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als es ihm bloß zu verwehren, daß es sich mit ihm über einen alten Riß hinweg, der von der deutschen Nation freiwillig vollzogen worden war. wieder vereinige. Jede Bruchstelle in der Geschichte eines Volkes ist die Folge eines schuldhaften Derlassens der Idee. Die große deut sche Nation hat in der Zeit vor 1806 die fremde Idee der westlichen T e r r i t o r i a l st a a t e n in sich ausgenom men. Daran ist das Römische Reich Deutscher Nation zu- grundegcgangen. Dann ist das Jahr 1866 gekommen. In der Zwischenzeit hatte der n a t i o n a l st a a t l i ch e Ge danke ganz Europa erobert. Von den Erfolgen der Na tionalstaaten bezaubert, wollte auch Deutschland ein sol cher werden. Und weil der deutsche Mensch, der in das Prokrustesbett des deutschen Nationalstaates hineingelegt werden sollte, zu groß dafür war, l>at man ihm ein Stück -rbgeschnitten. In den Geschichtsbetrachtungen von heute wird oft die Frage der Schuld von 1866 erörtert. Man spricht von der Schuld der rivalisierenden Dynastien der Habsburger und Hohenzollern, wenn man Oesterreich wohlwill, und man spricht von der habsburgischen Schuld allein, wenn man ihm nicht wohlwill. Es wird gesagt, die österreichi schen Kaiser hätten die Verbindung mit ihren nichtdeut schen Ländern nicht ausgeben wollen, und so hätte es zum Riß kommen müssen. Als ob sie diese Verbindung hätten aufgeben können; als ob sie nicht im Suchen solcher Ver bindungen einem allgemein deutschen Ideengange gefolgt wären! Man hat, scheint es, vergessen, daß allmählich alle großen Territorialherren in Deutschland ähnliche Verbin dungen mit außerdeutschen Reichen gehabt haben: Bran denburg mit Preußen. Sachsen mit Polen, Hannover mit England. Nur war Polen zu groß, als daß es von Sachsen gehalten werden konnte. Nur war England zu schwer, als daß es an Hannover hätte hängen bleiben können. Nur war Preußen zu klein, als daß es nicht in das Reich hineingezogen worden wäre, freilich nicht mehr in das Römische Reich Deutscher Nation, dem Ost- und Westpreu ßen nie angehört haben, aber in den Deutschen Bund und später in das Deutsche Reich. Alle diese anderen Ver bindungen waren 1866 nicht mehr hinderlich, einen deut schen Nationalstaat auf Grund fremder Staatsideen zu gründen. Oesterreich aber hatte damals eine andere Auf gabe noch nicht vollendet: seine Aufgabe, anderen Völ kern Führer zur politischen Selbständig keit zu sein. Es hat recht gehabt, dieser Aufgabe treu zu bleiben, wenn es nur im rechten Augenblick den Ueber- gang zu einer völkerrechtlichen Verbindung mit seinen öst- liclien Nachbarn an Stelle der alten, ftaatsreässlichen zu finden verstand. Nun ist es im Jahre 1918 zum dritten Bruche gekommen — zu früh! Oesterreich war daran, nach Wegen zu suchen, um die anderen Völker frei zu lassen und als Freie mit sich in eine höhere Gemeinschaft hin einzuführen. So haben wir den richtigen Zeitpunkt ver säumt, und es wurde uns schmerzlich das mit Gewalt ab- genommen, was wir einige Zeit später mit Freuden her geben wollten. Die Eigenheiten und Schwierigkeiten der österreichischen Volkswirtschaft erklären sich nicht aus dem heutigen Oesterreich, sondern nur aus dem, was früher gewesen und woraus es entstanden ist. Da die Aufteilung des alten Oesterreich gewaltsam und nach einem verlorenen Krieg erfolgte, so ist es gescl-ehen, daß sehr wichtige Rohstoffgebiete, Slbsaßgelegenheiten ver- ! loren gegangen sind; die Folge ist, daß wir uns wirtschaft lich erst umstellen müssen. Wir haben dies erkannt und tun es auch schon seit mehr als zehn Fahren. Man wun dere sich aber nicht, daß unsere Volkswirtschaft nicht nach Deutschland orientiert ist. Die beiden Volkswirtschaften find seit Jahrhunderten nicht aufeinander eingestellt, sind vielmehr zum großen Teile parallel gerichtet. Es erübrigt sich fast, noch zu sagen, wie wir die ö st erreicht s che Idee betrachten. Wir müssen immer daran denken, daß Oesterreich bestimmt ist, ein Land zu sein, das mit den anderen Ländern im engen freundschaft lichen Verkehr steht. Wir werden unsere Tore offen hal ten müssen: wir werden Güter produzieren müssen, nicht nur, um sie selbst aufzubrauchen, sondern um sie hinaus zugeben und andere dafür hereinzunehmen. Wir werden aus unserer Vergangenheit uns aber auch immer wieder erinnern müssen, daß wir geistige Güter haben, um sie zu pflegen, und wir werden trachten müssen, im Wettlauf mit den anderen gerade hier nicht zurückzubleiben. Der Wortlaut -er chinesischen Note In dcr Antwort der chinesischen Regierung an Moskau, die nunmehr hier im Wortlaut vorliegt, heißt es u. a.: „Die chinesische Regierung sah sich daher genötigt, ge eignete Maßnahmen zu ergreifen, um Unordnung zu vermeiden. Diese Maßregeln sind aber nur vorübergehend und unvermeid lich. Aber wenn die mandschurischen Behörden diese Maßnahmen ergriffen haben, haben sie sich der größten Vorsicht und N h sichtnahme befleißigt, um größere Folgen zu vermeiden. Die Nationalregicrung hat Berichte der mandschurischen Behörden erhalten, dahingehend, daß dcr russische Direktor der Ost-THIna- Bahn und die anderen russischen leitenden Persönlichkeiten dieser Bahn von Anfang an sich nicht an die Bestimmungen des Abkommens von 1924, betreffend die Verwaltung der Ost-Lhina- Bahn, gehalten haben. Seit der Bildung des Verwaltungs- büros haben die russischen Direktoren das Abkommen immer wieder verletzt, und den chinesischen Beamten der Ost-China- Dahn war es nicht möglich, ihren Pflichten nachzukommen. Ferner haben die russisci-en Direktoren ihre Posten dazu benutzt, um Propaganda gegen das russisch-chinesische Abkommen zu treiben. Deshalb ist es klar, daß die mandschurischen Behörden zu den von ihnen' unternommenen Schritten gezwungen waren, und daß China sich nicht der Ver letzung des Abkommens schuldig gemacht hat." Die chinesische Negierung schlägt vor, macht es aber nicht zur Bedingung, daß die Sowjetregierung alle verhafteten chinesischen Staatsangehörigen freiläßt, mit Aus nahme derjenigen, gegen die ein Verfahren schwebt und deren Festhaltung nach Prüfung durch die chinesische Botschaft in Moskau gerahtsertigt ist. Die chinesischen Kausleyte und di« In -er Daumwollin-uflrle London. 20. Juli. In Manchester fand am Freitag eine gemeinsame Tagung -er beiden großen Arbeitgeberverbände -er britischen Baum- Wollindustrie und der beteiligten Gewerkschaften statt, an der insgesamt 140 Vertreter teilnahmen. Die Verhandlungen, die dem Zweck galten, den durch Kürzung der Löhne um 12,5 v. H. drohenden Streik in der Industrie, der zur Aussper rung von 500 000 Arbeitern am 20. Juli führen würde, bei- zu legen, fanden unter einer sehr -rückenden Atmosphäre statt. Der Sitzungssaal wurde in einem Umkreis von 15 Meter rücksichtslos von allen Personen gesäubert, die nicht als Ver treter oder Beamte Zutritt hatten. Am Spätabend verlautete, daß die Verhandlungen mit einem völligen Zusammenbruch endeten. Tie Gewerkschaften verlangten die Zurückziehung -es Auslper- rungsbeschlussez für den Fall -er Annahme -er Lohnkürzung als Vorbedingung für die Einleitung von Ausgleichsverhand lungen. Die Arbeitgeber lehnten das rundweg ab, worauf die Verhandlungen vorläufig unterbrochen wurden. Die Lage ist kritisch. Wenn nicht ein neuer Schritt der Gewerkschaftsvertre ter oder der Regierung, die an den Besprechungen nicht beteiligt war. erfolgt, erscheint die Aussperrung der gesamten Belegschaft der Vaumwollindustrie unvermeidlich. Neuyork in Errvarlrmg -er „Bremen" Neuyork, 20. Juli Das Publikum sieht dem ersten Einlaufen des neuen Lloyd- damp-ers „Bremen" mit so regem Interesse entgegen, daß be- retts setz großer Andrang nach Karten zur Besichtigung des chinesischen Handelsorganisationen in Rußland sollen vollen Schutz erhalten, und es sollen ihnen alle Erleichterungen ge währt werden, die zur Ausübung ihres Berufes erforderlich erscheinen. Wenn die Sowjetregierong dies« Vorschläge anzu« nehmen in der Lage ist, würde die chinesische Regierung die verhafteten russischen Beamten und di« Eisenbahnverwaltungs« büros in anderer Weise behandeln. Di« chinesische Regierung ist vrerit, den chinesischen Ge schäftsträger in Moskau, Herrn Chu-Schau-Pang, der sich aus Urlaub in Nanking befindet, zum chinesischen Vertreter zu ernennen. Er soll sich nach Lharbin begeben, um die Vorfälle zu untersuchen, und dann mit dem Sowjet-Außrnkommisfariat über den gesamten Fragenkomplex der Einornssischen Beziehun gen sowohl als der Frage der Ost-China-Bahn verhandeln, um eine beide Teile befriedigende Lösung zu finden. Neuregelung -er Ministerpensionen „Künftig nur „Abergangsgeld" Der Gesetzentwurf über die Neuregelung der beamten rechtlichen Stellung der Reichsmini st er liegt jetzt vor. Der Wortlaut des Entwurfes den „Der Vcamten- bund" veröffentlicht, enthält folgende Einzelheiten: In Paragraph 1 wird bestimmt, daß die Vorschriften des Neichsbeamtengesetzes, des Reichshinterbliebencngesctzcs, des Unfallsürsorgegesetzes für Beamte und des Besoldungsgesetzes auf die Rcichsminister und den Reichskanzler keine Anwendung finden. Der Paragraph 2 regelt die Form bei der Ernennung eines Reichsministers. Die Urkunde für den Reichskanzler bedarf zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler selbst. Die weiter estgelegte Eidesformel enthält den Satz, daß der Reichsminister ich verpflichtet, seine Geschäfte unparteiisch und gerecht gegen edermann zu führen. Der Reichspräsident kann auf Vorschlag >es Reichskanzlers einen Reichsminister zum Stellvertreter für den Reichskanzler bestellen. Den Umfang der Stellvertretung bestimmt der Reichskanzler. Um Kompetenz-Streitigkeiten aus zuräumen, wird durch eine Verordnung des Reichspräsidenten der Geschäftsbereich der einzelnen Reichsminister in den Erund- zügen festgelegt. Auch über die Ernennung zum Minister ohne Portefeuille enthält das Ministcrgesetz eine Bestimmung, in der es heißt: In der Regel wird dem Reichsminister die Leitung eines ab gegrenzten Geschäftszweiges übertragen. Ausnahmsweise kann von der llebertragung der Leitung eines Reimsministeriums abgesehen werden. Die Rcichsminister dürfe» dem Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nicht angehören» auch keine Rebenbeschäftigung, mit der ein« Vergütung verbunden ist, berufsmäßig ausllben. Weiter dürfen die Reichsminister während ihrer Amtszeit gegen Entgelt weder als Schiedsrichter tätig sein, noch außergericht liche Gutachten abgeben. Reichsminister, auch wenn sie nicht im Amt sind, dürfen über Umstände, aus die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, gerichtlich nur mit Genehmi gung der Reichsregierung vernommen werden. Ueber die Entlastung eines Reichsministers oder des Reichs kanzlers wird eine Urkunde ausgefertigt. Das Amtsverhältnis eines Reichsministers endet, sobald ihm die Urkunde über seine Entlastung ausgehändigt worden ist. Die Aushändigung kann durch amtliche Veröffentlichung der Urkunde ersetzt werden. Die weiteren Paragraphen regeln das Amtsgehalt, das Uebergangsgeld und die Amtswohnung. Haben die Minister eine Amtswohnung bezogen, fo find sie nach Beendigung des Amtsverhältnisses berechtigt, sie noch für die Dauer von drei Monaten unter denselben Bedingungen wie bisher zu benutzen, es fei denn, daß ihnen schon früher eine angemessene Wohnung nachgewiesen wird. s Wird ein tm Dienst oder km einstweiligen Ruhestand be findlicher Reichs-, Landes- oder Gemeindebeamter -um Reichs«, minister ernannt, so tritt er infolge der Ernennung mit Ruhe^ gehatt i« de» Ruhestand. tzL-MsÄgLMM A MiM- Schiffes während seines Neuyorker Aufenthaltes herrscht. E« sind schon etwa 8000 Karten ausgegeben worden. „Associated Preß" teilt mit, sie habe gestern spät abend« einen Funbspruch vom Lloyddampfer „Bremen" erhalten, in dem mitgereill wird, daß die „Bremen" im Lause -es gestrigen Tages 687 Seemeilen zurückgelegt habe. Irischer Gesauvler für verlin London, IS. Juli. Die Regierung des irischen Freistaates kündigt nach Dubll« ner Meldungen heute abend amtlich die Ernennung eigene, diplomatischer Vertreter in Paris und Berlin an. Zum iri« schen Gesandten in Paris wird Graf Herold O'Kelly ernannt; während als Gesandter in Berlin Professor D. A. Binchy -«stellt wird. Beide werden ihre neuen Posten Ende Septem« -er übernehmen. Vertragsabschluß versin-Prag Die deutsch-tschechischen Handelsvertragsverhand« kungen sind am vergangenen Dienstag in Berlin zu einem vorläufigen Abschluß gelangt, der allerdings noch keine End- lösung darstellt und spätere Verhandlungen notwendig macht Es sind nämlich trotz des guten Willens auf beiden Seiten, bali zu einer endgültigen Regelung zu kommen, noch andere Schmie, rtgkeiten verblieben, die vornämlich auf dem Textil-, dem Glas, und dem Hopfengcbiet liegen. Diese Schwierigkeiten will ma« möglichst auf diplomatischem Wege, also durchdirekteVer« Handlungen zwischen beiden Regierungen auftäumen, um die eigentlichen Handelsvertragsverhandlungen zwischen den beauftragten Delegationen reibungslos gestalten zu können. De« Lermin der Wiederaufnahme steht noch nicht fest. des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens, das dem Beamten in seiner bisherigen Beamtenstelle zuletzt zugestanden hat, i Die Frage der Ministerpensionen — das Kernstück der ganzen Vorlage — wird in 8 18 geregelt, der folgenden Wortlaut hat: „Ehemalige Reichsminister erhalten von dem Zeitpunkt ab, bis zu dem ihnen Amtsbezüge zustehen Uebergangsgeld, Das Uebergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Mo naten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge erhalten hat» jedoch mindestens für 1 Jahr und höchstens für S Jahre. Die nach Satz 1 sich ergebende Zeit erhöht sich um die Zahl der Monate, für oie der Berechtigt« von dem Monat ab, in dem er das 50. Lebensjahr vollendet hat, ohne Unterbrechung Amtsbezüge erhalten hat." Das Uebergangsgeld beläuft sich für die ersten drei Monate aus den vollen Betrag der Amtvbczüge (Reichskanzler 45ül>st Mark, Rcichsminister 36 000 Mark jährlich, außerdem Woh« nungsentschädigung) für die spätere Zeit auf die Hälfte dieser Beträge. Doch wird darüber hinaus noch bestimmt, daß Minister, die bei Ausübung ihres Amtes oder im Zusammen hang mit ihrer Amtsführung ohne eigenes Verschulden eins ernstliche Eesundheitsschädigung erlitten haben, eine Ru He re nie erhalten können, die vom Reichspräsidenten auf Vor schlag der Reichsregiernng bewilligt wird und 40 Prozent des Gehaltes nicht übersteigt (8 19). Darüber hinaus kann der Reichspräsident, ohne daß die Voraussetzungen vorher genannter Art erfüllt sind, auf Vorschlag der Reichsregiernng in Fäl len besonderer Art eine solche Rente bewil ligen. Damit sollen offenbar Minister, die sehr lange amtiert haben und sich kaum noch eine geeignete neue Position schaffest können, in würdiger Weise materiell sichergestellt werden. Ne» ist ferner die Bestimmung, daß bei Wiederverwendung iist Reichsdienst oder in einem sonstigen öffentlichen oder quasi öffentlichen Dienste vom Uebergangsgeld oder der Ruhcrent« des betreffenden Ministers der Betrag des neuen Dienstein; kommens abgezogen wird. Das Uebergangsgeld eines ehe maligen Reichsministers, der mehrmals Reichsminister gewesen ist, wird von jeder zusammenhängenden Amtszeit besonders be rechnet. Stirbt ein Reichsminister, so stehen seinen Hinterblie benen für drei Monate die vollen Amisbezüge und alsdann Hinterbliebcnenbezüge zu. Diese Hinterbliebenenbezüge werden aus dem Uebergangsgeld berechnet, das dem Verstorbenen zu gestanden hätte, wann er am Tage seines Todes aus dem Amt^ ausgeschieden wäre. Der Anspruch auf die Hinterbliebenen« bezüge besteht für die gleiche Zeitdauer, für die der Verstorben«? Uebergangsgeld bezogen hatte. 1 Besteht Streit über einen vermögensrechtlichen Anspruchs so urteilt der Staatsgerichtshof. Der Rechtsweg vor der, ordent lichen Gerichten ist ausgeschlossen. Für die Rcichsminister, diä schon vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ans dem Amt ans geschieden find, gelten die bisherigen Bersorgungsvorschriften weiter. Für die beim Inkrafttreten im Amt befindlichen Reichs minister gelten sie nur dann, wenn diese Reichsminister spätestens in den auf die Entlastung folgenden Kalcndermonat die Ver sorgung nach den bisherigen Vorschriften statt nach diesem Ge setz bei der Reichsregierung ausdrücklich beantragen. > Nach dem Entwurf wird das Gesetz rückwirkende Kraft nicht haben. * Bon der KPD. In .Hamburg versuchte» au, Freitag" Kommunisten, inneraib der Lannmeiie zu demonstriere». Di« Polizei löste die Züge aus. Dabei wurde ein Beamter durch Messerstiche verletzt. Der Täter ist verl-astet worden. — Tev Redakteur -er kommunistischen „Hamburger Volkszeitungy wurde wegen Beleidigung zu 600 RM. Geldstrafe verurteilt,' weil er auf ein Demonstrationsvcrbot des Senats gegen Rot; krönt anläßlich der Unruhen in Geesthacht einen Leitartikel mit der Ueberschrist „Ein neuer Schurkenstreich -es Koatitions- scnats" hatte erscheinen lassen. Forschungsinstitut für Erziehungswissenschaft in Braun« schweig. — Der Hauptausschuß des Braunschweigischen Landtags bewilligte die Mittel für die Errichtung eines Forschungs instituts für Erziehungswissenschaft an der Technischen Hochschule in Braunschweig, das der Abteilung für Lehrerbildung an gegliedert werden soll. WWer-ertcht der Dresdner Wetterwarte Witterungsaussichtrn: Fortbestand des heiteren bis schwach wolkigen, heißen Wetters. Oertlich geringe Gewitterneigung. Schwache Luftbewegung.