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Sächsische Volkszeitung : 23.06.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-06-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192106238
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19210623
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19210623
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1921
-
Monat
1921-06
- Tag 1921-06-23
-
Monat
1921-06
-
Jahr
1921
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 23.06.1921
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U. L42 Fernsprecher: irdakti«« 32723 - Grschästastelle 32722 Postseber^Äonto: Dresden Ne. 14787 SIMM v o lfsmiun Donnerstag, 23. Juni 1921 Redaktto« «nd Geschäftsstelle: Dresden-A. 1«, Lroibeinstraste 4S 8ez»aSpr»«-r »terteljä-rltch frei Hau» Au»,«»« 4 mit illustrierter Beilage 1».VL S«u»,abr « 1I.«5 .« einschiietzlich Postbeftellgeld r»e Iktchsifche Bolkr,«itung erscheint an allen Wochentage» nachm. — Sprechstunde der Redaktion: 11 dir 1» Uhr dorm. An,eigen, «„nahm- don «eschSftsauzeigen bi» 1t» tlhr. don Familie,i-m,eigen bis I I Uhr vorm. — Preis für bi« Petit-Spaltzeile aller Anzeigen 1.4t» ^t, i>» Rcllametetl ».SV ^t. — Für undeutlich geschriebene, sowie durch Fernsprecher ausgegebene Anzeigen können wir di« Berautwortltchkeit skr di- Richtigkeit de; r-xreS nicht übernehmen M UM M AUMMM« Von Dr. Hüflr, M. d. R. Dem Reichstage ist von der Negierung der Entwurf eines Gesetzes über Aendecung des .V e r s i ch e r u n g s g e. seyes sür Angestellte (dom 26. Dezember 1911) Vvr- gelrgi. nachdem der Reichs rat dem Entwurf, ohne wesent- nche Äenderungen vorzunehmen, zugestimint hat. Der Entwurf hat den Charakter einer Novelle, das heisst er sieht nur die Minderung des Gesetzes >n einigen Punkten vor, deren Neu regelung dringend und unaufschiebbar sind. Durch die vorgeschlagene» Abänderungen ziehen sich zwei Leugedankcu: 1. Erhöhung der Versicherungs- grenze auf 28900 Mark und damit im Zusammenhänge eine entsprechende Heraufsehuug der Beiträge und eine Erhöhung der Versicherungsleistunge». 2. Einsühruug de?- sogenannten Mar k e n s>, sie m S, die eine durchgreifende Umgestaltung des Leitragsverfahreus bezweckt. Zu 1: Die Erhöhung der Verp licherungögrcnze über 15 000 Mark (vergleiche Gesetz vom »1. Mai 1020 Reichögesetzblatt Seite 1144, früher 7000 Mark, Ge setz vom 28. August 1918, Rcichsgcsetzblatt Seite 089) ist drin- gend und war schon früher zur Anpassung an die Geld entwertung geboten. Nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes sind folgende GelialtSklassen und dementsprechend nach dein Prämien dur ch s ch u i t t s v e r fa h r e n folgende Beitragsklassen gebil det: Klasse 1 bis zu 1500 Mark 15.60 Mark. Klasse 2 von mehr als 1500 Mark bis zu 8000 Mark 24,60 Mark. Klasse 8 von mehr als 8000 Mark bis zu 4000 Mark 30.60 Mark. Klasse 4 von mehr als 4000 Mark bis zu 5000 Mark 37,20 Mark, Klasse 5 von mehr als 5000 Mark bis zu 6000 Mark 43,20 Mark, Klasse 6 ov» mehr als 6000 Mark bis zu 8000 Mark 55,20 Mark, Klaffe 7 von mehr als 10000 Mark 98,40 Mark. Die neue Berechnung der Versicherungs- leistungen (Ruhegehalt und Hinterbliebenenrenten) soll nach einem einheitlichen Grundbetrage und nach Steigcruugssätzen .rfolgeu. Das jährliche Ruhegehalt (ß 55) besteht danach aus einem für alle Gehaltöklasscn gleichen Grundbetrage von :li>» Mark und aus S t e i g e r u ng s sä tz e n, die für jeden cmeichteleu vollen Monatsbeitrag beträgt in Gehaltsklasfe 1 l,i>n Mark, !u Gehaltsklasse 2 3,00 Mark, in Gehaltsklasse 3 i.Ni> Mark, in Gchaltsklafse 4 5,t10 Mark, in Gehaltsklafse 5 Hin Mark, in Gehaltsklasse 6 8,00 Mark, in Gehaltsklasse 7 l0,'!0 Mark, in Gehaltsklasse 8 12,00 Mark, in Gehaltsklasfe 9 >5,00 Mark. Zur Anpassung des Ruhegeldes an die Verände rungen in der allgemeinen Wirtschaftslage wird ein Teucrungs- mfchlag von monatlich 50 Mack (bis zum 31. Dezember 1926 vorläufig) gewährt und zwar stets »nr für volle Kalender- menale. In tz 56 ist eine Verbesserung für weibliche Versicherte vorgesehen. Die Witwen- und Witwer- und Waisenrenten er. oben sich infolge Erhöhung der Ruhegeldbezüge (zwei Fünftel ves im Z 55 Absatz 1, tz 66 vorgesehenen Ruhegeldes, das der krmihrer zur Zeit seines Todes bezog oder bei Berufsuufähig- leit bezogen hätte). Für die Waisenrenten sieht der Entwurf eine wei tere Erhöhung insofern vor, als sie in jedem Falle zu ver- aimKn find. Die erwähnte Berechnungsart hat sich in der In validen- und Hinierbliebenenversicherung bereits bewährt; sie 'at den Vorreil, Vast die Rentenleistungen für die nach kurzer herpcherungsdaner erwerbsunfähig gewordenen oder versior'e- ie» Versicherten wirtschaftlich wertvoller werden, als bei der .Berechnung der Rente lediglich nach Steigerungssätzen. Die Einführung des sogenannten Markensystems .zweckt eine durchgreifende Nmgestaltuug des Beitragöverfah- cns in der Weise, das; die Versichcrungskarteu, welche die ieichsversichernngSanstalt für Angestellte nach tz 182 zurzeit iber die von den Arbeitgebern gemäst tz 181 und tz 187 Absatz 3 » Verbindung mit der Bekanntmachung des Direktoriums be- reffend Beitragsentrichtung für die Angestellteuversicheruug om 14. Mai 1912 unmittelbar an die ReichsversicherungSansialt ür ÄugestelltL eingezahlten Beiträge der Versicherten laufend m führen hat, in Wegfall kommen und gleichzeitig Beitrags marken cingcführt werde», die die Arbeitgeber bei der Gehalts- alituug nach der Gehaltsklasfe der Versicherten in die Verjichc- ungSkarten kleben. Das bisherige Veitragsverfahre» hat sich acht bewährt. Die Verwaltung war insbesondere durch Schreib- verk, das durch Führung der Konten und den Schriftverkehr mit den Arbeitgebern und Versicherten erforderlich war. nnver- älinismäßig belastet und dadurch verteuert. Daneben wollen ie lauten Klagen der Versicherten darüber, das; sie keine aus- eichende Sicherheit über die Einzahlung und den laisächlichen 'ingang der Beiträge in der Hand hätten, nicht verstummen, loch Verbesserungsversuche haben zwar ziemliche Kosten, aber eine Verbesserung gebracht. Nun wird das vorgeschlagcne Mar- enoerfahren, das sich in der Invaliden- und Hinterbliebeue»-- crkichsrung durch langjährige Hebung bewährt hat, als durch greifende Lösung vorgeschlagen. Der Erlas; der Enizel- uSführungSbestimmunT ist dem NeichsarbeitSininister oorbe- alkm. Im einzelnen sieht Artikel 1 in Abänderung des tz I noch ie Neueinführung der Versicherungspflicht von Bureau- ehrlingen (in der Rechtsprechung längst anerkanuN. oer .'andlungS- und Apothekerlehrlinge vor. Bezüglich dieser ist in Artikel 2 die Aufhebung der Doppelversichcrnng auf Genua des icrtcn Buches der Reichsversicherungsordnung vorgesehen. Zu 50 werden Äenderungen vorgeschlagen zur Beseitigung von 'ärten anläßlich des Erlöschens und Wiederaus- sbeus von Anwartschaften. Die Anwartschaft soll ast Gesetzes wieder aufleben, wenn von neuem eine oersictie- »ngspflichtige Tätigkeit ausgeübt wird und eine bestimm!.' An alst von Pflichtbeiträgen neu entrichtet werden. — tztz 58, 78, 74 ! vlleu im Interesse der Angestellten wegfallen, um Här:eu, inS- .svndere durch Ruhen der Renten beim Zusammentreffen mit ehalt, Lohn oder anderweitigem Einkommen aus gewinnbrin- '»der Beschäftigung zu beseitigen. Artikel 8, 7 bis 12 enthal- n Ilebergaiigsvorschrifteu zur Vermeidung von Härten, die irch die Einführung der höheren Bersicheruugsgreiize Neu- oder ncderversicherten widerfahren könnten, insbesondere hinsichtlich rcr, die sich durch Abschlieheu von Lebeusversicheruugsverträ- n anderweit gesichert haben. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens c Gesetzes ist der 1. Januar 1922 in Aussicht genommen. Kanin waren die ersten Nachrichten vom Inhalte der Vor lage in die Oeffentlichkeit gedrungen, als in der Preise scharfe Angriffe auf die ReichSversicherungsanstalt als solche erfolgten; insbesondere auS dem demokratischen Blätterwald hallte ver» > nehmliche Aufregung über die abermalige Erhöhung der Ver- , sicherungsgrenze, die Erhöhung der Beiträge und demgegenüber , über die geringen in Aussicht gestellten Gegenleistungen. Es . geht über Ziel und Zweck dieses Aufsatzes hinaus, in eine ein- k gehende Polemik über Für und Wider sowohl bezüglich des Be- , stehenbleibens der Anstalt im allgemeinen als auch der neuen f Vorlage im besonderen einzutrcten; diese Aufgabe mag im ein- zelnen der rechten Stunde Vorbehalten bleiben. Nur so viel ; mutz hier und schon jetzt gesagt werden, das; es nicht angeht, in . die Kreise der Angestellten durch falsche Beispiele über die Höhe - der eingezahlten Beiträge und die Leistungen der Anstalt Miß. f stinlinung zu tragen, um andererseits Stimmung für die pri- i vaten Versicherungsunternehmungen zu machen zum Schaden , der staatlichen sozialen, im Grunde bewährten Einrichtungen. Die Tendenz solcher Artikel ist zu durchsichtig. Was ins besondere die Erhöhung der Versicherungsgrenze auf 28 000 - Mark anlangt, so dürfte schon die einfache Ueberlegung, das; . bei der Geldentwertung das Zehn- bis Zwölffache diese Grenze - in Wirklichkeit noch uni die Hälfte hinter der im Gesetze vom 80. Dezember 1911 vorgesehenen Grenze von 6000 Mark zurück- r bleibt, zu dem durchschlagenden Ergebnis führen, dah in der - Tat der Entwurf den Interessen der beteiligten Angestellten. - gruppen nicht gerecht wird. So gibt es denn auch in weitesten c Angestelltenkreisen genug Stimmen, die eine weitere Erhöhung, c wenn nicht gar Aufhebung der Versicherungs» i grenze überhaupt erstreben, im besonderen auch eine weitere i Einfügung von zwei oder drei Beitragsklassen zwischen 15 000 ; bis 28 000 Mark. Die Behauptung, die Erweiterung der Ver- f sicherungspslicht bedinge eine Vermehrung de» Beamteuappa- rateS und damit eine Erhöhung der Verwaltungskosten, ist nicht . richtig, denn gerade durch die Beiträge der Höchstversichcrten , werden prozentual die Verwaltungskosten heruntergedrückt, denn i die Höchstversicherten, schon an Zahl verhältnismäßig geringer, verursachen verhältnismäßig die wenigste Arbeit und auch die , wenigsten Unkosten. In Vieser Beziehung wäre die Beseiti- i gung der Versicherungsgrenze gerade das Ideal, i Zudem darf nicht übersehen werden, daß Hand in Hand f »iit der Erhöhung der Bersicherungsgrenze die Einführung des > Markeiibeitragsvcrfahrens geht, das; hierdurch zumindestenS > keine Vermehrung des Beamtenapparates verursacht wird, auch 1 wenn der Unfgabcukreis der Anstalt erweitert werden sollte, - steht zweifelsfrei fest. Man rechnet aber darüber hinaus sogar > mit einer erheblichen Verminderung des Personals und Frei- i machnng -zu anderen Zwecken. Was die Frage der Festlegung der „Milliar den", der Thesaurierung der durch die Beiträge aufgebrachten ^ Mittel anlangt, so must und wird es gerade Aufgabe einer ge- - schickten, sachkundigen, tat- und arbeitswilligen Verwaltung fein, dieses Kapital wertbildend zu verwalten und vor allem diese Werte nur in erster Linie den Interessen der Kreise dienen zu lasse», aus denen die Mittel stammen. Es ist aber unter keinen Umständen gerechtfertigt, Angriffe, die etwa gegen eine „bnreaukratische" oder etwa durch gewisse Vorkommnisse bc- ' lastete, geschäftSungewandte, mißliebige, tatfremde Verwaltung zu richten wären, gegen die soziale Einrichtung, gegen die Reichsvcrsicherungsanstalt als solche zu richten. Es ist Sache der Verantwortlichen übergeordnete» Stelle, vier Abhilfe zu schaffen, wenn die Angriffe festgesteütermaßcn gerechtfertigt sind, und man kann zu dieser Stelle das Vertrauen haben, das; sie Abhilfe schafft, ehe der Gesetzgeber Milliarden sozialer Gel der den Händen der Verwaltung einer so wichtigen sozialen Einrichtung anvertrant. Dafür werden und müssen die maß gebenden Faktoren, insbesondere auch die beteiligten Verbände sorgen. Im übrigen sei zum Schlns; darauf hingewiescu, das; eS sich vorliegend um die Abänderung der dringendsten Punkte bandelt und das; in der Begründung zum Entwurf einleitend hcrvorgchoben ist, das Gesetz sei in „zahlreichen" V n n k t e n verbesserungsbedürftig: jedoch sei es zweckmäßig, die gesamte Umarbeiinng bis zum allgemeinen Um bau der Sozialversicherung zu verschieben, insbesondere sei eS einer späteren Zeit Vorbehalten, zu prüfen, ob eine Zusam menlegung der S P r u ch b e h ö r d e n der Angestellten. Versicherung mit denjenigen der Arbeiterberstchernng oder gar darüber hinaus eine Vereinigung beider Versichernngszweige stattznfinden habe. Bis zu diesem Zeitpunkte einer etwaigen Verschmelznngsreife den Angestellten zu helfen, ist dringende soziale Pflicht. Aufhebung der Mohuungszwangs- wirtschaft Zur Beseitigung der gegenwärtigen Wohnungsnot wird in>- w.e wieder die Aufhebung der Zwangswirtschaft n»d die Ein ung der freien Wirtschaft ini Wohmmgewese» verlangt. Die Mieten werden heute unter dem Einfluss der Mietersclmhgesetz- ge niüg verhältnismässig niedrig gehalten. Die Baukosten sind g.-geniiS,'.- denn Frieden auf daS Zwölf- bis Fünfzehnfache ge- st 'gen; die Mieten noch nicht einmal auf das Doppelte. WaS erscheint da näherliegend, als die Aushebung der Mietbeschränk- ' egen? Dann müssen eben im Spiel von Angebot und Nach frage dis Mieten so hoch steigen, das; sie eine angemessene Ver zinsung der heute anfznwendenden Baukosten ermöglichen. Dann d sich das Privatkapital dem Wohnungsbau wieder zuwenden, und alle Wohnungsnot hat Kalo ein Ende. Eine solche Kur würde freilich eine Eisenbarttnr sein. Ge niss, würden die Mietbeschränkungen aufgehoben, so würde» die Mieten steigen. Sie würden höher steigen als zur Deckung der erhöhten Kosten des HausbesipeS notwendig wäre. Damit wür den die Renten der Grundstückseigentümer ebenfalls steige», der Wert der Grundstücke lind ihre Verkaufspreise würden eine schwin delnde .Höhe erreichen, und die Verschuldung der Grundstücke würde in nie gesehenem Umfange zmiehnien. Das wäre aber auch alles. Zur Bautätigkeit aber würden wir nicht kommen. Denn die Voraussetzung bei allem wäre doch die, daß eine Steigerung der Mieten ans das Zwölf- bis Fünfzehnsache des FriedenSstan PlM öl«!» MWmit IM BmiM wie wir erfahren, hat Papst Benedikt XV. den hoch- würdigsten Herrn Administrator Prälat und Domsenisr Hacobus Skala zum Domdechanten von Bautzen ernannt und ihm zu gleicher Zeit die hohe würde eines Apostolischen protonotar» verliehen. Die Installation des neuen Domdechanten findet am Sonntag vormittag st Ahr in der vsmkirche zu Bautzen durch Se. Exzellenz den Herrn Apostolischen Nuntius pacelli, Erzbischof von Sardes, statt. des fetzt und für alle Zukunft möglich wäre. Wenn man nun auch gesagt hat, dass die Steigerung der Mieten für das Vol^ so nötig sei wie daS tägliche Brot, so werden doch selbst die kühnsten Optimisten im Kampf um die freie Wirtschaft «in« solche Steigerung heute nicht für möglich halten. Dann würde aber auch diese Politik dem privaten Kapital immer noch kei nen genügenden Anreiz zur Förderung der Bautätigkeit geben. Man hätte also zwar eine gewaltige Belastung der Mieter, aber keine Neilbauten. Daß diese Erwägungen richtig sind, zeigt unS das Beispiel der Vereinigten Staaten in Nordamerika. Hier besteht leine Zwangswirtschaft sür Wohnungen: keine Rationie rung, keine Höchstmicten, keine Baukostenzuschüsse. DaS Ideal der freien Wirtschaft ist hier erhalten geblieben; und trotzdem werden in Amerika kaum neue Wohnungen gebaut. Der Kampf gegen die Wohnungsnot erscheint darum dort bei der freien Wirtschaft genau so schwierig wie iu Deutschland. Auch die Befürworter der freien Wirtschaft beschränken sich neuerdings meist aus die Forderung, daß mau an die schritt weise Einführung der sreien Wirtschaft denken müsse. Darun ter kann inan natürlich vielerlei verstehen. Sicher kann man bet Neubauten, die unter den jetzigen schwierigen Verhältnissen aus- gesiihrt werden, Erleichterungen zuüilligen. Neubauten sind neuer dings schon von einer Beschlagnahme ausgenommen. Die Miet zinsen in Neubauten sollen nach dem ReichSmietenaesetz nicht durch die Einigungsämter festgestellt werden, auch bleiben sie von der geplanten Mietsteuer frei. Aber die Mieten in den alten Häusern können nicht ganz freigegeben werden, wenn nicht un erhörter Preistreiberei, Wucher und Spekulation Tür und Tor geöffnet werden soll. Die sogenannte schrittweise Einführung der sreien Wirtschaft kann daher praktisch nichts anderes bedeuten, als die Politik, welche die Reichsrcgiernng unter Billigung der Reichswirtschaftsrates und sicher der überwiegenden Masse der Bevölkerung bisher verfolgt hat und in Zukunft verfolgen wird. In den alten Häusern sollen M i e t st e i g e r u n g e n nur in soweit zugelasseu werden, als erhöhte Selbstkosten des Haus besitzes sie notwendig machen, insbesondere die heute so außer ordentlich stark gestiegenen Aufwendungen für öffentliche Abga be», laufende Unterhaltungsai beiten und größere Reparaturen. Aber diefe Erhöhung darf nicht zur Steigerung der Grundrente und der Grnndstückswerte beitragen. Wenn vielmehr die Mieten über die Selbstkosten hinaus noch gesteigert werde», so darf dies nur zugunsten der Gesamtheit geschehen. Und die so gewon nenen Mittel sind zu verwenden, um durch Zuschüsse die Kosten und die Mieten für..Wohnungen in Neubauten auf ein erträg liches Mas; herabzudrücken. So werden wir uns daran gewöhnen müsse», daß die Misten nicht nur in Neubauten, sondern auch in den alten Wohnungen ganz erheblich höher sein werden, als die Friedeusmieicn. Dieser Politik entsprechen die beiden Ge setzentwürfe, welche zurzeit den gesetzgebenden Körperschaften vor- liegen: das Reichsmietengesetz und das Gesetz über die Erheb ung einer Abgabe zur Förderung des Wohnungsbaues, das so genannte Mielsteuergcsetz. Die französische Antwortnote über Oberschlesien Berlin. 22. Juni. Die französische Regierung hat dem deutschen Botschafter in Paris ans die deut sche Note vom 16. Juni über die Zustände in Oberschlesien folgende Antwortnote übergeben: Herr Botschafter! Sie haben mir durch Ihr Schreiben vom 16. Juni de» Wortlaut einer Protestnote der deutschen Regierung wegen der Ereignisse in Oberschtesien übermittelt. Dieses Schriftstück ist eine Darstellung, gegen die ich Eiiisprnck, zu a>lieben verpflichtet bin. Tie französische Rrgirrung erkriint keiiirswrgs dir Ausschreitungen, deren sich die polnischen Auf- ständische» schuldig gemacht haben, an Sie hat diese von An fang a» verurteilt. Aber sie kann deshalb das Bild, das Sie von der Lage entwerfen, nicht als zutreffend anerkennen. Tie Interalliierte Kommission hat unanshörlich die größten An strengungen gemacht, um die Ächtung vor Leben und Eigentum zu gewährleisten, und ihre Bemühungen sind sehr oft von Erfolg gekrönt worden. Die verbündeten Regierungen haben Schritte niiteriionimen, um die Freilassung der Geiseln zu erwirken, deren Namen ihnen mitgeteilt worden sind. Und die polnische Regierung hat dem Aufstand kemeSwegS die Unterstützung zu teil werden lassen, die Sie brandmarken. Wenn im übrigen die deutsche Regierung glaubt, eine Reihe Beschwerden Vorbrin gen zu sollen, muß sie diese an die Interalliierte Kommission richten. Diese trifft in ihrer Gesamtheit die Entscheidungen, und ich sehe mich meinerseits nicht in der Lage, Kritiken anzu- nehinen, die darauf hiiizielen. den Präsidenten der Kommission allein verantwortlich zu machen. tteberdicS wäre die Lage heute anders und die Ordnung in Oberschlesicn wäre bereits wieder- hergcstcllt. wenn die deutschen Srlbstschnborganisationen nicht eine Haltung eingenommen Hütte», die tu gleicher Weise wie der polnische Aufftänd eine HernuSforderung der Kommission darstelle». (?) In demselben Augenblick, in dem die polnischen
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