ,-nm«,im «Maulesel) gesungen. Die Anekdote ist enthalten in der ans der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts stam menden Lebensbeschreibung des Bischofs Meinwerk von Paderborn, also ans einer Zeit, wo die Legende um die Person des am 13. Juli 1024, fast 2^ Jahrhunderte früher verstorbenen Kaisers bereits ihre Sagenguirlande gewun den hatte. Daß die Anekdote den Stempel der Erfindung an der Stirn trägt, liegt bei näherer Erkenntnis des Cl-a- raktcrs Heinrichs auf der Hand und ergibt sich zudem aus den Angaben des Zeitgenossen Heinrichs, des Merseburger Bischofs Tbietmar «gestorben 1019) über die Art und Weise, wie der Kaiser die Kirchenfeste beging. Es ist sehr zu begrüßen, daß die neue Sammlung illustrierter Heiligenleben, die soeben im Verlage der Kösel- schen Buchhandlung zu erscheinen begonnen und die sich durch die beiden vorliegenden Bände „Angnslin" von Bi schof Egger-St. Gallen und „Heinrich II." Von H. Günther vortrefilich eingeführt, diesen Legenden energisch zu Leibe geht und sie als das ausührt, was sie sind, statt wie eine jüngst noch erschienene Heinrich-Biographie den anssicbts losen Versuch zu unternehmen, „mit den Grundsätzen einer gerechte» historischen Kritik" <!) die Legenden als geschickt liche Wahrheiten erweisen zu wollen. Am bekanntesten ist ohne Zweifel die Heinrich Knni gundis-Legeude von der Josephsel-e des Kanerpaares. Aber die schon 1899 erschienene Lebensbeschreibung Heinricks II. von dem Jesuiten Ä. Zimmermaun bat diese Legende weg gelassen, und ihr Verfasser bemerkt im Vorwort in nickt mißznverstehender Weise: „Da wir nur historisch verbürgte Tatsachen bringen wollten, so mußten einige spätere Legenden, welche man cher Leser wohl ungern vermißt .übergangen werden. Die historisch beglaubigten Tugenden Heinrichs sind so beden tend, das; er durch diese Weglassung nichts verliert." Die Legende dieser jungfräulichen Ehe taucht zuerst ans zu Anfang des 12. Jahrhunderts, also erst 200 Jahre nach des Kaisers Tod, bei Abt Ekkehard von Aura und dem Mönch Leo von Montekassino, aber bei beiden mit der Be merkung. daß man „das erzähle": „cm «>i>" würde man heutzutage sagen «nt mnlti tc-utunlnv und kc-itni-, wie es in den Onellen heißt, vgl. Günter a. a. O. S. 80 und 95 Note 148). Zwei Menschenalter später weis; der Biograph Adelbert die Sache als ganz bestimmt und jetzt nimmt die Sage jenen herben und bizarren, einem „Heiligen" nicht gerade wohlanstehenden Zug an: der Ver dacht des Kaisers gegen die Treue seiner Fra», deren bru tale Mißhandlung und schließlich wunderbare Rechtferti gung durch die Feuerprobe des Wandelns über glühende Pflugscharen. Noch später wächst sich die Sage zu einem richtigen „Klostcrroman" aus, in dem der Teufel selbst eine Rolle spielt. Schon das späte Erscheinen der Sage und ihre Ausge staltung beweist ihren Sagcncharakter. Man hat auch sonst noch hingewiesen auf die oft angeführte Urkundenformel, wonach Heinrich Kirchen und Klöster bedenkt „zum Heil sei ner Seele und für den Bestand des Reiches und das Wohl ergehen der Gattin und des königlichen Sprossen". Jedoch ist damit nichts zu beweisen, da den betreffenden Urkunden, wie heute umsteht, karolingische Formulare zu gründe lagen. Indes fehlt es nickt au andere» schwerwiegenden Mo menten: Vorab die Zeitgenossen wissen nichts von der Le- j geude, weder von der Josephsehe noch von der Feuerprobe, l Ter 1019 verstorbene Tbietmar von Merseburg hätte sich I diele Erzählung, die 1018 gespielt haben soll, sicker nicht entgehen lassen, um so mehr, da er den König anläßlich der Stiftung des Bamberger Bistums 1007 sage» läßt, er habe Christus znm Erben eingesetzt, da er dock keine Hossnnug ans Nachtommensckast haben dürfe. Auch die Mönche von Cinttu wisten 20 Jahre nach des .Kaisers Tod nichts von der Josepb-sebe. Sodann ist zu berücksichtigen, das; diese Er zählnug von Verdächtigung der ehelichen Treue und nach Hermen Feuerprobe nicht allein von Knniguudis erzählt wird, sondern auch von der Gemahlin Karls des Dicken. Es bandelt sich eben um einen wohl durch die Tristansage aufgekommenen und in der gerade im 12. »nd 13. Jahr hundert weit verbreiteten Aierinslegende enthaltenen Modestoss. Ei» anderer Modestoss, der bei den mittelalterlichen Kriegshelden wiederkehrt, ist der, das; in den Schlachten, in denen sie mitkämpse», der Sieg entschieden wird durch das direkte Eingreifen Gottes und seiner Heiligen. Auch die Heinrick,legende weis; von ihrem Helden zu erzählen, daß ihm in de» Kämpfen gegen die Polen die heiligen Märtyrer Laurentius, Georg »nd Adrian nebst einem wasfendränen- den Engel erschienen seien, wie sie vor seinen Truppen ein herzogen und die feindliche» Heerhansen in die Flucht schlugen. Auch an Wundern ist die Heinrich-Legende nicht arm, es handelt sich aber lediglich »in Erzeugnisse mittelalter licher Mönchs-Phantasie, die auch sonst recht oft von anderen Heiligen erzählt werden: denn Heinrichs Zeitgenosse Tlnet- mar und nach ibm Adalbold wisse» nichts von solchen Din gen. Heinrichs Bedeutung tut das keinen Eintrag. Treffend bemerkt Günter <a. a. O. S. 92): „Heinrich ist kein Wnnderheiligcr. und so ist es auch nicht der Wundernimbns, der ilm schon früh zum Mittel punkt eines verbreiteten Kultus auch außerhalb Bam bergs, am Oberrhein und in Sachsen werden ließ, sondern sei» historisckk's Verdienst um Kirche und Kirchen. Basel. Straßburg und Merseburg waren wie Bamberg dem Hei ligen um seiner hervorragenden Für'orge willen in be sonderem Maße verpflichtet."